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WBS-Rechner 2026: Wohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen

FinanzenStand Noch keine Bewertung

Kurzantwort

WBS-Rechner: Bundesland, Haushaltsgröße und Bruttöinkommen eingeben – sofort sehen, ob die Einkommensgrenze nach § 9 WoFG für einen Wohnberechtigungsschein eingehalten wird. Keine Rechtsberatung.

Wohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen: Einkommensgrenze nach § 9 WoFG und Landesrecht für...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der WBS-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ob Ihr Haushalt Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, prueft der WBS-Rechner anhand der Einkommensgrenzen nach Paragraf 9 Abs. 2 WoFG.

Ein WBS berechtigt zum Bezug einer oeffentlich gefoerderten Sozialwohnung mit deutlich guenstigerer Miete.

Die Einkommensgrenzen variieren stark nach Bundesland: Waehrend der Bund 12.000 Euro fuer eine Einzelperson vorsieht, liegen Mecklenburg-Vorpommern bei 25.800 Euro und Baden-Wuerttemberg bei 60.350 Euro Bruttoeinkommen.

Der Rechner ermittelt aus dem Bruttojahreseinkommen, der Haushaltsgroesse und dem Beschaeftigungsverhaeltnis das anrechenbare Einkommen und vergleicht es mit der landesspezifischen Grenze.

Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewaehr und ersetzen keine Sozialberatung; verbindlich ist der Bescheid der zustaendigen Wohnungsbaubehoerde.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Fuenf Angaben bestimmen das Ergebnis. Das Bundesland legt die Einkommensgrenze fest, da jedes Land eigene WBS-Grenzen nach Paragraf 9 WoFG oder Landesrecht definiert.

Die Haushaltsgroesse und die Kinderzahl erhoehen die Grenze je nach Land unterschiedlich: In Bayern steigt sie pro Kind um 1.300 Euro, in Brandenburg um 2.000 Euro. Das Bruttojahreseinkommen des gesamten Haushalts ist der Ausgangswert.

Das Beschaeftigungsverhaeltnis steuert die Abzugspauschale nach Paragraf 23 WoFG: Angestellte erhalten 30 Prozent Abzug, Selbststaendige 20 Prozent, Beamte 10 Prozent.

Baden-Wuerttemberg bildet eine Ausnahme und vergleicht direkt das Bruttoeinkommen ohne Abzug gegen eine hoehere Grenze von 60.350 Euro fuer zwei Personen.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Der Rechner wendet in zwei Schritten die Pruefung an. Schritt 1: Vom Bruttojahreseinkommen wird die Abzugspauschale nach Paragraf 23 WoFG abgezogen.

Bei 24.000 Euro brutto und 30 Prozent Abzug (Angestellte) ergibt sich ein anrechenbares Einkommen von 16.800 Euro nach Abzug von 7.200 Euro. Schritt 2: Das anrechenbare Einkommen wird mit der landesspezifischen Einkommensgrenze verglichen.

Fuer einen 2-Personen-Haushalt ohne Kinder betraegt die Grenze im Bund 18.000 Euro. Da 16.800 Euro unter 18.000 Euro liegen, besteht Anspruch mit einer Differenz von 1.200 Euro.

Baden-Wuerttemberg verwendet stattdessen das Bruttoeinkommen ohne Abzug gegen eine Grenze von 60.350 Euro.

Formeln fuer WBS-Rechner: Anrechenbares Einkommen gleich Brutto minus Brutto mal Abzugssatz, Einkommensgrenze gleich Grenze 2 Personen plus Zuschlag je weitere Person plus Kinderzuschlag.
Die Einkommensgrenzen richten sich nach Par. 9 Abs. 2 WoFG und den jeweiligen Landesgesetzen (Stand 2026).

Nachschlagen

WBS-Einkommensgrenzen 2026 nach Bundesland: 1 Person, 2 Personen, je weitere Person, je Kind

Einkommensgrenzen fuer den Wohnberechtigungsschein nach Paragraf 9 Abs. 2 WoFG und Landesrecht. Angaben in Euro pro Jahr. Alle Laender ausser Baden-Wuerttemberg beziehen sich auf das anrechenbare Einkommen nach Abzug der Pauschale (Paragraf 23 WoFG). Baden-Wuerttemberg vergleicht direkt das Bruttojahreseinkommen.

WBS-Einkommensgrenzen 2026 nach Bundesland, Haushaltsgroesse und Kinderzahl (Paragraf 9 WoFG)
Bundesland1 Person2 PersonenJe weitere PersonJe Kind
Bund (Paragraf 9 WoFG)12.00018.000+4.100+500
Baden-Wuerttemberg *60.35060.350+9.0000
Bayern17.50027.500+5.000+1.300
Berlin16.80025.200+5.740+700
Brandenburg18.50026.000+5.800+2.000
Bremen19.20028.800+6.560+960
Hamburg19.20028.800+8.100+1.600
Hessen20.14630.565+6.948+924
Mecklenburg-Vorpommern25.80038.700+8.800+500
Niedersachsen21.25028.750+3.750+3.750
Nordrhein-Westfalen23.54028.350+6.530+860
Rheinland-Pfalz20.00028.700+6.700+1.400
Saarland22.50034.500+4.100+500
Sachsen20.52030.780+7.011+855
Sachsen-Anhalt12.00018.000+4.100+500
Schleswig-Holstein19.94629.919+6.926+831
Thueringen14.40021.600+5.000+1.000

* Baden-Wuerttemberg verwendet das Bruttojahreseinkommen ohne Abzugspauschale und setzt deutlich hoehere Grenzen an. Alle anderen Laender beziehen sich auf das anrechenbare Einkommen nach Abzug der Pauschale nach Paragraf 23 WoFG (Angestellte 30 %, Selbststaendige 20 %, Beamte 10 %). Einige Laender vergeben zusaetzlich gestaffelte WBS-Typen mit erhoehten Grenzen (z. B. Berlin WBS 140, Hamburg Paragraf-8-Schein). Die Tabelle zeigt die Grundgrenzen.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu WBS-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer bekommt einen?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer oeffentlich gefoerderten Sozialwohnung mit einer Miete unterhalb des Marktpreises.

Die Rechtsgrundlage bildet das Wohnraumfoerderungsgesetz (WoFG), insbesondere Paragraf 5 WoFG zur Zweckbindung und Paragraf 9 WoFG zu den Einkommensgrenzen.

Ob ein WBS erteilt wird, haengt vom anrechenbaren Einkommen des gesamten Haushalts ab: Es muss unterhalb der landesspezifischen Einkommensgrenze liegen.

Im Standardbeispiel dieses Rechners ergibt ein 2-Personen-Haushalt mit 24.000 Euro Bruttojahreseinkommen und Angestelltenstatus ein anrechenbares Einkommen von 16.800 Euro bei einer Grenze von 18.000 Euro im Bund.

Zustaendig ist die kommunale Wohnungsbaubehoerde oder das Wohnungsamt. Ein WBS ist keine Garantie fuer eine Wohnung, sondern die Voraussetzung, sich auf gefoerderte Wohnungen bewerben zu duerfen.

Die Verfuegbarkeit solcher Wohnungen ist regional sehr unterschiedlich.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen fuer den WBS nach Bundesland?

Die Einkommensgrenzen nach Paragraf 9 Abs. 2 WoFG unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundeslaendern, da die Laender eigene Wohnraumfoerderungsgesetze erlassen koennen.

Der Bund sieht fuer eine Einzelperson 12.000 Euro und fuer zwei Personen 18.000 Euro anrechenbares Jahreseinkommen vor.

Mehrere Laender haben die Grenzen deutlich angehoben: Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 25.800 Euro fuer eine Person, Bremen und Hamburg bei 19.200 Euro, Nordrhein-Westfalen bei 23.540 Euro. Die Grenzen steigen mit jeder weiteren Person im Haushalt.

In Bayern erhoeht sich die Grenze von 27.500 Euro fuer zwei Personen auf 32.500 Euro fuer drei Personen, also um 5.000 Euro je weitere Person. Sachsen-Anhalt verwendet die unveraenderten Bundesgrenzen.

Die Grenzen beziehen sich auf das anrechenbare Einkommen nach Abzug der Pauschale, mit Ausnahme von Baden-Wuerttemberg, das das Bruttoeinkommen direkt heranzieht.

Wie wirkt die Abzugspauschale nach Paragraf 23 WoFG?

Die Abzugspauschale nach Paragraf 23 WoFG reduziert das Bruttojahreseinkommen auf das anrechenbare Einkommen.

Angestellte erhalten den hoechsten Abzug mit 30 Prozent: Bei 24.000 Euro brutto werden 7.200 Euro abgezogen, sodass 16.800 Euro anrechenbares Einkommen verbleiben.

Selbststaendige erhalten 20 Prozent Abzug, was bei 50.000 Euro brutto einen Abzugsbetrag von 10.000 Euro und ein anrechenbares Einkommen von 40.000 Euro ergibt. Beamte erhalten 10 Prozent.

Die Pauschale wirkt sich unmittelbar auf die Berechtigung aus: Ein Haushalt mit 40.000 Euro brutto und 30 Prozent Abzug hat ein anrechenbares Einkommen von 28.000 Euro und liegt in Nordrhein-Westfalen unter der Grenze von 28.350 Euro.

Ohne den Abzug laege dasselbe Einkommen weit ueber der Grenze. Die Pauschale soll die tatsaechliche Steuer- und Sozialversicherungsbelastung pauschal beruecksichtigen.

Warum gelten in Baden-Wuerttemberg andere Regeln fuer den WBS?

Baden-Wuerttemberg weicht als einziges Bundesland grundlegend von der bundesweiten Berechnungssystematik ab.

Statt das anrechenbare Einkommen nach Abzug der Pauschale nach Paragraf 23 WoFG heranzuziehen, vergleicht Baden-Wuerttemberg direkt das Bruttojahreseinkommen mit deutlich hoeheren Grenzen.

Fuer einen 2-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 60.350 Euro Bruttoeinkommen, ohne Abzugspauschale. Im Rechner zeigt sich das daran, dass der Abzug 0 Prozent und der Abzugsbetrag 0 Euro betragen.

Ein Haushalt mit 55.000 Euro Bruttoeinkommen in Baden-Wuerttemberg liegt damit unter der Grenze und ist berechtigt.

Derselbe Haushalt muesste in einem Land mit der Bundesgrenze von 18.000 Euro ein anrechenbares Einkommen von 38.500 Euro gegen 18.000 Euro vergleichen und waere nicht berechtigt.

Der Rechner bildet diese Sonderstellung korrekt ab und setzt bei Auswahl von Baden-Wuerttemberg automatisch keine Abzugspauschale an.

Wie erhoehen Kinder die Einkommensgrenze beim WBS?

Kinder erhoehen die Einkommensgrenze nach Paragraf 9 Abs. 2 WoFG landesspezifisch. Der Zuschlag pro Kind variiert erheblich: Im Bund betraegt er 500 Euro, in Brandenburg 2.000 Euro und in Niedersachsen 3.750 Euro.

In Bayern steigt die Grenze von 27.500 Euro fuer zwei Personen ohne Kinder auf 28.800 Euro mit einem Kind, also um 1.300 Euro pro Kind. Der Rechner beruecksichtigt Kinder im Sinne von Paragraf 32 EStG, also leibliche, adoptierte und Pflegekinder.

Bei einem 3-Personen-Haushalt mit einem Kind in Bayern ergibt sich eine Grenze von 33.800 Euro, bestehend aus der Grundgrenze fuer 3 Personen (32.500 Euro) plus dem Kinderzuschlag von 1.300 Euro.

In Baden-Wuerttemberg erhoehen Kinder die Grenze nicht gesondert, da die Bruttoeinkommen-Grenzen bereits sehr hoch angesetzt sind. Massgeblich fuer die Anzahl der Kinder ist der Kindergeldbescheid.

Was bedeuten gestaffelte WBS-Stufen in Berlin, Hamburg und Bayern?

Einige Bundeslaender vergeben gestaffelte WBS-Typen mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen fuer verschiedene Foerdertypen.

Berlin kennt den WBS 100 (bis 100 Prozent der Grenze) und den WBS 140 (bis 140 Prozent), Hamburg unterscheidet Paragraf-5-Schein und Paragraf-8-Schein, Bayern differenziert nach Einkommensstufe I und II. Dieser Rechner bildet die Grundgrenze ab.

In Berlin liegt die Grundgrenze fuer eine Person bei 16.800 Euro, in Hamburg bei 19.200 Euro und in Bayern bei 17.500 Euro. Ob darueber hinaus ein WBS mit erhoehter Grenze infrage kommt, klaert die zustaendige Behoerde.

Fuer die praktische Wohnungssuche bedeutet ein WBS mit hoeherer Stufe Zugang zu einem groesseren Angebot gefoerderter Wohnungen.

Der Rechner zeigt die Berechtigung fuer die Grundstufe an, und die Wohnungsbaubehoerde prueft anhand der landesspezifischen Regelungen, welche Stufe konkret erteilt wird.

Wie laeuft die Beantragung eines WBS ab?

Der WBS wird bei der kommunalen Wohnungsbaubehoerde oder dem Wohnungsamt beantragt, in der Regel vor Abschluss eines Mietvertrags fuer eine gefoerderte Wohnung.

Erforderliche Unterlagen sind ueblicherweise Einkommensnachweise der letzten zwoelf Monate wie Lohnbescheinigungen oder der Steuerbescheid, Personalausweise aller Haushaltsmitglieder, eine Meldebescheinigung und gegebenenfalls der aktuelle Mietvertrag.

Bei Kindern wird der Kindergeldbescheid oder die Geburtsurkunde benoetigt. Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Kommune bei zwei bis sechs Wochen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Der Rechner ersetzt den Antrag nicht, gibt aber eine erste Einschaetzung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Im Standardbeispiel liegt ein 2-Personen-Haushalt mit 16.800 Euro anrechenbarem Einkommen 1.200 Euro unter der Bundesgrenze von 18.000 Euro. Die tatsaechliche Pruefung der Behoerde beruecksichtigt weitere Faktoren wie Vermoegen.

Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung, in einigen Bundeslaendern bis zu zwei Jahre. Nach Ablauf muss ein neuer WBS beantragt werden, sofern die Einkommensverhaeltnisse weiterhin innerhalb der Grenzen liegen.

Der WBS gilt nur im ausstellenden Bundesland, da die Einkommensgrenzen landesspezifisch sind. Wer in Bayern einen WBS erhaelt, kann ihn nicht fuer eine Sozialwohnung in Nordrhein-Westfalen nutzen.

Die Einkommensgrenzen werden vom jeweiligen Land regelmaessig angepasst, sodass sich die Berechtigung von Jahr zu Jahr aendern kann.

Einkommensaenderungen waehrend der Gueltigkeitsdauer muessen der Behoerde nicht gemeldet werden, solange der WBS noch gueltig ist. Erst beim Neuantrag wird das aktuelle Einkommen erneut geprueft.

Wer eine gefoerderte Wohnung bezieht, muss die Einkommensverhaeltnisse in regelmaessigen Abstaenden nachweisen, um die verguenstigte Miete zu behalten.

Welche Einkommensgrenzen gelten fuer den WBS in Berlin?

Berlin gehoert zu den Bundeslaendern mit eigenen, ueber dem Bundesrecht liegenden Einkommensgrenzen. Fuer einen 3-Personen-Haushalt mit einem Kind betraegt die Grenze 31.640 Euro anrechenbares Jahreseinkommen.

Bei 36.000 Euro Bruttoeinkommen und Angestelltenstatus ergibt der Rechner nach 30 Prozent Abzug (10.800 Euro) ein anrechenbares Einkommen von 25.200 Euro, die Differenz zur Grenze betraegt 6.440 Euro und der Haushalt ist berechtigt.

Berlin unterscheidet zusaetzlich zwischen dem WBS 100 und dem WBS 140. Der WBS 100 gilt bis zur Grundgrenze, der WBS 140 erlaubt ein Einkommen bis zu 140 Prozent der Grenze und oeffnet den Zugang zu einem groesseren Bestand gefoerderter Wohnungen.

Dieser Rechner bildet die Grundgrenze (WBS 100) ab. Zustaendig fuer die Erteilung ist das bezirkliche Wohnungsamt, das auch prueft, ob der erweiterte WBS 140 infrage kommt.

Die Berliner Einkommensgrenzen basieren auf dem Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Berlin) und koennen sich jaehrlich aendern.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte helfen bei der Einordnung. Erstens: Die Einkommensgrenzen der Laender liegen teils weit ueber den Bundeswerten.

In Nordrhein-Westfalen betraegt die Grenze fuer zwei Personen 28.350 Euro, im Bund nur 18.000 Euro. Zweitens: Kinder erhoehen die Grenze zusaetzlich, in Bayern um 1.300 Euro, in Brandenburg sogar um 2.000 Euro pro Kind.

Drittens: Selbststaendige erhalten nur 20 Prozent Abzug statt 30 Prozent bei Angestellten, was das anrechenbare Einkommen erhoeht. Viertens: Der WBS gilt in der Regel ein Jahr und muss vor Abschluss eines Mietvertrags beantragt werden.

Massgeblich ist der Bescheid der zustaendigen Behoerde, Stand 2026.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Paar mit einem Kind (3 Personen) in Bayern verdient zusammen 36.000 Euro brutto und ist angestellt. Schritt 1: 30 Prozent Abzug ergibt 10.800 Euro Abzugsbetrag, das anrechenbare Einkommen betraegt 25.200 Euro.

Schritt 2: Die Einkommensgrenze fuer 3 Personen mit einem Kind in Bayern liegt bei 33.800 Euro. Da 25.200 Euro unter 33.800 Euro liegen, besteht WBS-Berechtigung mit einer Differenz von 8.600 Euro.

Zum Vergleich: Derselbe Haushalt in Nordrhein-Westfalen haette bei 40.000 Euro brutto ein anrechenbares Einkommen von 28.000 Euro und laege unter der NRW-Grenze von 28.350 Euro.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der haeufigste Irrtum: zu glauben, das Bruttoeinkommen werde direkt mit der Grenze verglichen. Tatsaechlich wird bei Angestellten 30 Prozent abgezogen, sodass 24.000 Euro brutto nur 16.800 Euro anrechenbares Einkommen ergeben.

Zweiter Fehler: die Landesgrenzen zu verwechseln, denn wer im Bund mit 20.000 Euro keinen WBS erhaelt (Grenze 12.000 Euro fuer eine Person), kann in Mecklenburg-Vorpommern (Grenze 25.800 Euro) berechtigt sein.

Dritter Fehler: Kinder nicht einzurechnen, obwohl sie die Grenze erhoehen. Vierter Fehler: anzunehmen, Baden-Wuerttemberg rechne wie die anderen Laender, denn dort gilt das Bruttoeinkommen ohne Abzug gegen eine hoehere Grenze von 60.350 Euro.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der WBS-Rechner prueft die Berechtigung fuer einen Wohnberechtigungsschein anhand der Einkommensgrenzen nach Paragraf 9 Abs. 2 WoFG.

Er zieht vom Bruttojahreseinkommen die Abzugspauschale nach Paragraf 23 WoFG ab und vergleicht das Ergebnis mit der landesspezifischen Grenze.

Im Standardbeispiel ergibt ein 2-Personen-Haushalt mit 24.000 Euro brutto ein anrechenbares Einkommen von 16.800 Euro bei einer Grenze von 18.000 Euro, also berechtigt. Die Grenzen variieren stark zwischen den Laendern.

Baden-Wuerttemberg vergleicht direkt das Bruttoeinkommen ohne Abzug. Reicht das Einkommen nicht fuer den Lebensunterhalt, hilft der Buergergeld-Rechner, fuer Mietzuschuesse der Wohngeld-Rechner.

Verbindlich ist allein der Bescheid der zustaendigen Wohnungsbaubehoerde, Stand 2026. ## WBS Berlin: Einkommensgrenzen und Berechnung Berlin gehoert zu den Bundeslaendern mit eigenem WBS-System.

Die Einkommensgrenze fuer einen 3-Personen-Haushalt mit einem Kind liegt bei 31.640 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen – deutlich ueber der Bundesgrenze.

Fuer einen solchen Haushalt mit 36.000 Euro Bruttoeinkommen und Angestelltenstatus ergibt der Rechner: 30 Prozent Abzug (10.800 Euro) fuehren zu einem anrechenbaren Einkommen von 25.200 Euro.

Da 25.200 Euro unter der Grenze von 31.640 Euro liegen, besteht WBS-Berechtigung mit einer Differenz von 6.440 Euro.

Berlin unterscheidet zusaetzlich zwischen dem WBS 100 (bis 100 Prozent der Grenze) und dem WBS 140 (bis 140 Prozent der Grenze), wobei der erweiterte WBS 140 den Zugang zu einem groesseren Bestand gefoerderter Wohnungen eroeffnet.

Dieser Rechner bildet die Grundgrenze ab; die zustaendige Wohnungsbaubehoerde prueft, welche Stufe konkret erteilt wird.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · WBS-berechtigt: Ja | Einkommensgrenze 33.800 Euro | Anrechenbares Einkommen 25.200 Euro | Differenz 8.600 Euro | Abzug 30 % (10.800 Euro)

Familie in Bayern mit 36.000 Euro (3 Personen, 1 Kind)

Bundesland
Bayern
Haushaltsgroesse (Personen)
3
Davon Kinder
1
Bruttojahreseinkommen des Haushalts
36.000 Euro

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · WBS-berechtigt: Nein | Einkommensgrenze 12.000 Euro | Anrechenbares Einkommen 14.000 Euro | Differenz -2.000 Euro | Abzug 30 % (6.000 Euro)

Einzelperson mit 20.000 Euro, nicht berechtigt (Bund)

Bundesland
Bund
Haushaltsgroesse (Personen)
1
Davon Kinder
0
Bruttojahreseinkommen des Haushalts
20.000 Euro

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · WBS-berechtigt: Ja | Einkommensgrenze 31.640 Euro | Anrechenbares Einkommen 25.200 Euro | Differenz 6.440 Euro | Abzug 30 % (10.800 Euro)

Familie in Berlin mit 36.000 Euro (3 Personen, 1 Kind)

Bundesland
Berlin
Haushaltsgroesse (Personen)
3
Davon Kinder
1
Bruttojahreseinkommen des Haushalts
36.000 Euro

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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  • Horizontales Balkendiagramm der WBS-Einkommensgrenzen fuer einen 2-Personen-Haushalt in allen 16 Bundeslaendern: Mecklenburg-Vorpommern 38.700 Euro, Saarland 34.500 Euro, Sachsen 30.780 Euro, Hessen 30.565 Euro, Schleswig-Holstein 29.919 Euro, Bremen und Hamburg je 28.800 Euro, Niedersachsen 28.750 Euro, Rheinland-Pfalz 28.700 Euro, Nordrhein-Westfalen 28.350 Euro, Bayern 27.500 Euro, Brandenburg 26.000 Euro, Berlin 25.200 Euro, Thueringen 21.600 Euro, Bundesrecht und Sachsen-Anhalt je 18.000 Euro. Baden-Wuerttemberg ist separat mit 60.350 Euro Brutto-Einkommensgrenze ausgewiesen.

    WBS-Einkommensgrenzen nach Bundesland (2-Personen-Haushalt, 2026)

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/wbs-rechner">WBS-Einkommensgrenzen nach Bundesland (2-Personen-Haushalt, 2026) auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Schaubild der pauschalen Abzuege nach Paragraph 23 WoFG: Angestellte erhalten 30 Prozent Abzug (10 Prozent Steuer plus 10 Prozent Kranken- und Pflegeversicherung plus 10 Prozent Rentenversicherung), Selbststaendige 20 Prozent (10 Prozent Steuer plus 10 Prozent KV/PV), Beamte 10 Prozent (nur Steuer), und bei keinem Abzug 0 Prozent. Beispiel: Bei 30.000 Euro Brutto ergeben sich 21.000 Euro, 24.000 Euro, 27.000 Euro oder 30.000 Euro anrechenbares Einkommen.

    Pauschale Abzüge nach § 23 WoFG – Vier Beschäftigungsverhältnisse

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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/wbs-rechner">Pauschale Abzüge nach § 23 WoFG – Vier Beschäftigungsverhältnisse auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/wbs-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Einkommensermittlung und WBS-Erteilung nimmt das zuständige Wohnungsamt vor. Freibeträge für Schwerbehinderte, Werbungskosten-Pauschalen und individuelle Besonderheiten sind nicht berücksichtigt. Landesspezifische Einkommensgrenzen können sich unterjährig ändern.

Quelle: § 9 Abs. 2 WoFG (Einkommensgrenzen), §§ 20–24 WoFG (Einkommensermittlung), Landeswohnraumförderungsgesetze/-verordnungen der 16 Bundesländer, Stand 2026

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
§ 9 Abs. 2 WoFG (Einkommensgrenzen), §§ 20–24 WoFG (Einkommensermittlung), Landeswohnraumförderungsgesetze 2026
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). WBS-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/wbs-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. WBS-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/wbs-rechner

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