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WEG-Abstimmungsrechner: Mehrheit nach WEMoG 2020

Politik & WahlenStand Noch keine Bewertung
Beschlusstyp
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WEG-Beschluss prüfen: einfache Mehrheit, qualifiziert 2/3 + über 50 % MEA

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der WEG-Abstimmungsrechner: Mehrheit nach WEMoG 2020?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der WEG-Abstimmungsrechner prüft, ob ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung die erforderliche Mehrheit erreicht hat — und zwar für alle vier Beschlusstypen des Wohnungseigentumsgesetzes in einem Schritt. Einfache Mehrheit nach § 25 Abs.

1, qualifizierter Beschluss mit Doppelschwelle nach § 21 Abs. 2 Nr. 1, 3/4-Mehrheit für virtuelle Versammlungen nach § 23 Abs. 1a und allstimmiger Beschluss nach § 23 Abs. 3 (Umlaufbeschluss) bzw. § 10 Abs. 1 S.

2 (Vereinbarung) — der Rechner wählt je nach Beschlusstyp die richtige Schwelle und prüft sie gegen die eingegebenen Ja-Stimmen.

Der gesetzliche Standard ist das Kopfprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer hat genau eine Stimme, unabhängig von der Größe oder dem Wert seiner Wohnung.

Beim qualifizierten Beschluss kommt eine zweite Schwelle hinzu — mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile muss auf die Ja-Stimmen entfallen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1).

Diese Doppelprüfung aus Köpfen und MEA unterscheidet den WEG-Abstimmungsrechner vom allgemeinen Mehrheitsrechner, der nur eine Schwelle kennt. Seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1.

Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gibt es kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr. Jede ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend oder vertreten sind.

Die frühere Zweitversammlungs-Regelung nach § 25 Abs. 3 WEG alter Fassung ist ersatzlos entfallen. Der Rechner arbeitet daher ohne Quorum-Prüfung und konzentriert sich auf die Mehrheitsschwellen.

Die allgemeine Beschlussfähigkeit für andere Rechtsformen prüft der Quorum-Rechner.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Sechs Felder bestimmen das Ergebnis. Die Gesamtzahl der Wohnungseigentümer umfasst alle stimmberechtigten Eigentümer der WEG, nicht nur die anwesenden.

Anwesende und Vertretene sind die persönlich erschienenen Eigentümer plus die durch Vollmacht vertretenen.

Die Ja-Stimmen geben die Zahl der Stimmen für den Beschlussantrag an, die Enthaltungen die Zahl der Stimmenthaltungen — beides zusammen mit den Nein-Stimmen ergibt die abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen zählen und die Berechnungsbasis senken.

Der Beschlusstyp wählt die Mehrheitsregel: Einfach verlangt mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, qualifiziert baulich verlangt zusätzlich mehr als zwei Drittel der Köpfe und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile, dreiviertel verlangt mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen, allstimmig verlangt die Zustimmung aller Eigentümer.

Das MEA-Feld wird nur beim qualifizierten Beschluss ausgewertet und gibt den prozentualen Anteil der Miteigentumsanteile an, die auf die Ja-Stimmen entfallen — diesen Wert finden Sie in der Teilungserklärung, wo jedem Sondereigentum ein Anteil an den Miteigentumsanteilen zugeordnet ist.

Die Nein-Stimmen berechnet der Rechner automatisch als Anwesende minus Ja minus Enthaltungen, eine manuelle Eingabe ist nicht nötig.

Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung — abweichende Stimmrechtsregelungen wie das MEA-Stimmrecht statt des gesetzlichen Kopfprinzips gehen dem Standard vor.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung unterscheidet vier Pfade nach Beschlusstyp. Bei der einfachen Mehrheit zählt der Rechner die abgegebenen Stimmen als Anwesende minus Enthaltungen, berechnet die Schwelle als floor(abgegebene / 2) + 1 und vergleicht die Ja-Stimmen mit dieser Schwelle.

Bei 15 Anwesenden und 2 Enthaltungen sind 13 Stimmen abgegeben, die Schwelle liegt bei 7 — mit 10 Ja-Stimmen ist der Beschluss angenommen mit Überschuss 3. WEG-Beschlusstypen: Schwellenformeln für einfach, qualifiziert, 3/4 und allstimmig Beim qualifizierten Beschluss nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 müssen zwei Schwellen gleichzeitig erreicht werden: Die Kopf-Schwelle verlangt mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, berechnet als floor(abgegebene × 2 / 3) + 1.

Die MEA-Schwelle verlangt mehr als 50 Prozent aller Miteigentumsanteile, bezogen auf die gesamte WEG, nicht nur auf die Anwesenden. Nur wenn beide Schwellen erfüllt sind, gilt der qualifizierte Beschluss als angenommen.

Bei der 3/4-Mehrheit nach § 23 Abs. 1a liegt die Schwelle bei ceil(abgegebene × 3 / 4) — bei 16 abgegebenen Stimmen also bei 12.

Beim allstimmigen Beschluss müssen alle Eigentümer zustimmen, nicht nur die anwesenden — die Schwelle entspricht der Gesamtzahl.

Die Nein-Stimmen berechnet der Rechner automatisch als Anwesende minus Ja-Stimmen minus Enthaltungen, sodass die Summe aller Stimmen immer konsistent bleibt.

Nachschlagen

WEG-Beschlusstypen und Mehrheitserfordernisse

Die Wohnungseigentümerversammlung fasst Beschlüsse nach dem Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 WEG). Seit dem WEMoG 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig — ein Quorum gibt es nicht mehr.

Mehrheitserfordernisse nach WEG i. d. F. vom 10.10.2024 (WEMoG 2020 + virtuelle Versammlung)
BeschlusstypKopf-SchwelleMEA-SchwelleRechtsgrundlageTypischer Anwendungsfall
Einfacher Mehrheitsbeschluss> 50 % abgegeben—§ 25 Abs. 1Instandhaltung, Verwalterbestellung, Hausordnung
Qualifizierter Beschluss (baulich)> 2/3 abgegeben> 50 % aller MEA§ 21 Abs. 2 Nr. 1Bauliche Veränderung mit Kostenumlegung auf alle
3/4-Mehrheit (virtuell)≥ 3/4 abgegeben—§ 23 Abs. 1aBeschluss über virtuelle Eigentümerversammlung
Allstimmiger Beschluss= alle Eigentümer—§ 23 Abs. 3 / § 10 Abs. 1 S. 2Umlaufbeschluss, Vereinbarungsänderung

Rechtsstand: WEG i. d. F. vom 10.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306); WEMoG 2020 seit 01.12.2020, virtuelle Versammlung (§ 23 Abs. 1a) seit 17.10.2024. Die Gemeinschaftsordnung kann abweichende Stimmrechtsregelungen vorsehen (z. B. MEA-Stimmrecht statt Kopfprinzip).

Expertenmodus

Häufige Fragen zu WEG-Abstimmungsrechner: Mehrheit nach WEMoG 2020

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Braucht die WEG-Versammlung ein Quorum für gültige Beschlüsse?

Nein — seit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gibt es kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr.

Jede ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend oder vertreten sind.

Vor der Reform war bei der Erstversammlung die Anwesenheit von mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile erforderlich; wurde dieses Quorum nicht erreicht, musste eine Zweitversammlung einberufen werden, die dann ohne Quorum beschlussfähig war.

Diese Zweitversammlungs-Regelung nach § 25 Abs. 3 WEG alter Fassung ist ersatzlos entfallen.

In der Praxis bedeutet das: Auch wenn nur 3 von 20 Eigentümern erscheinen, können sie wirksame Beschlüsse fassen — allerdings nur mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung, ob dort abweichende Regelungen zur Beschlussfähigkeit vereinbart wurden, denn ältere Teilungserklärungen enthalten häufig noch ein Quorum von 50 Prozent.

Bei geringer Beteiligung sind gefasste Beschlüsse zwar wirksam, aber abwesende Eigentümer können sie innerhalb eines Monats anfechten.

Was ist der Unterschied zwischen Kopfprinzip und MEA-Stimmrecht?

Das Kopfprinzip ist der gesetzliche Standard nach § 25 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer hat genau eine Stimme, unabhängig von der Größe oder dem Wert seiner Wohnung.

Ein Eigentümer einer 30-Quadratmeter-Wohnung hat dieselbe Stimmkraft wie der Eigentümer einer 150-Quadratmeter-Wohnung.

Beim MEA-Stimmrecht dagegen richtet sich die Stimmkraft nach den Miteigentumsanteilen — ein Eigentümer mit 200 von 1.000 MEA hat doppelt so viel Gewicht wie einer mit 100 MEA.

Das MEA-Stimmrecht muss in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ausdrücklich vereinbart sein; es gilt nicht automatisch. Daneben gibt es das Objektprinzip, bei dem jedes Sondereigentum eine Stimme erhält, unabhängig vom Eigentümer.

Dieser Rechner arbeitet nach dem gesetzlichen Kopfprinzip.

Die MEA-Prüfung kommt nur beim qualifizierten Beschluss nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 hinzu, wo mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile auf die Ja-Stimmen entfallen muss — dort entscheiden also beide Prinzipien gleichzeitig über das Ergebnis.

Wie zählen Enthaltungen bei der WEG-Abstimmung?

Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen und senken die Berechnungsbasis. Bei 15 anwesenden Eigentümern, 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen sind nur 13 Stimmen abgegeben (10 Ja plus 3 Nein).

Die einfache Mehrheit bezieht sich auf diese 13 abgegebenen Stimmen, nicht auf die 15 Anwesenden — die Schwelle liegt bei 7 statt bei 8.

Enthaltungen wirken sich also zugunsten des Antrags aus, weil sie die Basis und damit die erforderliche Stimmenzahl verringern. Bei knappen Abstimmungen kann eine einzige zusätzliche Enthaltung den Beschluss kippen oder retten.

Beim qualifizierten Beschluss nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 gilt dasselbe Prinzip für die Kopf-Schwelle: Die mehr als zwei Drittel beziehen sich auf die abgegebenen Stimmen ohne Enthaltungen.

Die MEA-Schwelle dagegen bezieht sich immer auf alle Miteigentumsanteile, nicht nur auf die der Anwesenden. Deshalb sollten Enthaltungen im Protokoll getrennt von Nein-Stimmen ausgewiesen werden, damit die Schwellenberechnung nachvollziehbar bleibt.

Was ist ein qualifizierter Beschluss nach § 21 Abs. 2 WEG?

Ein qualifizierter Beschluss ist für bauliche Veränderungen vorgesehen, deren Kosten allen Eigentümern auferlegt werden sollen.

Er erfordert zwei Schwellen gleichzeitig: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nach Köpfen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile.

Bei 13 abgegebenen Stimmen liegt die Kopf-Schwelle bei 9 (mehr als 8,67); die MEA-Schwelle verlangt mehr als 50 Prozent aller MEA, bezogen auf die gesamte WEG — genau 50 Prozent reicht nicht.

Werden beide Schwellen erreicht, tragen alle Eigentümer die Kosten nach dem Verhältnis ihrer Anteile.

Wird nur die Kopfmehrheit erreicht, aber nicht die MEA-Schwelle, können die Kosten nur den zustimmenden Eigentümern auferlegt werden — der Beschluss über die bauliche Veränderung selbst kann aber trotzdem mit einfacher Mehrheit gefasst werden, nur die Kostenverteilung ändert sich.

Die Unterscheidung zwischen § 21 Abs. 2 und Abs. 3 WEG bestimmt also nicht, ob gebaut werden darf, sondern wer zahlt.

Wann braucht ein WEG-Beschluss eine 3/4-Mehrheit?

Die 3/4-Mehrheit ist in § 23 Abs. 1a WEG für einen bestimmten Beschlussgegenstand vorgesehen: die Einführung einer virtuellen Eigentümerversammlung.

Die Eigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass Versammlungen innerhalb der nächsten drei Jahre rein virtuell stattfinden dürfen. Bei 16 abgegebenen Stimmen liegt die Schwelle bei 12 (drei Viertel von 16).

Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen eingeführt und soll den Eigentümern Flexibilität bei der Versammlungsform geben.

Ein Beschluss zur virtuellen Versammlung muss die vergleichbare Teilnahme und Rechteausübung sicherstellen — die virtuelle Versammlung muss einer Präsenzversammlung funktional entsprechen.

Der Beschluss ist auf drei Jahre befristet und muss danach erneuert werden, wenn die Gemeinschaft weiterhin virtuell tagen möchte. Übergangsregel § 48 Abs. 6: Wird der Beschluss vor dem 1.

Januar 2028 gefasst, muss die Gemeinschaft bis einschließlich 2028 mindestens eine Präsenzversammlung pro Jahr abhalten.

Andere Beschlussgegenstände, etwa bauliche Veränderungen, fallen nicht unter die 3/4-Regel, sondern unter den qualifizierten Beschluss nach § 21 Abs. 2.

Was ist ein allstimmiger Beschluss in der WEG?

Ein allstimmiger Beschluss erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer — nicht nur der anwesenden, sondern aller in der WEG, auch der Abwesenden.

Er ist typischerweise für Vereinbarungsänderungen notwendig, also für Änderungen an der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung.

Auch der Umlaufbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer in Textform, es sei denn, die Eigentümer haben zuvor beschlossen, dass für Umlaufbeschlüsse eine einfache Mehrheit genügt.

In der Praxis ist Allstimmigkeit bei größeren WEGs schwer zu erreichen — bei 20 Eigentümern muss jeder einzelne zustimmen, bei 50 Eigentümern wird es nahezu unmöglich. Deshalb scheitern Vereinbarungsänderungen häufig.

Ein vereinbarungsändernder Beschluss ohne Öffnungsklausel oder gesetzliche Beschlusskompetenz ist seit BGH V ZB 58/99 (20.09.2000) nichtig, nicht nur anfechtbar — § 23 Abs. 4 S. 1 WEG.

Das WEMoG hat punktuelle Beschlusskompetenzen geschaffen (z. B. § 16 Abs. 2 S. 2, § 20 Abs. 1), aber keine generelle Öffnung. Eine echte Vereinbarung wirkt gegen Sondernachfolger nur mit Grundbucheintragung (§ 10 Abs. 3).

Wie lange kann ein WEG-Beschluss angefochten werden?

Die Anfechtungsklage nach § 44 WEG muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden. Die Begründungsfrist beträgt zwei Monate ab dem Beschlussdatum.

Beide Fristen sind gesetzliche Ausschlussfristen — werden sie versäumt, wird der Beschluss bestandskräftig, selbst wenn er rechtswidrig war.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unter den engen Voraussetzungen der §§ 233 bis 238 ZPO möglich, etwa bei unverschuldeter Verhinderung wie einem Krankenhausaufenthalt.

Die Klage richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Ganzes, nicht gegen einzelne Eigentümer. Das Urteil wirkt für und gegen alle Eigentümer, auch wenn sie nicht Partei des Verfahrens sind.

Neben der Anfechtungsklage gibt es die Nichtigkeitsklage, die nicht an Fristen gebunden ist — sie greift bei Verstößen gegen zwingendes Recht, etwa wenn ein Beschluss in die unverzichtbaren Rechte eines Eigentümers eingreift.

Die Kosten einer Anfechtungsklage trägt grundsätzlich die unterlegene Partei; der Streitwert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Beschlussaufhebung.

Gilt der Rechner auch bei MEA-Stimmrecht in der Gemeinschaftsordnung?

Der Rechner berechnet die Kopf-Schwellen nach dem gesetzlichen Standard des § 25 Abs. 2 WEG.

Wenn Ihre Gemeinschaftsordnung ein abweichendes Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen vorsieht, gelten andere Schwellenwerte für die einfache Mehrheit und die qualifizierten Beschlüsse.

In diesem Fall können Sie den Rechner als Orientierung nutzen, müssen die Ergebnisse aber an Ihr MEA-Stimmrecht anpassen, indem Sie die Stimmkraft nach Anteilen statt nach Köpfen berechnen.

Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, ob dort ein abweichendes Stimmrecht vereinbart wurde.

Bei einem qualifizierten Beschluss nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 muss die MEA-Schwelle unabhängig vom vereinbarten Stimmrecht immer auf alle Miteigentumsanteile der gesamten WEG bezogen werden — auch auf die der abwesenden Eigentümer, nicht nur auf die der Anwesenden.

Das Objektprinzip — eine Stimme je Sondereigentum, unabhängig vom Eigentümer — ist eine weitere Variante, die in manchen Gemeinschaftsordnungen vorkommt und vom Kopfprinzip ebenfalls abweicht.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Prüfen Sie vor der Abstimmung, welcher Beschlusstyp für den konkreten Beschlussgegenstand gilt. Instandhaltungsmaßnahmen, Verwalterbestellung und Hausordnungsänderungen fallen unter die einfache Mehrheit.

Bauliche Veränderungen, deren Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden sollen, brauchen den qualifizierten Beschluss. Die Einführung virtueller Versammlungen verlangt die 3/4-Mehrheit, und Vereinbarungsänderungen die Allstimmigkeit.

Enthaltungen wirken sich zugunsten des Antrags aus, weil sie die Basis und damit die erforderliche Stimmenzahl senken.

Bei 15 Anwesenden und 2 Enthaltungen sinkt die einfache Schwelle von 8 auf 7 — ein Unterschied, der bei knappen Abstimmungen über den Beschluss entscheidet. Notieren Sie die Enthaltungen deshalb getrennt von den Nein-Stimmen.

Beim qualifizierten Beschluss lohnt ein zweiter Durchgang mit unterschiedlichen MEA-Werten: Liegt der MEA-Anteil knapp über oder unter 50 Prozent, entscheidet die Zusammensetzung der Ja-Stimmen — ein einzelner Eigentümer mit hohem MEA-Anteil kann die zweite Schwelle kippen.

Die Anfechtungsfrist nach § 45 WEG beträgt einen Monat ab Beschlussfassung — der Rechner zeigt diese Frist im Ergebnis. Die Begründungsfrist von zwei Monaten läuft parallel und gibt mehr Zeit für die Klagesubstantiierung beim Amtsgericht.

Ob die Beschlussfähigkeit in anderen Gremien gegeben ist, prüft vorab der Quorum-Rechner. Für anteilsgewichtete Abstimmungen in GmbH oder Genossenschaft steht der Stimmgewichtung-Rechner bereit.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine WEG mit 20 Eigentümern stimmt über eine Fassadensanierung ab, deren Kosten auf alle umgelegt werden sollen — ein qualifizierter Beschluss nach § 21 Abs. 2 Nr. 1. Von 15 anwesenden Eigentümern stimmen 10 mit Ja, 3 mit Nein, 2 enthalten sich.

Die MEA der Ja-Stimmen betragen 55 Prozent aller Miteigentumsanteile. Der Rechner zeigt: 13 abgegebene Stimmen (15 minus 2 Enthaltungen), Kopf-Schwelle 9 (mehr als zwei Drittel von 13), Ja-Stimmen 10 — Kopfmehrheit erreicht mit Überschuss 1.

MEA-Schwelle 50 Prozent, MEA der Ja-Stimmen 55 Prozent — MEA-Prüfung erfüllt. Beide Schwellen erreicht, Beschluss angenommen.

Die Kosten tragen alle Eigentümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile. Kopfprinzip vs. MEA-Prüfung: Doppelschwelle beim qualifizierten WEG-Beschluss nach § 21 Zweiter Fall: Dieselbe WEG stimmt mit denselben Zahlen ab, aber die MEA der Ja-Stimmen liegen nur bei 42 Prozent.

Die Kopf-Schwelle ist weiterhin erfüllt, die MEA-Schwelle aber nicht — der qualifizierte Beschluss scheitert.

Die bauliche Veränderung kann dennoch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, nur tragen dann ausschließlich die zustimmenden Eigentümer die Kosten.

Der Wechsel vom qualifizierten zum einfachen Beschluss ändert also nicht die Maßnahme selbst, sondern nur die Kostenverteilung. Dritter Fall: Die Eigentümer beschließen die Einführung einer virtuellen Versammlung mit 3/4-Mehrheit nach § 23 Abs. 1a.

Bei 16 abgegebenen Stimmen liegt die Schwelle bei 12 — mit 13 Ja-Stimmen ist der Beschluss angenommen, virtuelle Versammlungen sind für die nächsten drei Jahre zulässig. Übergangsregel § 48 Abs. 6 WEG: Wird der Beschluss vor dem 1.

Januar 2028 gefasst, muss die Gemeinschaft bis einschließlich 2028 mindestens eine Präsenzversammlung pro Jahr abhalten; ein Verzicht auf diese Pflicht erfordert einen einstimmigen Beschluss.

In allen drei Fällen zeigt der Rechner die Anfechtungsfrist: ein Monat ab Beschlussdatum nach § 45 WEG.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass die WEG-Versammlung ein Quorum braucht. Seit dem WEMoG 2020 gibt es kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr — auch wenn nur 3 von 20 Eigentümern erscheinen, können sie wirksame Beschlüsse fassen.

Viele ältere Teilungserklärungen enthalten noch ein Quorum, das nach herrschender Meinung durch das WEMoG überlagert wird, aber zur Sicherheit geprüft werden sollte.

Zweitens wird beim qualifizierten Beschluss nach § 21 Abs. 2 nur die Kopf-Schwelle geprüft und die MEA-Schwelle vergessen. Der Beschluss ist aber nur wirksam, wenn beide Schwellen gleichzeitig erfüllt sind.

Drittens werden Enthaltungen als Nein-Stimmen gezählt, obwohl sie nach § 25 WEG nicht zu den abgegebenen Stimmen zählen — das erhöht die Schwelle und kann einen eigentlich angenommenen Beschluss als gescheitert erscheinen lassen.

Viertens wird die Kopf-Schwelle auf alle Eigentümer statt auf die abgegebenen Stimmen bezogen. Die einfache Mehrheit bezieht sich auf die Abgegebenen, nicht auf die Gesamtzahl — nur beim allstimmigen Beschluss zählen alle Eigentümer.

Fünftens wird die Anfechtungsfrist von einem Monat überschritten, weil sie als Verjährungsfrist missverstanden wird — sie ist eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf der Beschluss bestandskräftig wird.

Sechstens wird die MEA-Schwelle beim qualifizierten Beschluss auf die anwesenden Eigentümer bezogen statt auf alle Miteigentumsanteile der gesamten WEG — die 50 Prozent beziehen sich immer auf alle MEA.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

WEMoG 2020: Quorum-Wegfall und neue Beschlussregeln für die Eigentümerversammlung Der WEG-Abstimmungsrechner prüft alle vier Beschlusstypen des Wohnungseigentumsgesetzes in einem Schritt: einfache Mehrheit, qualifizierter Beschluss mit Doppelschwelle aus Köpfen und MEA, 3/4-Mehrheit für virtuelle Versammlungen und allstimmiger Beschluss.

Seit dem WEMoG 2020 entfällt das Beschlussfähigkeitsquorum — jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung kann wirksam beschließen.

Das Ergebnis zeigt Schwelle, Überschuss oder Defizit, die MEA-Prüfung beim qualifizierten Beschluss und die Anfechtungsfrist von einem Monat nach § 45 WEG. Die allgemeine Beschlussfähigkeit anderer Rechtsformen prüft der Quorum-Rechner.

Eine reine Mehrheitsprüfung ohne die WEG-Doppelschwelle liefert der Mehrheitsrechner. Anteilsgewichtete Stimmrechte in GmbH und Genossenschaft berechnet der Stimmgewichtung-Rechner. Die Betriebsratsgröße nach BetrVG ermittelt der Betriebsratswahl-Rechner.

Die Sitzverteilung nach d'Hondt, Hare-Niemeyer und Sainte-Laguë zeigt der Sitzverteilungsrechner. Die Wahlbeteiligung bei politischen Wahlen berechnet der Wahlbeteiligung-Rechner.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Angenommen — Kopf-Schwelle 9, Ja 10, Überschuss 1; MEA 55 % ≥ 50 % erfüllt

Qualifizierter Beschluss — Doppelschwelle Köpfe + MEA erfüllt

Gesamtzahl Wohnungseigentümer
20
Anwesende / Vertretene
15
Ja-Stimmen
10
Enthaltungen
2

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Abgelehnt — 19 abgegebene Stimmen, Schwelle 15, Ja 13, Defizit 2

3/4-Mehrheit für virtuelle Versammlung — knapp verfehlt

Gesamtzahl Wohnungseigentümer
40
Anwesende / Vertretene
20
Ja-Stimmen
13
Enthaltungen
1

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Abgelehnt — Kopf-Schwelle 9 erreicht (Ja 10), aber MEA 42 % < 50 % nicht erfüllt

Qualifizierter Beschluss — Kopf erfüllt, MEA nicht

Gesamtzahl Wohnungseigentümer
20
Anwesende / Vertretene
15
Ja-Stimmen
10
Enthaltungen
2

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dieser Rechner bildet Mehrheitsschwellen nach dem Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 WEG) ab. Abweichende Stimmrechtsregelungen in Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung gehen vor — prüfen Sie Ihre Unterlagen. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: WEG § 25 (Beschlussfassung), WEG § 21 Abs. 2 Nr. 1 (qualifizierter Beschluss), WEG § 23 Abs. 1a (3/4-Mehrheit), WEG § 45 (Anfechtungsfrist), WEMoG 2020

Stand: 2026-09-19

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
19. September 2026
Fachbereich
Politik & Wahlen / Abstimmungen
Formeln basieren auf
Dokumentierte Rechenlogik mit Plausibilitaets- und Vergleichscheck
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). WEG-Abstimmungsrechner: Mehrheit nach WEMoG 2020. Abgerufen von https://rechner-portal.de/politik-wahlen/abstimmungen/weg-abstimmungsrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. WEG-Abstimmungsrechner: Mehrheit nach WEMoG 2020. Available at: https://rechner-portal.de/politik-wahlen/abstimmungen/weg-abstimmungsrechner

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