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GdB Rechner kostenlos: Grad der Behinderung und Pauschbetrag berechnen

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Kurzantwort

Der GdB-Rechner schätzt den Gesamt-GdB als Orientierungswert aus bis zu fünf Einzel-GdB-Werten nach VersMedV Teil A Nr. 3. Die Berechnung ist eine Näherung, keine medizinische oder amtliche Feststellung. Den verbindlichen Gesamt-GdB bestimmt ausschliesslich das Versorgungsamt. Der Rechner zeigt zusätzlich den Behinderten-Pauschbetrag nach Paragraf 33b EStG und die Fahrtkostenpauschale.

Gesamt-GdB aus Einzel-GdB-Werten schätzen, Behinderten-Pauschbetrag und...

Autor: Rechner-Portal RedaktionGeprüft: Rechner-Portal Redaktion (September 2026)

Überblick

Was ist der GdB Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie hoch dein Gesamt-GdB (Grad der Behinderung) voraussichtlich ausfaellt und welchen Behinderten-Pauschbetrag du steuerlich geltend machen kannst, schaetzt der GdB Rechner fuer dich ab. Die Kernfrage: Was ergibt sich aus meinen Einzel-GdB-Werten an Gesamt-GdB, Pauschbetrag und Steuerersparnis?

Der Grad der Behinderung wird nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgestellt und bestimmt den Umfang der Nachteilsausgleiche.

Der Rechner nimmt bis zu fuenf Einzel-GdB-Werte entgegen, bildet nach einer vereinfachten Zuschlagsregel den Gesamt-GdB und schlaegt daraus den Behinderten-Pauschbetrag nach Paragraf 33b EStG nach.

Zusaetzlich prueft er, ob eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach Paragraf 33 Absatz 2a EStG zusteht, und errechnet die jaehrliche Steuerersparnis anhand deines Grenzsteuersatzes.

Neben den Steuerwerten zeigt er die sozialrechtlichen Folgen: Schwerbehinderung ab GdB 50 (mit Zusatzurlaub und Kuendigungsschutz) und die Moeglichkeit einer Gleichstellung bei GdB 30 oder 40.

Wichtig: Dieser Rechner liefert ausschliesslich eine Schaetzung. Die verbindliche Feststellung des Gesamt-GdB trifft allein das Versorgungsamt nach einer individuellen medizinischen Begutachtung.

Die vereinfachte Zuschlagsregel im Rechner bildet das uebliche Verwaltungsverfahren naeherungsweise ab, kann aber den Einzelfall nicht vorwegnehmen.

Zwei Personen mit identischen Einzel-GdB koennen vom Versorgungsamt unterschiedlich bewertet werden, weil die Wechselwirkungen der Beeintraechtigungen verschieden ausfallen.

Der Rechner stellt keine Diagnose und ersetzt keine aerztliche oder sozialrechtliche Beratung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst bis zu sieben Angaben. Bei Einzel-GdB 1 traegs du den hoechsten Einzel-GdB ein, also den Wert der staerksten Funktionseinschraenkung.

In den Feldern Einzel-GdB 2 bis 5 traegs du weitere Einzel-GdB absteigend ein; nicht benoetigte Felder bleiben auf 0. Die Einzel-GdB-Werte stammen aus deinem Feststellungsbescheid oder aus aerztlichen Gutachten.

Bei den Merkzeichen waehlst du, ob dir das Versorgungsamt Merkzeichen G, aG, H, Bl oder TBl zuerkannt hat.

Diese Merkzeichen beeinflussen den Pauschbetrag und die Fahrtkostenpauschale: Merkzeichen H, Bl oder TBl erhoehen den Pauschbetrag auf 7.400 Euro, Merkzeichen G, aG, H oder Bl koennen die Fahrtkostenpauschale von 900 auf 4.500 Euro erhoehen.

Der Grenzsteuersatz bestimmt, wie viel die Pauschbetraege tatsaechlich an Steuern sparen. Wenn du deinen Grenzsteuersatz nicht kennst, hilft dir der Brutto-Netto-Rechner bei der Einordnung.

Haeufige Eingabefehler: den Gesamt-GdB statt der Einzel-GdB einzutragen, die Einzel-GdB nicht absteigend zu sortieren oder Merkzeichen zu setzen, die noch nicht vom Versorgungsamt festgestellt wurden.

Der Rechner nimmt die Merkzeichen als gegeben an und prueft nicht, ob die Voraussetzungen dafuer tatsaechlich vorliegen.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung laeuft in drei Schritten. Schritt 1 – Gesamt-GdB: Der hoechste Einzel-GdB bildet den Ausgangswert.

Fuer jeden weiteren Einzel-GdB ab 20 wird ein Zuschlag addiert, der hoechstens 20 betraegt. Die Summe wird auf den naechsten durch 10 teilbaren Wert gerundet und auf 100 gedeckelt.

Diese Regel naeht sich dem Verfahren des Versorgungsamts an, bei dem zusaetzliche Einzel-GdB nur dann erhoehen, wenn sie die Teilhabe ueber den Ausgangswert hinaus einschraenken.

Schritt 2 – Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale: Aus dem Gesamt-GdB wird der Pauschbetrag nach der Tabelle in Paragraf 33b EStG nachgeschlagen. Bei Merkzeichen H, Bl oder TBl gilt pauschal 7.400 Euro.

Die Fahrtkostenpauschale betraegt 900 Euro bei GdB ab 80 oder GdB ab 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Schritt 3 – Steuerersparnis: (Pauschbetrag + Fahrtkostenpauschale) mal Grenzsteuersatz.

Ein Beispiel: Bei Gesamt-GdB 60 ohne Merkzeichen ergibt sich ein Pauschbetrag von 1.440 Euro, keine Fahrtkostenpauschale, und bei 30 Prozent Grenzsteuersatz eine Steuerersparnis von 432 Euro. Formel: GdB-Bildung und Pauschbetrag nach VersMedV und Paragraf 33b EStG Die Zuschlagsregel des Rechners ist eine Naeherung: Das Versorgungsamt beurteilt im Einzelfall, ob und in welchem Umfang ein zusaetzlicher Einzel-GdB die Gesamtbeeintraechtigung erhoehen.

Zwei Einschraenkungen, die denselben Koerperbereich betreffen, fuehren oft zu einem geringeren Zuschlag als zwei Einschraenkungen an verschiedenen Organsystemen. Die verbindliche Bildung des Gesamt-GdB kann deshalb vom Rechnerergebnis abweichen.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu GdB Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie wird der Gesamt-GdB berechnet?

Der Gesamt-GdB wird nicht durch einfaches Addieren der Einzel-GdB gebildet.

Stattdessen bildet das Versorgungsamt den hoechsten Einzel-GdB als Ausgangswert und prueft, ob die weiteren Einzel-GdB die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zusaetzlich einschraenken.

Ist das der Fall, erhoehen sie den Gesamt-GdB in der Regel um 10 oder maximal 20 Punkte. Der Gesamt-GdB wird dann auf den naechsten Zehner gerundet. Dieses Verfahren ist in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) geregelt.

Wichtig: Der Rechner schaetzt den Gesamt-GdB nach einer vereinfachten Regel, die dem ueblichen Verwaltungsverfahren nahekommt.

Die verbindliche Feststellung trifft ausschliesslich das Versorgungsamt nach einer individuellen medizinischen Begutachtung.

Zwei Menschen mit identischen Einzel-GdB koennen einen unterschiedlichen Gesamt-GdB erhalten, wenn die Wechselwirkungen der Beeintraechtigungen verschieden sind.

Warum werden Einzel-GdB nicht einfach addiert?

Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, Einzel-GdB zu addieren, weil verschiedene Beeintraechtigungen sich gegenseitig verstaerken, abschwaechen oder ueberlappen koennen.

Zwei Funktionseinschraenkungen, die denselben Koerperbereich betreffen, fuehren nicht automatisch zu einer doppelten Beeintraechtigung der Teilhabe.

Die VersMedV sieht deshalb eine Gesamtwuerdigung vor, bei der das Versorgungsamt beurteilt, wie stark die einzelnen Beeintraechtigungen zusammenwirken.

Ein Beispiel: Ein Einzel-GdB von 50 fuer eine Knieerkrankung und ein Einzel-GdB von 30 fuer eine Huefterkrankung desselben Beins ergeben nicht automatisch GdB 80, weil beide Einschraenkungen auf dieselbe Koerperfunktion wirken.

Der Rechner bildet diese medizinische Einzelfallpruefung mit einer pauschalen Zuschlagsregel ab, die in den meisten Faellen ein realistisches Ergebnis liefert, das tatsaechliche Ergebnis des Versorgungsamts aber nicht vorwegnehmen kann.

Was bedeutet Schwerbehinderung ab GdB 50?

Ab einem Gesamt-GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 2 SGB IX.

Damit verbunden sind mehrere Rechtsfolgen: Ein Anspruch auf fuenf zusaetzliche Urlaubstage pro Jahr (Paragraf 208 SGB IX), ein besonderer Kuendigungsschutz, bei dem der Arbeitgeber vor einer Kuendigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen muss (Paragraf 168 SGB IX), die Moeglichkeit, mit 62 Jahren eine vorgezogene Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen zu beantragen, sowie ein hoeherer Behinderten-Pauschbetrag ab 1.140 Euro jaehrlich.

Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt und dient als Nachweis gegenueber Arbeitgeber, Finanzamt und anderen Stellen.

Die Feststellung des GdB und die Anerkennung der Schwerbehinderung erfolgen auf Antrag beim zustaendigen Versorgungsamt.

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Der Behinderten-Pauschbetrag nach Paragraf 33b EStG ist ein jaehrlicher Steuerfreibetrag, der behinderungsbedingte Aufwendungen pauschal abdeckt.

Seit 2021 gelten verdoppelte Betraege: Bei GdB 20 sind es 384 Euro, bei GdB 30 dann 620 Euro, bei GdB 40 sind es 860 Euro, bei GdB 50 betraegt er 1.140 Euro, bei GdB 60 dann 1.440 Euro, bei GdB 70 sind es 1.780 Euro, bei GdB 80 dann 2.120 Euro, bei GdB 90 betraegt er 2.460 Euro und bei GdB 100 dann 2.840 Euro.

Fuer Menschen mit Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) gilt ein erhoehter Pauschbetrag von 7.400 Euro. Der Pauschbetrag wird in der Steuererklaerung geltend gemacht und mindert das zu versteuernde Einkommen.

Er ersetzt den Einzelnachweis behinderungsbedingter Kosten, laesst aber die Wahl: Wer hoehere tatsaechliche Aufwendungen nachweisen kann, darf diese stattdessen als aussergewoehnliche Belastungen ansetzen.

Wer bekommt die Fahrtkostenpauschale?

Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach Paragraf 33 Absatz 2a EStG steht Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder einem GdB von mindestens 70 mit dem Merkzeichen G zu. Sie betraegt 900 Euro jaehrlich.

Fuer Menschen mit Merkzeichen aG (aussergewoehnlich gehbehindert), Bl (blind), TBl (taubblind) oder H (hilflos) verdoppelt sich die Pauschale auf 4.500 Euro jaehrlich.

Die Fahrtkostenpauschale wird zusaetzlich zum Behinderten-Pauschbetrag gewaehrt und deckt behinderungsbedingte Fahrten pauschal ab, ohne dass einzelne Fahrten nachgewiesen werden muessen.

Die Steuerersparnis haengt vom persoenlichen Grenzsteuersatz ab: Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz und 900 Euro Pauschale ergeben sich 270 Euro weniger Steuern, bei 4.500 Euro und 42 Prozent sind es 1.890 Euro.

Was bedeuten die Merkzeichen G, aG, H, Bl?

Merkzeichen kennzeichnen besondere Beeintraechtigungen und berechtigen zu zusaetzlichen Nachteilsausgleichen.

G (gehbehindert) wird zuerkannt, wenn die Bewegungsfaehigkeit im Strassenverkehr erheblich beeintraechtigt ist, und berechtigt unter anderem zur unentgeltlichen Befoerderung im Nahverkehr. aG (aussergewoehnlich gehbehindert) gilt bei besonders schwerer Gehbehinderung und berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplaetzen und zur erhoehten Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro.

H (hilflos) wird festgestellt, wenn die Person fuer haeufig wiederkehrende Verrichtungen des taeglichen Lebens dauerhaft fremde Hilfe benoetigt, und fuehrt zum erhoehten Pauschbetrag von 7.400 Euro.

Bl (blind) steht fuer Blindheit oder gleichgestellte Sehbehinderung und fuehrt ebenfalls zum erhoehten Pauschbetrag von 7.400 Euro sowie zur Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro.

TBl (taubblind) kennzeichnet eine Kombination aus Blindheit und Gehoerlosigkeit. Die Merkzeichen werden vom Versorgungsamt festgestellt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Kann ich mit GdB 30 gleichgestellt werden?

Ja. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 koennen bei der Agentur fuer Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen (Paragraf 2 Absatz 3 SGB IX).

Voraussetzung: Ohne die Gleichstellung koennten sie keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten. Die Gleichstellung wird auf Antrag durch die Agentur fuer Arbeit ausgesprochen, nicht durch das Versorgungsamt.

Nach der Gleichstellung gelten der besondere Kuendigungsschutz und der Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben, nicht jedoch der Zusatzurlaub von fuenf Tagen und nicht die vorgezogene Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen.

Der Behinderten-Pauschbetrag steht allen Personen mit einem festgestellten GdB zu, unabhaengig von der Gleichstellung. Bei GdB 30 betraegt er 620 Euro jaehrlich. Im Rechner wird die Gleichstellungsmoeglichkeit bei GdB 30 und 40 als Hinweis angezeigt.

Wer stellt den GdB fest?

Den Grad der Behinderung stellt das zustaendige Versorgungsamt (in manchen Bundeslaendern Landesamt fuer Soziales oder Zentrum Bayern Familie und Soziales) auf Antrag fest.

Der Antrag kann formlos oder mit dem amtlichen Antragsformular des jeweiligen Bundeslandes gestellt werden. Das Versorgungsamt fordert medizinische Unterlagen an und kann eine Untersuchung durch einen aerztlichen Gutachter veranlassen.

Die Grundlage der Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), die fuer jede Funktionseinschraenkung GdB-Spannen vorgibt. Der Bescheid enthaelt den festgestellten Gesamt-GdB, gegebenenfalls Merkzeichen und die Befristung.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wichtig: Dieser Rechner kann die individuelle Beurteilung durch das Versorgungsamt nicht ersetzen.

Er schaetzt den Gesamt-GdB nach einer vereinfachten Regel und dient ausschliesslich der ersten Orientierung.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte helfen bei der Einordnung. Erstens die Grenze GdB 50: Ab einem Gesamt-GdB von 50 gelten der besondere Kuendigungsschutz nach Paragraf 168 SGB IX und fuenf Tage Zusatzurlaub nach Paragraf 208 SGB IX.

Die vorgezogene Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen setzt ebenfalls GdB 50 voraus.

Zweitens die Gleichstellung: Bei GdB 30 oder 40 kannst du bei der Agentur fuer Arbeit eine Gleichstellung beantragen, die den Kuendigungsschutz und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben bringt, aber keinen Zusatzurlaub.

Drittens die Merkzeichen: Sie werden separat vom Versorgungsamt festgestellt und bringen eigenstaendige Nachteilsausgleiche wie Freifahrten im Nahverkehr (G), Parkerleichterungen (aG) oder steuerliche Vorteile.

Viertens der Steuervorteil: Der Pauschbetrag laesst sich alternativ durch den Einzelnachweis hoeherer tatsaechlicher Kosten ersetzen. Wer hohe behinderungsbedingte Ausgaben hat, sollte pruefen, ob der Einzelnachweis guenstiger ist.

Fuenftens der Antrag: Stelle den Erstantrag oder Aenderungsantrag beim Versorgungsamt und fuege alle aerztlichen Unterlagen bei. Eine Sozialberatung, etwa durch den VdK oder den SoVD, hilft bei der Vorbereitung.

Die steuerliche Wirkung des Pauschbetrags zeigt dir ergaenzend der Steuererstattungs-Rechner. Wie sich ein hoeherer Pauschbetrag auf dein Nettoeinkommen auswirkt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner vor.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein 45-jaehriger Arbeitnehmer hat drei festgestellte Einzel-GdB: 50 fuer einen Bandscheibenvorfall, 30 fuer Diabetes und 20 fuer Schwerhoerigkeit. Er traegt kein Merkzeichen und hat einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent.

Schritt 1 – Gesamt-GdB: Der Rechner nimmt den hoechsten Einzel-GdB von 50 als Ausgangswert und addiert fuer den Einzel-GdB 30 einen Zuschlag. Der Einzel-GdB 20 erhoehen den Zuschlag weiter. Ergebnis: Gesamt-GdB 60.

Schritt 2 – Rechtsfolgen: Ab GdB 50 Schwerbehinderung mit 5 Tagen Zusatzurlaub und Kuendigungsschutz. Schritt 3 – Pauschbetrag: Fuer GdB 60 stehen 1.440 Euro jaehrlich zu. Keine Fahrtkostenpauschale, da weder GdB 80 noch Merkzeichen G vorliegt.

Schritt 4 – Steuerersparnis: 1.440 Euro mal 30 Prozent ergibt 432 Euro weniger Einkommensteuer pro Jahr.

So erkennt der Arbeitnehmer, dass sich der Feststellungsantrag lohnt: Der Pauschbetrag bringt eine jaehrliche Steuerersparnis, und die Schwerbehinderung sichert Zusatzurlaub und Kuendigungsschutz.

Die genaue Hoehe des Gesamt-GdB haengt von der medizinischen Bewertung des Versorgungsamts ab und kann vom Rechnerergebnis abweichen.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der haeufigste Irrtum: zu glauben, die Einzel-GdB wuerden einfach addiert. Tatsaechlich prueft das Versorgungsamt, ob und wie stark zusaetzliche Einzel-GdB die Gesamtbeeintraechtigung erhoehen.

Zwei Einzel-GdB von je 50 ergeben keinen Gesamt-GdB von 100, sondern je nach Wechselwirkung haeufig 60 bis 70. Zweiter Fehler: den Gesamt-GdB aus dem Bescheid als Einzel-GdB einzutragen.

Der Rechner erwartet die einzelnen Funktionseinschraenkungen, nicht die bereits gebildete Summe. Dritter Fehler: Merkzeichen anzukreuzen, die noch nicht vom Versorgungsamt festgestellt wurden.

Die Merkzeichen beeinflussen den Pauschbetrag und die Fahrtkostenpauschale erheblich; falsche Angaben fuehren zu einer zu hohen Steuerersparnis. Vierter Fehler: den Pauschbetrag mit einer Steuererstattung gleichzusetzen.

Der Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer direkt; die tatsaechliche Ersparnis haengt vom Grenzsteuersatz ab. Fuenfter Fehler: den Rechner als verbindliche Feststellung zu behandeln.

Die Berechnung ist eine Schaetzung nach einer vereinfachten Zuschlagsregel, die vom Ergebnis des Versorgungsamts abweichen kann.

Sechster Fehler: zu uebersehen, dass der Pauschbetrag alternativ durch den Einzelnachweis hoeherer tatsaechlicher Kosten ersetzt werden kann. Siebter Fehler: die Gleichstellungsmoeglichkeit bei GdB 30 oder 40 nicht zu kennen.

Achter Fehler: die Fahrtkostenpauschale zu vergessen, die zusaetzlich zum Pauschbetrag gewaehrt wird.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der GdB Rechner beantwortet die Kernfrage nach dem Feststellungsantrag: Wie hoch ist mein Gesamt-GdB voraussichtlich, und was bringt er steuerlich?

Er bildet aus bis zu fuenf Einzel-GdB den geschaetzten Gesamt-GdB, schlaegt den Pauschbetrag nach Paragraf 33b EStG und die Fahrtkostenpauschale nach Paragraf 33 Absatz 2a EStG nach und errechnet die Steuerersparnis.

Im Beispiel ergeben Einzel-GdB 50 und 30 einen Gesamt-GdB von 60, einen Pauschbetrag von 1.440 Euro und bei 30 Prozent Grenzsteuersatz eine Ersparnis von 432 Euro.

Wichtig: Der Rechner schaetzt nach einer vereinfachten Zuschlagsregel; die verbindliche Feststellung trifft das Versorgungsamt.

Ab GdB 50 gelten Zusatzurlaub und Kuendigungsschutz, bei GdB 30 oder 40 ist eine Gleichstellung ueber die Agentur fuer Arbeit moeglich. Fuer die steuerliche Einordnung des Pauschbetrags hilft der Steuererstattungs-Rechner.

Wie sich Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale auf das Netto auswirken, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Wer durch die Behinderung Pflege braucht, schaetzt den Pflegegrad mit dem Pflegegradrechner.

Keine Rechts- oder Sozialberatung, massgeblich ist der Bescheid des Versorgungsamts, Stand 2026.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gesamt-GdB 100, Pauschbetrag 2.840 Euro, Fahrtkostenpauschale 900 Euro, Steuerersparnis 1.309 Euro

GdB 80 mit Merkzeichen G – Fahrtkostenpauschale 900 Euro

Einzel-GdB 1 (hoechster)
80
Einzel-GdB 2
40
Einzel-GdB 3
20
Merkzeichen G
ja

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Gesamt-GdB 30, Pauschbetrag 620 Euro, Steuerersparnis 155 Euro, Gleichstellung moeglich

GdB 30 ohne Merkzeichen – Gleichstellung moeglich

Einzel-GdB 1 (hoechster)
30
Merkzeichen G
nein
Grenzsteuersatz
25 %

Beispiel 3 · Komplex · Gesamt-GdB 100, Pauschbetrag 7.400 Euro, Fahrtkostenpauschale 4.500 Euro, Steuerersparnis 4.998 Euro

Merkzeichen H – erhoehter Pauschbetrag 7.400 Euro

Einzel-GdB 1 (hoechster)
100
Einzel-GdB 2
50
Einzel-GdB 3
30
Merkzeichen G
ja

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Gesamt-GdB-Schätzung ist ein Orientierungswert und keine amtliche Feststellung. Den verbindlichen GdB bestimmt ausschliesslich das Versorgungsamt nach ärztlicher Begutachtung. Der Rechner ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.

Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Teil A Nr. 3 zur Bildung des Gesamt-GdB; Paragraf 33b EStG Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung (seit VZ 2021); Paragraf 208 SGB IX Zusatzurlaub

Stand: 2026-09-03

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Verantwortlich
Rechner-Portal Redaktion
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
03. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). GdB Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gdb-rechner-kostenlos

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Rechner-Portal, 2026. GdB Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gdb-rechner-kostenlos

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