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Erbschein-Kosten-Rechner 2026: Gebühren nach GNotKG berechnen

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Kurzantwort

Erbschein-Kosten-Rechner: Gib den Nachlasswert ein und erfahre die Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B – wahlweise direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar. Beide Wege im Kostenvergleich.

Erbschein-Kosten berechnen: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B aus dem Nachlasswert

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was kostet ein Erbschein?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erbenstellung und den Umfang des Erbrechts ausweist. Banken, Grundbuchämter und Versicherungen verlangen ihn häufig als Nachweis, bevor sie über Nachlassgegenstände verfügen lassen.

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind direkt vom Nachlasswert abhängig.

Der Nachlasswert als Geschäftswert ergibt sich aus den Aktiva des Nachlasses abzüglich der Schulden (§ 40 GNotKG).

Beim Nachlassgericht fallen zwei Gebühren nach Tabelle B an: eine 1,0-Gebühr für die Erteilung des Erbscheins (KV 12210) und eine 1,0-Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (KV 23300).

Alternativ kann der Antrag über einen Notar gestellt werden, was zusätzliche Kosten für die Beurkundung verursacht, aber eine rechtliche Prüfung durch den Notar einschließt.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die Aktiva des Nachlasses ein, also den Gesamtwert aller Vermögensgegenstände: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Sachvermögen und sonstige Vermögenswerte. Der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls ist maßgeblich, nicht der Anschaffungspreis oder der steuerliche Wert.

Bei den Schulden trägst du die Nachlassverbindlichkeiten ein: offene Kredite, Hypotheken, Beerdigungskosten und sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers.

Der Nachlasswert wird als Aktiva minus Schulden berechnet und beträgt mindestens 5.000 Euro (§ 36 GNotKG). Bei der Antragstellung wählst du zwischen dem Nachlassgericht und einem Notar.

Beim Nachlassgericht stellst du den Antrag direkt, dort wird auch die eidesstattliche Versicherung abgenommen. Über einen Notar wird der Antrag beurkundet und an das Gericht weitergeleitet.

Der Notar übernimmt dabei die eidesstattliche Versicherung im Rahmen der Beurkundung.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt der GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34): Jeder Geschäftswert wird einer Stufe zugeordnet, die eine einfache Gebühr ergibt. Beim Nachlassgericht fallen zwei einfache Gebühren an: Nachlasswert = Aktiva − Schulden (mindestens 5.000 €).

Kosten Nachlassgericht = 2 × Tabelle-B-Gebühr(Nachlasswert). Erbschein-Kosten-Formel: Nachlasswert und Gebühren nach GNotKG Über den Notar ergibt sich: Notargebühr brutto = (1,0 × Tabelle-B-Gebühr + Auslagen) × 1,19. Gesamtkosten Notar = Notargebühr brutto + 1,0 × Tabelle-B-Gebühr (Gerichtsgebühr Erteilung).

Beispiel bei 200.000 Euro Nachlasswert: Tabelle-B-Gebühr = 435 Euro. Nachlassgericht: 2 × 435 = 870 Euro. Notar: (435 + 50) × 1,19 + 435 = 577,15 + 435 = 1.012,15 Euro.

Die Differenz von 142,15 Euro entspricht den Mehrkosten für die notarielle Beurkundung.

Erbschein-Kosten-Formel: Nachlasswert gleich Aktiva minus Schulden; Gerichtskosten gleich zwei mal Tabelle-B-Gebühr.
Erbschein-Gebühren nach GNotKG: Nachlasswert bestimmt die Tabelle-B-Gebühr, die zweifach anfällt (Erteilung und eidesstattliche Versicherung).

Nachschlagen

Erbschein-Kosten nach Nachlasswert (GNotKG Tabelle B)

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Gerichtsgebühren beim Nachlassgericht (2 × Tabelle-B-Gebühr) und Gesamtkosten über einen Notar (inkl. Beurkundung, Auslagen und USt) für typische Nachlasswerte. Berechnet mit dem Erbschein-Kosten-Rechner auf Grundlage der GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG). Nachlasswert = Aktiva − Schulden. Notar-Kosten inkl. 50 € Auslagen und 19 % USt auf den Notaranteil.
Nachlasswert (€)Tabelle-B-Gebühr (€)Kosten Gericht (€)Kosten Notar (€)
5.0004590158,05
10.00075150223,75
25.000115230311,35
50.000165330420,85
100.000273546657,37
200.0004358701.012,15
300.0006351.2701.450,15
400.0007851.5701.778,65
500.0009351.8702.107,15
1.000.0001.7353.4703.859,15

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro betragen die Gerichtskosten 870 Euro direkt beim Nachlassgericht und 1.012,15 Euro über einen Notar. Die Differenz von 142,15 Euro ist der Preis für die rechtliche Prüfung durch den Notar.

Bei kleinen Nachlasswerten unter 50.000 Euro liegt die Differenz bei unter 50 Euro. Kostenvergleich: Nachlassgericht vs. Notar bei verschiedenen Nachlasswerten Prüfe vorher, ob überhaupt ein Erbschein nötig ist.

Bei notariellen Testamenten mit Eröffnungsprotokoll akzeptieren viele Banken und das Grundbuchamt auch das Testament als Nachweis (§ 35 GBO). Ebenso genügt ein Europäisches Nachlasszeugnis für grenzüberschreitende Erbfälle.

Der Erbschein ist kein Einzelkosten: Bei Grundstücken im Nachlass fällt zusätzlich die Grundbuchberichtigung an (gebührenfrei innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall).

Erbschaftsteuer fällt unabhängig vom Erbschein an und ist über den Erbschaftsteuer-Rechner berechenbar.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Alleinerbin hat von ihrem verstorbenen Vater ein Haus (Verkehrswert 350.000 Euro), ein Bankguthaben von 45.000 Euro und eine Hypothek von 95.000 Euro geerbt. Schritt 1 — Nachlasswert: 350.000 + 45.000 − 95.000 = 300.000 Euro.

Schritt 2 — Tabelle-B-Gebühr für 300.000 Euro: 635 Euro. Schritt 3a — Nachlassgericht: 2 × 635 = 1.270 Euro (Erteilung + eidesstattliche Versicherung). Schritt 3b — Notar: Beurkundung (635 + 50) × 1,19 = 815,15 Euro. Plus Gerichtsgebühr 635 Euro.

Gesamt: 1.450,15 Euro. Schritt 4 — Vergleich: Über den Notar kostet der Erbschein 180,15 Euro mehr. Die Erbin entscheidet sich für das Nachlassgericht und stellt den Antrag direkt.

Die Bank verlangt den Erbschein für die Freigabe des Kontos, das Grundbuchamt für die Umschreibung des Hauses.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Den Nachlasswert mit dem Erbteil verwechseln. Die Erbschein-Kosten berechnen sich immer auf den gesamten Nachlasswert, nicht auf den individuellen Erbteil.

Ob ein Alleinerbe oder fünf Miterben den Erbschein beantragen, ändert nichts an der Gebührenberechnung. Zweiter Fehler: Immobilien mit dem Kaufpreis ansetzen. Der Geschäftswert richtet sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Ein Haus, das vor 20 Jahren für 150.000 Euro gekauft wurde, hat heute möglicherweise einen Verkehrswert von 350.000 Euro.

Der höhere Wert führt zu deutlich höheren Erbschein-Kosten. Tabelle B: Gebührenstufen nach Geschäftswert Dritter Fehler: Einen Erbschein beantragen, obwohl er nicht nötig ist.

Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsvermerk durch das Nachlassgericht genügt oft das Testament selbst als Erbnachweis. Vierter Fehler: Die Gesamtkosten unterschätzen.

Neben den Gebühren für den Erbschein können zusätzliche Kosten für beglaubigte Abschriften, Übersetzungen bei ausländischen Urkunden oder Nachlasspflegschaft anfallen.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Erbschein-Kosten-Rechner berechnet die Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B aus dem Nachlasswert. Gib Aktiva und Schulden ein, wähle Nachlassgericht oder Notar und erhalte die Gesamtkosten im Vergleich.

Beim Nachlassgericht fallen zwei einfache Gebühren an (Erteilung und eidesstattliche Versicherung), über den Notar eine Beurkundungsgebühr zzgl. Auslagen und USt plus die Gerichtsgebühr.

Bei 200.000 Euro Nachlasswert: 870 Euro beim Gericht, 1.012,15 Euro über den Notar. Der Mindestgeschäftswert beträgt 5.000 Euro. Die Ergebnisse basieren auf dem GNotKG (Anlage 2 zu § 34) und sind Richtwerte.

Zusätzliche Kosten für Beglaubigungen oder besondere Umstände sind nicht enthalten.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Gesamtkosten Erbschein 870,00 €, Nachlasswert (Geschäftswert) 200.000 €

Beispiel: 200.000 €, 0 €

Aktiva des Nachlasses
200.000 €
Schulden des Erblassers
0 €
Antragstellung
nachlassgericht

Beispiel 2 · Mittel · Gesamtkosten Erbschein 870,00 €, Nachlasswert (Geschäftswert) 200.000 €

Beispiel: 200.000 €, 0 €

Aktiva des Nachlasses
200.000 €
Schulden des Erblassers
0 €
Antragstellung
notar

Beispiel 3 · Komplex · Gesamtkosten Erbschein 870,00 €, Nachlasswert (Geschäftswert) 200.000 €

Vergleich: 200.000 €, 0 €

Aktiva des Nachlasses
200.000 €
Schulden des Erblassers
0 €
Antragstellung
notar

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Weiternutzung

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Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Horizontaler Balkenvergleich der Erbschein-Kosten bei 200.000 Euro Nachlasswert: Nachlassgericht 870 Euro (zwei einfache Gebühren à 435 Euro), Notar 1.012,15 Euro (Beurkundung 435 Euro plus 142,15 Euro Auslagen und USt plus 435 Euro Gerichtsgebühr).

    Erbschein-Kosten: Nachlassgericht vs. Notar im Vergleich

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/erbschein-kosten-rechner
  • Stufendiagramm der GNotKG Tabelle B: einfache Gebühr steigt mit dem Geschäftswert von 15 Euro bei 500 Euro über 75 Euro bei 10.000 Euro und 165 Euro bei 50.000 Euro bis 435 Euro bei 200.000 Euro Geschäftswert.

    GNotKG Tabelle B: Gebührenstufen nach Geschäftswert

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/erbschein-kosten-rechner">GNotKG Tabelle B: Gebührenstufen nach Geschäftswert auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/erbschein-kosten-rechner
  • Erbschein-Kosten-Formel: Nachlasswert gleich Aktiva minus Schulden; Gerichtskosten gleich zwei mal Tabelle-B-Gebühr.

    Erbschein-Kosten: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/erbschein-kosten-rechner">Erbschein-Kosten: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/erbschein-kosten-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die tatsächlichen Kosten können durch Beglaubigungen, Auslagen oder regionale Besonderheiten abweichen. Keine Rechtsberatung.

Quelle: GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34 GNotKG), KV GNotKG Nr. 12210, 23300, 21200

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
GNotKG Tabelle B (Anlage 2 zu § 34): 1,0-Gebühr Erteilung (KV 12210), 1,0-Gebühr eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Notar-Alternative: 1,0-Gebühr Beurkundung (KV 21200) zzgl. Auslagen und 19 % USt, plus Gerichtsgebühr Erteilung.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Erbschein-Kosten. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/erbschein-kosten-rechner

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Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.