Überblick
Was ist der Kinderfreibetrag?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG, der das steuerliche Existenzminimum eines Kindes schützt.
Für 2025 beträgt der Kinderfreibetrag 6.672 € pro Kind (3.336 € je Elternteil) zuzüglich des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs-Freibetrags (BEA) von 2.928 € pro Kind (1.464 € je Elternteil).
Zusammen ergibt sich ein Freibetrag von 9.600 € pro Kind bei Zusammenveranlagung. Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Bei Zusammenveranlagung übersteigt die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld ab etwa 84.000 € zu versteuerndem Einkommen (1 Kind); bei Einzelveranlagung liegt die Schwelle bei etwa 42.000 €.
Darunter ist das Kindergeld günstiger — das Finanzamt prüft beide Varianten automatisch (Günstigerprüfung nach § 31 EStG).
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch: Es vergleicht den Steuervorteil des Kinderfreibetrags mit dem erhaltenen Kindergeld (255 €/Monat = 3.060 €/Jahr ab 2025).
Wenn der Steuervorteil größer ist, wird der Kinderfreibetrag angewendet und das erhaltene Kindergeld angerechnet. Dieser Rechner zeigt, welche Option für Sie vorteilhafter ist.
Weil das Finanzamt stets die für Sie günstigere Variante ansetzt, entsteht kein Nachteil, wenn Sie zunächst Kindergeld beziehen. Der Rechner macht lediglich sichtbar, ab welchem Einkommen der Freibetrag das Kindergeld übersteigt.
Informationen zum Kinderfreibetrag gibt das Bundesfinanzministerium.
Wichtig zum Verständnis: Kinderfreibetrag und Kindergeld sind keine zwei Leistungen, die Sie nebeneinander erhalten, sondern zwei Wege zu demselben Ziel – der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums eines Kindes.
Während des Jahres wird das Kindergeld ausgezahlt; am Jahresende prüft das Finanzamt, ob der Freibetrag Sie stärker entlastet hätte, und rechnet in diesem Fall das bereits gezahlte Kindergeld gegen.
Beim Ergebnis dieses Rechners geht es deshalb nie um ein Entweder-oder zu Ihren Lasten, sondern nur um die Frage, welcher der beiden Wege für Ihre Einkommenssituation der günstigere ist.