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Aufstiegs-BAföG Rechner 2026: Zuschuss, Darlehen, Erlass

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Form der Fortbildung
€
€
Monate
Fortbildungsprüfung bestanden
Existenzgründung geplant
Familienstand
Kinder
Kinder
Alleinerziehend
Kranken- und Pflegeversicherung
€ pro Monat
€
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Kurzantwort

Berechnet das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG: den Maßnahmebeitrag aus Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis 15.000 €) und Meisterstück (bis 2.000 €) mit Zuschuss, KfW-Darlehen, Erlass und Rückzahlung, bei Vollzeit den Unterhaltsbeitrag mit Familienzuschlägen und den Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende. Grundlage sind AFBG und BAföG, Stand der Fassungen 10.10.2026, und der Freibetrag von 389 € ab 1.1.2026. Nur zur Orientierung, keine Bewilligung.

Aufstiegs-BAföG berechnen: Gebühren, Meisterstück und Familie eingeben – Zuschuss

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Aufstiegs-BAföG berechnen: Was bekomme ich geschenkt und was zahle ich zurück?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Aufstiegs-BAföG berechnen heißt zu klären, wie viel Geld du für Meisterkurs, Fachwirt oder Techniker bekommst und welcher Teil davon geschenkt ist. Gemeint ist die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): ein Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und, wenn du in Vollzeit lernst, ein Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt.

Gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, vom Handwerksmeister über Fachwirte bis zu staatlich geprüften Technikern; auch mit Bachelorabschluss kannst du gefördert werden (§ 9 Abs. 4 AFBG).

Der Maßnahmebeitrag ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein Darlehen der KfW. Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Gebührendarlehens erlassen, bei einer Existenzgründung das ganze.

Der Unterhaltsbeitrag ist ein reiner Zuschuss und hängt von Familie, Einkommen und Vermögen ab; das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.

Der Rechner hält Zuschuss, Darlehen, Erlass und den Eigenanteil auseinander, der am Ende wirklich zurückzuzahlen bleibt. Er richtet sich an Meister-, Fachwirt-, Techniker- und Erzieher-Anwärter vor der Antragstellung.

Die Zahlen sind eine Orientierung; bewilligt wird allein mit dem Bescheid der zuständigen Stelle. Besonders hilfreich ist die Trennung, wenn du zwischen Teilzeit neben dem Job und Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag abwägst.

Eingaben

Kosten, Dauer, Familie und Einkommen eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Zuerst wählst du die Form der Fortbildung, Vollzeit oder Teilzeit. Nur bei Vollzeit zahlt das AFBG einen Unterhaltsbeitrag; in Teilzeit gibt es den Maßnahmebeitrag und für Alleinerziehende den Kinderbetreuungszuschlag.

Bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren trägst du die Summe laut Kostenvoranschlag deines Bildungsträgers ein, einschließlich der Prüfungsgebühr der Kammer. Beim Meisterstück gibst du die tatsächlichen Materialkosten ein, ohne Meisterstück eine 0.

Zahlt dein Arbeitgeber einen Teil, ziehst du ihn ab, denn der Maßnahmebeitrag bemisst sich nach den um solche Leistungen geminderten Kosten.

Dauer, Prüfung und Gründung bestimmen den Erlass: Eine bestandene Prüfung erlässt die Hälfte, die Gründung innerhalb von drei Jahren das ganze Gebührendarlehen. Wer vorsichtig planen will, wählt bei beiden Feldern „Nein“.

Familie und Geld brauchst du nur bei Vollzeit: den Familienstand, Kinder unter 14 und weitere Kinder mit Kindergeld, alleinerziehend ja oder nein, die Kranken- und Pflegeversicherung, dein Nettoeinkommen je Monat und dein Vermögen.

Trage Nettobeträge in Euro ein; Kindergeld zählt nicht als Einkommen. Wer familienversichert ist, wählt „Ohne eigenen Beitrag“.

Praxisfälle

Aufstiegs-BAföG berechnen: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um das Aufstiegs-BAföG, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Aufstiegs-BAföG für den Meister in Vollzeit

    „Wie viel Aufstiegs-BAföG gibt es bei 10.000 € Gebühren und 1.500 € Meisterstück?“

    Eingabe
    Vollzeit, Gebühren 10.000 €, Material 1.500 €, 12 Monate, ledig, Prüfung bestanden
    Ergebnis
    Gesamtförderung 22.978 €, davon 20.103 € ohne Rückzahlung; Eigenanteil 2.875 €
  2. Aufstiegs-BAföG in Teilzeit

    „Was bekomme ich bei 15.000 € Gebühren berufsbegleitend?“

    Eingabe
    Teilzeit, Gebühren 15.000 €, 36 Monate, Prüfung bestanden
    Ergebnis
    Zuschuss 7.500 €, Darlehen 7.500 €, Erlass 3.750 €, Eigenanteil 3.750 €; kein Unterhaltsbeitrag
  3. Aufstiegs-BAföG als Alleinerziehende

    „Wie viel gibt es mit zwei Kindern unter 14 Jahren?“

    Eingabe
    Vollzeit, Gebühren 3.000 €, 2 Kinder unter 14, alleinerziehend, 12 Monate, Vermögen 0 €
    Ergebnis
    Unterhaltsbeitrag 1.489 € je Monat, Kinderbetreuungszuschlag 300 € je Monat, Gesamtförderung 24.468 €
  4. Aufstiegs-BAföG mit Existenzgründung

    „Wie viel Darlehen bleibt, wenn ich nach dem Meister gründe?“

    Eingabe
    Vollzeit, Gebühren 10.000 €, Material 1.500 €, Prüfung bestanden, Existenzgründung ja
    Ergebnis
    Erlass 5.000 €, Eigenanteil nur noch 375 € (Darlehen für das Meisterstück)

Berechnung

Aufstiegs-BAföG berechnen: Zuschuss, Darlehen, Erlass und Unterhalt

Verstehe den Formelweg.

Aufstiegs-BAföG im Standardfall: Maßnahmebeitrag 10.750 €, Zuschuss 5.375 €, Darlehen 5.375 €, Erlass 2.500 €, Eigenanteil 2.875 € Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Teilen. Förderfähig sind die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € und beim Meisterstück die Hälfte der Materialkosten bis 2.000 €.

Im Standardfall sind das 10.000 € plus 750 € (die Hälfte von 1.500 €), zusammen 10.750 €. Davon sind 50 Prozent Zuschuss (5.375 €) und 50 Prozent KfW-Darlehen (5.375 €). Der Erlass bezieht sich nur auf das Darlehen für die Gebühren, hier 5.000 €.

Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent erlassen, das sind 2.500 €; bei Existenzgründung alle 5.000 €. Das Darlehen für das Meisterstück (375 €) bleibt. Der Eigenanteil ist das Darlehen nach Erlass: 5.375 € minus 2.500 € ergibt 2.875 €.

Der Unterhaltsbeitrag je Monat ist der Bedarf von 1.019 € (442 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale, 137 € Versicherungszuschlag, 60 € Teilnehmerzuschlag) minus Einkommen über 389 € minus das auf die Monate verteilte Vermögen über 45.000 €.

Mal zwölf Monate sind das 12.228 €. Beispiel für die Anrechnung: Bei 1.000 € Nettoeinkommen gelten 611 € als anrechenbar (1.000 € minus 389 €), der Unterhaltsbeitrag beträgt dann 1.019 € minus 611 €, also 408 € im Monat.

Gerundet wird der Monatsbetrag einmal auf volle Euro; Beträge unter 10 € im Monat werden nicht ausgezahlt. Alle Summen laufen in Cent und gehen auf: Gesamtförderung = Maßnahmebeitrag + Unterhaltsbeitrag + Kinderbetreuungszuschlag.

Alleinerziehende bekommen zusätzlich 150 € je Kind unter 14 und Monat, unabhängig von Einkommen und Vermögen; bei zwei Kindern und zwölf Monaten sind das 3.600 €.

Formelgrafik: Maßnahmebeitrag aus förderfähigen Gebühren und Material, Zuschuss und Erlass als Hälften, Unterhaltsbeitrag aus Bedarf minus Einkommen und Vermögen
Mit 10.000 € Gebühren und 1.500 € Material beträgt der Maßnahmebeitrag 10.750 €, davon 5.375 € Zuschuss; bei bestandener Prüfung werden 2.500 € erlassen, und der Unterhaltsbeitrag liegt bei 1.019 € im Monat.

Nachschlagen

Maßnahmebeitrag nach Gebühren und Prüfungsergebnis

Gerechnet für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 5.000, 10.000 und 15.000 € ohne Meisterstück, jeweils mit bestandener und nicht bestandener Prüfung. Die Zahlen stammen aus derselben Funktion wie der Rechner: Die Hälfte der Gebühren ist Zuschuss, die andere Hälfte KfW-Darlehen, und bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen.

Zuschuss, Darlehen, Erlass und Eigenanteil beim Aufstiegs-BAföG nach Gebühren und Prüfungsergebnis (§§ 12, 13b AFBG)
GebührenPrüfungZuschussDarlehenErlassEigenanteil
5.000 €bestanden2.500 €2.500 €1.250 €1.250 €
5.000 €nicht bestanden2.500 €2.500 €0 €2.500 €
10.000 €bestanden5.000 €5.000 €2.500 €2.500 €
10.000 €nicht bestanden5.000 €5.000 €0 €5.000 €
15.000 €bestanden7.500 €7.500 €3.750 €3.750 €
15.000 €nicht bestanden7.500 €7.500 €0 €7.500 €

Bei 10.000 € Gebühren und bestandener Prüfung sind es 5.000 € Zuschuss, 5.000 € Darlehen, 2.500 € Erlass und 2.500 € Eigenanteil. Mit Existenzgründung wird das ganze Gebührendarlehen erlassen; Meisterstück-Förderung ist in dieser Tabelle nicht enthalten.

Unterhaltsbeitrag je Monat nach Lebenslage (Vollzeit)

Gerechnet für zwölf Monate Vollzeit mit Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung, ohne Einkommen und ohne Vermögen über dem Freibetrag. Der Unterhaltsbedarf ist 1.019 € für Alleinstehende; Ehegatte und jedes Kind erhöhen ihn um je 235 €. Alleinerziehende bekommen zusätzlich 150 € je Kind unter 14 Jahren.

Unterhaltsbedarf, Kinderbetreuungszuschlag und Auszahlung beim Aufstiegs-BAföG nach Lebenslage (§ 10 AFBG)
LebenslageUnterhaltsbedarf je MonatKinderbetreuungszuschlagAuszahlung je MonatAuszahlung in 12 Monaten
Alleinstehend, ohne Kind1.019 €–1.019 €12.228 €
Verheiratet, ohne Kind1.254 €–1.254 €15.048 €
Alleinstehend mit 1 Kind unter 141.254 €–1.254 €15.048 €
Alleinerziehend mit 1 Kind unter 141.254 €150 €1.404 €16.848 €
Verheiratet mit 2 Kindern unter 141.724 €–1.724 €20.688 €

Eigenes Nettoeinkommen über 389 € im Monat und Vermögen über 45.000 € mindern den Unterhaltsbedarf; der Kinderbetreuungszuschlag bleibt davon unberührt. Das Einkommen des Ehegatten ist in dieser Tabelle nicht berücksichtigt.

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Aufstiegs-BAföG bekomme ich als Meister?

Das hängt von drei Posten ab. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es bis zu 15.000 € Förderung, für das Meisterstück die Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 € (§ 12 Abs. 1 AFBG).

Davon sind 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent ein KfW-Darlehen. In Vollzeit kommt der Unterhaltsbeitrag dazu, für Alleinstehende bis zu 1.019 € im Monat als reiner Zuschuss.

Im Standardfall des Rechners mit 10.000 € Gebühren, 1.500 € Materialkosten und zwölf Monaten Vollzeit sind das 10.750 € Maßnahmebeitrag und 12.228 € Unterhalt, zusammen 22.978 €.

Davon musst du bei bestandener Prüfung nach dem Erlass nur 2.875 € zurückzahlen. Das Höchstmaß erreichst du erst mit Gebühren ab 15.000 €, Meisterstück und Kindern; in Teilzeit entfällt der Unterhalt ganz.

Trage deshalb deine Zahlen aus dem Kostenvoranschlag in den Rechner ein, statt mit dem Maximum zu planen.

Was muss ich vom Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Zurückzahlen musst du nur das KfW-Darlehen, nie den Zuschuss und nie den Unterhaltsbeitrag (außer in der Prüfungsvorbereitungsphase, § 12 Abs. 3 AFBG). Im Standardfall sind das 5.375 € Darlehen für Gebühren und Meisterstück.

Bei bestandener Prüfung erlässt die KfW auf Antrag 50 Prozent des noch nicht fälligen Gebührendarlehens (§ 13b Abs. 1 AFBG), hier 2.500 €; übrig bleiben 2.875 €.

Wer innerhalb von drei Jahren nach der Maßnahme ein Unternehmen gründet oder übernimmt und mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, bekommt das ganze Gebührendarlehen erlassen, dann bleiben nur noch 375 € für das Meisterstück.

Das Darlehen ist während der Maßnahme und zwei Jahre danach, längstens sechs Jahre, zins- und tilgungsfrei (§ 13 Abs. 3). Danach zahlst du es in Monatsraten von grundsätzlich mindestens 128 € zurück.

Du kannst auch weniger Darlehen abrufen, in Schritten von 100 €, und senkst so die spätere Rückzahlung.

Wie hoch ist der Unterhaltsbeitrag beim Aufstiegs-BAföG?

Der Unterhaltsbeitrag gilt nur bei Vollzeit und ist bis zum letzten Unterrichtstag ein Vollzuschuss (§ 12 Abs. 2 AFBG); in einer Prüfungsvorbereitungsphase von bis zu drei Monaten gibt es ihn nur als Darlehen (§§ 11 Abs. 3, 12 Abs. 3), die der Rechner nicht abbildet.

Der Bedarf für Alleinstehende liegt bei 1.019 € im Monat: 442 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale, 137 € Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung und 60 € Zuschlag für den Teilnehmer.

Für den Ehegatten kommen 235 € hinzu, für jedes Kind mit Kindergeldanspruch ebenfalls 235 €. Mit Ehegatte und zwei Kindern sind es 1.724 € im Monat, in zwölf Monaten 20.688 €.

Davon zieht die Behörde dein Einkommen über 389 € im Monat und dein Vermögen über 45.000 € ab. Der Rechner zeigt Bedarf, angerechnetes Einkommen und Betrag je Monat getrennt.

Der Monatsbetrag wird auf volle Euro gerundet, Beträge unter 10 € werden nicht gezahlt (§ 24 AFBG). Den Versicherungszuschlag bekommst du nur, wenn du die Beiträge selbst zahlst; als Familienversicherter wählst du im Rechner „Ohne eigenen Beitrag“.

Wann erlässt die KfW 50 Prozent des Darlehens?

Der Erlass von 50 Prozent greift, wenn du die Fortbildungsprüfung bestanden hast und das Prüfungszeugnis vorlegst (§ 13b Abs. 1 AFBG).

Er bezieht sich nur auf den Teil des Darlehens, der auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfällt, und nur auf den Teil, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig ist. Bei 10.000 € Gebühren und 5.000 € Gebührendarlehen sind das 2.500 €.

Das Darlehen für das Meisterstück wird nicht erlassen. Fällig wird das Darlehen erst nach der Maßnahme und zwei Jahren Karenzzeit; stelle den Antrag daher zügig nach dem Zeugnis und warte nicht auf die erste Rate.

Die Entscheidung trifft die KfW (§ 13b Abs. 4). Wer die Prüfung nicht besteht, bekommt keinen Erlass: Im Standardfall bleiben dann die vollen 5.375 € zurückzuzahlen. Rechne deshalb einmal mit „Nein“, bevor du ein Darlehen in voller Höhe abrufst.

Gibt es Aufstiegs-BAföG auch in Teilzeit?

Ja, auch berufsbegleitende Lehrgänge werden gefördert, wenn sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden und im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden (§ 2 Abs. 3 AFBG).

Für einzelne Abschlüsse, etwa nach § 53b des Berufsbildungsgesetzes, gelten Sonderregeln mit 200 Stunden innerhalb von 36 Monaten.

In Teilzeit gibt es keinen Unterhaltsbeitrag, nur den Maßnahmebeitrag: Bei 15.000 € Gebühren sind das 7.500 € Zuschuss und 7.500 € Darlehen, bei bestandener Prüfung 3.750 € Erlass und 3.750 € Eigenanteil.

Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren bekommen auch in Teilzeit 150 € je Monat; bei 24 Monaten sind das 3.600 €.

Die Förderungshöchstdauer beträgt in Teilzeit 48 Monate, bei den 200-Stunden-Sonderfällen 36 Monate (§ 11 Abs. 1 AFBG); der Rechner rechnet mit 48.

Wähle im Rechner „Teilzeit“, dann blendet er die Felder für Einkommen, Vermögen und Versicherung aus, weil sie nur den Unterhaltsbeitrag betreffen.

Wird mein Einkommen auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet?

Der Maßnahmebeitrag ist unabhängig von Einkommen und Vermögen; die Lehrgangsgebühren werden also auch bei gutem Verdienst gefördert. Angerechnet wird nur beim Unterhaltsbeitrag in Vollzeit.

Von deinem Nettoeinkommen bleiben 389 € im Monat frei (§ 23 BAföG, Bekanntmachung zum 1. Januar 2026); darüber wird jeder Euro abgezogen. Bei 1.000 € netto sinkt der Unterhaltsbeitrag um 611 € auf 408 €.

Vermögen bleibt bis 45.000 € frei, dazu je 2.300 € für Ehegatte und jedes Kind (§ 17a AFBG); der Rest wird auf die Monate der Maßnahme verteilt. Bei 60.000 € Vermögen sind das 1.250 € im Monat, und der Unterhaltsbeitrag entfällt ganz.

Das Einkommen der Eltern zählt nicht, Kindergeld auch nicht. Der Rechner nimmt dein Nettoeinkommen als Näherung; der Bescheid arbeitet mit den Einkünften nach § 21 BAföG, und das Einkommen eines Ehegatten kann zusätzlich angerechnet werden.

Für Ehegatte und Kinder gelten zusätzliche Freibeträge von 850 € und 770 € je Kind (§ 23 Abs. 1 BAföG, abzüglich deren eigenen Einkommens); sie sind im Rechner nicht abgebildet.

Bekomme ich als Alleinerziehende mehr Aufstiegs-BAföG?

Ja, in zwei Posten. Erstens erhöht sich der Unterhaltsbedarf bei Vollzeit für jedes Kind mit Kindergeldanspruch um 235 € im Monat (§ 10 Abs. 2 AFBG).

Zweitens gibt es für Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 € je Kind und Monat (§ 10 Abs. 3), in Voll- und Teilzeit und unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Bei zwei Kindern unter 14, 3.000 € Gebühren und zwölf Monaten Vollzeit rechnet der Rechner 1.489 € Unterhaltsbeitrag je Monat, 300 € Kinderbetreuungszuschlag je Monat und zusammen 24.468 € Gesamtförderung.

Der Zuschlag läuft bis zum Ablauf des Monats, in dem planmäßig der letzte Unterricht stattfindet. Beide Beträge sind Zuschüsse, du zahlst sie nicht zurück.

Alleinerziehend bist du im Sinne des Gesetzes, wenn du mit einem Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebst; einen dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten rechnet das Gesetz nicht mit.

Wo und bis wann beantrage ich Aufstiegs-BAföG?

Den Antrag stellst du schriftlich oder elektronisch bei der Behörde, die dein Bundesland für das AFBG bestimmt hat.

Zuständig ist die Behörde des Bezirks, in dem du bei Antragstellung deinen ständigen Wohnsitz hast (§ 19a AFBG), nicht der Ort des Lehrgangs.

Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag musst du spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragen (§ 19 Abs. 1). Den Unterhaltsbeitrag gibt es frühestens ab dem Antragsmonat (§ 11 Abs. 3); wer zu spät beantragt, verliert also Monate.

Auf Antrag klärt die Behörde vorab, ob der Lehrgang dem Grunde nach förderfähig ist (§ 23 Abs. 4).

Prämien einzelner Länder für bestandene Meisterprüfungen rechnet der Rechner nicht ein; ihre Höhe und Bedingungen regeln die Länder, frage bei deiner Kammer oder dem Land nach.

Notiere vor dem Antrag die Ergebnisse des Rechners, damit du den Bescheid Zeile für Zeile damit vergleichen kannst.

Hinweise

Was bleibt am Ende zurückzuzahlen?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Eigenanteil im Standardfall: 5.375 € ohne Erlass, 2.875 € bei bestandener Prüfung, 375 € bei Existenzgründung Die Gesamtförderung von 22.978 € klingt nach viel, entscheidend ist aber der Teil ohne Rückzahlung: 20.103 €, also 5.375 € Zuschuss, 2.500 € Erlass und 12.228 € Unterhaltsbeitrag. Zurückzahlen musst du nur den Eigenanteil von 2.875 €.

Das Darlehen ist während der Maßnahme und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei, längstens aber sechs Jahre; danach folgen Monatsraten von grundsätzlich mindestens 128 €.

Wie stark der Erlass wirkt, zeigt der Vergleich: Ohne bestandene Prüfung bleiben 5.375 € zurückzuzahlen, mit bestandener Prüfung 2.875 €, mit Existenzgründung nur 375 €.

Plane den Erlass daher nicht als sicher ein, solange die Prüfung aussteht, und beantrage ihn, bevor Raten fällig werden. Verdienst du nebenher 1.000 € netto, werden 611 € angerechnet, und der Unterhaltsbeitrag sinkt auf 408 € im Monat.

Als nächsten Schritt gleichst du das Ergebnis mit dem Bescheid der zuständigen Stelle ab.

Bei der Wahl der Form gilt: In Teilzeit verdienst du weiter, bekommst aber keinen Unterhaltsbeitrag; in Vollzeit deckt der Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 € im Monat die Lücke, wenn du den Job pausierst.

Auch der Zahlungsweg zählt für die Planung: Den Zuschuss zum Maßnahmebeitrag bekommst du bis 5.000 € in einem Betrag, Prüfungsgebühr und Meisterstück-Förderung werden erst bei Fälligkeit gegen Rechnung gezahlt.

Die Lehrgangsgebühren musst du also oft vorstrecken oder über das KfW-Darlehen finanzieren. Wer das Darlehen nicht in voller Höhe braucht, kann einen geringeren Betrag in Hunderterschritten abrufen und senkt so die spätere Rückzahlung.

Anwendung

Aufstiegs-BAföG berechnen: Beispiel Meisterkurs im Tischlerhandwerk

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Tischlermeisterin: Gesamtförderung 21.396 €, davon ohne Rückzahlung 18.396 €, Eigenanteil 3.000 € Ausgangslage: Lena, 29, ist Tischlerin und besucht einen zwölfmonatigen Meisterkurs in Vollzeit. Kurs und Prüfung kosten 9.000 €, das Meisterstück verursacht 3.000 € Materialkosten.

Sie ist ledig, hat keine Kinder, 8.000 € Erspartes und verdient nebenher 500 € netto im Monat. Sie fragt sich, ob sie den Kurs bezahlen kann.

Den Antrag stellt sie bei der Behörde ihres Wohnorts, möglichst vor Kursbeginn, weil der Unterhaltsbeitrag frühestens ab dem Antragsmonat läuft; auf Antrag klärt die Behörde vorab, ob der Kurs dem Grunde nach förderfähig ist.

Eingaben: Vollzeit, Gebühren 9.000 €, Material 3.000 €, Dauer 12 Monate, Prüfung bestanden, Existenzgründung nein, ledig, Versicherungszuschlag, Einkommen 500 € netto, Vermögen 8.000 €.

Ergebnis: Förderfähig sind 9.000 € plus 1.500 €, also 10.500 €: 5.250 € Zuschuss und 5.250 € Darlehen. Der Erlass beträgt 2.250 €, der Eigenanteil 3.000 €.

Vom Nebenjob werden 111 € angerechnet, der Unterhaltsbeitrag liegt bei 908 € im Monat, das sind 10.896 € im Jahr. Die Gesamtförderung beträgt 21.396 €, davon 18.396 € ohne Rückzahlung. Entscheidung: Lena ruft das Darlehen ab.

Gründet sie später die eigene Werkstatt, sinkt der Eigenanteil auf 750 €. Die übrigen 1.500 € Material über der Förderung bezahlt sie selbst.

Schlechtester Fall: Besteht Lena die Prüfung nicht, entfällt der Erlass, und es bleiben 5.250 € Darlehen; die Gesamtförderung bleibt bei 21.396 €, doch nur 16.146 € davon sind dann ohne Rückzahlung.

Mit diesem Wert plant sie ihre Finanzierung, und der Erlass ist ein Bonus. Zusätzlich vergleicht sie Teilzeit: Ohne Unterhaltsbeitrag fehlen ihr dann 10.896 € im Jahr, die sie aus dem Lohn decken müsste.

Fallstricke

Typische Fehler beim Aufstiegs-BAföG berechnen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Die Gebühren werden voll als Zuschuss gerechnet. Tatsächlich sind nur 50 Prozent Zuschuss, die andere Hälfte ist ein KfW-Darlehen.

Bei 10.000 € Gebühren sind das 5.000 € Zuschuss und 5.000 € Darlehen. Der zweite Fehler: Das Meisterstück wird mit den vollen Materialkosten angesetzt. Gefördert wird höchstens die Hälfte, und die Förderung endet bei 2.000 €.

Bei 20.000 € Material bleiben 2.000 € Förderung, davon wieder nur die Hälfte als Zuschuss. Der dritte Fehler: Der Erlass wird auf das gesamte Darlehen bezogen.

Erlassen wird nur das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; das Darlehen für das Meisterstück bleibt zurückzuzahlen. Der vierte Fehler: Kindergeld und Elterneinkommen werden vom Unterhaltsbeitrag abgezogen.

Beides zählt nicht; angerechnet werden dein Einkommen über 389 € und dein Vermögen über 45.000 €. Der fünfte Fehler: Teilzeit wird mit Unterhaltsbeitrag gerechnet.

Den gibt es nur in Vollzeit; in Teilzeit bleiben der Maßnahmebeitrag und für Alleinerziehende die 150 € je Kind. Der sechste Fehler: Der Eigenanteil gilt als die Summe, die du selbst aufbringen musst.

Er ist aber nur das Darlehen nach Erlass und wird erst nach der Karenzzeit fällig; was die Förderung nicht deckt, etwa Gebühren über 15.000 €, kommt zusätzlich hinzu und steht im Feld „Kosten über der Förderung“.

Nächster Schritt

Aufstiegs-BAföG berechnen: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Aufstiegs-BAföG berechnen heißt, vier Töpfe zu trennen: Zuschuss, Darlehen, Erlass und Unterhaltsbeitrag.

Im Standardfall mit 10.000 € Gebühren, 1.500 € Meisterstück und zwölf Monaten Vollzeit ergeben sich 22.978 € Gesamtförderung, davon 20.103 € ohne Rückzahlung und 2.875 € Eigenanteil.

Setze die Prüfung zuerst auf „Nein“, um den schlechtesten Fall zu sehen, und wechsle dann auf „Ja“ und „Existenzgründung“. Trage bei Vollzeit Einkommen und Vermögen ehrlich ein, denn sie senken den Unterhaltsbeitrag.

Rechne Vollzeit und Teilzeit nebeneinander durch, weil der Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 € im Monat oft den Ausschlag gibt.

Mit dem BAföG-Rechner siehst du die Förderung für Studium und Schule, mit dem BAB-Rechner die für die Ausbildung, und die Raten des Darlehens kannst du mit dem Kreditrechner nachrechnen.

Den Antrag stellst du bei der zuständigen Stelle deines Landes; der Rechner ersetzt weder den Bescheid noch die Beratung bei Kammer und Bildungsträger.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Aufstiegs-BAföG für verschiedene Lebenslagen

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Zuschuss 2.500 € | Darlehen 2.500 € | Erlass 1.250 € | Eigenanteil 1.250 € | Unterhaltsbeitrag 1.019 € im Monat, 6.114 € insgesamt | Gesamtförderung 11.114 €, davon 9.864 € ohne Rückzahlung

Fachwirt in Vollzeit, 5.000 € Gebühren, 6 Monate

Form der Fortbildung
Vollzeit
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
5.000 €
Materialkosten Meisterstück
0 €
Dauer der Maßnahme
6 Monate

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Zuschuss 7.500 € | Darlehen 7.500 € | Erlass 3.750 € | Eigenanteil 3.750 € | Unterhaltsbeitrag 0 € | Gesamtförderung 15.000 €, davon 11.250 € ohne Rückzahlung

Teilzeit neben dem Job, 15.000 € Gebühren, 36 Monate

Form der Fortbildung
Teilzeit, berufsbegleitend
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
15.000 €
Materialkosten Meisterstück
0 €
Dauer der Maßnahme
36 Monate

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Angerechnet 611 € je Monat (1.000 € minus 389 € Freibetrag) | Unterhaltsbeitrag 408 € im Monat, 4.896 € insgesamt | Maßnahmebeitrag unverändert 10.750 € | Gesamtförderung 15.646 €

Vollzeit mit 1.000 € Nettoeinkommen im Monat

Form der Fortbildung
Vollzeit
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
10.000 €
Materialkosten Meisterstück
1.500 €
Dauer der Maßnahme
12 Monate

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Unterhaltsbeitrag 1.489 € im Monat (1.019 € plus 2 mal 235 €), 17.868 € insgesamt | Kinderbetreuungszuschlag 300 € im Monat, 3.600 € insgesamt | Zuschuss 1.500 € | Erlass 750 € | Eigenanteil 750 € | Gesamtförderung 24.468 €

Alleinerziehend mit zwei Kindern unter 14, 3.000 € Gebühren

Form der Fortbildung
Vollzeit
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
3.000 €
Materialkosten Meisterstück
0 €
Dauer der Maßnahme
12 Monate

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Erlass 5.000 € (das ganze Gebührendarlehen) | Eigenanteil nur 375 € | Gesamtförderung 22.978 €, davon 22.603 € ohne Rückzahlung (90,2 Prozent der Kosten)

Existenzgründung nach dem Meister, 10.000 € Gebühren

Form der Fortbildung
Vollzeit
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
10.000 €
Materialkosten Meisterstück
1.500 €
Dauer der Maßnahme
12 Monate

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

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Wohngeld-RechnerWohngeld 2025 schätzen: Formel nach § 19 WoGG mit Heizkostenkomponente – berücksichtigte Miete, Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Nur Orientierung.Übergangsgeld-RechnerÜbergangsgeld bei Reha-Maßnahmen 2025 schätzen: 75 % (mit Kind) oder 68 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoregelentgelts nach § 65 SGB IX. Nur Orientierung.Kostenbeitrag-Jugendhilfe-RechnerKostenbeitrag Jugendhilfe berechnen: Einkommensgruppe nach der Kostenbeitragsverordnung, Absenkung durch Unterhaltspflichten und Beitrag pro Monat bei Heim, Wohngruppe, Pflegefamilie oder Tagesgruppe.PKV-im-Alter-RechnerPKV im Alter berechnen: Beitrag mit 60, 67 und 75 Jahren, Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags, Zuschuss der Rentenversicherung, Nettobelastung und Anteil an der Rente mit Vergleich zur KVdR.Elternzeit-RechnerElternzeit-Fristen nach BEEG §§ 15–18 berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz, Beginn, Ende und Restanspruch mit Mutterschutz-Anrechnung.Krankenversicherung SelbstständigeGKV vs. PKV für Selbstständige vergleichen: Beiträge mit Mindestbemessung, Krankengeld-Wahltarif, Pflegeversicherung und Break-even-Einkommen nach §§ 240, 243 SGB V berechnen.GdB RechnerGesamt-GdB aus Einzel-GdB-Werten schaetzen und Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkostenpauschale, Steuerersparnis sowie Rechtsfolgen (Schwerbehinderung, Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz) ablesen.WBS-RechnerWohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen: Einkommensgrenze nach § 9 WoFG und Landesrecht für alle 16 Bundesländer, anrechenbares Einkommen nach §§ 20–24 WoFG berechnen.Arbeitslosengeld-RechnerArbeitslosengeld 2026 berechnen: ALG 1 aus Bruttolohn und Steuerklasse schätzen – Leistungssatz 60/67 Prozent, Tages- und Monatsbetrag sowie Anspruchsdauer nach §§ 147–153 SGB III.Bürgergeld-RechnerBürgergeld 2026 berechnen: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Freibeträge nach §§ 19–22 SGB II zum geschätzten Bürgergeld-Anspruch je Haushalt.Grundsicherung-RechnerGrundsicherungsanspruch im Alter und bei Erwerbsminderung 2025 schätzen: Regelbedarf nach § 28 SGB XII + Kosten der Unterkunft minus anrechenbares Einkommen. Nur Orientierung.Kinderkrankengeld-RechnerKinderkrankengeld 2026 schätzen: 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 €/Tag – Anzahl der Anspruchstage nach § 45 SGB V (15 Tage/Kind, 30 bei Alleinerziehenden). Nur Orientierung.Kinderzuschlag-RechnerKinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.Unterhaltsvorschuss-RechnerUnterhaltsvorschuss 2026 berechnen: Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld, Anrechnung von Unterhalt, Waisenbezügen und Einkünften des Kindes, Anspruch bis 12 oder 18 Jahre nach dem UVG.Krankengeld-RechnerKrankengeld 2026 berechnen: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto nach § 47 SGB V – mit Tagessatz, Höchstbetrag und Netto-Krankengeld nach den Sozialabgaben.

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  • Aufstiegs-BAföG im Standardfall: 10.000 Euro Gebühren und 750 Euro förderfähiges Material ergeben 10.750 Euro, davon 5.375 Euro Zuschuss und 5.375 Euro Darlehen; nach 2.500 Euro Erlass bleiben 2.875 Euro Eigenanteil.

    Aufstiegs-BAföG berechnen: Rechenweg im Standardfall von den Kosten bis zum Eigenanteil

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/aufstiegs-bafoeg-rechner">Aufstiegs-BAföG berechnen: Rechenweg im Standardfall von den Kosten bis zum Eigenanteil auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Eigenanteil im Standardfall: 5.375 Euro ohne bestandene Prüfung, 2.875 Euro mit bestandener Prüfung, 375 Euro mit Existenzgründung.

    Aufstiegs-BAföG berechnen: Eigenanteil nach Erlass bei nicht bestandener Prüfung, bestandener Prüfung und Existenzgründung

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/aufstiegs-bafoeg-rechner">Aufstiegs-BAföG berechnen: Eigenanteil nach Erlass bei nicht bestandener Prüfung, bestandener Prüfung und Existenzgründung auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/aufstiegs-bafoeg-rechner
  • Praxisfall Tischlermeisterin: 21.396 Euro Gesamtförderung, davon 5.250 Euro Zuschuss, 2.250 Euro Erlass und 10.896 Euro Unterhaltsbeitrag ohne Rückzahlung; 3.000 Euro Eigenanteil.

    Aufstiegs-BAföG berechnen: Praxisfall Tischlermeisterin mit Meisterkurs in Vollzeit

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           alt="Praxisfall Tischlermeisterin: 21.396 Euro Gesamtförderung, davon 5.250 Euro Zuschuss, 2.250 Euro Erlass und 10.896 Euro Unterhaltsbeitrag ohne Rückzahlung; 3.000 Euro Eigenanteil."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/aufstiegs-bafoeg-rechner">Aufstiegs-BAföG berechnen: Praxisfall Tischlermeisterin mit Meisterkurs in Vollzeit auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung auf Grundlage des Gesetzes, keine Bewilligung und keine Rechtsberatung. Über Förderung, Darlehen und Erlass entscheiden die zuständige Behörde des Landes und die KfW; Einkommen und Vermögen des Ehegatten, Zinsen und Sonderfälle sind nicht abgebildet.

Quelle: AFBG und BAföG (gesetze-im-internet.de), Bekanntmachung des Freibetrags nach § 23 BAföG (BGBl. 2025 I Nr. 279) und Fördersätze des BMBFSFJ (aufstiegs-bafög.de); abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Maßnahmebeitrag = min(Gebühren; 15.000 €) + min(Materialkosten ÷ 2; 2.000 €); Zuschuss = 50 %, Darlehen = Rest; Erlass = 50 % des Gebührendarlehens bei bestandener Prüfung, 100 % bei Existenzgründung. Unterhaltsbeitrag = max(0; Bedarf − max(0; Netto − 389 €) − Anrechnungsvermögen ÷ Monate) je Monat, Bedarf = 442 + 380 + 137 + 60 + 235 je Ehegatte und Kind. Kinderbetreuungszuschlag = 150 € je Kind unter 14 und Monat.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Aufstiegs-BAföG-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/aufstiegs-bafoeg-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Aufstiegs-BAföG-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/aufstiegs-bafoeg-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.