Überblick
Was ist ein Pflegegradrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person voraussichtlich erhält, lässt sich über den Pflegegradrechner abschätzen — noch bevor der Medizinische Dienst (MD) die persönliche Begutachtung durchführt. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), geregelt in Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI, das seit 2017 die frühere Minutenpflege ablöst.
Das NBA bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
In jedem Modul werden Einzelkriterien mit 0 bis 3 Punkten bewertet; die Summe ergibt die Rohpunkte des Moduls.
Anlage 2 zu § 15 SGB XI wandelt die Rohpunkte in gewichtete Punkte um, wobei jedes Modul eine eigene Gewichtung hat — Selbstversorgung fließt mit 40 Prozent am stärksten ein. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen maximal 100 Punkte.
Der Pflegegrad richtet sich nach den Schwellenwerten in § 15 Absatz 3 SGB XI: unter 12,5 Punkten kein Pflegegrad, ab 12,5 Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
Zwei Besonderheiten prägen das Ergebnis: Von Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtpunktzahl ein — nicht die Summe beider.
Außerdem kann bei einer besonderen Bedarfskonstellation nach § 15 Absatz 4 SGB XI Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten zuerkannt werden. Das Ergebnis ist eine Schätzung; verbindlich ist allein die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.