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Pflegegradrechner 2026: Pflegegrad per NBA berechnen

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Kurzantwort

Dieser Rechner schätzt den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der sechs NBA-Module nach § 15 SGB XI. Die verbindliche Einstufung trifft der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer persönlichen Begutachtung. Pflegeleistungen je Pflegegrad finden Sie im Pflegegeld-Rechner.

Pflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Kilian Achatz (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist ein Pflegegradrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person voraussichtlich erhält, lässt sich über den Pflegegradrechner abschätzen — noch bevor der Medizinische Dienst (MD) die persönliche Begutachtung durchführt. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), geregelt in Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI, das seit 2017 die frühere Minutenpflege ablöst.

Das NBA bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

In jedem Modul werden Einzelkriterien mit 0 bis 3 Punkten bewertet; die Summe ergibt die Rohpunkte des Moduls.

Anlage 2 zu § 15 SGB XI wandelt die Rohpunkte in gewichtete Punkte um, wobei jedes Modul eine eigene Gewichtung hat — Selbstversorgung fließt mit 40 Prozent am stärksten ein. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen maximal 100 Punkte.

Der Pflegegrad richtet sich nach den Schwellenwerten in § 15 Absatz 3 SGB XI: unter 12,5 Punkten kein Pflegegrad, ab 12,5 Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.

Zwei Besonderheiten prägen das Ergebnis: Von Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtpunktzahl ein — nicht die Summe beider.

Außerdem kann bei einer besonderen Bedarfskonstellation nach § 15 Absatz 4 SGB XI Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten zuerkannt werden. Das Ergebnis ist eine Schätzung; verbindlich ist allein die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die Rohpunkte für jedes der sechs NBA-Module ein. Die Rohpunkte stammen entweder aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes — dort sind die Einzelbewertungen je Modul aufgeschlüsselt — oder aus einer eigenen Einschätzung anhand der Kriterien in Anlage 1 zu § 15 SGB XI.

Modul 1 (Mobilität) bewertet Positionswechsel, Sitzstabilität, Fortbewegen und Treppensteigen (maximal 15 Rohpunkte). Modul 2 (Kognition) umfasst Personenerkennung, Orientierung und Alltagsentscheidungen (maximal 33).

Modul 3 (Verhalten) erfasst motorische Auffälligkeiten, Unruhe und aggressives Verhalten (maximal 65). Modul 4 (Selbstversorgung) misst Waschen, Kleiden, Essen und Toilettennutzung (maximal 54).

Modul 5 (Krankheitsanforderungen) betrifft Medikation, Arztbesuche und Therapie (maximal 15). Modul 6 (Alltagsgestaltung) bewertet Tagesablauf, Kontaktpflege und Zukunftsplanung (maximal 18).

Jede Eingabe ist ganzzahlig zwischen 0 und dem Modulmaximum. Höhere Rohpunkte stehen für stärkere Einschränkungen.

Typischer Eingabefehler: die gewichteten Punkte aus dem Gutachten eintragen statt der Rohpunkte — der Rechner führt die Umrechnung selbst durch.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Der Rechner wandelt die Rohpunkte jedes Moduls nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI in gewichtete Punkte um. Die Rohpunkte fallen in Bereiche (Bänder), denen jeweils ein fester gewichteter Wert zugeordnet ist.

Modul 1 (Mobilität) trägt maximal 10 gewichtete Punkte bei: 0–1 Rohpunkte = 0, 2–3 = 2,5, 4–5 = 5, 6–9 = 7,5, 10–15 = 10.

Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhalten) liefern jeweils maximal 15 gewichtete Punkte — in die Gesamtsumme fließt nur der höhere der beiden Werte ein. Modul 4 (Selbstversorgung) dominiert mit maximal 40 gewichteten Punkten.

Modul 5 (Krankheitsanforderungen) bringt maximal 20, Modul 6 (Alltagsgestaltung) maximal 15 gewichtete Punkte. Gesamtpunkte = gewichtet M1 + max(gewichtet M2, gewichtet M3) + gewichtet M4 + gewichtet M5 + gewichtet M6.

Maximum: 10 + 15 + 40 + 20 + 15 = 100.

Rechenbeispiel mit den Standardeingaben: M1 = 4 Rohpunkte → 5 gewichtete Punkte (Band 4–5), M2 = 3 → 3,75 (Band 2–5), M3 = 0 → 0 (Band 0–0), M4 = 12 → 20 (Band 8–18), M5 = 1 → 5 (Band 1–1), M6 = 2 → 3,75 (Band 1–3).

Höherer Wert M2/M3: max(3,75; 0) = 3,75. Gesamtpunkte: 5 + 3,75 + 20 + 5 + 3,75 = 37,5. Nach § 15 Absatz 3 SGB XI liegen 27 bis unter 47,5 Punkte im Bereich Pflegegrad 2. Der Abstand zur Schwelle von Pflegegrad 3 beträgt 47,5 − 37,5 = 10 Punkte.

Nachschlagen

Pflegegrad-Schwellenwerte 2026: Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad?

Die gewichteten Gesamtpunkte aus dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bestimmen den Pflegegrad. Die Schwellenwerte stehen in § 15 Absatz 3 SGB XI und sind seit 2017 unverändert.

Pflegegrad-Schwellenwerte nach § 15 Abs. 3 SGB XI (Stand 2026)
PflegegradGewichtete Punkte abGewichtete Punkte bis unterBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Kein PG012,5keine oder geringe
PG 112,527geringe
PG 22747,5erhebliche
PG 347,570schwere
PG 47090schwerste
PG 590100schwerste mit besonderen Anforderungen

Schwellenwerte gemäß § 15 Abs. 3 SGB XI, unverändert seit 01.01.2017. Die Pflegereform 2027 wird voraussichtlich neue Schwellenwerte einführen. Sonderfall: Bei einer besonderen Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI kann Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten zuerkannt werden.

NBA-Modulgewichtung: Rohpunkte und gewichtete Punkte je Modul

Jedes der sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments hat eine eigene Gewichtung. Die Umrechnung von Rohpunkten in gewichtete Punkte folgt Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Von Modul 2 und 3 zählt nur der jeweils höhere gewichtete Wert.

Rohpunkt-Bandgrenzen und gewichtete Punkte je NBA-Modul nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI
ModulGewichtungMax. RohpunkteMax. gew. PunkteStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5
M1 Mobilität10 %15100–1 → 02–3 → 2,54–5 → 56–9 → 7,510–15 → 10
M2 Kognition*15 %33150–1 → 02–5 → 3,756–10 → 7,511–16 → 11,2517–33 → 15
M3 Verhalten*15 %65150 → 01–2 → 3,753–4 → 7,55–6 → 11,257–65 → 15
M4 Selbstversorgung40 %54400–2 → 03–7 → 108–18 → 2019–36 → 3037–54 → 40
M5 Krankheit20 %15200 → 01 → 52–3 → 104–5 → 156–15 → 20
M6 Alltag15 %18150 → 01–3 → 3,754–6 → 7,57–11 → 11,2512–18 → 15

* Von Modul 2 und 3 fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtpunktzahl ein (max-Regel). Format der Stufen: Rohpunkte → gewichtete Punkte. Quelle: Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die Gewichtungen addieren sich zu 100 % (M2/M3 zusammen 15 %, da nur einer zählt).

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Selbsteinschätzung weicht erfahrungsgemäß vom Ergebnis der professionellen Begutachtung ab — meistens nach unten. Ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen hilft, den tatsächlichen Hilfebedarf je Modul systematisch zu erfassen und Lücken in der eigenen Wahrnehmung aufzudecken.

Modul 4 (Selbstversorgung) entscheidet mit 40 Prozent Gewichtung häufig über den Pflegegrad.

Wer dort beispielsweise von 7 auf 8 Rohpunkte steigt, springt von 10 auf 20 gewichtete Punkte — das allein verschiebt die Gesamtpunktzahl um 10 Punkte und kann den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2 ausmachen.

Deshalb die Kriterien der Selbstversorgung besonders sorgfältig prüfen: Waschen, Kleiden, Essen, Trinken und Toilettengang. Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.

Wer ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten hat (Modul 3), aber keine kognitiven Einschränkungen (Modul 2), verliert dadurch keine Punkte — der höhere Wert aus Modul 3 fließt vollständig ein.

Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI unterstützt bei der Vorbereitung auf die Begutachtung. Gegen einen zu niedrig empfundenen Pflegegrad ist innerhalb eines Monats nach Bescheidzugang Widerspruch bei der Pflegekasse möglich.

Eine Höherstufung kann jederzeit beantragt werden, wenn sich der Zustand verschlechtert. Welche Geld- und Sachleistungen bei einem anerkannten Pflegegrad zustehen, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein 82-jähriger Mann wird seit einem Schlaganfall von seiner Familie versorgt.

Vor der MD-Begutachtung schätzt die Familie die Rohpunkte: Mobilität (M1) = 10, Kognition (M2) = 11, Verhalten (M3) = 5, Selbstversorgung (M4) = 36, Krankheitsanforderungen (M5) = 5, Alltagsgestaltung (M6) = 11.

Der Rechner ergibt: M1 = 10 gewichtete Punkte, M2 = 11,25, M3 = 11,25, M4 = 30, M5 = 15, M6 = 11,25. Höherer Wert M2/M3: 11,25.

Gesamtpunkte: 10 + 11,25 + 30 + 15 + 11,25 = 77,5 — Pflegegrad 4 (schwerstmögliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Abstand zu Pflegegrad 5: 12,5 Punkte. Für die Familie folgt daraus: Das Ergebnis deutet auf umfassenden Hilfebedarf hin.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann helfen, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen und die konkreten Hilfesituationen je Modul zu dokumentieren.

Ob der MD dieselbe Einschätzung trifft, steht erst nach der persönlichen Begutachtung fest. Den nächsten Schritt nach der Gradeinstufung — Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung berechnen — deckt der Pflegegeld-Rechner ab.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: die gewichteten Punkte aus dem MD-Gutachten in die Eingabefelder eintragen statt der Rohpunkte. Der Rechner rechnet Rohpunkte selbst in gewichtete Punkte um — wer gewichtete Punkte eingibt, erhält ein verfälschtes Ergebnis.

Zweiter Fehler: annehmen, die Punkte aus Modul 2 und Modul 3 würden addiert. In die Gesamtpunktzahl fließt nur der höhere gewichtete Wert ein. Wer beide Module mit hohen Rohpunkten hat, gewinnt dadurch keine zusätzlichen Gesamtpunkte.

Dritter Fehler: Modul 4 (Selbstversorgung) unterschätzen. Dieses Modul bringt bis zu 40 von 100 möglichen Gesamtpunkten. Schon der Sprung von 7 auf 8 Rohpunkte ändert den gewichteten Wert von 10 auf 20 und verschiebt die Gesamtpunktzahl um 10 Punkte.

Vierter Fehler: das Rechnerergebnis als verbindlichen Bescheid behandeln. Der Rechner bildet nur die Punktsystematik der Anlage 2 ab.

Die Einstufung nimmt der Medizinische Dienst in einer persönlichen Begutachtung vor, bei der auch Aspekte einfließen, die sich nicht in Rohpunkte fassen lassen.

Fünfter Fehler: bei einem Ergebnis knapp unterhalb einer Schwelle — etwa 25 statt 27 Punkten für Pflegegrad 2 — keinen Antrag zu stellen.

Die Selbsteinschätzung weicht regelmäßig vom professionellen Gutachten ab; der Gutachter erfasst unter Umständen Einschränkungen, die der Betroffene selbst nicht bemerkt.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Pflegegradrechner bildet die gewichtete Punktsystematik des Neuen Begutachtungsassessments nach § 15 SGB XI und Anlage 2 ab.

Aus den Rohpunkten der sechs Module errechnet er die gewichteten Punkte, die Gesamtpunktzahl (maximal 100) und den voraussichtlichen Pflegegrad.

Im Standardbeispiel ergeben 4 Rohpunkte Mobilität, 3 Kognition, 0 Verhalten, 12 Selbstversorgung, 1 Krankheitsanforderungen und 2 Alltagsgestaltung insgesamt 37,5 gewichtete Punkte — Pflegegrad 2 mit 10 Punkten Abstand zu Pflegegrad 3.

Modul 4 (Selbstversorgung, bis zu 40 Punkte) hat den größten Einfluss auf das Ergebnis. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.

Disclaimer: Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis der Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die verbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst im Rahmen einer persönlichen Begutachtung nach § 18 SGB XI.

Die Selbsteinschätzung der Rohpunkte weicht in der Regel vom professionellen Gutachten ab. Eine besondere Bedarfskonstellation (§ 15 Absatz 4) kann zu Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten führen.

Die Schwellenwerte gelten Stand 2026; die angekündigte Pflegereform 2027 wird die Bewertungssystematik voraussichtlich ändern.

Stelle den Antrag bei der Pflegekasse unabhängig von diesem Ergebnis und nutze die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 46,3 gewichtete Gesamtpunkte → Pflegegrad 2 (Abstand 1,3 Punkte zu PG 3)

Knapp unter Pflegegrad 3 – Abstand nur 1,3 Punkte

Modul 1 – Mobilität
5 Rohpunkte
Modul 2 – Kognition
5 Rohpunkte
Modul 3 – Verhalten
0 Rohpunkte
Modul 4 – Selbstversorgung
10 Rohpunkte

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · 71,3 gewichtete Gesamtpunkte → Pflegegrad 4 (Abstand 18,8 Punkte zu PG 5)

Schwere Einschränkungen – Pflegegrad 4 (71,3 Punkte)

Modul 1 – Mobilität
6 Rohpunkte
Modul 2 – Kognition
10 Rohpunkte
Modul 3 – Verhalten
0 Rohpunkte
Modul 4 – Selbstversorgung
20 Rohpunkte

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · 28,8 gewichtete Gesamtpunkte → Pflegegrad 2 (Abstand 18,8 Punkte zu PG 3)

Verhaltensauffälligkeiten dominieren – max(M2, M3)-Regel aktiv

Modul 1 – Mobilität
2 Rohpunkte
Modul 2 – Kognition
2 Rohpunkte
Modul 3 – Verhalten
3 Rohpunkte
Modul 4 – Selbstversorgung
5 Rohpunkte

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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  • Infografik: Die 6 NBA-Module nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI mit maximalen Rohpunkten und gewichteten Punkten. M1 Mobilität max 15 Roh / 10 gew. (10 %), M2 Kognition max 33 / 15 gew., M3 Verhalten max 65 / 15 gew. (M2/M3 zusammen 15 %, nur höherer zählt), M4 Selbstversorgung max 54 / 40 gew. (40 %), M5 Krankheit max 15 / 20 gew. (20 %), M6 Alltag max 18 / 15 gew. (15 %). Gesamtpunkte maximal 100.

    Pflegegradrechner: NBA-Module und ihre Gewichtung

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           alt="Infografik: Die 6 NBA-Module nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI mit maximalen Rohpunkten und gewichteten Punkten. M1 Mobilität max 15 Roh / 10 gew. (10 %), M2 Kognition max 33 / 15 gew., M3 Verhalten max 65 / 15 gew. (M2/M3 zusammen 15 %, nur höherer zählt), M4 Selbstversorgung max 54 / 40 gew. (40 %), M5 Krankheit max 15 / 20 gew. (20 %), M6 Alltag max 18 / 15 gew. (15 %). Gesamtpunkte maximal 100."
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    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner
  • Infografik: Pflegegrad-Schwellenwerte auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Kein Pflegegrad unter 12,5 Punkten, PG 1 ab 12,5, PG 2 ab 27, PG 3 ab 47,5, PG 4 ab 70, PG 5 ab 90 gewichteten Gesamtpunkten. Sonderfall § 15 Abs. 4: PG 5 auch unter 90 Punkten möglich.

    Pflegegradrechner: Schwellenwerte nach § 15 Abs. 3 SGB XI

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           alt="Infografik: Pflegegrad-Schwellenwerte auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten. Kein Pflegegrad unter 12,5 Punkten, PG 1 ab 12,5, PG 2 ab 27, PG 3 ab 47,5, PG 4 ab 70, PG 5 ab 90 gewichteten Gesamtpunkten. Sonderfall § 15 Abs. 4: PG 5 auch unter 90 Punkten möglich."
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    </a>
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  • Infografik: Berechnungsbeispiel 82-jähriger Patient nach Schlaganfall. M1=10→10, M2=11→11,25, M3=5→11,25 (max=11,25), M4=36→30, M5=5→15, M6=11→11,25. Gesamt 77,5 → Pflegegrad 4, Abstand 12,5 Punkte zu PG 5.

    Pflegegradrechner: Berechnungsbeispiel Pflegegrad 4

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner">Pflegegradrechner: Berechnungsbeispiel Pflegegrad 4 auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Das Ergebnis des Pflegegradrechners dient ausschließlich der Orientierung. Die verbindliche Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen einer persönlichen Begutachtung nach § 18 SGB XI. Individuelle Umstände, die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI und die ab 2027 angekündigte Pflegereform können die tatsächliche Einstufung verändern.

Quelle: § 15 SGB XI + Anlage 1 und 2, Rechtsstand 2026

Stand: 2026-09-02

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
02. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Neues Begutachtungsassessment (NBA), Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI, Stand 2026
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Pflegegradrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Pflegegradrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegegradrechner

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