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Mütterrente berechnen: Rentenzuschlag für Kindererziehung

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Kurzantwort

Mütterrente berechnen: Kinderzahlen vor und ab 1992 eingeben — der Rechner ermittelt die Entgeltpunkte und den monatlichen Rentenzuschlag für Kindererziehungszeiten nach aktuell geltendem Recht (2,5 EP vor 1992, 3,0 EP ab 1992). Ab 01.01.2027 gleicht die Mütterrente III beide Werte auf 3,0 EP an.

Mütterrente berechnen: Entgeltpunkte und monatlichen Rentenzuschlag für...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Mütterrente-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Mütterrente ist ein umgangssprachlicher Begriff für die nachträgliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden seit der Mütterrente II (2019) aktuell 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben — statt nur einem Punkt wie vor 2014.

Kinder ab 1992 erhalten weiterhin 3,0 Entgeltpunkte. Jeder Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente um den aktuellen Rentenwert.

Ab 01.01.2027 gleicht die bereits beschlossene Mütterrente III (Rentenpaket 2025) beide Werte auf 3,0 EP an — dieser Rechner bildet den bis dahin geltenden Stand ab.

Der Rechner ermittelt aus der Anzahl der Kinder und dem aktuellen Rentenwert die Entgeltpunkte und den monatlichen sowie jährlichen Rentenzuschlag.

Im Standardfall — zwei Kinder vor 1992 bei einem Rentenwert von 42,52 Euro (ab 01.07.2026) — ergibt das 5,0 Entgeltpunkte und einen monatlichen Zuschlag von 212,60 Euro.

Die Ergebnisse dienen der Orientierung; verbindlich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Mütterrente: Entgeltpunkte je Kind nach Geburtsjahr und Gesetzesänderung

Eingaben

Kinderzahl eingeben: Mütterrente und Rentenzuschlag berechnen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst drei Eingaben. Bei Kinder geboren vor 1992 trägst du die Zahl deiner Kinder ein, die vor dem 1.

Januar 1992 geboren wurden. Für diese Kinder gelten 2,5 Entgeltpunkte pro Kind — das ist der Kern der Mütterrente. Bei Kinder geboren ab 1992 gibst du die Zahl der Kinder ein, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden.

Für sie gelten 3,0 Entgeltpunkte pro Kind, da die reguläre Anerkennungsdauer von drei Jahren gilt. Der Aktuelle Rentenwert ist der Eurobetrag, den ein Entgeltpunkt pro Monat an Rente bringt. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst.

Der voreingestellte Wert von 42,52 Euro gilt ab dem 01.07.2026 (zuvor, ab 01.07.2025, waren es 40,79 Euro). Den aktuellen Wert findest du auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung oder in deiner Renteninformation.

Die Kindererziehungszeiten gelten unabhängig vom Geschlecht: Auch Väter, die die Erziehung übernommen haben, profitieren.

Praxisfälle

Wofür du den Mütterrente-Rechner brauchst: sieben typische Fälle

Jeder Fall nennt die Suchfrage, die passende Eingabe und das Ergebnis aus der Rechenfunktion – von der Standardrechnung über die Mütterrente III bis zur Abgrenzung von der Grundrente.

  1. Zwei Kinder vor 1992: der häufigste Fall

    „Wie hoch ist die Mütterrente bei zwei Kindern?“

    Eingabe
    2 Kinder vor 1992, 0 Kinder ab 1992, Rentenwert 42,52 €
    Ergebnis
    212,60 € brutto/Monat (2.551,20 €/Jahr) aus 5,0 Entgeltpunkten (2 × 2,5 EP).
  2. Vier Kinder vor 1992: maximale Wirkung der Mütterrente

    „Wie viel Rente bekommt man bei vier Kindern vor 1992?“

    Eingabe
    4 Kinder vor 1992, 0 Kinder ab 1992, Rentenwert 42,52 €
    Ergebnis
    425,20 € brutto/Monat aus 10,0 Entgeltpunkten – allein aus Kindererziehungszeiten, ohne weitere EP aus Erwerbstätigkeit.
  3. Ein Kind vor 1992: kleinster Einzelfall

    „Wie viel Rente bekomme ich pro Kind vor 1992?“

    Eingabe
    1 Kind vor 1992, 0 Kinder ab 1992, Rentenwert 42,52 €
    Ergebnis
    106,30 € brutto/Monat (2,5 EP) – ab 01.01.2027 steigt das durch die Mütterrente III auf 127,56 €, ausgezahlt rückwirkend ab 2028.
  4. Gemischt: Kinder vor und nach 1992

    „Wie viel Rente bekomme ich für Kinder vor und nach 1992?“

    Eingabe
    2 Kinder vor 1992, 1 Kind ab 1992, Rentenwert 42,52 €
    Ergebnis
    340,16 € brutto/Monat (8,0 EP) – aktuell 106,30 € je Kind vor 1992 gegenüber 127,56 € je Kind ab 1992.
  5. Mütterrente 3: Was ändert sich 2027?

    „Was ist Mütterrente 3 und wer bekommt sie?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe – bereits beschlossene Gesetzesänderung (Rentenpaket 2025)
    Ergebnis
    Ab 01.01.2027 steigen die Entgeltpunkte für Kinder vor 1992 von 2,5 auf 3,0 EP – rund 10 Millionen Rentenkonten sind betroffen.
  6. Mütterrente-Nachzahlung: wann kommt sie?

    „Gibt es eine Nachzahlung für die Mütterrente?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe – gesetzlicher Auszahlungstermin der Mütterrente III
    Ergebnis
    Ja: Ausgezahlt wird ab 2028, rückwirkend für 2027 – je Kind vor 1992 rund 255,12 € zusätzlich für das Jahr 2027 (beim heutigen Rentenwert von 42,52 €).
  7. Mütterrente und Grundrente: zwei getrennte Zuschläge

    „Zählt die Mütterrente zur Grundrente dazu?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe – Begriffsabgrenzung
    Ergebnis
    Nein, beide Zuschläge sind unabhängig voneinander und addieren sich zur Gesamtrente.

    Grundrentenzuschlag-Rechner: Zuschlag berechnen

Berechnung

So berechnet sich die Mütterrente: Entgeltpunkte mal Rentenwert (§ 249 SGB VI)

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung läuft in drei Schritten. Schritt 1 — Entgeltpunkte ermitteln: Kinder vor 1992 erhalten je 2,5 Entgeltpunkte (EP), Kinder ab 1992 je 3,0 EP.

Die Summe ergibt die Gesamt-Entgeltpunkte. Beispiel: 2 Kinder vor 1992 und 1 Kind ab 1992 ergeben 2 × 2,5 + 1 × 3,0 = 8,0 EP. Schritt 2 — Monatlicher Rentenzuschlag: Gesamt-EP × aktueller Rentenwert.

Bei 8,0 EP und einem Rentenwert von 42,52 Euro (ab 01.07.2026) ergibt das 340,16 Euro pro Monat. Schritt 3 — Jährlicher Rentenzuschlag: Monatlicher Zuschlag × 12. Im Beispiel 340,16 × 12 = 4.081,92 Euro pro Jahr.

Der Unterschied zwischen Kindern vor und ab 1992 erklärt sich historisch: Ursprünglich wurde für Kinder vor 1992 nur ein Jahr Erziehungszeit anerkannt (1 EP). Die Mütterrente I (2014) erhöhte auf 2 EP, die Mütterrente II (2019) auf 2,5 EP.

Für Kinder ab 1992 galten von Anfang an 3 Jahre (3 EP).

Diese Lücke von 0,5 EP ist inzwischen per Gesetz geschlossen worden: Die Mütterrente III (Rentenpaket 2025, verkündet 23.12.2025) hebt den Wert für Kinder vor 1992 zum 01.01.2027 auf ebenfalls 3,0 EP an — ausgezahlt wird das technisch bedingt erst ab 2028, dann rückwirkend für 2027.

Nachschlagen

Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Übersicht der anerkannten Entgeltpunkte je Kind nach Geburtsjahr und Gesetzesänderung
RegelungKinder vor 1992Kinder ab 1992Gültig seit
Vor Mütterrente1,0 EP (1 Jahr)3,0 EP (3 Jahre)1992
Mütterrente I2,0 EP (2 Jahre)3,0 EP (3 Jahre)Juli 2014
Mütterrente II2,5 EP (2,5 Jahre)3,0 EP (3 Jahre)Januar 2019

EP = Entgeltpunkte. Jeder EP erhöht die monatliche Rente um den aktuellen Rentenwert (ab 01.07.2026: 42,52 €). Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich zum erziehenden Elternteil. Ab 01.01.2027 gleicht die Mütterrente III (Rentenpaket 2025) die Werte für Kinder vor 1992 auf 3,0 EP an — siehe zweite Tabelle.

Mütterrente III: Was sich ab 2027 ändert

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Bereits beschlossene Gleichstellung der Entgeltpunkte durch das Rentenpaket 2025 — noch nicht in diesem Rechner abgebildet, da aktuell (2026) geltendes Recht angezeigt wird
Bis 31.12.2026 (geltend)Ab 01.01.2027 (beschlossen)
Entgeltpunkte je Kind vor 19922,5 EP3,0 EP (+0,5 EP)
Anerkannte Erziehungszeit je Kind vor 199230 Monate36 Monate
Zusatzbetrag je Kind vor 1992 und Jahr (Rentenwert 42,52 €)–rund 255,12 € pro Jahr (0,5 EP × 42,52 € × 12)
Technische Auszahlung–ab 2028, rückwirkend für 2027
Betroffene–rund 10 Millionen Renten-Konten mit Kindern vor 1992

Rechtsgrundlage: Rentenpaket 2025, vom Bundestag am 05.12.2025 beschlossen, vom Bundesrat am 19.12.2025 gebilligt, verkündet im Bundesgesetzblatt am 23.12.2025. Der Anspruch entsteht zum 01.01.2027, die Deutsche Rentenversicherung kann die höheren Beträge aus technischen Gründen aber erst ab 2028 auszahlen — wer schon vor 2028 Rente bezieht, bekommt 2027 rückwirkend nachgezahlt; wer ab 2028 neu in Rente geht, erhält den höheren Betrag von Beginn an. Der Zusatzbetrag je Jahr kann höher ausfallen, falls der Rentenwert zum 01.07.2027 erneut steigt. Dieser Rechner bildet weiterhin die bis 31.12.2026 geltende Rechtslage (2,5 EP) ab; nur Orientierung, keine Rentenberatung.

Ausblick

Mütterrente III 2027/2028: Gleichstellung und Nachzahlung bereits beschlossen

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Mütterrente III ist bereits beschlossenes Recht: Der Bundestag verabschiedete das Rentenpaket 2025 am 05.12.2025, der Bundesrat billigte es am 19.12.2025, verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt am 23.12.2025.
  • Zum 01.01.2027 steigen die Entgeltpunkte für jedes vor 1992 geborene Kind von 2,5 auf 3,0 EP – Kinder vor und ab 1992 sind damit rentenrechtlich erstmals vollständig gleichgestellt. Rund 10 Millionen Rentenkonten sind betroffen.
  • Auszahlen kann die Deutsche Rentenversicherung die höheren Beträge aus technischen Gründen erst ab 2028. Wer schon vor 2028 Rente bezieht, bekommt den Anspruch für 2027 rückwirkend im Folgejahr nachgezahlt; wer ab 2028 neu in Rente geht, erhält den höheren Wert von Beginn an.
  • Rechenbeispiel beim heutigen Rentenwert von 42,52 Euro: Die zusätzlichen 0,5 EP je Kind vor 1992 bringen rund 21,26 Euro mehr im Monat beziehungsweise rund 255,12 Euro für das Nachzahlungsjahr 2027 – steigt der Rentenwert zum 01.07.2027 erneut, fällt der Betrag entsprechend höher aus.
  • Dieser Rechner bildet weiterhin die bis 31.12.2026 geltende Rechtslage ab (2,5 EP für Kinder vor 1992) und wird auf 3,0 EP umgestellt, sobald die Mütterrente III tatsächlich angewendet wird.

Stand: 02.10.2026 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung – FAQ Rentenpaket 2025 (Mütterrente III)

Expertenmodus

Häufige Fragen: Mütterrente, Mütterrente III und Nachzahlung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist die Mütterrente und wie hoch ist sie?

Die Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch, sondern die nachträgliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 249 SGB VI).

Für jedes vor 1992 geborene Kind werden aktuell 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben, für Kinder ab 1992 sind es 3,0 Entgeltpunkte. Jeder Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente um den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (ab 01.07.2026).

Zwei Kinder vor 1992 ergeben damit 5,0 Entgeltpunkte und 212,60 Euro monatlichen Zuschlag, vier Kinder vor 1992 bringen 425,20 Euro.

Die Mütterrente wird automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt und fließt in die reguläre Altersrente ein — es gibt dafür keinen gesonderten Bescheid.

Wie hoch ist die Mütterrente pro Kind?

Ein vor 1992 geborenes Kind bringt aktuell 2,5 Entgeltpunkte, das sind beim Rentenwert von 42,52 Euro (ab 01.07.2026) genau 106,30 Euro monatlicher Zuschlag.

Ein ab 1992 geborenes Kind bringt 3,0 Entgeltpunkte, also 127,56 Euro im Monat — ein Unterschied von 21,26 Euro je Kind, der aus der historisch kürzeren Anerkennungsdauer vor 1992 stammt.

Diese Differenz wird durch die bereits beschlossene Mütterrente III zum 01.01.2027 beseitigt: Dann bringt auch ein Kind vor 1992 künftig 3,0 Entgeltpunkte.

Bis zur tatsächlichen Auszahlung ab 2028 gilt für laufende Berechnungen weiterhin der aktuelle Wert von 2,5 Entgeltpunkten pro Kind vor 1992.

Was ist Mütterrente III und wer bekommt sie?

Die Mütterrente III ist bereits beschlossenes Recht: Der Bundestag verabschiedete das Rentenpaket 2025 am 05.12.2025, der Bundesrat billigte es am 19.12.2025, verkündet wurde es am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt.

Zum 01.01.2027 steigen die Entgeltpunkte für jedes vor 1992 geborene Kind von 2,5 auf 3,0 — damit sind Kinder vor und ab 1992 rentenrechtlich erstmals vollständig gleichgestellt.

Betroffen sind rund 10 Millionen Rentenkonten mit mindestens einem vor 1992 geborenen Kind, unabhängig davon, ob bereits Rente bezogen wird oder der Rentenbeginn noch bevorsteht.

Dieser Rechner zeigt bis zur tatsächlichen Anwendung weiterhin den aktuell geltenden Wert von 2,5 Entgeltpunkten.

Gibt es eine Nachzahlung für die Mütterrente?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung kann die höheren Beträge aus der Mütterrente III technisch erst ab 2028 auszahlen, obwohl der Anspruch bereits zum 01.01.2027 entsteht.

Wer schon vor 2028 Rente bezieht, bekommt das Jahr 2027 deshalb im Folgejahr rückwirkend nachgezahlt — je Kind vor 1992 sind das rund 255,12 Euro für zwölf Monate, berechnet aus 0,5 zusätzlichen Entgeltpunkten mal dem heutigen Rentenwert von 42,52 Euro mal 12 Monate.

Steigt der Rentenwert zum 01.07.2027 erneut, fällt die Nachzahlung entsprechend höher aus. Wer erst ab 2028 neu in Rente geht, bekommt den höheren Wert direkt von Anfang an eingerechnet, ohne separate Nachzahlung.

Muss ich die Mütterrente extra beantragen?

In der Regel nicht. Die Kindererziehungszeiten werden automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt, sofern sie im Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung erfasst sind.

Prüfe deine Renteninformation: Fehlen dort Kinder oder wirken die Entgeltpunkte zu niedrig, solltest du eine kostenlose Kontenklärung bei der DRV beantragen und die Geburtsurkunden der Kinder nachreichen.

Das gilt besonders für Kinder, die im Ausland geboren wurden, oder wenn die Erziehungszeit zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.

Auch für die Mütterrente III ab 2027 ist voraussichtlich kein gesonderter Antrag nötig — die DRV wendet die neuen Entgeltpunkte automatisch anhand des bestehenden Versicherungskontos an, sobald das Gesetz technisch umgesetzt ist.

Gilt die Mütterrente nur für Mütter?

Nein, trotz des Namens ist die Mütterrente geschlechtsneutral geregelt.

Die Kindererziehungszeiten können auch dem Vater zugeordnet werden, wenn er die Erziehung überwiegend übernommen hat — maßgeblich ist, wer sich tatsächlich um das Kind gekümmert hat, nicht das Geschlecht.

Allerdings kann für denselben Erziehungszeitraum immer nur ein Elternteil die Entgeltpunkte erhalten; eine Aufteilung zwischen beiden Eltern ist für unterschiedliche Zeitabschnitte möglich, aber nicht gleichzeitig für dieselben Monate.

Welcher Elternteil die Zeiten zugeordnet bekommt, lässt sich bei der Deutschen Rentenversicherung per gemeinsamer Erklärung festlegen oder nachträglich klären.

Warum bringen Kinder vor 1992 weniger Entgeltpunkte als Kinder ab 1992?

Das hat historische Gründe: Ursprünglich wurde für vor 1992 geborene Kinder nur ein Jahr Erziehungszeit anerkannt (1,0 Entgeltpunkt).

Die Mütterrente I (2014) erhöhte das auf 2,0 Entgeltpunkte, die Mütterrente II (2019) auf die aktuell geltenden 2,5 Entgeltpunkte.

Für ab 1992 geborene Kinder galten dagegen von Anfang an drei volle Jahre (3,0 Entgeltpunkte), weil die Anerkennungsdauer damals bereits gesetzlich verlängert worden war.

Diese verbleibende Lücke von 0,5 Entgeltpunkten ist mittlerweile per Gesetz geschlossen: Die Mütterrente III hebt den Wert für Kinder vor 1992 zum 01.01.2027 ebenfalls auf 3,0 Entgeltpunkte an, ausgezahlt wird das rückwirkend ab 2028.

Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja, die Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten erhöhen die reguläre Altersrente und zählen als Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung für die Grundsicherung im Alter mit — sie werden also voll angerechnet.

Anders beim Grundrentenzuschlag: Der bleibt im Rahmen der Einkommensprüfung nach § 97a SGB VI teilweise anrechnungsfrei.

Mütterrente und Grundrentenzuschlag sind zwei unabhängige Zuschläge, die sich zur Gesamtrente addieren können, aber unterschiedlichen Regeln folgen.

Wie hoch ein möglicher Grundrentenzuschlag zusätzlich ausfällt, lässt sich mit dem Grundrentenzuschlag-Rechner im selben Portalbereich separat abschätzen.

Hinweise

Mütterrente richtig nutzen: Kontenklärung und Mütterrente III im Blick

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Gib 2 Kinder vor 1992 und 0 Kinder ab 1992 ein: Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro (ab 01.07.2026) erhältst du 5,0 Entgeltpunkte und 212,60 Euro monatlichen Zuschlag. Ändere dann auf 3 Kinder vor 1992: Die EP steigen auf 7,5 und der Zuschlag auf 318,90 Euro.

Jedes weitere Kind vor 1992 bringt aktuell 2,5 EP × 42,52 Euro = 106,30 Euro pro Monat. Füge jetzt 1 Kind ab 1992 hinzu: Die EP steigen um 3,0 auf 10,5 und der monatliche Zuschlag auf 446,46 Euro.

Der Unterschied je Kind — 106,30 Euro (vor 1992) gegenüber 127,56 Euro (ab 1992) — zeigt die noch bestehende Lücke von 0,5 EP.

Diese Lücke schließt die bereits beschlossene Mütterrente III zum 01.01.2027: Ab dann bringt auch ein Kind vor 1992 rechnerisch 127,56 Euro pro Monat (beim heutigen Rentenwert) statt 106,30 Euro — der Rechner zeigt bis dahin den aktuell geltenden Wert von 2,5 EP.

Die Kindererziehungszeiten werden automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt, sofern sie im Versicherungskonto erfasst sind.

Prüfe deine Renteninformation oder beantrage eine Kontenklärung bei der DRV, um sicherzustellen, dass alle Kinder berücksichtigt werden. Monatlicher Rentenzuschlag je Kind in Abhängigkeit vom Rentenwert

Anwendung

Mütterrente berechnen: Praxisbeispiel mit drei Kindern

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Maria ist 62 Jahre alt und hat drei Kinder: zwei geboren 1985 und 1988 (vor 1992) sowie eins geboren 1994 (ab 1992). Sie möchte wissen, wie viel die Kindererziehungszeiten zu ihrer Rente beitragen.

Sie trägt 2 Kinder vor 1992 und 1 Kind ab 1992 ein, der Rentenwert bleibt beim aktuellen Stand von 42,52 Euro (ab 01.07.2026). Das Ergebnis: 5,0 EP aus den Kindern vor 1992 plus 3,0 EP aus dem Kind ab 1992 ergeben 8,0 Entgeltpunkte gesamt.

Der monatliche Zuschlag beträgt 340,16 Euro, jährlich 4.081,92 Euro. Zum Vergleich: Ohne die Mütterrente II hätten die beiden älteren Kinder nur je 2,0 EP gebracht — der Zuschlag wäre um 42,52 Euro pro Monat geringer gewesen.

Ab 01.01.2027 greift zusätzlich die Mütterrente III: Dann bringen auch ihre beiden älteren Kinder je 3,0 EP, ihr Zuschlag stiege (beim heutigen Rentenwert) auf 382,68 Euro — ausgezahlt wird das aber erst ab 2028, rückwirkend für 2027.

Maria prüft ihre Renteninformation und sieht, dass alle drei Kinder im Versicherungskonto erfasst sind. Für die Gesamtrente addiert sie den Zuschlag zu ihren Entgeltpunkten aus Erwerbstätigkeit.

Wie viel nach Kranken- und Pflegeversicherung von der Gesamtrente übrig bleibt, berechnet sie mit dem Rente-Brutto-Netto-Rechner. Ob ein Grundrentenzuschlag hinzukommt, prüft der Grundrentenzuschlag-Rechner.

Fallstricke

Mütterrente ist keine eigene Rentenart: typische Irrtümer

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist die Annahme, dass die Mütterrente eine eigenständige Rentenart ist. Tatsächlich handelt es sich um zusätzliche Entgeltpunkte, die in die reguläre Altersrente einfließen — es gibt keinen separaten Mütterrenten-Bescheid.

Zweiter Fehler: glauben, alle Kinder würden gleich bewertet. Kinder vor 1992 bringen 2,5 EP, Kinder ab 1992 bringen 3,0 EP — die Grenze ist der 1. Januar 1992. Dritter Fehler: den Rentenwert als festen Betrag behandeln. Er wird jährlich zum 1.

Juli angepasst; der Rechner zeigt den Zuschlag zum eingegebenen Rentenwert, nicht den Betrag in 10 oder 20 Jahren. Vierter Fehler: davon ausgehen, dass die Mütterrente nur für Mütter gilt.

Die Kindererziehungszeiten können auch dem Vater zugeordnet werden, wenn er die Erziehung überwiegend übernommen hat — allerdings immer nur einem Elternteil. Fünfter Fehler: den Rechner für die Gesamtrente halten.

Er zeigt nur den Zuschlag aus Kindererziehungszeiten, nicht die volle Rente mit allen weiteren Entgeltpunkten aus Erwerbstätigkeit, Pflege oder anderen Beitragszeiten. Sechster Fehler: davon ausgehen, die Mütterrente III gelte bereits jetzt.

Sie ist zwar seit 23.12.2025 beschlossenes Recht (Rentenpaket 2025) und hebt Kinder vor 1992 zum 01.01.2027 auf 3,0 EP an, ausgezahlt wird die höhere Rente aber erst ab 2028 — wer schon vorher Rente bezieht, bekommt 2027 im Folgejahr nachgezahlt.

Bis zum 31.12.2026 gelten weiterhin 2,5 EP, wie dieser Rechner sie zeigt.

Nächster Schritt

Mütterrente-Rechner in Kürze: Entgeltpunkte und Zuschlag je Kind

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Mütterrente-Rechner zeigt, wie viele Entgeltpunkte Kindererziehungszeiten bringen und wie hoch der monatliche Rentenzuschlag ist. Kinder vor 1992 erhalten aktuell 2,5 EP, Kinder ab 1992 erhalten 3,0 EP pro Kind.

Bei zwei Kindern vor 1992 und einem Rentenwert von 42,52 Euro (ab 01.07.2026) ergibt das 212,60 Euro monatlichen Zuschlag. Den aktuellen Rentenwert findest du in deiner Renteninformation oder auf der Webseite der DRV.

Ab 01.01.2027 gleicht die bereits beschlossene Mütterrente III beide Werte auf 3,0 EP an, ausgezahlt wird das rückwirkend ab 2028. Wie viel von der Gesamtrente netto bleibt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner. Wann du in Rente gehen kannst, berechnet der Renteneintritts-Rechner.

Keine Rentenberatung, Stand 2026.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Mütterrente nach Kinderzahl und Geburtsjahr

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 318,90 € monatlicher Rentenzuschlag

Drei Kinder vor 1992

Kinder geboren vor 1992
3
Kinder geboren ab 1992
0
Aktueller Rentenwert
42,52

Beispiel 2 · Mittel · 340,16 € monatlicher Rentenzuschlag

Gemischt: 2 vor 1992, 1 ab 1992

Kinder geboren vor 1992
2
Kinder geboren ab 1992
1
Aktueller Rentenwert
42,52

Beispiel 3 · Komplex · 425,20 € monatlicher Rentenzuschlag

Vier Kinder vor 1992: maximale Wirkung der Mütterrente

Kinder geboren vor 1992
4
Kinder geboren ab 1992
0
Aktueller Rentenwert
42,52

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  • Balkendiagramm: Kinder vor 1992 erhalten seit Mütterrente II 2,5 Entgeltpunkte, Kinder ab 1992 erhalten 3,0 Entgeltpunkte.

    Entgeltpunkte je Kind nach Geburtsjahr und Gesetzesänderung

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/muetterrente-rechner">Entgeltpunkte je Kind nach Geburtsjahr und Gesetzesänderung auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Vergleichsdiagramm: Monatlicher Zuschlag pro Kind vor 1992 und ab 1992 bei unterschiedlichen Rentenwerten.

    Monatlicher Rentenzuschlag je Kind in Abhängigkeit vom Rentenwert

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Mütterrente wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berücksichtigt. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

Quelle: Kindererziehungszeiten nach § 56 und § 249 SGB VI, aktueller Rentenwert der Deutschen Rentenversicherung (42,52 € ab 01.07.2026)

Stand: 2026-10-02

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
02. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Gesetzliche Rente
Formeln basieren auf
Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI, Entgeltpunkte nach § 249 SGB VI (vor 1992: 2,5 EP, ab 1992: 3,0 EP), aktueller Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026). Ab 01.01.2027 steigt der Wert für Kinder vor 1992 durch das Rentenpaket 2025 (Mütterrente III, verkündet 23.12.2025) auf 3,0 EP - von diesem Rechner noch nicht angewendet, da aktuell (Stand 2026) geltendes Recht abgebildet wird.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Mütterrente-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/muetterrente-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Mütterrente-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/muetterrente-rechner

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