Überblick
Wie wird der Kapitalwert eines Wohnrechts berechnet?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Ein Wohnrecht nach § 1093 BGB ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht sichert, eine Immobilie oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen. Anders als beim Nießbrauch darf der Wohnberechtigte die Räume weder vermieten noch anderweitig wirtschaftlich nutzen — das Recht beschränkt sich auf die persönliche Eigennutzung.
Gerade bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie behält sich der bisherige Eigentümer häufig ein lebenslanges Wohnrecht vor, um die eigene Wohnsituation abzusichern, ohne auf das Eigentum angewiesen zu bleiben.
Der Kapitalwert dieses Wohnrechts ist steuerlich relevant, weil er die Bemessungsgrundlage bei Schenkung oder Erbschaft mindert (§ 10 Abs. 5 ErbStG).
Er ergibt sich aus dem Jahreswert des Wohnvorteils multipliziert mit dem Vervielfältiger nach dem Bewertungsgesetz.
Bei den Voreinstellungen — Frau, 65 Jahre, 80 m², 8 Euro Kaltmiete, 350.000 Euro Verkehrswert — ermittelt der Rechner einen Kapitalwert von 96.614 Euro. Dieser Betrag reduziert den steuerpflichtigen Wert der Immobilie auf 253.386 Euro.
Die Höhe des Vervielfältigers hängt bei lebenslangen Wohnrechten vom Alter und Geschlecht des Berechtigten ab, bei befristeten Wohnrechten von der vereinbarten Laufzeit und dem gesetzlichen Zinssatz von 5,5 Prozent nach § 14 Abs. 1 BewG.