Überblick
Was kosten Notar und Grundbuch beim Immobilienkauf?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Notarkosten beim Immobilienkauf setzen sich aus zwei getrennten Kostenblöcken zusammen: den Notargebühren und den Grundbuchkosten. Beide berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), konkret nach Tabelle B in Anlage 2 zu § 34 GNotKG.
Diese Tabelle ordnet jedem Geschäftswert eine einfache Gebühr zu, die als Basis für alle Vielfachen dient.
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt die Tabelle-B-Gebühr 635 Euro. Die Notargebühren umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fach), die Vollzugsgebühr (0,5-fach) und die Betreuungsgebühr (0,5-fach).
Bei einer Bankfinanzierung kommen die Grundschuldbestellung (1,0-fach) und eine weitere Betreuungsgebühr (0,5-fach) hinzu. Auf alle Notargebühren fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an.
Die Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung und gegebenenfalls Grundschuld-Eintragung sind umsatzsteuerfrei. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren in Deutschland identisch.