Überblick
Was ist der Mieteinnahmen-Steuer-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer Wohnraum vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V+V) nach § 21 EStG. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz und erhöhen die Steuerlast in dem Maß, wie der Überschuss der Mieteinnahmen über die abzugsfähigen Werbungskosten liegt.
Entscheidend ist deshalb der vollständige Abzug aller zulässigen Werbungskosten: Darlehenszinsen, Absetzung für Abnutzung (AfA), Verwaltungskosten, Versicherungen, Reparaturen und Erhaltungsaufwand.
Dieser Rechner schätzt die steuerliche Mehrbelastung durch Mieteinnahmen auf Basis des persönlichen Grenzsteuersatzes. Er eignet sich zur Vorkalkulation bei Immobilienerwerb, Mieterhöhung oder Kostensenkung.
Verbindliche Steuerberechnungen gehören in die Einkommensteuererklärung mit Anlage V.
Der Rechner arbeitet dabei mit der Grenzsteuersatz-Methode: Er multipliziert den Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz und liefert so eine Näherung der zusätzlichen Steuerlast, nicht die endgültige Steuer.
Für die verbindliche Berechnung bleibt die Steuererklärung maßgeblich. Informationen zur Anlage V gibt das Bundeszentralamt für Steuern.
Entscheidend für das Verständnis ist, dass nicht die Mieteinnahme selbst besteuert wird, sondern nur der Überschuss, der nach Abzug aller Werbungskosten übrig bleibt.
Zwei Vermieter mit derselben Jahresmiete können deshalb eine völlig unterschiedliche Steuerlast tragen – je nachdem, wie hoch Zinsen, Abschreibung und Erhaltungsaufwand ausfallen.
Genau hier setzt der Rechner an: Er macht sichtbar, wie stark die Werbungskosten den steuerpflichtigen Überschuss und damit die Mehrsteuer drücken, und liefert eine Näherung über Ihren persönlichen Grenzsteuersatz statt einer verbindlichen Tarifberechnung.