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Quorum-Rechner: Beschlussfähigkeit für Verein, WEG, GmbH

Politik & WahlenStand Noch keine Bewertung

Schnellwahl

Verein 50 %WEG 50 %GmbH 50 %AG 0 %eG 10 %
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Kurzantwort

Ein Quorum gibt den Mindestanteil an Stimmberechtigten an, die bei einer Versammlung anwesend oder vertreten sein müssen, damit Beschlüsse rechtswirksam gefasst werden können. Die Schwelle hängt von der Rechtsform und der jeweiligen Satzung ab. Ohne Quorum sind gefasste Beschlüsse anfechtbar oder nichtig.

Beschlussfähigkeit online berechnen: Quorum-Schwelle für Verein, WEG, GmbH

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist ein Quorum?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ob eine Versammlung überhaupt abstimmen darf, hängt von der Beschlussfähigkeit ab — und genau diese prüft der Quorum-Rechner. Du trägst Rechtsform, Stimmberechtigte, Anwesende, Vollmachten und die Quorum-Schwelle ein und siehst sofort, ob das Quorum erreicht ist, wie viele Stimmen fehlen oder überschüssig sind und wie die Schwellenwert-Tabelle rund um die Kippgrenze aussieht.

Das Quorum gibt den Mindestanteil an Stimmberechtigten an, die bei einer Versammlung anwesend oder vertreten sein müssen, damit Beschlüsse rechtswirksam gefasst werden können.

Die Schwelle hängt von der Rechtsform und der jeweiligen Satzung ab: Das BGB kennt für Vereine kein gesetzliches Quorum (BGB § 32), das WEG verlangt seit dem WEMoG 2020 ebenfalls kein Quorum mehr (§ 25 Abs. 3 a.

F. aufgehoben), und auch GmbHG § 48, AktG § 133 und GenG § 43 schreiben keine gesetzliche Mindestanwesenheit vor.

In der Praxis sehen aber viele Satzungen, Gesellschaftsverträge und Teilungserklärungen eigene Quoren vor — häufig 50 Prozent bei Vereinen und WEG, 10 bis 20 Prozent bei Genossenschaften.

Die Schnellwahl-Buttons setzen je Rechtsform den häufigsten Praxiswert — Verein 50 %, WEG 50 %, GmbH 50 %, AG 0 %, Genossenschaft 10 % —, den du jederzeit im Feld „Quorum-Schwelle" an deine Satzung anpassen kannst.

Ohne Quorum gefasste Beschlüsse sind in vielen Rechtsformen anfechtbar oder nichtig — deshalb steht die Quorum-Prüfung immer vor der Abstimmung, nicht danach.

Ist die Versammlung beschlussfähig, prüfst du im nächsten Schritt mit dem Mehrheitsrechner, ob ein konkreter Antrag die nötige Mehrheit erreicht hat.

Der Begriff „Quorum" wird auch außerhalb von Vereinen, WEG und Gesellschaften verwendet — bei Volksentscheiden auf Landesebene verlangen fast alle Bundesländer ein eigenes Zustimmungsquorum, meist zwischen 15 und 25 Prozent der Stimmberechtigten, und der Bundestag ist nach § 45 GOBT beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner 630 Mitglieder anwesend ist.

Diese Rechner berechnet ausschließlich das Organisationsquorum von Verein, WEG, GmbH, AG und Genossenschaft; die Nachschlagetabelle für Volksentscheide findest du weiter unten auf dieser Seite.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Fünf Felder bestimmen das Ergebnis. Die Rechtsform zeigt die passende Rechtsnorm an — Verein, WEG, GmbH, AG, Genossenschaft oder Benutzerdefiniert.

Die Schnellwahl-Buttons darunter setzen sowohl Rechtsform als auch Quorum-Schwelle auf typische Praxiswerte; beides lässt sich danach manuell überschreiben.

Die Stimmberechtigten sind die Gesamtzahl aller Personen, die bei dieser Versammlung stimmberechtigt sind, unabhängig davon, ob sie anwesend sind. Die Anwesenden sind die persönlich erschienenen Stimmberechtigten, ohne Vollmachten.

Das Feld Vollmachten erfasst die durch Vollmacht vertretenen Stimmberechtigten — sie zählen zur Gesamtanwesenheit, der Rechner prüft aber nicht, ob die Vollmachten formgerecht sind.

Die Quorum-Schwelle in Prozent gibt an, welcher Anteil der Stimmberechtigten mindestens anwesend oder vertreten sein muss.

Der Schnellwahl-Button „AG 0 %" setzt die Schwelle auf 0 Prozent, weil das AktG kein gesetzliches Quorum kennt — die Hauptversammlung ist mit jeder Teilnehmerzahl beschlussfähig. Hat deine Satzung ein abweichendes Quorum, trägst du es ein.

Bei der Option Benutzerdefiniert legst du alle Werte selbst fest, etwa für Stiftungen, Zweckverbände oder andere Rechtsformen, die der Rechner nicht als Preset führt.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt drei Schritten. Erstens: Gesamtanwesenheit gleich Anwesende plus Vollmachten.

Bei 85 Anwesenden und 20 Vollmachten sind das 105 Personen. Zweitens: Quorum-Schwelle absolut gleich Aufrundung von Stimmberechtigte mal Quorum-Prozent geteilt durch 100. Bei 200 Stimmberechtigten und 50 Prozent ergibt das ceil(200 × 50 / 100) = 100.

Die Aufrundung stellt sicher, dass das Quorum erst bei der nächsten ganzen Person erreicht ist.

Drittens: Beschlussfähig genau dann, wenn Gesamtanwesenheit größer oder gleich Schwelle. Quorum-Berechnung: Drei Schritte von der Eingabe zur Beschlussfähigkeit Die Anwesenheitsquote ergibt sich als Gesamtanwesenheit geteilt durch Stimmberechtigte mal 100, auf eine Nachkommastelle gerundet: 105 / 200 × 100 = 52,5 Prozent.

Fehlende Stimmen sind die Differenz Schwelle minus Gesamtanwesenheit, mindestens null. Der Überschuss ist die umgekehrte Differenz: Gesamtanwesenheit minus Schwelle, mindestens null.

Bei einem Quorum von 0 Prozent (kein Quorum) ist die Schwelle 0, die Versammlung ist immer beschlussfähig, und die Schwellenwert-Tabelle bleibt leer.

Die Schwellenwert-Tabelle zeigt bis zu sieben Zeilen: drei unterhalb der Schwelle, die Schwelle selbst und drei darüber, jeweils mit Anwesenheitszahl, Anwesenheitsquote und dem Beschlussfähigkeits-Status.

Nachschlagen

Quorum-Schwellen nach Rechtsform: Gesetzliche Defaults und häufige Satzungswerte (Tabelle 2026)

Welches Quorum gilt bei welcher Rechtsform, und woher stammt der Wert? Diese Tabelle zeigt die gesetzlichen Ausgangspunkte und die in der Praxis häufigsten Satzungswerte. Die tatsächliche Schwelle ergibt sich immer aus der jeweiligen Satzung, dem Gesellschaftsvertrag oder der Teilungserklärung — prüfen Sie Ihre Unterlagen.

Quorum-Schwellen nach Rechtsform mit Rechtsnorm und Praxishinweis (Stand 2026)
RechtsformGesetzliches QuorumHäufiger SatzungswertRechtsnormHinweis
Verein (e. V.)Keines50 %BGB § 32 Abs. 1Die Satzung kann ein Quorum vorsehen; ohne Satzungsregelung kein Quorum
WEG (seit WEMoG 2020)Keines50 % MEAWEG § 25 n. F. (§ 25 Abs. 3 a. F. durch WEMoG 2020 aufgehoben)Teilungserklärung kann Quorum vorsehen; ohne TE-Regelung beschlussfähig mit jeder Teilnehmerzahl
GmbHKeines50 % StimmanteileGmbHG § 48 Abs. 1Gesellschaftsvertrag regelt; ohne GV-Regelung kein gesetzliches Quorum
AGKeinesSeltenAktG § 133Satzung kann Quorum vorsehen; in der Praxis selten; ohne Satzungsregelung immer beschlussfähig
Genossenschaft (eG)Keines10–20 %GenG § 43 Abs. 2Satzung regelt Beschlussfähigkeit; häufig 10–20 % der Mitglieder
Betriebsrat50 % der Mitglieder—BetrVG § 33 Abs. 2Gesetzlich festgelegt, nicht durch Geschäftsordnung abdingbar

Alle Angaben beziehen sich auf die ordentliche Versammlung mit Einladung. Für Umlaufverfahren, Eilentscheidungen und nachgeholte Versammlungen gelten teils abweichende Regeln. Die Spalte „Häufiger Satzungswert" zeigt typische Praxiswerte, die der Rechner über die Schnellwahl-Buttons vorschlägt — sie ersetzen keine Prüfung der eigenen Satzung.

Quorum bei Volksentscheid: Zustimmungsquorum je Bundesland (Landesebene)

Der Begriff „Quorum" wird nicht nur bei Vereins-, WEG- oder Gesellschafterversammlungen verwendet, sondern auch bei Volksentscheiden auf Landesebene. Dort verlangt fast jedes Bundesland ein Zustimmungsquorum: Die Mehrheit der Abstimmenden muss zugleich einen Mindestanteil der Stimmberechtigten erreichen, sonst ist der Volksentscheid ungültig — unabhängig vom Abstimmungsergebnis. Dieser Rechner berechnet diese Quoren nicht; die Tabelle zeigt die Werte zum Nachschlagen.

Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden nach Bundesland, einfaches Gesetz vs. Verfassungsänderung (Stand 09.12.2024)
BundeslandZustimmungsquorum einfaches GesetzZustimmungsquorum Verfassungsänderung
Baden-Württemberg20 %50 %
Bayernkein Quorum25 %
Berlin25 %50 % + 2/3-Mehrheit
Brandenburg25 %50 % + 2/3-Mehrheit
Bremen20 %40 %
Hamburgkein Quorum / 20 %*kein Quorum / 2/3-Mehrheit*
Hessen25 %nicht möglich
Mecklenburg-Vorpommern25 %50 % + 2/3-Mehrheit
Niedersachsen25 %50 %
Nordrhein-Westfalen15 %50 % Beteiligungsquorum + 2/3-Mehrheit
Rheinland-Pfalz25 % Beteiligungsquorum50 %
Saarland25 %50 % Beteiligungsquorum + 2/3-Mehrheit
Sachsenkein Quorum50 %
Sachsen-Anhalt25 %**50 % + 2/3-Mehrheit
Schleswig-Holstein15 %50 % + 2/3-Mehrheit
Thüringen25 %40 %

Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen Volksentscheid über Gesetze — Art. 29 Abs. 6 GG sieht für die Neugliederung des Bundesgebiets ein Zustimmungsquorum vor: Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten im jeweiligen Abstimmungsgebiet umfassen. Auf kommunaler Ebene (Bürgerentscheid/Bürgerbegehren) gibt es seit den letzten Reformen in keinem Bundesland mehr ein Beteiligungsquorum, wohl aber in den meisten Ländern ein Zustimmungsquorum zwischen 10 % und 25 % der Stimmberechtigten — die genaue Schwelle regelt die jeweilige Gemeindeordnung und ist nicht Teil dieser Tabelle. * Hamburg: entfällt bei Zusammenlegung mit Bundestags- oder Bürgerschaftswahl. ** Sachsen-Anhalt: entfällt bei Konkurrenzvorlage des Landtags. Quelle: Mehr Demokratie e. V., „Übersicht Verfahren – Volksbegehren und Volksentscheid in den deutschen Bundesländern", Stand 09.12.2024 (mehr-demokratie.de).

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Quorum-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist ein Quorum, und wozu dient es?

Ein Quorum ist der Mindestanteil an Stimmberechtigten, der bei einer Versammlung anwesend oder durch Vollmacht vertreten sein muss, damit dort gefasste Beschlüsse rechtswirksam sind.

Ohne erreichtes Quorum ist eine Versammlung nicht beschlussfähig — gefasste Beschlüsse sind anfechtbar oder sogar nichtig, unabhängig davon, wie eindeutig das Abstimmungsergebnis ausgefallen wäre.

Bei einem Verein mit 100 Mitgliedern und einem Satzungsquorum von 50 Prozent braucht es mindestens 50 Anwesende oder Vertretene, damit überhaupt abgestimmt werden darf.

Dieser Rechner bildet das Quorum für Organisationsversammlungen ab: Verein, WEG, GmbH, AG und Genossenschaft, jeweils nach Kopfprinzip mit einer Stimme je Mitglied.

Der Begriff wird daneben auch bei Volksentscheiden auf Landesebene verwendet — dort gilt ein anderes Zustimmungsquorum, das dieser Rechner nicht berechnet.

Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre Frage eine Organisationsversammlung oder einen Volksentscheid betrifft, bevor Sie die Zahlen eintragen.

Gilt bei einem Volksentscheid dasselbe Quorum wie bei einer Vereins- oder Gesellschafterversammlung?

Nein, es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtsinstitute mit unterschiedlichen Schwellen.

Bei Volksentscheiden auf Landesebene muss die Mehrheit der Abstimmenden zusätzlich einen Mindestanteil der Stimmberechtigten erreichen — je nach Bundesland meist zwischen 15 und 25 Prozent bei einfachen Gesetzen, in Bayern und Sachsen entfällt dieses Zustimmungsquorum sogar ganz.

Auf Bundesebene gibt es keinen allgemeinen Volksentscheid über Gesetze; lediglich Art.

29 Abs. 6 GG sieht für die Neugliederung des Bundesgebiets vor, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten umfassen muss.

Die Beschlussfähigkeit von Verein, WEG, GmbH, AG oder Genossenschaft, die dieser Rechner berechnet, folgt dagegen der jeweiligen Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag und bezieht sich auf die Anwesenheit bei einer Versammlung, nicht auf ein Abstimmungsergebnis.

Verwechseln Sie die beiden Begriffe nicht: Ein 25-Prozent-Zustimmungsquorum bei einem Bürgerentscheid sagt nichts über die Beschlussfähigkeit Ihrer nächsten Mitgliederversammlung aus.

Wie viele Mitglieder müssen bei einer Vereinsversammlung mindestens anwesend sein, damit sie beschlussfähig ist?

Das hängt allein von der Satzung ab, denn das BGB schreibt für den eingetragenen Verein kein gesetzliches Quorum vor — nach § 32 Abs. 1 BGB ist die Mitgliederversammlung grundsätzlich mit jeder Teilnehmerzahl beschlussfähig, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.

Enthält die Satzung, wie in der Praxis häufig, ein 50-Prozent-Quorum, braucht ein Verein mit 100 Mitgliedern mindestens 50 Anwesende oder durch Vollmacht Vertretene; bei 200 Mitgliedern sind es 100.

Der Rechner rundet die Schwelle dabei stets auf die nächste ganze Person auf, damit auch bei ungeraden Mitgliederzahlen kein Bruchteil einer Stimme das Quorum entscheidet.

Enthält die Satzung dagegen kein Quorum, genügt rechtlich schon ein einziges anwesendes Mitglied für die Beschlussfähigkeit — praktisch verlangen aber viele Vereine aus Legitimationsgründen trotzdem eine Mindestbeteiligung.

Prüfen Sie deshalb vor jeder Versammlung die eigene Satzung, statt sich auf den hier verwendeten Standardwert zu verlassen.

Warum zeigt der Rechner bei der Aktiengesellschaft ein Quorum von 0 Prozent?

Das Aktiengesetz kennt kein gesetzliches Quorum für die Hauptversammlung. Nach AktG § 133 Abs. 1 ist die Hauptversammlung mit jeder Teilnehmerzahl beschlussfähig, sofern die Satzung nichts anderes ausdrücklich bestimmt.

Wählen Sie den Schnellwahl-Button „AG 0 %“, setzt der Rechner die Quorum-Schwelle auf 0 Prozent und zeigt die Versammlung als immer beschlussfähig an — die Schwellenwert-Tabelle bleibt in diesem Fall leer, weil es keine Kippgrenze gibt.

Hat Ihre Satzung ein abweichendes Quorum, tragen Sie den Wert im Feld „Quorum-Schwelle“ manuell ein; der Rechner berechnet dann sofort die neue individuelle Schwelle in absoluten Zahlen.

In der Praxis sind satzungsmäßige Quoren bei deutschen Aktiengesellschaften selten.

Für qualifizierte Beschlüsse, etwa Satzungsänderungen nach § 179 AktG, gelten zusätzliche Kapitalmehrheiten, die der Stimmgewichtung-Rechner im Detail prüft — die reine Anwesenheitsschwelle bleibt davon unberührt.

Was hat sich durch das WEMoG 2020 bei der Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung geändert?

Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, in Kraft seit dem 1. Dezember 2020, ist die Eigentümerversammlung grundsätzlich ohne Quorum beschlussfähig, sofern die Teilungserklärung kein eigenes Quorum vorsieht.

Vor dem WEMoG 2020 verlangte § 25 Abs. 3 WEG a. F. die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile — diese gesetzliche Vorschrift wurde ersatzlos gestrichen.

Der Schnellwahl-Button „WEG 50 %“ setzt den Rechner trotzdem auf 50 Prozent, weil viele ältere Teilungserklärungen dieses Quorum wortgleich übernommen haben und weiterhin gültig sind.

Prüfen Sie deshalb Ihre Teilungserklärung: Steht dort kein Quorum, setzen Sie die Schwelle auf 0 Prozent; enthält sie den alten Wortlaut, tragen Sie 50 Prozent ein.

Bei 40 Eigentümern und einem Teilungserklärungsquorum von 50 Prozent zeigt der Rechner eine Schwelle von genau 20 Anwesenden — verlässt ein einziger Eigentümer vorzeitig die Versammlung, kippt die Beschlussfähigkeit sofort.

Ist der Bundestag beschlussfähig, wenn nur wenige Abgeordnete im Plenarsaal anwesend sind?

Formal nein, praktisch fast immer ja. Nach § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist — beim 21.

Bundestag mit 630 Sitzen seit der Wahlrechtsreform von 2023 sind das mindestens 316 Abgeordnete.

Die Beschlussfähigkeit wird aber nicht automatisch gezählt: Sie gilt als gegeben, solange nicht eine Fraktion oder mindestens 5 Prozent der Mitglieder sie vor einer Abstimmung ausdrücklich bezweifelt (§ 45 Abs. 2 GOBT) — dann wird durch Auszählen der Stimmen festgestellt, ob tatsächlich genug Abgeordnete anwesend sind.

In der Praxis wird das nur sehr selten beantragt, weshalb der Plenarsaal bei Routineabstimmungen oft deutlich leerer wirkt, als es das Quorum erlauben würde.

Dieser Rechner bildet Parlamentsquoren wie das des Bundestages nicht ab; er berechnet ausschließlich die Beschlussfähigkeit von Verein, WEG, GmbH, AG und Genossenschaft.

Wie berechnet der Rechner die Quorum-Schwelle in absoluten Zahlen?

Die Quorum-Schwelle in absoluten Zahlen ist die Aufrundung von Stimmberechtigte mal Quorum-Prozent geteilt durch 100: ceil(Stimmberechtigte × Quorum / 100).

Bei 200 Stimmberechtigten und 50 Prozent Quorum ergibt das ceil(200 × 50 / 100) = 100 — sind 105 Personen anwesend oder vertreten, liegt ein Überschuss von 5 Stimmen vor.

Die Aufrundung stellt sicher, dass das Quorum erst bei der nächsten ganzen Person erreicht ist: Bei 101 Stimmberechtigten und 50 Prozent ist die Schwelle ceil(50,5) = 51, nicht 50.

Sind exakt 50 Personen anwesend, fehlt eine einzige Stimme und die Versammlung ist nicht beschlussfähig. Bei sehr kleinen Gremien wirkt sich das deutlich aus: 3 Stimmberechtigte bei 50 Prozent Quorum ergeben ceil(1,5) = 2, nicht 1.

Der Rechner klemmt die eingegebene Quorum-Schwelle automatisch auf den Bereich 0 bis 100 Prozent, weil Werte außerhalb dieses Bereichs rechtsformübergreifend keinen Sinn ergeben.

Was zeigt die Schwellenwert-Tabelle im Ergebnis?

Die Tabelle zeigt für bis zu sieben Anwesenheitszahlen rund um die Quorum-Schwelle die jeweilige Anwesenheitsquote und den Beschlussfähigkeits-Status — drei Zeilen unterhalb der Schwelle, eine genau auf der Schwelle und drei darüber.

Bei niedrigen Schwellen oder nahe der Gesamtzahl der Stimmberechtigten können es weniger Zeilen sein, weil der Rechner keine Werte unter 1 oder über der Stimmberechtigtenzahl erzeugt.

Bei 100 Stimmberechtigten und 50 Prozent Quorum zeigt die Tabelle beispielsweise die Zeilen 47 bis 53: Bei 49 Anwesenden steht „Nein“ bei 49 Prozent Quote, bei 50 Anwesenden kippt der Status auf „Ja“.

Bei einem Quorum von 0 Prozent, wie im AG-Preset, bleibt die Tabelle vollständig leer, weil es keine Schwelle gibt, an der die Beschlussfähigkeit kippen könnte.

Nutzen Sie die Tabelle vor kritischen Abstimmungen, um auf einen Blick abzuschätzen, wie viel Puffer zwischen der tatsächlichen Anwesenheit und der Kippgrenze besteht.

Welche Vollmachten zählt der Rechner zur Anwesenheit dazu?

Der Rechner addiert alle eingetragenen Vollmachten vollständig zu den persönlich Anwesenden, ohne die formbezogene Gültigkeit der einzelnen Vollmacht zu prüfen — das ist eine rechtliche Prüfung, die der Versammlungsleiter vor Ort vornehmen muss.

Die Formvorschriften unterscheiden sich je Rechtsform: Bei der WEG verlangt § 25 Abs. 3 WEG n. F. Textform, bei der Genossenschaft darf ein Mitglied nach § 43 Abs. 5 GenG höchstens zwei andere Mitglieder vertreten, ebenfalls in Textform.

Bei einem Verein mit 200 Mitgliedern, 85 persönlich Anwesenden und 20 Vollmachten zeigt der Rechner 105 Anwesende gesamt — ohne die Vollmachten wären es nur 85, was bei einem 50-Prozent-Quorum von 100 nicht ausreichen würde.

Der Rechner klemmt die Vollmachten automatisch auf maximal Stimmberechtigte minus Anwesende, damit die Gesamtanwesenheit rechnerisch nie über die Zahl der Stimmberechtigten steigt.

Prüfen Sie die Vollmachten deshalb vor der Versammlung auf ihre Gültigkeit — der Rechner bildet nur die Zahlenlogik ab, nicht die materielle Formprüfung.

Wie geht es nach der Quorum-Prüfung weiter, wenn die Versammlung beschlussfähig ist?

Ist die Versammlung beschlussfähig, folgt die Abstimmung über die einzelnen Anträge — ob dabei die nötige Mehrheit erreicht wird, einfach, absolut oder qualifiziert, prüft der Mehrheitsrechner.

Steht eine Vorstandswahl an, wertet der Vereinswahl-Rechner Ja-Stimmen, Stichwahl und Protokolltext aus.

Bei WEG-Gemeinschaften mit der Doppelschwelle aus Köpfen und Miteigentumsanteilen hilft der WEG-Abstimmungsrechner, und bei anteilig gewichtetem Stimmrecht in GmbH oder Genossenschaft zeigt der Stimmgewichtung-Rechner, welche Koalitionen eine Mehrheit bilden.

Ein Beispiel: Bei 200 Stimmberechtigten und 50 Prozent Quorum sind 100 Anwesende nötig; sind 105 da und stimmen 60 mit Ja, ist sowohl das Quorum erreicht als auch der Antrag angenommen — die 45 Nein-Stimmen ändern nichts an der Beschlussfähigkeit, nur am Abstimmungsergebnis.

Sinkt die Anwesenheit während der Versammlung unter die Schwelle, etwa weil Mitglieder vorzeitig gehen, muss der Versammlungsleiter die Beschlussfähigkeit vor jeder weiteren Abstimmung erneut feststellen.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Prüfe die Beschlussfähigkeit immer zu Beginn der Versammlung, nicht erst vor einer kritischen Abstimmung. Verlässt ein Stimmberechtigter den Raum, sinkt die Gesamtanwesenheit — bei knapper Schwelle kann eine Versammlung mitten im Verlauf ihre Beschlussfähigkeit verlieren.

Der Rechner zeigt den Überschuss: Liegt er bei null, genügt ein einziger Abgang, um die Beschlussfähigkeit zu kippen.

Für den WEG-Fall gilt seit dem WEMoG 2020: Sieht die Teilungserklärung kein Quorum vor, ist die Versammlung mit jeder Teilnehmerzahl beschlussfähig.

Viele ältere Teilungserklärungen enthalten aber noch ein 50-Prozent-Quorum — prüfe deine Teilungserklärung, bevor du den Default verwendest.

Dasselbe gilt für Vereine: Das BGB schreibt kein Quorum vor, aber die meisten Vereinssatzungen sehen 50 Prozent vor. Wer nach der Quorum-Prüfung die Abstimmung durchführt, braucht als Nächstes den Mehrheitsrechner.

Bei WEG-Versammlungen mit der Doppelschwelle aus Köpfen und Miteigentumsanteilen hilft der WEG-Abstimmungsrechner. Und wenn nicht nach Köpfen, sondern nach Geschäftsanteilen abgestimmt wird, zeigt der Stimmgewichtung-Rechner, welche Koalitionen eine Mehrheit bilden.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Verein mit 200 Mitgliedern und einem Satzungsquorum von 50 Prozent tagt mit 85 persönlich Anwesenden und 20 Vollmachten. Die Gesamtanwesenheit beträgt 105, die Quorum-Schwelle liegt bei 100.

Ergebnis: beschlussfähig mit 5 Stimmen Überschuss und einer Anwesenheitsquote von 52,5 Prozent. Die Schwellenwert-Tabelle zeigt, dass bei 99 Anwesenden die Beschlussfähigkeit knapp verfehlt wird und bei 100 exakt erreicht ist.

Ein zweiter Fall: Eine WEG-Eigentümergemeinschaft mit 40 Eigentümern und einem Teilungserklärungsquorum von 50 Prozent. 15 Eigentümer sind persönlich anwesend, 5 durch Vollmacht vertreten. Gesamtanwesenheit: 20.

Die Schwelle liegt bei 20 — exakt erreicht, Überschuss null. Verlässt ein einziger Eigentümer die Versammlung, wäre sie nicht mehr beschlussfähig.

In der Praxis wird deshalb vor jeder kritischen Abstimmung die Anwesenheit neu gezählt. Quorum nach Rechtsform: Gesetz vs. Praxis — Verein, WEG, GmbH, AG, Genossenschaft Dritter Fall: Ein Verein mit 120 Mitgliedern, 30 Anwesenden und 5 Vollmachten bei 50 Prozent Quorum.

Die Schwelle liegt bei 60, die Gesamtanwesenheit bei 35 — nicht beschlussfähig, es fehlen 25 Stimmen. Der Verein muss die Versammlung vertagen und neu einladen; viele Satzungen sehen für die zweite Einberufung ein niedrigeres oder kein Quorum vor.

Alle drei Fälle zeigen denselben Ablauf: Rechtsform wählen, Zahlen eintragen, Ergebnis ablesen. Ist die Versammlung beschlussfähig, folgt die Abstimmung im Mehrheitsrechner. Steht eine Vorstandswahl an, wertet der Vereinswahl-Rechner Ja-Stimmen, Stichwahl und Protokolltext aus.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Beschlussfähigkeit und Mehrheit. Das Quorum prüft, ob die Versammlung überhaupt abstimmen darf; die Mehrheit prüft, ob ein konkreter Antrag angenommen ist.

Beides hat unterschiedliche Bezugsgrößen: Das Quorum bezieht sich auf alle Stimmberechtigten, die einfache Mehrheit nur auf die abgegebenen Stimmen. Zweitens wird angenommen, dass gesetzliche Quoren überall gelten.

Tatsächlich kennen BGB, WEG, GmbHG, AktG und GenG kein gesetzliches Quorum — die Schwelle ergibt sich aus der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag oder der Teilungserklärung.

Wer den Default des Rechners ungeprüft übernimmt, rechnet möglicherweise mit einem falschen Schwellenwert. Drittens werden Vollmachten gezählt, ohne ihre Gültigkeit zu prüfen.

Der Rechner addiert jede eingetragene Vollmacht zur Anwesenheit, prüft aber nicht, ob sie formgerecht erteilt wurde oder ob die Satzung die Zahl der Vollmachten pro Person begrenzt.

Viertens wird übersehen, dass die Beschlussfähigkeit kein einmaliger Status ist, sondern während der gesamten Versammlung bestehen muss.

Verlassen Teilnehmer den Raum, sinkt die Gesamtanwesenheit — bei knapper Schwelle kann die Beschlussfähigkeit mitten in der Versammlung entfallen.

Fünftens verwechseln Satzungstexte und Versammlungsleiter die Formulierungen „mehr als die Hälfte" und „mindestens die Hälfte".

„Mehr als die Hälfte" bei 100 Stimmberechtigten verlangt mindestens 51 Anwesende, „mindestens die Hälfte" genügen bereits 50.

Bei gerader Stimmberechtigtenzahl liegt der Unterschied bei exakt einer Person — bei einer knappen Versammlung kann diese eine Person über Beschlussfähigkeit oder Vertagung entscheiden.

Der Rechner arbeitet mit „mindestens" (größer oder gleich), weil die meisten Satzungen diesen Schwellentyp verwenden; enthält deine Satzung „mehr als die Hälfte", musst du die Schwelle um einen Prozentpunkt nach oben korrigieren.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Quorum-Rechner prüft die Beschlussfähigkeit einer Versammlung aus Stimmberechtigten, Anwesenden, Vollmachten und Quorum-Schwelle.

Das Ergebnis zeigt, ob das Quorum erreicht ist, wie viele Stimmen fehlen oder überschüssig sind, und die Schwellenwert-Tabelle macht die Kippgrenze sichtbar.

Die Schnellwahl-Buttons setzen typische Praxiswerte nach BGB, WEG/WEMoG 2020, GmbHG, AktG und GenG — die tatsächliche Schwelle ergibt sich aus der Satzung.

Für die Abstimmung nach der Quorum-Prüfung folgt der Mehrheitsrechner, für WEG-Doppelschwellen der WEG-Abstimmungsrechner, für anteilsgewichtete Stimmrechte der Stimmgewichtung-Rechner. Die Beteiligungsquote bei politischen Wahlen berechnet der Wahlbeteiligung-Rechner.

Wie viele Delegierte jede Untergliederung zum beschlussfassenden Gremium entsendet, berechnet der Delegiertenschlüssel-Rechner. Steht eine Vorstandswahl an, wertet der Vereinswahl-Rechner Ja-Stimmen, Stichwahl und Protokolltext aus.

Achte darauf, dass die Schwelle aus deiner Satzung stammt und nicht aus dem Rechner-Default — prüfe vor jeder Versammlung, ob Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Teilungserklärung ein eigenes Quorum vorsehen.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Beschlussfähig: Ja — 20 Anwesende (50,0 %), Schwelle exakt erreicht, Überschuss 0

WEG-Eigentümerversammlung — knapp beschlussfähig

Rechtsform
WEG (Eigentümergemeinschaft)
Stimmberechtigte
40
Anwesende
15
Vollmachten
5

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Nicht beschlussfähig — 35 Anwesende (29,2 %), Schwelle 60, fehlend 25 Stimmen

Vereinsversammlung — nicht beschlussfähig

Rechtsform
Verein (e. V.)
Stimmberechtigte
120
Anwesende
30
Vollmachten
5

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Beschlussfähig: Ja — 50 Anwesende (10,0 %), Schwelle exakt 50, Überschuss 0

Genossenschaft — niedriges Quorum

Rechtsform
Genossenschaft (eG)
Stimmberechtigte
500
Anwesende
40
Vollmachten
10

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Rechtsform-Presets zeigen gesetzliche Standardwerte. Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Teilungserklärung können abweichende Quoren vorsehen — prüfen Sie Ihre Unterlagen. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: Reine Mathematik. Rechtsform-Presets nach BGB § 32 (Verein), WEG § 25/WEMoG 2020 (WEG), GmbHG § 48 (GmbH), AktG § 133 (AG), GenG § 43 (Genossenschaft).

Stand: 2026-09-19

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
19. September 2026
Fachbereich
Politik & Wahlen / Abstimmungen
Formeln basieren auf
Dokumentierte Rechenlogik mit Plausibilitaets- und Vergleichscheck
Zitation & Richtlinien

APA-Format

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