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Trennungsunterhalt Rechner: Differenzmethode, Stand 2026

FinanzenStand Noch keine Bewertung
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Berufsbedingte Aufwendungen
Kindesunterhalt des Pflichtigen
Erwerbsanreiz (Erwerbstätigenbonus)
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Kurzantwort

Der Trennungsunterhalt-Rechner bereinigt die Einkommen beider Ehegatten um Berufskosten, Kreditraten und Kindesunterhalt, bildet nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 die Differenz der Erwerbseinkommen mit dem Erwerbsanreiz 1/10 (45 Prozent), teilt Wohnvorteil und sonstige Einkünfte hälftig und kappt den Betrag am Selbstbehalt von 1.600 beziehungsweise 1.475 Euro. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Trennungsunterhalt berechnen: Netto, Berufskosten, Kredite

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Trennungsunterhalt berechnen: Differenzmethode, Bereinigung und Selbstbehalt

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Ehegatte vom anderen verlangen kann, sobald die Eheleute getrennt leben, und zwar bis zur Scheidung (§ 1361 BGB). Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Seiten.

Dieser Rechner geht den Weg, den Familiengerichte nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 nehmen: Er bereinigt beide Einkommen, bildet die Differenz der Erwerbseinkommen, lässt dem Erwerbstätigen vorab den Erwerbsanreiz von einem Zehntel und prüft zuletzt, ob dem Zahlenden der Selbstbehalt bleibt.

Der Anspruch hängt am Getrenntleben und nicht am Trennungsjahr: Das Jahr nennt § 1565 Abs. 2 BGB nur als Regelvoraussetzung für die Scheidung.

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB), und nachehelicher Unterhalt folgt eigenen Tatbeständen, die dieser Rechner nicht prüft.

Er richtet sich an Getrenntlebende, die vor dem Gespräch mit einer Anwältin oder Beratungsstelle eine belastbare Größenordnung brauchen, und an Paare, die eine Trennungsvereinbarung vorbereiten.

Anders als der Ehegattenunterhalt-Rechner fragt er die Bereinigung einzeln ab: berufsbedingte Aufwendungen, ehebedingte Kreditraten, Wohnvorteil und Kindesunterhalt je Person. Bei 3.500 Euro und 1.500 Euro Netto ergibt sich so ein Trennungsunterhalt von 900 Euro im Monat.

Eingaben

Trennungsunterhalt berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Trage zuerst das Netto aus Erwerbstätigkeit beider Ehegatten ein, jeweils pro Monat; Sonderzahlungen rechnest du auf zwölf Monate um. Rente, Pension, Mieten und Kapitalerträge gehören in „Sonstige Einkünfte“, denn für sie gilt kein Erwerbsanreiz.

Ein mietfreies Eigenheim trägst du als Wohnvorteil ein, und zwar als ersparte Miete abzüglich Finanzierungslasten und Instandhaltungskosten (Leitlinien NRW Nr. 5).

Bei „Berufsbedingte Aufwendungen“ wählst du konkrete Kosten oder die Pauschale von 5 Prozent mit mindestens 50 und höchstens 150 Euro (Leitlinien Koblenz Nr. 10.2.1; NRW gewährt sie meist nur bei fiktivem Einkommen).

Ehebedingte Kreditraten zählen, wenn die Schuld vor oder während der Ehe entstanden ist; Schulden aus der Zeit nach der Trennung mindern das Einkommen nur ausnahmsweise (Nr. 10.4).

Beim Kindesunterhalt lässt du die Düsseldorfer Tabelle rechnen oder trägst den Zahlbetrag aus einem Titel ein. Typischer Eingabefehler: das Brutto statt des Nettos einzutragen oder eine Rate für ein erst nach der Trennung gekauftes Auto abzuziehen.

Der Schalter „Erwerbsanreiz“ steht auf 1/10, dem Wert der Leitlinien NRW und Koblenz 2026; 1/7 dient nur dem Vergleich.

Praxisfälle

Typische Fälle: Trennungsunterhalt berechnen

Sechs häufig gesuchte Konstellationen, jede mit dem Rechenergebnis aus dem Rechner oben.

  1. Trennungsunterhalt bei 3.000 Euro netto

    „Wie viel Trennungsunterhalt bei 3000 Euro netto?“

    Eingabe
    Pflichtiger 3.000 € netto aus Erwerbstätigkeit, Berechtigter 0 €, keine Kinder, keine Abzüge
    Ergebnis
    45 % ergeben 1.350 € im Monat; der Höchstbetrag nach dem Selbstbehalt liegt bei 1.400 €, dem Pflichtigen bleiben 1.650 €.
  2. Trennungsunterhalt bei 3.000 und 1.000 Euro netto

    „Wie wirkt ein Teilzeitjob auf den Trennungsunterhalt?“

    Eingabe
    Pflichtiger 3.000 €, Berechtigter 1.000 € Erwerbsnetto, keine Kinder
    Ergebnis
    45 % der Differenz von 2.000 € ergeben 900 € im Monat; dem Pflichtigen bleiben 2.100 €.
  3. Trennungsunterhalt bei 2.500 Euro netto

    „Was passiert beim Trennungsunterhalt bei 2500 Euro netto?“

    Eingabe
    Pflichtiger 2.500 € netto, Berechtigter 0 €, keine Kinder
    Ergebnis
    Der Mindestbedarf von 1.200 € wird nicht gezahlt: Wegen des Selbstbehalts von 1.600 € sind es höchstens 900 € im Monat.
  4. Trennungsunterhalt, wenn der Ehegatte im Haus bleibt

    „Zählt der Wohnvorteil beim Trennungsunterhalt?“

    Eingabe
    Pflichtiger 3.500 €, Berechtigter 1.500 € Erwerbsnetto, Wohnvorteil des Berechtigten 800 €
    Ergebnis
    Der Wohnvorteil deckt Bedarf: Der Unterhalt sinkt von 900 € auf 500 € im Monat.
  5. Trennungsunterhalt mit gemeinsamer Kreditrate

    „Mindert eine Kreditrate den Trennungsunterhalt?“

    Eingabe
    Pflichtiger 3.500 €, Berechtigter 1.500 €, ehebedingte Kreditrate des Pflichtigen 300 €
    Ergebnis
    Die Rate senkt sein bereinigtes Einkommen auf 3.200 €: Der Unterhalt beträgt 765 € statt 900 € im Monat.
  6. Trennungsunterhalt mit 3/7 statt 45 Prozent

    „Was ändert die 3/7-Methode beim Trennungsunterhalt?“

    Eingabe
    Pflichtiger 3.500 €, Berechtigter 1.500 €, Erwerbsanreiz 1/7 (nur Vergleich)
    Ergebnis
    3/7 der Differenz ergeben 857 € statt 900 € mit 45 %; die Leitlinien NRW und Koblenz 2026 nennen 1/10, also 45 %.

Berechnung

Trennungsunterhalt berechnen: Differenzmethode im Rechenweg

Verstehe den Formelweg.

Differenzmethode bei 3.500 und 1.500 Euro Netto: Differenz 2.000 Euro, davon 45 Prozent ergeben 900 Euro Trennungsunterhalt, mit dem Siebtel-Ansatz 857 Euro Der Rechner geht in vier Schritten vor. Erstens bereinigt er jedes Einkommen: Berufskosten, Kreditraten und beim Pflichtigen der Zahlbetrag für Kinder werden abgezogen, bei Mischeinkünften anteilig auf Erwerbs- und sonstige Einkünfte verteilt.

Zweitens bildet er die Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen und nimmt davon 45 Prozent, weil dem Erwerbstätigen vorab ein Zehntel bleibt (Leitlinien NRW Nr. 15.2).

Beim Berechtigten wirkt der Anreiz spiegelbildlich: Sein eigener Verdienst zählt im Bedarf mit 55 Prozent und mindert den Anspruch als Eigeneinkommen in voller Höhe; so ergeben zwei Erwerbseinkommen genau die 45 Prozent der Differenz aus Anmerkung B.

I Nr. 1 b der Düsseldorfer Tabelle. Sonstige Einkünfte und Wohnvorteile teilt er hälftig. Drittens vergleicht er den Anspruch mit dem Mindestbedarf von 1.450 Euro bei erwerbstätigem und 1.200 Euro bei nicht erwerbstätigem Berechtigten.

Viertens begrenzt er den Betrag auf das bereinigte Einkommen des Pflichtigen minus Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Bei 3.500 und 1.500 Euro Netto lautet die Rechnung (3.500 − 1.500) × 45 % = 900 Euro.

Mit dem Siebtel-Ansatz wären es 857 Euro, denn dann gilt 3/7 statt 45 Prozent. Gerundet wird erst am Ende: Der Anspruch geht auf ganze Euro, der Höchstbetrag wird abgerundet, damit der Selbstbehalt gewahrt bleibt.

Zur Summenprobe: Was beiden Seiten bleibt, ergibt immer die Summe der bereinigten Einkommen.

Hat der Pflichtige kein Erwerbseinkommen, etwa als Rentner, entfällt der Erwerbsanreiz; dann gilt die Hälfte der Differenz bei einem Selbstbehalt von 1.475 Euro.

Trennungsunterhalt U gleich 0,45 mal Differenz aus bereinigtem Einkommen P des Pflichtigen und B des Berechtigten; Höchstbetrag H gleich P minus Selbstbehalt S.
Trennungsunterhalt = 45 Prozent der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen, höchstens das, was nach dem Selbstbehalt bleibt (Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2026, Anmerkung B; § 1581 BGB).

Nachschlagen

Trennungsunterhalt nach Einkommensdifferenz: 1/10 und 1/7 im Vergleich

Die Tabelle zeigt den monatlichen Trennungsunterhalt, wenn der Berechtigte 2.000 Euro netto aus Erwerbstätigkeit verdient und der Pflichtige um 500 bis 3.000 Euro mehr, ohne Abzüge und ohne Kinder. Verglichen werden der Erwerbsanreiz 1/10 der Leitlinien 2026 (45 Prozent der Differenz) und der frühere Siebtel-Ansatz (3/7). Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben.

Trennungsunterhalt in Euro pro Monat nach Differenz der Nettoeinkommen bei 2.000 Euro Netto des Berechtigten: Erwerbsanreiz 1/10 (45 Prozent), Siebtel-Ansatz (3/7) und Unterschied, Stand Düsseldorfer Tabelle 01.01.2026
Differenz der Nettoeinkommen (Euro/Monat)Netto Pflichtiger (Euro/Monat)Unterhalt mit 1/10 (45 %)Unterhalt mit 1/7 (3/7)Unterschied
5002.50022521411
1.0003.00045042921
1.5003.50067564332
2.0004.00090085743
2.5004.5001.1251.07154
3.0005.0001.3501.28664

Der Siebtel-Ansatz ist keine Vorgabe der Leitlinien 2026, sondern nur eine Vergleichsrechnung: Er liegt bei jeder Differenz um rund 5 Prozent unter dem Betrag mit 1/10. Alle Beträge sind gerundet, gelten für bereinigte Nettoeinkommen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Trennungsunterhalt und Bereinigung: Wirkung von Abzügen bei 3.500 und 1.500 Euro netto

Die Tabelle geht von einem Pflichtigen mit 3.500 Euro und einem Berechtigten mit 1.500 Euro Netto aus Erwerbstätigkeit aus und ändert jeweils genau eine Angabe. So siehst du, welcher Posten den Unterhalt wie stark verschiebt. Die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben.

Bereinigtes Einkommen beider Ehegatten, Trennungsunterhalt und Veränderung gegenüber dem Fall ohne Abzüge in Euro pro Monat, Erwerbsanreiz 1/10, Stand Düsseldorfer Tabelle 01.01.2026
FallBereinigtes Einkommen Pflichtiger (Euro)Bereinigtes Einkommen Berechtigter (Euro)Trennungsunterhalt (Euro/Monat)Veränderung (Euro)
Ohne Abzüge3.500,001.500,00900±0
5 %-Pauschale für beide3.350,001.425,00866−34
Berufskosten 200 € beim Pflichtigen3.300,001.500,00810−90
Kreditrate 300 € beim Pflichtigen3.200,001.500,00765−135
Kreditrate 300 € beim Berechtigten3.500,001.200,001.035+135
Wohnvorteil 600 € beim Berechtigten3.500,002.100,00600−300
Wohnvorteil 600 € beim Pflichtigen4.100,001.500,001.200+300
Ein Kind (6–11 Jahre) nach Tabelle2.959,501.500,00657−243

Abzüge beim Pflichtigen senken den Unterhalt um 45 Prozent des Abzugs, Abzüge beim Berechtigten erhöhen ihn um denselben Anteil; ein Wohnvorteil wirkt hälftig und gegenläufig. Das Kind wird mit dem Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle 2026 vorweg abgezogen.

Ausblick

Düsseldorfer Tabelle: Welcher Stand gilt im Rechner?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Der Rechner nutzt die Düsseldorfer Tabelle mit dem Stand 1. Januar 2026: Gegen einen erwerbstätigen Pflichtigen gelten 45 Prozent der Differenz der Erwerbseinkommen, gegen einen nicht erwerbstätigen 50 Prozent.
  • Dem erwerbstätigen Pflichtigen müssen gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten 1.600 Euro bleiben, dem nicht erwerbstätigen 1.475 Euro; das Existenzminimum des Berechtigten liegt bei 1.450 beziehungsweise 1.200 Euro.
  • Den Erwerbsanreiz von 1/10 nennen die Leitlinien NRW und Koblenz 2026; eine Quote von 3/7 steht dort nicht, andere Oberlandesgerichte können abweichen.
  • Welche Werte ab dem 1. Januar 2027 gelten, steht erst mit der nächsten Tabelle fest; bis dahin rechnet der Rechner mit dem Stand 2026.

Stand: 10.10.2026 · Quelle: Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026, OLG Düsseldorf, geprüft 10.10.2026

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Trennungsunterhalt

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet man Trennungsunterhalt, wenn beide arbeiten?

Man rechnet mit der Differenzmethode. Zuerst werden beide Nettoeinkommen bereinigt: berufsbedingte Aufwendungen, ehebedingte Kreditraten und beim Zahlenden der Zahlbetrag für Kinder werden abgezogen.

Danach bildet man die Differenz der Erwerbseinkommen und nimmt davon 45 Prozent, weil dem Erwerbstätigen ein Zehntel vorab bleibt (Düsseldorfer Tabelle 2026, Anmerkung B. I Nr. 1 b).

Bei 3.500 Euro und 1.500 Euro Netto sind das 45 Prozent von 2.000 Euro, also 900 Euro im Monat. Sonstige Einkünfte wie Mieten werden dagegen hälftig geteilt.

Zuletzt prüft man, ob dem Zahlenden mindestens der Selbstbehalt von 1.600 Euro bleibt; hier sind es 2.600 Euro, die Grenze greift also nicht. Der Rechner oben macht genau diese Schritte (Stand 2026) und zeigt den Rechenweg unter dem Ergebnis.

Trage das Netto nach Steuern und Sozialabgaben ein: Wer irrtümlich 4.500 statt 3.500 Euro einsetzt, erhält 1.350 statt 900 Euro.

Ab wann kann man Trennungsunterhalt fordern?

Dem Grunde nach entsteht der Anspruch, sobald die Eheleute getrennt leben (§ 1361 Abs. 1 BGB); ein volles Trennungsjahr ist dafür nicht nötig.

Rückwirkend kannst du den Unterhalt aber nur eingeschränkt verlangen: Für die Vergangenheit ist er ab dem Ersten des Monats geschuldet, in den eine Aufforderung zur Auskunft über Einkünfte und Vermögen, der Verzug oder die Rechtshängigkeit fällt (§ 1613 Abs. 1 BGB, für Ehegatten entsprechend über § 1361 Abs. 4 Satz 4 und § 1360a Abs. 3 BGB).

Geht die Aufforderung also am 20. März zu und bestand der Anspruch schon, ist der Unterhalt ab dem 1. März zu zahlen; frühere Monate bleiben grundsätzlich offen, außer bei Sonderbedarf (§ 1613 Abs. 2 BGB).

Fordere deshalb früh und schriftlich Auskunft über das Einkommen (§ 1605 BGB) und hebe den Zugangsnachweis auf. Der Unterhalt wird als Geldrente monatlich im Voraus gezahlt (§ 1361 Abs. 4 BGB).

Gilt beim Trennungsunterhalt 3/7 oder 45 Prozent?

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (Anmerkung B. I) gelten 45 Prozent der Differenz der Erwerbseinkommen, wenn der Zahlende erwerbstätig ist.

Das entspricht einem Erwerbsanreiz von einem Zehntel: Es werden 9/10 der Differenz geteilt, davon die Hälfte. Die Quote 3/7 gehört zum Siebtel-Ansatz, bei dem 6/7 der Differenz geteilt werden.

In den Leitlinien Nordrhein-Westfalen (Nr. 15.2) und Koblenz (Nr. 15.2), Stand 01.01.2026, steht dagegen 1/10; andere Oberlandesgerichte können abweichen.

Bei 3.500 und 1.500 Euro Netto ergibt 3/7 der Differenz 857 Euro, 45 Prozent ergeben 900 Euro, also 43 Euro mehr im Monat. Der Rechner nutzt standardmäßig 1/10 und zeigt den Siebtel-Ansatz nur als Vergleich im Ergebnisfeld zu den Erwerbsanreizen.

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern ist eine Richtlinie (Anmerkung A. I); frage deshalb nach den Leitlinien deines Oberlandesgerichts.

Mindern Kreditraten den Trennungsunterhalt?

Unter Bedingungen ja.

Nach den Leitlinien NRW (Nr. 10.4) können Schulden das anrechenbare Einkommen nach den Umständen des Einzelfalls mindern; beim Ehegattenunterhalt werden sie in der Regel berücksichtigt, wenn sie schon vor oder während des ehelichen Zusammenlebens eingegangen wurden.

Schulden aus der Zeit nach der Trennung zählen nur, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in der Ehe angelegt waren. Die Abzahlung soll in einem Tilgungsplan in angemessenen Raten erfolgen.

Im Rechner trägst du die Rate beim Ehegatten ein, der sie zahlt. Bei 3.500 und 1.500 Euro Netto senkt eine Rate von 300 Euro beim Zahlenden den Unterhalt von 900 auf 765 Euro; das sind 135 Euro und damit 45 Prozent der Rate.

Zahlt der Berechtigte die Rate, steigt sein Anspruch entsprechend. Sammle Kreditvertrag, Tilgungsplan und Kontoauszüge, bevor du die Rate ansetzt, denn Gericht oder Gegenseite werden den Zeitpunkt der Kreditaufnahme hinterfragen.

Entfällt Trennungsunterhalt bei neuem Partner?

Nicht automatisch.

Nach § 1361 Abs. 3 BGB gilt § 1579 Nr. 2 bis 8 BGB entsprechend: Der Anspruch kann versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, soweit die Inanspruchnahme des Zahlenden grob unbillig wäre, etwa weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt (§ 1579 Nr. 2 BGB).

Eine neue Beziehung allein genügt nicht; entscheidend ist, ob sie sich verfestigt hat, und das beurteilt das Gericht im Einzelfall. Auch ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig beim Berechtigten liegendes Fehlverhalten kann zählen (Nr. 7).

Die Nummer 1 des § 1579 BGB, die kurze Ehedauer, ist für den Trennungsunterhalt dagegen ausdrücklich ausgenommen.

Der Rechner prüft keine Verwirkung: Er nennt den Betrag, der ohne solche Einwände geschuldet wäre, bei 3.500 und 1.500 Euro Netto also 900 Euro.

Willst du Unterhalt kürzen oder streichen lassen, hole anwaltlichen Rat ein und halte die Umstände mit Datum schriftlich fest, bevor du Zahlungen einstellst.

Muss ich arbeiten, um Trennungsunterhalt zu bekommen?

Das hängt von der Zumutbarkeit ab.

Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nach § 1361 Abs. 2 BGB nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen, wenn das von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.

Der Rechner prüft das nicht, sondern übernimmt das Einkommen, das du einträgst.

Rechnet ein Gericht dem Berechtigten ein bestimmtes Einkommen zu, setze es im Feld für sein Netto aus Erwerbstätigkeit ein: Bei 3.500 Euro beim Zahlenden und 1.000 Euro zugerechnetem Einkommen sinkt der Anspruch auf 1.125 Euro (45 Prozent von 2.500 Euro) statt 1.575 Euro ohne Einkommen.

Ändert sich das Einkommen später, rechne neu und lege dem Gespräch mit der Gegenseite den neuen Rechenweg bei und belege, warum eine Arbeit nicht oder noch nicht zumutbar ist.

Kann man auf Trennungsunterhalt verzichten?

Für die Zukunft nicht. Nach § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Unterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden; diese Vorschrift gilt über § 1361 Abs. 4 Satz 4 und § 1360a Abs. 3 BGB entsprechend auch für den Trennungsunterhalt.

Eine Vereinbarung, die den Anspruch für kommende Monate ausschließt, ist deshalb unwirksam, soweit sie auf einen solchen Verzicht hinausläuft.

Möglich bleibt, die Höhe zu vereinbaren, zum Beispiel einen festen Betrag von 900 Euro; wo genau die Grenze zum unzulässigen Verzicht verläuft, entscheidet im Streitfall das Gericht.

Nutze den Rechner, um die Bandbreite zu kennen: Bei 3.500 und 1.500 Euro Netto liegt der Betrag nach der Quote von 45 Prozent bei 900 Euro, nach dem Siebtel-Ansatz bei 857 Euro, mit einem Wohnvorteil von 800 Euro beim Berechtigten bei 500 Euro.

Lass eine Trennungsvereinbarung vor der Unterschrift anwaltlich prüfen, auch wenn beide Seiten sich einig sind.

Was geht vor: Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt?

Der Kindesunterhalt. Minderjährige Kinder stehen nach § 1609 Nr. 1 BGB an erster Stelle, Ehegatten folgen im zweiten oder dritten Rang.

Praktisch zieht man deshalb den Zahlbetrag für die Kinder vom Einkommen des Zahlenden ab, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet wird (Leitlinien NRW Nr. 15.1 Abs. 2).

Bei 3.500 Euro Netto und zwei Kindern von 6 bis 11 und 12 bis 17 Jahren sind das 1.195 Euro; es bleiben 2.305 Euro, und nach dem Selbstbehalt von 1.600 Euro sind höchstens 705 Euro für den Ehegatten frei, obwohl sein Mindestbedarf bei 1.200 Euro liegt.

Bleibt dem Zahlenden schon nach den Kindern weniger als der notwendige Eigenbedarf von 1.450 Euro, warnt der Rechner vor einem Mangelfall, den er nicht berechnet.

Der Zahlbetrag hängt vom Kindergeld ab: Der Rechner setzt 259 Euro je Kind an, bei Minderjährigen zur Hälfte. Kennst du den Betrag aus einem Titel, wähle die Eingabe „Eigenen Zahlbetrag eintragen“.

Hinweise

Ergebnis einordnen: Anspruch, Bereinigung und Auskunft

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Bereinigung bei 3.500 und 1.500 Euro Netto: 900 ohne Abzüge, 866 mit 5 % Pauschale, 765 mit 300 Euro Kredit, 600 mit Wohnvorteil des Berechtigten, 1.200 mit Wohnvorteil des Pflichtigen (je 600 Euro) Lies zuerst „Trennungsunterhalt pro Monat“ und danach die Prüfung des Selbstbehalts. Steht dort „gewahrt“, entspricht der Betrag dem Anspruch aus der Differenzmethode: 900 Euro bei 3.500 und 1.500 Euro Netto, und dem Pflichtigen bleiben 2.600 Euro.

Steht dort „gekappt“, plane mit dem Höchstbetrag und nicht mit dem Anspruch.

Die Grafik zeigt, wie stark die Bereinigung wirkt: Eine Kreditrate von 300 Euro senkt den Unterhalt auf 765 Euro, ein Wohnvorteil von 600 Euro beim Berechtigten auf 600 Euro, beim Pflichtigen steigt er dagegen auf 1.200 Euro.

Prüfe deshalb zuerst diese Posten und nicht die Quote.

Fällt das Ergebnis höher oder niedriger aus als erwartet, liegt es meist am Eigeneinkommen: Jeder Euro Netto mehr beim Berechtigten senkt den Anspruch um 45 Cent, jeder Euro mehr beim Pflichtigen erhöht ihn um 45 Cent.

Liegt das bereinigte Familieneinkommen über 11.200 Euro, wird der Bedarf oft konkret ermittelt (Nr. 15.3).

Willst du Unterhalt fordern, verlange vom Ehegatten schriftlich Auskunft über sein Einkommen (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit § 1605 BGB): Für die Vergangenheit gilt der Anspruch erst ab Aufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit (§ 1613 Abs. 1 BGB).

Greift der Mindestbedarf, nennt die Zusammenfassung ihn ausdrücklich. Das Feld „Vergleich der Erwerbsanreize“ zeigt dir, was der Siebtel-Ansatz änderte: bei 3.500 und 1.500 Euro Netto 43 Euro weniger.

Anwendung

Praxisfall: Trennungsunterhalt bei 3.900 und 1.300 Euro Netto mit Kind

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ausgangslage: Herr Berger ist angestellt und verdient 3.900 Euro netto, seine Frau arbeitet in Teilzeit und bringt 1.300 Euro netto mit. Die Tochter, acht Jahre alt, lebt bei ihr.

Er hat 180 Euro Fahrtkosten und zahlt 250 Euro im Monat für einen gemeinsamen Küchenkredit; sie hat 60 Euro Fahrtkosten.

Er will wissen, womit er im Trennungsjahr rechnen muss. Praxisfall Familie Berger: 3.900 Euro Netto, 3.470 Euro nach Berufskosten und Kredit, 540,50 Euro Kindesunterhalt, 760 Euro Trennungsunterhalt, 2.169,50 Euro bleiben ihm Eingaben: 3.900 Euro und 1.300 Euro Netto aus Erwerbstätigkeit, konkrete Berufskosten von 180 und 60 Euro, Kreditrate 250 Euro, Kindesunterhalt nach Tabelle für ein Kind von 6 bis 11 Jahren.

Rechnung: Sein Einkommen sinkt auf 3.470 Euro, der Zahlbetrag für die Tochter beträgt 540,50 Euro (670 Euro Tabelle minus 129,50 Euro halbes Kindergeld), es bleiben 2.929,50 Euro. Ihr bereinigtes Einkommen liegt bei 1.240 Euro.

Der Bedarf beträgt 2.000,28 Euro, abzüglich ihrer 1.240 Euro bleiben 760 Euro. Entscheidung: Herr Berger plant 760 Euro im Monat ein und fordert seine Frau schriftlich zur Auskunft auf.

Zur Gegenprobe: Ihr stehen 1.240 plus 760 gleich 2.000 Euro zur Verfügung, ihm bleiben 2.169,50 Euro; beide Beträge zusammen sind 4.169,50 Euro und damit genau die bereinigten 2.929,50 plus 1.240 Euro.

Der Höchstbetrag von 1.329 Euro wird nicht berührt. Dass die Tochter vorgeht (§ 1609 Nr. 1 BGB), kostet die Ehefrau Unterhalt: Ohne Kindesunterhalt läge der Betrag bei 1.004 Euro.

Bei jeder neuen Gehaltsabrechnung rechnet er nach: Schon 100 Euro mehr Netto bei ihm erhöhen den Unterhalt auf 805 Euro.

Fallstricke

Sechs typische Fehler beim Trennungsunterhalt

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: das Brutto einzutragen. Wer 4.500 Euro brutto statt 3.500 Euro netto angibt, kommt bei 1.500 Euro des Berechtigten auf 1.350 statt 900 Euro; die Quote gilt für das Netto nach Abzügen.

Zweiter Fehler: den Selbstbehalt als Obergrenze des Unterhalts zu lesen.

Er schützt nur den Zahlenden: Bei 2.500 Euro Netto und einem Ehegatten ohne Einkommen ergibt der Mindestbedarf 1.200 Euro, gezahlt werden aber nur 900 Euro (2.500 minus 1.600 Euro).

Dritter Fehler: den Erwerbsanreiz auch bei der Leistungsfähigkeit abzuziehen. Er senkt nur den Bedarf; für den Selbstbehalt zählt das volle bereinigte Einkommen. Vierter Fehler: die Quote 3/7 für geltendes Recht zu halten.

In den Leitlinien NRW und Koblenz 2026 steht 1/10; bei 3.500 und 1.500 Euro macht der Siebtel-Ansatz 857 statt 900 Euro aus. Fünfter Fehler: den Wohnvorteil zu vergessen.

Bleibt der Berechtigte mit 800 Euro Wohnvorteil im Haus, sinkt der Unterhalt bei 3.500 und 1.500 Euro von 900 auf 500 Euro. Sechster Fehler: Kreditraten ohne Prüfung abzuziehen.

Regelmäßig mindern nur Schulden das Einkommen, die vor oder während der Ehe entstanden sind; ein nach der Trennung aufgenommener Kredit zählt nur ausnahmsweise (Leitlinien NRW Nr. 10.4).

Nächster Schritt

Trennungsunterhalt-Rechner: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Trennungsunterhalt-Rechner verbindet Bereinigung, Differenzmethode und Selbstbehalt: Bei 3.500 und 1.500 Euro Netto sind es 900 Euro im Monat, mit 300 Euro Kreditrate des Pflichtigen 765 Euro, mit 800 Euro Wohnvorteil des Berechtigten 500 Euro.

Nächster Schritt ist die Auskunft über das Einkommen des anderen und, falls es zur Scheidung kommt, der Ehegattenunterhalt-Rechner sowie die Scheidungskosten.

Quellen: Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2026 (Anmerkung B), Leitlinien NRW Nr. 5, 10 und 15.2, Pauschale nach den Leitlinien Koblenz Nr. 10.2.1, §§ 1361, 1578, 1581, 1609 und 1613 BGB, geprüft am 10.10.2026.

Grenzen: Mangelfall, Herabgruppierung beim Kindesunterhalt, Vorsorgeunterhalt, Mehrbedarf, Verwirkung, die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit (§ 1361 Abs. 2 BGB) und abweichende Leitlinien anderer Gerichte sind nicht berechnet.

Das Ergebnis ist eine Orientierung für 2026, keine Rechtsberatung. Die Zahlen gelten für den Stand 1. Januar 2026 der Düsseldorfer Tabelle; prüfe bei einer neuen Tabelle zuerst die Selbstbehalte.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Trennungsunterhalt nach Einkommen, Wohnvorteil und Kredit

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Trennungsunterhalt 1.350 € im Monat | Anspruch 1.350 € | höchstens zahlbar 1.400 €

Berechtigter ohne eigenes Einkommen bei 3.000 Euro netto

Netto aus Erwerbstätigkeit des Pflichtigen
3.000 €
Netto aus Erwerbstätigkeit des Berechtigten
0 €

Beispiel 2 · Mittel · Trennungsunterhalt 900 € im Monat | Anspruch 1.200 € | höchstens zahlbar 900 €

Selbstbehalt kappt bei 2.500 Euro netto

Netto aus Erwerbstätigkeit des Pflichtigen
2.500 €
Netto aus Erwerbstätigkeit des Berechtigten
0 €

Beispiel 3 · Komplex · Trennungsunterhalt 500 € im Monat | Bedarf des Berechtigten 2.800 € | bereinigtes Einkommen des Berechtigten 2.300 €

Berechtigter bleibt mit 800 Euro Wohnvorteil im Haus

Netto aus Erwerbstätigkeit des Pflichtigen
3.500 €
Netto aus Erwerbstätigkeit des Berechtigten
1.500 €
Wohnvorteil des Berechtigten (mietfrei im Eigentum)
800 €

Beispiel 4 · Komplex · Trennungsunterhalt 765 € im Monat | bereinigtes Einkommen des Pflichtigen 3.200 € | höchstens zahlbar 1.600 €

Kreditrate von 300 Euro beim Pflichtigen

Netto aus Erwerbstätigkeit des Pflichtigen
3.500 €
Netto aus Erwerbstätigkeit des Berechtigten
1.500 €
Ehebedingte Kreditraten des Pflichtigen
300 €

Beispiel 5 · Komplex · Trennungsunterhalt 866 € im Monat | bereinigt 3.350 € und 1.425 € | höchstens zahlbar 1.750 €

5-Prozent-Pauschale für beide Ehegatten

Netto aus Erwerbstätigkeit des Pflichtigen
3.500 €
Netto aus Erwerbstätigkeit des Berechtigten
1.500 €
Berufsbedingte Aufwendungen
5 %-Pauschale (mindestens 50, höchstens 150 €)

Beispiel 6 · Komplex · Trennungsunterhalt 850 € im Monat | Bedarf 1.650 € | höchstens zahlbar 1.025 €

Rentner als Pflichtiger mit 2.500 Euro

Netto aus Erwerbstätigkeit des Pflichtigen
0 €
Sonstige Einkünfte des Pflichtigen (ohne Wohnvorteil)
2.500 €
Netto aus Erwerbstätigkeit des Berechtigten
0 €
Sonstige Einkünfte des Berechtigten (ohne Wohnvorteil)
800 €

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Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Zugewinnausgleich-RechnerZugewinnausgleich berechnen: Anfangs- und Endvermögen mit Indexierung, Zugewinn je Ehegatte und Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB – kostenlos, sofort.Ehegattensplitting-RechnerSplitting-Vorteil für Ehepaare berechnen: Zusammenveranlagung (Splitting-Tarif) vs. Einzelveranlagung vergleichen und Steuerersparnis 2026 ermitteln.KindergeldrechnerKindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG, Summe pro Monat und Jahr für alle Kinder.Ehepartner auszahlen Haus RechnerAuszahlungsbetrag berechnen, wenn ein Ehepartner den anderen bei der gemeinsamen Immobilie auszahlt — z. B. bei Scheidung oder Trennung.Unterhaltsvorschuss-RechnerUnterhaltsvorschuss 2026 berechnen: Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld, Anrechnung von Unterhalt, Waisenbezügen und Einkünften des Kindes, Anspruch bis 12 oder 18 Jahre nach dem UVG.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.Sparplan-RechnerETF-Sparplan berechnen, Sparplan vs. Einmalanlage vergleichen und inflationsbereinigtes Vermögen ermitteln. Mit Jahrestabelle und Grafiken.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.

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  • Differenzmethode beim Trennungsunterhalt: bei 3.500 Euro und 1.500 Euro Netto beträgt die Differenz 2.000 Euro, 45 Prozent davon ergeben 900 Euro Unterhalt, der Siebtel-Ansatz nur 857 Euro, der Höchstbetrag nach dem Selbstbehalt liegt bei 1.900 Euro

    Differenzmethode beim Trennungsunterhalt bei 3.500 und 1.500 Euro Netto

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           alt="Differenzmethode beim Trennungsunterhalt: bei 3.500 Euro und 1.500 Euro Netto beträgt die Differenz 2.000 Euro, 45 Prozent davon ergeben 900 Euro Unterhalt, der Siebtel-Ansatz nur 857 Euro, der Höchstbetrag nach dem Selbstbehalt liegt bei 1.900 Euro"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/trennungsunterhalt-rechner">Differenzmethode beim Trennungsunterhalt bei 3.500 und 1.500 Euro Netto auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Wirkung der Bereinigung auf den Trennungsunterhalt bei 3.500 und 1.500 Euro Netto: ohne Abzüge 900 Euro, mit 5-Prozent-Pauschale 866 Euro, mit 300 Euro Kreditrate des Pflichtigen 765 Euro, mit 600 Euro Wohnvorteil des Berechtigten 600 Euro, mit 600 Euro Wohnvorteil des Pflichtigen 1.200 Euro

    Wirkung der Bereinigung auf den Trennungsunterhalt

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           alt="Wirkung der Bereinigung auf den Trennungsunterhalt bei 3.500 und 1.500 Euro Netto: ohne Abzüge 900 Euro, mit 5-Prozent-Pauschale 866 Euro, mit 300 Euro Kreditrate des Pflichtigen 765 Euro, mit 600 Euro Wohnvorteil des Berechtigten 600 Euro, mit 600 Euro Wohnvorteil des Pflichtigen 1.200 Euro"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/trennungsunterhalt-rechner">Wirkung der Bereinigung auf den Trennungsunterhalt auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/trennungsunterhalt-rechner
  • Praxisfall Familie Berger: Herr Berger 3.900 Euro Netto, nach Berufskosten und Kredit 3.470 Euro, nach 540,50 Euro Kindesunterhalt 2.929,50 Euro; Frau Berger 1.240 Euro bereinigt; Trennungsunterhalt 760 Euro, ihm bleiben 2.169,50 Euro

    Praxisfall Familie Berger: Trennungsunterhalt 760 Euro

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           alt="Praxisfall Familie Berger: Herr Berger 3.900 Euro Netto, nach Berufskosten und Kredit 3.470 Euro, nach 540,50 Euro Kindesunterhalt 2.929,50 Euro; Frau Berger 1.240 Euro bereinigt; Trennungsunterhalt 760 Euro, ihm bleiben 2.169,50 Euro"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/trennungsunterhalt-rechner">Praxisfall Familie Berger: Trennungsunterhalt 760 Euro auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/trennungsunterhalt-rechner

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Quelle: Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf, Anmerkung B und A. VII), Leitlinien NRW Stand 01.01.2026 (Nr. 5, 10, 15.2), Leitlinien OLG Koblenz 2026 (Nr. 10.2.1) sowie §§ 1361, 1578, 1581, 1609, 1613 BGB, gelesen am 10.10.2026; Kindesunterhalt über die Tabelle des Unterhaltsrechners. Ohne Mangelfall, Vorsorgeunterhalt und Einzelfallbilligkeit.

Stand: 2026-10-10

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Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Alltag & Familie
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Trennungsunterhalt Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/trennungsunterhalt-rechner

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Rechner-Portal, 2026. Trennungsunterhalt Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/alltag/trennungsunterhalt-rechner

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