Überblick
Was ist der WEG-Abstimmungsrechner: Mehrheit nach WEMoG 2020?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der WEG-Abstimmungsrechner prüft, ob ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung die erforderliche Mehrheit erreicht hat — und zwar für alle vier Beschlusstypen des Wohnungseigentumsgesetzes in einem Schritt. Einfache Mehrheit nach § 25 Abs.
1, qualifizierter Beschluss mit Doppelschwelle nach § 21 Abs. 2 Nr. 1, 3/4-Mehrheit für virtuelle Versammlungen nach § 23 Abs. 1a und allstimmiger Beschluss nach § 23 Abs. 3 (Umlaufbeschluss) bzw. § 10 Abs. 1 S.
2 (Vereinbarung) — der Rechner wählt je nach Beschlusstyp die richtige Schwelle und prüft sie gegen die eingegebenen Ja-Stimmen.
Der gesetzliche Standard ist das Kopfprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer hat genau eine Stimme, unabhängig von der Größe oder dem Wert seiner Wohnung.
Beim qualifizierten Beschluss kommt eine zweite Schwelle hinzu — mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile muss auf die Ja-Stimmen entfallen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1).
Diese Doppelprüfung aus Köpfen und MEA unterscheidet den WEG-Abstimmungsrechner vom allgemeinen Mehrheitsrechner, der nur eine Schwelle kennt. Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1.
Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gibt es kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr. Jede ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend oder vertreten sind.
Die frühere Zweitversammlungs-Regelung nach § 25 Abs. 3 WEG alter Fassung ist ersatzlos entfallen. Der Rechner arbeitet daher ohne Quorum-Prüfung und konzentriert sich auf die Mehrheitsschwellen.
Die allgemeine Beschlussfähigkeit für andere Rechtsformen prüft der Quorum-Rechner.