Überblick
Was kostet eine Scheidung?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Was eine Scheidung in Deutschland tatsächlich kostet, hängt fast vollständig vom Verfahrenswert ab. Dieser Wert bestimmt sowohl die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, Anlage 2) als auch die Gerichtskosten nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).
Wer das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, die Kinderzahl und die Zahl der Versorgungsausgleichs-Anrechte kennt, kann die gesetzlichen Mindestkosten bereits vor dem ersten Anwaltsgespräch beziffern.
Der Verfahrenswert ergibt sich aus § 43 FamGKG: drei Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten, vermindert um einen Abzug je Kind und erhöht um einen Zuschlag je Versorgungsanrecht.
Die Anwaltsgebühren setzen sich aus einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr, einer 1,2-fachen Terminsgebühr, einer Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer zusammen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein gemeinsamer Anwalt, bei einer strittigen Scheidung benötigt jede Seite einen eigenen. Die Gerichtskosten betragen das 2,0-Fache der FamGKG-Gebühr für den Verfahrenswert.
Der Rechner gibt gesetzliche Mindestgebühren wieder und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.