Überblick
Erbbaurecht berechnen: Wert von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück nach ImmoWertV
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG).
Dafür zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer meist einen Erbbauzins, ein Entgelt in wiederkehrenden Leistungen (§ 9 Abs. 1 ErbbauRG).
Wer ein Erbbaurecht kauft, verkauft, erbt, beleiht oder in Eigentum umwandeln will, braucht zwei Werte: den des Erbbaurechts und den des Erbbaugrundstücks, auf dem es liegt.
Der Erbbaurecht-Rechner bildet beide nach dem Gedankengang der §§ 49 bis 52 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ab.
Der Begriff fasst zwei Seiten zusammen: Wer das Haus besitzt, hält das Erbbaurecht; wer den Boden besitzt, hält das Erbbaugrundstück und bekommt den Erbbauzins. Beide Seiten brauchen dieselbe Rechnung, bewerten aber aus entgegengesetzter Richtung.
Im Standardfall mit 300.000 Euro Bodenwert, 6.000 Euro Erbbauzins im Jahr, 60 Jahren Restlaufzeit und 3 Prozent Liegenschaftszinssatz ergibt der Barwertfaktor 27,6756.
Das Erbbaurecht ist dann 83.027 Euro wert, das Erbbaugrundstück 216.973 Euro; zusammen entsprechen beide dem Bodenwert. Das ist ein Orientierungswert, kein Gutachten. Der Rechner bewertet nach ImmoWertV, also nach der Verkehrswertlogik.
Nießbrauch und Wohnrecht bewertet das Bewertungsgesetz mit eigenen Vervielfältigern; dafür gibt es eigene Rechner.