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Erbbaurecht berechnen 2026: Wert, Erbbauzins, Umwandlung

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Kurzantwort

Der Erbbaurecht-Rechner bewertet Erbbaurecht und Erbbaugrundstück nach dem Gedankengang der §§ 49 bis 52 und § 34 ImmoWertV: Aus Bodenwert, Erbbauzins, Restlaufzeit und Liegenschaftszinssatz folgen Barwertfaktor, Wert beider Seiten und eine Orientierungsspanne für den Kauf des Grundstücks. Dazu rechnet er den Erbbauzins aus Bodenwert und Zinssatz. Ein Verkehrswertgutachten ersetzt er nicht. Stand: Rechtsstand Oktober 2026.

Erbbaurecht berechnen: Wert des Erbbaurechts und des Erbbaugrundstücks nach ImmoWertV

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Erbbaurecht berechnen: Wert von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück nach ImmoWertV

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG).

Dafür zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer meist einen Erbbauzins, ein Entgelt in wiederkehrenden Leistungen (§ 9 Abs. 1 ErbbauRG).

Wer ein Erbbaurecht kauft, verkauft, erbt, beleiht oder in Eigentum umwandeln will, braucht zwei Werte: den des Erbbaurechts und den des Erbbaugrundstücks, auf dem es liegt.

Der Erbbaurecht-Rechner bildet beide nach dem Gedankengang der §§ 49 bis 52 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ab.

Der Begriff fasst zwei Seiten zusammen: Wer das Haus besitzt, hält das Erbbaurecht; wer den Boden besitzt, hält das Erbbaugrundstück und bekommt den Erbbauzins. Beide Seiten brauchen dieselbe Rechnung, bewerten aber aus entgegengesetzter Richtung.

Im Standardfall mit 300.000 Euro Bodenwert, 6.000 Euro Erbbauzins im Jahr, 60 Jahren Restlaufzeit und 3 Prozent Liegenschaftszinssatz ergibt der Barwertfaktor 27,6756.

Das Erbbaurecht ist dann 83.027 Euro wert, das Erbbaugrundstück 216.973 Euro; zusammen entsprechen beide dem Bodenwert. Das ist ein Orientierungswert, kein Gutachten. Der Rechner bewertet nach ImmoWertV, also nach der Verkehrswertlogik.

Nießbrauch und Wohnrecht bewertet das Bewertungsgesetz mit eigenen Vervielfältigern; dafür gibt es eigene Rechner.

Eingaben

Erbbaurecht berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Wähle zuerst, was du berechnen willst: den Wert des Erbbaurechts, den des Erbbaugrundstücks, die Spanne für den Kauf des Grundstücks oder den Erbbauzins. Der Bodenwert ist der Wert des Bodens ohne Erbbaurecht; du bildest ihn aus Bodenrichtwert mal Fläche.

Den Erbbauzins in Euro je Jahr liest du im Erbbaurechtsvertrag ab, die Restlaufzeit ergibt sich aus Vertragsdauer minus bereits verstrichener Jahre.

Erbbauzinssatz und Liegenschaftszinssatz nennt der Gutachterausschuss; die Vorgabe von je 3 Prozent ist nur ein Beispiel. Im Modus „Erbbauzins“ entfällt der vertragliche Erbbauzins als Eingabe, er ist dort das Ergebnis.

Steht ein Gebäude auf dem Grundstück, trägst du seinen Wertanteil, die Restnutzungsdauer und den Entschädigungssatz aus dem Vertrag ein.

Erbbaurechtsfaktor und Erbbaugrundstücksfaktor sind optional und stehen auf 1,00, solange du keinen Wert des Gutachterausschusses hast. Wer nur den Bodenteil bewerten will, lässt Gebäude, Entschädigung und Faktoren unverändert.

Typische Eingabefehler: das Haus in den Bodenwert einrechnen, den Monatsbetrag des Erbbauzinses ohne Umrechnung einsetzen oder die ursprüngliche Vertragsdauer statt der Restlaufzeit nehmen.

Praxisfälle

Erbbaurecht in der Praxis: fünf Rechenfälle

Fünf typische Suchfragen rund um Erbbaurecht und Erbbauzins, jeweils mit den Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis aus dem Rechner.

  1. Erbbaurecht berechnen: Wert bei 6.000 Euro Erbbauzins

    „Was ist ein Erbbaurecht mit 6.000 Euro Erbbauzins im Jahr wert?“

    Eingabe
    Wert des Erbbaurechts, Bodenwert 300.000 €, Erbbauzins 6.000 € je Jahr, 60 Jahre, Erbbauzinssatz und Liegenschaftszinssatz je 3 %
    Ergebnis
    Erbbaurecht 83.027 €, Erbbaugrundstück 216.973 €, Barwertfaktor 27,6756
  2. Erbbauzins berechnen: 4 Prozent vom Bodenwert

    „Wie hoch ist der Erbbauzins bei 300.000 € Bodenwert und 4 Prozent?“

    Eingabe
    Erbbauzins aus Bodenwert, Bodenwert 300.000 €, Erbbauzinssatz 4 %, 60 Jahre, Liegenschaftszinssatz 3 %
    Ergebnis
    12.000 € je Jahr, 1.000 € je Monat, Barwert über 60 Jahre 332.107 €
  3. Erbbaugrundstück bewerten: Sicht des Eigentümers

    „Was ist ein Erbbaugrundstück mit 30 Jahren Restlaufzeit wert?“

    Eingabe
    Wert des Erbbaugrundstücks, Bodenwert 300.000 €, Erbbauzins 6.000 € je Jahr, 30 Jahre, Erbbauzinssatz 3 %, Liegenschaftszinssatz 4 %
    Ergebnis
    Erbbaugrundstück 196.248 €, Erbbaurecht 51.876 €, Barwertfaktor 17,2920
  4. Erbbaurecht in Eigentum umwandeln: Kaufpreisspanne

    „Was darf der Kauf des Grundstücks vom Erbbaurechtsgeber kosten?“

    Eingabe
    Umwandlung in Eigentum, Bodenwert 400.000 €, Erbbauzins 8.000 € je Jahr, 50 Jahre, Erbbauzinssatz und Liegenschaftszinssatz je 2,5 %
    Ergebnis
    Spanne 343.275 € bis 400.000 €

    Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis berechnen

  5. Erbbaurecht mit Haus: Gebäudewert und Entschädigung

    „Wie wirkt ein Haus mit 70 Jahren Restnutzungsdauer auf ein Erbbaurecht mit 40 Jahren?“

    Eingabe
    Wert des Erbbaurechts, Bodenwert 250.000 €, Erbbauzins 5.000 € je Jahr, 40 Jahre, 3 %, Gebäudewert 200.000 €, Restnutzungsdauer 70 Jahre, Entschädigung 66,67 %
    Ergebnis
    Erbbaurecht 249.029 €, Erbbaugrundstück 200.971 €, abgezinster nicht entschädigter Gebäudeanteil 8.758 €

Berechnung

Barwertfaktor, Bodenwertanteil, abgezinster Bodenwert: so entsteht der Wert

Verstehe den Formelweg.

Rechenweg im Standardfall: 3.000 Euro Zinsdifferenz mal Barwertfaktor 27,6756 ergeben 83.027 Euro für das Erbbaurecht, 216.973 Euro für das Erbbaugrundstück Beide Werte entstehen aus Barwert- und Abzinsungsfaktor. Der Barwertfaktor (Kapitalisierungsfaktor, im Alltag Vervielfältiger) ist (q^n − 1) / (q^n × (q − 1)), der Abzinsungsfaktor 1 / q^n, mit q = 1 + Liegenschaftszinssatz und n = Restlaufzeit (§ 34 ImmoWertV).

Im Standardfall sind das 27,6756 und 0,1697.

Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts ist die kapitalisierte Differenz aus angemessenem und vertraglichem Erbbauzins (§ 50 Abs. 2 ImmoWertV): 9.000 Euro (3 Prozent von 300.000 Euro) minus 6.000 Euro mal 27,6756 sind 83.027 Euro.

Das Erbbaugrundstück ist der abgezinste Bodenwert (300.000 × 0,1697 = 50.920 Euro) plus der kapitalisierte Erbbauzins (6.000 × 27,6756 = 166.053 Euro), zusammen 216.973 Euro (§ 52 Abs. 2).

Reicht die Restnutzungsdauer der Gebäude über das Vertragsende hinaus, wird der nicht entschädigte Gebäudeanteil abgezinst: vom Erbbaurecht abgezogen, zum Erbbaugrundstück addiert.

Dafür nimmt der Rechner an, dass der Gebäudewert linear mit der Restnutzungsdauer sinkt. Ein Faktor des Gutachterausschusses multipliziert das Ergebnis. Alle Beträge sind einzeln auf volle Euro gerundet; die Summenprobe weist Rundungsdifferenzen aus.

Für die Umwandlung zeigt der Rechner eine Spanne: Die Untergrenze ist der Wert des Erbbaugrundstücks, weil der Eigentümer genau dieses belastete Grundstück abgibt; die Obergrenze ist der Bodenwert ohne Erbbaurecht.

Das ist eine Orientierung aus der Wertrechnung, keine gesetzliche Preisformel. Im Modus „Erbbauzins“ gilt schlicht Bodenwert mal Erbbauzinssatz: 300.000 Euro × 4 Prozent = 12.000 Euro im Jahr, 1.000 Euro im Monat.

Wert des Erbbaurechts E gleich G plus (Za minus Zv) mal Barwertfaktor KF minus A; Wert des Erbbaugrundstücks W gleich Bodenwert B mal Abzinsungsfaktor AF plus Zv mal KF plus A.
Wert des Erbbaurechts = Gebäudewert + (angemessener − vertraglicher Erbbauzins) × Barwertfaktor − abgezinster nicht entschädigter Gebäudeanteil; Wert des Erbbaugrundstücks = Bodenwert × Abzinsungsfaktor + vertraglicher Erbbauzins × Barwertfaktor + abgezinster Gebäudeanteil (§§ 34, 50, 52 ImmoWertV); bei 300.000 € Bodenwert, 6.000 € Erbbauzins, 60 Jahren und 3 % sind das 83.027 € und 216.973 €.

Nachschlagen

Vervielfältiger beim Erbbaurecht: Barwertfaktor nach Restlaufzeit und Liegenschaftszinssatz

Der Barwertfaktor (Kapitalisierungsfaktor) rechnet einen jährlichen Erbbauzins in seinen heutigen Wert um. Die Tabelle zeigt ihn für 10 bis 99 Jahre Restlaufzeit und 1 bis 6 Prozent Liegenschaftszinssatz, berechnet mit der Formel aus § 34 Abs. 2 ImmoWertV; es ist keine hinterlegte Zahlenreihe.

Barwertfaktor (Vervielfältiger) für Restlaufzeiten von 10 bis 99 Jahren bei Liegenschaftszinssätzen von 1 bis 6 Prozent, vierstellig gerundet
Restlaufzeit1 %2 %3 %4 %5 %6 %
10 Jahre9,47138,98268,53028,11097,72177,3601
15 Jahre13,865112,849311,937911,118410,37979,7122
20 Jahre18,045616,351414,877513,590312,462211,4699
25 Jahre22,023219,523517,413115,622114,093912,7834
30 Jahre25,807722,396519,600417,292015,372513,7648
40 Jahre32,834727,355523,114819,792817,159115,0463
50 Jahre39,196131,423625,729821,482218,255915,7619
60 Jahre44,955034,760927,675622,623518,929316,1614
70 Jahre50,168537,498629,123423,394519,342716,3845
80 Jahre54,888239,744530,200823,915419,596516,5091
90 Jahre59,160941,586931,002424,267319,752316,5787
99 Jahre62,659242,960331,546924,485219,840316,6146

Formel: (q^n − 1) / (q^n × (q − 1)) mit q = 1 + Liegenschaftszinssatz und n = Restlaufzeit in Jahren, jährlich nachschüssig. Nicht zu verwechseln mit den Vervielfältigern des Bewertungsgesetzes für Nießbrauch und Wohnrecht. Werte aus derselben Funktion wie der Rechner.

Abzinsungsfaktor beim Erbbaugrundstück nach Restlaufzeit und Liegenschaftszinssatz

Mit dem Abzinsungsfaktor wird der Bodenwert, den der Eigentümer erst am Ende des Erbbaurechts wieder frei nutzen kann, auf heute abgezinst (§ 52 Abs. 2 ImmoWertV). Je länger die Restlaufzeit und je höher der Zinssatz, desto kleiner der Faktor.

Abzinsungsfaktor für Restlaufzeiten von 10 bis 99 Jahren bei Liegenschaftszinssätzen von 1 bis 6 Prozent, vierstellig gerundet
Restlaufzeit1 %2 %3 %4 %5 %6 %
10 Jahre0,90530,82030,74410,67560,61390,5584
15 Jahre0,86130,74300,64190,55530,48100,4173
20 Jahre0,81950,67300,55370,45640,37690,3118
25 Jahre0,77980,60950,47760,37510,29530,2330
30 Jahre0,74190,55210,41200,30830,23140,1741
40 Jahre0,67170,45290,30660,20830,14200,0972
50 Jahre0,60800,37150,22810,14070,08720,0543
60 Jahre0,55040,30480,16970,09510,05350,0303
70 Jahre0,49830,25000,12630,06420,03290,0169
80 Jahre0,45110,20510,09400,04340,02020,0095
90 Jahre0,40840,16830,06990,02930,01240,0053
99 Jahre0,37340,14080,05360,02060,00800,0031

Formel: 1 / q^n mit q = 1 + Liegenschaftszinssatz (§ 34 Abs. 3 ImmoWertV). Der abgezinste Bodenwert ist Bodenwert mal Abzinsungsfaktor. Werte aus derselben Funktion wie der Rechner.

Erbbaurecht und Erbbaugrundstück: Wertaufteilung bei 300.000 € Bodenwert nach Restlaufzeit

Die Tabelle zeigt, wie sich ein Bodenwert von 300.000 Euro bei 6.000 Euro vertraglichem Erbbauzins (2 Prozent) und je 3 Prozent Erbbauzins- und Liegenschaftszinssatz auf Erbbaurecht und Erbbaugrundstück verteilt. Mit der Restlaufzeit wandert Wert vom Grundstück zum Erbbaurecht.

Wert des Erbbaurechts und des Erbbaugrundstücks bei 300.000 Euro Bodenwert, 6.000 Euro Erbbauzins und 3 Prozent nach Restlaufzeit von 10 bis 99 Jahren
RestlaufzeitWert ErbbaurechtWert ErbbaugrundstückAnteil Erbbaurecht am Bodenwert
10 Jahre25.591 €274.409 €8,5 %
15 Jahre35.814 €264.187 €11,9 %
20 Jahre44.632 €255.368 €14,9 %
25 Jahre52.239 €247.761 €17,4 %
30 Jahre58.801 €241.199 €19,6 %
40 Jahre69.344 €230.656 €23,1 %
50 Jahre77.189 €222.811 €25,7 %
60 Jahre83.027 €216.973 €27,7 %
70 Jahre87.370 €212.630 €29,1 %
80 Jahre90.602 €209.398 €30,2 %
90 Jahre93.007 €206.992 €31,0 %
99 Jahre94.641 €205.359 €31,5 %

Ohne Gebäude und ohne Marktanpassung, auf volle Euro gerundet. Eigene Werte rechnet der Rechner oben. Die Werte stammen aus derselben Funktion wie der Rechner und sind Beispielrechnungen, keine Marktwerte.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Erbbaurecht, Erbbauzins und Umwandlung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet man den Wert eines Erbbaurechts?

Der finanzmathematische Wert des Erbbaurechts ist nach § 50 Abs. 2 ImmoWertV die Summe aus zwei Teilen: dem Wertanteil des Gebäudes (Wert des fiktiven Volleigentums minus Bodenwert) und der über die Restlaufzeit kapitalisierten Differenz zwischen angemessenem und erzielbarem Erbbauzins.

Bei 300.000 Euro Bodenwert, 3 Prozent Erbbauzinssatz, 6.000 Euro vertraglichem Erbbauzins, 60 Jahren Restlaufzeit und 3 Prozent Liegenschaftszinssatz beträgt die Differenz 3.000 Euro im Jahr. Mal Barwertfaktor 27,6756 ergibt das 83.027 Euro.

Steht ein Gebäude darauf, kommt dessen Wertanteil dazu; ein nach Vertragsende nicht entschädigter Gebäudeanteil wird abgezinst abgezogen. Das Ergebnis ist der finanzmathematische Wert.

Zum Marktpreis kommst du erst mit dem Erbbaurechtsfaktor des Gutachterausschusses (§ 49 Abs. 2 ImmoWertV).

Trage Bodenwert, Erbbauzins und Restlaufzeit im Rechner ein und frage beim Gutachterausschuss nach Zinssatz und Faktor, bevor du einen Preis nennst oder annimmst. Ein Erbbaurechtsfaktor unter 1,00 senkt den Wert, einer darüber hebt ihn.

Wie hoch ist der Erbbauzins bei 300.000 Euro Bodenwert?

Der Erbbauzins ergibt sich aus Bodenwert mal Erbbauzinssatz. Bei 300.000 Euro Bodenwert sind das bei 3 Prozent 9.000 Euro und bei 4 Prozent 12.000 Euro im Jahr, also 1.000 Euro im Monat.

Vereinbart wird der Erbbauzins im Vertrag als Entgelt in wiederkehrenden Leistungen (§ 9 Abs. 1 ErbbauRG). Der Rechner nennt deshalb nicht den ortsüblichen Betrag, sondern den, der aus deinem Satz folgt.

Als angemessenen Erbbauzinssatz definiert § 50 Abs. 3 ImmoWertV den Zinssatz, der sich bei der Neubestellung von Erbbaurechten der betroffenen Grundstücksart am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergibt.

Welcher Satz das für deine Lage ist, sagt der Gutachterausschuss. Über 60 Jahre hat ein Zins von 12.000 Euro bei 3 Prozent Liegenschaftszinssatz einen Barwert von 332.107 Euro.

Wähle im Rechner den Modus „Erbbauzins“, trage Bodenwert und Satz ein und vergleiche das Ergebnis mit dem Betrag in deinem Vertrag.

Welcher Barwertfaktor gilt bei 60 Jahren Restlaufzeit?

Der Barwertfaktor, im Alltag Vervielfältiger genannt, rechnet einen jährlichen Betrag in seinen heutigen Wert um. § 34 Abs. 2 ImmoWertV gibt die Formel vor: (q^n − 1) geteilt durch (q^n × (q − 1)) mit q = 1 + Liegenschaftszinssatz und n = Restlaufzeit.

Bei 60 Jahren ergeben sich 44,9550 bei 1 Prozent, 34,7609 bei 2, 27,6756 bei 3, 22,6235 bei 4, 18,9293 bei 5 und 16,1614 bei 6 Prozent. Ein Euro Erbbauzins im Jahr ist über 60 Jahre bei 3 Prozent also 27,68 Euro wert.

Der Faktor sinkt mit höherem Zins und kürzerer Restlaufzeit. Verwechsle ihn nicht mit den Vervielfältigern des Bewertungsgesetzes für Nießbrauch und Wohnrecht, die eine andere Tabelle für eine andere Aufgabe sind.

Die vollständige Tabelle für 10 bis 99 Jahre und 1 bis 6 Prozent steht unter dem Rechner; sie nutzt dieselbe Funktion wie die Berechnung.

Was bekomme ich fürs Haus, wenn das Erbbaurecht ausläuft?

Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, muss der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Bauwerk zahlen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG).

Wie hoch sie ist und wie sie gezahlt wird, darf der Vertrag regeln, auch einen Ausschluss.

Nur wenn das Erbbaurecht für das Wohnbedürfnis minderbemittelter Bevölkerungskreise bestellt wurde, beträgt sie mindestens zwei Drittel des gemeinen Werts, den das Bauwerk bei Ablauf hat (Abs. 2).

Der Eigentümer kann die Zahlung abwenden, indem er das Erbbaurecht für die voraussichtliche Standdauer des Bauwerks verlängert; lehnst du ab, erlischt der Anspruch (Abs. 3).

Im Rechner trägst du den Entschädigungssatz aus deinem Vertrag und die Restnutzungsdauer des Hauses ein.

Bei 200.000 Euro Gebäudewert, 70 Jahren Restnutzungsdauer, 40 Jahren Restlaufzeit und 66,67 Prozent Entschädigung mindert ein abgezinster Anteil von 8.758 Euro den Wert.

Lies vorher die Entschädigungsklausel im Vertrag, denn sie entscheidet über den Abzug.

Darf der Eigentümer den Erbbauzins erhöhen?

Das hängt vom Vertrag ab, und bei Wohnzwecken setzt § 9a ErbbauRG Grenzen. Dient das Bauwerk Wohnzwecken, begründet eine vereinbarte Anpassungsklausel einen Erhöhungsanspruch nur, soweit er unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unbillig ist.

Unbillig ist eine Erhöhung regelmäßig, wenn sie über die seit Vertragsabschluss eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht.

Geltend machen darf der Eigentümer sie frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss und nach der jeweils letzten Erhöhung.

Der Rechner setzt den eingegebenen Erbbauzins für die ganze Restlaufzeit gleichbleibend an, weil § 50 Abs. 4 ImmoWertV nur vertraglich vereinbarte und gesetzlich zulässige Anpassungen berücksichtigt.

Erwartest du eine Erhöhung, rechne mit dem höheren Jahresbetrag: Bei 8.000 statt 6.000 Euro sinkt das Erbbaurecht im Standardfall von 83.027 auf 27.676 Euro.

Prüfe die Klausel im Vertrag, rechne mit dem Jahresbetrag, den du ernsthaft erwartest, und lass einen Streit über die Höhe rechtlich prüfen.

Lohnt es sich, das Erbbaugrundstück zu kaufen?

Der Rechner liefert dafür eine Orientierungsspanne, keine Entscheidung. Die Untergrenze ist der Wert des Erbbaugrundstücks, die Obergrenze der Bodenwert ohne Erbbaurecht.

Bei 400.000 Euro Bodenwert, 8.000 Euro Erbbauzins, 50 Jahren Restlaufzeit und je 2,5 Prozent Zinssatz reicht sie von 343.275 bis 400.000 Euro; das Erbbaurecht selbst ist 56.725 Euro wert.

Ein Gesetz schreibt keinen Kaufpreis vor, er ist Verhandlungssache.

Zum Kaufpreis kommen Kosten: Der Kauf ist ein Grundstückskauf (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG), dazu kommen Notar und Grundbuch.

Dagegen rechnest du, was du bis zum Ablauf an Erbbauzins zahlen würdest: im Beispiel 8.000 Euro mal 28,3623, also 226.898 Euro Barwert. Vergleiche beide Summen und hole ein Gutachten ein, bevor du unterschreibst.

Der Kaufvertrag über das Grundstück braucht die notarielle Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).

Welchen Liegenschaftszins nehme ich fürs Erbbaurecht?

Den Wert für deine Lage nennt der Gutachterausschuss. Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (§ 21 Abs. 2 ImmoWertV).

Der Rechner schlägt keinen Satz vor; die Vorgabe von 3 Prozent ist ein Rechenbeispiel.

Wie stark der Satz wirkt, zeigt ein Vergleich: Bei 40 statt 50 Jahren Restlaufzeit steigt die Untergrenze im Praxisfall auf 349.794 Euro, bei 3,5 statt 2,5 Prozent Liegenschaftszinssatz fällt sie auf 259.266 Euro.

Der Liegenschaftszinssatz kapitalisiert und zinst ab; der Erbbauzinssatz bestimmt dagegen, was als angemessener Erbbauzins gilt.

Beide dürfen verschieden sein, dann weicht die Summe von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück vom Bodenwert ab, und die Summenprobe im Rechner weist das aus. Frage beim Gutachterausschuss nach beiden Sätzen und trage sie getrennt ein.

Rechne dann zur Sicherheit eine zweite Variante mit einem Satz, der einen halben Prozentpunkt höher liegt, und beobachte, wie weit die Spanne wandert.

Gilt diese Bewertung auch für Erbschaft und Schenkung?

Nein.

Für Erbschaft- und Schenkungsteuer bewertet das Bewertungsgesetz Erbbaurecht und belastetes Grundstück gesondert (§ 192 BewG) und mit eigenen Regeln: Der Wert des Erbbaurechts folgt aus Erbbaurechtskoeffizienten oder Erbbaurechtsfaktoren der Gutachterausschüsse (§ 193 BewG), der des Grundstücks aus § 194 BewG.

Stehen keine Zinssätze der Gutachterausschüsse zur Verfügung, gelten feste Sätze von 2,5 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser bis 6,0 Prozent für Geschäftsgrundstücke (§ 193 Abs. 4 Satz 3 BewG), und die Grundbesitzwerte dürfen nicht weniger als 0 Euro betragen.

Der Rechner bildet das nicht ab; er rechnet nach der ImmoWertV, also nach der Verkehrswertlogik, und lässt negative Werte stehen. Bei 12.000 Euro Erbbauzins zeigt er für das Erbbaurecht minus 83.027 Euro.

Brauchst du den Wert für das Finanzamt, lass ihn von der Steuerberatung nach dem Bewertungsgesetz ermitteln und nimm den Wert dieses Rechners höchstens als Plausibilitätsprobe.

Hinweise

Erbbaurecht bewerten: Restlaufzeit und Erbbauzins richtig lesen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die beiden Hauptwerte: Das Erbbaurecht liegt im Standardfall bei 83.027 Euro, das Erbbaugrundstück bei 216.973 Euro, das Erbbaurecht trägt also rund 28 Prozent des Bodenwerts. Der Bodenwertanteil ist positiv, weil der vertragliche Erbbauzins mit 2 Prozent unter dem angemessenen Satz von 3 Prozent liegt.

Liegt er darüber, wird der Anteil negativ und das Erbbaurecht verliert an Wert, bei 12.000 Euro Erbbauzins auf minus 83.027 Euro. Aufteilung des Bodenwerts von 300.000 Euro nach Restlaufzeit: Erbbaurecht 25.591 Euro bei 10 Jahren, 83.027 Euro bei 60 Jahren und 94.641 Euro bei 99 Jahren Die Restlaufzeit verschiebt das Verhältnis stark.

Bei 10 Jahren sind es nur 25.591 Euro für das Erbbaurecht, bei 30 Jahren 58.801 Euro, bei 99 Jahren 94.641 Euro; das Erbbaugrundstück schrumpft entsprechend von 274.409 auf 205.359 Euro.

Ist die Restlaufzeit kurz, entscheiden die Entschädigung für das Bauwerk (§ 27 ErbbauRG) und eine mögliche Verlängerung mehr als diese Formel.

Die Zeile „Angemessener minus vertraglicher Erbbauzins“ zeigt den Hebel: 3.000 Euro im Jahr bedeuten bei 60 Jahren Restlaufzeit gut 83.000 Euro Wertunterschied.

Ob und wie der Erbbauzins steigen darf, steht im Vertrag und bei Wohnzwecken in § 9a ErbbauRG; der Rechner zeigt den Stand ohne Erhöhung. Setzt du Faktoren des Gutachterausschusses ein, zeigt der Rechner die Werte vor und nach der Marktanpassung.

Mit 0,90 und 1,10 werden aus 83.027 und 216.973 Euro 74.724 und 238.670 Euro; die Summe weicht dann bewusst vom Bodenwert ab.

Anwendung

Erbbaugrundstück kaufen? Praxisfall Umwandlung in Eigentum

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Umwandlung: Bodenwert 400.000 Euro, Erbbaurecht 56.725 Euro, Erbbaugrundstück 343.275 Euro, Kaufpreisspanne 343.275 bis 400.000 Euro Familie Kowalski wohnt im Reihenhaus auf einem Erbbaugrundstück mit 800 m². Der Bodenrichtwert liegt bei 500 Euro je m², der Bodenwert also bei 400.000 Euro.

Der Erbbauzins beträgt 8.000 Euro im Jahr, das sind 2 Prozent des Bodenwerts, und das Erbbaurecht läuft noch 50 Jahre. Der Gutachterausschuss nennt 2,5 Prozent als Liegenschaftszinssatz und als Erbbauzinssatz.

Der Eigentümer bietet das Grundstück für 400.000 Euro an, die Familie will wissen, ob das zu hoch ist. Im Rechner wählt sie „Umwandlung in Eigentum“ und trägt diese Werte ein. Der Barwertfaktor beträgt 28,3623.

Das Erbbaurecht ist 56.725 Euro wert, das Erbbaugrundstück 343.275 Euro; die Kaufpreisspanne reicht von 343.275 bis 400.000 Euro.

Die Forderung liegt an der Obergrenze, 56.725 Euro über dem Wert des Erbbaugrundstücks, obwohl die Familie das Erbbaurecht schon besitzt.

Zur Probe rechnet sie zwei Varianten: Mit 40 statt 50 Jahren Restlaufzeit steigt die Untergrenze auf 349.794 Euro und das Erbbaurecht sinkt auf 50.206 Euro; mit 3,5 statt 2,5 Prozent Liegenschaftszinssatz fällt die Untergrenze auf 259.266 Euro.

Zinssatz und Restlaufzeit bewegen die Spanne also stärker als der Erbbauzins selbst.

Das Ergebnis dient der Familie nicht als Preis, sondern als Argument: Der Wert des Erbbaugrundstücks ist die Untergrenze aus Sicht des Eigentümers, die 56.725 Euro Differenz zur Forderung sind der Verhandlungsspielraum.

Entscheidung: Die Familie nimmt die Rechnung mit in die Verhandlung, lässt Zinssatz und Faktoren vom Gutachterausschuss bestätigen und plant Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 1 GrEStG: Wert der Gegenleistung), Notar und Grundbuch ein.

Fallstricke

Fünf typische Fehler bei der Wertberechnung von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: das Haus in den Bodenwert einzurechnen. Der Bodenwert ist der Boden ohne Erbbaurecht; das Gebäude gehört in das Feld „Wertanteil der baulichen Anlagen“.

Mit dem Kaufpreis des Hauses als Bodenwert wäre jede Folgezahl falsch. Fehler 2: Erbbauzinssatz und Liegenschaftszinssatz gleichzusetzen. Der eine bestimmt den angemessenen Erbbauzins, der andere kapitalisiert.

Bei 4 Prozent Liegenschaftszins, 3 Prozent Erbbauzinssatz und 30 Jahren ergeben sich 51.876 und 196.248 Euro, zusammen 248.124 Euro statt 300.000 Euro; das ist kein Rechenfehler, die Summenprobe benennt es.

Fehler 3: die Gesamtlaufzeit statt der Restlaufzeit einzutragen. Mit 99 statt 60 Jahren steigt das Erbbaurecht von 83.027 auf 94.641 Euro, ein Unterschied von 11.614 Euro. Eine Verlängerung zählt erst, wenn sie vertraglich vereinbart ist.

Fehler 4: mit steigendem Erbbauzins zu rechnen. Der Rechner setzt den Betrag gleichbleibend an; Erhöhungen richten sich nach dem Vertrag und bei Wohnzwecken nach § 9a ErbbauRG. Wer sie einplant, rechnet mit einem höheren Jahresbetrag.

Fehler 5: einen negativen Wert für einen Rechenfehler zu halten. Bei 12.000 Euro Erbbauzins liegt das Erbbaurecht rechnerisch bei minus 83.027 Euro und das Erbbaugrundstück bei 383.027 Euro.

Das Bewertungsgesetz setzt für die Steuer dagegen bei null an (§ 192 BewG: Grundbesitzwerte nicht unter 0 Euro); der Rechner glättet das nicht und rechnet nach ImmoWertV.

Nächster Schritt

Erbbaurecht-Rechner: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Rechner macht aus Bodenwert, Erbbauzins, Restlaufzeit und Liegenschaftszinssatz den Wert von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück: im Standardfall 83.027 und 216.973 Euro, bei der Umwandlung eine Kaufpreisspanne. Rechtsstand ist der 9.

Oktober 2026; gelesen wurden ImmoWertV §§ 21 bis 23, 34, 38 und 49 bis 52, ErbbauRG §§ 1, 9, 9a und 27, BewG §§ 192 bis 194 sowie GrEStG §§ 1, 2 und 8.

Grenzen: gleichbleibender Erbbauzins, kein immerwährendes Erbbaurecht, kein Heimfall, keine Verlängerung, keine steuerliche Bewertung nach dem Bewertungsgesetz und keine ortsabhängigen Werte; Zinssätze und Faktoren sind deine Eingaben.

Der Rechner ersetzt kein Verkehrswertgutachten und keine Rechtsberatung. Alle Zahlen stammen aus der Rechenfunktion. Die Rechenbeispiele und die Tabellen zu Barwertfaktor und Wertaufteilung nutzen dieselbe Funktion wie der Rechner.

Nächste Schritte: Zinssätze und Faktoren beim Gutachterausschuss erfragen, den Kaufpreis mit dem Kaufnebenkosten-Rechner um Nebenkosten ergänzen und bei einer Umwandlung ein Gutachten einholen.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Erbbaurecht, Erbbaugrundstück, Umwandlung und Erbbauzins

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Erbbauzins 12.000,00 € je Jahr | 1.000,00 € je Monat | Barwert über 60 Jahre 332.107 €

Erbbauzins bei 300.000 € Bodenwert und 4 %

Was möchtest du berechnen?
Erbbauzins aus Bodenwert und Erbbauzinssatz
Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks
300.000 €
Angemessener Erbbauzinssatz
4 %
Restlaufzeit des Erbbaurechts
60 Jahre

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Erbbaurecht 56.725 € | Erbbaugrundstück 343.275 € | Kaufpreisspanne 343.275 € bis 400.000 €

Umwandlung in Eigentum bei 400.000 € Bodenwert

Was möchtest du berechnen?
Umwandlung in Eigentum (Grundstück vom Erbbaurechtsgeber kaufen)
Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks
400.000 €
Vertraglicher Erbbauzins
8.000 € je Jahr
Angemessener Erbbauzinssatz
2,5 %

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Erbbaurecht 94.641 € | Erbbaugrundstück 205.359 € | Barwertfaktor 31,5469

Restlaufzeit 99 Jahre statt 60

Was möchtest du berechnen?
Wert des Erbbaurechts (ich bin Erbbauberechtigter)
Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks
300.000 €
Vertraglicher Erbbauzins
6.000 € je Jahr
Angemessener Erbbauzinssatz
3 %

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Erbbaugrundstück 196.248 € | Erbbaurecht 51.876 € | Barwertfaktor 17,2920

Erbbaugrundstück aus Sicht des Eigentümers bei 30 Jahren und 4 %

Was möchtest du berechnen?
Wert des Erbbaugrundstücks (ich bin Grundstückseigentümer)
Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks
300.000 €
Vertraglicher Erbbauzins
6.000 € je Jahr
Angemessener Erbbauzinssatz
3 %

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Erbbaurecht 249.029 € | Erbbaugrundstück 200.971 € | abgezinster nicht entschädigter Gebäudeanteil 8.758 €

Erbbaurecht mit Haus, Restnutzungsdauer 70 Jahre, Entschädigung 66,67 %

Was möchtest du berechnen?
Wert des Erbbaurechts (ich bin Erbbauberechtigter)
Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks
250.000 €
Vertraglicher Erbbauzins
5.000 € je Jahr
Angemessener Erbbauzinssatz
3 %

Weitere 5 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Erbbaurecht −83.027 € | Erbbaugrundstück 383.027 € | Zinsdifferenz −3.000 € je Jahr

Erbbauzins über dem angemessenen Satz

Was möchtest du berechnen?
Wert des Erbbaurechts (ich bin Erbbauberechtigter)
Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks
300.000 €
Vertraglicher Erbbauzins
12.000 € je Jahr
Angemessener Erbbauzinssatz
3 %

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Wohnrecht berechnenKapitalwert eines Wohnrechts nach § 14 BewG berechnen: Jahreswert aus Wohnfläche und Kaltmiete, Vervielfältiger nach Alter — lebenslang oder befristet.AbzinsungsrechnerBarwert einer künftigen Zahlung aus Endwert, Zinssatz und Laufzeit berechnen – mit Abzinsungsfaktor, Aufzinsung und unterjähriger oder stetiger Verzinsung.Kaufpreisfaktor ImmobilieKaufpreisfaktor- (Vervielfältiger-) Rechner für vermietete Immobilien: Faktor, Bruttorendite, Amortisationsdauer, Markteinordnung nach Lagetyp und maximaler Kaufpreis bei Zielrendite.NotarkostenrechnerNotarkosten berechnen: Beurkundung, Grundschuld und Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B.Vermessungskosten-RechnerVermessungskosten nach dem Landestarif berechnen: Grenzvermessung, Grundstücksteilung mit Notar und Grundbuch, Gebäudeeinmessung für NRW, Bayern und Brandenburg.EigenkapitalBenötigtes Eigenkapital, fehlender Betrag und Zeit bis zum Kaufziel berechnenEhepartner auszahlen Haus RechnerAuszahlungsbetrag berechnen, wenn ein Ehepartner den anderen bei der gemeinsamen Immobilie auszahlt — z. B. bei Scheidung oder Trennung.Wie viel Haus kann ich mir leistenMaximalen Kaufpreis aus Einkommen, Eigenkapital, Zinssatz und Laufzeit berechnen — sofort wissen, welches Budget realistisch ist.Miteigentumsanteil-RechnerMiteigentumsanteil berechnen: Wohnfläche und Gesamtfläche eingeben, MEA als Bruch (x/1.000, x/10.000) und in Prozent erhalten – auch rückwärts in Quadratmeter.Wohngebäudeversicherung-RechnerWohngebäudeversicherung berechnen: Wert 1914 aus der Wohnfläche schätzen oder aus der Police übernehmen, Versicherungssumme 2026 und 2027 sowie Jahresbeitrag mit Versicherungsteuer und Indexanpassung ermitteln.Erschließungskosten-RechnerErschließungskosten fürs Grundstück berechnen: Fläche, Vollgeschosse, Eckgrundstück und Beitragssatz nach §§ 127 bis 135 BauGB – kostenlos, sofort.Maklercourtage-RechnerBerechnet die Maklercourtage für Käufer und Verkäufer je nach Bundesland, Immobilientyp und Vereinbarung – inklusive Aufteilung, Anteil an Kaufnebenkosten und steuerlicher Einordnung.GRZ und GFZ RechnerGRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) aus Grundstücks- und Gebäudefläche berechnen – mit Vergleich zu BauNVO-Richtwerten.Mietkauf-RechnerMietkauf-Rechner: Monatliche Rate, angerechneten Betrag und Gesamtkosten beim Mietkauf einer Immobilie berechnen und mit klassischem Kauf vergleichen.Quadratmeterpreis-RechnerKaufpreis pro Quadratmeter berechnen: Kaufpreis und Wohnfläche eingeben, Preis/m² sofort ablesen und mit regionalen Marktrichtwerten einordnen.

Weiternutzung

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  • Rechenweg im Standardfall: 300.000 Euro Bodenwert mal 3 Prozent ergeben 9.000 Euro angemessenen Zins, 3.000 Euro Zinsvorteil mal Barwertfaktor 27,6756 ergeben 83.027 Euro für das Erbbaurecht und 216.973 Euro für das Erbbaugrundstück

    Erbbaurecht-Rechner: Rechenweg im Standardfall

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           alt="Rechenweg im Standardfall: 300.000 Euro Bodenwert mal 3 Prozent ergeben 9.000 Euro angemessenen Zins, 3.000 Euro Zinsvorteil mal Barwertfaktor 27,6756 ergeben 83.027 Euro für das Erbbaurecht und 216.973 Euro für das Erbbaugrundstück"
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  • Aufteilung von 300.000 Euro Bodenwert nach Restlaufzeit: Erbbaurecht 25.591 Euro bei 10 Jahren, 58.801 Euro bei 30 Jahren, 83.027 Euro bei 60 Jahren und 94.641 Euro bei 99 Jahren, das Erbbaugrundstück entsprechend 274.409 bis 205.359 Euro

    Erbbaurecht-Rechner: Wertaufteilung nach Restlaufzeit

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/erbbaurecht-rechner">Erbbaurecht-Rechner: Wertaufteilung nach Restlaufzeit auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Praxisfall Umwandlung: Bodenwert 400.000 Euro aus 800 Quadratmetern mal 500 Euro, Erbbaurecht 56.725 Euro, Erbbaugrundstück 343.275 Euro, Kaufpreisspanne 343.275 bis 400.000 Euro

    Erbbaurecht-Rechner: Praxisfall Umwandlung in Eigentum

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           alt="Praxisfall Umwandlung: Bodenwert 400.000 Euro aus 800 Quadratmetern mal 500 Euro, Erbbaurecht 56.725 Euro, Erbbaugrundstück 343.275 Euro, Kaufpreisspanne 343.275 bis 400.000 Euro"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/erbbaurecht-rechner">Erbbaurecht-Rechner: Praxisfall Umwandlung in Eigentum auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand Oktober 2026 und ersetzt weder ein Verkehrswertgutachten noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Bodenwert, Liegenschaftszinssatz, Erbbauzinssatz und Faktoren sind deine Eingaben; ihre Herleitung für deine Lage übernimmt der Gutachterausschuss oder ein Sachverständiger.

Quelle: ImmoWertV §§ 21 bis 23, 34, 38, 49 bis 52, ErbbauRG §§ 1, 9, 9a, 27, BewG §§ 192 bis 194, GrEStG §§ 1, 2, 8 (gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026), abgerufen am 09.10.2026.

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Immobilien / Kaufen
Formeln basieren auf
Barwertfaktor BWF = (q^n − 1) / (q^n × (q − 1)) mit q = 1 + p, Abzinsungsfaktor AF = 1 / q^n (§ 34 Abs. 2 und 3 ImmoWertV; p = Liegenschaftszinssatz, n = Restlaufzeit). Erbbaurecht = Gebäudewert + (angemessener − vertraglicher Erbbauzins) × BWF − abgezinster nicht entschädigter Gebäudeanteil (§ 50 Abs. 2 und 3). Erbbaugrundstück = Bodenwert × AF + vertraglicher Erbbauzins × BWF + abgezinster nicht entschädigter Gebäudeanteil (§ 52 Abs. 2). Optional mal Erbbaurechtsfaktor bzw. Erbbaugrundstücksfaktor (§ 49 Abs. 2 Nr. 2, § 51 Abs. 2 Nr. 2).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Erbbaurecht-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/erbbaurecht-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Erbbaurecht-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/erbbaurecht-rechner

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