Überblick
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Ein Ehevertrag bedarf nach § 1410 BGB der notariellen Beurkundung — ohne Notar ist er nichtig. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), konkret nach Tabelle B in Anlage 2 zu § 34.
Der Geschäftswert bestimmt die Gebührenhöhe und ergibt sich aus dem Reinvermögen beider Ehepartner nach § 100 GNotKG.
Dabei wird das Aktivvermögen jedes Partners um seine Verbindlichkeiten gemindert, wobei der Schuldenabzug auf höchstens 50 Prozent des jeweiligen Aktivvermögens begrenzt ist.
Der Rechner ermittelt den Geschäftswert, berechnet die 2,0-fache Beurkundungsgebühr nach Tabelle B (KV 21100), addiert eine Auslagenpauschale von 50 Euro und schlägt 19 Prozent Umsatzsteuer auf.
Bei Verträgen, die neben der Gütertrennung auch Unterhalts- oder Versorgungsausgleichsregelungen enthalten, erhöht sich der Geschäftswert um 30 Prozent. Der Mindestgeschäftswert beträgt nach § 36 GNotKG 5.000 Euro.