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Kirchensteuer berechnen 2026: Hebesatz, Kappung, Ersparnis

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Wovon rechnest du?
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Veranlagungsart und Kirchenzugehörigkeit
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Kurzantwort

Der Kirchensteuer-Rechner ermittelt die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Ländern, berechnet auf die Einkommensteuer nach Abzug der Kinderfreibeträge (§ 51a EStG). Optional begrenzt die Kappung die Steuer auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, und der Sonderausgabenabzug zeigt die Nettobelastung.

Kirchensteuer berechnen: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % sonst.

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Kirchensteuer berechnen: Hebesatz, Kinderfreibeträge und Kappung

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, den Mitglieder einer steuererhebenden Kirche zahlen. Du suchst diesen Rechner, wenn du wissen willst, was die Mitgliedschaft im Jahr kostet, was ein Kirchenaustritt sparen würde oder warum die Zahl im Steuerbescheid so ausfällt.

Drei Größen entscheiden: der Hebesatz deines Bundeslands, die Bemessungsgrundlage und eine mögliche Kappung.

Im Steuerbescheid steht dazu nur eine einzige Zahl, doch dahinter liegen drei Zuständigkeiten: Der Staat legt Einkommensteuer und Freibeträge fest, die Kirche beschließt Hebesatz und Kappung, die Finanzämter ziehen die Steuer ein.

Der Rechner trennt diese Stufen und zeigt, welche davon deine Zahl bewegt. Der Hebesatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen anderen Ländern 9 Prozent.

Er wirkt nicht auf dein Einkommen, sondern auf die Einkommensteuer, die nach Abzug der Kinderfreibeträge festzusetzen wäre (§ 51a EStG).

Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind das 10.548 Euro Einkommensteuer und damit 949,32 Euro Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen, in Bayern 843,84 Euro.

Die Kappung begrenzt die Steuer bei hohen Einkommen auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, je nach Kirche zwischen 2,75 und 4 Prozent.

Dazu kommt die Entlastung durch die Sonderausgabe: Gezahlte Kirchensteuer senkt die Einkommensteuer, im Standardfall um 332 Euro. Der Rechner zeigt Kirchensteuer, Kappungsvorteil, Ersparnis und Nettobelastung.

Eingaben

Kirchensteuer berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Bei „Wovon rechnest du?“ wählst du die volle Rechnung aus dem zu versteuernden Einkommen oder die Schnellrechnung. Die Schnellrechnung braucht nur die „Einkommen- oder Lohnsteuer pro Jahr“, wenn du sie schon kennst, und multipliziert sie mit dem Hebesatz.

Das „Bundesland (Wohnsitz)“ bestimmt den Hebesatz: 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern, sonst 9 Prozent.

Das „Zu versteuernde Einkommen (vor Kinderfreibeträgen)“ steht im Einkommensteuerbescheid; bei Zusammenveranlagung zählt das gemeinsame Einkommen.

Zieht dein Bescheid die Kinderfreibeträge schon ab, rechne sie wieder hinzu, sonst werden sie doppelt berücksichtigt.

Unter „Veranlagungsart und Kirchenzugehörigkeit“ wählst du Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung mit zwei Kirchenmitgliedern oder mit nur einem.

Im dritten Fall fragt der Rechner nach den „Einkünften des Kirchenmitglieds“ und den „Einkünften des Partners ohne Kirche“, um die gemeinsame Steuer aufzuteilen.

Die „Kinderfreibeträge (Zähler)“ zählen 1,0 je Kind mit beiden Elternteilen und 0,5 mit einem Elternteil. Bei der „Kappung deiner Kirche (Prozent des zvE)“ wählst du den Satz aus dem Kirchensteuerbeschluss oder lässt sie weg.

Häufige Eingabefehler sind das Bruttogehalt statt des zu versteuernden Einkommens, der Zähler 2,0 für ein einzelnes Kind und ein Kappungssatz, den die eigene Kirche gar nicht gewährt.

Im Zweifel nennt dir die Kirchensteuerstelle deiner Kirche den passenden Beschluss.

Praxisfälle

Kirchensteuer berechnen nach Situation

Sechs typische Suchfragen rund um Hebesatz, Kinder, Kappung und Ehe mit einem Kirchenmitglied, jede mit Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis aus dem Rechner oben.

  1. Kirchensteuer 9 Prozent bei 50.000 Euro

    „Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen?“

    Eingabe
    Volle Rechnung, Nordrhein-Westfalen, 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, Einzelveranlagung, keine Kinder, keine Kappung
    Ergebnis
    Kirchensteuer 949,32 Euro im Jahr | 79,11 Euro im Monat | Ersparnis 332 Euro | netto 617,32 Euro
  2. Kirchensteuer Bayern mit 8 Prozent

    „Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bayern bei 50.000 Euro?“

    Eingabe
    Volle Rechnung, Bayern, 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, Einzelveranlagung, keine Kinder
    Ergebnis
    Kirchensteuer 843,84 Euro im Jahr | 70,32 Euro im Monat | Ersparnis 295 Euro | netto 548,84 Euro
  3. Kirchensteuer mit zwei Kindern im Splitting

    „Wie wirken zwei Kinder auf die Kirchensteuer bei 80.000 Euro?“

    Eingabe
    Volle Rechnung, Nordrhein-Westfalen, 80.000 Euro, Zusammenveranlagung mit zwei Kirchenmitgliedern, Kinderfreibeträge 2,0
    Ergebnis
    Freibeträge 19.512 Euro | Einkommensteuer als Bemessung 8.572 Euro | Kirchensteuer 771,48 Euro statt 1.297,62 Euro ohne Kinder
  4. Kappung der Kirchensteuer in Brandenburg

    „Was spart die Kappung bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen?“

    Eingabe
    Volle Rechnung, Brandenburg, 150.000 Euro, Einzelveranlagung, Kappung 3 Prozent
    Ergebnis
    Kirchensteuer 4.500,00 Euro statt 4.667,76 Euro | Kappungsvorteil 167,76 Euro | Kappung ab 128.492 Euro
  5. Kappung bei sehr hohem Einkommen

    „Ab wann wird die Kirchensteuer bei 3,5 Prozent gekappt?“

    Eingabe
    Volle Rechnung, Hessen, 400.000 Euro, Einzelveranlagung, Kappung 3,5 Prozent
    Ergebnis
    Kirchensteuer 14.000,00 Euro statt 14.447,61 Euro | Kappungsvorteil 447,61 Euro | Kappung ab 318.617 Euro
  6. Nur ein Ehepartner ist in der Kirche

    „Wie hoch ist die Kirchensteuer, wenn nur einer von uns Kirchenmitglied ist?“

    Eingabe
    Volle Rechnung, Nordrhein-Westfalen, 80.000 Euro, Zusammenveranlagung mit einem Kirchenmitglied, Einkünfte des Mitglieds 70.000 Euro, des Partners 20.000 Euro
    Ergebnis
    Anteil des Mitglieds 92,08 % | Kirchensteuer 1.194,85 Euro statt 1.297,62 Euro bei zwei Mitgliedern

Berechnung

Kirchensteuer berechnen: Hebesatz, Kinderfreibeträge und Kappung im Rechenweg

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt vier Schritten. Zuerst zieht der Rechner die Kinderfreibeträge ab: 2026 sind das 3.414 Euro Kinderfreibetrag plus 1.464 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zusammen 4.878 Euro je Elternteil, bei beiden Eltern 9.756 Euro je Kind.

Daraus entsteht ein fiktives zu versteuerndes Einkommen, auch wenn dein Bescheid wegen des Kindergelds ohne Freibeträge rechnet (§ 32 Abs. 6 und § 51a Abs. 2 EStG).

Danach berechnet er darauf die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026, im Grundtarif oder im Splittingverfahren. Sie ist die Bemessungsgrundlage. Mit dem Hebesatz multipliziert, 8 oder 9 Prozent, ergibt sich die Kirchensteuer.

Im Standardfall sind das 9 % × 10.548 Euro = 949,32 Euro. Beim Splittingverfahren halbiert der Rechner das Einkommen, wendet den Grundtarif an und verdoppelt das Ergebnis (§ 32a Abs. 5 EStG).

Die Einkommensteuer wird auf volle Euro abgerundet, die Kirchensteuer auf den Cent gerundet. Bleibt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro je Person, entsteht keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer.

Als vierten Schritt vergleicht er mit der Kappung: Die Kirchensteuer ist das Minimum aus Hebesatz × Einkommensteuer und Kappungssatz × fiktivem zu versteuerndem Einkommen. Bei 150.000 Euro und 3 Prozent sind es 4.500 statt 4.667,76 Euro.

Zuletzt folgt die Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Die Ersparnis ist die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen minus die Einkommensteuer nach Abzug der Kirchensteuer.

Im Standardfall bleiben von 949,32 Euro nach 332 Euro Ersparnis netto 617,32 Euro. Rechenweg im Standardfall: 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 10.548 Euro Einkommensteuer, 9 Prozent Hebesatz ergeben 949,32 Euro Kirchensteuer und nach 332 Euro Ersparnis 617,32 Euro netto

Kirchensteuer Ki gleich Hebesatz mal Einkommensteuer durch 100; Kappungsgrenze Km gleich Kappungssatz mal fiktivem Einkommen; Vorteil Kv gleich Ki minus Km; Zf gleich Einkommen minus Freibeträge.
Kirchensteuer = Hebesatz (8 oder 9 Prozent) mal Einkommensteuer nach Abzug der Kinderfreibeträge (§ 51a EStG); eine Kappung begrenzt sie auf einen Anteil des fiktiven zu versteuernden Einkommens.

Nachschlagen

Kirchensteuer 2026 im Überblick: Tabelle nach zu versteuerndem Einkommen

Die Tabelle zeigt die Kirchensteuer pro Jahr in Euro für 20.000 bis 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, jeweils ohne Kappung. Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben und nutzen den Einkommensteuertarif 2026.

Kirchensteuer in Euro pro Jahr nach zu versteuerndem Einkommen für Einzelveranlagung mit 9 Prozent, Einzelveranlagung mit 8 Prozent, Zusammenveranlagung ohne Kinder und Zusammenveranlagung mit zwei Kindern, Rechtsstand 2026
Zu versteuerndes Einkommen (Euro)Einzel, 9 % (z. B. NRW)Einzel, 8 % (Bayern, Baden-Württemberg)Splitting, 9 %, keine KinderSplitting, 9 %, zwei Kinder
20.000141,30125,600,000,00
30.000379,53337,3678,300,00
40.000648,81576,72282,600,00
50.000949,32843,84513,0086,76
60.0001.280,971.138,64759,06293,58
80.0002.021,761.797,121.297,62771,48
100.0002.777,762.469,121.898,641.311,48
150.0004.667,764.149,123.665,522.934,54

Beispiel: Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Kirchensteuer in Einzelveranlagung mit 9 Prozent 949,32 Euro, mit 8 Prozent 843,84 Euro. Die Spalte mit zwei Kindern rechnet mit dem Zähler 2,0 und Kinderfreibeträgen von 19.512 Euro. Berechnet mit dem Rechner oben; Kappung, Solidaritätszuschlag und Kirchgeld sind nicht enthalten.

Kirchensteuersatz und Kappung je Bundesland

Der Hebesatz beträgt 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern und 9 Prozent in den übrigen Ländern. Die Kappung beschließt jede Kirche selbst; die Tabelle nennt nur die Angaben, die sich an Quellen der Finanzverwaltung und der Kirchen belegen lassen.

Kirchensteuer-Hebesatz in Prozent der Einkommensteuer und belegte Kappungsangaben je Bundesland, Stand Oktober 2026
BundeslandHebesatzKappung des zu versteuernden Einkommens
Baden-Württemberg8 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Bayern8 %Keine Kappung vorgesehen (Bekanntmachung BStBl. 2007 I S. 75)
Berlin9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Brandenburg9 %3 Prozent des zvE (Finanzamt Brandenburg)
Bremen9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Hamburg9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Hessen9 %Evangelische Kirche 3,5 Prozent auf Antrag (EKHN)
Mecklenburg-Vorpommern9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Niedersachsen9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Nordrhein-Westfalen9 %Evangelische Kirche von Westfalen 3,5 Prozent auf Antrag (EKvW)
Rheinland-Pfalz9 %Evangelische Kirche im EKHN-Gebiet 3,5 Prozent auf Antrag (EKHN)
Saarland9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Sachsen9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Sachsen-Anhalt9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Schleswig-Holstein9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss
Thüringen9 %2,75 bis 4 Prozent je nach Kirche (EKD), Satz im Kirchensteuerbeschluss

Quellen: Evangelische Kirche in Deutschland (kirchenfinanzen.de, Seitenstand 20.02.2026), Finanzamt Brandenburg, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, EKHN und Evangelische Kirche von Westfalen. Wo die Tabelle nur die Spanne nennt, steht der Satz deiner Kirche im Kirchensteuerbeschluss; ohne Beleg trägt die Tabelle keinen Einzelwert ein.

Ab welchem Einkommen greift die Kappung der Kirchensteuer?

Die Kappung wirkt erst, wenn der Hebesatz mal Einkommensteuer den Kappungssatz mal zu versteuerndes Einkommen übersteigt. Die Tabelle nennt die Schwelle für den Tarif 2026 ohne Kinderfreibeträge; mit Kindern verschiebt sie sich um die Freibeträge nach oben.

Zu versteuerndes Einkommen in Euro, ab dem die Kappung der Kirchensteuer greift, nach Kappungssatz, Hebesatz und Veranlagungsart, Tarif 2026
KappungssatzHebesatz 9 %, GrundtarifHebesatz 9 %, SplittingHebesatz 8 %, GrundtarifHebesatz 8 %, Splitting
2,75 %97.307194.608146.047292.090
3,00 %128.492256.980247.464494.942
3,50 %318.617637.2201.557.6863.115.372
4,00 %3.504.7507.009.500greift nichtgreift nicht

Beispiel: Bei 9 Prozent Hebesatz und 3 Prozent Kappung greift die Kappung im Grundtarif ab 128.492 Euro zu versteuerndem Einkommen. Bei 8 Prozent Hebesatz und 4 Prozent Kappung greift die Kappung bis 10 Millionen Euro zu versteuerndem Einkommen nie. In Bayern gibt es keine Kappung.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Der Hebesatz liegt 2026 unverändert bei 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern und bei 9 Prozent in den übrigen Ländern; die Übersicht der Evangelischen Kirche in Deutschland trägt den Seitenstand 20. Februar 2026.
  • Die Kinderfreibeträge 2026 betragen 3.414 Euro und 1.464 Euro je Elternteil (§ 32 Abs. 6 EStG, am 8. Oktober 2026 gegen gesetze-im-internet.de gelesen); sie bilden die Bemessungsgrundlage nach § 51a EStG.
  • Der Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestags-Drucksache 21/8235) will den Kinderfreibetrag ab 2027 auf 3.564 Euro anheben, lässt den Freibetrag von 1.464 Euro unverändert und ändert § 51a EStG nicht. Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 Euro steigen.
  • Der Entwurf ist noch nicht beschlossen und kann sich ändern; bis dahin rechnet dieser Rechner mit dem Tarif und den Freibeträgen 2026.

Stand: 08.10.2026 · Quelle: Deutscher Bundestag – Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235 vom 28.09.2026); § 32 und § 51a EStG auf gesetze-im-internet.de, geprüft 08.10.2026

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Kirchensteuer, zum Hebesatz und zur Kappung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 4.000 Euro brutto?

Bei 4.000 Euro Bruttogehalt im Monat, Steuerklasse I und Wohnort in Nordrhein-Westfalen behält der Arbeitgeber laut Lohnsteuer-Rechner dieses Portals 524,50 Euro Lohnsteuer ein.

Darauf zahlst du 9 Prozent Kirchensteuer, also 47,21 Euro im Monat oder rund 566 Euro im Jahr. In Bayern gilt der Hebesatz von 8 Prozent, die Kirchensteuer sinkt dort auf 41,96 Euro.

Bei 2.600 Euro brutto sind es 207,92 Euro Lohnsteuer und 18,71 Euro Kirchensteuer.

Dieser Rechner arbeitet mit dem zu versteuernden Einkommen aus dem Steuerbescheid und nicht mit dem Brutto, weil Vorsorgeaufwendungen und Pauschbeträge den Betrag verschieben.

Für eine schnelle Näherung wählst du die Schnellrechnung und trägst die Jahreslohnsteuer ein: 6.294 Euro ergeben bei 9 Prozent 566,46 Euro. Ob Kinderfreibeträge im Lohnsteuerabzug wirken, entscheiden deine Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Ein Teil der gezahlten Kirchensteuer kommt über die Steuererklärung als Sonderausgabe zurück, bei 37.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind es 172 von 564,75 Euro.

Wie viel Prozent Kirchensteuer gelten in meinem Bundesland?

In Baden-Württemberg und Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent, in den übrigen 14 Bundesländern 9 Prozent (Evangelische Kirche in Deutschland, Seitenstand 20. Februar 2026).

Der Satz gilt für die Einkommensteuer, die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer, nie für das Einkommen selbst.

Bei 10.548 Euro Einkommensteuer, dem Wert bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Grundtarif, sind das 843,84 Euro mit 8 Prozent und 949,32 Euro mit 9 Prozent, ein Unterschied von 105,48 Euro.

Bei pauschalierter Lohnsteuer liegt der Satz je nach Land zwischen 4 und 7 Prozent.

Maßgeblich ist der Wohnsitz, beim Lohnsteuerabzug zunächst die Betriebsstätte: Wer in Potsdam wohnt und für einen Arbeitgeber in Bayern arbeitet, dem werden 8 Prozent abgezogen, und das Finanzamt fordert in der Veranlagung die Differenz auf 9 Prozent nach (Finanzamt Brandenburg).

Den Satz deiner Kirche nennt ihr Kirchensteuerbeschluss. Wer umzieht, prüft deshalb in der nächsten Steuererklärung, ob das Finanzamt den Hebesatz des neuen Wohnorts angesetzt hat.

Wie wirken Kinder auf die Kirchensteuer?

Kinder senken die Kirchensteuer deutlich, auch wenn du Kindergeld bekommst. Nach § 51a Abs. 2 EStG wird die Bemessungsgrundlage in allen Fällen so berechnet, als hättest du die Kinderfreibeträge abgezogen.

2026 sind das 3.414 plus 1.464 Euro, also 4.878 Euro je Elternteil und Kind, bei beiden Eltern 9.756 Euro.

Ein Ehepaar mit 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt im Splitting ohne Kinder 1.297,62 Euro Kirchensteuer bei 9 Prozent, mit einem Kind 1.027,08 Euro und mit zwei Kindern 771,48 Euro.

Die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibetrag, die für die Einkommensteuer gilt, spielt für die Kirchensteuer keine Rolle.

Im Rechner gibst du den Zähler der Kinderfreibeträge an: 1,0 je Kind mit beiden Elternteilen, 0,5 mit einem Elternteil.

Im Lohnsteuerabzug wirken die Freibeträge nur, wenn sie als Lohnsteuerabzugsmerkmal eingetragen sind; sonst bekommst du den Unterschied erst mit der Steuererklärung zurück. Prüfe daher die Zahl der Kinderfreibeträge in deinen Abzugsmerkmalen.

Was ist die Kappung der Kirchensteuer, und ab wann lohnt sie?

Mit der Kappung begrenzen die Kirchen die Steuer auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, je nach Land und Kirche zwischen 2,75 und 4 Prozent (Evangelische Kirche in Deutschland).

Das Finanzamt Brandenburg nennt 3 Prozent, die EKHN in Hessen und Rheinland-Pfalz und die Evangelische Kirche von Westfalen nennen 3,5 Prozent, beide auf Antrag.

Mit 9 Prozent Hebesatz greift die Kappung bei 3 Prozent ab 128.492 Euro zu versteuerndem Einkommen im Grundtarif, bei 3,5 Prozent ab 318.617 Euro, im Splitting ab etwa dem Doppelten.

Bei 150.000 Euro in Brandenburg sinkt die Kirchensteuer von 4.667,76 auf 4.500 Euro, du sparst 167,76 Euro; bei 400.000 Euro und 3,5 Prozent sparst du 447,61 Euro.

Bei der EKHN kannst du den Antrag innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist stellen. In Bayern ist keine Kappung vorgesehen. Den Satz deiner Kirche findest du im Kirchensteuerbeschluss oder bei der Kirchensteuerstelle.

Bei Zusammenveranlagung rechnet die Kappungsgrenze mit dem gemeinsamen Einkommen.

Lohnt sich ein Kirchenaustritt finanziell?

Finanziell sparst du die Kirchensteuer abzüglich der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug.

Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, Einzelveranlagung und Wohnort in Nordrhein-Westfalen sind das 949,32 Euro Kirchensteuer, von denen 332 Euro über die geringere Einkommensteuer zurückkommen.

Der Austritt bringt also 617,32 Euro im Jahr, rund 51 Euro im Monat. In Bayern wären es 548,84 Euro. Mit zwei Kindern und 80.000 Euro im Splitting sind es 527,48 Euro.

In diesen Beispielen entspricht das 0,7 bis 1,2 Prozent des zu versteuernden Einkommens, bei höheren Einkommen mehr.

Der Rechner beantwortet nur die Zahl, nicht die Entscheidung: Ein Austritt hat auch Folgen jenseits der Steuer, und das Verfahren richtet sich nach dem Recht deines Landes.

Rechne mit der Nettozahl, vergleiche sie mit deinem Steuerbescheid und kläre die Formalitäten, bevor du handelst. Tritt von einem Paar nur ein Partner aus, zahlt der andere weiter, dann nach dem Anteil der glaubensverschiedenen Ehe.

Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, gezahlte Kirchensteuer ist eine Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis ist die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen minus die Einkommensteuer nach Abzug der Kirchensteuer.

Bei 50.000 Euro und 949,32 Euro Kirchensteuer sind das 332 Euro, bei 100.000 Euro mit 2.777,76 Euro Kirchensteuer 1.167 Euro, weil der Grenzsteuersatz steigt. Nicht abziehbar ist Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer gezahlt wurde.

Erstattete Kirchensteuer, zum Beispiel nach einem Kappungsantrag, wird im Jahr der Erstattung mit den gezahlten Beträgen verrechnet; ein Überhang erhöht den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 10 Abs. 4b EStG).

Trage die gezahlte Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben ein, du findest sie in der Lohnsteuerbescheinigung oder im Bescheid. Bei Zusammenveranlagung zählt die Summe beider Partner.

Ohne Abzug wäre die Rechnung zu pessimistisch: Netto zahlst du bei 50.000 Euro nur 617,32 statt 949,32 Euro.

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bayern?

In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Einkommensteuer. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat das für die Steuerjahre ab 2007 bekannt gemacht (BStBl. 2007 I S.

75) und dabei weder Mindestbeträge noch eine Kappung vorgesehen; die EKD-Übersicht nennt Bayern bis heute als Ausnahme ohne Kappung.

Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind das 843,84 Euro im Jahr, 70,32 Euro im Monat, in Nordrhein-Westfalen wären es 949,32 Euro.

Bei 100.000 Euro zahlst du in Bayern 2.469,12 Euro, bei 200.000 Euro 5.829,12 Euro und bei 400.000 Euro 12.842,32 Euro, das sind 3,21 Prozent des Einkommens.

Weil keine Kappung gilt, bleibt die Steuer auch bei sehr hohen Einkommen proportional zur Einkommensteuer. Die Wahl eines Kappungssatzes ändert im Rechner für Bayern nichts.

Für die Ersparnis aus dem Sonderausgabenabzug gilt dasselbe wie überall: Bei 50.000 Euro sind es 295 Euro, netto bleiben 548,84 Euro.

Wie berechnet sich die Kirchensteuer bei nur einem Kirchenmitglied?

Gehört nur ein Ehepartner einer steuererhebenden Kirche an, spricht das Steuerrecht von glaubensverschiedener Ehe.

Die Kirchensteuer trifft dann nur das Mitglied, und zwar nach seinem Anteil an der gemeinsamen Steuer: Die Finanzverwaltung teilt die Splitting-Einkommensteuer im Verhältnis der Grundtarif-Einkommensteuer beider Partner auf (Finanzamt Brandenburg).

Beispiel: 80.000 Euro gemeinsames zu versteuerndes Einkommen, Einkünfte des Mitglieds 70.000 Euro, des Partners 20.000 Euro, keine Kinder, Nordrhein-Westfalen.

Das Mitglied trägt 92,08 Prozent der gemeinsamen Einkommensteuer von 14.418 Euro, also 9 % × 13.276,09 Euro = 1.194,85 Euro; gehörten beide einer Kirche an, wären es 1.297,62 Euro.

Bei zwei verschiedenen Kirchen, etwa evangelisch und katholisch, halbiert sich die Bemessungsgrundlage je Kirche (Halbteilung), die Summe bleibt bei gleichem Hebesatz gleich.

Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe und die Kappung sind nicht im Rechner enthalten; beides richtet sich nach den Beschlüssen deiner Kirche und kann die Summe erhöhen oder senken.

Hinweise

Kirchensteuer und Kappung richtig einordnen: brutto, netto und ab wann gekappt wird

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die Zeile „Kirchensteuer pro Jahr“ und teile sie durch zwölf: 949,32 Euro sind 79,11 Euro im Monat. Entscheidend ist aber die Nettobelastung.

Weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, sparst du im Standardfall 332 Euro Einkommensteuer; effektiv zahlst du 617,32 Euro, rund 35 Prozent weniger als der Bescheidbetrag.

Wer einen Kirchenaustritt abwägt, vergleicht diese Nettozahl, nicht die Bruttozahl. Prüfe danach, ob eine Kappung für dich in Frage kommt.

Mit 9 Prozent Hebesatz greift sie bei einem Satz von 3 Prozent erst ab 128.492 Euro zu versteuerndem Einkommen im Grundtarif, bei 3,5 Prozent ab 318.617 Euro und im Splittingverfahren ab etwa dem Doppelten. Darunter bringt ein Antrag nichts.

Darüber erstattet die Kirche den Mehrbetrag, in den meisten Ländern nur auf Antrag, bei der EKHN innerhalb von vier Jahren. In Bayern entfällt die Kappung ganz.

Mit Kindern lohnt der Blick auf die Freibeträge: Zwei Kinder senken die Kirchensteuer bei 80.000 Euro im Splitting von 1.297,62 auf 771,48 Euro.

Zeigt der Rechner 0 Euro, bleibt das fiktive Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro je Person; einen Mindestbetrag, den einzelne Kirchen daneben festsetzen, enthält er nicht. Kappung bei 3,5 Prozent: Kirchensteuer ohne und mit Kappung bei 200.000, 300.000, 400.000 und 450.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, die Kappung greift ab 318.617 Euro Vergleiche das Ergebnis zum Schluss mit der Zeile „Kirchensteuer“ im Steuerbescheid.

Abweichungen zeigen meist einen anderen Hebesatz oder einen Kappungsantrag.

Anwendung

Praxisfall: Ehepaar mit zwei Kindern, 80.000 Euro und 527,48 Euro netto

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ausgangslage: Anna und Jonas leben in Köln, beide gehören der evangelischen Kirche an und werden zusammen veranlagt. Sie haben zwei Kinder, das Kindergeld wird gezahlt, das gemeinsame zu versteuernde Einkommen laut Bescheid beträgt 80.000 Euro.

Sie fragen sich, was die Mitgliedschaft wirklich kostet. Eingaben: Bundesland Nordrhein-Westfalen, zu versteuerndes Einkommen 80.000 Euro, Zusammenveranlagung mit zwei Kirchenmitgliedern, Kinderfreibeträge (Zähler) 2,0, keine Kappung.

Rechnung: Die Freibeträge betragen 2 × 9.756 = 19.512 Euro, das fiktive zu versteuernde Einkommen 60.488 Euro, die Einkommensteuer im Splitting 8.572 Euro. Mal 9 Prozent ergibt 771,48 Euro im Jahr, 64,29 Euro im Monat.

Ohne Kinderfreibeträge wären es 1.297,62 Euro. Ergebnis und Entscheidung: Als Sonderausgabe senkt die Kirchensteuer die Einkommensteuer um 244 Euro, netto bleiben 527,48 Euro, das sind rund 44 Euro im Monat.

Die Kappung spielt bei 0,96 Prozent des zu versteuernden Einkommens keine Rolle. Das Paar legt die Zahl neben den Steuerbescheid: Stimmt die Kirchensteuerzeile, ist nichts zu tun.

Weicht sie ab, prüfen die beiden Hebesatz und Kinderfreibeträge im Bescheid. Wer über einen Austritt nachdenkt, kennt nun die echte Größe: 527,48 Euro netto im Jahr.

Steigt das gemeinsame Einkommen später auf 100.000 Euro, wächst die Kirchensteuer des Paares bei zwei Kindern auf 1.311,48 Euro, und die Kappung greift auch dann noch nicht. Praxisfall Ehepaar mit zwei Kindern in Köln: Kinderfreibeträge 19.512 Euro senken die Kirchensteuer bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen von 1.297,62 auf 771,48 Euro, netto 527,48 Euro

Fallstricke

Sechs typische Fehler beim Kirchensteuer-Berechnen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler ist, 9 Prozent vom Einkommen oder vom Bruttolohn zu rechnen. Der Hebesatz gilt für die Einkommensteuer: Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind es 949,32 Euro, nicht 4.500 Euro.

Ebenso falsch ist es, 9 Prozent vom Bruttogehalt zu nehmen: Bei 4.000 Euro brutto im Monat kämen 360 Euro heraus statt der 47,21 Euro, die auf die Lohnsteuer von 524,50 Euro entfallen. Zweitens werden Kinder vergessen.

Die Kirchensteuer rechnet immer mit den Kinderfreibeträgen, auch wenn dir das Kindergeld mehr bringt. Zwei Kinder senken sie bei 80.000 Euro im Splitting von 1.297,62 auf 771,48 Euro. Drittens gilt die Kappung nicht automatisch.

In den meisten Ländern erstattet die Kirche nur auf Antrag, und in Bayern gibt es sie nicht: Bei 200.000 Euro zahlst du dort mit 8 Prozent 5.829,12 Euro, gleich welchen Kappungssatz du wählst.

Viertens wird der Bescheidbetrag als Mehrbelastung gezählt. Nach dem Sonderausgabenabzug sind es netto 617,32 statt 949,32 Euro. Der Abzug entfällt allerdings für Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.

Fünftens der Hebesatz: Der Arbeitgeber behält ihn nach dem Sitz der Betriebsstätte ein, die Veranlagung rechnet mit dem Wohnsitz, die Differenz wird nachgefordert oder erstattet.

Sechstens wird ein zu versteuerndes Einkommen eingetragen, das die Kinderfreibeträge schon enthält. Der Rechner zieht sie dann ein zweites Mal ab.

Schau im Bescheid nach, ob die Zeile „zu versteuerndes Einkommen“ vor oder nach den Kinderfreibeträgen steht, und trage im zweiten Fall den Wert plus Freibeträge ein.

Nächster Schritt

Kirchensteuer-Rechner: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kirchensteuer-Rechner berechnet die Kirchensteuer 2026 aus zu versteuerndem Einkommen, Bundesland, Veranlagungsart und Kinderfreibeträgen und rechnet auf Wunsch die Kappung und die Ersparnis durch den Sonderausgabenabzug ein.

Im Standardfall zahlt ein Single in Nordrhein-Westfalen mit 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 949,32 Euro im Jahr, netto 617,32 Euro; in Bayern sind es 843,84 Euro.

Als Nächstes vergleichst du die Zahl mit dem Steuerbescheid, prüfst bei einem Einkommen über der Kappungsschwelle einen Antrag bei deiner Kirche und siehst die Gesamtbelastung im Brutto-Netto-Rechner.

Wer nur das Bruttogehalt kennt, beginnt mit dem Lohnsteuer-Rechner und nutzt dessen Jahressteuer für die Schnellrechnung.

Quellen sind § 51a, § 32 Abs. 6 und § 10 EStG sowie die Angaben der EKD, des Finanzamts Brandenburg und des bayerischen Finanzministeriums.

Nicht enthalten sind Solidaritätszuschlag, Mindestbetrags-Kirchensteuer, besonderes Kirchgeld und Ortskirchgeld; die Kappungssätze bietet der Rechner nur als Auswahl an.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Kirchensteuer bei 30.000 bis 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Kirchensteuer 379,53 € im Jahr | 31,63 € im Monat | Steuerersparnis 107 € | Nettobelastung 272,53 €

Kirchensteuer bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

Wovon rechnest du?
Zu versteuerndes Einkommen (volle Rechnung)
Bundesland (Wohnsitz)
Berlin (9 %)
Zu versteuerndes Einkommen (vor Kinderfreibeträgen)
30.000 €
Veranlagungsart und Kirchenzugehörigkeit
Einzelveranlagung (Grundtarif)

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Kirchensteuer 2.469,12 € im Jahr | 205,76 € im Monat | Steuerersparnis 1.038 € | Nettobelastung 1.431,12 €

Kirchensteuer in Bayern bei 100.000 Euro

Wovon rechnest du?
Zu versteuerndes Einkommen (volle Rechnung)
Bundesland (Wohnsitz)
Bayern (8 %)
Zu versteuerndes Einkommen (vor Kinderfreibeträgen)
100.000 €
Veranlagungsart und Kirchenzugehörigkeit
Einzelveranlagung (Grundtarif)

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Kirchensteuer 771,48 € im Jahr | 64,29 € im Monat | Steuerersparnis 244 € | Nettobelastung 527,48 €

Ehepaar mit zwei Kindern bei 80.000 Euro

Wovon rechnest du?
Zu versteuerndes Einkommen (volle Rechnung)
Bundesland (Wohnsitz)
Nordrhein-Westfalen (9 %)
Zu versteuerndes Einkommen (vor Kinderfreibeträgen)
80.000 €
Veranlagungsart und Kirchenzugehörigkeit
Zusammenveranlagung, beide Partner Kirchenmitglied (Splitting)

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Kirchensteuer 4.500 € im Jahr | 375 € im Monat | Kappungsvorteil 167,76 € | Kappung ab 128.492 €

Kappung auf 3 Prozent bei 150.000 Euro in Brandenburg

Wovon rechnest du?
Zu versteuerndes Einkommen (volle Rechnung)
Bundesland (Wohnsitz)
Brandenburg (9 %)
Zu versteuerndes Einkommen (vor Kinderfreibeträgen)
150.000 €
Veranlagungsart und Kirchenzugehörigkeit
Einzelveranlagung (Grundtarif)

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Kirchensteuer 14.000 € im Jahr | 1.166,67 € im Monat | Kappungsvorteil 447,61 € | Kappung ab 318.617 €

Kappung auf 3,5 Prozent bei 400.000 Euro in Hessen

Wovon rechnest du?
Zu versteuerndes Einkommen (volle Rechnung)
Bundesland (Wohnsitz)
Hessen (9 %)
Zu versteuerndes Einkommen (vor Kinderfreibeträgen)
400.000 €
Veranlagungsart und Kirchenzugehörigkeit
Einzelveranlagung (Grundtarif)

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Kirchensteuer 720 € im Jahr | 60 € im Monat

Schnellrechnung aus 8.000 Euro Jahressteuer

Wovon rechnest du?
Bekannte Einkommen- oder Lohnsteuer (Schnellrechnung)
Bundesland (Wohnsitz)
Nordrhein-Westfalen (9 %)
Einkommen- oder Lohnsteuer pro Jahr
8.000 €

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Ehegattensplitting-RechnerSplitting-Vorteil für Ehepaare berechnen: Zusammenveranlagung (Splitting-Tarif) vs. Einzelveranlagung vergleichen und Steuerersparnis 2026 ermitteln.Außergewöhnliche Belastungen RechnerAußergewöhnliche Belastungen 2026 berechnen: zumutbare Belastung nach § 33 EStG stufenweise, abziehbarer Betrag und Steuerersparnis – kostenlos, sofort.SpendenrechnerSpenden steuerlich absetzen: Höchstbetrag, Steuerersparnis und Nettokosten für gemeinnützige Spenden und Parteispenden berechnen.Pension-netto-RechnerBeamtenpension netto 2026 berechnen: Brutto-Pension oder Dienstjahre eingeben, Versorgungsfreibetrag, Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und PKV-Beitrag abziehen – Netto pro Monat und Jahr.MehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Steuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.Reihengeschäft-RechnerReihengeschäft nach § 3 Abs. 6a UStG bestimmen: Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung, wo liegt der Lieferort und welche Steuerfolgen ergeben sich — Transporteur und USt-IdNr-Verwendung eingeben.Vieheinheiten-RechnerVieheinheiten (VE) aus Tierart und Bestandsgröße nach Anlage 34 zu § 241 BewG berechnen und steuerliche Einstufung nach § 13 EStG prüfen — landwirtschaftlich oder gewerblich.Verlustverrechnung-RechnerVerrechnet Aktienverluste getrennt vom allgemeinen Verlusttopf mit Vortrag aus Vorjahren und berechnet die Steuerersparnis gegenüber der Steuer ohne Verlustverrechnung.Handwerkerkosten-absetzen-RechnerHandwerkerkosten und energetische Sanierung 2026 von der Steuer absetzen: Ermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG (max. 1.200 €) oder § 35c EStG (max. 40.000 €) berechnen – inkl. Vergleich.Betriebsveranstaltung-Freibetrag-RechnerBetriebsveranstaltung Freibetrag 2026 berechnen: 110-Euro-Grenze je Arbeitnehmer, Kostenumlage auf Anwesende, Pauschalsteuer 25 % – kostenlos, sofort.Haushaltsnahe-Dienstleistungen-RechnerHaushaltsnahe Dienstleistungen 2026 absetzen: Minijob (510 €), Dienstleistungen/Pflege (4.000 €) und Handwerker (1.200 €) nach § 35a EStG getrennt berechnen – kostenlos, sofort, mit Deckel-Check.Krypto Gewinn RechnerKrypto-Gewinn berechnen: Haltefrist, 1.000-Euro-Freigrenze und Steuer nach § 23 EStG 2026 mit FiFo – kostenlos, sofort.Doppelte-Haushaltsführung-RechnerDoppelte Haushaltsführung berechnen: Unterkunft bis 1.000 Euro im Monat, Familienheimfahrten mit 0,38 Euro je km, Verpflegung und Steuerersparnis – kostenlos, sofort.Kapitalertragsteuer-RechnerBerechnet Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – inklusive Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag.

Weiternutzung

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  • Rechenweg der Kirchensteuer: 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 10.548 Euro Einkommensteuer, 9 Prozent Hebesatz ergeben 949,32 Euro im Jahr, nach 332 Euro Ersparnis 617,32 Euro netto; in Bayern 843,84 Euro

    Rechenweg der Kirchensteuer bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kirchensteuer-rechner">Rechenweg der Kirchensteuer bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Balkendiagramm: Kirchensteuer in Hessen bei 3,5 Prozent Kappung, 200.000 und 300.000 Euro ohne Wirkung, 400.000 Euro 14.000,00 statt 14.447,61 Euro, 450.000 Euro 15.750,00 statt 16.472,61 Euro

    Kirchensteuer ohne und mit Kappung bei 3,5 Prozent

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           alt="Balkendiagramm: Kirchensteuer in Hessen bei 3,5 Prozent Kappung, 200.000 und 300.000 Euro ohne Wirkung, 400.000 Euro 14.000,00 statt 14.447,61 Euro, 450.000 Euro 15.750,00 statt 16.472,61 Euro"
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  • Praxisfall Ehepaar mit zwei Kindern: 80.000 Euro minus 19.512 Euro Kinderfreibeträge, Einkommensteuer 8.572 Euro, Kirchensteuer 771,48 statt 1.297,62 Euro ohne Kinder, netto 527,48 Euro

    Praxisfall: Kirchensteuer eines Ehepaars mit zwei Kindern bei 80.000 Euro

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kirchensteuer-rechner">Praxisfall: Kirchensteuer eines Ehepaars mit zwei Kindern bei 80.000 Euro auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt weder Steuerberatung noch einen Steuerbescheid. Welchen Hebesatz und welche Kappung deine Kirche anwendet, regelt ihr Kirchensteuerbeschluss; verbindlich sind Steuerbescheid und Auskunft der Kirchensteuerstelle. Solidaritätszuschlag, Mindestbetrags-Kirchensteuer, besonderes Kirchgeld und Ortskirchgeld sind nicht berücksichtigt.

Quelle: § 51a, § 32 Abs. 6 und § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Hebesätze und Kappungsspannen laut EKD (Seitenstand 20.02.2026) und Finanzverwaltung; ohne Solidaritätszuschlag und Kirchgeld, Stand Oktober 2026.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Kirchensteuer = min(Hebesatz × ESt(zvE − Kinderfreibeträge); Kappungssatz × (zvE − Kinderfreibeträge)); ESt nach § 32a EStG 2026 (Grundtarif oder Splitting), Hebesatz 8 % in Baden-Württemberg und Bayern, sonst 9 %; Steuerersparnis = ESt(zvE) − ESt(zvE − Kirchensteuer) nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kirchensteuer Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kirchensteuer-rechner

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Rechner-Portal, 2026. Kirchensteuer Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kirchensteuer-rechner

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