Überblick
Kirchensteuer berechnen: Hebesatz, Kinderfreibeträge und Kappung
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, den Mitglieder einer steuererhebenden Kirche zahlen. Du suchst diesen Rechner, wenn du wissen willst, was die Mitgliedschaft im Jahr kostet, was ein Kirchenaustritt sparen würde oder warum die Zahl im Steuerbescheid so ausfällt.
Drei Größen entscheiden: der Hebesatz deines Bundeslands, die Bemessungsgrundlage und eine mögliche Kappung.
Im Steuerbescheid steht dazu nur eine einzige Zahl, doch dahinter liegen drei Zuständigkeiten: Der Staat legt Einkommensteuer und Freibeträge fest, die Kirche beschließt Hebesatz und Kappung, die Finanzämter ziehen die Steuer ein.
Der Rechner trennt diese Stufen und zeigt, welche davon deine Zahl bewegt. Der Hebesatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen anderen Ländern 9 Prozent.
Er wirkt nicht auf dein Einkommen, sondern auf die Einkommensteuer, die nach Abzug der Kinderfreibeträge festzusetzen wäre (§ 51a EStG).
Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind das 10.548 Euro Einkommensteuer und damit 949,32 Euro Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen, in Bayern 843,84 Euro.
Die Kappung begrenzt die Steuer bei hohen Einkommen auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, je nach Kirche zwischen 2,75 und 4 Prozent.
Dazu kommt die Entlastung durch die Sonderausgabe: Gezahlte Kirchensteuer senkt die Einkommensteuer, im Standardfall um 332 Euro. Der Rechner zeigt Kirchensteuer, Kappungsvorteil, Ersparnis und Nettobelastung.