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Prozesskostenhilfe berechnen: Freibeträge, Raten und Vermögen 2026

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Kurzantwort

Der Rechner schätzt dein einzusetzendes Einkommen und die monatliche PKH-Rate nach § 115 ZPO. Grundlage sind die Freibeträge der PKH-Bekanntmachung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 360). Ob PKH tatsächlich bewilligt wird, entscheidet das Gericht nach Prüfung der Erfolgsaussichten (§ 114 ZPO).

Prozesskostenhilfe berechnen: einzusetzendes Einkommen nach § 115 ZPO, Monatsrate

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Prozesskostenhilfe-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Leistung, die bedürftigen Parteien den Zugang zur Justiz sichert. Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, erhält PKH nach §§ 114–127 ZPO — entweder ohne Eigenanteil oder mit einer monatlichen Ratenzahlung.

Die Bewilligung setzt drei Bedingungen voraus: finanzielle Bedürftigkeit, hinreichende Aussicht auf Erfolg und keine Mutwilligkeit. In Familiensachen heißt die identische Leistung Verfahrenskostenhilfe (VKH).

Das Kernstück der PKH-Berechnung ist das einzusetzende Einkommen nach § 115 Abs. 1 ZPO. Es ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen nach Abzug der Freibeträge aus der PKH-Bekanntmachung 2026 (BGBl.

2025 I Nr. 360), der Wohnkosten und besonderer Belastungen. Liegt das einzusetzende Einkommen unter 20 Euro, bewilligt das Gericht PKH ohne Raten. Darüber zahlt die Partei eine monatliche Rate, die auf maximal 48 Monate begrenzt ist.

Zusätzlich prüft das Gericht, ob verwertbares Vermögen über dem Schonvermögen (10.000 Euro je Erwachsenem nach § 90 SGB XII) eingesetzt werden muss.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst zunächst dein monatliches Nettoeinkommen ein — den Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dazu zählen alle Einkunftsarten: Gehalt, Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen und sonstige regelmäßige Einkünfte.

Im Feld Erwerbstätigkeit wählst du Ja, wenn du angestellt, selbstständig oder geringfügig beschäftigt bist — der Erwerbstätigenfreibetrag von 282 Euro wird dann zusätzlich abgezogen.

Bei einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner aktivierst du das Partnerfeld und gibst dessen Nettoeinkommen ein.

Der Partnerfreibetrag (619 Euro) wird um das Partnereinkommen gemindert: Verdient der Partner 400 Euro, bleiben 219 Euro als Freibetrag. Verdient er mehr als 619 Euro, entfällt der Freibetrag vollständig.

Für Kinder trägst du die Anzahl je Altersgruppe ein: 0–5 Jahre (393 Euro Freibetrag), 6–13 Jahre (429 Euro), 14–17 Jahre (518 Euro). Erwachsene Unterhaltsberechtigte im Haushalt erhalten 496 Euro Freibetrag je Person.

Abschließend gibst du die Warmmiete (Miete einschließlich Heizkosten), eventuelle besondere Belastungen (Kreditraten, behinderungsbedingte Kosten) und das verwertbare Vermögen ein.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung des einzusetzenden Einkommens nach § 115 Abs. 1 ZPO folgt einem festen Abzugsschema: Einzusetzendes Einkommen = Nettoeinkommen − Grundfreibetrag (619 €) − Erwerbstätigenfreibetrag (282 €, nur bei Erwerbstätigkeit) − Partnerfreibetrag (619 € minus Partnereinkommen, mindestens 0) − Kinderfreibeträge (altersabhängig) − Wohnkosten − besondere Belastungen.

PKH-Berechnungsformel nach § 115 ZPO Die Monatsrate ergibt sich gestaffelt nach § 115 Abs. 2 ZPO: Bei einem einzusetzenden Einkommen unter 20 Euro beträgt die Rate null — PKH ohne Ratenzahlung.

Zwischen 20 und 600 Euro beträgt die Rate die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, abgerundet auf volle Euro: Rate = ⌊E ÷ 2⌋. Bei 520 Euro ergibt das 260 Euro monatlich.

Übersteigt das Einkommen 600 Euro, berechnet sich die Rate als: Rate = 300 + (E − 600). Bei 800 Euro wären das 500 Euro monatlich. Die Gesamtzahlung ergibt sich aus Rate × 48 (maximale Ratenzahl).

Beim Vermögen vergleicht der Rechner das angegebene Vermögen mit dem Schonvermögen: 10.000 Euro je Erwachsenem plus 500 Euro je Unterhaltsberechtigtem. Vermögen über dieser Grenze müsste für die Verfahrenskosten eingesetzt werden.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Prozesskostenhilfe-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist Prozesskostenhilfe und wer hat Anspruch darauf?

Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Unterstützung, die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise übernimmt, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Rechtsgrundlage sind §§ 114–127 ZPO.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: erstens finanzielle Bedürftigkeit, also ein einzusetzendes Einkommen unterhalb der Schwelle für eine Ratenzahlung oder eine Ratenzahlung, die zumutbar ist.

Zweitens muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (§ 114 ZPO). Drittens darf sie nicht mutwillig sein, das heißt eine vernünftige Person in derselben Lage würde ebenfalls klagen.

PKH gilt für Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsverfahren. Bei Familiensachen heißt die gleiche Leistung Verfahrenskostenhilfe (VKH), die Regeln sind identisch.

Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt, zusammen mit dem amtlichen Formular zur Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wie wird das einzusetzende Einkommen bei der PKH berechnet?

Das einzusetzende Einkommen nach § 115 Abs. 1 ZPO ergibt sich in vier Schritten. Erstens: das monatliche Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben, einschließlich aller Einkünfte wie Kindergeld, Unterhalt und Mieteinnahmen.

Zweitens: Abzug der persönlichen Freibeträge nach der PKH-Bekanntmachung 2026 — Grundfreibetrag 619 Euro, bei Erwerbstätigkeit zusätzlich 282 Euro.

Drittens: Abzug der Freibeträge für Unterhaltsberechtigte — Ehegatte 619 Euro (abzüglich dessen eigenem Einkommen), Kinder je nach Altersgruppe 393 bis 518 Euro. Viertens: Abzug der angemessenen Wohnkosten (Warmmiete) und besonderer Belastungen.

Das Ergebnis ist das einzusetzende Einkommen. Liegt es unter 20 Euro, wird PKH ohne Ratenzahlung bewilligt. Ist es höher, berechnet das Gericht eine monatliche Rate.

Wie hoch sind die PKH-Freibeträge 2026?

Die PKH-Freibeträge 2026 stammen aus der PKH-Bekanntmachung (BGBl. 2025 I Nr. 360) und gelten seit dem 1. Januar 2026 bundesweit. Der Grundfreibetrag für die antragstellende Partei beträgt 619 Euro monatlich.

Erwerbstätige erhalten zusätzlich einen Erwerbstätigenfreibetrag von 282 Euro. Für einen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner werden 619 Euro abgezogen, gemindert um dessen eigenes Nettoeinkommen.

Für Kinder gelten altersabhängige Freibeträge: 393 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 429 Euro für Kinder von 6 bis 13, 518 Euro für Jugendliche von 14 bis 17. Erwachsene Unterhaltsberechtigte im Haushalt erhalten 496 Euro.

Für München Stadt, München Land und Fürstenfeldbruck gelten geringfügig höhere Regionalwerte. Der Rechner verwendet die bundesweiten Standardwerte.

Wie berechnet sich die monatliche PKH-Rate?

Die Monatsrate richtet sich nach § 115 Abs. 2 ZPO und folgt einem gestaffelten Schema. Liegt das einzusetzende Einkommen unter 20 Euro, bewilligt das Gericht PKH ohne jede Ratenzahlung — der Staat übernimmt die gesamten Kosten.

Zwischen 20 und 600 Euro beträgt die Rate die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, abgerundet auf volle Euro. Bei 400 Euro einzusetzendem Einkommen ergibt das 200 Euro monatlich.

Übersteigt das einzusetzende Einkommen 600 Euro, beträgt die Rate 300 Euro plus den Betrag über 600 Euro. Bei 800 Euro wären das 300 plus 200, also 500 Euro monatlich. Die Ratenzahlung ist auf maximal 48 Monatsraten begrenzt.

Nach 48 Raten endet die Zahlungspflicht, selbst wenn die tatsächlichen Verfahrenskosten höher waren. Über alle Instanzen hinweg gilt das Gesamtlimit von 48 Raten.

Was zählt als Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe?

Vermögen, das unter dem Schonvermögen liegt, muss nicht für die Verfahrenskosten eingesetzt werden. Nach § 115 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 90 SGB XII beträgt das Schonvermögen 10.000 Euro je erwachsener Person im Haushalt (seit 1. Januar 2023).

Für jede unterhaltsberechtigte Person kommen 500 Euro hinzu. Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat damit ein Schonvermögen von 21.000 Euro (2 × 10.000 + 2 × 500).

Darüber hinaus sind ausgenommen: eine selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe, angemessener Hausrat, ein Kraftfahrzeug bis etwa 7.500 Euro Wert und zweckgebundene Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Verträge.

Vermögen oberhalb des Schonvermögens muss für die Verfahrenskosten eingesetzt werden, kann die Ratenzahlung also ersetzen oder ergänzen.

Welche Kosten übernimmt die PKH und welche nicht?

PKH übernimmt die Gerichtskosten und die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts in voller Höhe — bei PKH ohne Raten trägt der Staat alles, bei PKH mit Raten zahlt die Partei anteilig über die Monatsraten.

Die Beiordnung eines Anwalts erfolgt auf Antrag und ist bei Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht verpflichtend.

Nicht von der PKH gedeckt sind: die Kosten des Gegners, wenn man den Prozess verliert, Privatgutachten, die man selbst beauftragt, und außergerichtliche Kosten wie Mediationsgebühren. Auch eine Selbstbeteiligung bei Teilbewilligung ist möglich.

Wichtig: PKH schützt nicht vor der Pflicht, bei Prozessverlust die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der PKH-Bewilligung.

Wie wirkt sich ein Ehegatte auf die PKH-Berechnung aus?

Ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner beeinflusst die Berechnung auf drei Ebenen. Erstens wird ein Partnerfreibetrag von 619 Euro gewährt, allerdings gemindert um das Nettoeinkommen des Partners.

Verdient der Partner 400 Euro netto, bleiben 219 Euro Freibetrag. Verdient der Partner 619 Euro oder mehr, entfällt der Freibetrag vollständig.

Zweitens erhöht sich das Schonvermögen um 10.000 Euro, weil eine zweite erwachsene Person im Haushalt lebt: von 10.000 auf 20.000 Euro plus je 500 Euro pro Kind.

Drittens kann das Gericht bei einem deutlich höheren Einkommen des Partners prüfen, ob dieser zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet ist — etwa bei Scheidungsverfahren, wenn der Partner leistungsfähig ist.

In der Praxis wird der Freibetrag am häufigsten relevant. Bei einem Einkommen des Partners unter dem Freibetrag entlastet der verbleibende Abzug das einzusetzende Einkommen spürbar.

Kann PKH nach der Bewilligung noch überprüft oder aufgehoben werden?

Ja, nach § 120a ZPO überprüft das Gericht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bis zu vier Jahre nach Verfahrensabschluss.

Innerhalb dieses Zeitraums muss die Partei wesentliche Änderungen von sich aus mitteilen, insbesondere Einkommenserhöhungen, Vermögenszuwächse oder Änderungen im Familienstand.

Verschlechtert sich die Lage, kann die Rate gesenkt oder ganz erlassen werden. Verbessert sie sich, kann das Gericht die Rate erhöhen oder eine bisher ratenfreie PKH in eine Ratenzahlung umwandeln.

Bei falschen Angaben im PKH-Antrag kann die Bewilligung rückwirkend aufgehoben werden — die Partei muss dann alle Kosten selbst tragen.

Die Überprüfungspflicht betrifft beide Seiten: Das Gericht kann von Amts wegen nachfragen, und die Partei hat eine aktive Mitteilungspflicht. Nach Ablauf der vier Jahre erlischt die Überprüfungsmöglichkeit endgültig.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro, einem Kind (6–13 Jahre) und 650 Euro Warmmiete beträgt das einzusetzende Einkommen 520 Euro und die Monatsrate 260 Euro. Über 48 Monate summiert sich das auf 12.480 Euro Eigenanteil.

Die PKH-Bewilligung lohnt sich dennoch, weil die Gerichts- und Anwaltskosten eines Zivilverfahrens am Landgericht schnell 5.000 bis 15.000 Euro übersteigen können.

Der größte Hebel für eine niedrigere Rate sind die Wohnkosten: 100 Euro höhere Warmmiete senkt das einzusetzende Einkommen um 100 Euro und die Monatsrate um 50 Euro.

Wer in einer teuren Stadt lebt, profitiert stärker von der PKH als jemand mit günstiger Miete bei gleichem Einkommen.

Ein häufig übersehener Punkt: Die Monatsrate deckt nicht nur die eigenen Kosten, sondern ist eine Gesamtbelastung über alle Instanzen.

Wer in erster Instanz 30 Raten gezahlt hat und Berufung einlegt, zahlt nur noch maximal 18 weitere Raten — das 48-Raten-Limit gilt instanzübergreifend.

Bei der Vermögensprüfung ist das Schonvermögen großzügig: Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 21.000 Euro Schonvermögen.

Dazu kommen ausgenommene Positionen wie die selbstgenutzte Immobilie und Riester-Rente, die bei der PKH-Prüfung unberücksichtigt bleiben.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine alleinerziehende Mutter (35 Jahre, erwerbstätig) will gegen ihren Vermieter klagen, der die Mietkaution nicht zurückzahlt. Streitwert: 2.100 Euro.

Sie verdient 2.500 Euro netto monatlich, hat ein Kind (8 Jahre), zahlt 650 Euro Warmmiete und besitzt 5.000 Euro Sparguthaben.

Schritt 1 — Freibeträge: Grundfreibetrag 619 Euro, Erwerbstätigenfreibetrag 282 Euro, Kinderfreibetrag (6–13 Jahre) 429 Euro. Summe Freibeträge: 1.330 Euro. Schritt 2 — Abzüge gesamt: 1.330 Euro Freibeträge + 650 Euro Warmmiete = 1.980 Euro.

Schritt 3 — Einzusetzendes Einkommen: 2.500 − 1.980 = 520 Euro. Schritt 4 — Monatsrate: 520 Euro liegt zwischen 20 und 600 Euro. Rate = ⌊520 ÷ 2⌋ = 260 Euro/Monat.

Bei 48 Raten: 12.480 Euro Gesamtzahlung. Rechenweg: Vom Netto zum einzusetzenden Einkommen Schritt 5 — Vermögensprüfung: Schonvermögen = 10.000 Euro (1 Erwachsene) + 500 Euro (1 Kind) = 10.500 Euro. Das Sparguthaben von 5.000 Euro liegt darunter — kein Vermögenseinsatz.

Schritt 6 — Ergebnis: PKH mit Ratenzahlung (260 Euro/Monat). Allerdings übersteigt die Gesamtzahlung (12.480 Euro) die tatsächlichen Verfahrenskosten bei einem Streitwert von 2.100 Euro (Anwalt + Gericht ca. 1.200 Euro) deutlich.

In der Praxis endet die Ratenzahlung, sobald die tatsächlichen Kosten gedeckt sind — die 48-Raten-Grenze wird also nicht ausgeschöpft.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Bruttoeinkommen statt Nettoeinkommen eingeben. Das einzusetzende Einkommen nach § 115 ZPO berechnet sich vom Nettoeinkommen — also nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Wer das Brutto einsetzt, überschätzt das einzusetzende Einkommen und damit die Monatsrate erheblich. Brutto vs. Netto: Auswirkung auf die PKH-Rate Zweiter Fehler: Das Einkommen des Partners mit dem eigenen addieren.

Das Partnereinkommen wird nicht zum eigenen Einkommen hinzugerechnet, sondern mindert den Partnerfreibetrag.

Ein Partner mit 1.500 Euro Nettoeinkommen führt nicht zu 1.500 Euro mehr einzusetzendem Einkommen, sondern zum Wegfall des 619-Euro-Freibetrags — eine Differenz von 619 Euro, nicht 1.500 Euro. Dritter Fehler: Kindergeld vergessen.

Kindergeld (seit 2025: 255 Euro je Kind) zählt als Einkommen der antragstellenden Partei und muss zum Nettoeinkommen addiert werden. Wer es vergisst, unterschätzt das einzusetzende Einkommen.

Vierter Fehler: Die PKH-Bewilligung als endgültig betrachten. Nach § 120a ZPO überprüft das Gericht die Verhältnisse bis zu vier Jahre nach Verfahrensende.

Einkommenssteigerungen, Erbschaften oder Änderungen im Familienstand müssen unaufgefordert gemeldet werden — sonst droht die rückwirkende Aufhebung der PKH.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Prozesskostenhilfe-Rechner ermittelt das einzusetzende Einkommen nach § 115 ZPO und die daraus resultierende Monatsrate. Grundlage sind die PKH-Freibeträge der Bekanntmachung 2026 (BGBl.

2025 I Nr. 360): Grundfreibetrag 619 Euro, Erwerbstätigenfreibetrag 282 Euro, Partner 619 Euro (abzüglich Partnereinkommen), Kinder 393 bis 518 Euro je nach Alter.

Gib Nettoeinkommen, Familiensituation, Wohnkosten und Vermögen ein, um sofort zu sehen, ob PKH ohne Raten oder mit welcher Monatsrate bewilligt werden kann. Bei einem einzusetzenden Einkommen unter 20 Euro entfällt jede Ratenzahlung.

Zwischen 20 und 600 Euro beträgt die Rate die Hälfte, darüber greift die Formel 300 + Überschuss. Das Schonvermögen beträgt 10.000 Euro je Erwachsenem plus 500 Euro je Unterhaltsberechtigtem.

Die Ergebnisse sind Orientierungswerte — ob PKH bewilligt wird, entscheidet das Gericht nach Prüfung der Erfolgsaussichten.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Einzusetzendes Einkommen 0 Euro | Monatsrate 0 Euro | 0 Raten | Gesamtzahlung 0 Euro | Schonvermögen 10.500 Euro | Verwertbares Vermögen über Schongrenze: 0 Euro

PKH ohne Ratenzahlung bei niedrigem Einkommen

Monatliches Nettoeinkommen
1.200 Euro
Erwerbstätig
Nein
Ehegatte / Lebenspartner
Nein
Nettoeinkommen des Partners
0 Euro

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Einzusetzendes Einkommen 433 Euro | Monatsrate 216 Euro | 48 Raten | Gesamtzahlung 10.368 Euro | Schonvermögen 21.000 Euro | Verwertbares Vermögen über Schongrenze: 4.000 Euro

Ehepaar mit zwei Kindern und Vermögen über Schongrenze

Monatliches Nettoeinkommen
3.500 Euro
Erwerbstätig
Ja
Ehegatte / Lebenspartner
Ja
Nettoeinkommen des Partners
400 Euro

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Einzusetzendes Einkommen 2.799 Euro | Monatsrate 2.499 Euro | 48 Raten | Gesamtzahlung 119.952 Euro | Schonvermögen 10.000 Euro | Verwertbares Vermögen über Schongrenze: 0 Euro

Hohes Einkommen mit Rate über 600-Euro-Grenze

Monatliches Nettoeinkommen
4.500 Euro
Erwerbstätig
Ja
Ehegatte / Lebenspartner
Nein
Nettoeinkommen des Partners
0 Euro

Weitere 7 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

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Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Freibeträge: PKH-Bekanntmachung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 360); Ratenberechnung: § 115 Abs. 2 ZPO; Schonvermögen: § 90 SGB XII (10.000 EUR seit 01.01.2023).

Stand: 2026-09-03

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
03. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Prozesskostenhilfe-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/prozesskostenhilferechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Prozesskostenhilfe-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/prozesskostenhilferechner

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