Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
3 Annahmen und 3 Grenzen
Annahmen
- Der Rechner bildet die gewichtete Punktsystematik der Anlage 2 zu § 15 SGB XI ab.
- Die Einzelkriterien-Bewertung innerhalb der Module (Anlage 1) wird nicht automatisiert – die Rohpunkte müssen selbst ermittelt werden.
- Die Selbsteinschätzung weicht in der Regel von der professionellen MD-Begutachtung ab.
Grenzen
- Keine Berücksichtigung der besonderen Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4).
- Kein Ersatz für die MD-Begutachtung nach § 18 SGB XI.
- Keine Prognose über Leistungshöhe – für Pflegegeld und Sachleistungen siehe Pflegegeld-Rechner.
Stand der Prüfung: Schwellenwerte und Modulgewichtung Stand 2026 (unverändert seit 2017). Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Kabinettsbeschluss 30.09.2026 mit konkreten neuen Schwellenwerten (15/30/50/70/90), Bundestag/Bundesrat stehen zum Stand 02.10.2026 noch aus.