Überblick
Wie viele Betriebsratsmitglieder stehen meinem Betrieb zu?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern hat ein Betrieb das Recht auf einen Betriebsrat — aber wie viele Mitglieder der Betriebsrat tatsächlich haben muss, legt das Betriebsverfassungsgesetz in einer 18-stufigen Staffel in § 9 fest. Der Betriebsratswahl-Rechner schlägt aus der eingegebenen Arbeitnehmerzahl sofort die gesetzliche Betriebsratsgröße nach, berechnet die Freistellungen nach § 38 und zeigt den Minderheitenschutz nach § 15 Abs.
2. Bei 150 wahlberechtigten Arbeitnehmern — der Staffelstufe 101 bis 200 — besteht der Betriebsrat aus 7 Mitgliedern.
Davon stehen dem Minderheitsgeschlecht bei einem Belegschaftsanteil von 30 Prozent mindestens 2 Sitze zu, berechnet nach dem Höchstzahlverfahren (d'Hondt) gemäß § 5 WO BetrVG.
Freistellungen gibt es erst ab 200 Arbeitnehmern, das Wahlverfahren ist zwischen 101 und 200 entweder regulär oder nach Vereinbarung vereinfacht gemäß § 14a Abs. 5. Die nächste Staffelstufe beginnt bei 201 Arbeitnehmern mit 9 Betriebsratsmitgliedern.
Oberhalb von 9.000 Arbeitnehmern endet die feste Staffel — ab dort kommen je angefangene 3.000 weitere Arbeitnehmer 2 zusätzliche Mitglieder hinzu, sodass der Rechner auch für Großbetriebe mit zehntausenden Beschäftigten die korrekte Betriebsratsgröße liefert.