Überblick
Halbwaisenrente berechnen: Höhe mit Zuschlag, Dauer bis 18 oder 27
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die Halbwaisenrente ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Kind, dessen Mutter oder Vater gestorben ist, während der andere Elternteil lebt und unterhaltspflichtig ist (§ 48 Abs. 1 SGB VI).
Der Rechner ermittelt ihre Höhe aus den Entgeltpunkten oder der Rente des Verstorbenen, rechnet Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und den Zuschlag für Waisen mit ein und zeigt, wie viele Monate die Rente noch läuft.
Gesucht wird das meist direkt nach einem Todesfall: Der Rentenbescheid fehlt noch, und die Familie will wissen, mit wie viel Geld im Monat sie planen kann.
Die Faustformel „10 Prozent der Rente des Verstorbenen“ greift zu kurz, denn der Zuschlag für Waisen macht im Rechenbeispiel mit 160,18 von 320,29 Euro die Hälfte aus.
Anders als bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen der Waise nicht angerechnet (§ 97 Abs. 1 SGB VI). Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag, bei Schul- oder Berufsausbildung und Studium bis höchstens zum 27.
Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder schon Rente bezogen hat (§ 50 Abs. 1 SGB VI).
Als Kinder gelten auch Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren (§ 48 Abs. 3).
Verbindlich ist allein der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung; der Rechner liefert Größenordnung, Zusammensetzung und Laufzeit.