Überblick
Was ist die Stimmgewichtung?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Stimmgewichtung-Rechner ermittelt, welche Stimmkraft ein Gesellschafter, Aktionär oder Genossenschaftsmitglied anhand seines Kapitalanteils hat. Bei der GmbH gewährt jeder Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme nach § 47 Abs.
2 GmbHG, bei der Aktiengesellschaft richtet sich das Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen oder Stückaktien nach § 134 Abs. 1 AktG, und bei der Genossenschaft gilt das Kopfprinzip nach § 43 Abs. 3 GenG mit optionalem Mehrstimmrecht bis maximal drei Stimmen.
Der Rechner berechnet den Stimmanteil in Prozent, prüft ob die einfache Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit erreicht wird, und zeigt ob eine Sperrminorität besteht.
Die Stimmgewichtung nach Kapitalanteilen unterscheidet sich grundlegend vom Kopfprinzip, das der Mehrheitsrechner abbildet: Dort hat jeder Stimmberechtigte eine Stimme, hier bestimmt die Beteiligungshöhe die Stimmkraft.
Der WEG-Abstimmungsrechner kombiniert beide Prinzipien — Kopfmehrheit und Miteigentumsanteile — beim qualifizierten Beschluss. Wichtig: Der Rechner setzt voraus, dass alle Stimmen abgegeben werden.
Gesetzlich zählen die abgegebenen Stimmen (§ 47 Abs. 1 GmbHG, § 133 Abs. 1 AktG, § 43 Abs. 2 GenG) bzw. bei der AG-Satzungsänderung das vertretene Grundkapital (§ 179 Abs. 2 AktG).
Für die konkrete Abstimmung mit Enthaltungen und Abwesenheiten steht der Mehrheitsrechner bereit.