Überblick
Was ist der Pfändungsrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Pfaendungsrechner ermittelt den pfaendbaren Betrag aus dem monatlichen Nettoeinkommen nach § 850c ZPO. Rechtsgrundlage ist die Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl.
2026 I Nr. 80), die seit dem 1. Juli 2026 gilt. Der Grundfreibetrag betraegt 1.587,40 Euro monatlich und schuetzt das Existenzminimum des Schuldners vor dem Zugriff der Glaeubiger.
Fuer jede unterhaltspflichtige Person erhoehen sich die geschuetzten Betraege: Die erste Person bringt einen Zuschlag von 597,42 Euro, jede weitere Person von der zweiten bis zur fuenften je 332,83 Euro.
Einkommen oberhalb der Hoechstgrenze von 4.866,30 Euro ist vollstaendig pfaendbar.
Der nicht pfaendbare Anteil zwischen Freibetrag und Nettoeinkommen wird in einer 10-Euro-Staffel berechnet, wobei der Pfaendungssatz mit jeder weiteren unterhaltspflichtigen Person sinkt.