Überblick
Was kostet ein Erbschein?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erbenstellung und den Umfang des Erbrechts ausweist. Banken, Grundbuchämter und Versicherungen verlangen ihn häufig als Nachweis, bevor sie über Nachlassgegenstände verfügen lassen.
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind direkt vom Nachlasswert abhängig.
Der Nachlasswert als Geschäftswert ergibt sich aus den Aktiva des Nachlasses abzüglich der Schulden (§ 40 GNotKG).
Beim Nachlassgericht fallen zwei Gebühren nach Tabelle B an: eine 1,0-Gebühr für die Erteilung des Erbscheins (KV 12210) und eine 1,0-Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (KV 23300).
Alternativ kann der Antrag über einen Notar gestellt werden, was zusätzliche Kosten für die Beurkundung verursacht, aber eine rechtliche Prüfung durch den Notar einschließt.