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Kostenbeitrag Jugendhilfe berechnen: Rechner für Eltern

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Welche Hilfe erhält das Kind?
€
Wie berücksichtigst du Belastungen?
Für wie viele Kinder in vollstationärer Hilfe wirst du herangezogen?
Alter des jungen Menschen
€
Ist der junge Mensch schwanger oder betreut er ein Kind unter 6 Jahren?
€
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Kurzantwort

Berechnet den monatlichen Kostenbeitrag, den ein Elternteil zu vollstationären oder teilstationären Leistungen der Jugendhilfe zahlt: Einkommen nach § 93 SGB VIII mit Belastungsabzug, Einkommensgruppe der Kostenbeitragsverordnung, Absenkung bei weiteren Unterhaltspflichten, Regeln für junge Volljährige und Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes.

Kostenbeitrag Jugendhilfe berechnen: Einkommen, Hilfeart und Unterhaltspflichten eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Kostenbeitrag Jugendhilfe: Was zahlen Eltern für die Heimunterbringung?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Rechner berechnet den Kostenbeitrag, den Eltern zahlen, wenn ihr Kind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des Elternhauses lebt oder eine Tagesgruppe besucht. Grundlage sind die §§ 91 bis 94 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und die Kostenbeitragsverordnung, deren Tabelle das Einkommen in 14 Gruppen einteilt.

Das Jugendamt trägt die Kosten der Hilfe unabhängig vom Beitrag (§ 91 Absatz 5), zieht die Eltern aber nach ihrem Einkommen heran. Jeder Elternteil wird getrennt veranlagt.

Im Standardfall mit 3.400 € Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben bleiben nach der Pauschale von 25 Prozent 2.550 € maßgebliches Einkommen, das ist Gruppe 6 mit 374 € im Monat.

Dazu kommt bei vollstationärer Hilfe ein Beitrag in Höhe des Kindergeldes, derzeit 259 €; zusammen sind es 633 € im Monat.

Der Rechner berücksichtigt Absenkungen bei weiteren Unterhaltspflichten, die Sonderregel für junge Volljährige, die Staffel für zweite und dritte Kinder und die Prozentsätze für hohe Einkommen.

Er richtet sich an Eltern, die einen Bescheid des Jugendamts prüfen oder vorab die Größenordnung kennen wollen, und gilt für Hilfen zur Erziehung in Heim, Wohngruppe oder Pflegefamilie ebenso wie für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder.

Eingaben

Hilfeart, Einkommen und Unterhaltspflichten eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Bei „Welche Hilfe erhält das Kind?“ wählst du vollstationär oder teilstationär. Beim „Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben“ trägst du das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres ein, abzüglich Steuern, Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung und angemessener Versicherungsbeiträge; Kindergeld zählt nicht dazu.

Unter „Wie berücksichtigst du Belastungen?“ bleibt es bei der Pauschale von 25 Prozent, oder du wählst höhere „Nachgewiesene Belastungen pro Monat“.

Bei vollstationärer Hilfe gibst du an, „für wie viele Kinder“ du herangezogen wirst, und trägst das „Kindergeld für die Kinder in Hilfe pro Monat“ ein.

Die „Weiteren gleichrangigen Unterhaltspflichten“ senken die Gruppe, das „Alter des jungen Menschen“ schaltet die Regel für junge Volljährige ein, und „Schwanger oder Kind unter 6 Jahren“ nimmt Eltern ganz aus.

Die „Tatsächlichen Kosten der Hilfe“ begrenzen den Beitrag nach oben. Typischer Eingabefehler: das Bruttoeinkommen eintragen.

Alle Felder haben Vorgabewerte; ändere zuerst Hilfeart und Einkommen, dann Unterhaltspflichten und Kindergeld, denn sie bestimmen das Ergebnis. Felder, die zur gewählten Hilfeart nicht passen, blendet der Rechner aus.

Ohne Kindergeldbezug trägst du 0 € ein.

Praxisfälle

Kostenbeitrag Jugendhilfe: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um den Kostenbeitrag der Eltern, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Beitrag bei Heimunterbringung

    „Wie hoch ist der Kostenbeitrag bei Heimunterbringung?“

    Eingabe
    3.400 € Einkommen, Pauschale 25 Prozent, vollstationär für ein Kind, Kindergeld 259 €
    Ergebnis
    Gruppe 6: 374 € plus 259 € Kindergeld gleich 633 € im Monat
  2. Tagesgruppe

    „Was zahle ich für eine Tagesgruppe?“

    Eingabe
    Wie oben, aber teilstationär
    Ergebnis
    Gruppe 6, Spalte 5: 110 € im Monat
  3. Weitere Kinder im Haushalt

    „Sinkt der Beitrag, wenn ich ein weiteres Kind unterhalte?“

    Eingabe
    Wie oben, eine weitere Unterhaltspflicht
    Ergebnis
    Gruppe 4: 216 € plus 259 € Kindergeld gleich 475 € im Monat
  4. Hohes Einkommen

    „Was gilt bei hohem Einkommen?“

    Eingabe
    8.000 € Einkommen, vollstationär für ein Kind, Kindergeld 259 €
    Ergebnis
    6.000 € maßgeblich, 25 Prozent = 1.500 € plus 259 € gleich 1.759 € im Monat

Berechnung

Kostenbeitrag Jugendhilfe: So wird der Beitrag berechnet

Verstehe den Formelweg.

Kostenbeitrag je Einkommensgruppe bei vollstationärer Hilfe für ein Kind: Gruppe 1 0 €, 4 216 €, 6 374 €, 8 540 €, 10 693 €, 12 897 €, 14 1.141 € im Monat Die Rechnung hat sechs Schritte. Erstens das Einkommen nach § 93: Einkünfte minus Steuern, Pflichtbeiträge und angemessene Versicherungen.

Zweitens die Belastungen: pauschal 25 Prozent des Einkommens, höhere nur mit Nachweis. Aus 3.400 € werden 2.550 €. Drittens die Einkommensgruppe aus der Anlage der Verordnung, 2.550 € liegen in Gruppe 6 (2.401 bis 2.700,99 €).

Viertens die Absenkung nach § 4: Mit einer weiteren gleichrangigen Unterhaltspflicht rutscht Gruppe 6 um zwei Stufen auf Gruppe 4, in den Gruppen 7 bis 14 sind es je Pflicht eine Stufe.

Fünftens der Beitrag aus der Tabelle: für das erste Kind Spalte 2, für das zweite Spalte 3, für das dritte Spalte 4; teilstationär Spalte 5. Gruppe 6 ergibt 374 €, 170 € und 75 €.

Sechstens das Kindergeld: Bei vollstationärer Hilfe kommt ein Beitrag in Höhe des Kindergeldes hinzu, 259 €. Bei teilstationärer Hilfe entfällt dieser Schritt. Rechenbeispiel: 3.400 € mal (1 − 0,25) ergibt 2.550 €.

Für zwei Kinder in vollstationärer Hilfe gilt: 374 € für das erste plus 170 € für das zweite gleich 544 €; mit 518 € Kindergeld für beide Kinder sind es 1.062 € im Monat.

Formelgrafik: Kostenbeitrag gleich Beitrag nach Einkommensgruppe plus Kindergeldbeitrag; maßgebliches Einkommen gleich Einkommen minus Belastungen; Belastungen gleich Einkommen mal 25 durch 100
Mit 3.400 € Einkommen ergibt die Pauschale 850 € Abzug, 2.550 € maßgebliches Einkommen, Gruppe 6 mit 374 € plus 259 € Kindergeld gleich 633 € im Monat.

Nachschlagen

Kostenbeitrag nach Einkommen und Hilfeart

Die Tabelle zeigt für acht Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben mit der Pauschale von 25 Prozent das maßgebliche Einkommen, die Einkommensgruppe und den monatlichen Kostenbeitrag für ein Kind bei vollstationärer Hilfe (ohne und mit 259 € Kindergeld) und bei teilstationärer Hilfe. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Maßgebliches Einkommen, Einkommensgruppe und Kostenbeitrag pro Monat nach Einkommen und Hilfeart (ein Kind, keine weiteren Unterhaltspflichten)
MonatseinkommenMaßgebliches EinkommenGruppeVollstationär ohne KindergeldVollstationär mit KindergeldTeilstationär
2.000 €1.500,00 €10,00 €259,00 €0,00 €
2.800 €2.100,00 €4216,00 €475,00 €90,00 €
3.400 €2.550,00 €6374,00 €633,00 €110,00 €
4.200 €3.150,00 €8540,00 €799,00 €135,00 €
5.000 €3.750,00 €10693,00 €952,00 €165,00 €
5.870 €4.402,50 €12897,00 €1.156,00 €195,00 €
6.940 €5.205,00 €141.141,00 €1.400,00 €230,00 €
8.000 €6.000,00 €über 141.500,00 €1.759,00 €300,00 €

Einkommen oberhalb der Gruppe 14 (ab 5.501 € maßgeblichem Einkommen) werden nach § 5 der Kostenbeitragsverordnung mit 25 Prozent (vollstationär) oder 5 Prozent (teilstationär) berechnet. Das Kindergeld von 259 € je Kind kommt bei vollstationärer Hilfe hinzu.

Absenkung durch weitere Unterhaltspflichten

Die Tabelle zeigt für drei Einkommen den Beitrag für das erste Kind bei vollstationärer Hilfe ohne Kindergeld und die Einkommensgruppe nach der Absenkung, wenn keine, eine, zwei oder drei weitere gleichrangige Unterhaltspflichten bestehen. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Beitrag und Einkommensgruppe nach Absenkung bei null bis drei weiteren Unterhaltspflichten für drei Einkommen
Monatseinkommen0 weitere Pflichten1 weitere Pflichten2 weitere Pflichten3 weitere Pflichten
3.400 €374,00 € (Gruppe 6)216,00 € (Gruppe 4)72,00 € (Gruppe 2)0,00 € (Gruppe 1)
4.200 €540,00 € (Gruppe 8)456,00 € (Gruppe 7)374,00 € (Gruppe 6)300,00 € (Gruppe 5)
5.000 €693,00 € (Gruppe 10)615,00 € (Gruppe 9)540,00 € (Gruppe 8)456,00 € (Gruppe 7)

In den Gruppen 2 bis 6 sinkt die Einkommensgruppe je Unterhaltspflicht um zwei Stufen, in den Gruppen 7 bis 14 um eine Stufe (§ 4 Absatz 1 KostenbeitragsV). Die Pflichten gelten nur, wenn du mit den Personen zusammenlebst oder regelmäßig Unterhalt zahlst.

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Kostenbeitrag der Jugendhilfe

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der Kostenbeitrag bei Jugendhilfe?

Der Kostenbeitrag hängt vom Einkommen des Elternteils und der Hilfeart ab. Die Kostenbeitragsverordnung teilt das maßgebliche Einkommen in 14 Gruppen.

Bei vollstationärer Hilfe für ein Kind zahlen Eltern in Gruppe 1 (bis 1.524,99 €) nichts, in Gruppe 6 (2.401 bis 2.700,99 €) 374 € und in Gruppe 14 (5.001 bis 5.500,99 €) 1.141 € im Monat.

Oberhalb von 5.500,99 € gelten 25 Prozent des maßgeblichen Einkommens. Dazu kommt bei vollstationärer Hilfe der Beitrag in Höhe des Kindergeldes, derzeit 259 €. Teilstationär sind es in Gruppe 6 nur 110 €.

Trage dein Einkommen in den Rechner ein, um Gruppe und Gesamtbeitrag zu sehen, und vergleiche das Ergebnis mit dem Bescheid des Jugendamts. Die Beträge gelten je Elternteil, nicht je Familie; getrennt lebende Eltern werden getrennt herangezogen.

Die Tabelle gilt in dieser Fassung seit der Änderung vom 20.12.2023.

Welches Einkommen zählt für den Kostenbeitrag?

Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, nicht aber Kindergeld, Leistungen nach dem SGB VIII oder zweckgebundene öffentlich-rechtliche Leistungen (§ 93 Absatz 1 SGB VIII).

Davon werden gezahlte Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und angemessene Beiträge für Versicherungen gegen Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit abgezogen.

Anschließend zieht das Jugendamt Belastungen ab, pauschal 25 Prozent oder höhere nachgewiesene (zum Beispiel Schulden oder notwendige Ausgaben zur Einkommenserzielung). Maßgeblich ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres.

Aus 3.400 € werden so 2.550 €, die Gruppe 6 zugeordnet sind. Der Rechner erwartet das Einkommen nach den Abzügen in Absatz 2 und nimmt dir die Belastungsrechnung ab.

Belastungen sind zum Beispiel Raten für Kredite oder notwendige Ausgaben zur Einkommenserzielung wie Fahrtkosten.

Lege Kontoauszüge, Verträge und Steuerbescheid vor; der Rechner übernimmt nachgewiesene Belastungen nur, wenn sie über der Pauschale liegen.

Wie wirken sich weitere Unterhaltspflichten aus?

Bist du weiteren Personen im mindestens gleichen Rang unterhaltspflichtig und lebst mit ihnen zusammen oder weist du nach, dass du regelmäßig zahlst, wirst du nach § 4 der Kostenbeitragsverordnung einer niedrigeren Einkommensgruppe zugeordnet.

In den Gruppen 2 bis 6 ist es je Unterhaltspflicht eine Absenkung um zwei Stufen, in den Gruppen 7 bis 14 um eine Stufe. Aus Gruppe 6 wird mit einer Pflicht Gruppe 4 und der Beitrag sinkt von 374 € auf 216 €, mit zwei Pflichten Gruppe 2 mit 72 €.

Tragen die Beiträge die Unterhaltsansprüche vorrangiger Personen trotzdem, wird der Beitrag weiter gekürzt (§ 4 Absatz 2). Gib im Rechner die Zahl der Pflichten an und halte die Nachweise für das Jugendamt bereit.

Bewahre Unterhaltstitel und Überweisungsbelege auf; ohne Nachweis setzt das Jugendamt die Absenkung nicht an. Das gilt auch für Kinder, die bei einem anderen Elternteil leben, wenn du regelmäßig zahlst.

Was gilt für Kindergeld bei Heimunterbringung?

Werden Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht und bezieht ein Elternteil das Kindergeld, muss er nach § 94 Absatz 3 SGB VIII unabhängig von seinem Einkommen einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Das sind seit dem 01.01.2026 259 € im Monat (§ 66 EStG). Zahlt er nicht, kann das Jugendamt das Kindergeld bei der Familienkasse zur Erstattung anfordern.

Bezieht der junge Mensch das Kindergeld selbst, gilt das entsprechend; die Eltern werden dann nachrangig herangezogen. Der Betrag kommt zum Beitrag nach Einkommensgruppe hinzu: In Gruppe 6 sind es 374 € plus 259 € gleich 633 €.

Bei teilstationärer Hilfe entfällt dieser Anteil. Trage im Rechner das Kindergeld ein, das du erhältst. Das Kindergeld zählt nicht zum Einkommen nach § 93; es wird getrennt und zusätzlich zum einkommensabhängigen Beitrag fällig.

Die Höhe richtet sich nach dem Bezug, nicht nach den Heimkosten.

Wer ist von der Heranziehung ausgenommen?

Von der Heranziehung der Eltern ist abzusehen, wenn der junge Mensch schwanger ist oder ein leibliches Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut (§ 92 Absatz 4 SGB VIII).

Ein Kostenbeitrag kann außerdem nur erhoben werden, soweit Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangig Berechtigter nicht geschmälert werden.

Im Einzelfall soll ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn sonst Ziel und Zweck der Leistung gefährdet würden oder eine besondere Härte entstünde (§ 92 Absatz 5).

Ob einer dieser Fälle vorliegt, entscheidet das Jugendamt; der Rechner kennt nur die Schwangerschaft und die Betreuung eines Kindes unter sechs Jahren als Ausnahme und setzt dann den Beitrag auf null.

Bei Härte stellst du einen schriftlichen Antrag mit Begründung und Nachweisen. Das Jugendamt prüft jeden Fall einzeln, deshalb lohnt es, früh das Gespräch zu suchen und die Gründe schriftlich darzulegen.

Dokumentiere Schwangerschaft oder Betreuung des Kindes mit Bescheinigungen.

Wie rechnet man bei jungen Volljährigen?

Bei Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII wird ein Elternteil nach § 6 der Kostenbeitragsverordnung höchstens nach Einkommensgruppe 10 herangezogen, bei vollstationärer Hilfe also mit höchstens 693 € plus Kindergeld.

Zählt das Einkommen zu den Gruppen 2 oder 3, wird es wie Gruppe 1 behandelt, Gruppe 4 wie Gruppe 2. Die Zuordnung erfolgt nach der Absenkung wegen weiterer Unterhaltspflichten.

Ein Elternteil mit 8.000 € Einkommen, der oberhalb der Gruppe 14 läge, zahlt damit statt 1.500 € nur 693 €.

Wähle im Rechner das Alter des jungen Menschen, damit die Sonderregel greift, und beachte, dass der junge Mensch selbst nicht mehr aus seinem Einkommen herangezogen wird.

Die Regel gilt für Hilfen nach § 41 SGB VIII, die an die Stelle von Hilfen für Minderjährige treten. Prüfe, ob die Hilfe noch fortgesetzt wird.

Was gilt bei Einkommen über 5.500 Euro?

Liegt das maßgebliche Einkommen oberhalb der Gruppe 14, also ab 5.501 €, gelten nach § 5 der Kostenbeitragsverordnung Prozentsätze: Bei vollstationärer Hilfe sind es 25 Prozent des maßgeblichen Einkommens für ein Kind, zusätzlich 15 Prozent für ein zweites und zusätzlich 10 Prozent für ein drittes.

Teilstationär sind es 5 Prozent. Bei 6.000 € maßgeblichem Einkommen ergeben sich 1.500 € für das erste Kind plus 259 € Kindergeld. Die Absenkung nach § 4 bezieht sich auf die Gruppen 2 bis 14; der Rechner wendet sie oberhalb der Gruppe 14 nicht an.

In jedem Fall dürfen die Kostenbeiträge die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. Trage im Rechner die monatlichen Kosten der Hilfe ein, um die Obergrenze zu prüfen.

Ab dem vierten Kind in vollstationärer Hilfe wird nur noch ein Beitrag in Höhe des Kindergeldes erhoben (§ 5 Absatz 2). Nach oben sind alle Beiträge durch die tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.

Wie lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein?

Der Kostenbeitrag wird durch Leistungsbescheid festgesetzt (§ 92 Absatz 2 SGB VIII).

Gegen den Bescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch beim Jugendamt ein, sofern die Rechtsbehelfsbelehrung nichts anderes nennt.

Prüfe zuerst, ob Einkommen, Abzüge, Belastungen, Unterhaltspflichten und Zeitraum stimmen: Ein Kostenbeitrag kann erst ab dem Zeitpunkt erhoben werden, ab dem dir die Leistung mitgeteilt und du über die Folgen für deine Unterhaltspflicht aufgeklärt wurdest (§ 92 Absatz 3).

Rechne den Beitrag mit dem Rechner nach und lege die Berechnung bei. Der Widerspruch ersetzt keine Rechtsberatung; Beratungsstellen und Fachanwälte für Familienrecht helfen im Einzelfall.

Fristen laufen ab Bekanntgabe; bewahre den Umschlag mit dem Poststempel auf. Zusätzlich kannst du beantragen, dein laufendes Einkommen statt des Vorjahreseinkommens zugrunde zu legen (§ 93 Absatz 4), wenn es gesunken ist.

Beratungsstellen helfen bei der Formulierung.

Hinweise

Einkommensgruppe, Absenkung und Einkommensjahr einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die Einkommensgruppe, dann den Gesamtbeitrag. Der Sprung zwischen den Gruppen ist groß: Wer mit 2.400 € maßgeblichem Einkommen in Gruppe 5 liegt, zahlt 300 €; ein Euro mehr bedeutet Gruppe 6 und 374 €.

Das lohnt eine genaue Prüfung der Belastungen und Abzüge. Der größte Hebel sind weitere Unterhaltspflichten. Mit einem weiteren Kind im Haushalt sinkt der Beitrag in Gruppe 6 von 374 € auf 216 €, mit zwei Pflichten auf 72 €.

Weise Unterhaltszahlungen für Kinder außerhalb des Haushalts nach, wenn du sie regelmäßig leistest (§ 4 Absatz 1). Beachte das Einkommensjahr: Maßgeblich ist das durchschnittliche Monatseinkommen des Vorjahres.

Ist dein Einkommen im laufenden Jahr deutlich gesunken, kannst du innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Jahres beantragen, das laufende Einkommen zugrunde zu legen (§ 93 Absatz 4).

Schlägt dir der Bescheid eine Härte vor, bietet § 92 Absatz 5 die Möglichkeit, ganz oder teilweise abzusehen. Ein Wort zu hohen Einkommen: Oberhalb von 5.500,99 € entscheidet kein Tabellenwert mehr, sondern ein Prozentsatz.

Bei 6.000 € maßgeblichem Einkommen sind das 1.500 € für das erste Kind; bei Hilfen für junge Volljährige ist der Beitrag dagegen auf Gruppe 10 mit 693 € begrenzt.

Fordere vor dem Gespräch mit dem Jugendamt die Berechnung des Beitrags an und prüfe sie. Notiere Bescheiddatum und Aktenzeichen.

Anwendung

Kostenbeitrag Jugendhilfe: Beispiel Wohngruppe der Familie Berger

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Familie Berger: Vater 3.400 € Einkommen, Gruppe 6 auf Gruppe 4 abgesenkt, Beitrag 216 € plus Kindergeld 259 € gleich 475 € im Monat; Mutter Gruppe 1 mit 0 €; ohne Absenkung wären es 633 € Ausgangslage: Die 14-jährige Tochter von Familie Berger lebt seit dem 01.09.2026 in einer Wohngruppe. Die Eltern leben getrennt, der Vater bezieht das Kindergeld von 259 € und lebt mit einem weiteren Kind im Haushalt.

Sein Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben beträgt 3.400 € im Monat; die Mutter kommt auf 1.800 €.

Eingaben für den Vater: vollstationär, 3.400 €, Pauschale, ein Kind in Hilfe, eine weitere Unterhaltspflicht, unter 18 Jahre, Kindergeld 259 €, keine Ausnahme. Rechnung: 3.400 € minus 25 Prozent Pauschale ergeben 2.550 €, Gruppe 6.

Mit der weiteren Unterhaltspflicht sinkt er um zwei Stufen auf Gruppe 4 mit 216 €. Dazu kommen 259 € Kindergeld: zusammen 475 € im Monat statt 633 € ohne Absenkung. Die Mutter liegt bei 1.350 € maßgeblichem Einkommen in Gruppe 1, zahlt 0 €.

Entscheidung: Der Vater weist die Unterhaltspflicht für das zweite Kind nach und prüft den Bescheid. Die Differenz von 158 € im Monat macht im Jahr 1.896 € aus.

Zur Kontrolle: Bei zwei weiteren Unterhaltspflichten wären es nur 72 € plus 259 € gleich 331 € im Monat.

Die Familie hebt Kontoauszüge, Unterhaltsnachweise und Steuerbescheid für das Jugendamt auf, und die Mutter weist nach, falls sie regelmäßig Unterhalt für weitere Kinder zahlt.

Fallstricke

Typische Fehler beim Kostenbeitrag der Jugendhilfe

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Das Bruttoeinkommen wird eingetragen. Eintragen musst du das Einkommen nach Abzug von Steuern, Pflichtbeiträgen und angemessenen Versicherungen; vom Ergebnis zieht der Rechner die Belastungen ab.

Der zweite Fehler: Die Pauschale wird vergessen. Von 3.400 € bleiben 2.550 €, ohne Pauschale läge das Einkommen in Gruppe 9 mit 615 € statt 374 € in Gruppe 6. Der dritte Fehler: Das Kindergeld fehlt.

Bei vollstationärer Hilfe kommen 259 € zusätzlich zum Beitrag nach Gruppe hinzu, wenn du das Kindergeld erhältst; der Betrag hängt nicht vom Einkommen ab. Der vierte Fehler: Der Beitrag wird für beide Eltern zusammen gerechnet.

Jeder Elternteil wird getrennt herangezogen (§ 92 Absatz 2); eine Mutter mit 1.800 € Einkommen nach Steuern liegt nach Pauschale in Gruppe 1 und zahlt keinen Beitrag nach Einkommen. Der fünfte Fehler: Die Absenkung wird falsch angewandt.

In den Gruppen 2 bis 6 gilt je Unterhaltspflicht eine Absenkung um zwei Stufen, ab Gruppe 7 um eine; Gruppe 10 mit zwei Pflichten wird Gruppe 8. Der sechste Fehler: Die Hilfeart wird verwechselt.

Teilstationäre Hilfe wie die Tagesgruppe kostet in Gruppe 6 nur 110 € im Monat und kein Kindergeld-Beitrag. Der siebte Fehler: Mehrere Kinder werden mit dem Beitrag für das erste Kind gerechnet.

Für das zweite Kind gilt Spalte 3, für das dritte Spalte 4; in Gruppe 6 sind es 170 € und 75 € statt 374 € (§ 2 KostenbeitragsV).

Nächster Schritt

Kostenbeitrag Jugendhilfe: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kostenbeitrag entsteht aus dem Einkommen nach § 93, der Pauschale von 25 Prozent, der Einkommensgruppe der Verordnung und dem Kindergeld bei vollstationärer Hilfe.

Weitere Unterhaltspflichten senken die Gruppe, junge Volljährige werden höchstens nach Gruppe 10 herangezogen.

Dein nächster Schritt: Einkommen des Vorjahres und Belastungen zusammenstellen, den Beitrag mit dem Bescheid des Jugendamts vergleichen und Unterhaltspflichten nachweisen.

Das Kindergeld berechnest du mit dem Kindergeld-Rechner, den Unterhalt mit dem Unterhalt-Rechner. Der Rechner schätzt den Beitrag; verbindlich setzt ihn das Jugendamt durch Bescheid fest.

Die Tabelle im Ergebnis zeigt alle 14 Einkommensgruppen mit den Beiträgen für das erste, zweite und dritte Kind sowie für die Tagesgruppe; so erkennst du, wie nah du an einer Gruppengrenze liegst. Hole bei Unklarheiten Rat bei einer Beratungsstelle.

Der Rechner ersetzt keine Beratung und keinen Bescheid.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Beitrag nach Einkommen, Hilfeart und Unterhaltspflichten

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Kostenbeitrag 110,00 € | Einkommensgruppe 6 | kein Kindergeld-Beitrag

Tagesgruppe (teilstationär)

Welche Hilfe erhält das Kind?
Teilstationär (zum Beispiel Tagesgruppe)
Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben
3.400 €
Wie berücksichtigst du Belastungen?
Pauschal 25 Prozent
Für wie viele Kinder in vollstationärer Hilfe wirst du herangezogen?
Für ein Kind

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Kostenbeitrag 475,00 € | Gruppe 6 auf Gruppe 4 abgesenkt | 216 € plus 259 € Kindergeld

Weitere Unterhaltspflicht

Welche Hilfe erhält das Kind?
Vollstationär (Heim, Wohngruppe, Vollzeitpflege)
Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben
3.400 €
Wie berücksichtigst du Belastungen?
Pauschal 25 Prozent
Für wie viele Kinder in vollstationärer Hilfe wirst du herangezogen?
Für ein Kind

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Kostenbeitrag 1.062,00 € | 374 € plus 170 € nach Gruppe, dazu 518 € Kindergeld

Zwei Kinder in vollstationärer Hilfe

Welche Hilfe erhält das Kind?
Vollstationär (Heim, Wohngruppe, Vollzeitpflege)
Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben
3.400 €
Wie berücksichtigst du Belastungen?
Pauschal 25 Prozent
Für wie viele Kinder in vollstationärer Hilfe wirst du herangezogen?
Für zwei Kinder

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Kostenbeitrag 1.759,00 € | Maßgebliches Einkommen 6.000,00 € | 25 % = 1.500 € plus 259 €

Hohes Einkommen

Welche Hilfe erhält das Kind?
Vollstationär (Heim, Wohngruppe, Vollzeitpflege)
Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben
8.000 €
Wie berücksichtigst du Belastungen?
Pauschal 25 Prozent
Für wie viele Kinder in vollstationärer Hilfe wirst du herangezogen?
Für ein Kind

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Kostenbeitrag 952,00 € | Gruppe 10: 693 € plus 259 €

Junger Volljähriger, 8.000 € Einkommen

Welche Hilfe erhält das Kind?
Vollstationär (Heim, Wohngruppe, Vollzeitpflege)
Monatseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben
8.000 €
Wie berücksichtigst du Belastungen?
Pauschal 25 Prozent
Für wie viele Kinder in vollstationärer Hilfe wirst du herangezogen?
Für ein Kind

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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  • Kostenbeitrag je Einkommensgruppe bei vollstationärer Hilfe für ein Kind: Gruppe 1 0 €, 4 216 €, 6 374 €, 8 540 €, 10 693 €, 12 897 €, 14 1.141 € im Monat.

    Kostenbeitrag-Jugendhilfe-Rechner: Beitrag je Einkommensgruppe bei vollstationärer Hilfe für das erste Kind

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner-einkommensgruppen.svg"
           alt="Kostenbeitrag je Einkommensgruppe bei vollstationärer Hilfe für ein Kind: Gruppe 1 0 €, 4 216 €, 6 374 €, 8 540 €, 10 693 €, 12 897 €, 14 1.141 € im Monat."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner">Kostenbeitrag-Jugendhilfe-Rechner: Beitrag je Einkommensgruppe bei vollstationärer Hilfe für das erste Kind auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner
  • Absenkung durch Unterhaltspflichten bei maßgeblichem Einkommen 2.550 €: 374 €, mit einer Pflicht 216 €, mit zwei Pflichten 72 €; bei 3.150 €: 540, 456, 374 €; bei 3.750 €: 693, 615, 540 €.

    Kostenbeitrag-Jugendhilfe-Rechner: Beitrag mit null, einer und zwei weiteren Unterhaltspflichten bei drei Einkommen

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner-absenkung.svg"
           alt="Absenkung durch Unterhaltspflichten bei maßgeblichem Einkommen 2.550 €: 374 €, mit einer Pflicht 216 €, mit zwei Pflichten 72 €; bei 3.150 €: 540, 456, 374 €; bei 3.750 €: 693, 615, 540 €."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner">Kostenbeitrag-Jugendhilfe-Rechner: Beitrag mit null, einer und zwei weiteren Unterhaltspflichten bei drei Einkommen auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner
  • Familie Berger: Vater 3.400 € Einkommen, Gruppe 6 auf Gruppe 4 abgesenkt, Beitrag 216 € plus Kindergeld 259 € gleich 475 € im Monat; Mutter Gruppe 1 mit 0 €; ohne Absenkung wären es 633 €.

    Kostenbeitrag-Jugendhilfe-Rechner: Kostenbeitrag der Familie Berger für die Wohngruppe der Tochter

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner-praxis-familie-berger.svg"
           alt="Familie Berger: Vater 3.400 € Einkommen, Gruppe 6 auf Gruppe 4 abgesenkt, Beitrag 216 € plus Kindergeld 259 € gleich 475 € im Monat; Mutter Gruppe 1 mit 0 €; ohne Absenkung wären es 633 €."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner">Kostenbeitrag-Jugendhilfe-Rechner: Kostenbeitrag der Familie Berger für die Wohngruppe der Tochter auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner schätzt den Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung. Den verbindlichen Kostenbeitrag setzt das Jugendamt durch Leistungsbescheid fest; er ersetzt keine Rechtsberatung. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.

Quelle: SGB VIII §§ 91 bis 94, KostenbeitragsV (Fassung vom 20.12.2023) und § 66 EStG, gesetze-im-internet.de; abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
SGB VIII §§ 91 bis 94 und KostenbeitragsV in der Fassung vom 20.12.2023, § 66 EStG, Stand 10.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kostenbeitrag Jugendhilfe. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kostenbeitrag Jugendhilfe. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kostenbeitrag-jugendhilfe-rechner

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