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Rente Brutto Netto Rechner online berechnen und vergleichen

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Kurzantwort

Berechnet die monatliche Nettorente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einkommensteuer ist nicht enthalten — nutzen Sie dafür den Rentensteuer-Rechner.

Berechnen Sie, wie viel von Ihrer Bruttorente nach Abzug von Kranken- und...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Aug. 2026)Stand:

Überblick

So berechnen Sie Ihre Nettorente

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Was von deiner gesetzlichen Bruttorente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung monatlich übrig bleibt, zeigt dir der Rente-Brutto-Netto-Rechner. Die Kernfrage: Wie hoch ist meine Nettorente – also der Betrag, der auf dem Konto ankommt, bevor das Finanzamt Einkommensteuer erhebt?

Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) teilen sich den Krankenversicherungsbeitrag mit der Deutschen Rentenversicherung: Jede Seite trägt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (§ 249a SGB V).

Den Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % tragen Rentner dagegen allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI). Bei Kinderlosen kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 profitieren von einem Abschlag.

Der Rechner ermittelt monatliche Nettorente, KV-Beitrag, PV-Beitrag, den individuellen PV-Satz, Gesamtabzüge, Abzugsquote, den KV-Zuschuss der DRV und die Jahresnettorente.

Im Standardfall – 1.500 Euro Bruttorente, 2,5 % Zusatzbeitrag, zwei Kinder – bleiben laut Rechner 1.317,75 Euro netto vor Steuern. Die Einkommensteuer auf die Rente ist nicht enthalten; dafür gibt es den Renten-Steuer-Rechner.

Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst vier Eingaben. Die monatliche Bruttorente ist der Betrag aus deinem Rentenbescheid, bevor Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Nicht die Nettorente, die auf dem Konto eingeht – das ist gerade der Wert, den der Rechner ermittelt. Beim GKV-Zusatzbeitrag trägst du den kassenindividuellen Satz deiner Krankenkasse ein.

Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,5 %; den genauen Wert findest du auf der Beitragsrechnung deiner Kasse oder auf deren Webseite. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist gesetzlich fest und muss nicht eingegeben werden.

Die Anzahl Kinder umfasst alle leiblichen oder adoptierten Kinder, unabhängig vom Alter. Wer null einträgt, zahlt den PV-Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten.

Im Feld Davon Kinder unter 25 gibst du an, wie viele deiner Kinder jünger als 25 Jahre sind. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der PV-Beitragssatz um je 0,25 Prozentpunkte, maximal 1,0 Prozentpunkte Abschlag (§ 55 Abs. 3a SGB XI).

Typischer Rentner-Sonderfall: Alle Kinder über 25 – dann gilt trotzdem der Elternsatz von 3,6 %, nicht der Kinderlosenzuschlag. Genau das bildet die Zwei-Felder-Logik ab.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Formel: Nettorente gleich Bruttorente minus KV- und PV-Beitrag, mit Bruchdarstellung der Beitragssätze Die Berechnung läuft in drei Schritten. Schritt 1 – KV-Beitrag (Rentneranteil): Die Bruttorente wird mit dem halben KV-Gesamtsatz multipliziert.

Der Gesamtsatz besteht aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V) und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse. Rentner und DRV teilen sich beide Teile jeweils hälftig (§ 249a SGB V).

Bei 1.500 Euro Bruttorente und 2,5 % Zusatzbeitrag beträgt der KV-Rentneranteil: 1.500 × (14,6 + 2,5) / 2 / 100 = 128,25 Euro. Genau denselben Betrag zahlt die DRV als KV-Zuschuss.

Schritt 2 – PV-Beitrag: Rentner tragen den vollen Pflegebeitrag allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI). Der Basissatz beträgt 3,6 %. Kinderlose zahlen 4,2 % (Zuschlag 0,6 Pp., § 55 Abs. 3).

Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 erhalten einen Abschlag von 0,25 Pp. je Kind ab dem zweiten, gedeckelt auf 4 Abschläge (min. PV-Satz 2,6 %).

Beispiel: Bei zwei Kindern, aber keinem unter 25, gilt der Elternsatz 3,6 %; PV-Beitrag = 1.500 × 3,6 / 100 = 54 Euro. Schritt 3 – Nettorente: Bruttorente minus KV-Beitrag minus PV-Beitrag. Im Standardfall: 1.500 − 128,25 − 54 = 1.317,75 Euro.

Die Abzugsquote liegt bei 12,2 %.

Liegt die Bruttorente über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (Rechengrößenverordnung 2026), werden KV und PV nur bis zu dieser Grenze berechnet – bei gesetzlichen Altersrenten kommt das praktisch nicht vor.

Besonderheit der Rundung: Der Rechner rundet KV- und PV-Beitrag einzeln auf Cent und bildet die Summe aus den gerundeten Teilen. So geht die Summenprobe auf: Bruttorente minus Gesamtabzüge ergibt exakt die ausgewiesene Nettorente.

Nachschlagen

Was bleibt netto von der Bruttorente? (2026)

Tabelle für häufige Rentenbeträge: Was bleibt von der gesetzlichen Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung? Annahmen: allgemeiner KV-Beitragssatz 14,6 %, kassenindividueller Zusatzbeitrag 2,5 % (BMG-Durchschnitt 2026), PV-Elternsatz 3,6 % (mindestens 1 Kind, keine Kinder unter 25). Der KV-Beitrag wird je zur Hälfte von Rentner und DRV getragen (§ 249a SGB V), den PV-Beitrag trägt der Rentner allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI). Die Einkommensteuer ist nicht enthalten.

Nettorente nach Abzug von KV und PV für acht Bruttorenten – Zusatzbeitrag 2,5 %, Elternsatz 3,6 % PV (2 Kinder, über 25)
BruttorenteKV-Beitrag (Eigenanteil)PV-BeitragGesamtabzügeNettorenteAbzugsquote
800 €68,40 €28,80 €97,20 €702,80 €12,2 %
1.000 €85,50 €36,00 €121,50 €878,50 €12,2 %
1.200 €102,60 €43,20 €145,80 €1.054,20 €12,2 %
1.500 €128,25 €54,00 €182,25 €1.317,75 €12,2 %
1.800 €153,90 €64,80 €218,70 €1.581,30 €12,2 %
2.000 €171,00 €72,00 €243,00 €1.757,00 €12,2 %
2.500 €213,75 €90,00 €303,75 €2.196,25 €12,2 %
3.000 €256,50 €108,00 €364,50 €2.635,50 €12,2 %

Alle Werte aus dem Rente-Brutto-Netto-Rechner (Stand 2026). KV-Beitragssatz 14,6 % + 2,5 % Zusatzbeitrag, hälftig geteilt = 8,55 % Eigenanteil. PV-Beitragssatz 3,6 % (Elternsatz, mindestens 1 Kind, alle Kinder ab 25). Kinderlose zahlen 4,2 % PV (Zuschlag 0,6 Prozentpunkte). Bei Kindern unter 25 sinkt der PV-Satz ab dem zweiten Kind um je 0,25 Prozentpunkte (§ 55 Abs. 3a SGB XI). Die Abzugsquote ist unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € konstant. Die Einkommensteuer auf die Rente ist nicht enthalten — dafür gibt es den Renten-Steuer-Rechner.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Rente brutto netto

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Warum zahlen Rentner den vollen Pflegeversicherungsbeitrag allein?

Bei der Krankenversicherung teilen sich Rentner und Deutsche Rentenversicherung den Beitrag hälftig: Beide Seiten tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag (§ 249a SGB V).

Bei der Pflegeversicherung gibt es diese Teilung nicht. Rentner tragen den vollen Pflegebeitrag allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI). Der Basissatz liegt 2026 bei 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen den Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und kommen auf 4,2 Prozent.

Diese Asymmetrie überrascht viele, weil sie aus dem Arbeitsleben die paritätische Aufteilung gewohnt sind. Im Arbeitsleben teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Pflegebeitrag je zur Hälfte.

Der Rechner weist deshalb beide Beiträge getrennt aus: den KV-Beitrag, den die Rentenversicherung exakt spiegelt, und den PV-Beitrag, der vollständig vom Rentner getragen wird.

Bei 1.500 Euro Bruttorente beträgt der KV-Beitrag laut Rechner 128,25 Euro, der PV-Beitrag für Eltern 54 Euro. Die Summe von 182,25 Euro ergibt die Gesamtabzüge.

Sinkt der PV-Beitragssatz, wenn alle Kinder über 25 sind?

Nein, der PV-Abschlag für mehrere Kinder greift nur, solange die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 55 Abs. 3a SGB XI). Sobald alle Kinder 25 oder älter sind, gilt wieder der Eltern-Basissatz von 3,6 Prozent.

Wer beispielsweise drei Kinder hat, die alle über 25 sind, zahlt denselben Satz wie ein Rentner mit einem einzigen Kind. Im Rechner gibst du dafür bei Anzahl Kinder die Gesamtzahl ein und bei Davon Kinder unter 25 eine Null.

Das Ergebnis zeigt dann 3,6 Prozent PV-Satz. Die Kinderstaffelung wirkt sich praktisch vor allem bei jüngeren Rentnern aus, deren Kinder noch studieren oder in der Ausbildung sind.

Ein typischer 67-jähriger Rentner mit erwachsenen Kindern merkt keinen Unterschied zum Ein-Kind-Satz.

Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten entfällt dagegen dauerhaft, sobald mindestens ein Kind nachgewiesen ist, unabhängig vom Alter des Kindes.

Gilt die Sachsen-Sonderregel bei der Pflegeversicherung auch für Rentner?

Nein. Die abweichende Beitragsaufteilung in Sachsen betrifft ausschließlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

In den anderen 15 Bundesländern teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den PV-Beitrag hälftig; in Sachsen tragen Arbeitnehmer einen größeren Anteil, Arbeitgeber einen kleineren.

Für Rentner spielt diese Regelung keine Rolle, weil sie den Pflegebeitrag ohnehin vollständig allein tragen (§ 59 Abs. 4 SGB XI). Das gilt bundesweit, egal ob der Rentner in Sachsen, Bayern oder Schleswig-Holstein lebt.

Der Rechner unterscheidet deshalb kein Bundesland und fragt keines ab. Dieser Punkt ist ein häufiger Irrtum: Wer die Sachsen-Sonderregel aus dem Arbeitsleben kennt, erwartet sie auch im Ruhestand.

Tatsächlich endet die abweichende Aufteilung mit dem Eintritt in die Rente.

Ein sächsischer Rentner mit 1.500 Euro Bruttorente und zwei Kindern zahlt laut Rechner exakt 54 Euro PV-Beitrag bei 3,6 Prozent Satz, genauso wie ein Rentner in Hamburg oder München.

Warum ist der KV-Zuschuss exakt so hoch wie der eigene KV-Beitrag?

Das liegt an der gesetzlichen Systematik des § 249a SGB V. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent wird hälftig aufgeteilt: Rentner zahlen 7,3 Prozent, die Deutsche Rentenversicherung übernimmt ebenfalls 7,3 Prozent.

Dasselbe gilt für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag: Auch er wird seit 2019 hälftig geteilt. Der Zuschuss der Rentenversicherung entspricht deshalb arithmetisch dem Eigenanteil des Rentners.

Bei 1.500 Euro Bruttorente und 2,5 Prozent Zusatzbeitrag berechnet sich der Eigenanteil auf 1.500 mal 17,1 geteilt durch 2 geteilt durch 100, also 128,25 Euro. Der Zuschuss beträgt ebenfalls 128,25 Euro.

Der Gesamtbeitrag von 256,50 Euro geht direkt an die Krankenkasse. Der Zuschuss wird nicht separat ausgezahlt, sondern von der Rentenversicherung einbehalten und zusammen mit dem Eigenanteil abgeführt.

Auf dem Konto landet die Bruttorente minus Eigenanteil KV und minus Pflegeversicherung. Im Rechner ist der KV-Zuschuss als eigene Zeile sichtbar, damit transparent wird, welchen Anteil die DRV übernimmt.

Fehlt in der Berechnung die Einkommensteuer auf die Rente?

Ja, bewusst. Dieser Rechner zeigt ausschließlich die Sozialabzüge: Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Die Einkommensteuer auf die Rente ist ein eigenständiges Thema, das vom Jahr des Rentenbeginns, vom Besteuerungsanteil, von weiteren Einkünften und von absetzbaren Sonderausgaben abhängt.

Eine halbe Steuerberechnung wäre irreführend, weil sie den individuellen Grundfreibetrag, den Rentenfreibetrag und mögliche Nebeneinkünfte nicht vollständig abbilden kann.

Der Besteuerungsanteil steigt mit jedem späteren Rentenbeginn-Jahrgang und liegt 2026 bei 84 Prozent. Für die Rentensteuer gibt es deshalb den separaten Renten-Steuer-Rechner unter /finanzen/rente/rente-steuer.

Dort gibst du Bruttorente, Rentenbeginn-Jahr, Steuerklasse und weitere Einkünfte ein und erhältst die voraussichtliche Steuerlast.

Die hier ausgewiesene Nettorente von zum Beispiel 1.317,75 Euro bei 1.500 Euro Bruttorente ist also das Zwischenergebnis vor Steuern. Die tatsächlich verfügbare Rente kann niedriger ausfallen, wenn Einkommensteuer anfällt.

Beide Rechner zusammen ergeben erst das vollständige Bild: Sozialabzüge hier, Steuer dort.

Welchen Zusatzbeitrag soll ich eingeben, wenn ich meine Kasse gerade wechsle?

Trag den Zusatzbeitrag der Kasse ein, bei der du aktuell versichert bist. Wenn du bereits gekündigt hast und der Wechsel feststeht, kannst du stattdessen den Satz der neuen Kasse eingeben, um die künftige Nettorente zu sehen.

Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,5 Prozent, die Spanne reicht von unter 1 Prozent bis über 4 Prozent.

Den genauen Wert findest du auf der Beitragsrechnung deiner Krankenkasse oder auf deren Webseite unter dem Stichwort kassenindividueller Zusatzbeitragssatz.

Die Auswirkung ist messbar: Jeder Prozentpunkt Unterschied beim Zusatzbeitrag verändert die Nettorente um rund 7,50 Euro bei 1.500 Euro Bruttorente, weil der Zusatzbeitrag hälftig getragen wird.

Wer zwischen zwei Kassen mit 1,2 und 3,2 Prozent Zusatzbeitrag schwankt, hat also einen Nettoeffekt von rund 15 Euro monatlich.

Der Rechner eignet sich deshalb auch zum Vergleich: Gib nacheinander die Sätze beider Kassen ein und vergleiche die Nettorente.

Ändert sich die Abzugsquote bei einer höheren Bruttorente?

Solange die Bruttorente unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleibt die Abzugsquote konstant, weil Kranken- und Pflegeversicherung beide als fester Prozentsatz berechnet werden.

Bei 1.500 Euro Bruttorente beträgt die Quote laut Rechner 12,2 Prozent, bei 3.500 Euro ebenfalls 12,2 Prozent. Die Quote ändert sich nur durch andere Beitragssätze, etwa einen anderen Zusatzbeitrag oder eine abweichende Kinderzahl.

Erst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (Rechengrößenverordnung 2026) würde die Quote sinken, weil KV und PV nur bis zur Grenze berechnet werden. In der Praxis erreichen gesetzliche Altersrenten diese Grenze fast nie.

Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente bezieht, hat für die Betriebsrente eigene KV-Beiträge mit einem Freibetrag, die dieser Rechner nicht abbildet.

Für die gesetzliche Rente allein gilt: Die Abzugsquote ist bei gleichen Sätzen unabhängig von der Rentenhöhe. Das macht den Prozentwert zu einer schnellen Daumenregel.

Zählt meine Betriebsrente bei diesem Rechner mit?

Nein, der Rechner berücksichtigt nur die gesetzliche Rente. Betriebsrenten und Versorgungsbezüge unterliegen zwar ebenfalls der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, aber nach eigenen Regeln.

Der wesentliche Unterschied: Bei Betriebsrenten gibt es keinen Zuschuss der Rentenversicherung, der Rentner trägt den vollen KV-Beitrag allein.

Gleichzeitig gilt seit 2020 ein monatlicher KV-Freibetrag von 176,75 Euro (2026), unter dem keine KV-Beiträge auf die Betriebsrente anfallen. Die Pflegeversicherung wird dagegen ohne Freibetrag berechnet.

Diese Sonderregeln machen eine gemeinsame Berechnung fehleranfällig, weshalb der Rechner sie bewusst ausklammert.

Wenn du sowohl gesetzliche als auch betriebliche Rente beziehst, nutze diesen Rechner für die gesetzliche Rente und berechne die Abzüge auf die Betriebsrente separat über den GKV-Beitragsrechner unter /finanzen/sozialleistungen/gkv-beitragsrechner.

Die Gesamtbelastung ergibt sich aus der Summe beider Ergebnisse. Eine doppelte Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht, weil alle beitragspflichtigen Einnahmen zusammen bis zur monatlichen Grenze von 5.812,50 Euro herangezogen werden.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

PV-Beitragssatz nach Kinderzahl: 4,2 % kinderlos, 3,6 % Eltern, Abschläge bis 2,6 % ab zweitem Kind unter 25 Vier Punkte beeinflussen deine Nettorente spürbar. Erstens der Zusatzbeitrag: Er schwankt von Kasse zu Kasse zwischen 0 und über 4 Prozent.

Ein Kassenwechsel kann die Nettorente um 10 bis 30 Euro monatlich verändern. Zweiter Hebel: die Kinderstaffelung der Pflegeversicherung. Wer noch minderjährige oder studierende Kinder unter 25 hat, profitiert vom PV-Abschlag.

Im Beispiel mit vier Kindern unter 25 sinkt der PV-Satz laut Rechner auf 2,85 % – das spart gegenüber dem Eltern-Basissatz über 130 Euro im Jahr. Drittens die Steuer: Dieser Rechner zeigt nur die Sozialabzüge.

Die Einkommensteuer kann die tatsächliche Nettorente weiter senken. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt vom Rentenbeginn-Jahr, weiteren Einkünften und absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ab. Berechne die Steuerlast mit dem Renten-Steuer-Rechner.

Viertens Betriebsrenten: Auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge fallen eigene KV-Beiträge an – ohne DRV-Zuschuss und mit einem eigenen Freibetrag. Dieser Rechner berücksichtigt nur die gesetzliche Rente.

Wer zusätzlich eine Betriebsrente bezieht, sollte die Beiträge darauf separat berechnen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Drei Rentenszenarien: kinderlos, Eltern und Eltern mit Kindern unter 25 im Vergleich Praxisfall: Ein 67-jähriger Rentner bezieht 1.800 Euro Bruttorente und hat ein erwachsenes Kind über 25. Er möchte wissen, was monatlich auf seinem Konto landet.

Schritt 1 – Eingaben: Bruttorente 1.800 Euro, Zusatzbeitrag seiner AOK 2,5 %, Kinder 1, davon unter 25: 0. Schritt 2 – KV-Beitrag: 1.800 × (14,6 + 2,5) / 2 / 100 = 153,90 Euro.

Schritt 3 – PV-Satz: 1 Kind, keines unter 25 – Elternsatz 3,6 %, kein Abschlag. PV-Beitrag: 1.800 × 3,6 / 100 = 64,80 Euro. Schritt 4 – Nettorente: 1.800 − 153,90 − 64,80 = 1.581,30 Euro.

Ergebnis laut Rechner: 1.581,30 Euro netto vor Steuern, Abzugsquote 12,2 %. Die DRV übernimmt 153,90 Euro als KV-Zuschuss. Über das Jahr gerechnet bleiben ihm 18.975,60 Euro. Ob auf diesen Betrag Einkommensteuer anfällt, zeigt der Renten-Steuer-Rechner.

Vergleich: Wäre er kinderlos, läge der PV-Satz bei 4,2 % statt 3,6 %. Der PV-Beitrag stiege auf 75,60 Euro, die Nettorente sänke auf 1.570,50 Euro – monatlich 10,80 Euro weniger, über ein Jahr fast 130 Euro.

Hätte er dagegen drei Kinder, davon zwei unter 25, fiele der PV-Satz auf 3,35 % und die Nettorente stiege auf 1.585,80 Euro. Die Kinderstaffelung wirkt in beide Richtungen, wobei das Alter der Kinder den Ausschlag gibt.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: die Bruttorente auf dem Rentenbescheid als ausgezahlten Betrag zu lesen. Von der Bruttorente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab; bei 1.500 Euro sind das laut Rechner 182,25 Euro.

Zweiter Fehler: den Zusatzbeitrag vergessen oder den alten Satz verwenden. Seit 2025 steigt der Durchschnitt deutlich – 2026 liegt er bei 2,5 %. Den aktuellen Satz deiner Kasse findest du auf deren Webseite.

Dritter Fehler: als kinderloser Rentner mit 3,6 % PV-Satz zu rechnen. Wer keine Kinder hat, zahlt 4,2 % – das sind bei 1.500 Euro Bruttorente 9 Euro mehr pro Monat als für Eltern.

Vierter Fehler: den PV-Kinderabschlag zu erwarten, obwohl kein Kind mehr unter 25 ist. Der Abschlag für das zweite Kind und jedes weitere gilt nur, solange das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sobald alle Kinder 25 oder älter sind, greift wieder der Eltern-Basissatz von 3,6 %. Fünfter Fehler: die Sachsen-Sonderregel auf Rentner zu übertragen. Im Arbeitsleben teilen Arbeitnehmer in Sachsen den PV-Beitrag anders auf.

Für Rentner gilt diese Regelung nicht – Rentner tragen den vollen Satz allein, egal in welchem Bundesland (§ 59 Abs. 4 SGB XI).

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Rente-Brutto-Netto-Rechner beantwortet die Frage, wie viel von der gesetzlichen Bruttorente nach Kranken- und Pflegeversicherung auf dem Konto ankommt.

Im Standardfall mit 1.500 Euro Bruttorente und 2,5 % Zusatzbeitrag bleiben laut Rechner 1.317,75 Euro netto – eine Abzugsquote von 12,2 %.

Kinderlose zahlen durch den PV-Zuschlag 12,8 %, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 können auf 11,4 % oder weniger kommen.

Trag deine Bruttorente aus dem Rentenbescheid, den Zusatzbeitrag deiner Kasse und deine Kinderdaten ein und lies ab, was monatlich und jährlich übrig bleibt. Die Einkommensteuer fehlt bewusst – sie berechnet der Renten-Steuer-Rechner.

Wie hoch deine gesetzliche Rente voraussichtlich ausfällt, schätzt der Rentenschätzer, und wie du die Lücke zum gewohnten Einkommen schließt, zeigt der Rentenlücken-Rechner. Angaben ohne Gewähr, keine Rentenberatung, Stand 2026.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Nettorente laut Rechner: 1.317,75 € | Gesamtabzüge: 182,25 € (Abzugsquote 12,2 %)

1.500 € Bruttorente mit zwei Kindern

Monatliche Bruttorente
1.500 €
GKV-Zusatzbeitrag
2,5 %
Anzahl Kinder
2

Beispiel 2 · Mittel · Nettorente laut Rechner: 1.308,75 € | PV-Satz: 4,2 % statt 3,6 % | Gesamtabzüge: 191,25 €

Dieselbe Rente ohne Kinder – der Kinderlosenzuschlag

Monatliche Bruttorente
1.500 €
GKV-Zusatzbeitrag
2,5 %
Anzahl Kinder
0

Beispiel 3 · Komplex · Nettorente laut Rechner: 1.757 € | KV: 171 € | PV: 72 € (Satz 3,6 %) | Abzugsquote: 12,2 %

2.000 € Bruttorente, drei Kinder (eines unter 25)

Monatliche Bruttorente
2.000 €
GKV-Zusatzbeitrag
2,5 %
Anzahl Kinder
3
Davon Kinder unter 25
1

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Berechnung dient der Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung. Die Einkommensteuer auf die Rente ist nicht enthalten.

Quelle: §§ 241, 249a SGB V; §§ 55, 59 SGB XI; Rechengrößenverordnung 2026

Stand: 2026-08-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. August 2026
Fachbereich
finanzen / rente
Formeln basieren auf
§§ 241, 249a SGB V; § 55, § 59 SGB XI; Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitaetsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Rente brutto netto. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-brutto-netto-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Rente brutto netto. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/rente-brutto-netto-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.