Überblick
Was ist der Prozesskostenhilfe-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Leistung, die bedürftigen Parteien den Zugang zur Justiz sichert. Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, erhält PKH nach §§ 114–127 ZPO — entweder ohne Eigenanteil oder mit einer monatlichen Ratenzahlung.
Die Bewilligung setzt drei Bedingungen voraus: finanzielle Bedürftigkeit, hinreichende Aussicht auf Erfolg und keine Mutwilligkeit. In Familiensachen heißt die identische Leistung Verfahrenskostenhilfe (VKH).
Das Kernstück der PKH-Berechnung ist das einzusetzende Einkommen nach § 115 Abs. 1 ZPO. Es ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen nach Abzug der Freibeträge aus der PKH-Bekanntmachung 2026 (BGBl.
2025 I Nr. 360), der Wohnkosten und besonderer Belastungen. Liegt das einzusetzende Einkommen unter 20 Euro, bewilligt das Gericht PKH ohne Raten. Darüber zahlt die Partei eine monatliche Rate, die auf maximal 48 Monate begrenzt ist.
Zusätzlich prüft das Gericht, ob verwertbares Vermögen über dem Schonvermögen (10.000 Euro je Erwachsenem nach § 90 SGB XII) eingesetzt werden muss.