Zum Hauptinhalt springen

PKV im Alter: Beitrag bis zur Rente und Zuschuss berechnen

FinanzenStand Noch keine Bewertung
€/Monat
Jahre
Jahre
%
%
€/Monat
%
%
Anzeige

Kurzantwort

Rechnet den Beitrag der privaten Krankenversicherung von heute bis ins hohe Alter fort, berücksichtigt den Wegfall des gesetzlichen 10-Prozent-Zuschlags mit 61 und die Beitragsentlastung ab 65, zieht den Zuschuss der Rentenversicherung ab und zeigt die Nettobelastung als Anteil der Rente samt Vergleich mit der KVdR.

PKV im Alter berechnen: Beitrag mit 60, 67 und 75, Rentenzuschuss

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

PKV im Alter: Wie entwickelt sich der Beitrag bis zur Rente?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Rechner zeigt, wie sich der Beitrag deiner privaten Krankenversicherung (PKV) von heute bis ins hohe Alter entwickelt und was davon im Ruhestand an dir hängen bleibt. Er rechnet den Beitrag mit einer jährlichen Steigerung fort, berücksichtigt den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der im Kalenderjahr deines 60.

Geburtstags endet, und die Beitragsentlastung ab 65. Von der Rente zieht er den Zuschuss der Rentenversicherung nach § 106 SGB VI ab.

Das Ergebnis ist die Nettobelastung in Euro und als Anteil deiner Rente, dazu der Vergleich mit der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Im Standardfall zahlst du mit 45 Jahren 600 € im Monat, gehst mit 67 in Rente und erhältst 2.000 € brutto.

Bei 3 Prozent Steigerung wächst der Beitrag bis 60 auf 934,78 €, fällt mit 61 um 59,49 € und liegt bei Renteneintritt bei 1.045,15 €. Der Zuschuss beträgt 175 €, deine Nettobelastung 870,15 €, das sind 43,5 Prozent der Rente.

In der KVdR zahlst du dafür 175 €. Das ist eine Modellrechnung. Welche Anpassungen dein Versicherer tatsächlich vornimmt, weiß vorher niemand. Der Rechner macht die Größenordnung sichtbar, damit du früh planst.

Gerade für Privatversicherte mit schmaler Rente ist die Frage entscheidend: Die Krankenversicherung gehört im Alter zu den größten Fixkosten, und anders als in der gesetzlichen Kasse ist der Beitrag nicht an die Rente gekoppelt.

Wer früh rechnet, kann Rücklagen bilden, einen Tarifwechsel prüfen oder die Altersplanung anpassen. Der Rechner zeigt dazu Werte für 60, 61, 75 und 85 Jahre sowie eine Tabelle bis 90.

Eingaben

Beitrag, Alter, Rente und Annahmen eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Beim „Aktuellen PKV-Beitrag (Krankenversicherung)“ trägst du den Monatsbeitrag ohne Pflegeversicherung ein, so wie er auf der Rechnung steht. Bis 60 Jahre steckt darin der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent.

„Dein Alter“ muss zwischen 21 und 85 Jahren liegen, weil der Zuschlag erst nach dem 21. Lebensjahr beginnt. Beim „Alter beim Renteneintritt“ gibst du das Jahr an, ab dem du Rente beziehst und den Zuschuss bekommst.

Die „Beitragssteigerung pro Jahr“ ist die wichtigste Annahme. Das Wissenschaftliche Institut der PKV nennt für 2004 bis 2024 im Schnitt 2,8 Prozent und für 2014 bis 2024 3,2 Prozent.

Die „Beitragsentlastung ab 65“ liest du aus der Mitteilung deines Versicherers ab; ohne Angabe bleibt sie null. Die „Bruttorente zu Rentenbeginn“ entnimmst du der Renteninformation, ergänzt um Betriebsrenten.

Die „Rentensteigerung pro Jahr“ ist eine Annahme von 2 Prozent, und der „Durchschnittliche Zusatzbeitragssatz“ beträgt 2026 laut Bundesgesundheitsministerium 2,9 Prozent. Typischer Eingabefehler: der Beitrag inklusive Pflegeversicherung.

Der Zuschuss nach § 106 SGB VI bezieht sich hier auf die Krankenversicherung. Alle Felder haben Vorgabewerte. Ändere zuerst Beitrag, Alter und Rente, danach die Annahmen zur Steigerung und Entlastung, denn sie verändern das Ergebnis am stärksten.

Den Zusatzbeitragssatz musst du nur anpassen, wenn sich der Durchschnittswert ändert.

Praxisfälle

PKV im Alter berechnen: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um die PKV im Alter, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Beitrag mit 67

    „Wie hoch ist mein PKV-Beitrag mit 67 Jahren?“

    Eingabe
    600 € mit 45 Jahren, 3 Prozent Steigerung, keine Entlastung
    Ergebnis
    1.045,15 € im Monat, Zuschuss 175 €, Nettobelastung 870,15 €
  2. Anteil an der Rente

    „Wie viel Prozent meiner Rente kostet die PKV?“

    Eingabe
    Beitrag 600 €, Alter 45, Rente 2.000 €
    Ergebnis
    43,5 Prozent der Rente, KVdR würde 8,75 Prozent kosten
  3. Wegfall des Zuschlags

    „Um wie viel sinkt der PKV-Beitrag mit 61?“

    Eingabe
    Beitrag 600 € mit 45 Jahren, 3 Prozent Steigerung
    Ergebnis
    Mit 60 934,78 €, mit 61 um 59,49 € niedriger
  4. Beitragsentlastung

    „Was bringt die Beitragsentlastung ab 65?“

    Eingabe
    Wie oben, Entlastung 10 Prozent
    Ergebnis
    Beitrag mit 67 940,63 € statt 1.045,15 €, Nettobelastung 765,63 €

Berechnung

PKV im Alter berechnen: Beitrag, Zuschlag und Zuschuss

Verstehe den Formelweg.

Beitragsverlauf bei 600 € heute mit 45 Jahren: 934,78 € mit 60, 1.045,15 € mit 67, 1.323,96 € mit 75 und 1.779,29 € mit 85; mit 61 sinkt der Beitrag um 59,49 € Die Rechnung hat fünf Schritte. Erstens der Basisbeitrag: Weil dein heutiger Beitrag bis 60 Jahre den Zuschlag von 10 Prozent enthält, teilt der Rechner ihn durch 1,10, im Standardfall 600 ÷ 1,10 = 545,45 €.

Zweitens die Steigerung: Der Basisbeitrag wächst mit dem eingetragenen Satz, nach 15 Jahren mal 1,03 hoch 15, das ist der Faktor 1,558. Drittens der Zuschlag: Bis einschließlich 60 Jahre liegt er wieder auf dem Beitrag, mit 61 entfällt er.

Im Beispiel sinkt der Beitrag dadurch von 934,78 € auf 875,29 €, ein Minus von 59,49 €. Viertens die Entlastung: Ab 65 senkt der eingetragene Prozentsatz den Beitrag.

Fünftens der Zuschuss: Die Rentenversicherung zahlt die Hälfte aus 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag auf die Rente, also (14,6 + 2,9) ÷ 2 = 8,75 Prozent von 2.000 € gleich 175 €, höchstens die Hälfte deines Beitrags.

Zieht man den Zuschuss vom Beitrag mit 67 Jahren ab, bleiben 1.045,15 − 175 = 870,15 €. Der Anteil an der Rente ist 870,15 ÷ 2.000 gleich 43,5 Prozent.

Ein Blick in die Tabelle: Mit 70 Jahren beträgt der Beitrag 1.142,06 €, die Rente ist auf 2.122,42 € gestiegen, der Zuschuss auf 185,71 €, und die Nettobelastung liegt bei 956,35 € oder 45,1 Prozent der Rente.

Formelgrafik: Beitrag gleich Basisbeitrag mal Steigerung hoch Jahre mal (1 minus Entlastung); Zuschuss gleich (14,6 plus Zusatzbeitrag) durch 200 mal Rente; Netto gleich Beitrag minus Zuschuss
Der Beitrag mit 67 beträgt 545,45 € · 1,03 hoch 22 = 1.045,15 €, der Zuschuss 8,75 Prozent von 2.000 € = 175 €; es bleiben 870,15 €, das sind 43,5 Prozent der Rente.

Nachschlagen

PKV-Beitrag mit 67 Jahren nach Alter und heutigem Beitrag

Die Tabelle zeigt den Beitrag bei Renteneintritt mit 67 Jahren für vier Alter und drei heutige Beiträge bei 3 Prozent Steigerung pro Jahr und ohne Beitragsentlastung. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

PKV-Beitrag mit 67 Jahren in Euro nach heutigem Alter und heutigem Beitrag (3 Prozent Steigerung, ohne Entlastung)
Heutiges Alter400 € heute600 € heute800 € heute
30 Jahre1.085,54 €1.628,31 €2.171,07 €
40 Jahre807,74 €1.211,61 €1.615,48 €
50 Jahre601,04 €901,55 €1.202,07 €
60 Jahre447,23 €670,84 €894,45 €

Bis 60 Jahre enthält der heutige Beitrag den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der danach entfällt. Beiträge zur Pflegeversicherung sind nicht enthalten.

Nettobelastung und Anteil an der Rente nach Rente und Steigerung

Die Tabelle zeigt für sechs Renten und drei Beitragssteigerungen die Nettobelastung bei Renteneintritt mit 67 Jahren und den Anteil an der Rente, ausgehend von 600 € Beitrag mit 45 Jahren. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Nettobelastung in Euro und Anteil an der Rente mit 67 Jahren nach Rente und Beitragssteigerung (600 € Beitrag mit 45 Jahren)
Rente zu Rentenbeginn2,5 % Steigerung3 % Steigerung3,5 % Steigerung
1.200,00 €834,04 € (69,5 %)940,15 € (78,4 %)1.057,64 € (88,1 %)
1.600,00 €799,04 € (49,9 %)905,15 € (56,6 %)1.022,64 € (63,9 %)
2.000,00 €764,04 € (38,2 %)870,15 € (43,5 %)987,64 € (49,4 %)
2.500,00 €720,29 € (28,8 %)826,40 € (33,1 %)943,89 € (37,8 %)
3.000,00 €676,54 € (22,6 %)782,65 € (26,1 %)900,14 € (30,0 %)
4.000,00 €589,04 € (14,7 %)695,15 € (17,4 %)812,64 € (20,3 %)

Der Zuschuss der Rentenversicherung beträgt 8,75 Prozent der Rente (14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag, halbiert), höchstens die Hälfte des Beitrags.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur PKV im Alter

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie entwickelt sich der PKV-Beitrag im Alter?

Der Beitrag steigt über die Jahre mit den Gesundheitskosten; die Alterungsrückstellung, die der Versicherer bildet (zu der auch der Zuschlag nach § 149 VAG zählt), soll die Last im Alter dämpfen.

Das Wissenschaftliche Institut der PKV nennt für 2004 bis 2024 im Mittel +2,8 Prozent und für 2014 bis 2024 +3,2 Prozent Prämienbelastung je Versicherten und Jahr.

Rechnest du mit 3 Prozent, wachsen 600 € nach 22 Jahren auf 1.045,15 €, nach 40 Jahren über 1.700 €.

Zwei Einschnitte bremsen den Verlauf: Mit 61 entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent, im Beispiel sinkt der Beitrag um 59,49 €, und ab 65 wirkt die Beitragsentlastung aus der Alterungsrückstellung.

Trotzdem wird die PKV im Ruhestand nicht billiger als heute. Die Anpassungen kommen in Stufen, sodass einzelne Jahre ohne Erhöhung und andere mit starken Sprüngen vorkommen. Trage deine Annahme im Rechner ein und prüfe die Spanne.

Rechne mit mehreren Werten, etwa 2,5, 3,0 und 3,5 Prozent, und plane mit dem vorsichtigen Ergebnis, damit dich eine stärkere Erhöhung nicht überrascht.

Warum sinkt der PKV-Beitrag mit 61 Jahren?

Weil der gesetzliche Zuschlag endet. Nach § 149 VAG erheben die Versicherer in der substitutiven Krankenversicherung ab dem Kalenderjahr nach dem 21.

Geburtstag bis zu dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person 60 wird, einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Bruttoprämie. Er fließt in die Alterungsrückstellung und wird später für die Prämienermäßigung im Alter verwendet.

Im Folgejahr entfällt er, der Beitrag sinkt also um etwa ein Elftel, bei 934,78 € mit 60 um 59,49 € auf 875,29 € mit 61, weil die normale Steigerung dagegen wirkt. Das gilt für Tarife ab dem 21.

Lebensjahr; befristete Verträge und Tarife, die mit der gesetzlichen Altersgrenze enden, sind ausgenommen. Prüfe in deinem Versicherungsschein, ob der Zuschlag ausgewiesen ist.

Der Rechner nimmt den Zuschlag an, wenn dein Alter bis 60 liegt, und zeigt den Wegfall als eigenes Ergebnis, damit du den Effekt vom Preisanstieg trennen kannst.

Wie hoch ist der Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV?

Nach § 106 Absatz 3 SGB VI erhalten Rentner mit privater Krankenversicherung einen Zuschuss in Höhe des halben Betrags, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.

Für 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent, also gibt es 8,75 Prozent der Rente. Bei 2.000 € Rente sind das 175 €.

Der Zuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt; bei einem Beitrag von 200 € wären es höchstens 100 €. Beantragen musst du den Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung.

Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind im Rechner nicht enthalten. Trage deine Rente und den Zusatzbeitragssatz ein, um den Zuschuss zu sehen und gegen die Hälfte deines Beitrags zu prüfen.

Kontrolliere jährlich, ob sich der Zusatzbeitragssatz ändert, denn er verändert den Zuschuss.

Wie viel Prozent der Rente kostet die PKV im Alter?

Das hängt von Beitrag, Steigerung und Rente ab. Im Standardfall mit 600 € heute, 3 Prozent Steigerung und 2.000 € Rente sind es bei Renteneintritt mit 67 Jahren 43,5 Prozent: 1.045,15 € Beitrag minus 175 € Zuschuss ergeben 870,15 €.

Bei 4.000 € Rente liegt der Anteil bei 17,4 Prozent, bei 800 € über 120 Prozent. In der gesetzlichen KVdR wären es 8,75 Prozent der Rente.

Mit den Jahren wächst der Anteil, weil der Beitrag stärker steigt als die Rente: Mit 85 Jahren sind es im Beispiel 53,5 Prozent. Plane deshalb nicht nur den Beitrag bei Rentenbeginn, sondern den Verlauf ein.

Wer niedrige Rentenansprüche hat, sollte den Wechsel in einen Tarif mit geringerem Beitrag oder den Basistarif prüfen. Der Rechner zeigt dir Beitrag, Zuschuss und Anteil für das Alter von 60 bis 90 in einer Tabelle.

Wie hoch ist die Beitragssteigerung in der PKV pro Jahr?

Das lässt sich nicht garantieren.

Das Wissenschaftliche Institut der PKV, ein Institut der Branche, ermittelt für die Prämienbelastung je Versicherten 2004 bis 2024 +2,8 Prozent und 2014 bis 2024 +3,2 Prozent pro Jahr; eine amtliche Zahl ist das nicht.

Der Rechner nimmt 3,0 Prozent an, also einen Wert in dieser Spanne. Die Wirkung ist groß: Bei 600 € heute und 22 Jahren ergeben 2,8 Prozent 1.001,40 € mit 67 Jahren, 3,0 Prozent 1.045,15 € und 3,2 Prozent 1.090,72 €.

Das sind knapp 90 € Unterschied im Monat. Tatsächliche Anpassungen erfolgen nach den gesetzlichen Regeln nachholend und in Stufen.

Frage deinen Versicherer nach der Beitragsentwicklung deines Tarifs der letzten Jahre und trage den Durchschnitt als Annahme ein.

Rechne zusätzlich mit 2,5 und 3,5 Prozent, und plane mit dem vorsichtigen Ergebnis, damit dich eine stärkere Erhöhung nicht überrascht.

Wie funktioniert die Beitragsentlastung ab 65?

Ab dem 65. Lebensjahr setzt der Versicherer nach § 150 Absatz 3 VAG die Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag ein, um Mehrprämien aus Prämienerhöhungen zu finanzieren; was dann nicht verbraucht ist, senkt ab dem 80. Lebensjahr die Prämie.

Wie hoch die Entlastung in deinem Tarif ausfällt, hängt von Eintrittsalter, Tarif und Beitragsentwicklung ab. Der Versicherer teilt sie dir mit, der Rechner übernimmt den Prozentsatz, den du einträgst.

Mit 10 Prozent Entlastung sinkt der Beitrag im Standardfall mit 67 von 1.045,15 € auf 940,63 € und die Nettobelastung von 870,15 € auf 765,63 €. Ohne Angabe rechnet der Rechner ohne Entlastung, das ist vorsichtig.

Wer zusätzlich einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat, kann dessen Wirkung als höheren Prozentsatz eintragen. Fordere die Auskunft schriftlich an, bevor du dich auf einen Wert verlässt.

Eine zusätzliche Absicherung kann ein Beitragsentlastungstarif sein, den du nur in gesunden Jahren abschließen kannst.

Kann ich im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

In der Regel nicht.

Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner setzt nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V voraus, dass du seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert warst.

Bei langjährig Privatversicherten ist diese 9/10-Regel nicht erfüllt. Wer nach dem 55.

Geburtstag versicherungspflichtig wird, ist nach § 6 Absatz 3a SGB V versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei war; auch dieser Weg ist deshalb für Privatversicherte meist versperrt.

Der Rechner zeigt den KVdR-Beitrag trotzdem als Vergleichsgröße, im Standardfall 175 € statt 870,15 € Nettobelastung. Das hilft einzuschätzen, was die PKV im Alter kostet.

Entscheide Fragen zum Wechsel in den Basistarif oder zum Standardtarif mit einem unabhängigen Berater und deinem Versicherer, bevor du den Vertrag änderst. Prüfe deine Versicherungszeiten bei der Krankenkasse, falls du an der KVdR interessiert bist.

Was kostet die KVdR im Vergleich zur PKV?

Die Krankenversicherung der Rentner kostet den Rentner die Hälfte aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitragssatz seiner Kasse auf die Rente, also bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent 8,75 Prozent.

Bei 2.000 € Rente sind das 175 €; den Rest zahlt die Rentenversicherung. Die PKV kostet im Standardfall bei Renteneintritt 1.045,15 €, nach Abzug des Zuschusses von 175 € bleiben 870,15 €.

Der Unterschied von 695,15 € im Monat entsteht, weil der PKV-Beitrag unabhängig von der Rente ist, während der Beitrag in der KVdR mit der Rente wächst. Die KVdR kommt nur für Rentner infrage, die die 9/10-Regel erfüllen.

Der Rechner zeigt die Differenz, damit du siehst, was die Entscheidung für die PKV im Ruhestand kostet. Bei hoher Rente schrumpft der Abstand, bei niedriger wird er größer.

Prüfe deine Versicherungszeiten bei der Krankenkasse, falls du an der KVdR interessiert bist.

Hinweise

Nettobelastung, Anteil an der Rente und KVdR einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Beitrag mit 67 Jahren 1.045,15 €, davon Zuschuss 175,00 € und Nettobelastung 870,15 € bei 2.000 € Rente; in der KVdR wären es 175,00 € Lies zuerst die Nettobelastung und danach den Anteil an der Rente. 43,5 Prozent der Rente für die Krankenversicherung sind viel: Die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner kostet nur 8,75 Prozent.

Der Abstand von 695,15 € im Monat ist der Betrag, den die PKV im Ruhestand mehr kostet, eine Größe, die du früh in die Altersplanung einbeziehen solltest.

Prüfe die Annahmen: Mit 2,8 Prozent Steigerung statt 3,0 Prozent sinkt der Beitrag bei Renteneintritt auf 1.001,40 €, mit 3,2 Prozent steigt er auf 1.090,72 €. Das sind fast 90 € Unterschied im Monat.

Trage die Beitragsentlastung aus der Mitteilung deines Versicherers ein: 10 Prozent senken den Beitrag mit 67 auf 940,63 €. Beachte auch den Zuschuss: Er wächst mit der Rente, aber höchstens bis zur Hälfte deines Beitrags.

Bei niedriger Rente bleibt der Zuschuss klein; bei 800 € Rente beträgt er nur 70 €, die Nettobelastung liegt dann über 120 Prozent der Rente.

Behalte den Verlauf im Blick: Der Anteil an der Rente steigt jedes Jahr, im Standardfall von 43,5 Prozent mit 67 auf 45,1 Prozent mit 70, 47,7 Prozent mit 75 und 53,5 Prozent mit 85.

Der Beitrag wächst mit 3 Prozent, die Rente nur mit 2 Prozent, und der Zuschuss wächst nur mit der Rente. Ein Puffer in der Altersplanung sollte deshalb nicht nur den Beitrag bei Renteneintritt, sondern auch den Wert mit 80 oder 85 abdecken.

Anwendung

PKV im Alter planen: Beispiel Herr Kramer

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Herr Kramer, 52 Jahre: Nettobelastung mit 67 bei 2,8 Prozent Steigerung 656,65 €, bei 3,0 Prozent 682,29 €, bei 3,2 Prozent 708,64 €; ohne Beitragsentlastung 781,43 € Ausgangslage: Herr Kramer ist 52 Jahre alt, zahlt 700 € im Monat für seine PKV und will mit 67 in Rente gehen. Seine Renteninformation weist 2.400 € brutto aus. Sein Versicherer teilt ihm eine Beitragsentlastung ab 65 von rund 10 Prozent mit.

Eingaben: Beitrag 700 €, Alter 52, Renteneintritt 67, Steigerung 3 Prozent, Entlastung 10 Prozent, Rente 2.400 €, Rentensteigerung 2 Prozent, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent.

Ergebnis: Mit 60 liegt der Beitrag bei 886,74 €, mit 61 ist er um 56,43 € niedriger. Bei Renteneintritt beträgt er 892,29 €. Der Zuschuss ist 210 €, die Nettobelastung 682,29 €, also 28,4 Prozent der Rente; die KVdR würde 210 € kosten.

Mit 2,8 Prozent Steigerung sind es 656,65 €, mit 3,2 Prozent 708,64 €; ohne die Entlastung wären es 781,43 €. Die Spanne der Steigerung macht also rund 26 € im Monat nach oben und unten aus.

Entscheidung: Herr Kramer plant 700 € Reserve im Monat für die Krankenversicherung im Alter ein und prüft einen Beitragsentlastungstarif, solange er gesund ist.

Fallstricke

Typische Fehler bei der Planung der PKV im Alter

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Der Beitrag wird als konstant angenommen. Wer 600 € für das Alter einplant, unterschätzt die Last, denn bei 3 Prozent Steigerung sind es nach 22 Jahren 1.045 € und nach 40 Jahren über 1.700 €.

Der zweite Fehler: Der Wegfall des Zuschlags wird als Dauerentlastung gesehen. Mit 61 sinkt der Beitrag einmalig um rund 59 €, danach steigt er wieder mit der Steigerung. Wer 40 ist, hat gegenüber heute noch 20 Jahre Steigerung vor sich.

Der dritte Fehler: Der Zuschuss wird mit dem halben Beitrag verwechselt. Er beträgt die Hälfte aus Beitragssatz und Zusatzbeitrag mal Rente, nur nach oben begrenzt auf die Hälfte des Beitrags. Bei 2.000 € Rente sind es 175 €, nicht 522 €.

Der vierte Fehler: Die Rente wird brutto mit dem Nettobetrag der Krankenversicherung verglichen. Der Anteil bezieht sich auf die Bruttorente; Steuern auf die Rente kommen noch dazu.

Der fünfte Fehler: Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wird eingeplant. Sie ist an die 9/10-Regel gebunden und für langjährig Privatversicherte in der Regel nicht möglich.

Nächster Schritt

PKV im Alter berechnen: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Die PKV wird im Alter nicht billiger, auch wenn der Zuschlag von 10 Prozent mit 61 entfällt und der Versicherer ab 65 entlastet.

Der Rechner rechnet den Beitrag mit deiner Steigerung fort, zieht den Zuschuss der Rentenversicherung ab und zeigt die Nettobelastung als Anteil der Rente samt Vergleich mit der KVdR. Es bleibt eine Modellrechnung ohne Garantie.

Die wichtigsten Stellschrauben sind die Steigerung, die Beitragsentlastung und die Rentenhöhe.

Dein nächster Schritt: Hole die Mitteilung zur Beitragsentlastung bei deinem Versicherer ein, trage Beitrag und Rente ein und spiele die Steigerung zwischen 2,8 und 3,2 Prozent durch.

Mit dem PKV-Rechner prüfst du den heutigen Beitrag, mit dem GKV-Beitragsrechner den Vergleich zur gesetzlichen Kasse.

Prüfe außerdem rechtzeitig, ob ein Tarifwechsel im bestehenden Vertrag möglich ist, und frage nach einem Beitragsentlastungstarif, solange du gesund bist.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Beitrag, Zuschuss und Steigerung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Beitrag mit 67 940,63 € | Zuschuss 175,00 € | Nettobelastung 765,63 € | 38,3 % der Rente

Mit Beitragsentlastung 10 %

Aktueller PKV-Beitrag (Krankenversicherung)
600 €/Monat
Dein Alter
45 Jahre
Alter beim Renteneintritt
67 Jahre
Beitragssteigerung pro Jahr
3,0 %

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Beitrag mit 67 1.001,40 € | Nettobelastung 826,40 € | 41,3 % der Rente

Steigerung 2,8 Prozent

Aktueller PKV-Beitrag (Krankenversicherung)
600 €/Monat
Dein Alter
45 Jahre
Alter beim Renteneintritt
67 Jahre
Beitragssteigerung pro Jahr
2,8 %

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Beitrag mit 67 1.090,72 € | Nettobelastung 915,72 € | 45,8 % der Rente

Steigerung 3,2 Prozent

Aktueller PKV-Beitrag (Krankenversicherung)
600 €/Monat
Dein Alter
45 Jahre
Alter beim Renteneintritt
67 Jahre
Beitragssteigerung pro Jahr
3,2 %

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Beitrag mit 67 1.221,23 € | Nettobelastung 1.046,23 € | 52,3 % der Rente

Einstieg mit 30 Jahren

Aktueller PKV-Beitrag (Krankenversicherung)
450 €/Monat
Dein Alter
30 Jahre
Alter beim Renteneintritt
67 Jahre
Beitragssteigerung pro Jahr
3,0 %

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Beitrag mit 67 892,29 € | Zuschuss 210,00 € | Nettobelastung 682,29 € | 28,4 % der Rente

Herr Kramer, 52 Jahre

Aktueller PKV-Beitrag (Krankenversicherung)
700 €/Monat
Dein Alter
52 Jahre
Alter beim Renteneintritt
67 Jahre
Beitragssteigerung pro Jahr
3,0 %

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Krankengeld-RechnerKrankengeld 2026 berechnen: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto nach § 47 SGB V – mit Tagessatz, Höchstbetrag und Netto-Krankengeld nach den Sozialabgaben.Pflegegeld-RechnerPflegegeld 2025 je Pflegegrad nach § 37 SGB XI berechnen: häusliche Pflege, stationäre Leistungen und Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nur Orientierung.PflegegradrechnerPflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben, gewichtete Punkte und voraussichtlichen Pflegegrad 1–5 nach § 15 SGB XI erhalten.RegelbedarfsrechnerRegelbedarf 2026 berechnen: Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II für Erwachsene und Kinder, monatlicher Regelsatz je Haushalt inklusive Aufschlüsselung.Kurzarbeitergeld-RechnerKurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.Schlechtwettergeld-RechnerSchlechtwettergeld (Saison-Kurzarbeitergeld) 2026 berechnen: Saison-Kug, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld aus Ausfallstunden und Steuerklasse nach §§ 101–102 SGB III schätzen.Übergangsgeld-RechnerÜbergangsgeld bei Reha-Maßnahmen 2025 schätzen: 75 % (mit Kind) oder 68 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoregelentgelts nach § 65 SGB IX. Nur Orientierung.Wohngeld-RechnerWohngeld 2025 schätzen: Formel nach § 19 WoGG mit Heizkostenkomponente – berücksichtigte Miete, Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Nur Orientierung.Hortgebühren Berlin RechnerHortgebühren in Berlin ab der 4. Klasse berechnen: Einkommensstufe, Betreuungsmodul und Geschwisterermäßigung nach Anlage 2 TKBG für das Schuljahr 2026/27 – kostenlos, sofort.Lastenzuschuss-RechnerLastenzuschuss nach § 19 WoGG 2023 online schätzen: Wohngeld für Eigentümer nach Haushaltsgröße, Belastung und Mietenstufe berechnen – inkl. Heizkostenkomponente.Kurzfristige-Beschäftigung-RechnerKurzfristige Beschäftigung 2026 prüfen: 70-Tage-Regel nach § 8 Abs. 2 SGB IV, SV-Freiheit und Lohnsteuer bei Saisonarbeit und Ferienjobs einordnen. Kein Verdienstlimit.Elternzeit-RechnerElternzeit-Fristen nach BEEG §§ 15–18 berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz, Beginn, Ende und Restanspruch mit Mutterschutz-Anrechnung.Gründungszuschuss-RechnerGründungszuschuss berechnen: aus Arbeitslosengeld oder Bruttolohn die Höhe von Phase 1 (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro) und Phase 2 (neun Monate zu 300 Euro), die Gesamtsumme, die Phasen-Enddaten und den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den §§ 93, 94 und 148 SGB III ermitteln.GdB RechnerGesamt-GdB aus Einzel-GdB-Werten schaetzen und Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkostenpauschale, Steuerersparnis sowie Rechtsfolgen (Schwerbehinderung, Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz) ablesen.WBS-RechnerWohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen: Einkommensgrenze nach § 9 WoFG und Landesrecht für alle 16 Bundesländer, anrechenbares Einkommen nach §§ 20–24 WoFG berechnen.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 3 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Beitragsverlauf bei 600 € heute mit 45 Jahren: 934,78 € mit 60, 1.045,15 € mit 67, 1.323,96 € mit 75 und 1.779,29 € mit 85; mit 61 sinkt der Beitrag um 59,49 €

    PKV-Alter-Rechner: Monatsbeitrag der privaten Krankenversicherung von 45 bis 85 Jahren bei 3 Prozent Steigerung

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/pkv-alter-rechner-beitragsverlauf.svg"
           alt="Beitragsverlauf bei 600 € heute mit 45 Jahren: 934,78 € mit 60, 1.045,15 € mit 67, 1.323,96 € mit 75 und 1.779,29 € mit 85; mit 61 sinkt der Beitrag um 59,49 €"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner">PKV-Alter-Rechner: Monatsbeitrag der privaten Krankenversicherung von 45 bis 85 Jahren bei 3 Prozent Steigerung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner
  • Beitrag mit 67 Jahren 1.045,15 €, davon Zuschuss 175,00 € und Nettobelastung 870,15 € bei 2.000 € Rente; in der KVdR wären es 175,00 €

    PKV-Alter-Rechner: Beitrag, Zuschuss der Rentenversicherung, Nettobelastung und KVdR-Beitrag bei 2.000 Euro Rente

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/pkv-alter-rechner-zuschuss-belastung.svg"
           alt="Beitrag mit 67 Jahren 1.045,15 €, davon Zuschuss 175,00 € und Nettobelastung 870,15 € bei 2.000 € Rente; in der KVdR wären es 175,00 €"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner">PKV-Alter-Rechner: Beitrag, Zuschuss der Rentenversicherung, Nettobelastung und KVdR-Beitrag bei 2.000 Euro Rente auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner
  • Herr Kramer, 52 Jahre: Nettobelastung mit 67 bei 2,8 Prozent Steigerung 656,65 €, bei 3,0 Prozent 682,29 €, bei 3,2 Prozent 708,64 €; ohne Beitragsentlastung 781,43 €

    PKV-Alter-Rechner: Nettobelastung von Herrn Kramer mit 67 Jahren bei drei Beitragssteigerungen und ohne Beitragsentlastung

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/pkv-alter-rechner-praxis-kramer.svg"
           alt="Herr Kramer, 52 Jahre: Nettobelastung mit 67 bei 2,8 Prozent Steigerung 656,65 €, bei 3,0 Prozent 682,29 €, bei 3,2 Prozent 708,64 €; ohne Beitragsentlastung 781,43 €"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner">PKV-Alter-Rechner: Nettobelastung von Herrn Kramer mit 67 Jahren bei drei Beitragssteigerungen und ohne Beitragsentlastung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner ist eine Modellrechnung mit gleichmäßiger Beitragssteigerung und ersetzt weder die Beitragsprognose des Versicherers noch eine Beratung. Tatsächliche Beitragsanpassungen erfolgen in Stufen und sind vom Tarif abhängig.

Quelle: VAG § 149, SGB VI § 106, SGB V § 5, WIP-Pressemitteilung vom 30.10.2023 und BMG-Bekanntmachung zum Zusatzbeitrag 2026; abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen
Formeln basieren auf
VAG § 149, SGB VI § 106, SGB V §§ 5, 241, 242a und WIP-Beitragsentwicklung, Stand 10.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). PKV-Alter-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. PKV-Alter-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pkv-alter-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.