Überblick
Was bringt eine Spende steuerlich?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wie viel Einkommensteuer eine Spende tatsächlich spart und was sie dich netto kostet, zeigt der Spendenrechner. Die Kernfrage lautet: Welcher Anteil meiner Spende fließt über den Spendenabzug als Steuerersparnis zurück – und ab wann entsteht ein Spendenvortrag auf Folgejahre?
Gemeinnützige Spenden sind nach § 10b Abs. 1 EStG als Sonderausgaben abziehbar, maximal bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Übersteigt die Spende diesen Höchstbetrag, wird der Rest nach § 10b Abs. 1 Satz 9 EStG zeitlich unbegrenzt als Spendenvortrag vorgetragen.
Parteispenden folgen einer eigenen Logik: § 34g EStG gewährt zunächst eine direkte Steuerermäßigung von 50 Prozent bis 1.650 Euro (Einzel) beziehungsweise 3.300 Euro (Zusammenveranlagung), bevor der darüber liegende Teil als Sonderausgabe nach § 10b Abs. 2 EStG abgezogen wird.
Der Rechner richtet sich an Steuerpflichtige, die vor der Steuererklärung den finanziellen Effekt einer geplanten oder bereits geleisteten Spende beziffern wollen – ob an eine gemeinnützige Organisation, eine Kirchengemeinde, eine Stiftung oder eine politische Partei.
Die Einkommensteuer wird dabei intern nach dem amtlichen Tarif 2026 (§ 32a EStG) berechnet, wahlweise als Grundtarif oder im Splitting-Verfahren. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt.
Entscheidend für das Verständnis: Der Spendenabzug mindert nicht die Spende, sondern das zu versteuernde Einkommen.
Die Ersparnis ergibt sich aus dem Unterschied zwischen der Steuer ohne und der Steuer mit Abzug – sie hängt deshalb direkt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Bei 500 Euro Spende und einem zvE von 45.000 Euro beträgt die Ersparnis rund 166 Euro, die Nettokosten liegen bei 334 Euro. Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.