Überblick
Vermessungskosten für Grundstück, Teilung und Gebäude: Was die Landestarife verlangen
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Vermessungskosten sind die amtlichen Gebühren für die Vermessung eines Grundstücks: für das Feststellen und Abmarken der Grenzen, für die Teilung in mehrere Flurstücke (die im Kataster geführten Grundstücksteile) und für die Einmessung eines neuen Gebäudes ins Liegenschaftskataster. Wie hoch sie ausfallen, regelt kein Bundesgesetz, sondern die Gebührenordnung des Landes.
Der Vermessungskosten-Rechner wendet die Tarife von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg auf deinen Fall an.
Im Standardfall, einer Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten bei 300 Euro Bodenrichtwert je m², kostet sie in Nordrhein-Westfalen 2.480 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer eines Büros für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) also 2.951,20 Euro.
Dasselbe Grundstück kostet in Bayern 1.260 Euro und in Brandenburg 4.088,74 Euro. Das Bundesland entscheidet hier mehr als das Grundstück.
Der Rechner richtet sich an Eigentümer, die ein Grundstück teilen oder vermessen lassen wollen, an Bauherren vor der Gebäudeeinmessung und an alle, die ein Angebot prüfen möchten.
Er trennt die Gebühr der Vermessungsstelle von der Fortführung im Kataster, ordnet die Kosten steuerlich zu und rechnet bei einer Grundstücksteilung auf Wunsch Notar und Grundbuch für den Verkauf der Teilfläche dazu.