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Verzugszinsen berechnen: Basiszinssatz, Zeitraum und Gesamtforderung (2026)

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Kurzantwort

Verzugszinsen-Rechner: Hauptforderung, Zeitraum und Geschäftsart eingeben – der Rechner ermittelt tagesgenau die Verzugszinsen nach § 288 BGB mit dem aktuellen Basiszinssatz. Für verbindliche Auskunft Rechtsanwalt oder Inkassodienst konsultieren.

Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Aug. 2026)Stand:

Überblick

Was sind Verzugszinsen?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Verzugszinsen sind der gesetzlich festgelegte Schadenersatz, den ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig begleicht. Die Rechtsgrundlage bilden § 288 BGB (Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden) und § 247 BGB (Basiszinssatz).

Der Verzugszinssatz setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und einem gesetzlichen Aufschlag.

Für Verbrauchergeschäfte beträgt der Aufschlag 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB), für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich zum 1. Januar und 1.

Juli und folgt dem Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent, was einem Verzugszinssatz von 6,52 Prozent für Verbraucher und 10,52 Prozent im Geschäftsverkehr entspricht.

Der Rechner teilt den Verzugszeitraum automatisch in Teilperioden auf, wenn der Basiszinssatz während des Verzugs wechselt, und berechnet die Zinsen für jede Periode separat.

Das Ergebnis ist tagesgenau und entspricht dem Berechnungsverfahren, das auch Gerichte und Inkassounternehmen anwenden.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die Hauptforderung in Euro ein, also den offenen Rechnungsbetrag, auf den Verzugszinsen berechnet werden. Der Betrag muss positiv sein und entspricht der ursprünglichen Geldforderung ohne bereits aufgelaufene Zinsen, denn Zinseszins ist nach § 289 BGB unzulässig.

Bei der Art des Geschäfts wählst du zwischen Verbrauchergeschäft und Geschäftsverkehr. Ein Verbrauchergeschäft liegt vor, wenn mindestens eine Seite als Privatperson handelt. In diesem Fall gilt der Aufschlag von 5 Prozentpunkten.

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen greift § 288 Abs. 2 BGB mit einem Aufschlag von 9 Prozentpunkten. Zusätzlich fällt im Geschäftsverkehr eine Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB an.

Der Verzugsbeginn ist der erste Tag, an dem der Schuldner in Verzug gerät.

In der Regel ist das der Tag nach Fälligkeit und Zugang einer Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) oder automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung bei Entgeltforderungen (§ 286 Abs. 3 BGB).

Das Berechnungsdatum ist der Tag, bis zu dem die Zinsen laufen, typischerweise das Datum der tatsächlichen Zahlung oder das heutige Datum.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung der Verzugszinsen folgt der tagesgenauen Methode: Verzugszinsen einer Periode = Hauptforderung × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365. Der Verzugszinssatz ergibt sich als Summe aus dem Basiszinssatz und dem gesetzlichen Aufschlag: Verzugszinssatz = Basiszinssatz + Aufschlag.

Der Aufschlag beträgt 5 Prozentpunkte für Verbrauchergeschäfte und 9 Prozentpunkte für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr. Verzugszinsen-Formel nach § 288 BGB Bei einem Basiszinssatz-Wechsel innerhalb des Verzugszeitraums wird die Berechnung in Teilperioden aufgeteilt.

Jede Teilperiode verwendet den jeweils geltenden Basiszinssatz. Die Grenzdaten sind der 1. Januar und der 1. Juli eines jeden Jahres. Die Verzugszinsen aller Teilperioden werden addiert. Beispiel: 5.000 Euro Forderung, Verbraucher, Verzug vom 1.

Januar bis 29. August 2026. Periode 1 (1. Januar bis 1. Juli): 181 Tage × 6,27 Prozent = 155,46 Euro. Periode 2 (1. Juli bis 29. August): 59 Tage × 6,52 Prozent = 52,70 Euro. Gesamte Verzugszinsen: 208,16 Euro. Gesamtforderung: 5.208,16 Euro.

Verzugszinsen-Formel: Verzugszinsen gleich Hauptforderung mal Verzugszinssatz geteilt durch 100 mal Verzugstage geteilt durch 365; Verzugszinssatz gleich Basiszinssatz plus Aufschlag.
Verzugszinsen-Berechnung nach § 288 BGB mit Basiszinssatz nach § 247 BGB.

Nachschlagen

Basiszinssatz und Verzugszinssatz: Verlauf seit 2013

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Die Tabelle zeigt den Basiszinssatz, den Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte (+ 5 Prozentpunkte, § 288 Abs. 1 BGB) und den Verzugszinssatz für Geschäftsverkehr (+ 9 Prozentpunkte, § 288 Abs. 2 BGB) seit 2013.

Basiszinssatz und gesetzliche Verzugszinssätze seit 01.01.2013 (§ 247, § 288 BGB)
Gültig abBasiszinssatzVerbraucher (+ 5 Pp.)Geschäftsverkehr (+ 9 Pp.)
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.01.20261,27 %6,27 %10,27 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.20233,12 %8,12 %12,12 %
01.01.20231,62 %6,62 %10,62 %
01.01.2022−0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2021−0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2020−0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2019−0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2018−0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2017−0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2017−0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2016−0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2016−0,83 %4,17 %8,17 %
01.01.2015−0,83 %4,17 %8,17 %
01.07.2014−0,73 %4,27 %8,27 %
01.01.2014−0,63 %4,37 %8,37 %
01.07.2013−0,38 %4,62 %8,62 %
01.01.2013−0,13 %4,87 %8,87 %

Basiszinssatz nach § 247 BGB, Verzugszinssätze nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB. Halbjahre mit identischem Satz sind zusammengefasst (2015 H2 = 2016 H1 = −0,83 %, danach −0,88 % durchgehend bis H2 2022). Quelle: Deutsche Bundesbank, Bundesanzeiger. Pp. = Prozentpunkte.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der aktuelle Verzugszinssatz?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 Prozent.

Der Verzugszinssatz ergibt sich als Basiszinssatz plus gesetzlicher Aufschlag: Für Verbrauchergeschäfte (mindestens eine Privatperson beteiligt) gilt ein Aufschlag von 5 Prozentpunkten nach § 288 Abs. 1 BGB, der aktuelle Satz liegt damit bei 6,52 Prozent pro Jahr.

Für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gilt ein Aufschlag von 9 Prozentpunkten nach § 288 Abs. 2 BGB, der aktuelle Satz beträgt 10,52 Prozent pro Jahr. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich zum 1. Januar und 1.

Juli und wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2027. Im ersten Halbjahr 2026 betrug der Basiszinssatz 1,27 Prozent, der Verbrauchersatz lag bei 6,27 Prozent.

Zum Vergleich: Auf dem Höchststand des Basiszinssatzes von 3,62 Prozent im Januar 2024 betrug der Verbrauchersatz 8,62 Prozent, im Geschäftsverkehr sogar 12,62 Prozent pro Jahr.

Ab wann beginnt der Verzug bei einer offenen Rechnung?

Der Verzug beginnt in der Regel am Tag nach Zugang einer Mahnung, wenn die Forderung bereits fällig ist (§ 286 Abs. 1 BGB).

Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug auch ohne Mahnung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Voraussetzung dafür ist, dass die Rechnung den Fälligkeitstermin oder das Zahlungsziel eindeutig nennt.

Bei Verbrauchern muss die Rechnung oder Mahnung zusätzlich auf diese 30-Tage-Regelung hinweisen. Ohne diesen Hinweis tritt der automatische Verzug gegenüber Verbrauchern nicht ein.

Ein vertraglich vereinbartes Zahlungsziel — etwa „14 Tage netto“ — kann den Verzugsbeginn vorverlagern: Ist die Frist abgelaufen und eine Mahnung zugegangen, beginnt der Verzug am Folgetag. Im Rechner gibst du diesen Folgetag als Verzugsbeginn ein.

Die Automatik nach Abs. 3 setzt voraus, dass der Schuldner die Rechnung tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis des Zugangs obliegt dem Gläubiger, weshalb ein Einschreiben oder eine dokumentierte Zustellung empfehlenswert ist.

Was ist die Verzugspauschale von 40 Euro?

Die Verzugspauschale von 40 Euro ist ein pauschaler Schadensersatzanspruch nach § 288 Abs. 5 BGB. Sie steht ausschließlich Gläubigern bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr zu — also bei Rechnungen zwischen Unternehmen.

Privatpersonen als Schuldner sind von dieser Pauschale nicht betroffen. Die 40 Euro werden auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet, insbesondere auf Inkasso- oder Anwaltskosten.

Sie fallen pro Schuldverhältnis nur einmal an, nicht pro Mahnung. Die Pauschale ist verschuldensunabhängig: Sobald der Schuldner in Verzug gerät, entsteht der Anspruch automatisch.

Im Rechner wird die Pauschale nur angezeigt, wenn du den Modus Geschäftsverkehr wählst. Sie wird zur Gesamtforderung addiert, aber nicht verzinst.

Der Anspruch entsteht kraft Gesetzes mit dem Verzugseintritt — eine gesonderte Mahnung oder Geltendmachung ist nicht erforderlich.

Auch wenn der Schuldner die Hauptforderung nach Verzugseintritt vollständig begleicht, bleibt der Anspruch auf die 40 Euro bestehen.

In einem gerichtlichen Mahnverfahren wird die Pauschale als Nebenforderung zum Hauptanspruch geltend gemacht und im Mahnbescheid separat ausgewiesen.

Warum teilt der Rechner die Zinsen in mehrere Perioden auf?

Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli. Wenn der Verzugszeitraum über einen solchen Stichtag hinausgeht, gelten für die Zeit davor und danach unterschiedliche Zinssätze.

Der Rechner teilt den Zeitraum an jedem Stichtag in Teilperioden auf und berechnet die Zinsen für jede Periode mit dem jeweils gültigen Satz. So berechnen auch Gerichte die Verzugszinsen. Beispiel: Vom 1. März 2026 bis 30.

September 2026 bei 5.000 Euro und Verbrauchersatz. Periode 1 (1. März bis 1. Juli): 122 Tage mit 6,27 Prozent = 104,79 Euro. Periode 2 (1. Juli bis 30. September): 91 Tage mit 6,52 Prozent = 81,28 Euro. Summe: 186,07 Euro.

Ein Pauschalsatz von 6,52 Prozent über 213 Tage hätte 190,24 Euro ergeben — eine Überhöhung von 4,17 Euro.

Wer Verzugszinsen über einen längeren Zeitraum berechnet — etwa über zwei oder drei Jahre —, erhält durch die periodengerechte Aufteilung ein deutlich genaueres Ergebnis, weil der Basiszinssatz in diesem Zeitraum mehrfach wechseln kann.

Dürfen Verzugszinsen auf Verzugszinsen berechnet werden?

§ 289 BGB verbietet den Zinseszins bei Verzugszinsen ausdrücklich: „Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten.“ Das bedeutet, dass Verzugszinsen immer nur auf die ursprüngliche Hauptforderung berechnet werden dürfen, niemals auf einen Betrag, der bereits aufgelaufene Zinsen enthält.

Dieses Verbot schützt den Schuldner vor einer exponentiell wachsenden Schuld. Der Rechner berücksichtigt dieses Verbot automatisch: Er berechnet die Zinsen ausschließlich auf die eingegebene Hauptforderung.

Wer mehrere offene Rechnungen hat, berechnet jede Forderung einzeln. Eine Ausnahme bilden vertragliche Vereinbarungen nach § 248 Abs. 2 BGB (z. B. bei Spareinlagen oder Kreditverträgen), die im Verzugszinsen-Kontext jedoch nicht relevant sind.

Praktisch bedeutet das: Wenn eine Forderung von 10.000 Euro nach einem Jahr 652 Euro Verzugszinsen erzeugt hat, werden im zweiten Jahr erneut Zinsen auf 10.000 Euro berechnet, nicht auf 10.652 Euro.

Der Gesamtbetrag der Forderung wächst dadurch linear, nicht exponentiell. Gerichte prüfen diese Unterscheidung im Streitfall genau und weisen Zinsforderungen auf bereits aufgelaufene Zinsen regelmäßig ab.

Wie werden Teilzahlungen bei Verzugszinsen berücksichtigt?

Bei Teilzahlungen vermindert sich die Hauptforderung, auf die Verzugszinsen berechnet werden.

Der Rechner bildet Teilzahlungen nicht automatisch ab, weil jede Zahlung den Berechnungszeitraum in Abschnitte mit unterschiedlichen Restforderungen aufteilt.

Für eine korrekte Berechnung bei Teilzahlungen gehst du so vor: Berechne die Verzugszinsen auf die volle Forderung vom Verzugsbeginn bis zum Tag der ersten Teilzahlung.

Ziehe die Teilzahlung von der Forderung ab und berechne ab dem Folgetag die Verzugszinsen auf den Restbetrag. Wiederhole den Vorgang für jede weitere Teilzahlung. Addiere alle Teilbeträge.

Nach § 367 BGB wird eine Teilzahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet — sofern nichts anderes vereinbart ist.

Zudem beendet eine Teilzahlung nur den Zinslauf auf den gezahlten Teil, nicht den Verzug insgesamt: Die Verzugszinsen laufen auf den Restbetrag weiter.

Bei mehreren offenen Forderungen gegenüber demselben Gläubiger kann der Schuldner bei der Zahlung bestimmen, welche Forderung getilgt wird (§ 366 BGB). Trifft er keine Bestimmung, wird vorrangig die ältere oder höher verzinsliche Schuld getilgt.

Was ist der Unterschied zwischen Basiszinssatz und Leitzins?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist ein gesetzlich definierter Referenzzins, der halbjährlich auf Grundlage des EZB-Hauptrefinanzierungssatzes berechnet wird.

Er dient als Berechnungsgrundlage für Verzugszinsen und andere gesetzliche Zinssätze im BGB. Der EZB-Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) ist der Zins, zu dem sich Geschäftsbanken bei der Europäischen Zentralbank Geld leihen können.

Er wird vom EZB-Rat in unregelmäßigen Abständen festgelegt und kann sich mehrmals im Jahr ändern. Der Basiszinssatz folgt dem Leitzins, ist aber nicht identisch: Er wird nur zum 1. Januar und 1.

Juli angepasst und verändert sich um genau so viele Prozentpunkte, wie sich der Hauptrefinanzierungssatz seit der letzten Anpassung geändert hat. Dadurch bewegt sich der Basiszinssatz stufenweise, während der Leitzins fließend reagiert.

In der Praxis bedeutet das: Senkt die EZB den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte, fällt der Basiszinssatz zum nächsten Stichtag um exakt 0,5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz kann dabei negativ werden, wie von 2013 bis 2022.

Für Verzugszinsen ist das unproblematisch, weil der gesetzliche Aufschlag von 5 oder 9 Prozentpunkten stets einen positiven Verzugszinssatz ergibt.

Kann ich höhere Zinsen als den gesetzlichen Satz verlangen?

§ 288 Abs. 3 BGB erlaubt ausdrücklich, einen höheren Zins geltend zu machen, wenn er auf einem anderen Rechtsgrund beruht.

Das betrifft vor allem vertragliche Vereinbarungen: Wenn ein Vertrag einen Zinssatz für den Verzugsfall festlegt, der über dem gesetzlichen Satz liegt, gilt der vertragliche Satz.

Außerdem kann der Gläubiger nach § 288 Abs. 4 BGB weitergehenden Verzugsschaden geltend machen, zum Beispiel Inkassokosten oder Anwaltskosten. Der gesetzliche Verzugszinssatz ist also eine Untergrenze, keine Obergrenze.

Der Rechner bildet nur die gesetzliche Untergrenze nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB ab. Vertragliche Zinssätze und weitergehende Schadensersatzansprüche müssen gesondert berechnet werden.

Eine Obergrenze setzt die Rechtsprechung bei sittenwidrig überhöhten Zinsen nach § 138 BGB.

Als Orientierung gilt: Ein vertraglicher Verzugszins, der den gesetzlichen Satz erheblich übersteigt, muss durch berechtigte Interessen des Gläubigers gerechtfertigt sein.

Ein Vertrag, der etwa 12 Prozent Verzugszins für eine Geschäftsforderung vorsieht, ist in der Regel wirksam. Bei deutlich höheren Sätzen steigt das Risiko, dass ein Gericht die Klausel als unwirksam verwirft.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Der aktuelle Basiszinssatz von 1,52 Prozent (seit 1. Juli 2026) ergibt einen Verzugszinssatz von 6,52 Prozent für Verbraucher und 10,52 Prozent im Geschäftsverkehr.

Auf eine offene Rechnung von 5.000 Euro fallen bei 240 Verzugstagen 208,16 Euro Zinsen an. Im Geschäftsverkehr wären es bei gleicher Dauer 339,66 Euro zuzüglich 40 Euro Verzugspauschale.

Der Basiszinssatz ist seit seinem Höchststand von 3,62 Prozent (Januar 2024) deutlich gesunken.

Wer Verzugszinsen für einen Zeitraum berechnet, der mehrere Halbjahre umfasst, erhält ein genaueres Ergebnis als mit einem Pauschalsatz, weil der Rechner automatisch die korrekten Teilperioden bildet.

Für einen einjährigen Verzug von August 2025 bis August 2026 ergeben sich bei 10.000 Euro Forderung im Geschäftsverkehr 1.029,13 Euro Zinsen.

Im Mahnbescheid oder in der Klageschrift werden Verzugszinsen häufig als Prozentsatz über dem Basiszinssatz angegeben, also zum Beispiel „5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. März 2026“.

Diese Formulierung berücksichtigt automatisch künftige Basiszinssatz-Änderungen und entspricht genau dem, was dieser Rechner berechnet.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Handwerksbetrieb hat einem Privatkunden am 15. Dezember 2025 eine Rechnung über 8.500 Euro gestellt. Zahlungsziel: 14 Tage. Die Rechnung ist am 29. Dezember 2025 fällig. Nach erfolgloser Mahnung beginnt der Verzug am 30. Dezember 2025. Am 29.

August 2026 ist die Rechnung immer noch unbezahlt. Verzugszinsen-Praxis: Handwerkerrechnung über drei Zinsperioden Schritt 1 – Eingaben: Hauptforderung 8.500 Euro, Verbrauchergeschäft, Verzugsbeginn 30. Dezember 2025, Berechnungsdatum 29. August 2026. Schritt 2 – Periodenaufteilung: Periode 1 (30.

Dezember 2025 bis 1. Januar 2026): 2 Tage, Basiszinssatz 1,27 Prozent, Verzugszinssatz 6,27 Prozent. Periode 2 (1. Januar bis 1. Juli 2026): 181 Tage, Basiszinssatz 1,27 Prozent, Verzugszinssatz 6,27 Prozent. Periode 3 (1. Juli bis 29.

August 2026): 59 Tage, Basiszinssatz 1,52 Prozent, Verzugszinssatz 6,52 Prozent. Schritt 3 – Berechnung: Zinsen Periode 1: 8.500 × 6,27 % × 2 ÷ 365 = 2,92 Euro. Zinsen Periode 2: 8.500 × 6,27 % × 181 ÷ 365 = 264,28 Euro.

Zinsen Periode 3: 8.500 × 6,52 % × 59 ÷ 365 = 89,58 Euro. Gesamte Verzugszinsen: 356,78 Euro. Schritt 4 – Ergebnis: Die Gesamtforderung beträgt 8.856,78 Euro.

Im Mahnbescheid formuliert der Betrieb: „8.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2025.“

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Einen festen Zinssatz über den gesamten Zeitraum anwenden. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich.

Wer den aktuellen Satz von 6,52 Prozent auf einen Verzugszeitraum anwendet, der im ersten Halbjahr 2026 begann, berechnet für die ersten sechs Monate einen zu hohen Wert, weil dort 6,27 Prozent galten.

Bei langen Verzugszeiträumen über mehrere Halbjahre summieren sich solche Fehler auf hunderte Euro. Überschlag vs. periodengerechte Berechnung Zweiter Fehler: Zinseszins berechnen. Nach § 289 BGB ist es unzulässig, auf rückständige Zinsen erneut Verzugszinsen zu erheben.

Verzugszinsen werden immer nur auf die ursprüngliche Hauptforderung berechnet, niemals auf einen Betrag, der bereits Zinsen enthält. Wer Zinsen auf Zinsen berechnet, überhöht die Forderung und riskiert im Gerichtsprozess eine Teilabweisung.

Dritter Fehler: Verbraucher- und Geschäftssatz verwechseln. Der Unterschied beträgt 4 Prozentpunkte. Bei 10.000 Euro und einem Jahr Verzug ergibt das eine Differenz von 400 Euro.

Der höhere Satz von 9 Prozentpunkten gilt nur für Entgeltforderungen zwischen Unternehmen, nicht für Forderungen gegen Privatpersonen. Vierter Fehler: Den Verzugsbeginn falsch bestimmen.

Der Verzug tritt nicht mit der Fälligkeit ein, sondern erst nach Mahnung oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang (§ 286 BGB). Ein zu früh angesetzter Verzugsbeginn überhöht die Forderung.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Verzugszinsenrechner berechnet tagesgenau die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB unter Berücksichtigung aller Basiszinssatz-Wechsel. Für Verbraucher gilt der Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte, im Geschäftsverkehr plus 9 Prozentpunkte.

Der aktuelle Verzugszinssatz (seit 1. Juli 2026) beträgt 6,52 Prozent für Verbraucher und 10,52 Prozent im Geschäftsverkehr. Gib Hauptforderung, Geschäftsart und Verzugszeitraum ein, um die Verzugszinsen und die Gesamtforderung zu ermitteln.

Der Rechner teilt den Zeitraum automatisch in Teilperioden auf, wenn sich der Basiszinssatz während des Verzugs ändert. Das Ergebnis eignet sich als Grundlage für Mahnschreiben, Mahnbescheide und gerichtliche Forderungsaufstellungen.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Verzugszinsen 1.013,26 Euro | Verzugstage 287 | Aktueller Verzugszinssatz 10,52 % p. a. | Verzugspauschale 40 Euro | Gesamtforderung 13.553,26 Euro

B2B-Entgeltforderung ueber 12.500 Euro mit Verzugspauschale

Hauptforderung
12.500 Euro
Art des Geschaefts
Geschaeftsverkehr / Entgeltforderung (+ 9 Prozentpunkte)
Verzugsbeginn
01.11.2025
Berechnungsdatum
15.08.2026

Beispiel 2 · Mittel · Verzugszinsen 14,89 Euro | Verzugstage 102 | Aktueller Verzugszinssatz 6,27 % p. a. | Verzugspauschale 0 Euro | Gesamtforderung 864,89 Euro

Kleine Forderung ueber 850 Euro innerhalb eines Halbjahres

Hauptforderung
850 Euro
Art des Geschaefts
Verbrauchergeschaeft (+ 5 Prozentpunkte)
Verzugsbeginn
10.03.2026
Berechnungsdatum
20.06.2026

Beispiel 3 · Komplex · Verzugszinsen 6.087,05 Euro | Verzugstage 805 | Aktueller Verzugszinssatz 10,52 % p. a. | Verzugspauschale 40 Euro | Gesamtforderung 31.127,05 Euro

Langjaehrige B2B-Forderung ueber 25.000 Euro mit 805 Verzugstagen

Hauptforderung
25.000 Euro
Art des Geschaefts
Geschaeftsverkehr / Entgeltforderung (+ 9 Prozentpunkte)
Verzugsbeginn
15.06.2024
Berechnungsdatum
29.08.2026

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  • Formeldarstellung: Verzugszinsen gleich Forderung mal Zinssatz geteilt durch 100 mal Tage geteilt durch 365. Zinssatz gleich Basiszinssatz plus Aufschlag. Verbraucher plus 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1), Geschaeftsverkehr plus 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2). Basiszinssatz seit 1. Juli 2026: 1,52 Prozent, ergibt 6,52 Prozent Verbraucher und 10,52 Prozent Geschaeft.

    Verzugszinsen-Formel nach § 288 BGB: Hauptformel und Zerlegung

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  • Vergleich bei 5.000 Euro Forderung ueber 213 Tage (01.03.–30.09.2026). Pauschalsatz 6,52 Prozent ergibt 190,24 Euro. Periodengerecht: Periode 1 (122 Tage, 6,27 Prozent) ergibt 104,79 Euro, Periode 2 (91 Tage, 6,52 Prozent) ergibt 81,28 Euro, Summe 186,07 Euro. Differenz 4,17 Euro.

    Ueberschlag vs. periodengerechte Verzugszinsen-Berechnung

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/verzugszinsen-berechnen-ueberschlag-fehler.svg"
           alt="Vergleich bei 5.000 Euro Forderung ueber 213 Tage (01.03.–30.09.2026). Pauschalsatz 6,52 Prozent ergibt 190,24 Euro. Periodengerecht: Periode 1 (122 Tage, 6,27 Prozent) ergibt 104,79 Euro, Periode 2 (91 Tage, 6,52 Prozent) ergibt 81,28 Euro, Summe 186,07 Euro. Differenz 4,17 Euro."
           width="760" height="320">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen">Ueberschlag vs. periodengerechte Verzugszinsen-Berechnung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen
  • Praxisbeispiel: Handwerkerrechnung 3.200 Euro, Verbraucher, 15.02.–15.08.2026, 181 Tage. Periode 1 (136 Tage, 6,27 Prozent) ergibt 74,76 Euro. Periode 2 (45 Tage, 6,52 Prozent) ergibt 25,72 Euro. Gesamtzinsen 100,48 Euro, Gesamtforderung 3.300,48 Euro.

    Verzugszinsen-Praxis: Handwerkerrechnung ueber zwei Zinsperioden

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/verzugszinsen-berechnen-praxis-handwerker.svg"
           alt="Praxisbeispiel: Handwerkerrechnung 3.200 Euro, Verbraucher, 15.02.–15.08.2026, 181 Tage. Periode 1 (136 Tage, 6,27 Prozent) ergibt 74,76 Euro. Periode 2 (45 Tage, 6,52 Prozent) ergibt 25,72 Euro. Gesamtzinsen 100,48 Euro, Gesamtforderung 3.300,48 Euro."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen">Verzugszinsen-Praxis: Handwerkerrechnung ueber zwei Zinsperioden auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen
  • Verzugszinsen-Formel: Verzugszinsen gleich Hauptforderung mal Verzugszinssatz geteilt durch 100 mal Verzugstage geteilt durch 365; Verzugszinssatz gleich Basiszinssatz plus Aufschlag.

    Verzugszinsen nach § 288 BGB

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/formeln/finanzen/verzugszinsen-berechnen-formel.svg"
           alt="Verzugszinsen-Formel: Verzugszinsen gleich Hauptforderung mal Verzugszinssatz geteilt durch 100 mal Verzugstage geteilt durch 365; Verzugszinssatz gleich Basiszinssatz plus Aufschlag."
           width="760" height="531">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen">Verzugszinsen nach § 288 BGB auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechtsberatung. Die Berechnung liefert eine Orientierung auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Bei Streitigkeiten kann ein Gericht abweichende Berechnungsmethoden anwenden.

Quelle: Verzugszinsenberechnung nach § 288 BGB, Basiszinssatz nach § 247 BGB (Deutsche Bundesbank, Stand 01.07.2026: 1,52 %)

Stand: 2026-08-29

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
29. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Verzugszinsenberechnung nach § 288 BGB, Basiszinssatz nach § 247 BGB, Deutsche Bundesbank
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Verzugszinsen. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Verzugszinsen. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/verzugszinsen-berechnen

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