Überblick
Kostenbeitrag Jugendhilfe: Was zahlen Eltern für die Heimunterbringung?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Rechner berechnet den Kostenbeitrag, den Eltern zahlen, wenn ihr Kind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des Elternhauses lebt oder eine Tagesgruppe besucht. Grundlage sind die §§ 91 bis 94 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und die Kostenbeitragsverordnung, deren Tabelle das Einkommen in 14 Gruppen einteilt.
Das Jugendamt trägt die Kosten der Hilfe unabhängig vom Beitrag (§ 91 Absatz 5), zieht die Eltern aber nach ihrem Einkommen heran. Jeder Elternteil wird getrennt veranlagt.
Im Standardfall mit 3.400 € Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben bleiben nach der Pauschale von 25 Prozent 2.550 € maßgebliches Einkommen, das ist Gruppe 6 mit 374 € im Monat.
Dazu kommt bei vollstationärer Hilfe ein Beitrag in Höhe des Kindergeldes, derzeit 259 €; zusammen sind es 633 € im Monat.
Der Rechner berücksichtigt Absenkungen bei weiteren Unterhaltspflichten, die Sonderregel für junge Volljährige, die Staffel für zweite und dritte Kinder und die Prozentsätze für hohe Einkommen.
Er richtet sich an Eltern, die einen Bescheid des Jugendamts prüfen oder vorab die Größenordnung kennen wollen, und gilt für Hilfen zur Erziehung in Heim, Wohngruppe oder Pflegefamilie ebenso wie für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder.