Überblick
Trennungsunterhalt berechnen: Differenzmethode, Bereinigung und Selbstbehalt
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Ehegatte vom anderen verlangen kann, sobald die Eheleute getrennt leben, und zwar bis zur Scheidung (§ 1361 BGB). Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Seiten.
Dieser Rechner geht den Weg, den Familiengerichte nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 nehmen: Er bereinigt beide Einkommen, bildet die Differenz der Erwerbseinkommen, lässt dem Erwerbstätigen vorab den Erwerbsanreiz von einem Zehntel und prüft zuletzt, ob dem Zahlenden der Selbstbehalt bleibt.
Der Anspruch hängt am Getrenntleben und nicht am Trennungsjahr: Das Jahr nennt § 1565 Abs. 2 BGB nur als Regelvoraussetzung für die Scheidung.
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB), und nachehelicher Unterhalt folgt eigenen Tatbeständen, die dieser Rechner nicht prüft.
Er richtet sich an Getrenntlebende, die vor dem Gespräch mit einer Anwältin oder Beratungsstelle eine belastbare Größenordnung brauchen, und an Paare, die eine Trennungsvereinbarung vorbereiten.
Anders als der Ehegattenunterhalt-Rechner fragt er die Bereinigung einzeln ab: berufsbedingte Aufwendungen, ehebedingte Kreditraten, Wohnvorteil und Kindesunterhalt je Person. Bei 3.500 Euro und 1.500 Euro Netto ergibt sich so ein Trennungsunterhalt von 900 Euro im Monat.