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Reihengeschäft-Rechner 2026: Bewegte Lieferung nach § 3 Abs. 6a UStG

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Kurzantwort

Reihengeschäft-Rechner: Wähle Transporteur und USt-IdNr-Verwendung und erhalte die Zuordnung der bewegten und ruhenden Lieferung, Lieferorte, Steuerfolge und Rechtsgrundlage nach Par. 3 Abs. 6a UStG.

Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a UStG bestimmen: Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Reihengeschäft-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Welche Lieferung in einem Reihengeschaeft die sogenannte bewegte Lieferung ist und wo die Umsatzsteuer anfaellt, ermittelt der Reihengeschaeft-Rechner nach Paragraph 3 Abs. 6a UStG.

Die zentrale Frage lautet: Wem ist die Versendung oder Befoerderung der Ware zuzuordnen, wenn mindestens drei Unternehmer ein und denselben Gegenstand nacheinander liefern, dieser aber nur einmal physisch bewegt wird?

Diese Zuordnung entscheidet, welche der Lieferungen als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei ist und welche als ruhende Lieferung im Abgangs- oder Bestimmungsland steuerbar bleibt.

Der Rechner richtet sich an Unternehmer, Steuerberater und Buchhalter, die innergemeinschaftliche Reihengeschaefte umsatzsteuerlich beurteilen muessen.

Er bildet den gesetzlichen Entscheidungsbaum ab: Versendet der erste Unternehmer, ist die erste Lieferung die bewegte. Versendet der letzte Abnehmer, ist die letzte Lieferung die bewegte.

Versendet ein mittlerer Unternehmer, haengt die Zuordnung davon ab, ob er die USt-IdNr des Abgangslandes oder eines anderen Landes verwendet.

Dieser Mechanismus wurde 2020 durch die Quick Fixes der EU-Richtlinie 2018/1910 in nationales Recht ueberfuehrt und ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die Ergebnisse sind eine Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Fuer Drittlandsgeschaefte und Reihen mit mehr als drei Beteiligten gelten Sonderregeln, die dieser Rechner nicht abdeckt.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du waehlst zunaechst aus, wer die Ware versendet oder befoerdert: der erste Unternehmer (A), der mittlere Unternehmer (B) oder der letzte Abnehmer (C). Diese Angabe bestimmt den Grundfall nach Paragraph 3 Abs.

6a Satz 2 bis 4 UStG. Wenn der mittlere Unternehmer versendet, erscheint die zweite Frage: Verwendet er die USt-IdNr des Abgangslandes oder die eines anderen Landes?

Diese Angabe entscheidet nach Satz 4 und 5, ob die Befoerderung seiner Lieferung (B an C) oder der Lieferung an ihn (A an B) zugeordnet wird.

Bei Versendung durch den ersten oder letzten ist die Zuordnung bereits eindeutig und die zweite Auswahl hat keinen Einfluss. Haeufige Fehler: Die USt-IdNr-Verwendung wird mit dem Sitzland des Unternehmers verwechselt.

Entscheidend ist nicht, wo B seinen Sitz hat, sondern welche USt-IdNr er gegenueber A im Zusammenhang mit der Lieferung verwendet.

Ein weiterer Fehler ist, ein Geschaeft als Reihengeschaeft einzuordnen, obwohl die Ware an verschiedene Empfaenger geht oder mehrfach physisch bewegt wird.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Reihengeschaeft Entscheidungsbaum: Zuordnung der bewegten Lieferung nach Paragraph 3 Abs. 6a UStG Der Reihengeschaeft-Rechner folgt keiner arithmetischen Formel, sondern einem Entscheidungsbaum: In Paragraph 3 Abs.

6a UStG bestimmen drei Saetze die Zuordnung der bewegten Lieferung. Satz 2: Versendung durch den ersten Unternehmer — die erste Lieferung (A an B) ist die bewegte Lieferung.

Satz 3: Versendung durch den letzten Abnehmer — die letzte Lieferung (B an C) ist die bewegte Lieferung. Satz 4 und 5: Versendung durch den mittleren Unternehmer — entscheidend ist die verwendete USt-IdNr.

Verwendet B die USt-IdNr des Abgangslandes, wird die Befoerderung seiner Lieferung (B an C) zugeordnet. Verwendet er eine andere USt-IdNr, ist die Lieferung an ihn (A an B) die bewegte.

Die bewegte Lieferung hat ihren Ort am Beginn der Versendung (Paragraph 3 Abs. 6 Satz 1 UStG). Sie kann als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein (Paragraph 4 Nr. 1b UStG), sofern die Nachweispflichten erfuellt sind.

Die ruhende Lieferung liegt entweder im Abgangsland (Paragraph 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG) oder im Bestimmungsland (Paragraph 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG), je nachdem ob sie vor oder nach der bewegten Lieferung liegt.

Nachschlagen

Zuordnung der bewegten Lieferung im Reihengeschaeft nach Par. 3 Abs. 6a UStG

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Uebersicht: Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung, abhaengig vom Transporteur und der USt-IdNr-Verwendung des mittleren Unternehmers (Rechtsstand ab 01.01.2020, Quick Fixes).
TransporteurUSt-IdNr (B)Bewegte LieferungRuhende LieferungRechtsgrundlage
Erster Unternehmer (A)(nicht relevant)A an BB an C (Bestimmungsland)Satz 2
Letzter Abnehmer (C)(nicht relevant)B an CA an B (Abgangsland)Satz 3
Mittlerer Unternehmer (B)USt-IdNr AbgangslandB an CA an B (Abgangsland)Satz 4 und 5
Mittlerer Unternehmer (B)USt-IdNr anderes LandA an BB an C (Bestimmungsland)Satz 4

Quelle: Par. 3 Abs. 6a UStG (Quick Fixes, EU-Richtlinie 2018/1910, seit 01.01.2020). Nur innergemeinschaftlicher Dreier-Fall.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die USt-IdNr-Verwendung des mittleren Unternehmers ist der wichtigste Hebel im Reihengeschaeft. Wer die Ware versendet, steht typischerweise fest, aber welche USt-IdNr B gegenueber A verwendet, laesst sich gestalten.

Durch die bewusste Wahl der USt-IdNr des Abgangslandes kann B erreichen, dass seine eigene Lieferung die bewegte und damit potenziell steuerfreie wird.

Bei der Dokumentation muessen alle Beteiligten ihre USt-IdNr aus dem jeweils verwendeten Land nachweisen koennen.

Die Gelangensbestaetigung oder ein gleichwertiger Belegnachweis nach Paragraph 17a UStDV ist fuer die Steuerbefreiung zwingend erforderlich. Rechnungen muessen die richtige USt-IdNr enthalten und den Lieferort korrekt ausweisen.

Achtung: Dieser Rechner bildet nur den innergemeinschaftlichen Dreier-Fall ab. Bei Reihengeschaeften mit Drittlandsbezug oder mehr als drei Beteiligten gelten erweiterte Regeln, die eine individuelle steuerliche Beurteilung erfordern.

Alle Angaben ohne Gewaehr.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Unternehmer A in Deutschland verkauft Maschinenteile an Unternehmer B in den Niederlanden, der sie direkt an Unternehmer C in Frankreich weiterverkauft. Die Ware wird einmal von Deutschland nach Frankreich transportiert.

Schritt 1: Wer versendet? A beauftragt die Spedition — also versendet der erste Unternehmer. Ergebnis: Die erste Lieferung (A an B) ist die bewegte Lieferung.

A an B ist am Abgangsort Deutschland steuerbar und als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei, sofern A die USt-IdNr von B nachweist. B taetigt einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Frankreich.

B an C ist die ruhende Lieferung in Frankreich — steuerbar und steuerpflichtig dort. Variante: B beauftragt selbst den Transport und verwendet seine niederlaendische USt-IdNr gegenueber A.

Da B der mittlere Unternehmer ist und nicht die USt-IdNr des Abgangslandes Deutschland verwendet, wird die Versendung der Lieferung A an B zugeordnet. A an B ist die bewegte Lieferung — steuerfrei fuer A.

B an C ist die ruhende Lieferung in Frankreich. Gegenvariante: B verwendet seine deutsche USt-IdNr (Abgangsland). Dann wird die Versendung seiner Lieferung B an C zugeordnet.

A an B ist die ruhende Lieferung in Deutschland — dort steuerbar und steuerpflichtig. B an C ist die bewegte Lieferung — potenziell steuerfrei fuer B als innergemeinschaftliche Lieferung nach Frankreich.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der haeufigste Fehler ist, die bewegte Lieferung ohne Beruecksichtigung des Transporteurs zu bestimmen. Es kommt nicht darauf an, wer die Frachtkosten traegt, sondern wer die Versendung oder Befoerderung tatsaechlich veranlasst.

Zweiter Fehler: Bei Versendung durch den mittleren Unternehmer die Sitzland-USt-IdNr mit der tatsaechlich verwendeten zu verwechseln. Entscheidend ist, welche USt-IdNr B im Zusammenhang mit der konkreten Lieferung gegenueber A kommuniziert.

Dritter Fehler: Die Steuerbefreiung der bewegten Lieferung als automatisch zu betrachten. Ohne Belegnachweis (Gelangensbestaetigung) und ohne Aufzeichnung der USt-IdNr des Abnehmers entfaellt die Steuerbefreiung auch bei korrekter Zuordnung.

Vierter Fehler: ein Geschaeft als Reihengeschaeft einzuordnen, obwohl die Ware nicht nur einmal physisch bewegt wird.

Der gleiche Gegenstand muss in unveraendertem Zustand vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer gelangen, wobei nur eine Versendung oder Befoerderung stattfindet. Fuenfter Fehler: Drittlandsgeschaefte mit denselben Regeln zu behandeln.

Paragraph 3 Abs. 6a UStG gilt primaer fuer innergemeinschaftliche Faelle; bei Einfuhr oder Ausfuhr gelten teilweise andere Zuordnungsregeln.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Reihengeschaeft-Rechner bestimmt nach Paragraph 3 Abs. 6a UStG, welche Lieferung in einem innergemeinschaftlichen Reihengeschaeft die bewegte und welche die ruhende ist.

Im Beispiel versendet A die Ware von Deutschland nach Frankreich, sodass A an B die bewegte und steuerfreie Lieferung ist, waehrend B an C als ruhende Lieferung in Frankreich steuerpflichtig wird.

Praktisch heisst das: Transporteur und USt-IdNr-Verwendung bestimmen die Zuordnung — beide sollten vor Vertragsschluss abgestimmt werden. Fuer die Umsatzsteuer auf Einzellieferungen hilft der Mehrwertsteuer-Rechner.

Zollpflichtige Importe aus Drittlaendern berechnet der Zoll-Rechner. Angaben ohne Gewaehr, keine Steuerberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · B an C ist die bewegte Lieferung — steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung. A an B ist die ruhende Lieferung im Abgangsland.

Letzter Abnehmer versendet

transporteur
letzter
ustIdNrVerwendung
abgangsland

Beispiel 2 · Mittel · B an C ist die bewegte Lieferung — steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung. A an B ist die ruhende Lieferung im Abgangsland.

Mittlerer versendet, USt-IdNr Abgangsland

transporteur
mittlerer
ustIdNrVerwendung
abgangsland

Beispiel 3 · Komplex · A an B ist die bewegte Lieferung — steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung. B an C ist die ruhende Lieferung im Bestimmungsland.

Mittlerer versendet, USt-IdNr anderes Land

transporteur
mittlerer
ustIdNrVerwendung
anderes_land

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Weiternutzung

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Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Entscheidungsbaum zeigt die Zuordnung der bewegten Lieferung im Reihengeschaeft: Bei Versendung durch den ersten Unternehmer ist A an B die bewegte Lieferung (Satz 2), bei Versendung durch den letzten ist B an C die bewegte (Satz 3), bei Versendung durch den mittleren haengt es von der USt-IdNr-Verwendung ab (Satz 4 und 5).

    Reihengeschaeft: Entscheidungsbaum nach Par. 3 Abs. 6a UStG

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  • Drei Faelle eines Reihengeschaefts A (DE) an B (NL) an C (FR): Fall 1 A versendet, A an B steuerfrei, B an C steuerpflichtig in FR. Fall 2 C versendet, A an B steuerpflichtig in DE, B an C steuerfrei. Fall 3 B versendet mit USt-IdNr DE, A an B steuerpflichtig in DE, B an C steuerfrei.

    Reihengeschaeft: Lieferorte und Steuerfolgen

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dieser Rechner bildet das Dreipersonen-Reihengeschäft nach Par. 3 Abs. 6a UStG ab. Bei Reihengeschäften mit mehr als drei Beteiligten oder Drittlandsbezug gelten abweichende Regeln. Keine Steuerberatung.

Quelle: Eigenberechnung nach § 3 Abs. 6a UStG (Reihengeschäft), § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung), MwStSystRL Art. 36a

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Zuordnung der bewegten Lieferung nach Par. 3 Abs. 6a UStG (Dreipersonen-Reihengeschäft), innergemeinschaftliche Lieferung nach Par. 6a UStG
Zitation & Richtlinien

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Rechner-Portal (2026). Reihengeschäft-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/reihengeschaeftrechner

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Rechner-Portal, 2026. Reihengeschäft-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/reihengeschaeftrechner

Werbestatus

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