Überblick
Hortgebühren in Berlin ab der 4. Klasse: Einkommensstufe, Modul und Geschwisterermäßigung
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Hortgebühren in Berlin sind der Elternbeitrag für die ergänzende Förderung und Betreuung an der Grundschule, im Alltag einfach Hort genannt. Sie betreffen dich ab dem Schuljahr, in dem dein Kind in die 4.
Klasse kommt: Bis zur 3. Klasse zahlen Eltern nichts, danach hängt der Beitrag vom Einkommen und von den gebuchten Betreuungszeiten ab (Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz, kurz TKBG).
Der Rechner ordnet dein Familieneinkommen einer von 41 Einkommensstufen zu, liest für das Betreuungsmodul den Tabellenwert der Anlage 2 ab und wendet die Geschwisterermäßigung an.
Die Spanne zeigt ein Beispiel: Für den Nachmittag von 13.30 bis 16.00 Uhr zahlt eine Familie mit 48.000 Euro Einkommen 58 Euro im Monat, die niedrigste Stufe zahlt 11 Euro und die höchste Stufe ab 81.060 Euro zahlt 134 Euro.
Das Mittagessen ist für alle Berliner Grundschulkinder der Klassen 1 bis 6 kostenfrei, der Beitrag deckt nur die Betreuung. Wichtig vor dem Antrag: Reichst du keinen Einkommensnachweis ein, setzt das Jugendamt automatisch den Höchstbetrag fest.
Gerade der Wechsel von der 3. in die 4. Klasse überrascht viele Familien, weil der Hort bis dahin gratis war. Der Rechner zeigt dir die Rechnung rechtzeitig, bevor der Antrag für die 4. Klasse gestellt werden muss.