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Notarkostenrechner 2026: Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf

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Kurzantwort

Notarkosten: Gib Kaufpreis und Grundschuld ein und erhalte die Aufschlüsselung aller Notar- und Grundbuchgebühren nach GNotKG Tabelle B. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren gleich.

Notarkosten berechnen: Beurkundung, Grundschuld, Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

5 Annahmen und 5 Grenzen

Annahmen

  • Notargebühren: Beurkundung Kaufvertrag 2,0-fach, Vollzug 0,5-fach, Betreuung 0,5-fach je Geschäftswert (KV GNotKG Nr. 21100, 22110, 22200).
  • Grundschuldbestellung 1,0-fach + Betreuung 0,5-fach auf den Grundschuldbetrag (KV GNotKG Nr. 21200, 22200).
  • Grundbuchkosten: Eigentumsumschreibung 1,0-fach, Auflassungsvormerkung 0,5-fach, Grundschuld-Eintragung 1,0-fach (KV Nr. 14110, 14150, 14121).
  • Auslagenpauschale: 50 € (Schätzwert für Dokumentenpauschale und Postkosten).
  • 19 % USt auf Notargebühren; Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei.

Grenzen

  • Zusätzliche Beurkundungen (Löschungsbewilligungen, Rangänderungen) erhöhen die Kosten und sind nicht einbezogen.
  • Die Auslagen sind pauschal geschätzt; tatsächliche Kosten hängen vom Umfang der Grundbuchauszüge und Zustellungen ab.
  • Bei getrenntem Grundschuldbetrag und Kaufpreis gelten unterschiedliche Geschäftswerte, die der Rechner korrekt berücksichtigt.
  • Die Grunderwerbsteuer ist keine Notarkostenposition und nicht Teil dieser Berechnung; sie wird von den Bundesländern eigenständig festgelegt (siehe Referenztabelle).
  • Die Löschung einer bereits bestehenden Grundschuld (etwa bei Umschuldung oder lastenfreiem Verkauf) ist ein eigener, hier nicht berechneter Vorgang (siehe Referenztabelle).

Stand der Prüfung: GNotKG Tabelle B (Stand KostRÄG 2021, gültig seit 01.01.2021, gegen die amtliche Fassung erneut geprüft am 27.09.2026; unverändert). Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer zuletzt geprüft am 27.09.2026.

Überblick

Was kosten Notar und Grundbuch beim Immobilienkauf?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Notarkosten beim Immobilienkauf setzen sich aus zwei getrennten Kostenblöcken zusammen: den Notargebühren und den Grundbuchkosten. Beide berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), konkret nach Tabelle B in Anlage 2 zu § 34 GNotKG.

Diese Tabelle ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu, die als Basis für alle Vielfachen dient.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Tabelle-B-Gebühr 635 Euro. Kostenaufschlüsselung Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis Die Notargebühren umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fach), die Vollzugsgebühr (0,5-fach) und die Betreuungsgebühr (0,5-fach).

Bei einer Bankfinanzierung kommen die Grundschuldbestellung (1,0-fach) und eine weitere Betreuungsgebühr (0,5-fach) hinzu. Auf alle Notargebühren fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Die Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung und gegebenenfalls Grundschuld-Eintragung sind umsatzsteuerfrei. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren in Deutschland identisch.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst den Kaufpreis der Immobilie ein, also den Betrag, der im notariellen Kaufvertrag steht. Dieser Wert bestimmt den Geschäftswert für die Berechnung der Beurkundungs-, Vollzugs- und Betreuungsgebühren sowie der Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung und Auflassungsvormerkung.

Der Kaufpreis darf zwischen 10.000 und 5.000.000 Euro liegen. Bei der Grundschuldbestellung wählst du, ob eine Grundschuld eingetragen werden soll.

Bei einer Bankfinanzierung wird die Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen im Grundbuch eingetragen.

Bei einem Barkauf ohne Finanzierung entfallen drei Gebührenposten: Grundschuldbestellung, Betreuungsgebühr für die Grundschuld und die Grundschuld-Eintragung im Grundbuch. Der Grundschuldbetrag entspricht in der Regel dem Darlehensbetrag.

Er kann vom Kaufpreis abweichen, wenn du Eigenkapital einbringst oder die Bank eine höhere Grundschuld als den Darlehensbetrag verlangt. Ein abweichender Grundschuldbetrag führt zu einem eigenen Geschäftswert für die grundschuldbezogenen Gebühren.

Praxisfälle

Notarkosten in der Praxis: Typische Kauf- und Finanzierungsfälle

Sechs Fälle zeigen, wie stark Kaufpreis und Grundschuldbetrag die Notar- und Grundbuchkosten verändern. Alle Ergebnisse sind mit der Rechenfunktion dieser Seite nachgerechnet.

  1. Eigentumswohnung 300.000 € mit voller Finanzierung

    „Wie hoch sind die Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis?“

    Eingabe
    Kaufpreis 300.000 €, Grundschuldbestellung Ja, Grundschuldbetrag 300.000 €
    Ergebnis
    5.047,42 € Gesamtkosten (3.459,92 € Notar, 1.587,50 € Grundbuch)
  2. Barkauf ohne Kredit: Notarkosten ohne Grundschuld

    „Wie viel spare ich ohne Grundschuldbestellung beim Hauskauf?“

    Eingabe
    Kaufpreis 500.000 €, Grundschuldbestellung Nein
    Ergebnis
    4.799,95 € Gesamtkosten statt 7.403,93 € mit Grundschuld – Ersparnis 2.603,98 €
  3. Teilfinanzierung: Grundschuld niedriger als Kaufpreis

    „Was ändert sich, wenn die Grundschuld unter dem Kaufpreis liegt?“

    Eingabe
    Kaufpreis 300.000 €, Grundschuldbetrag 240.000 €
    Ergebnis
    4.768,92 € Gesamtkosten statt 5.047,42 € bei gleich hoher Grundschuld
  4. Kleine Eigentumswohnung für 150.000 €

    „Wie hoch sind Notarkosten bei einer günstigeren Wohnung?“

    Eingabe
    Kaufpreis 150.000 €, Grundschuldbetrag 120.000 €
    Ergebnis
    2.689,78 € Gesamtkosten
  5. Einfamilienhaus mit 80-Prozent-Finanzierung

    „Wie wirkt sich eine 80-Prozent-Beleihung auf die Notarkosten aus?“

    Eingabe
    Kaufpreis 400.000 €, Grundschuldbetrag 320.000 €
    Ergebnis
    5.807,92 € Gesamtkosten (3.995,42 € Notar, 1.812,50 € Grundbuch)
  6. Immobilie für 1.000.000 € mit Grundschuld

    „Wie stark sinkt der prozentuale Kostenanteil bei hohem Kaufpreis?“

    Eingabe
    Kaufpreis 1.000.000 €, Grundschuldbetrag 1.000.000 €
    Ergebnis
    13.687,93 € Gesamtkosten – nur noch 1,37 % des Kaufpreises

Berechnung

Grundbucheintrag: Kosten nach GNotKG (KV 14110, 14150, 14121) und Notarkosten

Verstehe den Formelweg.

Die Gebührenberechnung folgt einem einheitlichen Schema: Jeder Gebührenposten ist ein Vielfaches der Tabelle-B-Gebühr für den jeweiligen Geschäftswert. Die Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG) ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu.

Der Geschäftswert wird auf die nächste Stufengrenze aufgerundet. Notargebühren netto = 2,0 × B(K) + 0,5 × B(K) + 0,5 × B(K) + 1,0 × B(G) + 0,5 × B(G) + Auslagen.

Dabei ist B(K) die Tabelle-B-Gebühr für den Kaufpreis und B(G) die Tabelle-B-Gebühr für den Grundschuldbetrag. Bei gleichem Kaufpreis und Grundschuldbetrag von 300.000 Euro gilt B(K) = B(G) = 635 Euro.

Die Notargebühren netto betragen dann 3,0 × 635 + 1,5 × 635 + 50 = 2.907,50 Euro. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer: 2.907,50 × 1,19 = 3.459,92 Euro brutto. Grundbuchkosten = 1,0 × B(K) + 0,5 × B(K) + 1,0 × B(G).

Bei 300.000 Euro Kaufpreis und Grundschuld: 1,5 × 635 + 1,0 × 635 = 1.587,50 Euro. Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei. Gesamtkosten: 3.459,92 + 1.587,50 = 5.047,42 Euro.

Notarkosten-Formel: Gesamtkosten gleich Notargebühren netto mal 1,19 plus Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B.
Notarkosten-Berechnung nach GNotKG Tabelle B: Gebühren-Vielfache und Grundbuchkosten.

Nachschlagen

Notarkosten-Tabelle: Notar- und Grundbuchkosten nach Kaufpreis

Die Tabelle zeigt die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch beim Immobilienkauf mit Grundschuld in Höhe des Kaufpreises. Alle Werte berechnet nach GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG), KV GNotKG und KV Grundbuch, Stand KostRÄG 2021. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren in Deutschland identisch.

Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf nach GNotKG Tabelle B (Grundschuld = Kaufpreis)
KaufpreisTabelle-B-GebührNotarkosten (brutto)GrundbuchkostenGesamtkostenAnteil
50.000 €165 €943,07 €412,50 €1.355,57 €2,71 %
100.000 €273 €1.521,42 €682,50 €2.203,92 €2,20 %
150.000 €354 €1.955,17 €885,00 €2.840,17 €1,89 %
200.000 €435 €2.388,93 €1.087,50 €3.476,43 €1,74 %
250.000 €535 €2.924,43 €1.337,50 €4.261,93 €1,70 %
300.000 €635 €3.459,92 €1.587,50 €5.047,42 €1,68 %
400.000 €785 €4.263,18 €1.962,50 €6.225,68 €1,56 %
500.000 €935 €5.066,43 €2.337,50 €7.403,93 €1,48 %
750.000 €1.335 €7.208,43 €3.337,50 €10.545,93 €1,41 %
1.000.000 €1.735 €9.350,43 €4.337,50 €13.687,93 €1,37 %

Notarkosten inkl. 19 % USt und 50 € Auslagenpauschale. Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei. Grundschuld = Kaufpreis angenommen. Bei Barkauf ohne Grundschuld entfallen Grundschuldbestellung, Betreuung Grundschuld und Grundschuld-Eintragung. Quelle: GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34), KV Nr. 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121, 14150, Stand KostRÄG 2021.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland: Wo Notarkosten gleich, aber Kaufnebenkosten unterschiedlich hoch sind

Notar- und Grundbuchkosten sind bundesweit einheitlich – die Grunderwerbsteuer dagegen legt jedes Bundesland selbst fest (Art. 105 Abs. 2a GG i. V. m. § 1 GrEStG). Sie ist keine Notarkostenposition, macht aber den größten Teil der Kaufnebenkosten aus und wird deshalb häufig mit den Notarkosten verwechselt.

Grunderwerbsteuersätze aller 16 Bundesländer (Stand 2026) mit Datum der letzten Änderung
BundeslandSteuersatzGrunderwerbsteuer bei 300.000 €Letzte Änderung
Bayern3,5 %10.500 €seit 01.01.1997 (Landesrecht seit 2006)
Sachsen5,5 %16.500 €erhöht zum 01.01.2023 (zuvor 3,5 %)
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €seit 05.11.2011
Niedersachsen5,0 %15.000 €seit 01.01.2014
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €seit 01.03.2012
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €seit 01.03.2012
Thüringen5,0 %15.000 €gesenkt zum 01.01.2024 (zuvor 6,5 %)
Bremen5,5 %16.500 €erhöht zum 01.07.2025 (zuvor 5,0 %)
Hamburg5,5 %16.500 €erhöht zum 01.01.2023 (zuvor 4,5 %)
Berlin6,0 %18.000 €seit 01.01.2014
Hessen6,0 %18.000 €seit 01.08.2014
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €seit 01.07.2019
Brandenburg6,5 %19.500 €seit 01.07.2015
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €seit 01.01.2015
Saarland6,5 %19.500 €seit 01.01.2015
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €seit 01.01.2014

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis erhoben und fällt zusätzlich zu den Notar- und Grundbuchkosten an; sie ist mit diesem Rechner nicht berechnet. Mehrere Bundesländer haben ihren Satz seit 2023 angehoben (Sachsen, Hamburg, Bremen) oder gesenkt (Thüringen) – Angaben ohne Gewähr, im Einzelfall beim zuständigen Finanzamt prüfen. Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) i. V. m. den Landesgesetzen zum Steuersatz, geprüft am 27.09.2026.

Was kostet die Löschung einer Grundschuld?

Die Löschung einer bereits eingetragenen Grundschuld ist ein eigener Vorgang, den dieser Rechner nicht berechnet, weil er nur die Kosten beim Immobilienkauf abbildet. Sie fällt typischerweise an, wenn ein Darlehen vollständig getilgt ist oder eine Immobilie unbelastet verkauft werden soll. Die Kosten berechnen sich nach derselben Tabelle B wie die Kaufkosten, angewendet auf den zu löschenden Grundschuldbetrag.

Kosten der Grundschuldlöschung nach Grundschuldbetrag (Notar + Grundbuchamt)
GrundschuldbetragNotar (0,5-fach + 19 % USt)Grundbuchamt (0,5-fach)Gesamtkosten
100.000 €162,44 €136,50 €298,94 €
150.000 €210,63 €177,00 €387,63 €
200.000 €258,83 €217,50 €476,33 €
250.000 €318,33 €267,50 €585,83 €
300.000 €377,83 €317,50 €695,33 €
400.000 €467,08 €392,50 €859,58 €
500.000 €556,32 €467,50 €1.023,82 €

Der Notar beglaubigt die Unterschrift unter der Löschungsbewilligung mit der 0,5-fachen Tabelle-B-Gebühr zzgl. 19 % USt (KV Nr. 24102 GNotKG), das Grundbuchamt erhebt für die Löschung im Grundbuch ebenfalls die 0,5-fache Gebühr, aber umsatzsteuerfrei (KV Nr. 14140 GNotKG). Eine kleine Auslagenpauschale des Notars kann zusätzlich anfallen. Werte berechnet nach GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34), Stand geprüft 27.09.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Notarkosten und Grundbuchkosten

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch sind die Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis?

Bei 300.000 Euro Kaufpreis und einer gleich hohen Grundschuld betragen die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch 5.047,42 Euro, das sind 1,68 Prozent des Kaufpreises.

Davon entfallen 3.459,92 Euro auf die Notarkosten (brutto inkl. 19 Prozent USt) und 1.587,50 Euro auf die umsatzsteuerfreien Grundbuchkosten.

Die Notarkosten setzen sich aus der Beurkundung des Kaufvertrags (1.270 Euro), der Vollzugsgebühr (317,50 Euro), der Betreuungsgebühr für Kaufvertrag und Grundschuld (635 Euro), der Grundschuldbestellung (635 Euro) und der Auslagenpauschale (50 Euro) zusammen, jeweils vor Umsatzsteuer.

Ohne Grundschuldbestellung, also bei einem Barkauf, sinken die Gesamtkosten auf 3.278,95 Euro. Wird die Grundschuld niedriger als der Kaufpreis angesetzt, etwa 240.000 statt 300.000 Euro, sinken die Gesamtkosten auf 4.768,92 Euro.

Die Berechnung folgt der GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG) und ist bei allen Notaren in Deutschland identisch.

Wie werden Notarkosten beim Immobilienkauf berechnet?

Notarkosten berechnen sich als Vielfaches der Tabelle-B-Gebühr (Anlage 2 zu § 34 GNotKG), die jedem Geschäftswert eine feste Grundgebühr zuordnet. Bei 300.000 Euro Geschäftswert beträgt diese Grundgebühr 635 Euro.

Für die Beurkundung des Kaufvertrags berechnet der Notar das 2,0-Fache (1.270 Euro, KV Nr. 21100), für den Vollzug das 0,5-Fache (317,50 Euro, KV Nr. 22110) und für die Betreuung ebenfalls das 0,5-Fache (317,50 Euro, KV Nr. 22200).

Bei einer Grundschuldbestellung kommen dieselben Faktoren auf den Grundschuldbetrag hinzu. Auf die Summe aller Notargebühren zuzüglich einer Auslagenpauschale von 50 Euro fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Grundbuchkosten werden separat und ohne Umsatzsteuer berechnet. Der Geschäftswert wird dabei stets auf die nächste Stufengrenze der Tabelle B aufgerundet, sodass die Gebühr in Stufen und nicht linear mit dem Kaufpreis steigt.

Ein Kaufpreis von 300.000 Euro mit gleich hoher Grundschuld führt so zu Gesamtkosten von 5.047,42 Euro.

Wer zahlt die Notarkosten – Käufer oder Verkäufer?

Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt grundsätzlich der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eigentumsübertragung, und in der Praxis übernimmt der Käufer beim Immobilienkauf fast immer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten.

Der Verkäufer zahlt nur für Vorgänge, die durch seine eigene Mitwirkung entstehen, etwa die Löschung einer noch bestehenden Grundschuld oder einer alten Auflassungsvormerkung.

Bei 300.000 Euro Kaufpreis mit Grundschuld muss der Käufer also 5.047,42 Euro zusätzlich zum Kaufpreis einplanen, bei einem Barkauf ohne Finanzierung sind es 3.278,95 Euro.

Eine abweichende Kostenverteilung kann im Kaufvertrag vereinbart werden, das ist in der Praxis aber selten und kommt vor allem bei Bauträgerverträgen im Neubau vor.

Notarkosten sind Teil der Kaufnebenkosten, die zusätzlich die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent) und meist eine hälftig geteilte Maklerprovision umfassen.

Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notarkosten?

Notar- und Grundbuchkosten liegen bei einem typischen Immobilienkauf mit Grundschuld zwischen 1,4 und 2,0 Prozent des Kaufpreises. Bei 300.000 Euro Kaufpreis betragen die Gesamtkosten 5.047,42 Euro, also 1,68 Prozent.

Bei 200.000 Euro sind es 3.476,43 Euro (1,74 Prozent), bei 500.000 Euro nur noch 7.403,93 Euro (1,48 Prozent).

Der Prozentsatz sinkt mit steigendem Kaufpreis, weil die Tabelle B degressiv wächst: Die Stufenzuschläge nehmen langsamer zu als der Geschäftswert selbst.

Ohne Grundschuldbestellung liegt der Anteil spürbar niedriger, bei 500.000 Euro Barkauf zum Beispiel bei 0,96 Prozent (4.799,95 Euro).

Bei kleinen Kaufpreisen steigt der Anteil dagegen deutlich: Bei 50.000 Euro mit Grundschuld sind es 2,71 Prozent (1.355,57 Euro).

Die häufig genannte Faustregel von 1,5 bis 2,0 Prozent gilt deshalb zuverlässig nur für Kaufpreise zwischen etwa 150.000 und 750.000 Euro mit Finanzierung.

Grundbucheintrag: Kosten beim Notar oder Grundbuchamt?

Der Notar stellt die Anträge, die Gebühren für den Grundbucheintrag erhebt aber das Grundbuchamt.

Die Grundbuchkosten setzen sich aus bis zu drei Posten zusammen, die alle auf derselben Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG) beruhen wie die Notargebühren, aber umsatzsteuerfrei sind, weil es sich um Gerichtsgebühren des Grundbuchamts handelt.

Die Eigentumsumschreibung kostet das 1,0-Fache der Tabelle-B-Gebühr für den Kaufpreis (KV Nr. 14110), bei 300.000 Euro also 635 Euro.

Die Auflassungsvormerkung, die den Käufer bis zur endgültigen Umschreibung absichert, kostet das 0,5-Fache (317,50 Euro, KV Nr. 14150).

Wird zusätzlich eine Grundschuld eingetragen, kommt deren Eintragung mit dem 1,0-Fachen der Gebühr für den Grundschuldbetrag hinzu (bei 300.000 Euro Grundschuld ebenfalls 635 Euro, KV Nr. 14121).

Insgesamt ergeben sich bei 300.000 Euro Kaufpreis und gleich hoher Grundschuld 1.587,50 Euro Grundbuchkosten. Ohne Grundschuld sinken sie auf 952,50 Euro, weil nur Eigentumsumschreibung und Auflassungsvormerkung anfallen.

Was kostet die Löschung einer Grundschuld?

Die Löschung einer bestehenden Grundschuld ist ein eigener Vorgang, der bei diesem Rechner nicht enthalten ist, weil er nur die Kosten beim Immobilienkauf berechnet.

Sie fällt typischerweise an, wenn ein Darlehen vollständig getilgt ist oder eine Immobilie unbelastet verkauft werden soll.

Der Notar beglaubigt die Unterschrift unter der Löschungsbewilligung mit der 0,5-fachen Tabelle-B-Gebühr zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer (KV Nr. 24102 GNotKG), das Grundbuchamt erhebt für die Löschung im Grundbuch ebenfalls die 0,5-fache Gebühr, aber umsatzsteuerfrei (KV Nr. 14140 GNotKG).

Bei einer Grundschuld von 300.000 Euro ergeben sich daraus 377,83 Euro beim Notar und 317,50 Euro beim Grundbuchamt, zusammen 695,33 Euro. Bei kleineren Grundschulden von 100.000 Euro sind es rund 298,94 Euro.

Eine kleine Auslagenpauschale des Notars kann zusätzlich anfallen. Die vollständige Staffel nach Grundschuldbetrag zeigt die Tabelle auf dieser Seite.

Unterscheiden sich Notarkosten je nach Bundesland?

Nein, Notar- und Grundbuchkosten sind in allen 16 Bundesländern identisch, weil das Gerichts- und Notarkostengesetz ein Bundesgesetz ist und einheitliche Gebühren vorschreibt, egal ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen.

Was sich dagegen deutlich unterscheidet, ist die Grunderwerbsteuer, eine eigenständige Landessteuer nach dem GrEStG, die kein Bestandteil der Notarkosten ist.

Die Sätze reichen 2026 von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.

Sachsen und Hamburg haben ihren Satz 2023 auf 5,5 Prozent angehoben, Bremen 2025 ebenfalls auf 5,5 Prozent, während Thüringen seinen Satz 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt hat.

Bei 300.000 Euro Kaufpreis macht der Unterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Bundesland bis zu 9.000 Euro Grunderwerbsteuer aus.

Wer nach regionalen Kostenunterschieden beim Immobilienkauf sucht, findet sie also bei der Grunderwerbsteuer, nicht bei den bundesweit einheitlichen Notarkosten. Eine vollständige Übersicht aller 16 Bundesländer zeigt die Tabelle auf dieser Seite.

Was ist die GNotKG Tabelle B und wie funktioniert sie?

Die Tabelle B ist die Gebührentabelle in Anlage 2 zu § 34 GNotKG. Sie ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu, die als Basis für alle Vielfachen dient, mit denen Notar- und Grundbuchgebühren berechnet werden.

Die Tabelle steigt in Stufen: Bis 500 Euro Geschäftswert beträgt die Gebühr 15 Euro, danach wächst sie mit zunehmender Schrittweite.

Zwischen 50.001 und 200.000 Euro steigt die Gebühr um 27 Euro je 15.000-Euro-Stufe, zwischen 200.001 und 500.000 Euro um 50 Euro je 30.000-Euro-Stufe, und zwischen 500.001 und 5.000.000 Euro um 80 Euro je 50.000-Euro-Stufe.

Der Geschäftswert wird dabei auf die nächste Stufengrenze aufgerundet.

Bei 300.000 Euro Kaufpreis fällt der Geschäftswert in die Stufe bis 320.000 Euro, die Gebühr beträgt 635 Euro; bei 250.000 Euro liegt die Stufe bei 260.000 Euro mit 535 Euro Gebühr.

Die aktuelle Fassung der Tabelle gilt seit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 unverändert fort und ist bundesweit bei allen Notaren und Grundbuchämtern verbindlich.

Kann man Notarkosten verhandeln oder sparen?

Nein, verhandeln lässt sich beim Honorar selbst nichts: Notargebühren sind gesetzlich festgelegt, und ein Notar darf nach § 17 Abs. 1 BNotO weder mehr noch weniger als die GNotKG-Gebühren berechnen.

Anders als bei Maklern oder Handwerkern gibt es beim Notar keinen Preiswettbewerb. Sparen lässt sich trotzdem, indem der Geschäftswert gesenkt wird, auf dem die Gebühren beruhen.

Der wirksamste Hebel ist die Grundschuld: Bei 300.000 Euro Kaufpreis senkt ein Barkauf ohne Finanzierung die Gesamtkosten von 5.047,42 Euro auf 3.278,95 Euro, eine Ersparnis von 1.768,47 Euro.

Wer eine Bankfinanzierung braucht, kann prüfen, ob die Bank eine Grundschuld unter dem Kaufpreis akzeptiert: Bei 240.000 Euro Grundschuld statt 300.000 Euro sinken die Gesamtkosten auf 4.768,92 Euro.

Die Wahl des Notars selbst beeinflusst die Kosten nicht, sondern nur Erreichbarkeit, Terminverfügbarkeit und fachliche Spezialisierung.

Was kostet die Grundschuldbestellung beim Notar?

Die Grundschuldbestellung kostet das 1,0-Fache der Tabelle-B-Gebühr für den Grundschuldbetrag (KV Nr. 21200) zuzüglich einer Betreuungsgebühr von 0,5-fach (KV Nr. 22200).

Bei einer Grundschuld von 300.000 Euro sind das 635 Euro für die Bestellung und 317,50 Euro für die Betreuung, zusammen 952,50 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

Hinzu kommt die Grundschuld-Eintragung im Grundbuch mit dem 1,0-Fachen der Gebühr (635 Euro, KV Nr. 14121), die als Grundbuchgebühr umsatzsteuerfrei bleibt.

Bei einem Barkauf ohne Finanzierung entfallen alle drei Posten vollständig, was die Gesamtkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis von 5.047,42 auf 3.278,95 Euro senkt.

Weicht der Grundschuldbetrag vom Kaufpreis ab, etwa weil die Bank weniger als den vollen Kaufpreis finanziert, berechnet der Notar die Grundschuldgebühren auf Basis des tatsächlichen Grundschuldbetrags: Eine Grundschuld von 240.000 statt 300.000 Euro spart rund 280 Euro an den Gesamtkosten.

Hinweise

Notarkosten sparen: Wo Käufer wirklich sparen können

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Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit gleich hoher Grundschuld betragen die Gesamtkosten 5.047,42 Euro, das sind 1,68 Prozent des Kaufpreises. Der prozentuale Anteil sinkt bei höheren Kaufpreisen, weil die Tabelle B degressiv steigt: Bei 500.000 Euro sind es nur noch 1,48 Prozent, bei 50.000 Euro dagegen 2,71 Prozent.

Der größte Einzelhebel ist die Grundschuld: Ohne Finanzierung sinken die Kosten bei 300.000 Euro von 5.047,42 Euro auf 3.278,95 Euro, eine Ersparnis von 1.768,47 Euro.

Wer ein Darlehen aufnimmt, kann prüfen, ob die Bank eine niedrigere Grundschuld als den Darlehensbetrag akzeptiert. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren identisch.

Eine Verhandlung über das Honorar ist nach § 17 Abs. 1 BNotO nicht möglich. Als Faustregel gelten 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen.

Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, ob eine Grundschuld eingetragen wird und wie hoch der Grundschuldbetrag im Verhältnis zum Kaufpreis ist.

Anwendung

Beispiel: Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis mit Grundschuld

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Ehepaar kauft ein Einfamilienhaus für 300.000 Euro. Die Bank finanziert 240.000 Euro und verlangt eine Grundschuld in gleicher Höhe.

Das Ehepaar will wissen, wie viel Notar und Grundbuch kosten. Notarkosten nach Kaufpreis: 50.000 bis 500.000 Euro Schritt 1 – Eingaben: Kaufpreis 300.000 Euro, Grundschuldbestellung Ja, Grundschuldbetrag 240.000 Euro.

Schritt 2 – Geschäftswerte: Der Kaufpreis von 300.000 Euro fällt in die Tabelle-B-Stufe bis 320.000 Euro, Gebühr 635 Euro. Der Grundschuldbetrag von 240.000 Euro fällt in die Stufe bis 260.000 Euro, Gebühr 535 Euro.

Schritt 3 – Notargebühren: Beurkundung 2,0 × 635 = 1.270 Euro, Vollzug 0,5 × 635 = 317,50 Euro, Betreuung KV 0,5 × 635 = 317,50 Euro, Grundschuld 1,0 × 535 = 535 Euro, Betreuung GS 0,5 × 535 = 267,50 Euro, Auslagen 50 Euro.

Netto 2.757,50 Euro, MwSt 523,92 Euro, brutto 3.281,42 Euro. Schritt 4 – Grundbuchkosten: Eigentumsumschreibung 1,0 × 635 = 635 Euro, Vormerkung 0,5 × 635 = 317,50 Euro, Grundschuld-Eintragung 1,0 × 535 = 535 Euro. Gesamt 1.487,50 Euro.

Schritt 5 – Ergebnis: Gesamtkosten 4.768,92 Euro. Das sind 1,59 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent) und einer etwaigen Maklerprovision ergibt sich die Gesamtsumme der Kaufnebenkosten.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Notarkosten-Berechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Notarkosten und Grundbuchkosten zusammenwerfen. Notargebühren unterliegen der Umsatzsteuer von 19 Prozent, Grundbuchkosten nicht.

Wer auf die Gesamtsumme 19 Prozent aufschlägt, überschätzt die Kosten.

Bei 300.000 Euro Kaufpreis machen die Grundbuchkosten 1.587,50 Euro aus, die Mehrwertsteuer darauf wäre 301,63 Euro zu viel. Barkauf vs. Finanzierung bei 300.000 Euro Kaufpreis Zweiter Fehler: Grundschuld gleich Kaufpreis setzen.

Viele Rechner gehen von einer Grundschuld in Höhe des Kaufpreises aus. In der Praxis kann der Darlehensbetrag niedriger sein, etwa weil Eigenkapital eingebracht wird.

Eine Grundschuld von 200.000 Euro statt 300.000 Euro senkt die Gesamtkosten von 5.047,42 Euro auf 4.490,43 Euro. Dritter Fehler: Die Auslagen vergessen. Neben den Gebühren fallen Auslagen für Grundbuchauszüge, Zustellungen und Dokumentenpauschale an.

Der Rechner schätzt diese mit 50 Euro pauschal. In der Praxis können die Auslagen bei komplexen Vorgängen mit vielen Grundbuchauszügen höher ausfallen. Vierter Fehler: Notarkosten als verhandelbar ansehen.

Anders als Maklerprovision oder Handwerkerleistungen sind Notargebühren gesetzlich festgelegt. Ein Notar darf weder mehr noch weniger als die GNotKG-Gebühren berechnen.

Nächster Schritt

Notarkostenrechner: Fazit und weiterführende Rechner

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Notarkostenrechner berechnet alle Notar- und Grundbuchgebühren nach GNotKG Tabelle B beim Immobilienkauf.

Gib Kaufpreis und Grundschuldbetrag ein, um die Aufschlüsselung aller Gebührenposten zu sehen: Beurkundung, Vollzug, Betreuung, Grundschuldbestellung, Umsatzsteuer, Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung und Grundschuld-Eintragung.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit gleich hoher Grundschuld betragen die Gesamtkosten 5.047,42 Euro (1,68 Prozent). Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren identisch. Der prozentuale Anteil sinkt bei höheren Kaufpreisen.

Der größte Hebel ist die Frage, ob eine Grundschuld eingetragen wird: Ohne Finanzierung sinken die Kosten um 1.768,47 Euro.

Vertiefung

Notarkosten-Beispiele: Vom Barkauf bis zur vollfinanzierten Immobilie

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 4.799,95 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Barkauf ohne Finanzierung, 500.000 €

Kaufpreis der Immobilie (€)
500.000
Grundschuldbestellung
Nein – Barkauf ohne Finanzierung
Grundschuldbetrag (€)
Nein – Barkauf ohne Finanzierung

Beispiel 2 · Mittel · 2.689,78 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Kleine Eigentumswohnung 150.000 €, Kredit 120.000 €

Kaufpreis der Immobilie (€)
150.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
120.000

Beispiel 3 · Komplex · 3.476,43 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Einfamilienhaus 200.000 € mit voller Grundschuld

Kaufpreis der Immobilie (€)
200.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
200.000

Beispiel 4 · Komplex · 1.299,88 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Grundstück 50.000 € mit kleiner Grundschuld 40.000 €

Kaufpreis der Immobilie (€)
50.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
40.000

Beispiel 5 · Komplex · 5.807,92 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Einfamilienhaus 400.000 € mit 80-Prozent-Finanzierung

Kaufpreis der Immobilie (€)
400.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
320.000

Beispiel 6 · Komplex · 13.687,93 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Immobilie 1.000.000 € mit voller Grundschuld

Kaufpreis der Immobilie (€)
1.000.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
1.000.000

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Verzugszinsen-RechnerVerzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.StBVV-RechnerSteuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.Prozesskostenhilfe-RechnerProzesskostenhilfe nach § 115 ZPO berechnen: einzusetzendes Einkommen, PKH-Freibeträge 2026, Monatsrate und Vermögenseinsatz.ProzesskostenrechnerProzesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtrisiko bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen – für 1. Instanz, Berufung und Revision.RVG-RechnerAnwaltskosten nach RVG berechnen: Gebührentabelle Anlage 2 mit Gegenstandswert, Gebührensätzen und Auslagenpauschale – außergerichtlich, 1. Instanz oder Berufung.Erbschein-KostenErbschein-Kosten berechnen: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B aus dem Nachlasswert – Nachlassgericht oder Notar-Alternative im Vergleich.PfändungsrechnerPfändbares Nettoeinkommen nach § 850c ZPO berechnen: Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026, Grundfreibetrag und Zuschläge für Unterhaltspflichtige.Privatinsolvenz-RechnerPrivatinsolvenz berechnen: Pfändbarer Betrag, Gesamtzahlung über 3 Jahre, Treuhänderkosten nach InsVV und Insolvenzquote nach § 850c ZPO und InsO.Ehevertrag-Kosten-RechnerNotarkosten für einen Ehevertrag nach GNotKG berechnen: Geschäftswert, 2,0-Gebühr Tabelle B, Auslagen und Mehrwertsteuer.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.GNotKG-RechnerGNotKG-Gebühr nach Geschäftswert, Tabelle A oder B und Gebührensatz berechnen, mit Mindestgebühr, Auslagen und Umsatzsteuer – kostenlos, sofort.Notarkosten-Testament-RechnerNotarkosten fürs Testament berechnen: Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag aus Vermögen und Schulden, mit Register und Verwahrung – kostenlos, sofort.PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.GmbH-Gründungskosten-RechnerGmbH- und UG-Gründungskosten berechnen: Notarkosten nach GNotKG, Registergebühr nach HRegGebV, Musterprotokoll oder individueller Vertrag, Bar- oder Sachgründung und Mindesteinzahlung.Anwaltskosten Arbeitsrecht RechnerAnwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert, RVG-Gebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko bei Vergleich, Sieg oder Niederlage 2026 – kostenlos, sofort.

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  • Wasserfall-Diagramm zeigt die einzelnen Gebührenposten beim Immobilienkauf mit 300.000 Euro Kaufpreis und Grundschuld: Beurkundung 1.270 Euro, Vollzug 317,50 Euro, Betreuung 635 Euro, Grundschuldbestellung 635 Euro, Auslagen 50 Euro, Mehrwertsteuer 552,42 Euro ergibt Notarkosten 3.459,92 Euro. Grundbuch: Eigentumsumschreibung 635 Euro, Vormerkung 317,50 Euro, Grundschuld-Eintragung 635 Euro ergibt Grundbuchkosten 1.587,50 Euro. Gesamtkosten 5.047,42 Euro.

    Kostenaufschlüsselung Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis

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           alt="Wasserfall-Diagramm zeigt die einzelnen Gebührenposten beim Immobilienkauf mit 300.000 Euro Kaufpreis und Grundschuld: Beurkundung 1.270 Euro, Vollzug 317,50 Euro, Betreuung 635 Euro, Grundschuldbestellung 635 Euro, Auslagen 50 Euro, Mehrwertsteuer 552,42 Euro ergibt Notarkosten 3.459,92 Euro. Grundbuch: Eigentumsumschreibung 635 Euro, Vormerkung 317,50 Euro, Grundschuld-Eintragung 635 Euro ergibt Grundbuchkosten 1.587,50 Euro. Gesamtkosten 5.047,42 Euro."
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  • Balkendiagramm vergleicht die Notar- und Grundbuchkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis: Barkauf ohne Grundschuld kostet 3.278,95 Euro (Notar 2.326,45 Euro plus Grundbuch 952,50 Euro), Finanzierung mit Grundschuld kostet 5.047,42 Euro (Notar 3.459,92 Euro plus Grundbuch 1.587,50 Euro). Die Differenz von 1.768,47 Euro entsteht durch drei zusätzliche Gebührenposten bei der Grundschuld.

    Notarkosten: Barkauf vs. Finanzierung bei 300.000 Euro

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  • Balkendiagramm zeigt die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bei vier Kaufpreisen mit jeweils gleich hoher Grundschuld: 50.000 Euro ergibt 1.355,57 Euro (2,71 Prozent), 150.000 Euro ergibt 2.840,17 Euro (1,89 Prozent), 300.000 Euro ergibt 5.047,42 Euro (1,68 Prozent), 500.000 Euro ergibt 7.403,93 Euro (1,48 Prozent).

    Notarkosten nach Kaufpreis: 50.000 bis 500.000 Euro

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">Notarkosten nach Kaufpreis: 50.000 bis 500.000 Euro auf Rechner-Portal</a></p>

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    Notarkosten-Formel: Gebühren-Vielfache und Grundbuchkosten

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Berechnung liefert eine Orientierung nach den gesetzlichen Gebührentabellen. Tatsächliche Notarkosten können durch zusätzliche Beurkundungen, Entwurfsgebühren oder besondere Vollzugstätigkeiten abweichen.

Quelle: Notarkostenberechnung nach GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG) und KV GNotKG, Stand KostRÄG 2021

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Gebührenberechnung nach GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG), KV GNotKG (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Notarkosten. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner

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