Überblick
Erschließungskosten fürs Grundstück: Wer zahlt was und nach welchem Schlüssel
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Erschließungsbeitrag ist der Anteil, den die Gemeinde von den Grundstückseigentümern für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße verlangt (§ 127 BauGB). Der Erschließungskosten-Rechner verteilt diesen Aufwand auf dein Grundstück: Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor der zulässigen Vollgeschosse mal Beitragssatz.
Bei 600 m², zwei Vollgeschossen (Faktor 1,25) und 15 Euro je m² Veranlagungsfläche sind das 11.250 Euro, also 18,75 Euro je m² Grundstück.
Die Gemeinde trägt mindestens 10 Prozent des beitragsfähigen Erschließungsaufwands selbst (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB); den Rest teilen sich die Anlieger nach Art und Maß der Nutzung und nach der Grundstücksfläche (§ 131 Abs. 2 BauGB).
Der Rechner richtet sich an Käufer von Bauland, an Eigentümer mit einem Informationsschreiben der Gemeinde und an alle, die den Beitrag in die Finanzierung einplanen.
Er trennt den Beitrag nach Baugesetzbuch von Anschlussbeiträgen für Kanal und Wasser und von den Hausanschlüssen auf dem eigenen Grundstück, die manche Ratgeber unter „Erschließungskosten“ in einen Topf werfen.
Für dieselbe Straße wird der Beitrag nur einmal erhoben, und zwar von dem, dem das Grundstück bei Bekanntgabe des Bescheids gehört (§ 134 Abs. 1 BauGB).