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Gründungszuschuss berechnen: Höhe, Phasen und Rest-ALG

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Woher kommt das Arbeitslosengeld?
€
Tage
Zweite Phase (9 Monate zu 300 €) einrechnen?
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Kurzantwort

Der Rechner ermittelt, wie hoch ein Gründungszuschuss nach den §§ 93 und 94 SGB III ausfallen kann: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Wunsch neun Monate zu 300 Euro. Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld und 300 Tagen Restanspruch sind das 1.800,00 Euro je Monat in Phase 1 (10.800,00 Euro) und 2.700,00 Euro in Phase 2, zusammen 13.500,00 Euro. Vom Anspruch bleiben 120 Tage. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch; verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit, Rechtsstand 2026.

Gründungszuschuss berechnen: Arbeitslosengeld oder Bruttolohn eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Gründungszuschuss: Höhe, Dauer und Wirkung auf den Rest des Arbeitslosengeldes

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld heraus eine hauptberufliche Selbständigkeit beginnen. Er besteht aus zwei Phasen: Sechs Monate lang zahlt die Agentur das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach können weitere neun Monate zu 300 Euro folgen (§ 94 SGB III).

Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld sind das 1.800 Euro im Monat in Phase 1 und insgesamt 13.500 Euro.

Der Rechner beantwortet die Frage hinter „Wie hoch ist der Gründungszuschuss?“: Was wird mir in Euro ausgezahlt, wann endet jede Phase und was bleibt vom Anspruch auf Arbeitslosengeld übrig?

Du trägst das Arbeitslosengeld aus dem Bescheid ein oder lässt es aus dem Bruttolohn schätzen, dazu den Restanspruch in Tagen. Mindestens 150 Tage müssen offen sein (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III), sonst gibt es keinen Gründungszuschuss.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das Gesetz sagt „kann“, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und die Agentur verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Gründung.

Die Ergebnisse zeigen deshalb die mögliche Förderung bei Bewilligung. Gedacht ist der Rechner für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die sich selbständig machen wollen, etwa als Freiberufler, Handwerker oder Händler.

Eingaben

Arbeitslosengeld, Restanspruch und Gründungsdatum richtig eintragen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Zuerst wählst du, woher das Arbeitslosengeld kommt. Mit dem Bescheid trägst du den Monatsbetrag ein: Tagessatz mal 30, denn die Agentur für Arbeit rechnet jeden Monat mit 30 Tagen (§ 339 SGB III).

Ohne Bescheid wählst du die Schätzung und gibst Bruttolohn (Durchschnitt der letzten zwölf Monate), Steuerklasse und Kind an; der Rechner nutzt dann das Modell des Arbeitslosengeld-Rechners.

Der Restanspruch ist die Zahl der Tage Arbeitslosengeld, die am ersten Tag der Selbständigkeit noch offen sind. Sie steht im Bescheid oder in deinem Konto bei der Agentur.

Wer schon Monate Arbeitslosengeld bezogen hat, zieht die verbrauchten Tage ab, sonst überschätzt er den Rest.

Danach entscheidest du, ob die zweite Phase mitgerechnet wird, und setzt das Gründungsdatum, damit der Rechner die Enddaten beider Phasen ausweist.

Setze als Gründungsdatum den Tag, an dem du die Tätigkeit tatsächlich aufnimmst; verschiebt sich der Start, verschieben sich auch beide Enddaten.

Typische Eingabefehler: den Bruttolohn statt des Arbeitslosengeldes einzutragen oder beim Restanspruch Monate statt Tage zu nehmen.

Berechnung

So rechnest du Phase 1, Phase 2 und den Restanspruch

Verstehe den Formelweg.

Die Rechnung folgt § 94 SGB III in vier Schritten. Phase 1 je Monat ist das Arbeitslosengeld plus 300 Euro.

Phase 1 gesamt sind sechs solcher Monate. Phase 2 gesamt sind 9 mal 300 Euro, also 2.700 Euro, wenn du sie einrechnest. Die Gesamtsumme ergibt sich aus beiden Phasen.

Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld: 6 × 1.800 = 10.800 Euro, dazu 2.700 Euro, zusammen 13.500 Euro. Gründungszuschuss in zwei Phasen: 1.800 Euro je Monat für sechs Monate, dann 300 Euro je Monat für neun Monate Der Restanspruch wird getrennt gerechnet.

Nach § 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III mindert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um die Tage, für die ein Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wurde.

Das sind die sechs Monate der ersten Phase, mit 30 Tagen je Monat (§ 339 SGB III) also 180 Tage: Aus 300 Tagen Restanspruch werden 120. Die Phase 2 mit 300 Euro mindert nichts. Reicht der Rest nicht für 180 Tage, bleibt er bei 0 und wird nie negativ.

Die Enddaten zählen nach Kalendermonaten ab dem Gründungstag: Beginn am 01.01.2027 bedeutet Phase 1 bis 30.06.2027 und Phase 2 bis 31.03.2028.

Wählst du die Schätzung aus dem Bruttolohn, ersetzt das Modell des Arbeitslosengeld-Rechners den Bescheid: Aus 3.000 Euro Brutto in Steuerklasse I wird ein pauschaliertes Nettoentgelt, davon zählen 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) als Arbeitslosengeld, hier 1.263,40 Euro.

Phase 1 sind dann 6 × 1.563,40 = 9.380,40 Euro, die Gesamtsumme mit Phase 2 beträgt 12.080,40 Euro.

Gründungszuschuss G gleich 6 mal Arbeitslosengeld plus 300 Euro plus 9 mal 300 Euro; Phase 1 P; Restanspruch R gleich T minus 180 Tage.
Gründungszuschuss nach § 94 SGB III: Phase 1 zahlt sechs Monate das Arbeitslosengeld plus 300 Euro, Phase 2 neun Monate 300 Euro; der Restanspruch auf Arbeitslosengeld sinkt um die 180 Tage der ersten Phase (§ 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III).

Nachschlagen

Gründungszuschuss nach Höhe des Arbeitslosengeldes: Phase 1, Phase 2 und Gesamtsumme

Die Tabelle zeigt den möglichen Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld von 1.000 bis 2.500 Euro je Monat bei 300 Tagen Restanspruch und mit beiden Phasen. Phase 1 ist das Arbeitslosengeld plus 300 Euro für sechs Monate, Phase 2 sind neun Monate zu 300 Euro. Jede Zeile stammt aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner.

Gründungszuschuss in Euro bei Arbeitslosengeld von 1.000 bis 2.500 Euro je Monat: Phase 1 je Monat, Phase 1 gesamt, Phase 2 gesamt und Summe über 15 Monate
Arbeitslosengeld je MonatPhase 1 je Monat (€)Phase 1 gesamt (€)Phase 2 gesamt (€)Gesamt (€)
1.000 €1.300,007.800,002.700,0010.500,00
1.500 €1.800,0010.800,002.700,0013.500,00
2.000 €2.300,0013.800,002.700,0016.500,00
2.500 €2.800,0016.800,002.700,0019.500,00

Je 500 Euro mehr Arbeitslosengeld steigt die Summe um 3.000 Euro, weil sich der Betrag in Phase 1 sechsmal auswirkt; Phase 2 bleibt bei 2.700 Euro. Alle Werte sind Beträge bei Bewilligung: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, und die zweite Phase hängt von den Unterlagen zur Geschäftstätigkeit ab.

Restanspruch und Grenzfälle: ab wann es Gründungszuschuss gibt und was vom Anspruch bleibt

Mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld müssen am Gründungstag offen sein. Die erste Phase mindert den Anspruch um 180 Tage. Die Tabelle zeigt für Arbeitslosengeld von 1.500 Euro, wie sich verschiedene Restansprüche auswirken, aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner.

Grundvoraussetzung Restanspruch, abgezogene Tage und verbleibender Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Restansprüchen von 149 bis 540 Tagen
Restanspruch bei GründungVoraussetzung erfülltAbgezogene TageRestanspruch danach (Tage)
149 Tagenein–149
150 Tageja1500
170 Tageja1700
180 Tageja1800
240 Tageja18060
300 Tageja180120
540 Tageja180360

Zwischen 150 und 180 Tagen Restanspruch wird der Anspruch durch die erste Phase aufgebraucht und nicht negativ. Ab 180 Tagen werden genau 180 Tage abgezogen. Bei 149 Tagen fehlt die Grundvoraussetzung; die übrigen Voraussetzungen wie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle prüft die Agentur für Arbeit.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Höhe, zu den Phasen und zum Restanspruch

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss pro Monat?

In den ersten sechs Monaten zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld, das du zuletzt bezogen hast, plus 300 Euro je Monat (§ 94 Abs. 1 SGB III).

Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld sind das 1.800 Euro monatlich, bei 1.000 Euro nur 1.300 Euro und bei 2.500 Euro schon 2.800 Euro. In der zweiten Phase sind es immer 300 Euro, ganz gleich, wie hoch das frühere Arbeitslosengeld war.

Kennst du den Betrag aus dem Bescheid nicht, lass ihn aus dem Bruttolohn schätzen: Bei 3.000 Euro Brutto in Steuerklasse I ergibt das Modell 1.263,40 Euro Arbeitslosengeld und damit 1.563,40 Euro in Phase 1.

Das ist eine Schätzung, maßgeblich bleibt der Betrag in deinem Bescheid. Rechne den Monatswert als Tagessatz mal 30, denn so zählt die Agentur (§ 339 SGB III).

Wer mit dem Bruttolohn statt mit dem Arbeitslosengeld plant, überschätzt den Zuschuss deutlich.

Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?

Höchstens 15 Monate, aufgeteilt in zwei Phasen. Phase 1 dauert sechs Monate (§ 94 Abs. 1 SGB III).

Phase 2 kann sich für weitere neun Monate anschließen, wenn du deine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegst (§ 94 Abs. 2 SGB III); bei begründeten Zweifeln darf die Agentur eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Die Zeiträume zählen nach Kalendermonaten: Beginnst du am 01.01.2027, endet Phase 1 am 30.06.2027 und Phase 2 am 31.03.2028. Beginnst du am 31.08.2027, endet Phase 1 am 29.02.2028, weil der Februar keinen 31. hat (§ 188 Abs. 3 BGB).

Früher endet die Förderung, sobald du das Lebensjahr für die Regelaltersrente vollendet hast, und zwar zum Beginn des folgenden Monats (§ 93 Abs. 5 SGB III).

Plane die zweite Phase deshalb als möglichen Zusatz ein und stelle die Unterlagen früh zusammen, damit kein Monat ohne Zahlung bleibt.

Wie viele Tage Arbeitslosengeld müssen übrig sein?

Mindestens 150 Tage. Entscheidend ist der Restanspruch an dem Tag, an dem du die selbständige Tätigkeit aufnimmst (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Bei 149 Tagen gibt der Rechner „kein Anspruch“ aus, bei 150 Tagen rechnet er die volle Förderung.

Der Anspruch darf außerdem nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruhen, also nicht nur auf der Sonderregel für kurze Versicherungszeiten, die höchstens drei bis fünf Monate Arbeitslosengeld bringt.

Lies den Restanspruch im Bewilligungsbescheid oder im Online-Konto ab und ziehe alle Tage ab, die seitdem verbraucht wurden. Ein Monat zählt 30 Tage, 150 Tage sind also fünf Monate (§ 339 SGB III).

Verschiebe den Start nicht ohne Not, solange du Arbeitslosengeld beziehst, denn der Rest sinkt dann Tag für Tag.

Liegt er unter 150 Tagen, kommt statt des Gründungszuschusses vielleicht das Einstiegsgeld des Jobcenters in Frage; dort gelten andere Regeln.

Wie viel Arbeitslosengeld verliere ich durch den Gründungszuschuss?

Bis zu 180 Tage. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III mindert sich der Anspruch um die Tage, für die ein Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes geleistet wurde. Das betrifft nur die erste Phase mit sechs Monaten zu 30 Tagen (§ 339 SGB III).

Aus 300 Tagen Restanspruch werden 120, aus 255 Tagen 75. Die zweite Phase mit 300 Euro mindert den Anspruch nicht.

Ist der Rest kleiner als 180 Tage, also 150 bis 179 Tage, wird er aufgebraucht und kann nicht negativ werden; die Förderung ist nach § 94 Abs. 1 SGB III trotzdem auf sechs Monate angelegt.

Prüfe vor der Gründung, ob dir der verbleibende Rest als Absicherung genügt, falls das Unternehmen nicht trägt.

Stelle der Förderung den Verlust gegenüber: Im Standardfall stehen 10.800 Euro aus Phase 1 den 180 Tagen gegenüber, die bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld je Monat 9.000 Euro entsprächen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. § 93 Abs. 1 SGB III sagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Gründungszuschuss erhalten „können“, und Absatz 2 wiederholt, er „kann“ geleistet werden.

Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen, ob sie ihn bewilligt, und prüft dazu die Voraussetzungen: Restanspruch von mindestens 150 Tagen, nachgewiesene Tragfähigkeit der Gründung, dargelegte Kenntnisse und Fähigkeiten, keine Ruhenstatbestände und keine Förderung in den letzten 24 Monaten.

Auch wenn alles erfüllt ist, kann sie ablehnen. Deshalb zeigt der Rechner die mögliche Förderung bei Bewilligung und nie einen sicheren Zahlbetrag.

Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen und solltest den Bescheid auf seine Begründung prüfen.

Plane dein Startkapital so, dass die Gründung zur Not auch ohne Zuschuss möglich bleibt, und behandle die Summe als Unterstützung, nicht als Finanzierungsgrundlage.

Reiche Businessplan und Stellungnahme vollständig ein, das verringert Nachfragen und beugt Verzögerungen vor.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Ja, er ist einkommensteuerfrei. § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG nennt den Gründungszuschuss ausdrücklich unter den steuerfreien Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

Die 13.500 Euro des Standardfalls musst du also nicht als Einkommen versteuern.

Das heißt nicht, dass du in der Selbständigkeit keine Steuern zahlst: Der Gewinn aus deiner Tätigkeit ist steuerpflichtig, und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuervorauszahlungen können hinzukommen.

Plane deshalb Rücklagen für Steuern aus dem Gewinn und nicht aus dem Zuschuss; für die Gewerbesteuer hilft der Gewerbesteuer-Rechner dieses Portals.

Die 300 Euro je Monat sind außerdem dafür gedacht, die soziale Absicherung zu tragen (§ 93 Abs. 1 SGB III).

Sie ersetzen nicht deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern helfen dir, sie zu bezahlen, und sollten deshalb nicht im Betriebskonto untergehen.

Ein getrenntes Privatkonto, auf das der Zuschuss fließt, macht sichtbar, wie viel davon wirklich in die Absicherung geht.

Was gilt als Tragfähigkeitsnachweis für die Gründung?

Die Agentur verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Das sind nach § 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Du legst dort typischerweise Geschäftsidee, Kapitalbedarf sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vor, und die Stelle beurteilt, ob die Selbständigkeit voraussichtlich trägt.

Zusätzlich musst du deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit darlegen (§ 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB III), etwa durch Ausbildung, Berufserfahrung oder Zertifikate.

Für die zweite Phase genügen geeignete Unterlagen zur Geschäftstätigkeit; bei begründeten Zweifeln kann die Agentur eine erneute Stellungnahme verlangen (§ 94 Abs. 2 SGB III).

Beginne früh, denn die Stellungnahme sollte vorliegen, bevor die Agentur entscheidet. Dieser Rechner beurteilt die Tragfähigkeit nicht und trifft dazu keine Aussage; er rechnet nur die Beträge und den Restanspruch.

Für die rechtliche Bewertung deiner Lage ersetzt er weder die Auskunft der Agentur noch eine Gründungsberatung.

Wann gibt es keinen Gründungszuschuss?

Nicht, wenn eine Voraussetzung fehlt oder eine Sperre greift. Der Restanspruch liegt unter 150 Tagen (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).

Es liegen Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 SGB III vor oder hätten vorgelegen (§ 93 Abs. 3 SGB III), darunter die Sperrzeit nach § 159.

Die letzte Förderung einer Selbständigkeit nach dem SGB III liegt weniger als 24 Monate zurück; nur aus besonderen persönlichen Gründen kann die Agentur davon absehen (§ 93 Abs. 4 SGB III).

Du hast das Lebensjahr für die Regelaltersrente vollendet, dann endet die Förderung zum Beginn des folgenden Monats (§ 93 Abs. 5 SGB III). Und die Tätigkeit muss hauptberuflich sein (§ 93 Abs. 1 SGB III). Der Rechner prüft davon nur den Restanspruch.

Kläre die übrigen Punkte vorher im Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder einer Gründungsberatung, bevor du den Starttermin und die Rücklagen festlegst.

Hinweise

Ergebnis lesen: Gesamtsumme, Restanspruch und Planung

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die Gesamtsumme und dann den Restanspruch, denn beide gehören zusammen. 13.500 Euro klingen nach einem Geschenk, kosten aber 180 Tage Arbeitslosengeld: Vom Restanspruch von 300 Tagen bleiben 120.

Wer scheitert und wieder arbeitslos wird, hat nur noch diese 120 Tage als Absicherung.

Je kleiner dein Restanspruch, desto höher der Preis der Förderung; bei 150 bis 180 Tagen Rest ist der Anspruch nach Phase 1 vollständig aufgebraucht. Restanspruch auf Arbeitslosengeld vor und nach Phase 1: 300 Tage werden zu 120 Tagen Zweitens die 300 Euro in Phase 1: Sie sind keine Einkommensgarantie, sondern sollen die soziale Absicherung tragen (§ 93 Abs. 1 SGB III).

Kranken- und Pflegeversicherung (und gegebenenfalls die Altersvorsorge) zahlst du als Selbständiger nun selbst; vergleiche den Betrag mit deinen künftigen Beiträgen im Rechner für die Krankenversicherung Selbstständiger. Drittens die Planung: Auch Phase 2 ist eine Kann-Leistung.

Rechne Lebenshaltung und Betriebskosten zuerst mit Phase 1 und behandle die 2.700 Euro als möglichen Zusatz. Der Gründungszuschuss ist einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG).

Viertens der Zeitplan: Die Enddaten helfen bei der Liquiditätsplanung. Beginnst du am 01.01.2027, endet Phase 1 am 30.06.2027 und Phase 2 am 31.03.2028. Ab 01.07.2027 fließen nur noch 300 Euro im Monat, also 1.500 Euro weniger als zuvor.

Plane diesen Einschnitt ein, bevor er eintritt, und prüfe schon im fünften Monat, ob dein Umsatz die Lücke schließen kann.

Fünftens der Fall mit wenig Rest: Liegt dein Restanspruch zwischen 150 und 180 Tagen, bleibt nach Phase 1 kein Arbeitslosengeld mehr als Netz.

Anwendung

Beispiel: Grafikdesignerin gründet mit 255 Tagen Restanspruch

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Grafikdesignerin bezieht Arbeitslosengeld, laut Bescheid 1.420 Euro je Monat. Ihr Restanspruch beträgt 255 Tage. Sie will am 01.03.2027 als Freiberuflerin starten und hat die Stellungnahme eines Fachverbands zur Tragfähigkeit in Aussicht.

Sie gibt ein: Arbeitslosengeld 1.420 Euro, Restanspruch 255 Tage, zweite Phase ja, Beginn 01.03.2027. Der Rechner zeigt für Phase 1 monatlich 1.720 Euro, zusammen 10.320 Euro für 01.03.2027 bis 31.08.2027.

Phase 2 bringt 300 Euro im Monat, zusammen 2.700 Euro, bis 31.05.2028. Die Gesamtsumme beträgt 13.020 Euro. Vom Restanspruch bleiben 255 − 180 = 75 Tage.

Verzichtet sie auf Phase 2, sinkt die Summe auf 10.320 Euro, der Restanspruch bleibt bei 75 Tagen, weil nur die erste Phase ihn mindert.

Ab dem 01.09.2027 sinkt der Zuschuss von 1.720 auf 300 Euro im Monat, also um 1.420 Euro, genau den Betrag ihres Arbeitslosengeldes. Diese Lücke muss ihr Umsatz bis dahin schließen.

Sie trägt Starttermin und Stellungnahme deshalb in einen Zeitplan ein, damit alle Unterlagen vor dem 01.03.2027 vollständig sind. Praxisfall Grafikdesignerin: 10.320 Euro in Phase 1, 2.700 Euro in Phase 2, Restanspruch 75 Tage Ihre Entscheidung: Sie plant die Rücklage nur mit den 10.320 Euro und sieht die 2.700 Euro als Zusatz.

Weil nur 75 Tage Arbeitslosengeld als Reserve bleiben, legt sie zusätzlich einen Notgroschen für drei Monate an und prüft vor dem Start ihre Krankenversicherung als Selbständige.

Fallstricke

Gründungszuschuss: Fehler bei Anspruch, Bemessung und Restanspruch

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erstens: Viele halten den Gründungszuschuss für einen Rechtsanspruch, sobald 150 Tage Restanspruch da sind. Falsch: Die 150 Tage sind nur eine Voraussetzung unter mehreren.

Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen und verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 Abs. 2 SGB III). Kläre deshalb zuerst die Tragfähigkeit, dann die Summe.

Zweitens: Der Bruttolohn wird mit dem Arbeitslosengeld verwechselt. Phase 1 baut auf dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld auf; bei 3.000 Euro Brutto in Steuerklasse I sind das 1.263,40 Euro, nicht 3.000 Euro.

Drittens: Die zweite Phase wird fest eingeplant. Sie kommt nur, wenn du die Geschäftstätigkeit darlegst (§ 94 Abs. 2 SGB III), und bleibt eine Kann-Leistung. Viertens: Der Restanspruch gilt nach der Gründung als unberührt.

Tatsächlich fallen 180 Tage weg, im Beispiel von 300 auf 120. Fünftens: Der Restanspruch wird zum Antragsdatum abgelesen. Maßgeblich ist aber der Rest am Tag, an dem die selbständige Tätigkeit beginnt; 149 Tage reichen nicht.

Sechstens: Die Summe wird als Gewinn gesehen. Die 13.500 Euro sind kein Einkommen aus dem Geschäft, sondern eine Förderung für Lebensunterhalt und Absicherung; wer sie wie Betriebsgewinn behandelt, plant Versicherung und Betriebskosten zu knapp.

Nächster Schritt

Gründungszuschuss auf einen Blick: Höhe, Dauer, Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Gründungszuschuss besteht aus Phase 1 mit dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld plus 300 Euro für sechs Monate und der möglichen Phase 2 mit 300 Euro für weitere neun Monate.

Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld und 300 Tagen Restanspruch ergeben sich 13.500 Euro, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld sinkt um 180 Tage auf 120.

Zwei Zahlen verdienen den zweiten Blick: der Sprung zwischen Phase 1 und Phase 2, im Standardfall 1.500 Euro im Monat, und die 180 Tage, die vom Anspruch auf Arbeitslosengeld abgehen.

Das Ergebnis ist eine mögliche Förderung bei Bewilligung, kein Anspruch: Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen und prüft Tragfähigkeit, Kenntnisse und Restanspruch von mindestens 150 Tagen.

Nächste Schritte: Restanspruch im Bescheid ablesen, eine fachkundige Stelle um die Stellungnahme bitten, das Arbeitslosengeld im Arbeitslosengeld-Rechner gegenprüfen und bei der Agentur klären, bis wann der Antrag vor dem Start gestellt sein muss.

Vertiefung

Beispiele: Gründungszuschuss bei 1.000 bis 2.500 Euro Arbeitslosengeld

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Phase 1: 1.300,00 € je Monat, 7.800,00 € | Phase 2: 2.700,00 € | gesamt 10.500,00 € | Restanspruch danach 20 Tage

1.000 € Arbeitslosengeld und 200 Tage Restanspruch

Woher kommt das Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld ist bekannt
Arbeitslosengeld je Monat
1.000 €
Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Gründungsbeginn
200 Tage
Zweite Phase (9 Monate zu 300 €) einrechnen?
Ja

Beispiel 2 · Mittel · Phase 1: 2.300,00 € je Monat, 13.800,00 € | gesamt 13.800,00 € | Restanspruch danach 0 Tage

2.000 € Arbeitslosengeld, genau 150 Tage Restanspruch, nur Phase 1

Woher kommt das Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld ist bekannt
Arbeitslosengeld je Monat
2.000 €
Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Gründungsbeginn
150 Tage
Zweite Phase (9 Monate zu 300 €) einrechnen?
Nein

Beispiel 3 · Komplex · Phase 1: 2.800,00 € je Monat, 16.800,00 € | Phase 2: 2.700,00 € | gesamt 19.500,00 € | Restanspruch danach 120 Tage

2.500 € Arbeitslosengeld und 300 Tage Restanspruch

Woher kommt das Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld ist bekannt
Arbeitslosengeld je Monat
2.500 €
Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Gründungsbeginn
300 Tage
Zweite Phase (9 Monate zu 300 €) einrechnen?
Ja

Beispiel 4 · Komplex · Arbeitslosengeld 1.263,40 € | Phase 1: 1.563,40 € je Monat, 9.380,40 € | Phase 2: 2.700,00 € | gesamt 12.080,40 € | Restanspruch danach 120 Tage

Arbeitslosengeld aus 3.000 € Bruttolohn geschätzt (Steuerklasse I, ohne Kind)

Woher kommt das Arbeitslosengeld?
Aus dem Bruttolohn schätzen
Bruttolohn je Monat (Durchschnitt der letzten 12 Monate)
3.000 €
Steuerklasse
Klasse I
Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Gründungsbeginn
300 Tage

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Grundvoraussetzung nicht erfüllt: Restanspruch 149 Tage, nötig sind mindestens 150 Tage | keine Beträge

149 Tage Restanspruch

Woher kommt das Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld ist bekannt
Arbeitslosengeld je Monat
1.500 €
Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Gründungsbeginn
149 Tage

Weiterführende Rechner und Themen

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Weiternutzung

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  • Gründungszuschuss in zwei Phasen: 1.800 Euro je Monat für sechs Monate (10.800 Euro), dann 300 Euro je Monat für neun Monate (2.700 Euro), zusammen 13.500 Euro

    Gründungszuschuss in zwei Phasen bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld

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           alt="Gründungszuschuss in zwei Phasen: 1.800 Euro je Monat für sechs Monate (10.800 Euro), dann 300 Euro je Monat für neun Monate (2.700 Euro), zusammen 13.500 Euro"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gruendungszuschuss-rechner">Gründungszuschuss in zwei Phasen bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gruendungszuschuss-rechner
  • Restanspruch auf Arbeitslosengeld: 300 Tage vor der Gründung, 180 Tage Minderung durch Phase 1, 120 Tage danach; bei 149 Tagen kein Gründungszuschuss

    Gründungszuschuss und Restanspruch auf Arbeitslosengeld

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           alt="Restanspruch auf Arbeitslosengeld: 300 Tage vor der Gründung, 180 Tage Minderung durch Phase 1, 120 Tage danach; bei 149 Tagen kein Gründungszuschuss"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gruendungszuschuss-rechner">Gründungszuschuss und Restanspruch auf Arbeitslosengeld auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gruendungszuschuss-rechner
  • Praxisfall Grafikdesignerin: 10.320 Euro in Phase 1, 2.700 Euro in Phase 2, zusammen 13.020 Euro; Restanspruch danach 75 Tage

    Praxisfall Grafikdesignerin: Gründungszuschuss bei 1.420 Euro Arbeitslosengeld

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           alt="Praxisfall Grafikdesignerin: 10.320 Euro in Phase 1, 2.700 Euro in Phase 2, zusammen 13.020 Euro; Restanspruch danach 75 Tage"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gruendungszuschuss-rechner">Praxisfall Grafikdesignerin: Gründungszuschuss bei 1.420 Euro Arbeitslosengeld auf Rechner-Portal</a></p>

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Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: §§ 93, 94, 148 und 339 SGB III (Gründungszuschuss, Minderung der Anspruchsdauer, Berechnung von Zeiten), Rechtsstand 2026, gesetze-im-internet.de; Arbeitslosengeld aus dem Bruttolohn nach dem Modell des Arbeitslosengeld-Rechners (§§ 149 bis 153 SGB III)

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Gründungszuschuss-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gruendungszuschuss-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Gründungszuschuss-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/gruendungszuschuss-rechner

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