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Bürgermeisterwahl auswerten: Absolute Mehrheit oder Stichwahl

Politik & WahlenStand
Dieser Rechner berechnet das Ergebnis einer Bürgermeister- oder Landratswahl auf Basis der eingegebenen Stimmenzahlen. Die Berechnungen berücksichtigen die jeweiligen Mehrheitsregeln des gewählten Bundeslands. Die Ergebnisse sind rein rechnerischer Natur und basieren ausschließlich auf den eingegebenen Werten. Für offizielle Wahlergebnisse sind ausschließlich die zuständigen Wahlbehörden maßgeblich.

Wahleinstellungen

Kandidaten und Stimmen

Gültige Stimmen gesamt: 0
Ungültige Stimmen und Briefwahl ergänzen (optional)

Sollten bereits in den Kandidatenstimmen enthalten sein.

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Kurzantwort

Prüft Bürgermeister- und Landratswahlen je Bundesland auf absolute Mehrheit, relative Mehrheit, Stichwahl und Wahlbeteiligung.

Direktwahlergebnisse für Bürgermeister- oder Landratswahlen auswerten und sofort sehen

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Mai 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Bei einer Direktwahl auf kommunaler Ebene die nötigen Stimmenanteile, absoluten Stimmen und möglichen Stichwahlszenarien transparent zu berechnen – dafür ist der Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner da. Er ist besonders nützlich, wenn du für Bürgermeister-, Landrats- oder vergleichbare Direktwahlen schnell einschätzen willst, ob eine Entscheidung im ersten Wahlgang möglich ist oder welche Konstellationen in einer zweiten Runde realistisch werden.

Welche Hürde gilt, hängt vom Bundesland ab — und genau das ist der Punkt, an dem die meisten Einschätzungen kippen.

Für die hauptamtlichen Bürgermeister der Flächenländer braucht es im ersten Wahlgang durchweg die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen; wird sie verfehlt, folgt die Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten, in der dann die relative Mehrheit genügt.

Die Unterschiede zwischen den Ländern liegen weniger in dieser Grundregel als in Details wie der Frist bis zur Stichwahl, der Sonderrolle Baden-Württembergs mit einer offenen Neuwahl statt einer Stichwahl oder den abweichenden Regeln für Landratswahlen.

Der Rechner bildet diese Unterscheidung je nach Wahltyp und Bundesland ab und zeigt, wie viele Stimmen zur jeweils maßgeblichen Schwelle noch fehlen.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Anders als der Name vermuten lässt, trägst du hier weder eine Wahlbeteiligung noch eine Zahl gültiger Stimmen ein — beides berechnet der Rechner selbst. Die gültigen Stimmen sind schlicht die Summe der Kandidatenstimmen, und genau sie bilden die Bezugsgröße für die Mehrheitsschwelle.

Deine eigentliche Eingabe sind die Bewerber: Name, Partei und die absolut erzielten Stimmen, bis zu zwölf Kandidierende. Prozentwerte nimmt das Feld nicht an; wer nur Anteile aus einer Umfrage hat, rechnet sie vorher in Stimmen um.

Den Prozentsatz je Bewerber und die Wahlbeteiligung blendet der Rechner anschließend von selbst ein. Drei Auswahlfelder entscheiden aber darüber, wie das Ergebnis überhaupt bewertet wird. Der Wahltyp trennt Bürgermeister- von Landratswahlen.

Das Bundesland legt fest, wie die Mehrheit im ersten Wahlgang bestimmt wird: Für Bürgermeisterwahlen verlangen alle dreizehn Flächenländer — Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen — die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen; erreicht sie im ersten Wahlgang niemand, folgt rund zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Bewerbern, in Baden-Württemberg stattdessen eine Neuwahl, zu der auch neue Bewerber antreten dürfen.

Dass in Nordrhein-Westfalen wieder eine Stichwahl stattfindet, geht auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW zurück (VerfGH 35/19 vom 20. Dezember 2019), das die zwischenzeitliche Abschaffung für verfassungswidrig erklärte.

Bei Landratswahlen ist der Kreis der Länder enger, weil einzelne Länder wie Baden-Württemberg den Landrat über den Kreistag statt direkt wählen; wo direkt gewählt wird, gilt ebenfalls die absolute Mehrheit mit Stichwahl, unter anderem in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.

Solange du kein Bundesland gewählt hast, rechnet der Rechner mit relativer Mehrheit — wer das übersieht, bekommt eine Siegmeldung, obwohl vor Ort eine Stichwahl anstünde.

Der Wahlgang schließlich schaltet zwischen erstem Durchgang und Stichwahl um; im zweiten Wahlgang entscheidet immer die relative Mehrheit, unabhängig vom Bundesland.

Alles Weitere ist optional und ändert die Mehrheitsschwelle nicht: Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten dient allein der Wahlbeteiligung, ungültige Stimmen fließen in die abgegebenen Stimmzettel ein, Briefwahlstimmen sind reine Information, und noch nicht ausgezählte Stimmen kennzeichnen ein vorläufiges Ergebnis.

Die Schwelle selbst hängt ausschließlich an der Summe der Kandidatenstimmen — sie liegt bei der Hälfte davon, abgerundet, plus einer Stimme. Bei 24.000 gültigen Stimmen sind das 12.001; wer 11.800 erreicht, verfehlt sie um 201 Stimmen.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Grundlogik: absolute Stimmen pro Kandidat = gültige Stimmen mal Stimmenanteil. Die absolute Mehrheit prüfst du über die Schwelle größer als 50 Prozent der gültigen Stimmen, sofern das jeweilige Kommunalwahlrecht für Bürgermeister- oder Landratswahlen keine abweichende Regel nutzt.

Wird diese Schwelle im ersten Wahlgang verfehlt, zeigt der Rechner typische Stichwahlszenarien anhand der beiden bestplatzierten Kandidierenden, bei denen dann die relative Mehrheit entscheidet.

Beispiel: Bei 24.000 gültigen Stimmen liegt die absolute Mehrheit bei mindestens 12.001 Stimmen, und ein Kandidat mit 11.800 Stimmen verfehlt sie um 201 Stimmen. Bürgermeisterwahl: Absolute Mehrheitsschwelle bei 29.400 gültigen Stimmen In der Stichwahl ändert sich die Logik grundlegend: Dort gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält, unabhängig davon, ob es für mehr als 50 Prozent reicht.

Weil nur noch zwei Kandidierende antreten, verteilen sich die Stimmen der ausgeschiedenen Bewerber neu, was das Ergebnis gegenüber dem ersten Wahlgang deutlich verschieben kann.

Bei Stimmengleichheit sehen viele Kommunalordnungen als letzte Entscheidung das Los vor, was in der Praxis aber sehr selten vorkommt. Wie sich die Sitze im Rat derselben Kommune verteilen, zeigt der Kommunalrat-Rechner.

Nachschlagen

Bürgermeisterwahl: Mehrheitsregel und Stichwahl nach Bundesland

In welchem Bundesland reicht die relative Mehrheit, wo ist die absolute Mehrheit Pflicht, und wie läuft die Stichwahl ab? Die Regeln je Bundesland, wie sie der Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner im Modus „Bürgermeisterwahl“ anwendet.

Bürgermeisterwahl: Mehrheitsregel im ersten Wahlgang und Stichwahl-Modell je Bundesland (Stand 2026)
BundeslandErster WahlgangBei verfehlter absoluter MehrheitBesonderheit / Rechtsgrundlage
Baden-WürttembergAbsolute Mehrheit erforderlichNeuwahl mit relativer MehrheitAuch neue Bewerber dürfen zur Neuwahl antreten (romanische Mehrheitswahl)
BayernAbsolute Mehrheit erforderlichStichwahl der zwei Stimmenstärksten, relative Mehrheit entscheidetBei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los
BerlinKeine Direktwahl–Regierender Bürgermeister wird von der Bürgerschaft (Abgeordnetenhaus) gewählt
BrandenburgAbsolute Mehrheit erforderlich, zugleich mind. 15 % der WahlberechtigtenStichwahl der zwei Stimmenstärksten15-%-Quorum zusätzlich zur einfachen Stimmenmehrheit
BremenKeine Direktwahl–Bürgermeister/Präsident des Senats wird von der Bürgerschaft gewählt
HamburgKeine Direktwahl–Erster Bürgermeister wird von der Bürgerschaft gewählt
HessenAbsolute Mehrheit erforderlichStichwahl der zwei Stimmenstärksten—
Mecklenburg-VorpommernAbsolute Mehrheit erforderlichZweiter Wahlgang, relative Mehrheit genügt—
NiedersachsenAbsolute Mehrheit erforderlichStichwahl der zwei Stimmenstärksten, rund zwei Wochen später§ 105 NKomVG
Nordrhein-WestfalenAbsolute Mehrheit erforderlichStichwahl der zwei StimmenstärkstenStichwahl gilt seit der Kommunalwahl 2020 wieder (VerfGH NRW, Urteil vom 20.12.2019, VerfGH 35/19)
Rheinland-PfalzAbsolute Mehrheit erforderlichStichwahl der zwei Stimmenstärksten, innerhalb von drei Wochen—
SaarlandAbsolute Mehrheit erforderlichStichwahl der zwei StimmenstärkstenKommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
SachsenAbsolute Mehrheit erforderlichZweiter Wahlgang, relative Mehrheit genügt—
Sachsen-AnhaltAbsolute Mehrheit erforderlichZweiter Wahlgang, relative Mehrheit genügt—
Schleswig-HolsteinAbsolute Mehrheit erforderlichStichwahl der zwei Stimmenstärksten, innerhalb von vier Wochen—
ThüringenAbsolute Mehrheit erforderlichZweiter Wahlgang—

13 der 16 Bundesländer wählen Bürgermeister/Oberbürgermeister direkt; in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wählt die Bürgerschaft. Baden-Württemberg und Sachsen sind die einzigen Länder, in denen die zweite Runde keine klassische Stichwahl mit nur den zwei Erstplatzierten ist. Für parlamentarische Wahlen in Stadtstaaten eignet sich der Mehrheiten- und Koalitionsrechner. Werte entsprechen den Hinweistexten im Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner und sind bei Landesnovellen dort zuerst zu aktualisieren.

Landratswahl: Direktwahl, Mehrheitsregel und Amtszeit nach Bundesland

Nicht überall wird der Landrat direkt gewählt – in mehreren Ländern bestimmt der Kreistag den Landrat, in den Stadtstaaten gibt es mangels Landkreisen gar kein Amt. Die Übersicht für den Modus „Landratswahl“ im Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner.

Landratswahl: Direktwahl, Mehrheitsregel und Amtszeit je Bundesland (Stand 2026)
BundeslandDirektwahl des LandratsErster Wahlgang / EntscheidungAmtszeit
Baden-WürttembergNein – Kreistag wählt––
BayernJaAbsolute Mehrheit erforderlich, sonst Stichwahl der zwei Stimmenstärksten6 Jahre
BerlinKein Landkreis (Stadtstaat)––
BrandenburgJaRelative Mehrheit (meiste Stimmen), bei Stimmengleichheit Los8 Jahre
BremenKein Landkreis (Stadtstaat)––
HamburgKein Landkreis (Stadtstaat)––
HessenNein – Kreistag wählt––
Mecklenburg-VorpommernJaAbsolute Mehrheit erforderlich, sonst zweiter Wahlgang mit relativer Mehrheit5 Jahre
NiedersachsenJaRelative Mehrheit (meiste Stimmen), bei Stimmengleichheit Los8 Jahre (zuvor 5 Jahre, Reform 2025)
Nordrhein-WestfalenJaAbsolute Mehrheit erforderlich, sonst Stichwahl der zwei Stimmenstärksten (VerfGH NRW 35/19)5 Jahre
Rheinland-PfalzJaRelative Mehrheit (meiste Stimmen)8 Jahre
SaarlandNein – Kreistag wählt––
SachsenJaAbsolute Mehrheit erforderlich, sonst zweiter Wahlgang mit relativer Mehrheit7 Jahre
Sachsen-AnhaltJaAbsolute Mehrheit erforderlich, sonst zweiter Wahlgang mit relativer Mehrheit5 Jahre
Schleswig-HolsteinNein – Kreistag wählt––
ThüringenJaAbsolute Mehrheit erforderlich, sonst zweiter Wahlgang mit relativer Mehrheit6 Jahre

Nur 9 der 13 Flächenländer mit Landkreisen wählen den Landrat direkt; in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein bestimmt der Kreistag. Die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg haben keine Landkreise und damit kein Amt des Landrats. Amtszeiten reichen von 5 bis 8 Jahren – deutlich länger als die meisten Gemeinderats- oder Kreistagsperioden.

Ausblick

Wann sind die nächsten Bürgermeister- und Landratswahlen?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • In Niedersachsen fand die Kommunalwahl mit den meisten Bürgermeister- und Landratswahlen am 13. September 2026 statt; wo keine absolute Mehrheit erreicht wurde, folgt die Stichwahl am 27. September 2026.
  • Bayern (8. März 2026) und Hessen (15. März 2026) hatten ihre regulären Kommunalwahlen mit den zugehörigen Bürgermeister- und Landratswahlen bereits im Frühjahr 2026.
  • Schleswig-Holstein wählt seine Kommunalvertretungen voraussichtlich im Frühjahr 2028 neu.
  • Die nächste größere Welle mit Bürgermeister- und Landratswahlen in mehreren Bundesländern gleichzeitig steht erst wieder im Frühjahr 2029 an, unter anderem in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Stand: 25.09.2026 · Quelle: wahlrecht.de – Wahltermine in Deutschland

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Prozent der Stimmen braucht ein Bürgermeister, um im ersten Wahlgang zu gewinnen?

In den 13 Flächenländern mit Bürgermeister-Direktwahl braucht ein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, also die absolute Mehrheit.

Konkret berechnet der Rechner die Schwelle als abgerundete Hälfte der gültigen Stimmen plus eine Stimme: Bei 29.400 gültigen Stimmen liegt sie bei 14.701, bei 24.000 gültigen Stimmen bei 12.001.

Eine Ausnahme ist Brandenburg, wo die absolute Mehrheit zusätzlich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfassen muss, nicht nur der gültigen Stimmen.

Verfehlt der Erstplatzierte diese Schwelle, entscheidet in den meisten Ländern eine Stichwahl der zwei Stimmenstärksten mit relativer Mehrheit, in Baden-Württemberg und Sachsen stattdessen ein zweiter Durchgang mit offener Kandidatenliste.

Wähle im Rechner dein Bundesland aus, um die exakt geltende Schwelle für dein Wahlergebnis zu sehen, statt pauschal von 50 Prozent auszugehen.

Wie wird der Bürgermeister in Deutschland gewählt?

In 13 der 16 Bundesländer wählen die Bürgerinnen und Bürger den Bürgermeister direkt; nur in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt die Bürgerschaft beziehungsweise das Abgeordnetenhaus den Regierenden beziehungsweise Ersten Bürgermeister.

Bei der Direktwahl braucht ein Kandidat im ersten Wahlgang meist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen; verfehlt er sie, folgt eine Stichwahl oder ein zweiter Wahlgang mit relativer Mehrheit.

Die Amtszeit unterscheidet sich deutlich je Bundesland: Nordrhein-Westfalen wählt für 5 Jahre, Bayern und Thüringen für 6 Jahre, Sachsen und Sachsen-Anhalt für 7 Jahre, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für 8 Jahre, das Saarland sogar für 10 Jahre.

Niedersachsen hat die Amtszeit seiner Bürgermeister mit einer Reform 2025 von 5 auf 8 Jahre verlängert. Trage das Ergebnis deiner Direktwahl in den Rechner ein, um sofort zu sehen, ob die geltende Mehrheitsschwelle erreicht wurde.

Wie wird der zweite Bürgermeister gewählt?

Der zweite und ein möglicher dritter Bürgermeister werden in Bayern nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, sondern vom Gemeinderat aus dessen eigenen Mitgliedern bestimmt (Art. 35 Bayerische Gemeindeordnung).

Wählbar ist dabei nur, wer bereits Ratsmitglied ist und die Voraussetzungen für das Amt des ersten Bürgermeisters erfüllt; die Wahl gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderats.

Dieser Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner deckt ausschließlich die direkt gewählten Ämter ab, also den ersten beziehungsweise Ober-Bürgermeister sowie den Landrat – die Wahl des zweiten oder dritten Bürgermeisters durch den Rat bildet er bewusst nicht ab, weil dort keine Stimmenauszählung der Bevölkerung stattfindet.

Wer stattdessen wissen möchte, wie sich die Sitze im Gemeinderat verteilen, aus dem der zweite Bürgermeister gewählt wird, nutzt dafür den Kommunalrat-Rechner.

Wann kommt es bei einer Bürgermeister- oder Landratswahl zur Stichwahl?

Eine Stichwahl findet statt, wenn im gewählten Bundesland die absolute Mehrheit vorgeschrieben ist und kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht.

Der Zeitabstand ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich je Land: In Niedersachsen folgt die Stichwahl nach § 105 NKomVG rund zwei Wochen später, in Rheinland-Pfalz innerhalb von drei Wochen und in Schleswig-Holstein innerhalb von vier Wochen.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Stichwahl seit der Kommunalwahl 2020 wieder, nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW ihre zwischenzeitliche Abschaffung für verfassungswidrig erklärt hatte (Urteil vom 20.12.2019, VerfGH 35/19).

In Baden-Württemberg und Sachsen gibt es dagegen keine klassische Stichwahl, sondern eine Neuwahl beziehungsweise einen zweiten Wahlgang, zu dem auch neue Bewerber antreten dürfen.

Der Rechner zeigt dir direkt nach der Eingabe, ob dein Bundesland eine Stichwahl auslöst und welche zwei Kandidaten daran teilnehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Landrat und Bürgermeister?

Ein Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt, ein Landrat dagegen die Verwaltung eines Landkreises, dem meist mehrere kreisangehörige Gemeinden angehören – die beiden Ämter stehen also nicht in einer Rangfolge zueinander, sondern auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen.

Ob der Landrat überhaupt direkt gewählt wird, hängt vom Bundesland ab: In Baden-Württemberg, Hessen, dem Saarland und Schleswig-Holstein bestimmt der Kreistag den Landrat, während er in neun weiteren Flächenländern wie Bayern, Niedersachsen oder Sachsen direkt von den Wahlberechtigten des Landkreises gewählt wird.

In den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es mangels eigener Landkreise gar kein Amt des Landrats.

Die Amtszeiten der Landräte fallen zudem länger aus als bei vielen Bürgermeistern, etwa 8 Jahre in Rheinland-Pfalz oder Brandenburg gegenüber 5 Jahren in Nordrhein-Westfalen.

Wechsle im Rechner zwischen den Reitern „Bürgermeisterwahl“ und „Landratswahl“, um die für dein Bundesland passenden Regeln zu sehen.

Wann genügt im Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner die relative Mehrheit?

In Bundesländern oder Modellen mit relativer Mehrheitsregel reicht es, wenn ein Kandidat die meisten Stimmen erhält, auch ohne die 50-Prozent-Marke zu überschreiten.

Das gilt im Rechner automatisch immer im zweiten Wahlgang beziehungsweise in der Stichwahl, unabhängig vom Bundesland, sowie im ersten Wahlgang für Landratswahlen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz und für Brandenburgs Landratswahl, wenn keine absolute Mehrheit vorgeschrieben ist.

Dadurch wird sichtbar, ob dieselbe Stimmenverteilung je nach Wahlrecht zu einem Sofort-Sieg oder zu einer offenen zweiten Runde führen würde.

Solange kein Bundesland ausgewählt ist, rechnet der Rechner ebenfalls mit relativer Mehrheit – wer das übersieht, bekommt fälschlich eine Siegmeldung, obwohl vor Ort eine Stichwahl anstünde.

Besonders bei vier oder mehr Kandidaten kann so ein Bewerber mit deutlich unter 50 Prozent der Stimmen durch die relative Mehrheitsregel das Amt gewinnen, was der Rechner transparent ausweist.

Wähle daher immer zuerst Bundesland und Wahltyp aus, bevor du das Ergebnis bewertest.

Wie wird die Wahlbeteiligung im Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner berechnet?

Die Wahlbeteiligung ergibt sich, indem der Rechner alle abgegebenen Stimmen – gültige plus ungültige Stimmen sowie noch nicht ausgezählte Stimmzettel – durch die Zahl der Wahlberechtigten teilt und als Prozentwert ausweist.

Bei 8.500 Wahlberechtigten und insgesamt 4.400 abgegebenen Stimmzetteln zeigt der Rechner damit rund 51,8 Prozent Wahlbeteiligung an.

Die Eingabe der Wahlberechtigten ist optional: Fehlt sie, wertet der Rechner nur den Wahlausgang aus und verzichtet auf die Beteiligungsquote, statt einen falschen Wert zu schätzen.

Eine niedrige Wahlbeteiligung kann die politische Legitimität eines Direktwahl-Ergebnisses beeinflussen, auch wenn das Ergebnis formal korrekt bleibt.

Trage die Gesamtzahl der Wahlberechtigten im Bereich „Wahleinstellungen“ ein, sobald sie amtlich bekannt ist, damit die Kennzahl neben dem Wahlausgang erscheint.

Bei Gemeinderatswahlen mit Kumulieren und Panaschieren weicht die Zählweise ab, weil dort mehrere Stimmen pro Wähler möglich sind.

Kann ich mit dem Rechner auch eine Stichwahl simulieren?

Ja: Sobald eine Stichwahl ausgelöst wird, blendet der Rechner unter „Stichwahl simulieren“ ein eigenes Eingabefeld für die beiden qualifizierten Kandidaten ein, vorbelegt mit deren Stimmen aus dem ersten Wahlgang.

Änderst du diese Werte, zeigt der Rechner sofort, wer die Stichwahl mit relativer Mehrheit gewinnen würde – dort genügt schließlich die einfache Mehrheit, unabhängig von der 50-Prozent-Schwelle des ersten Wahlgangs.

Das ist nützlich, um Szenarien durchzuspielen, etwa wie sich der Ausgang verändert, wenn die Stimmen eines ausgeschiedenen dritten Kandidaten überwiegend einem der beiden verbleibenden Bewerber zufallen.

Ziehen mehr als zwei Kandidaten stimmengleich auf Platz 2 ein, weist der Rechner ausdrücklich darauf hin, dass die Simulation nur zwei Kandidaten abbildet, weil die meisten Landeswahlgesetze in diesem Fall alle gleichplatzierten Bewerber zulassen.

Die Simulation ersetzt kein amtliches Stichwahlergebnis, sondern dient allein der Einschätzung möglicher Ausgänge vor dem zweiten Wahltermin.

Was bedeuten ungültige Stimmen oder ein vorläufiges Ergebnis im Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner?

Ungültige Stimmen zählen nicht zu den gültigen Stimmen und beeinflussen damit auch nicht die absolute Mehrheitsschwelle, fließen aber in die Berechnung der Wahlbeteiligung ein, weil sie als abgegebene Stimmzettel gelten.

Trägst du zusätzlich noch nicht ausgezählte Stimmen ein, kennzeichnet der Rechner das Ergebnis automatisch als vorläufig und weist die Zahl der offenen Stimmen aus – ein Hinweis darauf, dass sich Mehrheiten und sogar eine Stichwahl-Entscheidung noch verschieben können.

Das betrifft vor allem knappe Ergebnisse nahe der absoluten Mehrheitsschwelle, bei denen wenige hundert Briefwahlstimmen den Ausschlag geben können.

Der Rechner trennt damit sauber zwischen der mathematischen Auswertung des aktuellen Zwischenstands und der amtlichen Feststellung, die erst nach vollständiger Auszählung und einer möglichen Wahlprüfung erfolgt.

Aktualisiere die Eingaben, sobald die Wahlbehörde weitere ausgezählte Stimmen meldet, um die Auswertung auf dem neuesten Stand zu halten.

Wann sollte ich den Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner nicht als amtliche Entscheidung verstehen?

Der Rechner ist eine fachliche Rechenhilfe für Bürgermeister- und Landratswahlen, aber kein Ersatz für die amtliche Feststellung durch die zuständige Wahlbehörde.

Kommunale Satzungen, Wahlprüfungen, Stimmengleichheiten oder aktuelle Landesnovellen müssen jeweils separat geprüft werden, weil einzelne Kommunen und Länder Sonderregelungen kennen, die der Rechner nicht vollständig abbildet.

So schreibt Bayern für Stimmengleichstand in der Stichwahl eine Entscheidung per Los vor, während andere Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen dafür andere Verfahren vorsehen.

Auch der Sonderfall, dass nur ein einziger Bewerber antritt oder ein Kandidat nicht zur Stichwahl antritt, verlangt in mehreren Ländern zusätzlich eine Mehrheit von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten – diesen Einzelbewerber-Fall bildet der Rechner nicht ab.

Verbindlich sind deshalb immer die amtlichen Zahlen und die einschlägigen Regelungen des zuständigen Bundeslands. Wer zusätzlich die Sitzverteilung im Gemeinderat nach Verhältniswahlrecht berechnen möchte, findet dafür den Sitzverteilungsrechner.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Das Wahlergebnis wird nach der Mehrheitsregel eingeordnet: Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute Mehrheit (>50 % der gültigen Stimmen). Erreicht kein Kandidat diese Schwelle, greift automatisch der Stichwahl-Trigger — die beiden Erstplatzierten treten erneut an, wo dann die relative Mehrheit genügt.

Praxisbeispiel: Bei 24.000 gültigen Stimmen liegt die absolute Mehrheitsschwelle bei 12.001 Stimmen. Erreicht der führende Kandidat nur 11.800 Stimmen (49,2 %), fehlen ihm 201 Stimmen — eine Stichwahl ist unausweichlich.

Für die Einordnung lohnen sich mindestens zwei Szenarien mit unterschiedlich hoher Beteiligung. Die Wahlbeteiligung gibst du dafür nicht ein — sie ist ein Ergebnis, kein Feld.

Du modellierst sie, indem du die Kandidatenstimmen anhebst: Mehr abgegebene Stimmen bedeuten mehr gültige Stimmen und damit eine höhere Schwelle.

Wächst das Feld stärker bei den Verfolgern als beim Führenden, kann derselbe Bewerber die absolute Mehrheit verfehlen, die er bei schwacher Beteiligung noch erreicht hätte. Ablauf einer Direktwahl: Vom 1. Wahlgang über die Mehrheitsprüfung zur Stichwahl Rechne die fehlenden Stimmen immer in absolute Zahlen um, nicht nur in Prozentpunkte, weil einige hundert Stimmen leichter mobilisierbar wirken als ein abstrakter Rückstand von zwei Prozent.

Prüfe außerdem, wie sich die Stimmen des drittplatzierten Bewerbers verteilen könnten, denn genau sie entscheiden in der Stichwahl oft über den Sieg. Geht es dagegen um die Sitzverteilung im Gemeinderat, hilft der Sitzverteilungsrechner weiter.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Blick auf eine typische Bürgermeisterwahl: In einer Stadt sind 60.000 Bürger wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung liegt bei 50 Prozent, davon sind 29.400 Stimmen gültig (600 ungültig).

Drei Kandidierende treten an: Kandidat A erhält 47 Prozent, Kandidat B 33 Prozent und Kandidat C 20 Prozent der gültigen Stimmen. Umgerechnet sind das 13.818, 9.702 und 5.880 absolute Stimmen.

Die absolute Mehrheit liegt bei mehr als 50 Prozent von 29.400, also bei mindestens 14.701 Stimmen. Kandidat A verfehlt sie mit 13.818 Stimmen um 883 Stimmen, sodass kein Soforterfolg im ersten Wahlgang zustande kommt.

Der Rechner zeigt daher die Stichwahl zwischen A und B, in der nun die relative Mehrheit genügt; die 5.880 Stimmen von C werden in der zweiten Runde neu verteilt und entscheiden über den Ausgang.

Für die Stichwahl lohnt sich daher ein zweites Szenario: Wandern etwa zwei Drittel der C-Stimmen zu Kandidat B, holt B rechnerisch auf und kann A trotz des Vorsprungs aus dem ersten Wahlgang überholen.

Genau diese Verschiebung macht der Rechner nachvollziehbar, indem er die absoluten Stimmen statt nur der Prozentwerte ausweist. Für die parallele Ratswahl in derselben Stadt nutzt du anschließend den Kommunalrat-Rechner. Buergermeisterwahl: Kandidat A mit 13.818 Stimmen verfehlt die Mehrheit von 14.701

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Besonders trügerisch ist es erstens, den führenden Kandidaten nach dem ersten Wahlgang automatisch als sicheren Sieger zu lesen, obwohl für den Soforterfolg oft die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen fehlt. Zweitens werden Umfragewerte, Rohstimmen und Anteile an gültigen Stimmen vermischt, sodass die Stichwahllogik falsch bewertet wird.

Drittens bleiben ungültige Stimmen und veränderte Wahlbeteiligung außen vor, obwohl gerade sie die Mehrheitsschwelle verschieben.

Ebenso wird oft übersehen, dass Kommunen und Länder nicht in jedem Detail dieselben Regeln für Stichwahl oder Direktwahlerfolg bei Bürgermeister- und Landratswahlen verwenden.

Ein weiterer Fehler ist, die relative Mehrheit des ersten Wahlgangs mit einem Wahlsieg zu verwechseln, obwohl ohne absolute Mehrheit erst die Stichwahl entscheidet.

Ebenso wird oft die Frist zwischen erstem Wahlgang und Stichwahl übersehen, in der sich Empfehlungen und Wählerwanderungen ergeben können.

Und wer die ungültigen Stimmen einfach zu den gültigen addiert, überschätzt die tatsächliche Mehrheitsschwelle und rechnet an der amtlichen Grundlage vorbei.

Am konkretesten wird der Länderunterschied beim zweiten Durchgang selbst: In Bayern folgt eine Stichwahl streng zwischen den zwei stimmenstärksten Bewerbern, in Baden-Württemberg dagegen eine Neuwahl, zu der auch neue Kandidatinnen und Kandidaten antreten dürfen und bei der die relative Mehrheit genügt.

Wer beides pauschal Stichwahl nennt, unterschätzt, wie offen der zweite Wahlgang dort tatsächlich ist.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Ob die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang erreicht wird, ermittelt der Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner aus Wahlberechtigten, Wahlbeteiligung, gültigen Stimmen und Kandidatenanteilen und zeigt Stichwahlkonstellationen aus dem Führungsfeld.

Das Ergebnis macht sichtbar, wie viele Stimmen zur Mehrheitsschwelle fehlen oder sie überschreiten.

Zur Absicherung lohnt sich anschließend ein zweiter Durchgang mit höher angesetzten Kandidatenstimmen: Weil die Schwelle an der Summe der gültigen Stimmen hängt, wandert sie bei stärkerer Beteiligung mit nach oben und kann eine rechnerisch knappe Entscheidung im ersten Wahlgang kippen.

Gerade bei drei oder mehr Kandidierenden ist der erste Wahlgang selten die endgültige Entscheidung, weshalb sich der Blick auf die möglichen Stichwahlpaarungen und die Reststimmen der ausgeschiedenen Bewerber fast immer lohnt.

Im Grenzfall zählt die exakte Schwelle: Der Rechner setzt sie auf die Hälfte der gültigen Stimmen plus eine Stimme, bei 10.000 gültigen Stimmen also auf 5.001.

Genau 5.000 Stimmen reichen damit nicht, denn mehr als die Hälfte ist wörtlich gemeint — an dieser einen Stimme hängt, ob überhaupt ein zweiter Wahlgang nötig wird.

Die Beteiligungsquote derselben Direktwahl rechnest du im Wahlbeteiligung-Rechner aus, die Stimmenanteile der Parteien im Stimmen-Prozent-Umrechner. Ob eine Partei überhaupt die Prozenthürde überspring, prüfst du vorab mit dem Sperrklausel-Rechner.

Wie sich die Stimmenanteile zwischen zwei Wahlen verschoben haben, zeigt der Wahlswing-Rechner. Wie Direktmandate auf Bundesebene die Parlamentsgröße über Überhangmandate beeinflussen, zeigt der Überhangmandate-Rechner.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gültige Stimmen 24.000, erforderliche Mehrheit 12.001 – Kandidat A gewählt mit 12.500 Stimmen (52,1 %)

Sofortsieg mit absoluter Mehrheit

Wahltyp
Bürgermeisterwahl
Bundesland
Hessen
Wahlgang
Erster Wahlgang
Kandidaten
Kandidat A 12.500, Kandidat B 8.200, Kandidat C 3.300

Beispiel 2 · Mittel · Gültige Stimmen 22.400, Kandidatin A gewählt mit 9.400 Stimmen (42,0 %) – keine Stichwahl

Landratswahl mit relativer Mehrheit (Niedersachsen)

Wahltyp
Landratswahl
Bundesland
Niedersachsen
Wahlgang
Erster Wahlgang
Kandidaten
Kandidatin A 9.400, Kandidat B 8.900, Kandidat C 4.100

Beispiel 3 · Komplex · Gültige Stimmen 6.600, erforderliche Mehrheit (gültige Stimmen) 3.301 – Kandidat A mit 3.100 Stimmen verfehlt sie, Stichwahl gegen Kandidat B

Brandenburg – absolute Mehrheit plus 15-Prozent-Quorum

Wahltyp
Bürgermeisterwahl
Bundesland
Brandenburg
Wahlgang
Erster Wahlgang
Wahlberechtigte
10.000

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Gültige Stimmen 4.500, Kandidat D gewählt mit 2.400 Stimmen (53,3 %) – relative Mehrheit genügt

Baden-Württemberg – Neuwahl statt Stichwahl

Wahltyp
Bürgermeisterwahl
Bundesland
Baden-Württemberg
Wahlgang
Zweiter Wahlgang / Stichwahl
Kandidaten
Kandidat A (1. Wahlgang) 2.100, Kandidat D (neu angetreten) 2.400

Beispiel 5 · Komplex · Gültige Stimmen 10.000, Stimmengleichheit zwischen Kandidat A und Kandidat B

Stimmengleichheit bei relativer Mehrheit

Wahltyp
Landratswahl
Bundesland
Niedersachsen
Wahlgang
Erster Wahlgang
Kandidaten
Kandidat A 5.000, Kandidat B 5.000

Beispiel 6 · Komplex · Wahlbeteiligung 55,3 % (4.700 von 8.500 Wahlberechtigten), Ergebnis als vorläufig gekennzeichnet

Wahlbeteiligung mit vorläufigem Ergebnis

Wahltyp
Bürgermeisterwahl
Bundesland
Bayern
Wahlberechtigte
8.500
Kandidaten
Maria Beispiel 1.850, Johannes Muster 1.420, Laura Demo 680, Peter Modell 450

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

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ZinsrechnerBerechnet einfache (lineare) Zinsen tagesgenau aus Kapital, Zinssatz und Laufzeit – mit Zinsertrag und Endkapital, ohne Zinseszins.Überhangmandate-RechnerÜberhangmandate berechnen: Direktmandate und Zweitstimmenanteil eingeben, Sainte-Laguë-Verteilung, Ausgleichsmandate und Bundestagsgröße nach altem und neuem Wahlrecht ablesen.Europawahl-Sitzverteilung-RechnerEuropawahl Sitzverteilung berechnen: 96 deutsche EP-Sitze nach Sainte-Laguë/Schepers (§ 2 EuWG) ohne Sperrklausel — Divisor, Stimmanteil und Sitzanteil je Partei.Sperrklausel-RechnerSperrklausel prüfen: Welche Parteien überspringen die Prozenthürde und welche scheitern? Mit editierbarer Schwelle, Grundmandatsklausel und Stimmenverfall.Delegiertenschlüssel-RechnerDelegiertenschlüssel berechnen: Anzahl Delegierter aus Mitgliederzahl und Vertretungsschlüssel ermitteln — für Parteitag, Gewerkschaftskongress und Verbandsversammlung.Wahlbeteiligung-RechnerWahlbeteiligung berechnen: aus Wahlberechtigten und abgegebenen Stimmen Beteiligungsquote, Nichtwähler und ungültige Stimmen ermitteln – mit Vorwahl-Vergleich.Stimmen-Prozent-UmrechnerAbsolute Stimmen in Prozent umrechnen oder aus Prozentwerten die Stimmenzahl hochrechnen – mit Summenprobe, 1-von-n-Spalte und Sonstige-Differenz.Wahlswing-RechnerWahlergebnisse zweier Wahlen vergleichen: Swing in Prozentpunkten, relative Veränderung, Two-Party-Swing, Pedersen-Volatilitätsindex und größter Gewinner.Wahlsystem-VergleichsrechnerWahlsysteme vergleichen: Sainte-Laguë, d'Hondt, FPTP, MMP und STV auf einer Stimmenbasis — mit Gallagher-Index, effektiver Parteienzahl und Sitzverteilung je System.Quorum-RechnerBeschlussfähigkeit berechnen: Quorum-Schwelle für Verein, WEG, GmbH, AG und Genossenschaft prüfen – mit Anwesenheitsquote, fehlenden Stimmen und Rechtsform-Presets.MehrheitsrechnerMehrheit berechnen: einfache, absolute, qualifizierte 2/3- und 3/4-Mehrheit prüfen – mit Enthaltungs-Regel, Vergleichstabelle und fehlenden Stimmen.WEG-AbstimmungsrechnerWEG-Beschluss prüfen: einfache Mehrheit, qualifizierter Beschluss (2/3 + 50 % MEA), 3/4-Mehrheit und allstimmig — nach WEG und WEMoG 2020.Stimmgewichtung-RechnerStimmrechte nach Kapitalanteilen berechnen: Stimmanteil, Mehrheitsschwelle und Sperrminorität für GmbH (§ 47 GmbHG), AG (§ 134 AktG) und Genossenschaft (§ 43 GenG).Betriebsratswahl-RechnerBetriebsratsgröße berechnen: Anzahl Mitglieder, Freistellungen und Minderheitengeschlecht nach BetrVG §§ 9, 15, 38 — mit Staffeltabelle und Wahlverfahren-Hinweis.Vereinswahl-RechnerVorstandswahl im Verein auswerten: Absolute Mehrheit nach § 32 BGB prüfen, Stichwahl erkennen und fertigen Protokolltext erstellen.

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  • Bei 29.400 gültigen Stimmen liegt die absolute Mehrheit bei 14.701. Kandidat A mit 47 % (13.818 Stimmen) verfehlt sie um 883 Stimmen, eine Stichwahl wird ausgelöst.

    Bürgermeisterwahl – Absolute Mehrheitsschwelle

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           alt="Bei 29.400 gültigen Stimmen liegt die absolute Mehrheit bei 14.701. Kandidat A mit 47 % (13.818 Stimmen) verfehlt sie um 883 Stimmen, eine Stichwahl wird ausgelöst."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner">Bürgermeisterwahl – Absolute Mehrheitsschwelle auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner
  • Horizontales Balkendiagramm mit drei Kandidaten und einer vertikalen Mehrheitslinie bei 14.701 Stimmen. Kandidat A verfehlt die absolute Mehrheit um 883 Stimmen, es kommt zur Stichwahl.

    Bürgermeisterwahl: Kandidat A mit 13.818 Stimmen verfehlt die Mehrheit von 14.701

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           alt="Horizontales Balkendiagramm mit drei Kandidaten und einer vertikalen Mehrheitslinie bei 14.701 Stimmen. Kandidat A verfehlt die absolute Mehrheit um 883 Stimmen, es kommt zur Stichwahl."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner">Bürgermeisterwahl: Kandidat A mit 13.818 Stimmen verfehlt die Mehrheit von 14.701 auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner
  • Flussdiagramm: Im ersten Wahlgang wird geprüft, ob ein Kandidat mehr als 50 Prozent erreicht. Falls ja, ist er gewählt. Falls nein, treten die beiden Erstplatzierten in einer Stichwahl an, wo die relative Mehrheit genügt.

    Bürgermeisterwahl – Vom 1. Wahlgang zur Stichwahl

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    <a href="https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/politik-wahlen/buergermeisterwahl-stichwahl-ablauf.svg"
           alt="Flussdiagramm: Im ersten Wahlgang wird geprüft, ob ein Kandidat mehr als 50 Prozent erreicht. Falls ja, ist er gewählt. Falls nein, treten die beiden Erstplatzierten in einer Stichwahl an, wo die relative Mehrheit genügt."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner">Bürgermeisterwahl – Vom 1. Wahlgang zur Stichwahl auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner
  • Infografik: Bürgermeisterwahl: Direktwahl und Stichwahl, WAHLVERFAHREN, 1. Wahlgang: Absolute Mehrheit nötig (>50 %), Alle Kandidaten treten an, Stichwahl: Die 2 Bestplatzierten, 2–3 Wochen nach 1. Wahlgang, Einfache Mehrheit reicht (wer mehr Stimmen hat), NRW:

    Buergermeisterwahl-Rechner Verfahren

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/politik-wahlen/buergermeisterwahl-rechner-verfahren.svg"
           alt="Infografik: Bürgermeisterwahl: Direktwahl und Stichwahl, WAHLVERFAHREN, 1. Wahlgang: Absolute Mehrheit nötig (>50 %), Alle Kandidaten treten an, Stichwahl: Die 2 Bestplatzierten, 2–3 Wochen nach 1. Wahlgang, Einfache Mehrheit reicht (wer mehr Stimmen hat), NRW: "
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner">Buergermeisterwahl-Rechner Verfahren auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner bildet landesrechtliche Direktwahlregeln modellhaft nach. Kommunale Satzungen, Sonderfälle bei Stimmengleichheit, nicht direkt gewählte Ämter, Wahlprüfungen und konkrete Landesnovellen müssen im amtlichen Wahlrecht des jeweiligen Bundeslands und der zuständigen Kommune geprüft werden.

Quelle: Länderspezifische Direktwahlregeln für Bürgermeister- und Landratswahlen, Schwellen für absolute oder relative Mehrheiten, Stichwahlregeln sowie vereinfachte Berechnung der Wahlbeteiligung.

Stand: 2026-09-25

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
25. September 2026
Fachbereich
Politik & Wahlen / Sitzverteilung
Formeln basieren auf
Der Rechner prüft je Bundesland, ob im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erforderlich ist oder bereits die relative Mehrheit genügt. Bei absoluter Mehrheit wird die notwendige Schwelle als floor(gültige Stimmen / 2) + 1 berechnet; verfehlt der führende Kandidat diese Hürde und lässt das Landesmodell eine Stichwahl zu, werden die zwei stimmenstärksten Kandidaten für einen zweiten Wahlgang markiert. Zusätzlich wird die Wahlbeteiligung aus abgegebenen Stimmen geteilt durch Wahlberechtigte berechnet.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/politik-wahlen/sitzverteilung/kommunalwahl-direktwahl-rechner

Werbestatus

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