Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
3 Annahmen und 3 Grenzen
Annahmen
- Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Zehntel-Satz der vollen Gebühr (§§ 10, 11 StBVV). Die volle Gebühr (10/10) wird aus der einschlägigen Tabelle (A, B oder C) ermittelt.
- Auslagenpauschale: 20 % der Gebühren, maximal 20 € je Angelegenheit (§ 16 StBVV). Die Umsatzsteuer beträgt 19 % (§ 15 StBVV i. V. m. § 12 Abs. 1 UStG).
- Bei Lohnbuchführung (§ 34 StBVV) gilt ein Festbetrag je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum statt einer tabellengebundenen Gebühr.
Grenzen
- Pauschalvereinbarungen zwischen Mandant und Steuerberater werden nicht berücksichtigt. Die StBVV gibt nur den gesetzlichen Rahmen vor.
- Zeitgebühren (§ 13 StBVV) und Dokumentenpauschalen (§ 17 StBVV) sind nicht einbezogen.
- Der Rechner unterstützt Tabellen A–C. Landwirtschaftliche Betriebe (Tabelle D, § 39 StBVV) werden nicht abgedeckt.
Stand der Prüfung: Gebührentabellen StBVV Anlagen 1–3 (Stand Fünfte ÄndVO, BGBl. 2025 I Nr. 105, gültig seit 01.07.2025), fachredaktionell geprüft am 02.09.2026.