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Vieheinheiten-Rechner: VE-Schlüssel nach Anlage 34 BewG

FinanzenStand Noch keine Bewertung

Kurzantwort

Vieheinheiten (VE) sind die Maßeinheit zur steuerlichen Bewertung von Tierbeständen. Der Umrechnungsschlüssel in Anlage 34 zu § 241 BewG ordnet jeder Tierart einen VE-Wert zu. Überschreitet die VE-Dichte die Staffelgrenzen des § 13 EStG, gilt die Tierhaltung als gewerblich statt landwirtschaftlich.

Vieheinheiten (VE) aus Tierart und Bestandsgröße nach Anlage 34 zu § 241 BewG berechnen und...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Vieheinheiten-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viele Vieheinheiten (VE) dein Tierbestand nach dem amtlichen Umrechnungsschluessel ergibt und ob die Tierhaltung steuerlich als landwirtschaftlich oder gewerblich gilt, beantwortet der Vieheinheiten-Rechner. Die zentrale Frage: Liegt mein Betrieb innerhalb der Staffelgrenzen des Paragraph 13 EStG oder ueberschreite ich die zulaessige VE-Dichte?

Anlage 34 zu Paragraph 241 BewG ordnet jeder Tierart einen festen Umrechnungsfaktor zu — eine Kuh zaehlt 1,0 VE, ein Mastschwein 0,16 VE, eine Legehenne 0,02 VE.

Der Rechner multipliziert diesen Faktor mit der Bestandsgroesse und setzt das Ergebnis ins Verhaeltnis zur bewirtschafteten Flaeche.

Er richtet sich an Landwirte, die ihren Tierbestand erweitern wollen, an Steuerberater in der land- und forstwirtschaftlichen Beratung und an Existenzgruender, die einen Tierhaltungsbetrieb planen.

Der entscheidende Punkt: Ueberschreitet die VE-Dichte die Staffelgrenzen, kippt die Einstufung in die Gewerblichkeit — mit Gewerbesteuerpflicht und dem Verlust der Gewinnermittlung nach Durchschnittssaetzen.

Der Rechner macht diesen Schwellenwert sichtbar, bevor er in der Praxis zum Problem wird. Beachte, dass der Rechner jeweils eine Tierart berechnet.

Betriebe mit mehreren Tierarten addieren die VE-Ergebnisse der einzelnen Arten und vergleichen die Summe mit der angezeigten Staffelgrenze. Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewaehr und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du waehlst zuerst die Tierart aus der Dropdown-Liste. Der VE-Schluessel nach Anlage 34 BewG steht jeweils in Klammern hinter dem Namen, sodass du den Faktor sofort ablesen kannst.

Die Auswahl umfasst 25 Tierarten von Kuehen ueber Mastschweine und Legehennen bis zu Alpakas und Lamas. Bei der Anzahl traegst du den durchschnittlichen Jahresbestand ein — nicht die Stallplatzzahl.

Bei Gefluegelmasttieren mit mehreren Durchgaengen pro Jahr zaehlt die tatsaechlich gehaltene Durchschnittszahl.

Im Feld Flaeche gibst du die selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflaeche in Hektar ein; sie bestimmt die zulaessige VE-Grenze nach der Staffel des Paragraph 13 EStG.

Haeufige Fehler: die Stallplatzzahl statt des Durchschnittsbestands eingeben, Pachtflaechen vergessen oder die Gesamtflaeche inklusive Hofstelle und Wald eintragen statt nur der landwirtschaftlichen Nutzflaeche.

Als Datenbasis eignen sich die Bestandsmeldungen der Tierseuchenkasse oder das HIT-Register. Je genauer die drei Eingabewerte, desto belastbarer die angezeigte Einstufung.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung der Vieheinheiten folgt einer einfachen Multiplikation: VE gesamt = Anzahl Tiere mal VE-Schluessel je Tier. Beispiel: 60 Kuehe mit je 1,0 VE ergeben 60 VE gesamt.

Die VE-Dichte ergibt sich aus VE gesamt geteilt durch Flaeche in Hektar: 60 VE geteilt durch 25 ha ergibt 2,4 VE/ha.

Die zulaessige VE-Grenze nach Paragraph 13 EStG wird kumulativ gestaffelt berechnet: Fuer die ersten 20 ha je 10 VE, fuer Hektar 21 bis 30 je 7 VE, fuer Hektar 31 bis 50 je 6 VE, fuer Hektar 51 bis 100 je 3 VE und darueber je 1,5 VE pro Hektar.

Bei 25 ha ergibt das 20 mal 10 plus 5 mal 7 gleich 235 zulaessige VE. Die Auslastung berechnet sich als VE gesamt geteilt durch zulaessige VE mal 100: 60 geteilt durch 235 mal 100 gleich 25,53 Prozent.

Liegt die Auslastung unter 100 Prozent, bleibt die Tierhaltung landwirtschaftlich; darueber wird sie gewerblich.

Zweites Beispiel: 500 Mastschweine mit je 0,16 VE ergeben 80 VE auf 10 ha, die Staffelgrenze liegt bei 100 VE und die Auslastung bei 80 Prozent — noch landwirtschaftlich, aber mit nur 20 VE Puffer.

Im Gegenbeispiel ergeben 5.000 Legehennen mit je 0,02 VE insgesamt 100 VE auf 8 ha; die Staffelgrenze liegt bei nur 80 VE, die Auslastung bei 125 Prozent und die Einstufung lautet gewerblich.

Formel fuer Vieheinheiten: Gesamt-VE gleich Anzahl Tiere mal VE-Schluessel je Tier nach Anlage 34 BewG.
Der VE-Schluessel stammt aus Anlage 34 zu Paragraf 241 BewG. Bei gemischten Bestaenden wird jede Tierart einzeln umgerechnet und die VE addiert.

Nachschlagen

VE-Umrechnungsschluessel nach Anlage 34 zu § 241 BewG

Der Umrechnungsschluessel ordnet jeder Tierart einen VE-Faktor zu, der Futterbedarf und Haltungsdauer widerspiegelt. Die Gesamtzahl der VE bestimmt zusammen mit der bewirtschafteten Flaeche, ob die Tierhaltung nach Paragraph 13 EStG als landwirtschaftlich oder gewerblich eingestuft wird.

Vieheinheiten (VE) je Tier fuer die haeufigsten Tierarten der landwirtschaftlichen Tierhaltung
TierartVE je Tier100 Tiere = VE
Kuehe (inkl. Mutterkuehe)1,0100,0
Faersen (ueber 2 Jahre)1,0100,0
Mastrind1,0100,0
Zuchtbulle / Ochse1,2120,0
Jungrind 1–2 Jahre0,770,0
Kalb / Jungrind unter 1 Jahr0,330,0
Mastschwein0,1616,0
Zuchtsau / -eber (ab 90 kg)0,3333,0
Ferkel (bis 20 kg)0,022,0
Laeufer (20–60 kg)0,066,0
Mutterschaf (ab 1 Jahr)0,110,0
Lamm (unter 1 Jahr)0,055,0
Ziege0,088,0
Pferd (ab 3 Jahre)1,1110,0
Pferd unter 3 Jahre / Kleinpferd0,770,0
Legehenne (inkl. Aufzucht)0,022,0
Masthaehnchen0,00170,17
Mastpute0,00670,67
Mastente0,00330,33
Mastgans0,00670,67
Zuchtpute / -ente / -gans0,044,0
Zuchtkaninchen0,0252,5
Damwild (ab 1 Jahr)0,088,0
Alpaka0,088,0
Lama0,110,0

VE-Schluessel nach Anlage 34 zu § 241 BewG. Die dritte Spalte zeigt, wie viele VE ein Bestand von 100 Tieren ergibt. Fuer die steuerliche Abgrenzung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG gilt die Staffel: bis 20 ha je 10 VE/ha, 20–30 ha je 7 VE/ha, 30–50 ha je 6 VE/ha, 50–100 ha je 3 VE/ha, ueber 100 ha je 1,5 VE/ha. Bei Gefluegelmasttieren zaehlt der Durchschnittsbestand, nicht die Stallplatzzahl. Stand: September 2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Vieheinheiten-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was sind Vieheinheiten und wozu dient der VE-Schluessel?

Vieheinheiten (VE) sind eine rechnerische Masseinheit, mit der unterschiedliche Tierarten in eine vergleichbare Groesse umgerechnet werden.

Der Umrechnungsschluessel ist in Anlage 34 zu Paragraph 241 BewG festgelegt und ordnet jeder Tierart einen Faktor zu, der ihren Futterbedarf und ihre wirtschaftliche Bedeutung widerspiegelt.

Eine Kuh entspricht 1,0 VE, ein Mastschwein nur 0,16 VE und eine Legehenne 0,02 VE.

Der Schluessel dient vor allem der steuerlichen Abgrenzung: Ueberschreitet ein Betrieb die zulaessige VE-Dichte je Hektar landwirtschaftlicher Nutzflaeche, gilt die Tierhaltung nicht mehr als landwirtschaftlich, sondern als gewerblich.

Das hat weitreichende Folgen fuer die Besteuerung, unter anderem Gewerbesteuerpflicht und den Verlust der Gewinnermittlung nach Durchschnittssaetzen.

Der Rechner nimmt die Umrechnung anhand der Anlage 34 vor und zeigt das Ergebnis zusammen mit der steuerlichen Einstufung.

Wie wird die zulaessige VE-Grenze nach Paragraph 13 EStG berechnet?

Paragraph 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG legt eine nach Flaechengroesse gestaffelte Hoechstgrenze fuer Vieheinheiten fest, bis zu der Tierhaltung als landwirtschaftlich gilt.

Die Staffel funktioniert kumulativ: Fuer die ersten 20 Hektar sind je 10 VE zulaessig, fuer die naechsten 10 Hektar je 7 VE, fuer die naechsten 20 Hektar je 6 VE, fuer die naechsten 50 Hektar je 3 VE und fuer jede weitere Flaeche darueber je 1,5 VE pro Hektar.

Bei 25 Hektar ergibt das beispielsweise 20 mal 10 plus 5 mal 7, also 200 plus 35, gleich 235 zulaessige VE.

Haelt ein Betrieb mit 25 Hektar 60 Kuehe, die zusammen 60 VE ausmachen, liegt die Auslastung bei rund 25,53 Prozent und der Puffer betraegt 175 VE.

Erst wenn die tatsaechlichen VE die Staffelgrenze uebersteigen, kippt die Einstufung in die Gewerblichkeit.

Was passiert steuerlich, wenn die VE-Grenze ueberschritten wird?

Uebersteigt der Tierbestand eines Betriebs die nach Paragraph 13 EStG zulaessige VE-Grenze, wird die ueberschiessende Tierhaltung als gewerblich eingestuft.

Das bedeutet konkret: Fuer den gewerblichen Anteil fallen Gewerbesteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer an, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssaetzen (Paragraph 13a EStG) ist nicht mehr moeglich, und der Betrieb muss unter Umstaenden Buch fuehren.

Ein Beispiel zeigt die Tragweite: 5.000 Legehennen auf 8 Hektar ergeben 100 VE gesamt, waehrend die Staffel bei 8 Hektar nur 80 VE zulaesst. Die Auslastung liegt bei 125 Prozent, und die Einstufung lautet gewerblich.

Der Uebergang betrifft allerdings nur den ueberschiessenden Teil, sofern der Betrieb daneben weiterhin landwirtschaftliche Einkuenfte erzielt. Die genaue Abgrenzung erfordert steuerliche Beratung und haengt vom Einzelfall ab.

Welche Tierarten haben den hoechsten und den niedrigsten VE-Schluessel?

Den hoechsten VE-Schluessel in Anlage 34 zu Paragraph 241 BewG tragen Zuchtbullen und Ochsen mit 1,2 VE je Tier, gefolgt von Pferden ab drei Jahren mit 1,1 VE und ausgewachsenen Rindern wie Kuehen, Faersen und Mastrindern mit je 1,0 VE.

Am unteren Ende stehen Masthaehnchen mit 0,0017 VE je Tier, Mastenten mit 0,0033 VE und Mastputen beziehungsweise Mastgaense mit je 0,0067 VE.

Das spiegelt den stark unterschiedlichen Futterbedarf und die Haltungsdauer wider: Ein Zuchtbulle bindet ueber das Jahr deutlich mehr Ressourcen als ein Masthaehnchen, das nur wenige Wochen gemästet wird.

Fuer den Rechner bedeutet das, dass bei Gefluegelmast sehr grosse Stueckzahlen noetig sind, um ueberhaupt in die Naehe der VE-Grenze zu kommen, waehrend bei Rinderhaltung schon moderate Herdengroessen ausreichen.

Was ist der Unterschied zwischen Durchschnittsbestand und Stallplatzzahl?

Der Durchschnittsbestand beschreibt die mittlere Tierzahl, die ueber das gesamte Jahr tatsaechlich gehalten wird, und ist die massgebliche Groesse fuer die Berechnung der Vieheinheiten nach Anlage 34 BewG.

Die Stallplatzzahl dagegen gibt die maximale Kapazitaet an und liegt bei Mastbetrieben mit mehreren Durchgaengen pro Jahr oft deutlich ueber dem Durchschnittsbestand.

Ein Schweinemastbetrieb mit 600 Stallplaetzen und drei Durchgaengen jaehrlich bei jeweils 80 Prozent Belegung haelt im Schnitt rund 480 Tiere, weil zwischen den Durchgaengen Leerzeiten liegen.

Der Rechner fragt deshalb den Durchschnittsbestand ab, nicht die Stallplaetze. Wer unsicher ist, kann den Durchschnitt aus den Bestandsmeldungen der Tierseuchenkasse oder dem HIT-Register ableiten.

Bei Legehennen entspricht der Durchschnittsbestand meist annaehernd der Platzzahl, weil die Tiere ein ganzes Legejahr im Stall bleiben.

Wie wirkt sich die Flaechengroesse auf die zulaessige VE-Grenze aus?

Die Staffelung nach Paragraph 13 EStG belohnt groessere Betriebe mit einer ueberproportional hoeheren VE-Grenze je zusaetzlichem Hektar in den unteren Stufen, waehrend der Grenzwert pro Hektar mit zunehmender Flaeche sinkt.

Konkret: Die ersten 20 Hektar bringen je 10 VE, die naechsten 10 Hektar je 7 VE, die naechsten 20 Hektar je 6 VE, die naechsten 50 Hektar je 3 VE und alles darueber je 1,5 VE.

Bei 10 Hektar sind damit maximal 100 VE zulaessig, bei 25 Hektar bereits 235 VE und bei 50 Hektar 380 VE.

Das bedeutet fuer die Praxis: Ein Betrieb, der seinen Tierbestand erweitern moechte, kann durch Zupacht von Flaeche die VE-Grenze anheben und so die landwirtschaftliche Einstufung erhalten.

Der Rechner zeigt bei jeder Flaechenaenderung sofort die neue Staffelgrenze, den Puffer und die Auslastung an.

Gilt der VE-Schluessel auch fuer oekologische Betriebe oder Hobbytierhaltung?

Der VE-Schluessel nach Anlage 34 zu Paragraph 241 BewG und die Staffelgrenzen nach Paragraph 13 EStG gelten grundsaetzlich fuer alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhaengig davon, ob sie konventionell oder oekologisch wirtschaften.

Die Haltungsform aendert nichts am steuerlichen Umrechnungsfaktor: Eine oekologisch gehaltene Kuh zaehlt genauso 1,0 VE wie eine konventionelle.

Fuer die reine Hobbytierhaltung ohne Gewinnerzielungsabsicht spielt der VE-Schluessel steuerlich keine Rolle, weil solche Haltung weder landwirtschaftliche noch gewerbliche Einkuenfte begruendet.

Relevant wird die Grenze allerdings dann, wenn ein Hobbybetrieb die Liebhaberei-Vermutung nicht entkraeften kann oder wenn ein Pferdepensionsbetrieb neben der Futtererzeugung Dienstleistungen erbringt.

In Grenzfaellen ist steuerliche Beratung unverzichtbar, da die Finanzverwaltung den Gesamtcharakter des Betriebs beurteilt.

Kann der Rechner mehrere Tierarten gleichzeitig beruecksichtigen?

Der Rechner berechnet die Vieheinheiten jeweils fuer eine Tierart und zeigt die steuerliche Einstufung anhand dieser einen Tierkategorie und der eingegebenen Flaeche.

In der Praxis halten viele Betriebe mehrere Tierarten gleichzeitig, zum Beispiel Milchkuehe und Mastbullen oder Schafe und Legehennen.

Um den gesamten VE-Bestand zu ermitteln, rechnest du jede Tierart einzeln um und addierst die Ergebnisse: 40 Kuehe ergeben 40 VE, dazu 200 Mastschweine mit je 0,16 VE ergeben 32 VE, zusammen also 72 VE.

Diese Gesamtzahl vergleichst du dann mit der Staffelgrenze, die der Rechner fuer deine Flaeche anzeigt.

Bei 25 Hektar liegt die Grenze bei 235 VE, sodass 72 VE eine Auslastung von rund 30,6 Prozent bedeuten und die Einstufung landwirtschaftlich bleibt.

Der Rechner gibt dir dabei den VE-Faktor und die Staffelgrenze vor, die Addition uebernimmst du selbst.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Der wichtigste Stellhebel ist die bewirtschaftete Flaeche: Jeder zusaetzliche Hektar erhoeht die zulaessige VE-Grenze und schafft Puffer fuer Bestandserweiterungen. Wer die Grenze knapp nicht erreicht, kann durch Zupacht von Flaeche die landwirtschaftliche Einstufung sichern — allerdings muss die Flaeche tatsaechlich selbst bewirtschaftet werden.

Bei Betrieben mit mehreren Tierarten addiere die VE-Ergebnisse jeder Art und vergleiche die Summe mit der Staffelgrenze. Der Rechner zeigt die Grenze fuer deine Flaeche an; die Addition der Teilbestaende uebernimmst du selbst.

Vor einer groesseren Investition — etwa dem Bau eines neuen Stalls — solltest du den geplanten Bestand vorab durchrechnen, um die steuerlichen Folgen zu kennen.

Beachte, dass die Staffelgrenzen nach Paragraph 13 EStG fuer den gesamten Betrieb gelten, nicht je Tierart.

Ein Betrieb mit 40 Kuehen (40 VE) und 200 Mastschweinen (32 VE) haelt zusammen 72 VE — das ist die Zahl, die mit der Staffelgrenze verglichen wird. Bei Grenzfaellen ist steuerliche Beratung unbedingt empfehlenswert. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Landwirt bewirtschaftet 25 Hektar und haelt 60 Kuehe. Er ueberlegt, den Bestand um 100 Mastschweine zu erweitern. Schritt 1 — Ist-Zustand pruefen: 60 Kuehe mit je 1,0 VE ergeben 60 VE.

Die Staffelgrenze bei 25 ha liegt bei 235 VE, die Auslastung bei 25,53 Prozent. Ergebnis: landwirtschaftlich mit 175 VE Puffer. Schritt 2 — Erweiterung durchrechnen: 100 Mastschweine mit je 0,16 VE ergeben zusaetzlich 16 VE.

Zusammen waeren es 76 VE bei 235 zulaessiger VE — Auslastung rund 32 Prozent, immer noch weit im landwirtschaftlichen Bereich. Schritt 3 — Belastungsgrenze testen: Erst bei insgesamt 235 VE wuerde die Grenze erreicht.

Das entspricht 60 Kuehen (60 VE) plus etwa 1.094 Mastschweinen (175 VE). Der Landwirt hat also erheblichen Spielraum. Schritt 4 — Entscheidung: Die Erweiterung um 100 Mastschweine ist steuerlich unbedenklich.

Fuer die laufende Einkommensteuer auf den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nutzt er ergaenzend den Einkommensteuer-Rechner. Gegenbeispiel: Ein Legehennenbetrieb mit 5.000 Hennen auf 8 Hektar kommt auf 100 VE bei einer Staffelgrenze von nur 80 VE.

Die Auslastung liegt bei 125 Prozent — gewerblich.

Um wieder unter die Schwelle zu kommen, muesste er entweder den Bestand auf 4.000 Hennen (80 VE) reduzieren oder mindestens 2 Hektar Flaeche zupachten, die die Staffelgrenze auf 100 VE anheben wuerden.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der haeufigste Fehler ist, die Stallplatzzahl statt des Durchschnittsbestands einzugeben. Bei Mastbetrieben mit mehreren Durchgaengen pro Jahr liegt die Stallplatzzahl deutlich ueber dem tatsaechlichen Jahresdurchschnitt, was die VE-Zahl ueberschaetzt und zu einer falschen Einstufung fuehren kann.

Zweiter Fehler: die Gesamtbetriebsflaeche inklusive Hofstelle, Wald und Wegebau eintragen statt nur der landwirtschaftlichen Nutzflaeche — das ueberschaetzt die zulaessige VE-Grenze.

Dritter Fehler: bei mehreren Tierarten nur die groesste zu rechnen und die uebrigen zu vergessen. Die Staffelgrenze nach Paragraph 13 EStG gilt fuer die Summe aller VE des Betriebs. Vierter Fehler: die Staffel linear hochzurechnen statt kumulativ.

Die ersten 20 Hektar bringen je 10 VE, nicht alle Hektar — wer 50 ha pauschal mit 10 VE ansetzt, kommt auf 500 statt der korrekten 380 VE. Fuenfter Fehler: die gewerbliche Einstufung als vollstaendigen Statuswechsel zu verstehen.

In vielen Faellen betrifft die Gewerblichkeit nur den ueberschiessenden Anteil, waehrend der landwirtschaftliche Kern erhalten bleibt — die genaue Abgrenzung erfordert steuerliche Beratung. Sechster Fehler: Pachtflaechen nicht mitzuzaehlen.

Solange die Flaeche tatsaechlich selbst bewirtschaftet wird, zaehlt sie zur landwirtschaftlichen Nutzflaeche und erhoeht die zulaessige VE-Grenze.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Vieheinheiten-Rechner rechnet Tierbestaende nach Anlage 34 zu Paragraph 241 BewG in Vieheinheiten um und prueft die steuerliche Einstufung nach der Staffel des Paragraph 13 EStG.

Im Beispiel ergeben 60 Kuehe auf 25 Hektar genau 60 VE bei einer zulaessigen Grenze von 235 VE — Auslastung 25,53 Prozent, Einstufung landwirtschaftlich, Puffer 175 VE.

Praktisch heisst das: Tierart, Bestandsgroesse und Flaeche eingeben und sofort sehen, ob der Betrieb innerhalb der Grenzen liegt oder ob eine Bestandsaenderung die Einstufung kippt.

Bei mehreren Tierarten die VE-Ergebnisse addieren und mit der angezeigten Staffelgrenze vergleichen. Fuer die Einkommensteuer auf den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft hilft der Einkommensteuer-Rechner.

Bei gewerblicher Einstufung wird zusaetzlich Gewerbesteuer faellig, die der Gewerbesteuer-Rechner berechnet. Angaben ohne Gewaehr, keine Steuerberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 500 Mastschweine ergeben 80 VE gesamt bei 8 VE/ha. Staffelgrenze 100 VE, Puffer 20 VE, Auslastung 80 Prozent. Einstufung: landwirtschaftlich.

Schweinemast: 500 Tiere auf 10 ha

Tierart
Mastschwein
Anzahl Tiere
500
Landwirtschaftliche Fläche
10 ha

Beispiel 2 · Mittel · 5.000 Legehennen ergeben 100 VE gesamt bei 12,5 VE/ha. Staffelgrenze 80 VE, Puffer 0 VE, Auslastung 125 Prozent. Einstufung: gewerblich.

Legehennenbetrieb: 5.000 Tiere auf 8 ha (gewerblich)

Tierart
Legehenne (inkl. Aufzucht)
Anzahl Tiere
5.000
Landwirtschaftliche Fläche
8 ha

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Weiternutzung

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  • Balkendiagramm zeigt die VE-Werte der acht häufigsten Tierarten nach Anlage 34 zu Paragraf 241 BewG: Zuchtbulle 1,2 VE, Pferd ab 3 Jahre 1,1 VE, Kuh 1,0 VE, Jungrind 0,7 VE, Zuchtsau 0,33 VE, Mastschwein 0,16 VE, Mutterschaf 0,1 VE, Legehenne 0,02 VE.

    VE-Schlüssel nach Anlage 34 BewG: Tierarten in Vieheinheiten

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  • Rechenbeispiel zeigt einen Milchviehbetrieb mit 60 Kühen auf 25 Hektar. Jede Kuh entspricht 1,0 VE, Gesamtbestand 60 VE. Die Staffel nach Paragraf 13 EStG erlaubt bis 235 VE (20 ha mal 10 plus 5 ha mal 7). VE-Dichte 2,4 VE je Hektar, Auslastung 25,5 Prozent: Einstufung landwirtschaftlich.

    Praxis: VE-Berechnung für Milchviehbetrieb 60 Kühe auf 25 ha

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           alt="Rechenbeispiel zeigt einen Milchviehbetrieb mit 60 Kühen auf 25 Hektar. Jede Kuh entspricht 1,0 VE, Gesamtbestand 60 VE. Die Staffel nach Paragraf 13 EStG erlaubt bis 235 VE (20 ha mal 10 plus 5 ha mal 7). VE-Dichte 2,4 VE je Hektar, Auslastung 25,5 Prozent: Einstufung landwirtschaftlich."
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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Berechnung basiert auf dem Umrechnungsschlüssel der Anlage 34 BewG und den Staffelgrenzen des § 13 EStG. Die steuerliche Einstufung erfordert im Einzelfall eine steuerberaterliche Prüfung.

Quelle: Anlage 34 zu § 241 BewG (Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in VE); § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Abgrenzung landwirtschaftlich/gewerblich); § 241 BewG (Tierbestände).

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
VE-Umrechnungsschlüssel nach Anlage 34 zu § 241 BewG; Staffelgrenzen (10 VE Sockel + VE/ha-Staffel) nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Zitation & Richtlinien

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Rechner-Portal (2026). Vieheinheiten-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/vieheinheiten-rechner

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Rechner-Portal, 2026. Vieheinheiten-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/vieheinheiten-rechner

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