Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
5 Annahmen und 5 Grenzen
Annahmen
- Notargebühren: Beurkundung Kaufvertrag 2,0-fach, Vollzug 0,5-fach, Betreuung 0,5-fach je Geschäftswert (KV GNotKG Nr. 21100, 22110, 22200).
- Grundschuldbestellung 1,0-fach + Betreuung 0,5-fach auf den Grundschuldbetrag (KV GNotKG Nr. 21200, 22200).
- Grundbuchkosten: Eigentumsumschreibung 1,0-fach, Auflassungsvormerkung 0,5-fach, Grundschuld-Eintragung 1,0-fach (KV Nr. 14110, 14150, 14121).
- Auslagenpauschale: 50 € (Schätzwert für Dokumentenpauschale und Postkosten).
- 19 % USt auf Notargebühren; Grundbuchkosten sind umsatzsteuerfrei.
Grenzen
- Zusätzliche Beurkundungen (Löschungsbewilligungen, Rangänderungen) erhöhen die Kosten und sind nicht einbezogen.
- Die Auslagen sind pauschal geschätzt; tatsächliche Kosten hängen vom Umfang der Grundbuchauszüge und Zustellungen ab.
- Bei getrenntem Grundschuldbetrag und Kaufpreis gelten unterschiedliche Geschäftswerte, die der Rechner korrekt berücksichtigt.
- Die Grunderwerbsteuer ist keine Notarkostenposition und nicht Teil dieser Berechnung; sie wird von den Bundesländern eigenständig festgelegt (siehe Referenztabelle).
- Die Löschung einer bereits bestehenden Grundschuld (etwa bei Umschuldung oder lastenfreiem Verkauf) ist ein eigener, hier nicht berechneter Vorgang (siehe Referenztabelle).
Stand der Prüfung: GNotKG Tabelle B (Stand KostRÄG 2021, gültig seit 01.01.2021, gegen die amtliche Fassung erneut geprüft am 27.09.2026; unverändert). Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer zuletzt geprüft am 27.09.2026.