Überblick
Was ist Schlechtwettergeld?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wie viel Schlechtwettergeld – amtlich Saison-Kurzarbeitergeld – Beschäftigte im Baugewerbe während der Schlechtwetterzeit bekommen, zeigt dieser Rechner. Die Schlechtwetterzeit läuft nach § 101 SGB III vom 1.
Dezember bis zum 31. März.
In dieser Zeit haben Beschäftigte des Baugewerbes, des Gerüstbauer- und Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld, sobald witterungsbedingt mindestens eine Arbeitsstunde an einem Arbeitstag ausfällt (Ausfalltag, § 101 Abs. 6 SGB III).
Das Saison-Kurzarbeitergeld selbst wird nach denselben Regeln wie das ganzjährige Kurzarbeitergeld berechnet: 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent (§ 101 Abs. 7 in Verbindung mit §§ 105 und 106 SGB III).
Anders als der bestehende Kurzarbeitergeld-Rechner, der das allgemeine, branchenoffene Kurzarbeitergeld für jeden Betrieb schätzt, rechnet dieser Rechner ausschließlich die Saison-Variante samt den beiden ergänzenden Leistungen aus § 102 SGB III: dem Zuschuss-Wintergeld für aufgelöstes Arbeitszeitguthaben und dem Mehraufwands-Wintergeld für zusätzlich geleistete Winterstunden.
Der Rechner ermittelt Saison-Kug, Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld und den verbleibenden Verdienstausfall in einem Schritt.
Er richtet sich an Beschäftigte auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen, die ihre Wintermonate finanziell planen wollen.
Die Ergebnisse sind eine vereinfachte Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung; verbindlich bleibt der Bescheid der Agentur für Arbeit.