Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
4 Annahmen und 4 Grenzen
Annahmen
- Verzugszinsen werden tagesgenau nach der Methode actual/365 berechnet: Hauptforderung × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365.
- Bei Basiszinssatz-Wechseln (01.01. / 01.07.) wird der Zeitraum in Teilperioden aufgeteilt; jede Periode verwendet den dann geltenden Zinssatz.
- Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Geschäftsverkehr: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) wird nur bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr angesetzt.
Grenzen
- Zinseszins (Anatocismus) ist nach § 289 BGB unzulässig und wird nicht berechnet.
- Teilzahlungen innerhalb des Verzugszeitraums werden nicht berücksichtigt – bei Teilleistungen muss der Restbetrag separat berechnet werden.
- Der Rechner bildet § 288 Abs. 1–2 BGB ab. Höhere vertragliche oder gesetzliche Zinssätze (§ 288 Abs. 3 BGB) sind manuell zu berücksichtigen.
- Der Basiszinssatz wird halbjährlich aktualisiert; der jeweils neueste Wert der Deutschen Bundesbank ist maßgeblich.
Stand der Prüfung: Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zuletzt aktualisiert zum 01.07.2026 (1,52 %), fachredaktionell geprüft am 27.09.2026 gegen die Bundesbank-Pressemitteilung zum 1. Juli 2026.