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Privatinsolvenz-Rechner 2026: Kosten und Restschuldbefreiung berechnen

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Kurzantwort

Privatinsolvenz-Rechner: Nettöinkommen, Unterhaltspflichten und Gesamtschulden eingeben – sofort den pfändbaren Betrag, die Gesamtzahlung über 3 Jahre, Treuhänderkosten und die Insolvenzquote nach aktuellen Pfändungsfreigrenzen 2026 berechnen.

Privatinsolvenz berechnen: Pfändbarer Betrag, Gesamtzahlung über 3 Jahre

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Privatinsolvenz-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Privatinsolvenz-Rechner ermittelt den pfaendbaren Betrag waehrend der Wohlverhaltensperiode, die Gesamtzahlung ueber 36 Monate, die Treuhaenderkosten nach InsVV, die tatsaechliche Auszahlung an Glaeubiger, die Insolvenzquote und die erlassenen Schulden nach Restschuldbefreiung. Rechtsgrundlage sind §§ 286 bis 303 InsO (Insolvenzordnung), § 850c ZPO (Pfaendungsfreigrenzen) und die Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl.

2026 I Nr. 80, gueltig ab 01.07.2026). Seit dem Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG 2020) betraegt die Wohlverhaltensperiode drei Jahre (36 Monate), unabhaengig von der erzielten Insolvenzquote.

Der Grundfreibetrag liegt bei 1.587,40 Euro monatlich. Einkommen unterhalb dieses Betrags ist vollstaendig vor dem Zugriff der Glaeubiger geschuetzt.

Oberhalb greift der Pfaendungssatz, der je nach Zahl der unterhaltspflichtigen Personen zwischen 70 und 10 Prozent liegt. Die Treuhaenderverguetung wird gestaffelt nach InsVV berechnet und vorrangig aus der Masse beglichen.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Im Feld Monatliches Nettoeinkommen gibst du den Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeitraegen ein. Dieses Einkommen bildet die Grundlage fuer die Berechnung des pfaendbaren Betrags nach § 850c ZPO.

Pfaendbar sind alle Einkuenfte aus Arbeit, Rente, Arbeitslosengeld und vergleichbaren Bezuegen, soweit sie den persoenlichen Freibetrag uebersteigen.

Bei den Unterhaltspflichtigen Personen waehlst du die Zahl der Personen, denen du gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist. Dazu zaehlen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjaehrige Kinder.

Die Auswahl reicht von null bis fuenf Personen.

Jede unterhaltspflichtige Person erhoeht den Freibetrag und senkt den Pfaendungssatz: Bei null Personen betraegt der Satz 70 Prozent, bei einer Person 50 Prozent, bei zwei 40 Prozent, bei drei 30 Prozent, bei vier 20 Prozent und bei fuenf oder mehr 10 Prozent.

Im Feld Gesamtschulden gibst du die Summe aller Verbindlichkeiten ein, die in die Insolvenz einfliessen. Der Betrag bestimmt die Insolvenzquote und die Hoehe der erlassenen Schulden nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt drei aufeinander aufbauenden Schritten. Schritt 1 — Pfaendbarer Betrag nach § 850c ZPO: pfaendbar = (Netto gerundet auf 10 EUR − Freibetrag) × Pfaendungssatz.

Der Freibetrag bei null Unterhaltspflichtigen betraegt 1.587,40 Euro, bei einer Person 2.184,82 Euro, bei zwei Personen 2.517,65 Euro.

Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro ohne Unterhaltspflichten: (2.000 − 1.587,40) × 70 Prozent = 288,82 Euro monatlich. Schritt 2 — Gesamtzahlung und Treuhaenderkosten: Gesamtzahlung = pfaendbarer Betrag × 36 Monate.

Bei 288,82 Euro: 288,82 × 36 = 10.397,52 Euro.

Die Treuhaenderverguetung nach InsVV berechnet sich gestaffelt: 5 Prozent auf die ersten 25.000 Euro, 3 Prozent auf 25.000 bis 50.000 Euro, 1 Prozent ueber 50.000 Euro, jeweils zuzueglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

Mindestverguetung: 140 Euro pro Jahr plus USt. Bei 10.397,52 Euro Masse: 10.397,52 × 5 Prozent = 519,88 Euro netto, brutto 618,65 Euro.

Schritt 3 — Insolvenzquote und Restschuldbefreiung: Auszahlung an Glaeubiger = Gesamtzahlung − Treuhaenderkosten = 10.397,52 − 618,65 = 9.778,87 Euro. Insolvenzquote = 9.778,87 ÷ 30.000 × 100 = 32,6 Prozent.

Erlassene Schulden = 30.000 − 9.778,87 = 20.221,13 Euro.

Privatinsolvenz-Formel: Gesamtzahlung gleich pfaendbarer Betrag mal 36 Monate. Insolvenzquote gleich Gesamtzahlung minus Treuhaenderkosten geteilt durch Schulden mal 100.
Gesamtzahlung ueber 36 Monate und Insolvenzquote bei Verbraucherinsolvenz nach InsO.

Nachschlagen

Privatinsolvenz 2026: Insolvenzquote nach Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten und Gesamtschulden

Die Tabelle zeigt die Insolvenzquote und die erlassenen Schulden fuer verschiedene Kombinationen aus Nettoeinkommen, unterhaltspflichtigen Personen und Gesamtschulden. Grundlage sind §§ 286-303 InsO, § 850c ZPO, Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80, gueltig ab 01.07.2026) und InsVV (Treuhaenderverguetung). Wohlverhaltensperiode: 36 Monate (SanInsFoG 2020).

Privatinsolvenz: Pfaendbarer Betrag, Gesamtzahlung, Treuhaenderkosten, Insolvenzquote und erlassene Schulden (Wohlverhaltensperiode 36 Monate, ab 01.07.2026)
Netto / UP / SchuldenPfaendbar/MonatGesamtzahlungTreuhaenderAn GlaeubigerQuoteErlassen
1.500 EUR / 0 UP / 50.000 EUR0 EUR0 EUR499,80 EUR0 EUR0 %50.000 EUR
2.000 EUR / 0 UP / 30.000 EUR288,82 EUR10.397,52 EUR618,65 EUR9.778,87 EUR32,6 %20.221,13 EUR
3.000 EUR / 2 UP / 40.000 EUR192,94 EUR6.945,84 EUR499,80 EUR6.446,04 EUR16,1 %33.553,96 EUR

UP = unterhaltspflichtige Personen. Pfaendungssatz nach § 850c ZPO: 0 UP 70 %, 1 UP 50 %, 2 UP 40 %, 3 UP 30 %, 4 UP 20 %, 5+ UP 10 %. Grundfreibetrag 1.587,40 EUR/Monat. Treuhaenderverguetung nach InsVV: 5 % auf erste 25.000 EUR, 3 % auf 25.000-50.000 EUR, 1 % ueber 50.000 EUR, Mindestverguetung 140 EUR/Jahr, jeweils zzgl. 19 % USt. Restschuldbefreiung nach 36 Monaten unabhaengig von der Quote (§ 301 InsO, SanInsFoG 2020). Alle Werte berechnet mit dem Privatinsolvenz-Rechner.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Privatinsolvenz-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland?

Seit dem Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG), das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, betraegt die Wohlverhaltensperiode bei einer Privatinsolvenz in Deutschland 36 Monate, also drei Jahre. Die Rechtsgrundlage bilden §§ 286 bis 303 InsO.

Vor der Reform lag die Dauer bei sechs Jahren, mit der Moeglichkeit einer Verkuerzung auf fuenf oder drei Jahre unter bestimmten Bedingungen.

Die neue dreijaerige Frist gilt unabhaengig davon, wie hoch die Insolvenzquote ausfaellt oder ob ueberhaupt Zahlungen an die Glaeubiger geleistet werden.

Die Restschuldbefreiung wird nach 36 Monaten erteilt, sofern der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt.

Dazu gehoert insbesondere die Pflicht, pfaendbares Einkommen an den Treuhaender abzufuehren, eine angemessene Erwerbstaetigkeit auszuueben oder sich um eine solche zu bemuehen und Vermoegenserwerbe ueber 200 Euro aus Erbschaften zur Haelfte herauszugeben.

Wie berechnet sich der pfaendbare Betrag bei einer Privatinsolvenz?

Der pfaendbare Betrag waehrend der Wohlverhaltensperiode richtet sich nach § 850c ZPO in Verbindung mit der Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80, gueltig ab 01.07.2026). Der Grundfreibetrag betraegt 1.587,40 Euro monatlich.

Einkommen unterhalb dieses Betrags ist vollstaendig geschuetzt.

Uebersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, wird die Differenz mit dem Pfaendungssatz multipliziert: 70 Prozent bei null unterhaltspflichtigen Personen, 50 Prozent bei einer, 40 Prozent bei zwei, 30 Prozent bei drei, 20 Prozent bei vier und 10 Prozent bei fuenf oder mehr Personen.

Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro ohne Unterhaltspflichten betraegt der pfaendbare Betrag 288,82 Euro monatlich.

Mit zwei unterhaltspflichtigen Personen bei 3.000 Euro Netto sinkt der pfaendbare Betrag auf nur 192,94 Euro, weil sowohl der Freibetrag steigt als auch der Pfaendungssatz von 70 auf 40 Prozent faellt.

Was kostet der Treuhaender bei einer Privatinsolvenz?

Die Verguetung des Treuhaenders richtet sich nach der Insolvenzverwalterverguetungsverordnung (InsVV).

Die Berechnung erfolgt gestaffelt auf Basis der verteilbaren Masse: 5 Prozent auf die ersten 25.000 Euro, 3 Prozent auf den Betrag zwischen 25.000 und 50.000 Euro und 1 Prozent auf Betraege ueber 50.000 Euro.

Zusaetzlich fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Die Mindestverguetung betraegt 140 Euro pro Jahr zuzueglich Umsatzsteuer. Bei einer Gesamtzahlung von 10.397,52 Euro ueber 36 Monate betragen die Treuhaenderkosten 618,65 Euro brutto.

Faellt die Gesamtzahlung auf null, weil das Einkommen unter dem Freibetrag liegt, greift die Mindestverguetung: 3 × 140 Euro = 420 Euro netto, also 499,80 Euro brutto fuer die gesamte Wohlverhaltensperiode.

Die Treuhaenderkosten werden vorrangig aus der verteilten Masse beglichen, sodass sich der Betrag, der tatsaechlich bei den Glaeubigern ankommt, entsprechend verringert.

Was ist die Insolvenzquote und wie hoch faellt sie typischerweise aus?

Die Insolvenzquote gibt an, welcher Prozentsatz der Gesamtschulden waehrend der Wohlverhaltensperiode tatsaechlich an die Glaeubiger zurueckgezahlt wird. Sie berechnet sich als Verhaeltnis der Auszahlung an Glaeubiger zur Gesamtschuldensumme.

Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro ohne Unterhaltspflichten und 30.000 Euro Gesamtschulden betraegt die Quote 32,6 Prozent: Von den 10.397,52 Euro Gesamtzahlung gehen 618,65 Euro an den Treuhaender, die verbleibenden 9.778,87 Euro an die Glaeubiger, und 20.221,13 Euro werden erlassen.

Bei hoeheren Schulden sinkt die Quote deutlich: 3.000 Euro Netto mit zwei Unterhaltspflichtigen und 40.000 Euro Schulden ergeben nur 16,1 Prozent Quote.

In der Praxis liegen die Quoten haeufig im einstelligen Bereich, insbesondere bei Schuldnern mit niedrigem Einkommen oder mehreren Unterhaltspflichten. Die Hoehe der Quote hat keinen Einfluss auf die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 36 Monaten.

Was bedeutet Restschuldbefreiung und welche Schulden werden erlassen?

Die Restschuldbefreiung nach § 301 InsO befreit den Schuldner von allen Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben und nicht waehrend der Wohlverhaltensperiode getilgt wurden.

Bei 30.000 Euro Gesamtschulden und einer Auszahlung von 9.778,87 Euro an die Glaeubiger werden nach 36 Monaten die verbleibenden 20.221,13 Euro erlassen.

Die Restschuldbefreiung gilt fuer alle Insolvenzglaeubiger, auch wenn diese ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind nach § 302 InsO bestimmte privilegierte Forderungen: vorsaetzlich begangene unerlaubte Handlungen, Geldbussen und Geldstrafen, Unterhaltspflichten, die der Schuldner vorsaetzlich pflichtwidrig nicht erfuellt hat, sowie Steuerschulden aus Steuerstraftaten.

Die Restschuldbefreiung wird seit dem SanInsFoG 2020 nach genau 36 Monaten erteilt, unabhaengig davon, ob und in welcher Hoehe Zahlungen an die Glaeubiger geflossen sind.

Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?

Ja, das Insolvenzgericht kann die Restschuldbefreiung nach § 290 InsO versagen, wenn ein Versagungsgrund vorliegt und ein Glaeubiger dies beantragt.

Die wichtigsten Versagungsgruende sind: Der Schuldner wurde wegen einer Insolvenzstraftat (§§ 283 bis 283c StGB) verurteilt.

Er hat in den drei Jahren vor dem Antrag oder danach ueber seine wirtschaftlichen Verhaeltnisse unrichtige Angaben gemacht, etwa gegenueber einer Bank oder Behoerde. Er hat Vermoegenswerte verschwendet oder die Befriedigung der Glaeubiger vereitelt.

Dem Schuldner wurde bereits in den letzten elf Jahren Restschuldbefreiung erteilt oder in den letzten fuenf Jahren versagt.

Ausserdem kann die Restschuldbefreiung nach § 296 InsO waehrend der Wohlverhaltensperiode widerrufen werden, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten verletzt: insbesondere wenn er pfaendbares Einkommen nicht an den Treuhaender abfuehrt, einen Arbeitsplatzwechsel nicht anzeigt oder einer zumutbaren Erwerbstaetigkeit nicht nachgeht.

Was passiert bei einem Nettoeinkommen unter dem Pfaendungsfreibetrag?

Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter dem Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro, betraegt der pfaendbare Betrag null. Der Schuldner behaelt sein gesamtes Einkommen.

Bei einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro und 50.000 Euro Gesamtschulden fliessen ueber die gesamte Wohlverhaltensperiode von 36 Monaten keine Zahlungen an die Glaeubiger. Die Insolvenzquote betraegt 0 Prozent.

Dennoch fallen Treuhaenderkosten in Hoehe der Mindestverguetung an: 140 Euro pro Jahr zuzueglich 19 Prozent Umsatzsteuer, also 499,80 Euro fuer drei Jahre.

Diese Kosten werden aus der Staatskasse uebernommen, wenn der Schuldner auch diese nicht aufbringen kann (Stundung nach § 4a InsO). Die vollstaendigen 50.000 Euro werden nach Ablauf der 36 Monate im Wege der Restschuldbefreiung erlassen.

Auch ohne jede Zahlung an die Glaeubiger erhaelt der Schuldner die Restschuldbefreiung, sofern er seine Obliegenheiten nach § 295 InsO erfuellt hat.

Welche Obliegenheiten hat der Schuldner waehrend der Wohlverhaltensperiode?

Die Obliegenheiten des Schuldners waehrend der Wohlverhaltensperiode sind in § 295 InsO geregelt und umfassen mehrere Pflichten. Erstens muss der Schuldner den pfaendbaren Teil seines Einkommens an den Treuhaender abfuehren.

Zweitens muss er eine angemessene Erwerbstaetigkeit ausueben oder, wenn er arbeitslos ist, sich um eine solche bemuehen und darf keine zumutbare Taetigkeit ablehnen.

Drittens muss er jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschaeftigung dem Insolvenzgericht und dem Treuhaender unverzueglich anzeigen.

Viertens darf er an einzelne Glaeubiger keine Sonderzahlungen leisten, sondern muss alle pfaendbaren Betraege ueber den Treuhaender verteilen. Fuenftens muss er Vermoegenserwerbe von Todes wegen zur Haelfte an den Treuhaender herausgeben.

Verstaesst der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, kann ein Glaeubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob der Verstoss erheblich genug war, um die Befreiung zu verweigern.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro ohne Unterhaltspflichten und 30.000 Euro Schulden betraegt die Insolvenzquote 32,6 Prozent: 9.778,87 Euro fliessen an die Glaeubiger, 20.221,13 Euro werden nach 36 Monaten erlassen. Der groesste Hebel ist die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen: Mit zwei Unterhaltspflichtigen bei 3.000 Euro Netto und 40.000 Euro Schulden sinkt die Quote auf nur 16,1 Prozent, weil der Freibetrag steigt und der Pfaendungssatz von 70 auf 40 Prozent faellt.

Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro, fliessen null Euro an die Glaeubiger. Bei 1.500 Euro Netto und 50.000 Euro Schulden betraegt die Quote 0 Prozent, und die gesamten 50.000 Euro werden erlassen.

Der Treuhaender erhaelt in diesem Fall nur die Mindestverguetung von 499,80 Euro brutto fuer drei Jahre. Die Restschuldbefreiung wird nach § 301 InsO nach genau 36 Monaten erteilt, unabhaengig von der Hoehe der Insolvenzquote.

Auch bei einer Quote von 0 Prozent wird der Schuldner von seinen Verbindlichkeiten befreit, sofern er seine Obliegenheiten nach § 295 InsO erfuellt hat. Die dreijaerige Frist gilt seit dem SanInsFoG 2020.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro Nettoeinkommen, keinen Unterhaltspflichten und 30.000 Euro Schulden aus Kreditverbindlichkeiten und offenen Rechnungen beantragt die Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens.

Schritt 1 — Pfaendbarer Betrag: Grundfreibetrag 1.587,40 Euro, Nettoeinkommen 2.000 Euro. Differenz: 2.000 − 1.587,40 = 412,60 Euro. Pfaendungssatz bei null Unterhaltspflichtigen: 70 Prozent.

Pfaendbarer Betrag: 412,60 × 70 Prozent = 288,82 Euro monatlich. Schritt 2 — Gesamtzahlung ueber 36 Monate: 288,82 × 36 = 10.397,52 Euro. Schritt 3 — Treuhaenderkosten nach InsVV: 10.397,52 × 5 Prozent = 519,88 Euro netto.

Zuzueglich 19 Prozent USt: 519,88 × 1,19 = 618,65 Euro brutto. Schritt 4 — Auszahlung an Glaeubiger: 10.397,52 − 618,65 = 9.778,87 Euro. Schritt 5 — Insolvenzquote: 9.778,87 ÷ 30.000 × 100 = 32,6 Prozent.

Schritt 6 — Restschuldbefreiung: Nach 36 Monaten werden die verbleibenden 20.221,13 Euro nach § 301 InsO erlassen. Dem Arbeitnehmer stehen waehrend der gesamten Wohlverhaltensperiode monatlich 1.711,18 Euro zum Leben zur Verfuegung.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Bruttoeinkommen statt Nettoeinkommen eingeben. Die Pfaendungstabelle nach § 850c ZPO bezieht sich auf das Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Wer das Brutto einsetzt, ueberschaetzt den pfaendbaren Betrag und damit die Gesamtzahlung an die Glaeubiger erheblich. Zweiter Fehler: Die alte sechsjaehrige Wohlverhaltensperiode annehmen.

Seit dem SanInsFoG 2020 betraegt die Wohlverhaltensperiode nur noch 36 Monate. Wer mit sechs Jahren rechnet, verdoppelt die erwartete Gesamtzahlung. Bei 288,82 Euro pfaendbarem Betrag monatlich waeren das 20.795,04 Euro statt 10.397,52 Euro.

Dritter Fehler: Die Treuhaenderkosten vergessen. Nicht die gesamte Gesamtzahlung fliesst an die Glaeubiger. Der Treuhaender wird vorrangig bedient.

Bei einer Gesamtzahlung von 10.397,52 Euro gehen 618,65 Euro an den Treuhaender und nur 9.778,87 Euro an die Glaeubiger. Vierter Fehler: Annehmen, dass eine hohe Quote die Restschuldbefreiung beschleunigt.

Seit dem SanInsFoG 2020 wird die Restschuldbefreiung nach 36 Monaten erteilt, unabhaengig von der erzielten Quote. Auch bei 0 Prozent Quote erhaelt der Schuldner die Befreiung.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Privatinsolvenz-Rechner berechnet pfaendbaren Betrag, Gesamtzahlung ueber 36 Monate, Treuhaenderkosten nach InsVV, Auszahlung an Glaeubiger, Insolvenzquote und erlassene Schulden nach Restschuldbefreiung.

Rechtsgrundlage sind §§ 286-303 InsO, § 850c ZPO und die Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80).

Gib Nettoeinkommen, Zahl der Unterhaltspflichtigen und Gesamtschulden ein, um sofort zu sehen, wie viel waehrend der dreijaerigen Wohlverhaltensperiode an die Glaeubiger fliesst und welcher Betrag erlassen wird.

Bei 2.000 Euro Netto ohne Unterhaltspflichten und 30.000 Euro Schulden betraegt die Quote 32,6 Prozent: 9.778,87 Euro fliessen an die Glaeubiger, 20.221,13 Euro werden erlassen.

Die Restschuldbefreiung wird nach 36 Monaten erteilt, unabhaengig von der Quote (SanInsFoG 2020). Die Ergebnisse dienen als Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt fuer Insolvenzrecht.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Pfaendbarer Betrag 0 Euro/Monat | Gesamtzahlung 0 Euro | Treuhaenderkosten 499,80 Euro | Auszahlung an Glaeubiger 0 Euro | Insolvenzquote 0 % | Erlassene Schulden 50.000 Euro

1.500 Euro Netto, 0 Unterhaltspflichtige, 50.000 Euro Schulden (unter Grundfreibetrag)

Monatliches Nettoeinkommen
1500
Unterhaltspflichtige Personen
0
Gesamtschulden
50000

Beispiel 2 · Mittel · Pfaendbarer Betrag 192,94 Euro/Monat | Gesamtzahlung 6.945,84 Euro | Treuhaenderkosten 499,80 Euro | Auszahlung an Glaeubiger 6.446,04 Euro | Insolvenzquote 16,1 % | Erlassene Schulden 33.553,96 Euro

3.000 Euro Netto, 2 Unterhaltspflichtige, 40.000 Euro Schulden

Monatliches Nettoeinkommen
3000
Unterhaltspflichtige Personen
2
Gesamtschulden
40000

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Weiternutzung

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  • Zeitstrahl einer Verbraucherinsolvenz: Eroeffnung, 36 Monate Wohlverhaltensperiode mit monatlicher Abfuehrung des pfaendbaren Betrags an den Treuhaender, Restschuldbefreiung am Ende.

    Ablauf der Privatinsolvenz: 36 Monate Wohlverhaltensperiode

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           alt="Zeitstrahl einer Verbraucherinsolvenz: Eroeffnung, 36 Monate Wohlverhaltensperiode mit monatlicher Abfuehrung des pfaendbaren Betrags an den Treuhaender, Restschuldbefreiung am Ende."
           width="760" height="360">
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/privatinsolvenz-rechner">Ablauf der Privatinsolvenz: 36 Monate Wohlverhaltensperiode auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/privatinsolvenz-rechner
  • Flussdiagramm der Geldverteilung bei Privatinsolvenz: 10.397 EUR Gesamtzahlung abzueglich 619 EUR Treuhaenderkosten ergibt 9.779 EUR an Glaeubiger bei 30.000 EUR Schulden, Insolvenzquote 32,6 Prozent, 20.221 EUR Restschuld erlassen.

    Privatinsolvenz Geldfluss: Gesamtzahlung Treuhaenderkosten Glaeubiger

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           alt="Flussdiagramm der Geldverteilung bei Privatinsolvenz: 10.397 EUR Gesamtzahlung abzueglich 619 EUR Treuhaenderkosten ergibt 9.779 EUR an Glaeubiger bei 30.000 EUR Schulden, Insolvenzquote 32,6 Prozent, 20.221 EUR Restschuld erlassen."
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/privatinsolvenz-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Berechnung basiert auf der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (gültig ab 01.07.2026) und den InsVV-Sätzen für die Treuhändervergütung. Die Ergebnisse dienen als Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung oder Schuldnerberatung.

Quelle: InsO §§ 286–303 + § 850c ZPO + Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) + InsVV

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
§ 850c ZPO + Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) + InsVV (Treuhändervergütung) + InsO §§ 286–303 (Restschuldbefreiung, 3-Jahres-Frist seit SanInsFoG 2020)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Privatinsolvenz-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/privatinsolvenz-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Privatinsolvenz-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/privatinsolvenz-rechner

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