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Notarkostenrechner 2026: Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf

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Kurzantwort

Notarkosten: Gib Kaufpreis und Grundschuld ein und erhalte die Aufschlüsselung aller Notar- und Grundbuchgebühren nach GNotKG Tabelle B. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren gleich.

Notarkosten berechnen: Beurkundung, Grundschuld, Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Aug. 2026)Stand:

Überblick

Was kosten Notar und Grundbuch beim Immobilienkauf?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Notarkosten beim Immobilienkauf setzen sich aus zwei getrennten Kostenblöcken zusammen: den Notargebühren und den Grundbuchkosten. Beide berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), konkret nach Tabelle B in Anlage 2 zu § 34 GNotKG.

Diese Tabelle ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu, die als Basis für alle Vielfachen dient.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Tabelle-B-Gebühr 635 Euro. Kostenaufschlüsselung Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis Die Notargebühren umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fach), die Vollzugsgebühr (0,5-fach) und die Betreuungsgebühr (0,5-fach).

Bei einer Bankfinanzierung kommen die Grundschuldbestellung (1,0-fach) und eine weitere Betreuungsgebühr (0,5-fach) hinzu. Auf alle Notargebühren fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.

Die Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung und gegebenenfalls Grundschuld-Eintragung sind umsatzsteuerfrei. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren in Deutschland identisch.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst den Kaufpreis der Immobilie ein, also den Betrag, der im notariellen Kaufvertrag steht. Dieser Wert bestimmt den Geschäftswert für die Berechnung der Beurkundungs-, Vollzugs- und Betreuungsgebühren sowie der Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung und Auflassungsvormerkung.

Der Kaufpreis darf zwischen 10.000 und 5.000.000 Euro liegen. Bei der Grundschuldbestellung wählst du, ob eine Grundschuld eingetragen werden soll.

Bei einer Bankfinanzierung wird die Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen im Grundbuch eingetragen.

Bei einem Barkauf ohne Finanzierung entfallen drei Gebührenposten: Grundschuldbestellung, Betreuungsgebühr für die Grundschuld und die Grundschuld-Eintragung im Grundbuch. Der Grundschuldbetrag entspricht in der Regel dem Darlehensbetrag.

Er kann vom Kaufpreis abweichen, wenn du Eigenkapital einbringst oder die Bank eine höhere Grundschuld als den Darlehensbetrag verlangt. Ein abweichender Grundschuldbetrag führt zu einem eigenen Geschäftswert für die grundschuldbezogenen Gebühren.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Gebührenberechnung folgt einem einheitlichen Schema: Jeder Gebührenposten ist ein Vielfaches der Tabelle-B-Gebühr für den jeweiligen Geschäftswert. Die Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG) ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu.

Der Geschäftswert wird auf die nächste Stufengrenze aufgerundet. Notargebühren netto = 2,0 × B(K) + 0,5 × B(K) + 0,5 × B(K) + 1,0 × B(G) + 0,5 × B(G) + Auslagen.

Dabei ist B(K) die Tabelle-B-Gebühr für den Kaufpreis und B(G) die Tabelle-B-Gebühr für den Grundschuldbetrag. Bei gleichem Kaufpreis und Grundschuldbetrag von 300.000 Euro gilt B(K) = B(G) = 635 Euro.

Die Notargebühren netto betragen dann 3,0 × 635 + 1,5 × 635 + 50 = 2.907,50 Euro. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer: 2.907,50 × 1,19 = 3.459,92 Euro brutto. Grundbuchkosten = 1,0 × B(K) + 0,5 × B(K) + 1,0 × B(G).

Bei 300.000 Euro Kaufpreis und Grundschuld: 1,5 × 635 + 1,0 × 635 = 1.587,50 Euro. Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei. Gesamtkosten: 3.459,92 + 1.587,50 = 5.047,42 Euro.

Notarkosten-Formel: Gesamtkosten gleich Notargebühren netto mal 1,19 plus Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B.
Notarkosten-Berechnung nach GNotKG Tabelle B: Gebühren-Vielfache und Grundbuchkosten.

Nachschlagen

Notarkosten-Tabelle: Notar- und Grundbuchkosten nach Kaufpreis

Die Tabelle zeigt die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch beim Immobilienkauf mit Grundschuld in Höhe des Kaufpreises. Alle Werte berechnet nach GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG), KV GNotKG und KV Grundbuch, Stand KostRÄG 2021. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren in Deutschland identisch.

Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf nach GNotKG Tabelle B (Grundschuld = Kaufpreis)
KaufpreisTabelle-B-GebührNotarkosten (brutto)GrundbuchkostenGesamtkostenAnteil
50.000 €165 €943,07 €412,50 €1.355,57 €2,71 %
100.000 €273 €1.521,42 €682,50 €2.203,92 €2,20 %
150.000 €354 €1.955,17 €885,00 €2.840,17 €1,89 %
200.000 €435 €2.388,93 €1.087,50 €3.476,43 €1,74 %
250.000 €535 €2.924,43 €1.337,50 €4.261,93 €1,70 %
300.000 €635 €3.459,92 €1.587,50 €5.047,42 €1,68 %
400.000 €785 €4.263,18 €1.962,50 €6.225,68 €1,56 %
500.000 €935 €5.066,43 €2.337,50 €7.403,93 €1,48 %
750.000 €1.335 €7.208,43 €3.337,50 €10.545,93 €1,41 %
1.000.000 €1.735 €9.350,43 €4.337,50 €13.687,93 €1,37 %

Notarkosten inkl. 19 % USt und 50 € Auslagenpauschale. Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei. Grundschuld = Kaufpreis angenommen. Bei Barkauf ohne Grundschuld entfallen Grundschuldbestellung, Betreuung Grundschuld und Grundschuld-Eintragung. Quelle: GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34), KV Nr. 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14120, 14150, Stand KostRÄG 2021.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Notarkosten

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie werden Notarkosten beim Immobilienkauf berechnet?

Notarkosten berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Basis ist die Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG), die jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zuordnet.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Tabelle-B-Gebühr 635 Euro.

Für die Beurkundung des Kaufvertrags fällt das 2,0-Fache dieser Gebühr an (1.270 Euro, KV Nr. 21100), für den Vollzug das 0,5-Fache (317,50 Euro, KV Nr. 22110) und für die Betreuung ebenfalls das 0,5-Fache (317,50 Euro, KV Nr. 22200).

Auf alle Notargebühren kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Grundbuchkosten sind davon getrennt und umsatzsteuerfrei. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren in Deutschland identisch.

Der Geschäftswert wird auf die nächste Stufengrenze der Tabelle B aufgerundet, sodass sich die Gebühr stufenweise erhöht, nicht linear. Zusätzlich berechnet der Notar eine Auslagenpauschale für Grundbuchauszüge, Postkosten und Zustellungen.

Bei 300.000 Euro Kaufpreis mit gleich hoher Grundschuld betragen die Gesamtkosten 5.047,42 Euro.

Was kostet die Grundschuldbestellung beim Notar?

Die Grundschuldbestellung kostet das 1,0-Fache der Tabelle-B-Gebühr für den Grundschuldbetrag (KV Nr. 21200) plus eine Betreuungsgebühr von 0,5-fach (KV Nr. 22200).

Bei einer Grundschuld von 300.000 Euro beträgt die Gebühr 635 Euro für die Bestellung und 317,50 Euro für die Betreuung, zusammen 952,50 Euro netto.

Hinzu kommt die Grundschuld-Eintragung im Grundbuch mit dem 1,0-Fachen der Gebühr (635 Euro, KV Nr. 14120). Die Eintragung ist eine Grundbuchgebühr und daher umsatzsteuerfrei, während auf die Notargebühren 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen.

Bei einem Barkauf ohne Finanzierung entfallen alle drei Posten vollständig, was die Gesamtkosten bei 300.000 Euro von 5.047,42 Euro auf 3.278,95 Euro senkt.

Der Grundschuldbetrag kann vom Kaufpreis abweichen, wenn der Darlehensbetrag niedriger ist als der Kaufpreis. In diesem Fall berechnet der Notar die Grundschuldgebühren auf Basis des tatsächlichen Grundschuldbetrags, nicht des Kaufpreises.

Eine Grundschuld von 240.000 Euro statt 300.000 Euro spart rund 280 Euro Gesamtkosten.

Sind Notarkosten und Grundbuchkosten dasselbe?

Nein, das sind zwei getrennte Kostenblöcke mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage und steuerlicher Behandlung. Notarkosten sind das Honorar des Notars für Beurkundung, Vollzug und Betreuung.

Sie werden nach dem Kostenverzeichnis zum GNotKG (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2) berechnet und unterliegen der Umsatzsteuer von 19 Prozent.

Grundbuchkosten sind Gerichtsgebühren für die Eintragungen im Grundbuch: Eigentumsumschreibung (KV Nr. 14110), Auflassungsvormerkung (KV Nr. 14150) und gegebenenfalls Grundschuld-Eintragung (KV Nr. 14120).

Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei, weil sie Gerichtsgebühren darstellen, die das Grundbuchamt erhebt. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit Grundschuld betragen die Notarkosten 3.459,92 Euro brutto und die Grundbuchkosten 1.587,50 Euro.

Die Grundbuchkosten machen damit etwa 31 Prozent der Gesamtkosten aus. In der Praxis stellt der Notar beide Kostenblöcke in einer einzigen Rechnung zusammen, was die Verwechslung begünstigt.

Wer 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Gesamtsumme rechnet, überschätzt die Kosten um rund 300 Euro.

Was ist die GNotKG Tabelle B und wie funktioniert sie?

Die Tabelle B ist die Gebührentabelle in Anlage 2 zu § 34 GNotKG. Sie ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu, die als Basis für alle Vielfachen dient.

Die Tabelle steigt in Stufen: Bis 500 Euro Geschäftswert beträgt die Gebühr 15 Euro, dann steigt sie in festen Schritten.

Zwischen 50.001 und 200.000 Euro erhöht sich die Gebühr um 27 Euro je 15.000-Euro-Stufe, zwischen 200.001 und 500.000 Euro um 50 Euro je 30.000-Euro-Stufe, und zwischen 500.001 und 5.000.000 Euro um 80 Euro je 50.000-Euro-Stufe.

Der Geschäftswert wird auf die nächste Stufengrenze aufgerundet. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fällt der Geschäftswert in die Stufe bis 320.000 Euro, die Gebühr beträgt 635 Euro.

Ein Kaufpreis von 250.000 Euro fällt in die Stufe bis 260.000 Euro mit 535 Euro Gebühr. Die Tabelle gilt seit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und ist bei allen Notaren und Grundbuchämtern in Deutschland einheitlich verbindlich.

Kann man beim Notar verhandeln oder einen günstigeren Notar wählen?

Nein, Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Das GNotKG schreibt einheitliche Gebühren vor, die für alle Notare in Deutschland gleich gelten.

Ein Notar darf weder mehr noch weniger als die gesetzlichen Gebühren berechnen (§ 17 Abs. 1 BNotO). Unterschreitung oder Überschreitung der Gebühren ist ein berufsrechtlicher Verstoß, der von der Notarkammer verfolgt wird.

Die einzige Möglichkeit, Notarkosten zu senken, besteht darin, den Geschäftswert zu reduzieren, zum Beispiel durch einen niedrigeren Kaufpreis oder einen geringeren Grundschuldbetrag.

Bei einem Barkauf ohne Finanzierung entfallen die Grundschuldgebühren, was bei 300.000 Euro Kaufpreis die Gesamtkosten von 5.047,42 Euro auf 3.278,95 Euro senkt, eine Ersparnis von 1.768,47 Euro.

Im Gegensatz zu Maklern oder Handwerkern gibt es bei Notaren keinen Wettbewerb über den Preis.

Die Wahl des Notars richtet sich daher ausschließlich nach Erreichbarkeit, Terminverfügbarkeit und fachlicher Spezialisierung auf das jeweilige Rechtsgebiet.

Wie hoch sind die Notarkosten prozentual zum Kaufpreis?

Die Notar- und Grundbuchkosten liegen bei einem typischen Immobilienkauf mit Grundschuld zwischen 1,5 und 2,0 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro betragen die Gesamtkosten 5.047,42 Euro, das entspricht 1,68 Prozent.

Bei 200.000 Euro sind es 3.476,43 Euro (1,74 Prozent), bei 500.000 Euro sind es 7.403,93 Euro (1,48 Prozent).

Der Prozentsatz sinkt bei höheren Kaufpreisen, weil die Gebührentabelle B degressiv steigt: Die Stufenzuschläge wachsen langsamer als der Geschäftswert selbst.

Ohne Grundschuld sind die Kosten erheblich niedriger: Bei 500.000 Euro Barkauf betragen sie nur 4.799,95 Euro (0,96 Prozent).

Bei kleinen Kaufpreisen steigt der Anteil deutlich: Bei 50.000 Euro mit Grundschuld ergeben sich 1.355,57 Euro, das sind 2,71 Prozent. Die Faustregel 1,5 bis 2,0 Prozent gilt deshalb nur für Kaufpreise zwischen 150.000 und 750.000 Euro.

Außerhalb dieses Bereichs weicht der tatsächliche Anteil spürbar ab.

Was ist die Auflassungsvormerkung und was kostet sie?

Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Eintragung im Grundbuch nach § 883 BGB, die den Käufer zwischen Kaufvertrag und endgültiger Eigentumsumschreibung schützt.

Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder mit weiteren Grundschulden belastet.

Ohne Auflassungsvormerkung wäre der Käufer trotz notariellem Kaufvertrag ungesichert, bis das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vollzieht. Die Gebühr beträgt das 0,5-Fache der Tabelle-B-Gebühr für den Kaufpreis (KV Nr. 14150).

Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das 317,50 Euro, bei 500.000 Euro sind es 467,50 Euro. Die Vormerkung ist eine Grundbuchgebühr und daher umsatzsteuerfrei.

Sie wird nach der Eigentumsumschreibung automatisch aus dem Grundbuch gelöscht und verursacht keine zusätzlichen Löschungskosten.

In der Praxis vergehen zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung typischerweise sechs bis acht Wochen, in denen die Vormerkung den Käufer schützt.

Die Auflassungsvormerkung fällt bei jedem Immobilienkauf an, unabhängig davon, ob eine Grundschuld eingetragen wird. Auch bei einem Barkauf ohne Finanzierung schützt sie den Käufer in der Übergangszeit.

Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienkauf?

Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt grundsätzlich der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eigentumsübertragung. In der Praxis übernimmt der Käufer fast immer die gesamten Notar- und Grundbuchkosten.

Der Verkäufer trägt nur Kosten, die durch seine eigene Mitwirkung entstehen, etwa die Löschung einer bestehenden Grundschuld oder einer Auflassungsvormerkung des Verkäufers.

Im Kaufvertrag kann eine abweichende Regelung vereinbart werden, das ist aber selten und nur im Neubau-Bereich bei Bauträgern gelegentlich anzutreffen.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit Grundschuld muss der Käufer also 5.047,42 Euro zusätzlich zum Kaufpreis einplanen.

Diese Kosten sind Teil der Kaufnebenkosten neben der Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises) und einer eventuellen Maklerprovision, die seit Dezember 2020 hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.

Alle drei Posten zusammen erreichen typischerweise 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Unterscheiden sich Notarkosten nach Bundesland?

Nein, Notarkosten sind in allen 16 Bundesländern identisch.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz ist ein Bundesgesetz und schreibt einheitliche Gebühren vor, die für jeden Notar in Deutschland gleich gelten, ob in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen oder einem anderen Bundesland.

Auch die Grundbuchgebühren sind bundesweit einheitlich geregelt. Was sich dagegen zwischen den Bundesländern deutlich unterscheidet, ist die Grunderwerbsteuer.

Diese ist kein Gegenstand der Notarkosten, sondern eine eigenständige Landessteuer nach dem GrEStG.

Die Sätze reichen von 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis zu 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro macht dieser Unterschied bis zu 9.000 Euro aus.

Wer also nach regionalen Kostenunterschieden beim Immobilienkauf sucht, findet sie bei der Grunderwerbsteuer und bei der Maklerprovision, nicht bei den Notarkosten.

Der Rechner auf dieser Seite gibt die bundesweit einheitlichen Notar- und Grundbuchgebühren wieder.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit gleich hoher Grundschuld betragen die Gesamtkosten 5.047,42 Euro, das sind 1,68 Prozent des Kaufpreises. Der prozentuale Anteil sinkt bei höheren Kaufpreisen, weil die Tabelle B degressiv steigt: Bei 500.000 Euro sind es nur noch 1,48 Prozent, bei 50.000 Euro dagegen 2,71 Prozent.

Der größte Einzelhebel ist die Grundschuld: Ohne Finanzierung sinken die Kosten bei 300.000 Euro von 5.047,42 Euro auf 3.278,95 Euro, eine Ersparnis von 1.768,47 Euro.

Wer ein Darlehen aufnimmt, kann prüfen, ob die Bank eine niedrigere Grundschuld als den Darlehensbetrag akzeptiert. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren identisch.

Eine Verhandlung über das Honorar ist nach § 17 Abs. 1 BNotO nicht möglich. Als Faustregel gelten 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen.

Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, ob eine Grundschuld eingetragen wird und wie hoch der Grundschuldbetrag im Verhältnis zum Kaufpreis ist.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Ehepaar kauft ein Einfamilienhaus für 300.000 Euro. Die Bank finanziert 240.000 Euro und verlangt eine Grundschuld in gleicher Höhe.

Das Ehepaar will wissen, wie viel Notar und Grundbuch kosten. Notarkosten nach Kaufpreis: 50.000 bis 500.000 Euro Schritt 1 – Eingaben: Kaufpreis 300.000 Euro, Grundschuldbestellung Ja, Grundschuldbetrag 240.000 Euro.

Schritt 2 – Geschäftswerte: Der Kaufpreis von 300.000 Euro fällt in die Tabelle-B-Stufe bis 320.000 Euro, Gebühr 635 Euro. Der Grundschuldbetrag von 240.000 Euro fällt in die Stufe bis 260.000 Euro, Gebühr 535 Euro.

Schritt 3 – Notargebühren: Beurkundung 2,0 × 635 = 1.270 Euro, Vollzug 0,5 × 635 = 317,50 Euro, Betreuung KV 0,5 × 635 = 317,50 Euro, Grundschuld 1,0 × 535 = 535 Euro, Betreuung GS 0,5 × 535 = 267,50 Euro, Auslagen 50 Euro.

Netto 2.757,50 Euro, MwSt 523,92 Euro, brutto 3.281,42 Euro. Schritt 4 – Grundbuchkosten: Eigentumsumschreibung 1,0 × 635 = 635 Euro, Vormerkung 0,5 × 635 = 317,50 Euro, Grundschuld-Eintragung 1,0 × 535 = 535 Euro. Gesamt 1.487,50 Euro.

Schritt 5 – Ergebnis: Gesamtkosten 4.768,92 Euro. Das sind 1,59 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent) und einer etwaigen Maklerprovision ergibt sich die Gesamtsumme der Kaufnebenkosten.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Notarkosten und Grundbuchkosten zusammenwerfen. Notargebühren unterliegen der Umsatzsteuer von 19 Prozent, Grundbuchkosten nicht.

Wer auf die Gesamtsumme 19 Prozent aufschlägt, überschätzt die Kosten.

Bei 300.000 Euro Kaufpreis machen die Grundbuchkosten 1.587,50 Euro aus, die Mehrwertsteuer darauf wäre 301,63 Euro zu viel. Barkauf vs. Finanzierung bei 300.000 Euro Kaufpreis Zweiter Fehler: Grundschuld gleich Kaufpreis setzen.

Viele Rechner gehen von einer Grundschuld in Höhe des Kaufpreises aus. In der Praxis kann der Darlehensbetrag niedriger sein, etwa weil Eigenkapital eingebracht wird.

Eine Grundschuld von 200.000 Euro statt 300.000 Euro senkt die Gesamtkosten von 5.047,42 Euro auf 4.490,43 Euro. Dritter Fehler: Die Auslagen vergessen. Neben den Gebühren fallen Auslagen für Grundbuchauszüge, Zustellungen und Dokumentenpauschale an.

Der Rechner schätzt diese mit 50 Euro pauschal. In der Praxis können die Auslagen bei komplexen Vorgängen mit vielen Grundbuchauszügen höher ausfallen. Vierter Fehler: Notarkosten als verhandelbar ansehen.

Anders als Maklerprovision oder Handwerkerleistungen sind Notargebühren gesetzlich festgelegt. Ein Notar darf weder mehr noch weniger als die GNotKG-Gebühren berechnen.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Notarkostenrechner berechnet alle Notar- und Grundbuchgebühren nach GNotKG Tabelle B beim Immobilienkauf.

Gib Kaufpreis und Grundschuldbetrag ein, um die Aufschlüsselung aller Gebührenposten zu sehen: Beurkundung, Vollzug, Betreuung, Grundschuldbestellung, Umsatzsteuer, Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung und Grundschuld-Eintragung.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro mit gleich hoher Grundschuld betragen die Gesamtkosten 5.047,42 Euro (1,68 Prozent). Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren identisch. Der prozentuale Anteil sinkt bei höheren Kaufpreisen.

Der größte Hebel ist die Frage, ob eine Grundschuld eingetragen wird: Ohne Finanzierung sinken die Kosten um 1.768,47 Euro.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 4.799,95 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Barkauf ohne Finanzierung, 500.000 €

Kaufpreis der Immobilie (€)
500.000
Grundschuldbestellung
Nein – Barkauf ohne Finanzierung
Grundschuldbetrag (€)
0

Beispiel 2 · Mittel · 2.689,78 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Kleine Eigentumswohnung 150.000 €, Kredit 120.000 €

Kaufpreis der Immobilie (€)
150.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
120.000

Beispiel 3 · Komplex · 3.476,43 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Einfamilienhaus 200.000 € mit voller Grundschuld

Kaufpreis der Immobilie (€)
200.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
200.000

Beispiel 4 · Komplex · 1.299,88 € Gesamtkosten (Notar + Grundbuch)

Grundstück 50.000 € mit kleiner Grundschuld 40.000 €

Kaufpreis der Immobilie (€)
50.000
Grundschuldbestellung
Ja – Grundschuld eintragen
Grundschuldbetrag (€)
40.000

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  • Wasserfall-Diagramm zeigt die einzelnen Gebührenposten beim Immobilienkauf mit 300.000 Euro Kaufpreis und Grundschuld: Beurkundung 1.270 Euro, Vollzug 317,50 Euro, Betreuung 635 Euro, Grundschuldbestellung 635 Euro, Auslagen 50 Euro, Mehrwertsteuer 552,42 Euro ergibt Notarkosten 3.459,92 Euro. Grundbuch: Eigentumsumschreibung 635 Euro, Vormerkung 317,50 Euro, Grundschuld-Eintragung 635 Euro ergibt Grundbuchkosten 1.587,50 Euro. Gesamtkosten 5.047,42 Euro.

    Kostenaufschlüsselung Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">Kostenaufschlüsselung Notarkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner
  • Balkendiagramm vergleicht die Notar- und Grundbuchkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis: Barkauf ohne Grundschuld kostet 3.278,95 Euro (Notar 2.326,45 Euro plus Grundbuch 952,50 Euro), Finanzierung mit Grundschuld kostet 5.047,42 Euro (Notar 3.459,92 Euro plus Grundbuch 1.587,50 Euro). Die Differenz von 1.768,47 Euro entsteht durch drei zusätzliche Gebührenposten bei der Grundschuld.

    Notarkosten: Barkauf vs. Finanzierung bei 300.000 Euro

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/notarkostenrechner-barkauf-vergleich.svg"
           alt="Balkendiagramm vergleicht die Notar- und Grundbuchkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis: Barkauf ohne Grundschuld kostet 3.278,95 Euro (Notar 2.326,45 Euro plus Grundbuch 952,50 Euro), Finanzierung mit Grundschuld kostet 5.047,42 Euro (Notar 3.459,92 Euro plus Grundbuch 1.587,50 Euro). Die Differenz von 1.768,47 Euro entsteht durch drei zusätzliche Gebührenposten bei der Grundschuld."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">Notarkosten: Barkauf vs. Finanzierung bei 300.000 Euro auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner
  • Balkendiagramm zeigt die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bei vier Kaufpreisen mit jeweils gleich hoher Grundschuld: 50.000 Euro ergibt 1.355,57 Euro (2,71 Prozent), 150.000 Euro ergibt 2.840,17 Euro (1,89 Prozent), 300.000 Euro ergibt 5.047,42 Euro (1,68 Prozent), 500.000 Euro ergibt 7.403,93 Euro (1,48 Prozent).

    Notarkosten nach Kaufpreis: 50.000 bis 500.000 Euro

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/notarkostenrechner-kaufpreis-staffelung.svg"
           alt="Balkendiagramm zeigt die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch bei vier Kaufpreisen mit jeweils gleich hoher Grundschuld: 50.000 Euro ergibt 1.355,57 Euro (2,71 Prozent), 150.000 Euro ergibt 2.840,17 Euro (1,89 Prozent), 300.000 Euro ergibt 5.047,42 Euro (1,68 Prozent), 500.000 Euro ergibt 7.403,93 Euro (1,48 Prozent)."
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">Notarkosten nach Kaufpreis: 50.000 bis 500.000 Euro auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner
  • Notarkosten-Formel: Gesamtkosten gleich Notargebühren netto mal 1,19 plus Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B.

    Notarkosten-Formel: Gebühren-Vielfache und Grundbuchkosten

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/formeln/finanzen/notarkostenrechner-formel.svg"
           alt="Notarkosten-Formel: Gesamtkosten gleich Notargebühren netto mal 1,19 plus Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B."
           width="760" height="350">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner">Notarkosten-Formel: Gebühren-Vielfache und Grundbuchkosten auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Berechnung liefert eine Orientierung nach den gesetzlichen Gebührentabellen. Tatsächliche Notarkosten können durch zusätzliche Beurkundungen, Entwurfsgebühren oder besondere Vollzugstätigkeiten abweichen.

Quelle: Notarkostenberechnung nach GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG) und KV GNotKG, Stand KostRÄG 2021

Stand: 2026-08-29

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
29. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Gebührenberechnung nach GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG), KV GNotKG (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Notarkosten. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Notarkosten. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkostenrechner

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