Gesamtzahlungen Mietkauf = monatliche Rate × Laufzeit in Monaten. Angerechneter Betrag = Gesamtzahlungen × Anrechnungsquote.
Verbleibender Restpreis = Kaufpreis − angerechneter Betrag (mindestens 0).
Für den klassischen Kaufvergleich wird eine vollständige Annuität berechnet: Monatsrate = Kaufpreis × (Monatszins × (1 + Monatszins)^n) / ((1 + Monatszins)^n − 1), wobei n die Gesamtlaufzeit in Monaten ist. Gesamtkosten klassisch = Annuität × n.
Kostendifferenz = Gesamtzahlungen Mietkauf + Restpreis − Gesamtkosten klassisch. Ein positiver Wert bedeutet: Mietkauf ist teurer; ein negativer Wert bedeutet: Mietkauf ist günstiger.
Beispiel: 350.000 Euro Kaufpreis, 1.400 Euro Rate, 70 % Anrechnungsquote, 20 Jahre Laufzeit, 4,0 % Zinssatz. Gesamtzahlung Mietkauf = 336.000 Euro. Angerechneter Betrag = 235.200 Euro. Restpreis = 114.800 Euro.
Klassisch: Annuität ≈ 2.121 Euro, Gesamtkosten ≈ 509.023 Euro. Mietkauf gesamt = 336.000 + 114.800 = 450.800 Euro – günstiger als klassischer Kauf!
Ein wichtiger Vorbehalt gehört allerdings zu dieser Rechnung: Der verbleibende Restpreis wird hier als Einmalbetrag am Ende der Laufzeit angesetzt.
In der Praxis muss auch dieser Betrag meist finanziert werden, und die dafür anfallenden Zinsen tauchen in der Gegenüberstellung nicht auf. Der ausgewiesene Vorteil des Mietkaufs fällt dadurch tendenziell zu günstig aus.
Sinnvoll ist deshalb ein zweiter Durchgang, bei dem du den Restpreis gedanklich als Anschlussdarlehen behandelst.
Ebenfalls nicht enthalten sind Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, die beim späteren Eigentumsübergang genauso anfallen wie beim direkten Kauf.
Die Kostendifferenz ist damit eine Näherung, die den Zinsvorteil sauber isoliert, aber nicht die vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung ersetzt.
Rechtlich verlangt § 311b Absatz 1 BGB für jede Kaufoption über ein Grundstück die notarielle Beurkundung – eine bloß privatschriftliche Zusage ist formunwirksam und damit nichtig.
Erst eine Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB im Grundbuch sichert die über Jahre angerechneten Zahlungen wirksam gegen einen Weiterverkauf oder eine Insolvenz des Vermieters ab.