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Pflegegradrechner 2026: Pflegegrad per NBA berechnen

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Kurzantwort

Dieser Rechner schätzt den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der sechs NBA-Module nach § 15 SGB XI. Die verbindliche Einstufung trifft der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer persönlichen Begutachtung. Pflegeleistungen je Pflegegrad finden Sie im Pflegegeld-Rechner.

Pflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Kilian Achatz (Okt. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

3 Annahmen und 3 Grenzen

Annahmen

  • Der Rechner bildet die gewichtete Punktsystematik der Anlage 2 zu § 15 SGB XI ab.
  • Die Einzelkriterien-Bewertung innerhalb der Module (Anlage 1) wird nicht automatisiert – die Rohpunkte müssen selbst ermittelt werden.
  • Die Selbsteinschätzung weicht in der Regel von der professionellen MD-Begutachtung ab.

Grenzen

  • Keine Berücksichtigung der besonderen Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4).
  • Kein Ersatz für die MD-Begutachtung nach § 18 SGB XI.
  • Keine Prognose über Leistungshöhe – für Pflegegeld und Sachleistungen siehe Pflegegeld-Rechner.

Stand der Prüfung: Schwellenwerte und Modulgewichtung Stand 2026 (unverändert seit 2017). Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Kabinettsbeschluss 30.09.2026 mit konkreten neuen Schwellenwerten (15/30/50/70/90), Bundestag/Bundesrat stehen zum Stand 02.10.2026 noch aus.

Überblick

Was ist ein Pflegegradrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person voraussichtlich erhält, lässt sich über den Pflegegradrechner abschätzen — noch bevor der Medizinische Dienst (MD) die persönliche Begutachtung durchführt. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), geregelt in Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI, das seit 2017 die frühere Minutenpflege ablöst.

Das NBA bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

In jedem Modul werden Einzelkriterien mit 0 bis 3 Punkten bewertet; die Summe ergibt die Rohpunkte des Moduls.

Anlage 2 zu § 15 SGB XI wandelt die Rohpunkte in gewichtete Punkte um, wobei jedes Modul eine eigene Gewichtung hat — Selbstversorgung fließt mit 40 Prozent am stärksten ein. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen maximal 100 Punkte.

Der Pflegegrad richtet sich nach den Schwellenwerten in § 15 Absatz 3 SGB XI: unter 12,5 Punkten kein Pflegegrad, ab 12,5 Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.

Zwei Besonderheiten prägen das Ergebnis: Von Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtpunktzahl ein — nicht die Summe beider.

Außerdem kann bei einer besonderen Bedarfskonstellation nach § 15 Absatz 4 SGB XI Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten zuerkannt werden. Das Ergebnis ist eine Schätzung; verbindlich ist allein die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die Rohpunkte für jedes der sechs NBA-Module ein. Die Rohpunkte stammen entweder aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes — dort sind die Einzelbewertungen je Modul aufgeschlüsselt — oder aus einer eigenen Einschätzung anhand der Kriterien in Anlage 1 zu § 15 SGB XI.

Modul 1 (Mobilität) bewertet Positionswechsel, Sitzstabilität, Fortbewegen und Treppensteigen (maximal 15 Rohpunkte). Modul 2 (Kognition) umfasst Personenerkennung, Orientierung und Alltagsentscheidungen (maximal 33).

Modul 3 (Verhalten) erfasst motorische Auffälligkeiten, Unruhe und aggressives Verhalten (maximal 65). Modul 4 (Selbstversorgung) misst Waschen, Kleiden, Essen und Toilettennutzung (maximal 54).

Modul 5 (Krankheitsanforderungen) betrifft Medikation, Arztbesuche und Therapie (maximal 15). Modul 6 (Alltagsgestaltung) bewertet Tagesablauf, Kontaktpflege und Zukunftsplanung (maximal 18).

Jede Eingabe ist ganzzahlig zwischen 0 und dem Modulmaximum. Höhere Rohpunkte stehen für stärkere Einschränkungen.

Typischer Eingabefehler: die gewichteten Punkte aus dem Gutachten eintragen statt der Rohpunkte — der Rechner führt die Umrechnung selbst durch.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Der Rechner wandelt die Rohpunkte jedes Moduls nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI in gewichtete Punkte um. Die Rohpunkte fallen in Bereiche (Bänder), denen jeweils ein fester gewichteter Wert zugeordnet ist.

Modul 1 (Mobilität) trägt maximal 10 gewichtete Punkte bei: 0–1 Rohpunkte = 0, 2–3 = 2,5, 4–5 = 5, 6–9 = 7,5, 10–15 = 10.

Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) liefern jeweils maximal 15 gewichtete Punkte — in die Gesamtsumme fließt nur der höhere der beiden Werte ein. Modul 4 (Selbstversorgung) dominiert mit maximal 40 gewichteten Punkten.

Modul 5 (Krankheitsanforderungen) bringt maximal 20, Modul 6 (Alltagsgestaltung) maximal 15 gewichtete Punkte. Gesamtpunkte = gewichtet M1 + max(gewichtet M2, gewichtet M3) + gewichtet M4 + gewichtet M5 + gewichtet M6.

Maximum: 10 + 15 + 40 + 20 + 15 = 100.

Rechenbeispiel mit den Standardeingaben: M1 = 4 Rohpunkte → 5 gewichtete Punkte (Band 4–5), M2 = 3 → 3,75 (Band 2–5), M3 = 0 → 0 (Band 0–0), M4 = 12 → 20 (Band 8–18), M5 = 1 → 5 (Band 1–1), M6 = 2 → 3,75 (Band 1–3).

Höherer Wert M2/M3: max(3,75; 0) = 3,75. Gesamtpunkte: 5 + 3,75 + 20 + 5 + 3,75 = 37,5. Nach § 15 Absatz 3 SGB XI liegen 27 bis unter 47,5 Punkte im Bereich Pflegegrad 2. Der Abstand zur Schwelle von Pflegegrad 3 beträgt 47,5 − 37,5 = 10 Punkte.

Nachschlagen

Pflegegrad-Schwellenwerte 2026: Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad?

Die gewichteten Gesamtpunkte aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bestimmen den Pflegegrad. Die Schwellenwerte stehen in § 15 Absatz 3 SGB XI und sind seit 2017 unverändert.

Pflegegrad-Schwellenwerte nach § 15 Abs. 3 SGB XI (Stand 2026)
PflegegradGewichtete Punkte abGewichtete Punkte bis unterBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Kein PG012,5keine oder geringe
PG 112,527geringe
PG 22747,5erhebliche
PG 347,570schwere
PG 47090schwerste
PG 590100schwerste mit besonderen Anforderungen

Schwellenwerte gemäß § 15 Abs. 3 SGB XI, unverändert seit 01.01.2017. Die Pflegereform 2027 wird voraussichtlich neue Schwellenwerte einführen. Sonderfall: Bei einer besonderen Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI kann Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten zuerkannt werden.

NBA-Modulgewichtung: Rohpunkte und gewichtete Punkte je Modul

Jedes der sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments hat eine eigene Gewichtung. Die Umrechnung von Rohpunkten in gewichtete Punkte folgt Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Von Modul 2 und 3 zählt nur der jeweils höhere gewichtete Wert.

Rohpunkt-Bandgrenzen und gewichtete Punkte je NBA-Modul nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI
ModulGewichtungMax. RohpunkteMax. gew. PunkteStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5
M1 Mobilität10 %15100–1 → 02–3 → 2,54–5 → 56–9 → 7,510–15 → 10
M2 Kognition*15 %33150–1 → 02–5 → 3,756–10 → 7,511–16 → 11,2517–33 → 15
M3 Verhalten*15 %65150 → 01–2 → 3,753–4 → 7,55–6 → 11,257–65 → 15
M4 Selbstversorgung40 %54400–2 → 03–7 → 108–18 → 2019–36 → 3037–54 → 40
M5 Krankheit20 %15200 → 01 → 52–3 → 104–5 → 156–15 → 20
M6 Alltag15 %18150 → 01–3 → 3,754–6 → 7,57–11 → 11,2512–18 → 15

* Von Modul 2 und 3 fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtpunktzahl ein (max-Regel). Format der Stufen: Rohpunkte → gewichtete Punkte. Quelle: Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die Gewichtungen addieren sich zu 100 % (M2/M3 zusammen 15 %, da nur einer zählt).

Ausblick

Was ändert sich 2027 beim Pflegegrad?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, geltendes Recht ist das noch nicht.
  • Die Schwellenwerte für die unteren Pflegegrade sollen steigen: Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte, Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte, Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte. Pflegegrad 4 (70 Punkte) und Pflegegrad 5 (90 Punkte) sollen unverändert bleiben.
  • Auch einzelne Rohpunkt-Bandgrenzen innerhalb der Module (Anlage 2 zu § 15 SGB XI) sollen sich verschieben, laut Fachberichten besonders in Modul 4 (Selbstversorgung) – dort sind Verschiebungen von bis zu 10 gewichteten Punkten für dieselbe Alltagssituation möglich.
  • Ein Bestandsschutz soll verhindern, dass bereits anerkannte Pflegegrade allein wegen der neuen Schwellenwerte herabgestuft werden; ein pauschaler Schutz aller bisherigen Einzelleistungen ist laut Berichten aber nicht vorgesehen.
  • Gleichzeitig sollen die monatlichen Pflegegeld-Beträge steigen (etwa Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro, Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro), während der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 (131 Euro monatlich) laut Berichten entfallen könnte.
  • Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Dieser Rechner arbeitet bis zur endgültigen Verabschiedung weiter mit den geltenden Schwellenwerten (12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90) und wird nach Verkündung des Gesetzes aktualisiert.

Stand: 02.10.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss 30.09.2026; Fachportal-Zusammenfassungen (pflege.de, gegen-hartz.de)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Pflegegradrechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Warum zählen Modul 2 und Modul 3 nicht beide vollständig?

Kognition (Modul 2) und Verhaltensweisen (Modul 3) bilden nach der Systematik in § 15 SGB XI eine gemeinsame Bewertungsdimension für geistige Beeinträchtigungen.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtpunktzahl einfließt, weil beide Module häufig denselben Ursachenkomplex abbilden — wer kognitiv stark eingeschränkt ist, zeigt oft auch Verhaltensauffälligkeiten.

Die Maximierung verhindert, dass derselbe Sachverhalt doppelt gezählt wird.

In der Praxis bedeutet das: Wer in Modul 2 auf 11 Rohpunkte kommt (11,25 gewichtete Punkte) und in Modul 3 auf 5 Rohpunkte (ebenfalls 11,25 gewichtete Punkte), erhält insgesamt trotzdem nur 11,25 gewichtete Punkte für diese Dimension, nicht 22,50.

Bei der Vorbereitung auf die Begutachtung lohnt es sich dennoch, beide Module sorgfältig zu dokumentieren: Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet beide Module separat, und erst danach greift die Maximierungsregel.

Wer nur auf Modul 2 achtet, übersieht möglicherweise Verhaltensweisen, die allein schon einen höheren gewichteten Wert liefern.

Wie stark beeinflusst Modul 4 (Selbstversorgung) den Pflegegrad?

Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit maximal 40 von 100 möglichen Gesamtpunkten die bei Weitem größte Gewichtung. Zum Vergleich: Modul 5 (Krankheitsanforderungen) bringt maximal 20, die übrigen Module jeweils maximal 10 oder 15 gewichtete Punkte.

Diese starke Gewichtung führt dazu, dass Veränderungen in der Selbstversorgung den Pflegegrad überproportional verschieben.

Ein Rechenbeispiel: Bei M1=4, M2=3, M3=0, M5=1, M6=2 und M4=7 Rohpunkten ergeben sich 27,5 Gesamtpunkte (Pflegegrad 2, 20 Punkte Abstand zu Pflegegrad 3).

Steigt M4 um nur einen einzigen Rohpunkt auf 8, springt der gewichtete Wert von 10 auf 20 — die Gesamtpunktzahl klettert auf 37,5, also um 10 Punkte, nur wegen dieser einen Bandgrenze.

Deshalb sollte bei der Begutachtungsvorbereitung jedes Einzelkriterium in Modul 4 — Waschen, Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettennutzung — genau dokumentiert werden.

Ein Pflegetagebuch, das diese Verrichtungen über zwei Wochen festhält, liefert dem Gutachter belastbare Anhaltspunkte.

Ab welcher Punktzahl beginnt Pflegegrad 1, und wo liegen die weiteren Schwellen?

Die Schwellenwerte stehen in § 15 Absatz 3 SGB XI und gelten unverändert seit 2017: Pflegegrad 1 beginnt ab 12,5 gewichteten Gesamtpunkten, Pflegegrad 2 ab 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 Punkten und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.

Wer unter 12,5 Punkten bleibt, erhält keinen Pflegegrad und damit keinen Zugang zu Pflegeleistungen.

Pflegegrad 1 berechtigt nur zum Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI), nicht zu Pflegegeld oder Sachleistungen — erst ab Pflegegrad 2 stehen diese zur Verfügung.

Im Rechner zeigt das Feld 'Abstand zur nächsten Schwelle', wie viele Punkte bis zum nächsthöheren Pflegegrad fehlen; bei den Standardeingaben (37,5 Gesamtpunkte, Pflegegrad 2) sind das 10 Punkte bis zur Schwelle von 47,5 für Pflegegrad 3.

Ein Abstand von unter 5 Punkten sollte dich ermutigen, die Rohpunkte jedes Moduls nochmals kritisch zu prüfen — möglicherweise schätzt du den tatsächlichen Hilfebedarf zu niedrig ein, und der Gutachter kommt zu einer höheren Einstufung.

Die Pflegereform 2027 wird diese Schwellen voraussichtlich anheben, siehe die Frage zur Reform weiter unten.

Welche Voraussetzungen gelten für die einzelnen Pflegegrade?

Jeder Pflegegrad beschreibt eine Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, nicht eine bestimmte Diagnose: Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung (12,5 bis unter 27 Punkte), Pflegegrad 2 für eine erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte), Pflegegrad 3 für eine schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte), Pflegegrad 4 für eine schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte) und Pflegegrad 5 für eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkten).

Es gibt keine feste Liste von Diagnosen oder Symptomen, die automatisch einen bestimmten Pflegegrad auslösen — entscheidend ist ausschließlich die Summe der gewichteten Punkte aus allen sechs NBA-Modulen, unabhängig davon, ob die Einschränkung körperlich, kognitiv oder psychisch bedingt ist.

Eine Demenzerkrankung etwa wirkt sich meist stark auf Modul 2 oder 3 sowie Modul 6 aus, eine Querschnittslähmung dagegen vor allem auf Modul 1 und 4.

Trage deine Einschätzung je Modul in den Rechner ein, um zu sehen, in welchem Bereich du aktuell liegst — die verbindliche Einstufung trifft allein der Medizinische Dienst in der persönlichen Begutachtung.

Kann jemand Pflegegrad 5 erhalten, obwohl der Rechner weniger als 90 Punkte zeigt?

Ja. § 15 Absatz 4 SGB XI kennt die besondere Bedarfskonstellation: Bei einer Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine — mit gleich schweren Beeinträchtigungen — kann der Medizinische Dienst Pflegegrad 5 auch dann empfehlen, wenn die gewichteten Gesamtpunkte unter 90 liegen.

Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingefügt, weil das NBA den außergewöhnlichen Pflegeaufwand bei vollständiger Immobilität nicht allein über die Modulpunkte abbilden kann.

Der Rechner weist deshalb bei jedem Ergebnis unterhalb von 90 Punkten einen Hinweis auf die besondere Bedarfskonstellation aus.

In der Praxis betrifft das vor allem Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen, Querschnittslähmungen oder weit fortgeschrittenen Muskelerkrankungen.

Die Feststellung trifft allein der Gutachter in der persönlichen Begutachtung — sie lässt sich nicht durch einen Rechner vorhersagen.

Wenn du bei der betroffenen Person eine solche Konstellation vermutest, weise den Gutachter ausdrücklich darauf hin und dokumentiere die konkreten Einschränkungen im Pflegetagebuch; ein ärztliches Attest stärkt die Argumentation zusätzlich.

Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid?

Ein Widerspruch lohnt sich immer dann, wenn die Rechnerschätzung oder die eigene Einschätzung mindestens einen Pflegegrad höher als der Bescheid liegt und du das mit konkreten Beobachtungen belegen kannst.

Der Widerspruch ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen.

Häufiger Auslöser: Der Gutachter hat einzelne Kriterien in Modul 4 (Selbstversorgung) oder Modul 6 (Alltagsgestaltung) zu niedrig bewertet, weil der Betroffene am Begutachtungstag leistungsfähiger wirkte als im Alltag — Tagesform und Anstrengungsbereitschaft vor Fremden verzerren das Bild regelmäßig.

Vorbereitung auf den Widerspruch: Vergleiche das Gutachten Modul für Modul mit deinem Pflegetagebuch und markiere jedes Kriterium, bei dem du einen höheren Wert siehst.

Rechne im Pflegegradrechner die korrigierten Rohpunkte durch und prüfe, ob die Gesamtpunktzahl über die nächste Schwelle steigt. Liegt der Abstand unter 5 Punkten, können schon zwei bis drei Kriterien den Ausschlag geben.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Sozialverbände wie der VdK unterstützen kostenlos beim Formulieren des Widerspruchs.

Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab, und worauf achtet er?

Der Medizinische Dienst (MD, teils noch als MDK bezeichnet) prüft in einem meist 30- bis 60-minütigen Hausbesuch oder einer telefonischen Begutachtung alle sechs NBA-Module anhand konkreter Alltagssituationen, nicht anhand von Diagnosen allein.

Er fragt gezielt nach, wie oft und wie stark Unterstützung gebraucht wird — etwa beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, bei der Orientierung oder im Umgang mit Medikamenten.

Es gibt keine 'richtigen' Antworten, die du dir vorher zurechtlegen solltest; wichtiger ist, den tatsächlichen Alltag ehrlich und mit Beispielen zu schildern, statt Einschränkungen herunterzuspielen, was Betroffene vor Fremden unbewusst oft tun.

Drei Vorbereitungsschritte helfen: Erstens ein mindestens 14-tägiges Pflegetagebuch, das je Modul festhält, wann und wobei Hilfe nötig ist.

Zweitens alle medizinischen Unterlagen bereithalten — Arztbriefe, Klinikberichte, Medikamentenpläne — da der Gutachter nach Diagnosen fragt, die Modul 5 betreffen.

Drittens eine Pflegeperson zum Termin hinzubitten, die konkrete Alltagssituationen ergänzen kann. Trage deine geschätzten Rohpunkte vorab in den Rechner ein, um dein erwartetes Ergebnis mit dem späteren Bescheid abzugleichen.

Ändert die Pflegereform 2027 die Schwellenwerte im Rechner?

Ja, voraussichtlich. Das Bundeskabinett hat am 30.

September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, sodass es sich weiterhin um einen Gesetzentwurf und kein geltendes Recht handelt.

Nach übereinstimmenden Berichten sollen die Schwellenwerte für die unteren Pflegegrade steigen: Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte, Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte, Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte; Pflegegrad 4 (70) und Pflegegrad 5 (90) sollen unverändert bleiben.

Auch einzelne Rohpunkt-Bandgrenzen innerhalb der Module (Anlage 2 zu § 15 SGB XI) sollen sich verschieben, besonders in Modul 4.

Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz vor: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte verlieren.

Gleichzeitig sollen die Pflegegeld-Beträge steigen (etwa Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro, Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro monatlich), während der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 entfallen könnte. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Dieser Rechner arbeitet bis zur endgültigen Verabschiedung weiter mit dem geltenden Recht (12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90); sobald das Gesetz verabschiedet ist, aktualisieren wir die Werte.

Gilt der Pflegegradrechner auch für Kinder?

Für Kinder ab 18 Monaten gelten dieselben sechs Module und dieselben Schwellenwerte wie bei Erwachsenen, mit einem entscheidenden Unterschied: Bewertet wird nicht die absolute Selbstständigkeit, sondern die Abweichung von einem altersgerecht entwickelten Kind.

Ein zweijähriges Kind, das noch nicht allein essen kann, hat damit keine Einschränkung in Modul 4, weil das in diesem Alter normal ist; erst Abweichungen vom altersüblichen Entwicklungsstand zählen als Rohpunkte.

Dieser Rechner lässt sich für diese Altersgruppe grundsätzlich nutzen, wenn die Rohpunkte entsprechend alterskorrigiert eingeschätzt werden — am besten mit Unterstützung einer Kinderärztin oder Pflegeberatung.

Für Kinder bis 18 Monate gilt dagegen eine Sonderregelung, die dieser Rechner nicht abbildet: Sie werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, als es die reguläre Punktzahl ergäbe, und nur anhand der altersunabhängigen Module 3 und 5 beurteilt, weil die übrigen Module in diesem Alter keine aussagekräftige Abweichung von der Norm liefern können.

Für Kinder bis 18 Monate empfiehlt sich deshalb direkt die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI statt dieses Rechners.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Selbsteinschätzung weicht erfahrungsgemäß vom Ergebnis der professionellen Begutachtung ab — meistens nach unten. Ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen hilft, den tatsächlichen Hilfebedarf je Modul systematisch zu erfassen und Lücken in der eigenen Wahrnehmung aufzudecken.

Modul 4 (Selbstversorgung) entscheidet mit 40 Prozent Gewichtung häufig über den Pflegegrad.

Wer dort beispielsweise von 7 auf 8 Rohpunkte steigt, springt von 10 auf 20 gewichtete Punkte — das allein verschiebt die Gesamtpunktzahl um 10 Punkte und kann den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2 ausmachen.

Deshalb die Kriterien der Selbstversorgung besonders sorgfältig prüfen: Waschen, Kleiden, Essen, Trinken und Toilettengang. Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.

Wer ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten hat (Modul 3), aber keine kognitiven Einschränkungen (Modul 2), verliert dadurch keine Punkte — der höhere Wert aus Modul 3 fließt vollständig ein.

Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI unterstützt bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Gegen einen zu niedrig empfundenen Pflegegrad ist innerhalb eines Monats nach Bescheidzugang Widerspruch bei der Pflegekasse möglich.

Eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden, wenn sich der Zustand verschlechtert. Welche Geld- und Sachleistungen bei einem anerkannten Pflegegrad zustehen, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein 82-jähriger Mann wird seit einem Schlaganfall von seiner Familie versorgt.

Vor der MD-Begutachtung schätzt die Familie die Rohpunkte: Mobilität (M1) = 10, Kognition (M2) = 11, Verhalten (M3) = 5, Selbstversorgung (M4) = 36, Krankheitsanforderungen (M5) = 5, Alltagsgestaltung (M6) = 11.

Der Rechner ergibt: M1 = 10 gewichtete Punkte, M2 = 11,25, M3 = 11,25, M4 = 30, M5 = 15, M6 = 11,25. Höherer Wert M2/M3: 11,25.

Gesamtpunkte: 10 + 11,25 + 30 + 15 + 11,25 = 77,5 — Pflegegrad 4 (schwerstmögliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Abstand zu Pflegegrad 5: 12,5 Punkte. Für die Familie folgt daraus: Das Ergebnis deutet auf umfassenden Hilfebedarf hin.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann helfen, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen und die konkreten Hilfesituationen je Modul zu dokumentieren.

Ob der MD dieselbe Einschätzung trifft, steht erst nach der persönlichen Begutachtung fest. Den nächsten Schritt nach der Gradeinstufung — Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung berechnen — deckt der Pflegegeld-Rechner ab.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: die gewichteten Punkte aus dem MD-Gutachten in die Eingabefelder eintragen statt der Rohpunkte. Der Rechner rechnet Rohpunkte selbst in gewichtete Punkte um — wer gewichtete Punkte eingibt, erhält ein verfälschtes Ergebnis.

Zweiter Fehler: annehmen, die Punkte aus Modul 2 und Modul 3 würden addiert. In die Gesamtpunktzahl fließt nur der höhere gewichtete Wert ein. Wer beide Module mit hohen Rohpunkten hat, gewinnt dadurch keine zusätzlichen Gesamtpunkte.

Dritter Fehler: Modul 4 (Selbstversorgung) unterschätzen. Dieses Modul bringt bis zu 40 von 100 möglichen Gesamtpunkten. Schon der Sprung von 7 auf 8 Rohpunkte ändert den gewichteten Wert von 10 auf 20 und verschiebt die Gesamtpunktzahl um 10 Punkte.

Vierter Fehler: das Rechnerergebnis als verbindlichen Bescheid behandeln. Der Rechner bildet nur die Punktsystematik der Anlage 2 ab.

Die Einstufung nimmt der Medizinische Dienst in einer persönlichen Begutachtung vor, bei der auch Aspekte einfließen, die sich nicht in Rohpunkte fassen lassen.

Fünfter Fehler: bei einem Ergebnis knapp unterhalb einer Schwelle — etwa 25 statt 27 Punkten für Pflegegrad 2 — keinen Antrag zu stellen.

Die Selbsteinschätzung weicht regelmäßig vom professionellen Gutachten ab; der Gutachter erfasst unter Umständen Einschränkungen, die der Betroffene selbst nicht bemerkt.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Pflegegradrechner bildet die gewichtete Punktsystematik des Neuen Begutachtungsassessments nach § 15 SGB XI und Anlage 2 ab.

Aus den Rohpunkten der sechs Module errechnet er die gewichteten Punkte, die Gesamtpunktzahl (maximal 100) und den voraussichtlichen Pflegegrad.

Im Standardbeispiel ergeben 4 Rohpunkte Mobilität, 3 Kognition, 0 Verhalten, 12 Selbstversorgung, 1 Krankheitsanforderungen und 2 Alltagsgestaltung insgesamt 37,5 gewichtete Punkte — Pflegegrad 2 mit 10 Punkten Abstand zu Pflegegrad 3.

Modul 4 (Selbstversorgung, bis zu 40 Punkte) hat den größten Einfluss auf das Ergebnis. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.

Disclaimer: Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis der Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst im Rahmen einer persönlichen Begutachtung nach § 18 SGB XI.

Die Selbsteinschätzung der Rohpunkte weicht in der Regel vom professionellen Gutachten ab. Eine besondere Bedarfskonstellation (§ 15 Absatz 4) kann zu Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten führen.

Die Schwellenwerte gelten Stand 2026; die angekündigte Pflegereform 2027 wird die Bewertungssystematik voraussichtlich ändern.

Stelle den Antrag bei der Pflegekasse unabhängig von diesem Ergebnis und nutze die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 46,3 gewichtete Gesamtpunkte → Pflegegrad 2 (Abstand 1,3 Punkte zu PG 3)

Knapp unter Pflegegrad 3 – Abstand nur 1,3 Punkte

Modul 1 – Mobilität
5 Rohpunkte
Modul 2 – Kognition
5 Rohpunkte
Modul 3 – Verhalten
0 Rohpunkte
Modul 4 – Selbstversorgung
10 Rohpunkte

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · 71,3 gewichtete Gesamtpunkte → Pflegegrad 4 (Abstand 18,8 Punkte zu PG 5)

Schwere Einschränkungen – Pflegegrad 4 (71,3 Punkte)

Modul 1 – Mobilität
6 Rohpunkte
Modul 2 – Kognition
10 Rohpunkte
Modul 3 – Verhalten
0 Rohpunkte
Modul 4 – Selbstversorgung
20 Rohpunkte

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · 28,8 gewichtete Gesamtpunkte → Pflegegrad 2 (Abstand 18,8 Punkte zu PG 3)

Verhaltensauffälligkeiten dominieren – max(M2, M3)-Regel aktiv

Modul 1 – Mobilität
2 Rohpunkte
Modul 2 – Kognition
2 Rohpunkte
Modul 3 – Verhalten
3 Rohpunkte
Modul 4 – Selbstversorgung
5 Rohpunkte

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

KindergeldrechnerKindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG, Summe pro Monat und Jahr für alle Kinder.Kinderzuschlag-RechnerKinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.GKV-BeitragsrechnerGKV-Beitrag 2026 berechnen: Basisbeitrag (14,6 %), kassenindividuellen Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag (3,4 %) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Monatsbrutto und Kinderstatus ermitteln.Außergewöhnliche Belastungen RechnerAußergewöhnliche Belastungen 2026 berechnen: zumutbare Belastung nach § 33 EStG stufenweise, abziehbarer Betrag und Steuerersparnis – kostenlos, sofort.Badsanierung-Kosten-RechnerBadsanierung Kosten schätzen: Preisspanne aus Badfläche, Ausstattung und Gewerken (Komplett- oder Teilsanierung) aus sieben Betrieben, mit Tabelle, Reserve und Pflegekassenzuschuss.Kurzarbeitergeld-RechnerKurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.Schlechtwettergeld-RechnerSchlechtwettergeld (Saison-Kurzarbeitergeld) 2026 berechnen: Saison-Kug, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld aus Ausfallstunden und Steuerklasse nach §§ 101–102 SGB III schätzen.Übergangsgeld-RechnerÜbergangsgeld bei Reha-Maßnahmen 2025 schätzen: 75 % (mit Kind) oder 68 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoregelentgelts nach § 65 SGB IX. Nur Orientierung.Hortgebühren Berlin RechnerHortgebühren in Berlin ab der 4. Klasse berechnen: Einkommensstufe, Betreuungsmodul und Geschwisterermäßigung nach Anlage 2 TKBG für das Schuljahr 2026/27 – kostenlos, sofort.Lastenzuschuss-RechnerLastenzuschuss 2026 nach § 19 WoGG schätzen: Wohngeld für Eigentümer nach Haushaltsgröße, Belastung und Mietenstufe berechnen – inkl. Heizkostenentlastung.Kurzfristige-Beschäftigung-RechnerKurzfristige Beschäftigung 2026 prüfen: 70-Tage-Regel nach § 8 Abs. 2 SGB IV, SV-Freiheit und Lohnsteuer bei Saisonarbeit und Ferienjobs einordnen. Kein Verdienstlimit.PKV-RechnerPKV-Beitrag schätzen: Modellrechner für private Krankenversicherung mit Eintrittsalter, Leistungsniveau und Selbstbeteiligung.PKV-im-Alter-RechnerPKV im Alter berechnen: Beitrag mit 60, 67 und 75 Jahren, Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags, Zuschuss der Rentenversicherung, Nettobelastung und Anteil an der Rente mit Vergleich zur KVdR.Elternzeit-RechnerElternzeit-Fristen nach BEEG §§ 15–18 berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz, Beginn, Ende und Restanspruch mit Mutterschutz-Anrechnung.Krankenversicherung SelbstständigeGKV vs. PKV für Selbstständige vergleichen: Beiträge mit Mindestbemessung, Krankengeld-Wahltarif, Pflegeversicherung und Break-even-Einkommen nach §§ 240, 243 SGB V berechnen.

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  • Infografik: Die 6 NBA-Module nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI mit maximalen Rohpunkten und gewichteten Punkten. M1 Mobilität max 15 Roh / 10 gew. (10 %), M2 Kognition max 33 / 15 gew., M3 Verhalten max 65 / 15 gew. (M2/M3 zusammen 15 %, nur höherer zählt), M4 Selbstversorgung max 54 / 40 gew. (40 %), M5 Krankheit max 15 / 20 gew. (20 %), M6 Alltag max 18 / 15 gew. (15 %). Gesamtpunkte maximal 100.

    Pflegegradrechner: NBA-Module und ihre Gewichtung

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/pflegegradrechner-module.svg"
           alt="Infografik: Die 6 NBA-Module nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI mit maximalen Rohpunkten und gewichteten Punkten. M1 Mobilität max 15 Roh / 10 gew. (10 %), M2 Kognition max 33 / 15 gew., M3 Verhalten max 65 / 15 gew. (M2/M3 zusammen 15 %, nur höherer zählt), M4 Selbstversorgung max 54 / 40 gew. (40 %), M5 Krankheit max 15 / 20 gew. (20 %), M6 Alltag max 18 / 15 gew. (15 %). Gesamtpunkte maximal 100."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner">Pflegegradrechner: NBA-Module und ihre Gewichtung auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner
  • Infografik: Pflegegrad-Schwellenwerte auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Kein Pflegegrad unter 12,5 Punkten, PG 1 ab 12,5, PG 2 ab 27, PG 3 ab 47,5, PG 4 ab 70, PG 5 ab 90 gewichteten Gesamtpunkten. Sonderfall § 15 Abs. 4: PG 5 auch unter 90 Punkten möglich.

    Pflegegradrechner: Schwellenwerte nach § 15 Abs. 3 SGB XI

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           alt="Infografik: Pflegegrad-Schwellenwerte auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Kein Pflegegrad unter 12,5 Punkten, PG 1 ab 12,5, PG 2 ab 27, PG 3 ab 47,5, PG 4 ab 70, PG 5 ab 90 gewichteten Gesamtpunkten. Sonderfall § 15 Abs. 4: PG 5 auch unter 90 Punkten möglich."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner">Pflegegradrechner: Schwellenwerte nach § 15 Abs. 3 SGB XI auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner
  • Infografik: Berechnungsbeispiel 82-jähriger Patient nach Schlaganfall. M1=10→10, M2=11→11,25, M3=5→11,25 (max=11,25), M4=36→30, M5=5→15, M6=11→11,25. Gesamt 77,5 → Pflegegrad 4, Abstand 12,5 Punkte zu PG 5.

    Pflegegradrechner: Berechnungsbeispiel Pflegegrad 4

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/pflegegradrechner-beispiel.svg"
           alt="Infografik: Berechnungsbeispiel 82-jähriger Patient nach Schlaganfall. M1=10→10, M2=11→11,25, M3=5→11,25 (max=11,25), M4=36→30, M5=5→15, M6=11→11,25. Gesamt 77,5 → Pflegegrad 4, Abstand 12,5 Punkte zu PG 5."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner">Pflegegradrechner: Berechnungsbeispiel Pflegegrad 4 auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Das Ergebnis des Pflegegradrechners dient ausschließlich der Orientierung. Die verbindliche Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen einer persönlichen Begutachtung nach § 18 SGB XI. Individuelle Umstände, die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI und die ab 2027 angekündigte Pflegereform können die tatsächliche Einstufung verändern.

Quelle: § 15 SGB XI + Anlage 1 und 2, Rechtsstand 2026

Stand: 2026-10-02

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
02. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Neues Begutachtungsassessment (NBA), Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI, Stand 2026
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Pflegegradrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Pflegegradrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner

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