Überblick
Außergewöhnliche Belastungen: Abzug und zumutbare Belastung berechnen
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dir zwangsläufig entstehen und die höher ausfallen als bei der Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichem Einkommen, gleichem Vermögen und gleichem Familienstand (§ 33 Abs. 1 EStG).
Typisch sind Krankheits-, Pflege- und Kurkosten, Bestattungskosten oder Schäden am Hausrat nach einem Unwetter. Der Rechner zeigt, wie viel davon das Finanzamt wirklich berücksichtigt und was das an Einkommensteuer spart.
Wer mehr verdient, trägt einen höheren Eigenanteil; wer Kinder hat, einen niedrigeren. Entscheidend ist die zumutbare Belastung.
Einen Teil der Aufwendungen trägst du immer selbst, und dieser Eigenanteil richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, der Veranlagungsart und der Zahl deiner Kinder.
Bei 45.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte ohne Kinder beträgt er 2.546,60 Euro. Von 5.000 Euro Krankheitskosten sind dann 2.453,40 Euro abziehbar, und die Einkommensteuer sinkt um 749 Euro.
Der Rechner hilft allen, die vor der Steuererklärung wissen wollen, ob sich die Anlage Außergewöhnliche Belastungen lohnt.
Im zweiten Modus liefert er nur die zumutbare Belastung als Schwelle, etwa um zu prüfen, ob eine geplante Behandlung noch in dasselbe Jahr gehört oder besser erst im nächsten Jahr bezahlt wird.