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Halbwaisenrente Rechner 2026: Höhe, Zuschlag und Dauer

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?
EP
Jahre
Jahre
Jahre
Ausbildung oder Studium nach dem 18. Geburtstag?
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Kurzantwort

Der Halbwaisenrente-Rechner berechnet aus den Entgeltpunkten oder der Rente des verstorbenen Elternteils die Halbwaisenrente nach Rentenartfaktor 0,1 und Rentenwert 42,52 Euro, rechnet Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und den Waisenzuschlag nach § 78 SGB VI ein und zeigt Restlaufzeit bis 18 oder 27 sowie die Gesamtsumme.

Halbwaisenrente berechnen: Entgeltpunkte oder Rente des Verstorbenen eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Halbwaisenrente berechnen: Höhe mit Zuschlag, Dauer bis 18 oder 27

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Halbwaisenrente ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für ein Kind, dessen Mutter oder Vater gestorben ist, während der andere Elternteil lebt und unterhaltspflichtig ist (§ 48 Abs. 1 SGB VI).

Der Rechner ermittelt ihre Höhe aus den Entgeltpunkten oder der Rente des Verstorbenen, rechnet Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und den Zuschlag für Waisen mit ein und zeigt, wie viele Monate die Rente noch läuft.

Gesucht wird das meist direkt nach einem Todesfall: Der Rentenbescheid fehlt noch, und die Familie will wissen, mit wie viel Geld im Monat sie planen kann.

Die Faustformel „10 Prozent der Rente des Verstorbenen“ greift zu kurz, denn der Zuschlag für Waisen macht im Rechenbeispiel mit 160,18 von 320,29 Euro die Hälfte aus.

Anders als bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen der Waise nicht angerechnet (§ 97 Abs. 1 SGB VI). Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag, bei Schul- oder Berufsausbildung und Studium bis höchstens zum 27.

Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder schon Rente bezogen hat (§ 50 Abs. 1 SGB VI).

Als Kinder gelten auch Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren (§ 48 Abs. 3).

Verbindlich ist allein der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung; der Rechner liefert Größenordnung, Zusammensetzung und Laufzeit.

Eingaben

Halbwaisenrente berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Mit „Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?“ wählst du, ob du die Entgeltpunkte oder die Rente des Verstorbenen eingibst. Die „Entgeltpunkte des Verstorbenen“ stehen im Versicherungsverlauf oder in der Renteninformation und meinen den Gesamtstand zum Todestag.

Die „Monatsrente des Verstorbenen“ ist die Bruttorente aus dem Rentenbescheid vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung; der „Zugangsfaktor der Rente“ steht ebenfalls dort und beträgt 1,000, wenn kein Abschlag anfiel.

„Jahre mit Beitragszeiten“ zählt alle Jahre mit Pflichtbeiträgen einschließlich Kindererziehung, denn sie legen fest, für wie viele Monate der Zuschlag zusteht.

Im Entgeltpunkte-Modus kommen „Alter des Verstorbenen bei Tod (Jahre)“, „Alter des Verstorbenen bei Tod (zusätzliche Monate)“ und „Todesjahr des Elternteils“ hinzu, weil Abschlag und Zurechnungszeit davon abhängen.

Das Kind beschreibst du mit „Alter der Waise (Jahre)“, „Alter der Waise (zusätzliche Monate)“ und der Frage „Ausbildung oder Studium nach dem 18. Geburtstag?“.

Der „Zusatzbeitrag der Krankenkasse“ spielt nur eine Rolle, wenn die Waise bei laufender Rente schon über 25 ist. Häufiger Eingabefehler: eine Nettorente einzutragen oder die Beitragsjahre mit dem Lebensalter des Verstorbenen zu verwechseln.

Berechnung

Rentenartfaktor 0,1, Zuschlag und Zurechnungszeit: So entsteht die Halbwaisenrente

Verstehe den Formelweg.

Rechenweg der Halbwaisenrente: 30 Entgeltpunkte und Tod mit 52 Jahren ergeben 75,3271 persönliche Entgeltpunkte und 320,29 Euro Monatsrente Grundlage ist die Rentenformel (§ 64 SGB VI): Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × Rentenwert. Für Halbwaisen beträgt der Rentenartfaktor 0,1 (§ 67 Nr.

7), der aktuelle Rentenwert seit 1. Juli 2026 42,52 Euro. Die persönlichen Entgeltpunkte der Waise setzen sich aus den Entgeltpunkten des Verstorbenen mal Zugangsfaktor und dem Zuschlag zusammen (§ 66 Abs. 1).

Der Zugangsfaktor sinkt um 0,003 für jeden Monat, den der Verstorbene vor dem 65. Geburtstag starb, höchstens um 36 Monate (§ 77 Abs. 2 Nr. 4): Ein Tod mit 52 Jahren ergibt 0,892.

Die Zurechnungszeit schreibt Entgeltpunkte vom Todestag bis 66 Jahre und 3 Monate gut (Todesjahr 2026, § 253a), hier 171 Monate × (30,0000 EP ÷ 420 belegungsfähige Monate) = 12,2143 EP. Daraus folgt (30,0000 + 12,2143) × 0,892 = 37,6552 EP.

Der Zuschlag beträgt 0,0833 EP je Zuschlagsmonat mal Zugangsfaktor (§ 78): 507 Monate – 360 Beitragsmonate und 147 anteilige Zurechnungsmonate – ergeben 37,6719 EP.

Zusammen sind das 75,3271 persönliche Entgeltpunkte, mal 0,1 mal 42,52 Euro gleich 320,29 Euro. Entgeltpunkte rundet der Rechner auf vier Stellen (§ 121 SGB VI), Euro-Beträge auf den Cent.

Im Rentenmodus ersetzt „Rente ÷ 42,52 Euro“ die Entgeltpunkte aus der Versicherung.

Warum der Zuschlag so ins Gewicht fällt: 0,0833 ist ein Zwölftel Entgeltpunkt, jedes Beitragsjahr des Verstorbenen bringt der Waise also rund einen Entgeltpunkt zusätzlich, egal wie viel er verdient hat.

Gut Verdienende erhöhen vor allem den Grundteil; bei niedrigen Entgeltpunkten trägt der Zuschlag verhältnismäßig mehr zur Rente bei.

Halbwaisenrente R gleich persönliche Entgeltpunkte P mal Rentenartfaktor 0,1 mal Rentenwert W; P gleich Grundteil G plus Zuschlag Z; Z gleich Zuschlagsmonate M mal 0,0833 mal Zugangsfaktor F.
Halbwaisenrente = persönliche Entgeltpunkte mal Rentenartfaktor 0,1 mal Rentenwert 42,52 Euro; die Entgeltpunkte bestehen aus dem Grundteil des Verstorbenen und dem Waisenzuschlag von 0,0833 Entgeltpunkten je Zuschlagsmonat (§ 64, § 67 Nr. 7, § 78 SGB VI).

Nachschlagen

Halbwaisenrente nach Rente des Verstorbenen und Beitragsjahren

Die Tabelle zeigt die monatliche Halbwaisenrente brutto, wenn der verstorbene Elternteil schon Rente bezog. Gerechnet ist der Rentenmodus mit Zugangsfaktor 1,000, Rentenartfaktor 0,1 und dem Rentenwert von 42,52 € (ab 01.07.2026) einschließlich Zuschlag für Waisen; die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben.

Halbwaisenrente brutto pro Monat nach Rente des Verstorbenen von 800 bis 2.500 Euro und 25 bis 45 Beitragsjahren, Rentenwert 42,52 Euro (ab 01.07.2026)
Rente des Verstorbenen25 Beitragsjahre30 Beitragsjahre35 Beitragsjahre40 Beitragsjahre45 Beitragsjahre
800 €186,26 €207,51 €228,76 €250,01 €271,26 €
1.000 €206,26 €227,51 €248,76 €270,01 €291,26 €
1.200 €226,26 €247,51 €268,76 €290,01 €311,26 €
1.500 €256,26 €277,51 €298,76 €320,01 €341,26 €
2.000 €306,26 €327,51 €348,76 €370,01 €391,26 €
2.500 €356,26 €377,51 €398,76 €420,01 €441,26 €

Beispiel: Bei 1.500 € Rente und 40 Beitragsjahren beträgt die Halbwaisenrente 320,01 €. Berücksichtigungs- und Anrechnungszeiten erhöhen den Zuschlag im Bescheid; maßgeblich ist allein der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Halbwaisenrente nach Todesalter: Zugangsfaktor und Zurechnungszeit

Die Tabelle zeigt, wie das Alter des Elternteils bei Tod die Halbwaisenrente verändert. Angenommen ist ein Durchschnittsverdiener, der mit 22 Jahren zu arbeiten begann und bis zum Tod ein Entgeltpunkt je Jahr erwarb; Todesjahr 2026, Kind mit 9 Jahren. Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner.

Halbwaisenrente brutto bei Tod des Elternteils mit 40 bis 64 Jahren: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Zurechnungszeit, persönliche Entgeltpunkte und Monatsrente, Todesjahr 2026
Alter bei TodEntgeltpunkteZugangsfaktorZurechnungszeitPersönliche EntgeltpunkteHalbwaisenrente brutto
40 Jahre18 EP0,892315 Monate68,7834 EP292,47 €
45 Jahre23 EP0,892255 Monate72,1977 EP306,98 €
50 Jahre28 EP0,892195 Monate74,5752 EP317,09 €
55 Jahre33 EP0,892135 Monate76,3427 EP324,61 €
60 Jahre38 EP0,89275 Monate77,6836 EP330,31 €
64 Jahre42 EP0,96427 Monate84,9055 EP361,02 €

Die Entgeltpunkte wachsen mit dem Alter, die Zurechnungszeit schrumpft. Der Zugangsfaktor bleibt bei einem Tod bis 62 Jahre auf 0,892 (höchstens 36 Monate Abschlag) und steigt danach bis 65 Jahre auf 1,000. Dadurch steigt die Rente mit dem Todesalter, aber nicht proportional.

Ende der Zurechnungszeit nach Todesjahr (§ 253a SGB VI)

Bei Hinterbliebenenrenten endet die Zurechnungszeit je nach Todesjahr der versicherten Person in einem stufenweise steigenden Alter. Die Tabelle nutzt dieselbe Zuordnung wie der Rechner.

Alter, mit dem die Zurechnungszeit bei Hinterbliebenenrenten endet, nach Todesjahr 2018 bis 2031, und die Länge der Zurechnungszeit bei Tod mit 55 Jahren
TodesjahrZurechnungszeit endet mitZurechnungszeit bei Tod mit 55 Jahren
201862 Jahre 3 Monate87 Monate
201965 Jahre 8 Monate128 Monate
202065 Jahre 9 Monate129 Monate
202165 Jahre 10 Monate130 Monate
202265 Jahre 11 Monate131 Monate
202366 Jahre132 Monate
202466 Jahre 1 Monat133 Monate
202566 Jahre 2 Monate134 Monate
202666 Jahre 3 Monate135 Monate
202766 Jahre 4 Monate136 Monate
202866 Jahre 6 Monate138 Monate
202966 Jahre 8 Monate140 Monate
203066 Jahre 10 Monate142 Monate
ab 203167 Jahre144 Monate

Ab dem Todesjahr 2031 endet die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 59 Abs. 2 SGB VI). Hatte der Verstorbene bereits eine Altersrente, gibt es keine Zurechnungszeit (§ 59 Abs. 3).

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Halbwaisenrente

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente 2026?

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der persönlichen Entgeltpunkte mal Rentenwert: Rentenartfaktor 0,1 (§ 67 Nr. 7 SGB VI) mal 42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026.

Die persönlichen Entgeltpunkte bestehen aus den Entgeltpunkten des Verstorbenen mal Zugangsfaktor plus einem Zuschlag für Waisen.

Beispiel: Starb ein Elternteil mit 52 Jahren und hinterlässt 30 Entgeltpunkte aus 30 Beitragsjahren, ergeben sich 75,3271 persönliche Entgeltpunkte und 320,29 Euro im Monat.

Hatte der Verstorbene schon eine Rente von 1.500 Euro nach 40 Beitragsjahren, sind es 320,01 Euro.

Ein häufiger Irrtum ist, nur 10 Prozent der Rente des Verstorbenen anzusetzen; dann fehlt der Zuschlag, der in beiden Beispielen rund die Hälfte der Rente ausmacht.

Trage die Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf in den Rechner ein und vergleiche das Ergebnis mit dem Rentenbescheid. Zum 1.

Juli jedes Jahres steigt der Rentenwert, die Euro-Zahl wächst dann mit, während die Entgeltpunkte gleich bleiben und die verlässliche Größe für die Planung bilden.

Wie wird der Zuschlag bei der Halbwaisenrente berechnet?

Der Zuschlag nach § 78 SGB VI erhöht die persönlichen Entgeltpunkte der Waise. Für jeden Kalendermonat mit rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen werden 0,0833 Entgeltpunkte angesetzt und mit dem Zugangsfaktor des Verstorbenen multipliziert.

Beitragsmonate zählen voll, sonstige Zeiten wie die Zurechnungszeit nur anteilig im Verhältnis von Beitragsmonaten zu belegungsfähigen Monaten, aufgerundet auf volle Monate.

Beispiel: 360 Beitragsmonate plus 147 anteilige Monate ergeben 507 Zuschlagsmonate; mal 0,0833 mal 0,892 sind das 37,6719 Entgeltpunkte oder 160,18 Euro im Monat. Jedes Versicherungsjahr bringt damit rund einen Entgeltpunkt, unabhängig vom Verdienst.

Der Rechner kennt Berücksichtigungs- und Anrechnungszeiten nicht; sie erhöhen die Zuschlagsmonate, deshalb kann der Rentenbescheid höher ausfallen. Prüfe im Bescheid die Zahl der Zuschlagsmonate.

Verdienst spielt beim Zuschlag keine Rolle, nur die Zahl der Monate: Mehr Versicherungsjahre bedeuten einen größeren Zuschlag, auch bei geringem Einkommen. Im Rentenmodus setzt der Rechner die Beitragsjahre mal zwölf als Zuschlagsmonate an.

Bis zu welchem Alter wird Halbwaisenrente gezahlt?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag; die Rente läuft bis zum Ende dieses Monats (§ 48 Abs. 4 Nr. 1, § 102 Abs. 4 SGB VI). Bis höchstens zum 27.

Geburtstag wird sie gezahlt, wenn die Waise eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium mit mehr als 20 Wochenstunden absolviert, eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überbrückt oder einen Freiwilligendienst leistet.

Eine Behinderung, durch die das Kind sich nicht selbst unterhalten kann, hebt die Altersgrenze ganz auf. Für ein Kind von 9 Jahren sind es 109 Monate bis zum 18. und höchstens 217 Monate bis zum 27.

Geburtstag; bei 320,29 Euro monatlich entspricht das 34.911,61 oder 69.502,93 Euro brutto. Reiche Ausbildungsnachweise rechtzeitig ein, sonst endet die Zahlung mit dem 18. Geburtstag und du musst sie rückwirkend klären.

Leistet die Waise Wehr- oder Zivildienst während der Ausbildung, schiebt das die Grenze um die Dienstzeit nach hinten, höchstens um die Dauer des früheren Grundwehr- oder Zivildienstes (§ 48 Abs. 5).

Wird Einkommen auf die Halbwaisenrente angerechnet?

Nein. Die Einkommensanrechnung des § 97 SGB VI trifft nur Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten, nicht Waisenrenten (§ 97 Abs. 1).

Ein Minijob, eine Ausbildungsvergütung oder Zinsen der Waise mindern die Halbwaisenrente deshalb nicht, auch nicht bei volljährigen Waisen.

Umgekehrt hilft ein Kind mit Waisenrentenanspruch dem überlebenden Elternteil: Dessen Freibetrag bei der Witwen- oder Witwerrente steigt für jedes solche Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts, das sind 238,11 Euro im Monat (§ 97 Abs. 2).

Ob die Halbwaisenrente bei anderen Leistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Unterhaltsvorschuss als Einkommen zählt, regeln deren eigene Gesetze; frage dort nach, bevor du die Rente angibst oder vergisst anzugeben.

Berechne den Freibetrag des Elternteils mit dem Witwenrenten-Rechner. Gib die Rente bei Ämtern immer offen an und lass dir die Anrechnung im Bescheid begründen. Der erhöhte Freibetrag gilt nur, solange das Kind selbst Anspruch auf Waisenrente hat.

Wie beantrage ich die Halbwaisenrente rückwirkend?

Der Antrag geht an die Deutsche Rentenversicherung; Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Kindes und Versicherungsnummer des Verstorbenen sollten beiliegen.

Die Rente beginnt mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, bei Tod in einem Monat ohne Rentenzahlung sogar am Todestag (§ 99 Abs. 2 SGB VI).

Rückwirkend wird sie aber nur für höchstens zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat geleistet. Wer im Mai 2027 beantragt, erhält sie also frühestens ab Mai 2026.

Voraussetzung ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren oder ein Rentenbezug des Verstorbenen (§ 50 Abs. 1); bei Tod durch Arbeitsunfall oder kurz nach der Ausbildung gilt sie vorzeitig als erfüllt (§ 53).

Stelle den Antrag deshalb in den ersten Wochen und prüfe parallel, ob ein Anspruch gegen die Unfallversicherung besteht. Entscheidend für die Frist ist der Monat des Antrags, fehlende Unterlagen lassen sich nachreichen.

Warte deshalb nicht, bis alle Papiere vorliegen.

Muss die Waise Krankenkassenbeiträge von der Halbwaisenrente zahlen?

Zunächst nicht: Für gesetzlich versicherte Waisen mit Rentenanspruch (§ 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V) ist die Waisenrente beitragsfrei, solange die Altersgrenzen der Familienversicherung gelten (§ 237 Satz 2, § 10 Abs. 2 SGB V): 18 Jahre, bei Schul- oder Berufsausbildung 25 Jahre.

Die Rentenversicherung trägt ihren Beitragsanteil weiter (§ 249a SGB V). Ab dem 25.

Geburtstag fallen bei 320,29 Euro Rente und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag 28,03 Euro Krankenversicherung (halber Satz von 8,75 Prozent) und 13,45 Euro Pflegeversicherung an (3,6 Prozent plus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag), zusammen 41,48 Euro; ausgezahlt werden dann 278,81 Euro.

Kinder, die zuletzt vor dem Rentenantrag privat versichert waren, sind meist ausgenommen. Frage deine Krankenkasse rechtzeitig vor dem 25. Geburtstag nach dem Beitragsbescheid.

Für Kinder mit einer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, gilt keine Altersgrenze, solange die Familienversicherung ohne Altersgrenze gilt (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V); die Rente bleibt dann beitragsfrei.

Wann wird aus der Halbwaisenrente eine Vollwaisenrente?

Sobald auch der zweite Elternteil stirbt und kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt, besteht Anspruch auf Vollwaisenrente (§ 48 Abs. 2 SGB VI), sofern die Wartezeit-Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rentenartfaktor steigt von 0,1 auf 0,2 (§ 67 Nr. 8), und es zählen die Entgeltpunkte der zwei verstorbenen Versicherten mit den höchsten Renten (§ 66 Abs. 2 Nr. 3).

Der Zuschlag je Monat sinkt dagegen von 0,0833 auf 0,075 Entgeltpunkte, und die persönlichen Entgeltpunkte des Elternteils mit der zweithöchsten Rente werden auf ihn angerechnet (§ 78 Abs. 3).

Eine einfache Verdopplung der 320,29 Euro wäre deshalb falsch. Diese Rechnung bildet der Rechner nicht ab. Melde den zweiten Todesfall sofort der Rentenversicherung, damit der Bescheid geändert wird, und kläre die Vollwaisenrente mit ihr.

Das gilt auch für Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten (§ 48 Abs. 3). Lege der Rentenversicherung beide Sterbeurkunden vor.

Wie wirkt die Zurechnungszeit auf die Halbwaisenrente?

Stirbt ein Elternteil vor dem Rentenalter, wird er behandelt, als hätte er noch weiter Beiträge gezahlt: Die Zurechnungszeit beginnt am Todestag (§ 59 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI) und endet für 2026 mit 66 Jahren und 3 Monaten, für 2027 mit 66 Jahren und 4 Monaten (§ 253a Abs. 3).

Bewertet wird sie mit dem bisherigen Durchschnitt der Entgeltpunkte je belegungsfähigem Monat (§ 72). Starb der Elternteil 2026 mit 52 Jahren und hatte 30 Entgeltpunkte, kommen 171 Monate und 12,2143 Entgeltpunkte hinzu.

Ein Todesjahr später sind es 172 Monate, die Rente steigt von 320,29 auf 320,88 Euro.

Hatte der Verstorbene schon Altersrente bezogen, entfällt die Zurechnungszeit (§ 59 Abs. 3); wähle dann im Rechner den Modus mit der Monatsrente und trage die Bruttorente aus dem Bescheid ein.

Bei Todesjahr 2030 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 10 Monaten, ab 2031 mit 67 Jahren (§ 59 Abs. 2 Satz 2).

Hinweise

Halbwaisenrente einordnen: Zuschlag, Dauer bis 18 oder 27 und Beiträge

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

![Zeitstrahl der Halbwaisenrente: Beginn, 18. Geburtstag, Verlängerung bis höchstens 27 bei Ausbildung und Beitragspflicht ab dem 25.

Geburtstag](/images/finanzen/halbwaisenrente-rechner-dauer.svg){760x360} Von den 320,29 Euro Halbwaisenrente stammen 160,11 Euro aus den Entgeltpunkten des Verstorbenen und 160,18 Euro aus dem Zuschlag für Waisen.

Wer nur „10 Prozent der Rente“ ansetzt, schätzt deshalb rund die Hälfte zu niedrig. Je länger der Elternteil versichert war, desto größer der Zuschlag, denn jeder Zuschlagsmonat bringt 0,0833 Entgeltpunkte.

Bei einem Kind von 9 Jahren laufen noch 109 Monate bis zum Ende des Monats des 18. Geburtstags, zusammen 34.911,61 Euro brutto. Folgt auf die Schule ein Studium, verlängert sich der Anspruch auf höchstens 217 Monate und 69.502,93 Euro. Bis zum 25.

Geburtstag bleibt die Rente in der Krankenversicherung beitragsfrei (§ 237 Satz 2 SGB V); danach gehen bei 320,29 Euro Rente 41,48 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab, ausgezahlt werden 278,81 Euro.

Beantrage die Rente zügig: Sie wird höchstens zwölf Monate vor dem Antragsmonat nachgezahlt (§ 99 Abs. 2 SGB VI).

War der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls, prüft die Unfallversicherung eine eigene Waisenrente von 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes (§ 68 SGB VII). Die Euro-Zahl wächst mit jeder Rentenanpassung zum 1. Juli, die Entgeltpunkte bleiben gleich.

Zwei Gegenproben helfen bei der Einordnung. Starb der Elternteil ein Jahr später, verlängert sich die Zurechnungszeit um einen Monat auf 172 Monate, und die Rente steigt von 320,29 auf 320,88 Euro.

Und war der Verstorbene schon Rentner, genügt die Rente aus dem Bescheid: 1.200 Euro nach 35 Beitragsjahren ergeben 268,76 Euro, 1.500 Euro nach 40 Jahren 320,01 Euro.

Anwendung

Praxisfall: 30 Entgeltpunkte, Tod mit 52 Jahren und ein Sohn von 9 Jahren

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Familie Brandt: Halbwaisenrente von 320,29 Euro, je zur Hälfte aus der Versicherung der Mutter und aus dem Waisenzuschlag, 109 Monate bis zum 18. Geburtstag Im März 2026 stirbt Frau Brandt mit 52 Jahren. Sie war 30 Jahre rentenversichert und hat laut Versicherungsverlauf 30 Entgeltpunkte, eine Rente bezog sie noch nicht. Ihr Sohn Leon ist 9 Jahre alt und lebt beim Vater.

Im Rechner stehen im Modus „Entgeltpunkte“: 30 EP, 30 Beitragsjahre, Tod mit 52 Jahren im Jahr 2026, Leon 9 Jahre, keine Ausbildung nach 18.

Ergebnis: Zugangsfaktor 0,892, Zurechnungszeit 171 Monate mit 12,2143 EP, Zuschlag 37,6719 EP, zusammen 75,3271 persönliche Entgeltpunkte und 320,29 Euro Halbwaisenrente im Monat. Davon sind 160,11 Euro Versicherung und 160,18 Euro Zuschlag.

Bis zum Ende des Monats von Leons 18. Geburtstag laufen 109 Monate, das sind 34.911,61 Euro brutto.

Die Entscheidung: Herr Brandt beantragt die Rente innerhalb weniger Wochen, denn rückwirkend zahlt die Rentenversicherung höchstens zwölf Monate vor dem Antragsmonat. Das Geld legt er getrennt für Leon an.

Plant Leon nach dem Abitur ein Studium, rechnet die Familie mit höchstens 217 Monaten und 69.502,93 Euro brutto; ab dem 25. Geburtstag gehen dann Beiträge ab. Waren die Eltern verheiratet, prüft Herr Brandt zusätzlich seinen Anspruch auf Witwerrente.

Als Gegenprobe rechnet die Familie den Rentenmodus: Eine Rente von 1.500 Euro nach 40 Beitragsjahren führt auf 320,01 Euro und damit in dieselbe Größenordnung.

Die Zahl dient als Richtwert für den Haushaltsplan, die endgültige Höhe nennt der Bescheid. Weicht er um mehr als wenige Euro ab, lohnt der Blick auf die Zuschlagsmonate, denn Berücksichtigungs- und Anrechnungszeiten erhöhen sie.

Fallstricke

Sechs typische Fehler bei der Halbwaisenrente

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: nur 10 Prozent der Rente des Verstorbenen anzusetzen. Dann fehlt der Zuschlag nach § 78 SGB VI, im Beispiel 160,18 Euro von 320,29 Euro.

Fehler 2: eine Nettorente einzutragen. Gebraucht wird die Bruttorente aus dem Rentenbescheid: Bei 1.500 Euro und 40 Beitragsjahren ergeben sich 320,01 Euro Halbwaisenrente. Fehler 3: eigenes Einkommen der Waise abzuziehen.

Weder Minijob noch Ausbildungsvergütung, Zinsen oder Vermögen kürzen die Halbwaisenrente (§ 97 Abs. 1 SGB VI); Einkommensanrechnung gibt es nur bei Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Fehler 4: den Zugangsfaktor zu vergessen.

Starb der Elternteil mit 52 Jahren, schrumpfen die Entgeltpunkte um 10,8 Prozent auf 0,892; bei einem Tod mit 64 Jahren und 6 Monaten sind es nur 1,8 Prozent. Fehler 5: die Zurechnungszeit zu übersehen.

Wer jung stirbt, bekommt Entgeltpunkte bis 66 Jahre und 3 Monate gutgeschrieben, im Beispiel 12,2143 EP. Fehler 6: zu glauben, die Rente laufe automatisch bis 27.

Ohne Schul- oder Berufsausbildung mit mehr als 20 Wochenstunden endet sie mit 18 Jahren, im Beispiel nach 109 statt 217 Monaten.

Eine Lücke von höchstens vier Kalendermonaten zwischen Schule und Studium überbrückt die Rente aber, wenn die nächste Ausbildung folgt (§ 48 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b).

Nächster Schritt

Halbwaisenrente: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Halbwaisenrente-Rechner berechnet aus den Entgeltpunkten oder der Rente des Verstorbenen die Monatsrente nach Rentenartfaktor 0,1 und Rentenwert 42,52 Euro, rechnet Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Zuschlag für Waisen ein und zeigt Restlaufzeit und Gesamtsumme.

Im Beispiel ergeben 30 Entgeltpunkte und ein Tod mit 52 Jahren 320,29 Euro im Monat, je zur Hälfte aus der Versicherung und aus dem Zuschlag. Rechtsstand ist der 8.

Oktober 2026 (SGB VI §§ 48, 67, 77, 78 und 253a, Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, SGB V § 237).

Grenzen: Berücksichtigungs- und Anrechnungszeiten, Vergleichsbewertung, die 40-Jahre-Regel des Zugangsfaktors, Vollwaisenrente, Unfallversicherung, Auslandszeiten, künftige Rentenanpassungen und Steuern fehlen im Modell.

Nächster Schritt: Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, den Bescheid mit dem Ergebnis vergleichen und Abweichungen bei den Zuschlagsmonaten prüfen lassen.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Halbwaisenrente nach Rente, Todesalter und Ausbildung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 320,01 € Halbwaisenrente | davon 150,00 € aus der Rente und 170,01 € Zuschlag | 109 Monate | 34.881,09 € brutto

Verstorbene mit 1.500 € Rente und 40 Beitragsjahren

Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?
Monatsrente (Elternteil war schon in Rente)
Monatsrente des Verstorbenen
1.500 €/Monat
Jahre mit Beitragszeiten
40 Jahre
Alter der Waise (Jahre)
9 Jahre

Beispiel 2 · Mittel · 268,76 € Halbwaisenrente | 63,2080 persönliche EP | 73 Monate bis 18 | 19.619,48 € brutto

Rente 1.200 € nach 35 Beitragsjahren, Kind mit 12 Jahren

Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?
Monatsrente (Elternteil war schon in Rente)
Monatsrente des Verstorbenen
1.200 €/Monat
Jahre mit Beitragszeiten
35 Jahre
Alter der Waise (Jahre)
12 Jahre

Beispiel 3 · Komplex · 347,53 € Halbwaisenrente | 81,7331 persönliche EP | Zugangsfaktor 0,892 | 145 Monate | 50.391,85 € brutto

40 Entgeltpunkte, Tod mit 60 Jahren, Kind mit 6 Jahren

Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?
Entgeltpunkte (noch keine Rente bezogen)
Entgeltpunkte des Verstorbenen
40 EP
Jahre mit Beitragszeiten
40 Jahre
Alter des Verstorbenen bei Tod (Jahre)
60 Jahre

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · 376,73 € Halbwaisenrente | Zugangsfaktor 0,982 | Zurechnungszeit 21 Monate | 41.063,57 € brutto

Tod mit 64 Jahren und 6 Monaten

Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?
Entgeltpunkte (noch keine Rente bezogen)
Entgeltpunkte des Verstorbenen
45 EP
Jahre mit Beitragszeiten
42 Jahre
Alter des Verstorbenen bei Tod (Jahre)
64 Jahre

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · 320,29 € Halbwaisenrente | 217 Monate | 69.502,93 € brutto | 68.465,93 € nach Beiträgen

Kind mit 9 Jahren, Studium nach dem Abitur

Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?
Entgeltpunkte (noch keine Rente bezogen)
Entgeltpunkte des Verstorbenen
30 EP
Jahre mit Beitragszeiten
30 Jahre
Alter der Waise (Jahre)
9 Jahre

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · 320,29 € brutto | 41,48 € Kranken- und Pflegeversicherung | 278,81 € Auszahlung | 25 Monate | 6.970,25 € netto

Studentin mit 25 Jahren

Was ist vom verstorbenen Elternteil bekannt?
Entgeltpunkte (noch keine Rente bezogen)
Entgeltpunkte des Verstorbenen
30 EP
Jahre mit Beitragszeiten
30 Jahre
Alter der Waise (Jahre)
25 Jahre

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Erwerbsminderungsrente-RechnerVolle und halbe Erwerbsminderungsrente aus Renteninformation und Abzügen berechnen.Rente Brutto Netto RechnerNettorente 2026 berechnen: Von der Bruttorente Krankenversicherung (KVdR, § 249a SGB V) und Pflegeversicherung (§ 55 SGB XI) abziehen – mit individueller PV-Staffelung nach Kinderzahl.UnterhaltsrechnerKindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen: Einkommensgruppe bestimmen, Tabellenbedarf je Kind und Altersstufe ablesen und Zahlbetrag nach Kindergeld ermitteln.RenteneintrittsrechnerRenteneintrittsalter nach Geburtsjahr berechnen: Regelaltersgrenze (SGB VI § 235), Jahr des Rentenbeginns, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren und Abschlag bei frühem Beginn.Mütterrente-RechnerRentenzuschlag für Kindererziehungszeiten berechnen — Entgeltpunkte und monatliche Rente.Erbschein-KostenErbschein-Kosten berechnen: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B aus dem Nachlasswert – Nachlassgericht oder Notar-Alternative im Vergleich.Notarkosten-Testament-RechnerNotarkosten fürs Testament berechnen: Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag aus Vermögen und Schulden, mit Register und Verwahrung – kostenlos, sofort.PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.Rentensplitting RechnerRentensplitting berechnen: Übertrag der Entgeltpunkte beider Ehegatten, Rentenänderung je Monat und Vergleich mit der Witwenrente nach Einkommensanrechnung 2026 (§§ 120a ff. SGB VI).Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.

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  • Rechenweg der Halbwaisenrente: 30 Entgeltpunkte und Tod mit 52 Jahren ergeben 37,6552 Entgeltpunkte aus der Versicherung plus 37,6719 Zuschlag, zusammen 75,3271 persönliche Entgeltpunkte und 320,29 Euro Monatsrente

    Rechenweg der Halbwaisenrente: von 30 Entgeltpunkten zu 320,29 Euro Monatsrente

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner">
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           alt="Rechenweg der Halbwaisenrente: 30 Entgeltpunkte und Tod mit 52 Jahren ergeben 37,6552 Entgeltpunkte aus der Versicherung plus 37,6719 Zuschlag, zusammen 75,3271 persönliche Entgeltpunkte und 320,29 Euro Monatsrente"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner">Rechenweg der Halbwaisenrente: von 30 Entgeltpunkten zu 320,29 Euro Monatsrente auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner
  • Zeitstrahl der Halbwaisenrente für ein Kind von 9 Jahren: 109 Monate bis zum 18. Geburtstag mit 34.911,61 Euro, bei Ausbildung höchstens 217 Monate bis 27 mit 69.502,93 Euro brutto, ab dem 25. Geburtstag fallen Beiträge an

    Dauer der Halbwaisenrente: 109 Monate bis 18, höchstens 217 Monate bis 27

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           alt="Zeitstrahl der Halbwaisenrente für ein Kind von 9 Jahren: 109 Monate bis zum 18. Geburtstag mit 34.911,61 Euro, bei Ausbildung höchstens 217 Monate bis 27 mit 69.502,93 Euro brutto, ab dem 25. Geburtstag fallen Beiträge an"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner">Dauer der Halbwaisenrente: 109 Monate bis 18, höchstens 217 Monate bis 27 auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Praxisfall Familie Brandt: Die Mutter starb 2026 mit 52 Jahren und hinterließ 30 Entgeltpunkte; der Sohn Leon, 9 Jahre, erhält 320,29 Euro Halbwaisenrente im Monat, je 160,11 Euro aus der Versicherung und 160,18 Euro aus dem Zuschlag, 109 Monate lang

    Praxisfall Familie Brandt: Halbwaisenrente für Leon, 9 Jahre

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           alt="Praxisfall Familie Brandt: Die Mutter starb 2026 mit 52 Jahren und hinterließ 30 Entgeltpunkte; der Sohn Leon, 9 Jahre, erhält 320,29 Euro Halbwaisenrente im Monat, je 160,11 Euro aus der Versicherung und 160,18 Euro aus dem Zuschlag, 109 Monate lang"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner">Praxisfall Familie Brandt: Halbwaisenrente für Leon, 9 Jahre auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt weder Rentenberatung noch den Rentenbescheid. Verbindlich ist allein die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung mit allen rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen. Vollwaisenrente, Hinterbliebenenrenten aus der Unfallversicherung, Auslandszeiten, spätere Rentenanpassungen und Steuern sind nicht berücksichtigt.

Quelle: Sozialgesetzbuch VI (§§ 48, 64, 66, 67, 72, 77, 78, 97, 253a), Sozialgesetzbuch V (§§ 10, 237), Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, Stand Oktober 2026.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Gesetzliche Rente
Formeln basieren auf
Persönliche Entgeltpunkte = Entgeltpunkte des Verstorbenen × Zugangsfaktor + Zuschlag (§ 66 Abs. 1 SGB VI); Zugangsfaktor = 1 − 0,003 × Monate bis zum 65. Lebensjahr, höchstens 36 Monate (§ 77 Abs. 2 Nr. 4); Zuschlag = Zuschlagsmonate × 0,0833 × Zugangsfaktor (§ 78 Abs. 1 und 2); Monatsrente = persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor 0,1 × aktueller Rentenwert 42,52 € (§ 67 Nr. 7, § 64, RWBestV 2026); Rente bis zum 18., mit Ausbildung bis höchstens zum 27. Lebensjahr (§ 48 Abs. 4).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Halbwaisenrente Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Halbwaisenrente Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/halbwaisenrente-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.