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Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner – Bürgermeister und Landrat

Bürgermeisterwahl und Landratswahl Ergebnis berechnen und auswerten. Absolute Mehrheit, Stichwahl und Wahlbeteiligung automatisch berechnen – für alle.

Überblick

Was ist der Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner berechnet das Ergebnis einer Bürgermeister- oder Landratswahl auf Basis der eingegebenen Stimmenzahlen. Sie wählen das Bundesland, den Wahltyp (Bürgermeisterwahl oder Landratswahl) und den Wahlgang (erster Wahlgang oder Stichwahl), tragen die Kandidaten mit Namen, Partei und Stimmen ein – der Rechner ermittelt automatisch, ob ein Kandidat die erforderliche Mehrheit (je nach Bundesland absolute oder relative) erreicht hat oder ob eine Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Kandidaten nötig ist.

Die Ergebnisse sind rein rechnerischer Natur und basieren ausschließlich auf den eingegebenen Werten. Für offizielle Wahlergebnisse sind die zuständigen Wahlbehörden maßgeblich. Optional können Wahlbeteiligung, ungültige Stimmen und eine Stichwahl-Simulation genutzt werden.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Im Bereich „Wahleinstellungen“ wählen Sie das Bundesland (daraufhin erscheint eine Infobox mit dem jeweiligen Wahlsystem), den Wahltyp (Bürgermeisterwahl oder Landratswahl), den Wahlgang (Erster Wahlgang oder Zweiter Wahlgang/Stichwahl), die Bezeichnung des Amts (bei Bürgermeisterwahl wählbar, bei Landratswahl automatisch „Landrat“), optional den Namen der Gemeinde oder Stadt bzw. des Landkreises und optional die Gesamtzahl der Wahlberechtigten für die Wahlbeteiligung.

Im Bereich „Kandidaten und Stimmen“ erfassen Sie pro Kandidat Farbe, Name, optional Partei oder Wählergruppe und die absolute Stimmenzahl. Mindestens zwei Kandidaten sind nötig; maximal zwölf. Ein optionaler Aufklappbereich erlaubt die Eingabe von ungültigen Stimmen, Briefwahlstimmen (nur zur Info) und noch nicht ausgezählten Stimmen bei vorläufigen Ergebnissen.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Damit kannst du Ergebnis, Formelweg und Größenordnung schneller nachvollziehen.

Die erforderliche Mehrheit hängt vom Bundesland, vom Wahltyp (Bürgermeister oder Landrat) und vom Wahlgang ab: Bei absoluter Mehrheit gilt „mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen“, also erforderlich = floor(Gültige Stimmen gesamt / 2) + 1. Bei relativer Mehrheit gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. In vielen Bundesländern ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit vorgeschrieben und bei Nichterreichen eine Stichwahl vorgesehen, in der anschließend die relative Mehrheit genügt.

Stimmenanteil in Prozent = (Stimmen des Kandidaten / Gültige Stimmen gesamt) × 100. Wahlbeteiligung in Prozent = (Gültige + Ungültige Stimmen) / Wahlberechtigte × 100, sofern Wahlberechtigte angegeben. Der Stimmenvorsprung des Erstplatzierten vor dem Zweitplatzierten wird als absolute Differenz und als Prozentpunkte ausgewiesen. Bei Stichwahl-Anzeige werden die zwei stimmenstärksten Kandidaten ermittelt und deren Stimmenzahlen für die Stichwahl-Simulation verwendet.

Hinweise

Wichtige Hinweise zur Nutzung

Diese Hinweise helfen bei Plausibilitätscheck, Einordnung und sicherer Anwendung der Ergebnisse.

Nutzen Sie „Beispieldaten laden“, um die Funktionsweise des Rechners ohne eigene Daten zu testen. Für den zweiten Wahlgang tragen Sie nur die zwei stichwahl-qualifizierten Kandidaten ein und wählen „Zweiter Wahlgang / Stichwahl“.

Für Bundesländer ohne direkte Landratswahl (z. B. Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein oder Stadtstaaten ohne Landkreise) weist der Rechner darauf hin, dass der Landrat vom Kreistag gewählt wird. Für solche parlamentarischen Wahlen und Kreistagswahlen nutzen Sie den Sitzverteilungs-Rechner bzw. den Mehrheiten- und Koalitionsrechner.

FAQ

Häufige Fragen zu Kommunalwahl-Direktwahl-Rechner

Kurze Antworten auf typische Rückfragen, bevor du zur nächsten Seite springst.

Wie funktioniert die Bürgermeisterwahl in den verschiedenen Bundesländern?

Die Mehrheitsregeln unterscheiden sich: In Bayern und Hessen ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit nötig, danach Stichwahl. In Baden-Württemberg, NRW, Niedersachsen und anderen Ländern genügt die relative Mehrheit (meiste Stimmen). Hamburg, Bremen und Berlin wählen den Regierungschef über die Bürgerschaft – dafür eignet sich der Mehrheiten- und Koalitionsrechner. Der Bürgermeisterwahl-Rechner zeigt nach Auswahl des Bundeslands die jeweilige Regel in einer Infobox an.

Was ist der Unterschied zwischen absoluter und relativer Mehrheit bei der Bürgermeisterwahl?

Absolute Mehrheit bedeutet: Ein Kandidat hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (also z. B. bei 3.400 gültigen Stimmen mindestens 1.701). Relative Mehrheit bedeutet: Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt, auch wenn er unter 50 % liegt. In Ländern mit relativer Mehrheit gibt es keine Stichwahl.

Wann findet eine Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl statt?

In Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich. Wird sie von keinem Kandidaten erreicht, treten die zwei stimmenstärksten Kandidaten in einem zweiten Wahlgang (Stichwahl) an; dort genügt in der Regel die relative Mehrheit. Der Rechner zeigt „Stichwahl erforderlich“ und nennt die beiden Qualifizierten.

Wie wird die Wahlbeteiligung bei der Bürgermeisterwahl berechnet?

Wahlbeteiligung in Prozent = (Abgegebene gültige + ungültige Stimmen) ÷ Anzahl der Wahlberechtigten × 100. Wenn Sie im Rechner die Gesamtzahl der Wahlberechtigten eintragen, berechnet er die Wahlbeteiligung automatisch und zeigt sie in den Ergebniskennzahlen an.

Kann ich mit dem Rechner eine Stichwahl simulieren?

Ja. Wenn das Ergebnis eine Stichwahl erfordert, erscheint ein aufklappbarer Bereich „Stichwahl simulieren“. Dort können Sie hypothetische Stimmenzahlen für die zwei stichwahl-qualifizierten Kandidaten eingeben und erhalten sofort das simulierte Ergebnis. Die Werte sind nur zur Veranschaulichung, nicht das tatsächliche Stichwahlergebnis.

Was bedeuten ungültige Stimmen und „noch nicht ausgezählte Stimmen“?

Ungültige Stimmen zählen nicht zu den gültigen Stimmen und erscheinen in der Ergebnistabelle und im Kreisdiagramm separat. „Noch nicht ausgezählte Stimmen“ können Sie eintragen, wenn das Ergebnis vorläufig ist – der Rechner zeigt dann einen orangefarbenen Hinweis „Vorläufiges Ergebnis“ mit der angegebenen Anzahl.

Sind die Berechnungsergebnisse des Bürgermeisterwahl-Rechners amtlich?

Nein. Der Rechner dient der rein rechnerischen Auswertung Ihrer eingegebenen Werte. Für offizielle Wahlergebnisse sind ausschließlich die zuständigen Wahlbehörden und die von ihnen festgestellten Zahlen maßgeblich.

Welche Darstellungsarten bietet der Rechner für das Wahlergebnis?

Sie können zwischen horizontalem Balkendiagramm (mit Mehrheitslinie), Kreisdiagramm (Tortendiagramm) und einer Verlaufs-/Sensitivitätsanalyse wechseln. Beim Verlauf wird simuliert, wie sich das Ergebnis ändern würde, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Stimmen von einem Kandidaten zu einem anderen wechselt.

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Quelle

Fachliche Einordnung und Aktualität

Quelle: Landesgemeindeordnungen und Kommunalverfassungen der Bundesländer, Wahlrecht.de.

Fachlich aktualisiert: 2025-01-01

Wichtig

Haftungsausschluss für diesen Rechner

Die Ergebnisse dienen als Orientierung und sollten bei wichtigen Entscheidungen fachlich eingeordnet werden.

Die Ergebnisse dieses Rechners dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Entscheidungen solltest du nicht allein auf Grundlage der berechneten Werte treffen.

Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Berechnungen übernommen. Wenn du eine verbindliche Einschätzung oder individuelle Beratung brauchst, wende dich bitte immer an eine:n qualifizierte:n Spezialist:in in diesem Fachgebiet.

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