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Vermessungskosten Rechner 2026: Grundstück, Teilung, Gebäude

ImmobilienStand Noch keine Bewertung
Art der Vermessung
Bundesland
Ausführende Stelle
€ je m²
Punkte
Nutzung des Grundstücks
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Kurzantwort

Der Vermessungskosten-Rechner wendet die amtlichen Gebührentarife von Nordrhein-Westfalen (ab 01.01.2026), Bayern (ab 01.07.2026) und Brandenburg (Änderung vom 05.12.2025) auf Grenzvermessung, Grundstücksteilung und Gebäudeeinmessung an. Aus Bodenrichtwert, Grenzpunkten und Flurstücken folgt die Gebühr; ein ÖbVI-Büro erhöht sie um 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei einer Teilung kommen auf Wunsch Notar und Grundbuch für den Verkauf der Teilfläche dazu. Stand: Rechtsstand Oktober 2026.

Vermessungskosten nach dem Landestarif berechnen: Grenzvermessung

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Vermessungskosten für Grundstück, Teilung und Gebäude: Was die Landestarife verlangen

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Vermessungskosten sind die amtlichen Gebühren für die Vermessung eines Grundstücks: für das Feststellen und Abmarken der Grenzen, für die Teilung in mehrere Flurstücke (die im Kataster geführten Grundstücksteile) und für die Einmessung eines neuen Gebäudes ins Liegenschaftskataster. Wie hoch sie ausfallen, regelt kein Bundesgesetz, sondern die Gebührenordnung des Landes.

Der Vermessungskosten-Rechner wendet die Tarife von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg auf deinen Fall an.

Im Standardfall, einer Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten bei 300 Euro Bodenrichtwert je m², kostet sie in Nordrhein-Westfalen 2.480 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer eines Büros für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) also 2.951,20 Euro.

Dasselbe Grundstück kostet in Bayern 1.260 Euro und in Brandenburg 4.088,74 Euro. Das Bundesland entscheidet hier mehr als das Grundstück.

Der Rechner richtet sich an Eigentümer, die ein Grundstück teilen oder vermessen lassen wollen, an Bauherren vor der Gebäudeeinmessung und an alle, die ein Angebot prüfen möchten.

Er trennt die Gebühr der Vermessungsstelle von der Fortführung im Kataster, ordnet die Kosten steuerlich zu und rechnet bei einer Grundstücksteilung auf Wunsch Notar und Grundbuch für den Verkauf der Teilfläche dazu.

Eingaben

Vermessungskosten berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Zuerst wählst du die Art der Vermessung und das Bundesland. Den Bodenrichtwert in Euro je m² liest du im Bodenrichtwertportal deines Landes ab; er bestimmt in Nordrhein-Westfalen den Wertfaktor von 1,0 bis 1,9, in Bayern den Faktor von 0,8 bis 4,0 und in Brandenburg die Gebühr je Meter Grenzlänge.

Die Zahl der Grenzpunkte nennt dir die Vermessungsstelle im Angebot, ein Rechteckgrundstück hat vier. Nur Brandenburg rechnet mit der Länge der Grenzen in Metern, mindestens 15 Meter.

Bei einer Teilung trägst du die Fläche des Grundstücks, die Zahl der neuen Flurstücke und die Fläche des abgetrennten Teils ein. Dazu kannst du die Mindestgröße aus dem Bebauungsplan angeben und, falls du die Teilfläche verkaufst, den Kaufpreis.

Für die Gebäudeeinmessung brauchst du die Baukosten aus dem Bauantrag.

Typische Eingabefehler: den Grundstückspreis statt des Bodenrichtwerts je m² einzutragen, einen Netto-Betrag als Brutto zu lesen und für ein Land ohne Tarif trotzdem eine Zahl aus Nordrhein-Westfalen oder Bayern zu übernehmen.

Praxisfälle

Vermessungskosten in der Praxis: fünf Rechenfälle

Fünf typische Suchfragen rund um Vermessung und Grundstücksteilung, jeweils mit den Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis aus dem Rechner.

  1. Vermessungskosten Grundstück Bayern: Grenzvermessung

    „Was kostet eine Grenzvermessung in Bayern?“

    Eingabe
    Grenzvermessung, Bayern, Bodenrichtwert 300 € je m², 4 Grenzpunkte
    Ergebnis
    1.260 € ohne Umsatzsteuer: (330 + 3 × 100) × Wertfaktor 2,0
  2. Grundstücksteilung Kosten: 800 m² in zwei Hälften

    „Was kostet die Teilung eines Grundstücks mit 800 m² in Nordrhein-Westfalen?“

    Eingabe
    Teilungsvermessung, Nordrhein-Westfalen, ÖbVI, 800 m² in 2 × 400 m², Bodenrichtwert 300 € je m²
    Ergebnis
    4.922,72 € brutto: 3.328 € Gebühr, 632,32 € Umsatzsteuer, 962,40 € Fortführung
  3. Grundstück teilen und Teilfläche verkaufen: Notar und Grundbuch

    „Welche Kosten kommen beim Verkauf der abgetrennten Hälfte dazu?“

    Eingabe
    wie oben, Kaufpreis der Teilfläche 120.000 €
    Ergebnis
    6.503,22 € gesamt, davon 1.130,50 € Notar und 450 € Grundbuch

    Notarkosten im Detail berechnen

  4. Gebäudeeinmessung Kosten nach dem Neubau

    „Was kostet die Gebäudeeinmessung bei 300.000 € Baukosten?“

    Eingabe
    Gebäudeeinmessung, Nordrhein-Westfalen, ÖbVI, Baukosten 300.000 €
    Ergebnis
    1.380,40 € brutto: 1.160 € Gebühr und 220,40 € Umsatzsteuer
  5. Vermessungskosten Brandenburg: Grenzvermessung mit 100 m Grenzlänge

    „Was kostet die Grenzvermessung in Brandenburg?“

    Eingabe
    Grenzvermessung, Brandenburg, ÖbVI, Bodenrichtwert 300 € je m², 4 Grenzpunkte, 100 m Grenzlänge
    Ergebnis
    4.088,74 € brutto: 3.202,30 € Gebühr, 608,44 € Umsatzsteuer, 278 € Fortführung

Berechnung

Grenzpunkte, Wertfaktor, Fläche: so entstehen die Vermessungskosten

Verstehe den Formelweg.

Rechenweg der Grenzvermessung in Nordrhein-Westfalen: 380 Euro plus 500 Euro plus 1.600 Euro Abmarkung ergeben 2.480 Euro netto, mit Umsatzsteuer 2.951,20 Euro Die Rechnung folgt dem amtlichen Tarif, eine Schätzkurve gibt es nicht. Nordrhein-Westfalen setzt 380 Euro Grundaufwand und 500 Euro Basisgebühr an, dazu je Grenzpunkt 250 Euro mal Wertfaktor (Tarifstellen 1.2, 1.3.1 und 1.3.2 b).

Im Standardfall sind das 380 + 500 + 4 × 250 × 1,6 = 2.480 Euro. Bei einer Teilung ersetzt die Flächengebühr die Punktgebühr: 900 Euro mal Wertfaktor mal Flächenfaktor je neues Flurstück, das größte je Altflurstück bleibt frei (Tarifstelle 1.3.3).

Bayern addiert die Grenzpunkte (330 Euro für den ersten, je 100 Euro für den 2. bis 30.) und die neuen Flurstücke (470 Euro für das erste, je 200 Euro für das 2. bis 10.) und multipliziert mit dem Wertfaktor: (630 + 670) × 2,0 = 2.600 Euro bei einer Teilung in zwei Flurstücke.

Brandenburg rechnet 1.200,30 Euro Grundaufwand plus Grenzlänge mal Euro je Meter plus 38 Euro je Grenzzeichen: 1.200,30 + 100 × 18,50 + 4 × 38 = 3.202,30 Euro.

Ein ÖbVI-Büro schlägt 19 Prozent Umsatzsteuer auf seine Gebühr auf (§ 12 Abs. 1 UStG), die Katasterbehörde berechnet sie bei hoheitlicher Tätigkeit in der Regel nicht.

Alle Teilbeträge rundet der Rechner einzeln auf den Cent; die Summe ist die Summe der gerundeten Teile. Fehlt für die Lage ein Bodenrichtwert, setzt Nordrhein-Westfalen pauschal 140 Euro je m² an (§ 2 Abs. 9 VermWertKostO NRW).

Vermessungskosten K gleich Gebühr N plus Umsatzsteuer U plus Fortführung F; die Gebühr N folgt je Land aus Grenzpunkten n, Wertfaktor w, Grenzlänge L und Gebühr je Meter s.
Vermessungskosten = Gebühr der Vermessungsstelle + Umsatzsteuer + Fortführung; die Gebühr einer Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten bei 300 € Bodenrichtwert beträgt in NRW 2.480 €, in Bayern 1.260 € und in Brandenburg 3.202,30 € netto (Tarife ab 2026).

Nachschlagen

Grenzvermessung: Kosten nach Bodenrichtwert und Bundesland (4 Grenzpunkte)

Die Tabelle zeigt die Nettogebühr einer Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten für drei Bodenrichtwert-Stufen je Land. Sie enthält die Gebühr der Vermessungsstelle und die Fortführung im Kataster, aber keine Umsatzsteuer. Die Werte stammen aus derselben Funktion wie der Rechner.

Grenzvermessung, 4 Grenzpunkte: Gebühr netto in Euro nach Bodenrichtwert 50 bis 1.000 Euro je m² in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg
BodenrichtwertNordrhein-WestfalenBayernBrandenburg
50 € je m²1.880 €819 €3.080 €
100 € je m²2.180 €1.071 €3.080 €
200 € je m²2.180 €1.071 €3.280 €
300 € je m²2.480 €1.260 €3.480 €
500 € je m²2.480 €1.260 €3.630 €
1.000 € je m²2.780 €1.575 €3.630 €

Tarife: VermWertKostO NRW ab 01.01.2026, GebOVerm Bayern ab 01.07.2026, VermGebO Brandenburg (Stand 05.12.2025). Brandenburg mit 100 m Grenzlänge und vier Grenzzeichen. Ein ÖbVI-Büro berechnet auf die Vermessungsgebühr 19 % Umsatzsteuer; die Fortführung der Katasterbehörde bleibt ohne Umsatzsteuer.

Grundstücksteilung: Kosten für 800 m² in zwei Hälften nach Bundesland

Die Tabelle zeigt, was die Teilung eines Flurstücks mit 800 m² in zweimal 400 m² netto kostet, ohne Notar und Grundbuch. In Nordrhein-Westfalen zahlt nur eines der beiden gleich großen Flurstücke Gebühr.

Teilungsvermessung 800 m² in 2 x 400 m², 4 Grenzpunkte: Gebühr netto in Euro nach Bodenrichtwert 50 bis 1.000 Euro je m² in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg
BodenrichtwertNordrhein-WestfalenBayernBrandenburg
50 € je m²3.097 €1.690 €3.384 €
100 € je m²3.694 €2.210 €3.384 €
200 € je m²3.694 €2.210 €3.634 €
300 € je m²4.290 €2.600 €3.859 €
500 € je m²4.290 €2.600 €4.035 €
1.000 € je m²4.887 €3.250 €4.035 €

Nettogebühr aus Vermessung und Fortführung. Brandenburg mit 100 m Grenzlänge. Beim Verkauf der Teilfläche kommen Notar und Grundbuch dazu, siehe Notarkostenrechner. Alle Werte aus derselben Funktion wie der Rechner.

Gebäudeeinmessung: Kosten nach Baukosten und Bundesland

Die Tabelle zeigt die Nettogebühr der Gebäudeeinmessung für fünf Gebäudewerte: in Nordrhein-Westfalen als Grundaufwand plus Vielfaches von 260 Euro, in Bayern als Stufe je Flurstück, in Brandenburg als Stufe plus 27 Prozent Fortführung.

Gebäudeeinmessung: Gebühr netto in Euro nach Baukosten 100.000 bis 800.000 Euro in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg
Baukosten bzw. GebäudewertNordrhein-WestfalenBayernBrandenburg
100.000 €900 €360 €963 €
200.000 €1.160 €710 €1.203 €
300.000 €1.160 €710 €1.203 €
500.000 €1.680 €1.100 €1.444 €
800.000 €2.460 €1.600 €1.845 €

Nordrhein-Westfalen: Normalherstellungskosten nach Anlage 4 ImmoWertV, Fortführung gebührenfrei. Bayern: Baukosten, je Flurstück. Brandenburg: Wert des fertigen Gebäudes. Netto ohne Umsatzsteuer; Werte aus derselben Funktion wie der Rechner.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Vermessungskosten und Grundstücksteilung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was kostet eine Grundstücksteilung?

Eine Grundstücksteilung besteht aus der Vermessung, der Fortführung im Kataster und, wenn du die Teilfläche verkaufst, aus Notar und Grundbuch.

In Nordrhein-Westfalen kostet die Teilung eines Flurstücks mit 800 m² in zweimal 400 m² bei 300 Euro Bodenrichtwert 4.922,72 Euro brutto: 3.328 Euro Gebühr des ÖbVI-Büros, 632,32 Euro Umsatzsteuer und 962,40 Euro Fortführung (Tarifstellen 1.2, 1.3 und 2.1.2 der VermWertKostO NRW); eines der beiden gleich großen Flurstücke bleibt gebührenfrei.

Verkaufst du die Hälfte für 120.000 Euro, kommen 1.130,50 Euro Notar und 450 Euro Grundbuch hinzu, zusammen 6.503,22 Euro. In Bayern sind es für dieselbe Teilung 2.600 Euro, in Brandenburg 4.467,74 Euro bei 100 Metern Grenzlänge.

Je mehr Flurstücke entstehen, desto teurer wird es: Drei Flurstücke mit 250, 250 und 300 m² kosten 8.570,24 Euro Vermessung.

Wähle im Rechner den Modus „Teilungsvermessung“, trage Flächen und Bodenrichtwert ein und lege das Ergebnis neben das Angebot deiner Vermessungsstelle.

Braucht man für die Grundstücksteilung einen Notar?

Für die Teilung selbst nicht, für den Verkauf der Teilfläche ja. Die Beglaubigung oder Beurkundung des Teilungsantrags ist in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei (Tarifstelle 7.2 der VermWertKostO NRW).

Sobald du die abgetrennte Fläche verkaufst, verschenkst oder tauschst, verlangt das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrags (§ 311b Abs. 1 BGB).

Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis: Bei 120.000 Euro sind es nach dem Notarkostenrechner 1.130,50 Euro für Notar, Vollzug, Betreuung, Auslagen und Umsatzsteuer sowie 450 Euro für Eigentumsumschreibung und Vormerkung im Grundbuch, zusammen 1.580,50 Euro.

Wer nur teilt, um Bauland zu schaffen, und die Teilfläche behält, zahlt diese Kosten nicht. Weil die endgültige Fläche erst nach der Messung feststeht, sollte der Vertrag regeln, wie ein Flächenunterschied abgerechnet wird.

Trage im Rechner den Kaufpreis nur ein, wenn die Fläche den Eigentümer wechselt, sonst bleibt das Feld bei 0.

Wer zahlt Vermesser und Notar bei der Teilung?

Die Vermessung bezahlt, wer sie beantragt hat. Die bayerische Gebührenordnung nennt als Schuldner ausdrücklich den, der die Leistung beantragt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 GebOVerm); prüfe bei anderen Ländern den Kostenbescheid.

Bei einer Teilung zum Verkauf stellt häufig der Verkäufer den Antrag, weil er die Teilfläche erst schafft. Im Kaufvertrag lässt sich anders verteilen: Der Käufer übernimmt die Vermessung ganz oder zur Hälfte.

Die Kosten für Beurkundung des Kaufvertrags und Grundbucheintragung trägt ohne Abrede der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Bei 120.000 Euro Kaufpreis sind das 1.130,50 Euro Notar und 450 Euro Grundbuch.

Auch die Umsatzsteuer kann den Ausschlag geben: Ein ÖbVI-Büro berechnet 19 Prozent auf seine Gebühr, bei der Teilung in Nordrhein-Westfalen sind das 632,32 Euro, während die Fortführungsgebühr von 962,40 Euro ohne Umsatzsteuer anfällt.

Schreibe in den Vertrag, wer Gebühr, Umsatzsteuer und Fortführung zahlt, und rechne vorher beide Varianten im Rechner durch, damit niemand überrascht wird.

Was kostet eine Grenzvermessung je Bundesland?

Dieselbe Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten bei 300 Euro Bodenrichtwert je m² kostet je nach Land sehr unterschiedlich. In Bayern sind es 1.260 Euro: (330 + 3 × 100) mal Wertfaktor 2,0 nach § 3 und § 4 GebOVerm.

In Nordrhein-Westfalen sind es 2.480 Euro netto, also 2.951,20 Euro mit 19 Prozent Umsatzsteuer eines ÖbVI-Büros (380 + 500 + 4 × 250 × 1,6).

In Brandenburg sind es 3.202,30 Euro netto bei 100 Metern Grenzlänge, mit 608,44 Euro Umsatzsteuer und 278 Euro Fortführung 4.088,74 Euro.

Die Unterschiede liegen an den Tarifen: Bayern rechnet nach Punkten, Nordrhein-Westfalen mit Grundpauschale plus Punkten, Brandenburg nach Grenzlänge.

Für andere Länder hinterlegt der Rechner keinen Tarif; wähle „Anderes Bundesland“ und trage das Angebot netto ein. Vor einem Auftrag zählt der aktuelle Tarif: Nordrhein-Westfalen gilt in der Fassung ab 1. Januar 2026, Bayern ab 1.

Juli 2026, Brandenburg nach der Änderung vom 5. Dezember 2025.

Wie wirkt der Bodenrichtwert auf die Vermessungskosten?

Der Bodenrichtwert schaltet die Gebühr in Stufen hoch, nicht stufenlos. Nordrhein-Westfalen kennt vier Wertfaktoren: 1,0 bis 80 Euro je m², 1,3 bis 200, 1,6 bis 500 und 1,9 darüber (§ 2 Abs. 9 VermWertKostO NRW).

Eine Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten kostet bei 80 Euro Bodenrichtwert 1.880 Euro netto, bei 150 Euro 2.180 Euro und bei 600 Euro 2.780 Euro.

Bayern staffelt in acht Stufen von 0,8 bis 4,0 (§ 4 GebOVerm), Brandenburg setzt die Gebühr je Meter Grenzlänge zwischen 8,50 und 20,00 Euro fest.

Liegt ein Grenzpunkt zwischen zwei Zonen, mittelt Nordrhein-Westfalen deren Werte; fehlt ein Bodenrichtwert, gelten pauschal 140 Euro je m².

Maßgebend ist in Nordrhein-Westfalen die letzte gespeicherte Karte des Vorjahres, für eine Vermessung, die 2026 endet, also der Stand von 2025. Prüfe, ob dein Wert knapp an einer Stufengrenze liegt, bevor du das Ergebnis als sicher nimmst.

Was kostet die Gebäudeeinmessung nach dem Neubau?

Die Gebäudeeinmessung trägt das neue Haus ins Liegenschaftskataster ein.

In Nordrhein-Westfalen kostet sie bei Normalherstellungskosten von 300.000 Euro 1.160 Euro netto (380 Euro Grundaufwand plus das Dreifache von 260 Euro), mit 19 Prozent Umsatzsteuer eines ÖbVI-Büros 1.380,40 Euro; die Fortführung im Kataster ist gebührenfrei.

Bayern verlangt je Flurstück 710 Euro für diese Baukostenstufe (§ 6 Abs. 2 GebOVerm), Brandenburg 947,60 Euro plus 27 Prozent Fortführung.

Die Einmessung ist in Nordrhein-Westfalen Pflicht der Eigentümer nach § 16 VermKatG NRW; veranlasst die Katasterbehörde sie selbst auf Kosten der Pflichtigen, kommen 100 Euro Pauschale dazu (Tarifstelle 2.2).

Über 350.000 Euro Normalherstellungskosten gilt das Fünffache von 260 Euro, über 600.000 Euro das Achtfache (Tarifstelle 1.4.1).

Die Normalherstellungskosten ergeben sich aus Bruttogrundfläche mal Kostenkennwert der Standardstufe 4, nicht aus der Rechnung des Bauunternehmens. Trage im Rechner die Baukosten ein und wähle den Modus „Gebäudeeinmessung“.

Sind Vermessungskosten steuerlich absetzbar?

Bei Eigennutzung nein, bei Vermietung nicht als sofort abziehbare Werbungskosten, sondern über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Vermessung beim Kauf oder bei der Teilung von Grund und Boden zählt üblicherweise zu den Anschaffungsnebenkosten (Maßstab: § 255 Abs. 1 HGB); Grund und Boden nutzt sich nicht ab, deshalb gibt es keine Absetzung für Abnutzung.

Die Gebäudeeinmessung rechnet man üblicherweise zu den Herstellungskosten des Gebäudes (§ 255 Abs. 2 HGB) und setzt sie wie das Gebäude ab: nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG mit 3 Prozent bei Fertigstellung nach 2022, sonst 2 Prozent; bei Wohngebäuden mit Baubeginn von Oktober 2023 bis September 2029 ist alternativ eine degressive Absetzung von 5 Prozent nach § 7 Abs. 5a EStG möglich.

Bei 1.380,40 Euro sind das 41,41 Euro im Jahr. Bei steuerfreier Wohnraumvermietung bleibt die Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG) und gehört zum Betrag.

Hebe die Rechnung auf und notiere Datum und Betrag, denn Finanzamt und Steuerberatung brauchen den Beleg. Die Zuordnung im Einzelfall klärst du mit deiner Steuerberatung.

Brauche ich eine Teilungsgenehmigung für mein Grundstück?

Das Baugesetzbuch kennt keine Teilungsgenehmigung mehr; § 20 BauGB ist weggefallen. § 19 BauGB beschreibt die Teilung als Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, einen Teil abzuschreiben und als selbständiges Grundstück einzutragen.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen dadurch keine Verhältnisse entstehen, die seinen Festsetzungen widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB), zum Beispiel eine Mindestgröße für Baugrundstücke.

Trage die Mindestgröße im Rechner ein: Bei zwei Flurstücken mit je 400 m² und 450 m² Mindestgröße meldet er die Unterschreitung.

Landesrecht kann zusätzliche Prüfungen verlangen; Brandenburg berechnet für die Prüfung, ob eine Teilung der Landesbauordnung widerspricht, Zeitgebühr ab der zweiten begonnenen Arbeitshalbstunde (Tarifstelle 3.1.1.5).

Der Antrag auf Teilung bleibt in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei (Tarifstelle 7.2); teuer wird die Vermessung mit 4.922,72 Euro, nicht die Beglaubigung. Der Rechner prüft nur Flächen; Abstandsflächen und Zufahrten beurteilt die Bauaufsicht.

Frage vor dem Auftrag bei Gemeinde und Bauaufsicht nach.

Hinweise

Vermessungskosten lesen: Land, Bodenrichtwert und Angebot im Vergleich

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst „Vermessungskosten brutto“: im Standardfall 2.951,20 Euro. Darunter steht, woraus sie bestehen, nämlich 2.480 Euro Gebühr netto und 471,20 Euro Umsatzsteuer.

Ein Angebot vergleichst du immer netto mit netto; trägst du es ein, zeigt der Rechner die Abweichung vom Tarif. Liegt das Angebot deutlich darunter, fehlen oft Posten wie die Fortführung oder die Abmarkung.

Was der Tarif nicht abdeckt, rechnen die Stellen nach Zeit ab, in Nordrhein-Westfalen mit 27 Euro je angefangener Viertelstunde (§ 2 Abs. 7 VermWertKostO NRW). Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten: Bayern 1.260 Euro, Nordrhein-Westfalen 2.951,20 Euro, Brandenburg 4.088,74 Euro Land und Bodenrichtwert verschieben das Ergebnis stark.

Bei 300 Euro je m² und vier Grenzpunkten kostet die Grenzvermessung in Bayern 1.260 Euro, in Nordrhein-Westfalen 2.951,20 Euro und in Brandenburg 4.088,74 Euro.

Steigt der Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen von 300 auf 600 Euro je m², springt der Wertfaktor von 1,6 auf 1,9 und die Gebühr von 2.480 auf 2.780 Euro netto; bei 80 Euro wären es 1.880 Euro.

Bei der Gebäudeeinmessung zählt der Gebäudewert: Mit 300.000 Euro kostet sie in Nordrhein-Westfalen 1.380,40 Euro, in Bayern 710 Euro und in Brandenburg 1.383,49 Euro, jeweils mit Fortführung und beim ÖbVI-Büro mit Umsatzsteuer.

Bei einer Teilung zeigt der Rechner die Restfläche und prüft die Mindestgröße. Unterschreitet ein neues Flurstück die Vorgabe des Bebauungsplans, sprichst du vor dem Antrag mit der Gemeinde (§ 19 Abs. 2 BauGB).

Die Zeile „Gesamtkosten mit Notar und Grundbuch“ erscheint, sobald du einen Kaufpreis einträgst.

Anwendung

Was kostet eine Grundstücksteilung? Praxisfall 800 m² in zwei Hälften

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Grundstücksteilung in Nordrhein-Westfalen: Vermessung 4.922,72 Euro, Notar 1.130,50 Euro und Grundbuch 450 Euro, zusammen 6.503,22 Euro Familie Yilmaz in Nordrhein-Westfalen besitzt ein Flurstück mit 800 m² und einem Bodenrichtwert von 300 Euro je m². Der Sohn will die hintere Hälfte mit 400 m² für 120.000 Euro kaufen und dort bauen.

Der Bebauungsplan verlangt mindestens 350 m² je Baugrundstück. Die Familie wählt im Rechner Teilungsvermessung, Nordrhein-Westfalen und ÖbVI und trägt 800 m², zwei Flurstücke, 400 m² Teilfläche, 350 m² Mindestgröße und 120.000 Euro Kaufpreis ein.

Der Rechner meldet: Beide Flurstücke erreichen die Mindestgröße. Die Vermessung kostet 3.328 Euro netto, dazu 632,32 Euro Umsatzsteuer und 962,40 Euro Fortführung, zusammen 4.922,72 Euro.

Notar (1.130,50 Euro) und Grundbuch (450 Euro) für den Verkauf bringen die Gesamtkosten auf 6.503,22 Euro. Die Entscheidung: Die Familie holt zwei Angebote ein und trägt das niedrigere netto ein, um die Abweichung zum Tarif zu sehen.

Im Kaufvertrag legt sie fest, wer die Vermessung zahlt; die Kosten des Vertrags und der Eintragung trägt ohne Abrede der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Übernimmt die Katasterbehörde die Vermessung, sinkt der Betrag um die Umsatzsteuer auf 4.290,40 Euro.

Zum Vergleich plant die Familie auch drei Baugrundstücke mit 250, 250 und 300 m². Dann zahlen zwei Flurstücke Gebühr, und die Vermessung steigt auf 8.570,24 Euro. So zeigt der Rechner vor dem Auftrag, ob sich die dritte Parzelle lohnt.

Die Zahlen gelten für Nordrhein-Westfalen; dieselbe Teilung in zwei Hälften kostet in Bayern 2.600 Euro und in Brandenburg 4.467,74 Euro.

Fallstricke

Fünf typische Fehler bei Vermessungskosten und Grundstücksteilung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: die Vermessungskosten als Pauschale je Grundstück zu schätzen. Der Tarif hängt vom Land, von den Grenzpunkten und vom Bodenrichtwert ab; bei vier Grenzpunkten und 300 Euro Bodenrichtwert liegen Bayern und Brandenburg um 2.828,74 Euro auseinander.

Fehler 2: Netto und Brutto zu verwechseln. Ein ÖbVI-Angebot nennt die Gebühr oft netto: 2.480 Euro werden mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu 2.951,20 Euro.

Vermisst die Katasterbehörde, entfällt die Umsatzsteuer; dieselbe Teilung in Nordrhein-Westfalen kostet dann 4.290,40 statt 4.922,72 Euro. Fehler 3: die Fortführung im Kataster zu vergessen.

Bei einer Teilung in zwei Flurstücke kommen in Nordrhein-Westfalen 962,40 Euro und in Brandenburg 657 Euro hinzu, weil die Katasterbehörde sie gesondert erhebt. Fehler 4: zu glauben, jedes neue Flurstück koste Gebühr.

In Nordrhein-Westfalen bleibt das größte neue Flurstück frei; bei zweimal 400 m² zahlt nur eines 2.448 Euro. Bayern zählt dagegen jedes neu gebildete Flurstück: 670 Euro vor dem Wertfaktor für zwei.

Fehler 5: Notar und Grundbuch bei jeder Teilung einzuplanen oder beim Verkauf zu vergessen. Sie entstehen erst mit dem Kaufvertrag über die Teilfläche (§ 311b Abs. 1 BGB): 1.130,50 Euro Notar und 450 Euro Grundbuch bei 120.000 Euro Kaufpreis.

Nächster Schritt

Vermessungskosten: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Rechner macht aus Land, Bodenrichtwert, Grenzpunkten und Flurstücken die Vermessungskosten nach dem Landestarif: im Standardfall 2.951,20 Euro brutto für eine Grenzvermessung in Nordrhein-Westfalen, 4.922,72 Euro für die Teilung eines 800-m²-Grundstücks in zwei Hälften.

Rechtsstand ist der 9. Oktober 2026; gelesen wurden die Fassungen der VermWertKostO NRW ab 1. Januar 2026, der GebOVerm Bayern ab 1. Juli 2026 und der VermGebO Brandenburg mit der Änderung vom 5. Dezember 2025 sowie BauGB, BGB, GNotKG, UStG und EStG.

Grenzen: Nur drei Länder haben einen hinterlegten Tarif; für die übrigen zählt dein Angebot. Zeitgebühren, Dringlichkeitszuschläge, Umlegungen, Lagepläne und die Prüfung nach Bauordnungsrecht fehlen, und die Punktzahl legt die Vermessungsstelle fest.

Der Rechner ersetzt weder Angebot noch Kostenbescheid noch Steuerberatung.

Nächste Schritte: Angebot einholen und eintragen, Notar und Grundbuch beim Verkauf mit dem Notarkostenrechner gegenrechnen, die Mindestgröße mit dem GRZ-GFZ-Rechner einordnen und die übrigen Kosten im Kaufnebenkosten-Rechner einplanen.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Vermessungskosten für Grenzvermessung, Teilung und Gebäude

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Vermessungskosten brutto 1.260,00 € | Gebühr netto 1.260,00 € | Wertfaktor 2,0

Grenzvermessung in Bayern mit vier Grenzpunkten

Art der Vermessung
Grenzvermessung (Grenzpunkte feststellen und abmarken)
Bundesland
Bayern (GebOVerm, Stand 01.07.2026)
Bodenrichtwert
300 € je m²
Anzahl der Grenzpunkte
4 Punkte

Beispiel 2 · Mittel · Vermessungskosten brutto 4.088,74 € | Gebühr netto 3.202,30 € | Umsatzsteuer 608,44 € | Fortführung 278,00 €

Grenzvermessung in Brandenburg mit 100 m Grenzlänge

Art der Vermessung
Grenzvermessung (Grenzpunkte feststellen und abmarken)
Bundesland
Brandenburg (VermGebO, Stand 05.12.2025)
Ausführende Stelle
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Bodenrichtwert
300 € je m²

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Vermessungskosten brutto 4.922,72 € | Gebühr netto 3.328,00 € | Umsatzsteuer 632,32 € | Fortführung 962,40 € | Restfläche 400 m²

Grundstück mit 800 m² in zwei Hälften teilen (Nordrhein-Westfalen)

Art der Vermessung
Teilungsvermessung (Grundstück teilen)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW, Stand 01.01.2026)
Ausführende Stelle
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Bodenrichtwert
300 € je m²

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Gesamtkosten mit Notar und Grundbuch 6.503,22 € | Vermessung brutto 4.922,72 € | Notarkosten 1.130,50 € | Grundbuchkosten 450,00 €

dieselbe Teilung mit Verkauf der Teilfläche für 120.000 €

Art der Vermessung
Teilungsvermessung (Grundstück teilen)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW, Stand 01.01.2026)
Ausführende Stelle
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI), zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Bodenrichtwert
300 € je m²

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Vermessungskosten brutto 2.600,00 € | Gebühr netto 2.600,00 € | Restfläche 400 m²

Teilung 800 m² in zwei Hälften in Bayern

Art der Vermessung
Teilungsvermessung (Grundstück teilen)
Bundesland
Bayern (GebOVerm, Stand 01.07.2026)
Bodenrichtwert
300 € je m²
Anzahl der Grenzpunkte
4 Punkte

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Vermessungskosten brutto 4.290,40 € | Gebühr netto 3.328,00 € | Fortführung 962,40 €

Teilung in Nordrhein-Westfalen durch die Katasterbehörde

Art der Vermessung
Teilungsvermessung (Grundstück teilen)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW, Stand 01.01.2026)
Ausführende Stelle
Katasterbehörde oder Vermessungsamt, ohne Umsatzsteuer
Bodenrichtwert
300 € je m²

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

BaufinanzierungDarlehenssumme, monatliche Rate, Restschuld nach Zinsbindung und Eigenkapitalquote berechnenGrunderwerbsteuer-RechnerGrunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland berechnen: Steuersatz 3,5–6,5 %, Zubehör-Abzug und Bemessungsgrundlage sofort ermitteln – kostenlos, ohne Anmeldung.ImmobilienbewertungVerkehrswert nach Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren der ImmoWertV 2021 berechnen.Quadratmeterpreis-RechnerKaufpreis pro Quadratmeter berechnen: Kaufpreis und Wohnfläche eingeben, Preis/m² sofort ablesen und mit regionalen Marktrichtwerten einordnen.Grundsteuer-RechnerBerechnet die Grundsteuer B nach dem Bundesmodell aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz – mit Jahres- und Quartalsbetrag.Hausbau-Kosten-RechnerHausbaukosten 2026 berechnen: Rohbau, Ausbau, Keller und Baunebenkosten nach Wohnfläche, Bauweise und Ausstattung kalkulieren.Hausanschluss-Kosten-RechnerHausanschluss-Kosten für Strom, Wasser, Gas und Glasfaser als Spanne aus veröffentlichten Preisblättern schätzen, mit Leitungslänge und eigenem Angebot.Unregelmäßiges-Viereck-FlächenrechnerFläche eines unregelmäßigen Vierecks aus vier Seiten plus Diagonale, zwei gegenüberliegenden Winkeln oder Eckpunkt-Koordinaten berechnen, mit Teilflächen, Umfang und Gültigkeitsprüfung.EigenkapitalBenötigtes Eigenkapital, fehlender Betrag und Zeit bis zum Kaufziel berechnenMaklercourtage-RechnerBerechnet die Maklercourtage für Käufer und Verkäufer je nach Bundesland, Immobilientyp und Vereinbarung – inklusive Aufteilung, Anteil an Kaufnebenkosten und steuerlicher Einordnung.Mietkauf-RechnerMietkauf-Rechner: Monatliche Rate, angerechneten Betrag und Gesamtkosten beim Mietkauf einer Immobilie berechnen und mit klassischem Kauf vergleichen.Niessbrauch-RechnerKapitalwert eines lebenslangen Niessbrauchs nach § 14 BewG mit Vervielfaeltiger aus Anlage 9 berechnen.Wohnrecht berechnenKapitalwert eines Wohnrechts nach § 14 BewG berechnen: Jahreswert aus Wohnfläche und Kaltmiete, Vervielfältiger nach Alter — lebenslang oder befristet.Ehepartner auszahlen Haus RechnerAuszahlungsbetrag berechnen, wenn ein Ehepartner den anderen bei der gemeinsamen Immobilie auszahlt — z. B. bei Scheidung oder Trennung.Wie viel Haus kann ich mir leistenMaximalen Kaufpreis aus Einkommen, Eigenkapital, Zinssatz und Laufzeit berechnen — sofort wissen, welches Budget realistisch ist.

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  • Rechenweg der Grenzvermessung in Nordrhein-Westfalen bei 300 Euro Bodenrichtwert und vier Grenzpunkten: 380 Euro Grundaufwand plus 500 Euro Basisgebühr plus 1.600 Euro Abmarkung ergeben 2.480 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 2.951,20 Euro

    Vermessungskosten-Rechner: Rechenweg der Grenzvermessung in Nordrhein-Westfalen

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           alt="Rechenweg der Grenzvermessung in Nordrhein-Westfalen bei 300 Euro Bodenrichtwert und vier Grenzpunkten: 380 Euro Grundaufwand plus 500 Euro Basisgebühr plus 1.600 Euro Abmarkung ergeben 2.480 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 2.951,20 Euro"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner">Vermessungskosten-Rechner: Rechenweg der Grenzvermessung in Nordrhein-Westfalen auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner
  • Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten bei 300 Euro Bodenrichtwert im Ländervergleich: Bayern 1.260 Euro, Nordrhein-Westfalen 2.951,20 Euro mit ÖbVI, Brandenburg 4.088,74 Euro mit ÖbVI und Fortführung

    Vermessungskosten-Rechner: dieselbe Grenzvermessung in drei Ländern

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           alt="Grenzvermessung mit vier Grenzpunkten bei 300 Euro Bodenrichtwert im Ländervergleich: Bayern 1.260 Euro, Nordrhein-Westfalen 2.951,20 Euro mit ÖbVI, Brandenburg 4.088,74 Euro mit ÖbVI und Fortführung"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner">Vermessungskosten-Rechner: dieselbe Grenzvermessung in drei Ländern auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner
  • Praxisfall Grundstücksteilung in Nordrhein-Westfalen: 800 Quadratmeter in zweimal 400 Quadratmeter bei 300 Euro Bodenrichtwert, Vermessung 4.922,72 Euro brutto, Notar 1.130,50 Euro und Grundbuch 450 Euro, zusammen 6.503,22 Euro

    Vermessungskosten-Rechner: Praxisfall Grundstücksteilung mit Verkauf der Teilfläche

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           alt="Praxisfall Grundstücksteilung in Nordrhein-Westfalen: 800 Quadratmeter in zweimal 400 Quadratmeter bei 300 Euro Bodenrichtwert, Vermessung 4.922,72 Euro brutto, Notar 1.130,50 Euro und Grundbuch 450 Euro, zusammen 6.503,22 Euro"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner">Vermessungskosten-Rechner: Praxisfall Grundstücksteilung mit Verkauf der Teilfläche auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand Oktober 2026 und ersetzt weder das Angebot der Vermessungsstelle noch den Kostenbescheid, eine Steuerberatung oder eine Rechtsberatung. Punktzahl, Grenzlänge, Flurstücke und Bodenrichtwert stellt die Vermessungsstelle fest; abweichende Werte ändern die Gebühr. Für Länder ohne hinterlegten Tarif gilt dein Angebot.

Quelle: Gebührenordnungen der Länder: VermWertKostO NRW (Fassung 01.01.2026), GebOVerm Bayern (Text ab 01.07.2026), VermGebO Brandenburg (Stand 05.12.2025); BauGB, BGB, GNotKG, UStG, EStG (gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026), abgerufen am 09.10.2026.

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Immobilien / Kaufen
Formeln basieren auf
NRW: Grundaufwand 380 € + Basisgebühr 500 € + 250 € × Wertfaktor je Grenzpunkt (Grenzvermessung) bzw. 900 € × Wertfaktor × Flächenfaktor je gebührenpflichtigem neuem Flurstück (Teilung) zuzüglich Fortführung (VermWertKostO NRW, Tarifstellen 1.2 bis 1.4 und 2.1.2). Bayern: (Grenzpunkte 330 € + 100 € je weiterer Punkt + Flurstücke 470 € + 200 € je weiteres) × Wertfaktor (GebOVerm §§ 3, 4). Brandenburg: Grundaufwand 1.200,30 € + Grenzlänge × Gebühr je Meter + 38 € je Grenzzeichen zuzüglich Fortführung (VermGebO, Tarifstelle 3.1). Ausführende ÖbVI: zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Vermessungskosten-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Vermessungskosten-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/vermessungskosten-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.