Überblick
Gründungszuschuss: Höhe, Dauer und Wirkung auf den Rest des Arbeitslosengeldes
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld heraus eine hauptberufliche Selbständigkeit beginnen. Er besteht aus zwei Phasen: Sechs Monate lang zahlt die Agentur das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach können weitere neun Monate zu 300 Euro folgen (§ 94 SGB III).
Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld sind das 1.800 Euro im Monat in Phase 1 und insgesamt 13.500 Euro.
Der Rechner beantwortet die Frage hinter „Wie hoch ist der Gründungszuschuss?“: Was wird mir in Euro ausgezahlt, wann endet jede Phase und was bleibt vom Anspruch auf Arbeitslosengeld übrig?
Du trägst das Arbeitslosengeld aus dem Bescheid ein oder lässt es aus dem Bruttolohn schätzen, dazu den Restanspruch in Tagen. Mindestens 150 Tage müssen offen sein (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III), sonst gibt es keinen Gründungszuschuss.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das Gesetz sagt „kann“, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und die Agentur verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Gründung.
Die Ergebnisse zeigen deshalb die mögliche Förderung bei Bewilligung. Gedacht ist der Rechner für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die sich selbständig machen wollen, etwa als Freiberufler, Handwerker oder Händler.