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HOAI Honorarrechner: Architektenhonorar nach Honorartafel

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Objektart
€
Honorarsatz
Neubau oder Umbau?
% des Honorars
Umsatzsteuer berechnen?
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Kurzantwort

Berechnet das Architektenhonorar für Gebäude und Innenräume nach § 35 HOAI: Honorartafel mit linearer Interpolation, fünf Honorarzonen, Basishonorarsatz bis oberer Satz, Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34, Umbauzuschlag nach § 36, Nebenkosten und Umsatzsteuer.

HOAI Honorar berechnen: Kosten, Honorarzone und Leistungsphasen eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

HOAI Honorar: Was kostet ein Architekt nach der Honorartafel?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der HOAI Honorarrechner ermittelt, was ein Architekt für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verlangen kann. Er rechnet mit der Honorartafel des § 35 HOAI: Aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone I bis V und den beauftragten Leistungsphasen entsteht das Honorar.

Das Leistungsbild umfasst neun Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung; § 34 legt je Phase einen Prozentsatz fest.

So bewertet der Rechner auch Teilaufträge wie Entwurf und Bauantrag und dient als schnelle Plausibilitätsprüfung für Angebote. Seit der Novelle 2021 sind die Tafelwerte Orientierungswerte. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4.

Juli 2019 (C-377/17) gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr; Auftraggeber und Architekt vereinbaren das Honorar in Textform, und ohne Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz, der untere Wert der Tafel.

Im Standardfall, einem Gebäude mit 500.000 € anrechenbaren Kosten in Honorarzone III und allen neun Leistungsphasen, beträgt das Honorar zum Basishonorarsatz 62.900 € netto und mit Umsatzsteuer 74.851 €.

Der Rechner zeigt außerdem die Spanne bis zum oberen Honorarsatz, die Aufteilung auf die Leistungsphasen und den Umbauzuschlag. Er gilt für Gebäude und Innenräume, nicht für Freianlagen oder Tragwerke.

Eingaben

Kosten, Honorarzone und Leistungsphasen eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Bei „Objektart“ wählst du Gebäude oder Innenräume; die Tafel ist gleich, die Anteile der Leistungsphasen 4 bis 7 unterscheiden sich. Die „Anrechenbaren Kosten (netto)“ entnimmst du der Kostenberechnung nach DIN 276, ohne Umsatzsteuer.

Anrechenbar sind die Kosten der Baukonstruktion; technische Anlagen zählen voll, wenn der Architekt sie plant, sonst nur teilweise. Die Tafel reicht von 25.000 € bis 25.000.000 €, Zwischenwerte werden linear interpoliert.

Die „Honorarzone“ richtet sich nach den Anforderungen: Ein einfaches Gebäude liegt in Zone I oder II, ein durchschnittliches Einfamilienhaus meist in Zone III.

Beim „Honorarsatz“ entscheidest du zwischen Basishonorarsatz, oberem Honorarsatz und einer „Lage zwischen“ beiden in Prozent. Unter „Neubau oder Umbau?“ schaltest du den „Umbau- und Modernisierungszuschlag“ frei, voreingestellt sind 20 Prozent.

Mit den Schaltern „Leistungsphase 1“ bis „Leistungsphase 9“ legst du fest, was beauftragt ist. Bei „Nebenkosten pauschal“ trägst du den vereinbarten Satz ein, und „Umsatzsteuer berechnen?“ steuert die 19 Prozent.

Typischer Eingabefehler: Bruttokosten statt netto eintragen. Alle Felder haben Vorgabewerte; ändere zuerst Kosten, Zone und Phasen, denn sie bestimmen das Honorar am stärksten.

Praxisfälle

HOAI Honorar: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um das Architektenhonorar, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Honorar für ein Haus

    „Was kostet ein Architekt für ein Haus mit 500.000 € Baukosten?“

    Eingabe
    Gebäude, 500.000 € anrechenbare Kosten, Zone III, Basishonorarsatz, alle Leistungsphasen
    Ergebnis
    62.900 € netto, 74.851 € brutto
  2. Nur Entwurf und Genehmigung

    „Was kostet ein Architekt nur für Entwurf und Bauantrag?“

    Eingabe
    Gebäude, 450.000 €, Zone III, Basishonorarsatz, nur Leistungsphasen 1 bis 4
    Ergebnis
    27 Prozent: 15.435,97 € netto statt 57.170,25 € für alle Phasen
  3. Spanne einer Zone

    „Wie groß ist der Unterschied zwischen Basis und oberem Honorarsatz?“

    Eingabe
    Gebäude, 100.000 €, Zone III, alle Phasen
    Ergebnis
    15.005 € Basishonorarsatz bis 18.713 € oberer Honorarsatz
  4. Umbau

    „Wie hoch ist das Architektenhonorar beim Umbau?“

    Eingabe
    Gebäude, 320.000 €, Zone III, Umbau 20 Prozent, Phasen 1 bis 8, Nebenkosten 3 Prozent
    Ergebnis
    49.712,93 € Honorar, 60.933,14 € brutto

Berechnung

HOAI Honorar: So wird das Architektenhonorar berechnet

Verstehe den Formelweg.

![Honorarspanne Zone III: 100.000 € Kosten 15.005 bis 18.713 €, 300.000 € 39.981 bis 49.864 €, 500.000 € 62.900 bis 78.449 €, 1 Mio. € 115.675 bis 144.268 €, 2 Mio.

€ 214.108 bis 267.034 €](/images/finanzen/hoai-honorarrechner-honorartafel.svg){760x340} Die Rechnung hat fünf Schritte.

Erstens die Tafelwerte: Für die anrechenbaren Kosten liest der Rechner die Spalte der Honorarzone und interpoliert linear zwischen zwei Tafelstufen (§ 13). Bei 500.000 € in Zone III ergibt das 62.900 € als unteren und 78.449 € als oberen Wert.

Zweitens der Satz: Basishonorarsatz ist der untere, oberer Honorarsatz der obere Wert; bei „zwischen“ wird linear nach Prozent verteilt, 50 Prozent liegen bei 100.000 € in Zone III bei 16.859 €.

Drittens die Leistungsphasen: Das Honorar für 100 Prozent wird mit der Summe der beauftragten Prozentsätze multipliziert, bei allen neun Phasen mit 100, bei den Phasen 1 bis 8 mit 98 Prozent.

Viertens der Umbauzuschlag: Er erhöht das Honorar bei Gebäuden um bis zu 33 Prozent, bei Innenräumen um bis zu 50 Prozent.

Fünftens Nebenkosten und Umsatzsteuer: Eine vereinbarte Pauschale in Prozent des Honorars und 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Summe. Die Phasenbeträge werden auf den Cent gerundet; der Rundungsrest geht auf die größte Phase, damit die Summe stimmt.

Rechenbeispiel: Bei 100.000 € in Zone III beträgt das Honorar zum Basishonorarsatz 15.005 €. Beauftragt sind die Phasen 1 bis 8 mit 98 Prozent, das ergibt 14.704,90 € netto; mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind es 17.498,83 € brutto.

Formelgrafik: Honorar gleich Tafelwert mal Summe der Leistungsphasen durch 100 mal eins plus Umbauzuschlag durch 100; Gesamtsumme brutto gleich 1,19 mal Honorar mal eins plus Nebenkosten durch 100
Mit 62.900 € Tafelwert und allen neun Leistungsphasen beträgt das Honorar 62.900 €; mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind es 74.851 € brutto.

Nachschlagen

Architektenhonorar nach Kosten und Honorarzone

Die Tabelle zeigt für zehn Stufen der anrechenbaren Kosten das Honorar für alle neun Leistungsphasen eines Gebäudes zum Basishonorarsatz, getrennt nach den fünf Honorarzonen, netto und ohne Umbauzuschlag. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Honorar für 100 Prozent der Leistungen zum Basishonorarsatz nach anrechenbaren Kosten und Honorarzone I bis V (netto)
Anrechenbare KostenZone IZone IIZone IIIZone IVZone V
25.000 €3.120,00 €3.657,00 €4.339,00 €5.412,00 €6.094,00 €
50.000 €5.804,00 €6.801,00 €8.071,00 €10.066,00 €11.336,00 €
100.000 €10.790,00 €12.644,00 €15.005,00 €18.713,00 €21.074,00 €
200.000 €20.037,00 €23.480,00 €27.863,00 €34.751,00 €39.134,00 €
300.000 €28.750,00 €33.692,00 €39.981,00 €49.864,00 €56.153,00 €
500.000 €45.232,00 €53.006,00 €62.900,00 €78.449,00 €88.343,00 €
750.000 €64.666,00 €75.781,00 €89.927,00 €112.156,00 €126.301,00 €
1.000.000 €83.182,00 €97.479,00 €115.675,00 €144.268,00 €162.464,00 €
2.000.000 €153.965,00 €180.428,00 €214.108,00 €267.034,00 €300.714,00 €
5.000.000 €343.879,00 €402.984,00 €478.207,00 €596.416,00 €671.640,00 €

Basishonorarsatz = unterer Wert der Honorartafel des § 35 HOAI; der obere Honorarsatz einer Zone ist der Basishonorarsatz der nächsten Zone. Die Werte sind Orientierungswerte; Zwischenwerte der Kosten werden linear interpoliert (§ 13).

Leistungsphasen: Anteile und Honorar

Die Tabelle zeigt die Anteile der neun Leistungsphasen bei Gebäuden und Innenräumen nach § 34 HOAI und das Honorar je Phase bei 100.000 € anrechenbaren Kosten in Honorarzone III zum Basishonorarsatz. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Anteil und Honorar je Leistungsphase bei 100.000 € Kosten, Honorarzone III, Basishonorarsatz (netto)
LeistungsphaseGebäude AnteilGebäude HonorarInnenräume AnteilInnenräume Honorar
LP 1 Grundlagenermittlung2 %300,10 €2 %300,10 €
LP 2 Vorplanung7 %1.050,35 €7 %1.050,35 €
LP 3 Entwurfsplanung15 %2.250,75 €15 %2.250,75 €
LP 4 Genehmigungsplanung3 %450,15 €2 %300,10 €
LP 5 Ausführungsplanung25 %3.751,25 €30 %4.501,50 €
LP 6 Vorbereitung der Vergabe10 %1.500,50 €7 %1.050,35 €
LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe4 %600,20 €3 %450,15 €
LP 8 Objektüberwachung32 %4.801,60 €32 %4.801,60 €
LP 9 Objektbetreuung2 %300,10 €2 %300,10 €

Nicht beauftragte Leistungsphasen werden nicht berechnet (§ 8 HOAI). Die Summe der Anteile beträgt bei Gebäuden und bei Innenräumen je 100 Prozent.

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Architektenhonorar nach HOAI

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel kostet ein Architekt nach HOAI?

Das Honorar hängt von den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen ab.

Die Tafel des § 35 HOAI nennt für Gebäude Orientierungswerte: Bei 500.000 € anrechenbaren Kosten sind es in Honorarzone III 62.900 € bis 78.449 € für alle neun Leistungsphasen, netto.

Mit 19 Prozent Umsatzsteuer kommen beim Basishonorarsatz 11.951 € hinzu, zusammen 74.851 €. Wer nur einzelne Phasen beauftragt, zahlt anteilig, bei den Phasen 1 bis 4 etwa 27 Prozent. Ohne Vereinbarung in Textform gilt der Basishonorarsatz.

Trage deine Werte in den Rechner ein und vergleiche das Ergebnis mit dem Angebot des Architekten, bevor du den Vertrag unterschreibst; Nebenkosten und Umbauzuschlag kommen separat hinzu.

Die Tafel gilt nur für Grundleistungen; Besondere Leistungen wie ein Bauzeitenplan oder BIM-Modelle werden gesondert vereinbart. Frage deshalb nach, welche Leistungen im Honorar enthalten sind und welche nicht.

Sind die HOAI-Sätze noch verbindlich?

Nein, seit der Novelle zum 01.01.2021 sind die Tafelwerte Orientierungswerte und keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Grundlage war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4.

Juli 2019 (C-377/17), das die verbindlichen Sätze für unionsrechtswidrig erklärte. Auftraggeber und Architekt dürfen ein höheres oder niedrigeres Honorar in Textform vereinbaren (§ 7 HOAI).

Fehlt eine Vereinbarung, gilt der Basishonorarsatz, also der untere Wert der Tafel; bei Verbrauchern auch dann, wenn der Architekt nicht rechtzeitig auf die Vereinbarungsfreiheit hingewiesen hat.

Der Rechner zeigt Basishonorarsatz und oberen Honorarsatz, damit du siehst, in welcher Spanne das Angebot liegt. Die Verordnung gilt weiter für Leistungsbild und Orientierung.

Streiten sich die Parteien, hilft der Vertrag: Steht dort ein Pauschalhonorar oder ein Prozentsatz, gilt dieser. Ein mündlich zugesagtes höheres Honorar genügt nicht, weil die Textform verlangt wird.

Das gilt für Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume.

Welche Honorarzone gilt für mein Haus?

Die Honorarzone ergibt sich aus den Bewertungsmerkmalen des § 35 HOAI: Einbindung in die Umgebung, Anzahl der Funktionsbereiche, gestalterische und konstruktive Anforderungen, technische Ausrüstung und Ausbau.

Gestaltung und Funktionsbereiche zählen bis zu 9 Punkte, die übrigen Merkmale bis zu 6. Bis 10 Punkte gilt Zone I, 11 bis 18 Zone II, 19 bis 26 Zone III, 27 bis 34 Zone IV und 35 bis 42 Zone V.

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt meist in Zone III, aufwendige Villen oder Sonderbauten in Zone IV oder V; die Objektliste in Anlage 10.2 gibt Beispiele.

Der Unterschied ist groß: Bei 100.000 € trennen Zone III und IV 15.005 € von 18.713 € Basishonorarsatz. Lass dir die Einstufung vom Architekten begründen.

Hast du Zweifel, lass die Punktebewertung schriftlich vorlegen und vergleiche sie mit den Beispielen der Objektliste für ähnliche Gebäude.

Was bedeuten die Leistungsphasen 1 bis 9?

Die Leistungsphasen gliedern die Arbeit des Architekten von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Bei Gebäuden gewichtet § 34 HOAI sie mit 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32 und 2 Prozent: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung.

Bei Innenräumen sind es 2, 7, 15, 2, 30, 7, 3, 32 und 2 Prozent. Nur die beauftragten Phasen dürfen berechnet werden (§ 8). Bei 100.000 € in Zone III mit Basishonorarsatz bringt die Objektüberwachung allein 4.801,60 €.

Schalte im Rechner genau die Phasen an, die im Vertrag stehen, und prüfe, ob der Architekt Teilleistungen nur anteilig abrechnet. Besondere Leistungen wie eine Machbarkeitsstudie stehen außerhalb dieser Prozentsätze und werden gesondert vereinbart.

Plane außerdem ein, dass die Objektüberwachung mit knapp einem Drittel des Honorars der größte Posten ist.

Wie hoch ist der Zuschlag beim Umbau?

Für Umbauten und Modernisierungen kann bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag auf das ermittelte Honorar in Textform vereinbart werden: bis zu 33 Prozent bei Gebäuden und bis zu 50 Prozent bei Innenräumen (§ 36 HOAI).

Ohne Vereinbarung gelten bei Umbauten und Modernisierungen ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad 20 Prozent als vereinbart (§ 6 Absatz 2).

Im Beispiel der Familie Yilmaz mit 320.000 € Kosten, Zone III und den Phasen 1 bis 8 steigt das Honorar durch 20 Prozent von 41.427,44 € auf 49.712,93 €. Der Zuschlag wirkt auf das Honorar der beauftragten Phasen, nicht auf die Nebenkosten.

Gib im Rechner den Zuschlag ein, den dein Vertrag nennt, und prüfe, ob der Schwierigkeitsgrad ihn rechtfertigt. Bei Neubau, Neuanlage oder Erweiterung gibt es keinen Zuschlag; der Rechner setzt ihn dort auf 0.

Prüfe, ob der Schwierigkeitsgrad des Umbaus wirklich durchschnittlich oder höher ist.

Zählt die Umsatzsteuer zu den anrechenbaren Kosten?

Nein, anrechenbare Kosten sind netto, die auf die Kosten des Objekts entfallende Umsatzsteuer gehört nicht dazu (§ 4 Absatz 1 HOAI). Du trägst daher die Kosten aus der Kostenberechnung ohne Mehrwertsteuer ein.

Anrechenbar sind die Kosten der Baukonstruktion; technische Anlagen zählen voll, wenn der Architekt sie plant oder überwacht, andernfalls bis 25 Prozent der sonstigen Kosten voll und darüber zur Hälfte (§ 33).

Nicht anrechenbar sind zum Beispiel das Herrichten und die nichtöffentliche Erschließung. Auf das Honorar selbst kommt die Umsatzsteuer von 19 Prozent: bei 62.900 € Honorar 11.951 €.

Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung; schalte das Feld dann im Rechner aus. Fordere vom Planer die Kosten netto und brutto getrennt an; sonst entsteht schon bei den anrechenbaren Kosten ein Fehler von 19 Prozent.

Die Umsatzsteuer wird auf Honorar und Nebenkosten berechnet; durchlaufende Posten bleiben außen vor (§ 16 HOAI).

Sind Nebenkosten im HOAI-Honorar enthalten?

Nein, der Architekt kann neben dem Honorar die erforderlichen Nebenkosten in Rechnung stellen (§ 14 HOAI), zum Beispiel Versand, Vervielfältigungen, ein Baustellenbüro und weite Fahrten.

Sie sind nach Einzelnachweis abzurechnen, sofern nicht in Textform eine Pauschale vereinbart wurde. Die Verordnung nennt keinen Pauschalsatz; er ist frei zu verhandeln. Bei 3 Prozent Pauschale auf 49.712,93 € Honorar sind es 1.491,39 €.

Auf die Nebenkosten kommt Umsatzsteuer, soweit sie nicht durchlaufende Posten sind. Trage im Rechner den vereinbarten Satz ein oder lass das Feld auf 0, wenn Einzelnachweis gelten soll, und frage den Architekten, welche Nebenkosten er erwartet.

Wer ein Honorar pauschal vereinbart hat, braucht keine Nebenkosten mehr nachzuweisen, wenn die Pauschale sie einschließt. Fahrten bis 15 Kilometer um den Geschäftssitz werden ohnehin nicht berechnet. Lass die Frage im Vertrag klar regeln.

Mit dem Rechner siehst du die Pauschale in Euro.

Gilt die Honorartafel auch unter 25.000 €?

Nein, die Honorartafel des § 35 HOAI beginnt bei 25.000 € anrechenbaren Kosten und endet bei 25.000.000 €.

Für Kosten darunter oder darüber enthält die Verordnung keine Tafelwerte; das Honorar ist dort frei zu vereinbaren, oft nach Stundensatz oder Pauschale.

Zwischen den 20 Stufen der Tafel wird linear interpoliert (§ 13): Bei 400.000 € in Zone III liegt der Basishonorarsatz mit 51.440,50 € genau zwischen den Werten für 300.000 € (39.981 €) und 500.000 € (62.900 €).

Der Rechner meldet außerhalb der Tafel einen Hinweis statt einer Zahl. Für Freianlagen, Ingenieurbauwerke oder Tragwerke gelten eigene Honorartafeln, die hier nicht enthalten sind.

Bei Kosten über 25.000.000 € oder unter 25.000 € lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und nach Aufwand zu vergleichen. Fordere eine nachvollziehbare Kalkulation.

Der Rechner zeigt die Grenzen in einem Hinweis, damit du nicht mit falschen Zahlen planst.

Hinweise

Leistungsphasen, Zone und Vereinbarung richtig einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Leistungsphasen bei Gebäuden mit 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32 und 2 Prozent; bei 15.005 € Honorar: Entwurf 2.250,75 €, Ausführungsplanung 3.751,25 €, Objektüberwachung 4.801,60 € Lies zuerst das Honorar netto, dann die Gesamtsumme brutto. Das größte Gewicht tragen die Ausführungsplanung mit 25 Prozent und die Objektüberwachung mit 32 Prozent; wer nur die Phasen 1 bis 4 beauftragt, zahlt bei 450.000 € Kosten in Zone III und Basishonorarsatz 15.435,97 € netto und nicht das volle Honorar von 57.170,25 €.

Prüfe die Honorarzone kritisch. Ein Wechsel von Zone III in Zone IV hebt bei 100.000 € den Basishonorarsatz von 15.005 € auf 18.713 €, also um knapp ein Viertel.

Ordne dein Objekt über die Bewertungsmerkmale und die Punkte des § 35 ein: bis 10 Punkte Zone I, 11 bis 18 Zone II, 19 bis 26 Zone III, 27 bis 34 Zone IV, 35 bis 42 Zone V. Verhandle das Honorar vor dem Vertrag.

Ohne Vereinbarung in Textform gilt der Basishonorarsatz; höher geht nur mit einer Abrede, und Verbraucher muss der Architekt vorher auf die Vereinbarungsfreiheit hinweisen, sonst bleibt es beim Basishonorarsatz (§ 7).

Vergleiche Angebote immer mit denselben Leistungsphasen. Beachte die Tafelstufen.

Zwischen zwei Stufen wird linear interpoliert, das Honorar wächst also gleichmäßig mit den Kosten: Von 300.000 € auf 500.000 € steigt der Basishonorarsatz in Zone III von 39.981 € auf 62.900 €.

Grundlage ist die Kostenberechnung, erst ohne sie die Kostenschätzung.

Anwendung

HOAI Honorar: Beispiel Umbau eines Reihenhauses

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Familie Yilmaz: Umbau mit 320.000 € Kosten, Zone III, Phasen 1 bis 8, Zuschlag 20 Prozent: Basishonorarsatz 60.933,14 €, 50 Prozent 68.464,29 €, oberer Honorarsatz 75.995,43 € brutto Ausgangslage: Familie Yilmaz baut ein Reihenhaus um.

Die Kostenberechnung nennt 320.000 € anrechenbare Kosten netto; der Architekt ordnet das Vorhaben der Honorarzone III zu und soll die Leistungsphasen 1 bis 8 übernehmen, die Objektbetreuung ist nicht beauftragt.

Er schlägt 20 Prozent Umbauzuschlag und 3 Prozent Nebenkosten pauschal vor. Eingaben: Gebäude, 320.000 €, Zone III, Umbau mit 20 Prozent, Phasen 1 bis 8 an, Phase 9 aus, Nebenkosten 3 Prozent, Umsatzsteuer ja.

Der Satz ist die Frage: Basishonorarsatz, 50 Prozent oder oberer Honorarsatz. Rechnung: Die Tafelwerte bei 320.000 € sind 42.272,90 € bis 52.722,50 €.

Zum Basishonorarsatz: 42.272,90 € × 98 Prozent × 1,2 = 49.712,93 €, dazu 1.491,39 € Nebenkosten und 9.728,82 € Umsatzsteuer, zusammen 60.933,14 €. Beim oberen Honorarsatz sind es 75.995,43 €, in der Mitte 68.464,29 €.

Entscheidung: Die Familie vereinbart den Basishonorarsatz in Textform, lässt sich die Honorarzone begründen und fragt nach dem Umbauzuschlag; ein Neubau ohne Zuschlag würde 50.777,61 € kosten.

Die Differenz zum oberen Satz von 15.062,29 € verhandelt sie über Leistung statt Prozent.

Zur Kontrolle liest sie die Phasen einzeln: Die Objektüberwachung kostet 16.232,80 €, die Ausführungsplanung 12.681,87 € und die Entwurfsplanung 7.609,12 €; mit den übrigen Phasen ergeben sie genau das Honorar von 49.712,93 €.

Fallstricke

Typische Fehler bei der Honorarberechnung nach HOAI

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Die Gesamtbaukosten werden als anrechenbare Kosten eingetragen. Anrechenbar sind nur die Kosten der Baukonstruktion und der technischen Anlagen nach § 33; Grundstück, Erschließung und Außenanlagen zählen nicht, und die Umsatzsteuer gehört nicht dazu.

Der zweite Fehler: Die Tafelwerte werden als feste Preise verstanden. Seit 2021 sind es Orientierungswerte; ein Architekt kann mehr oder weniger verlangen, wenn beides in Textform vereinbart ist.

Der dritte Fehler: Alle neun Leistungsphasen werden angesetzt, obwohl nur einige beauftragt sind. Wer nur Entwurf und Genehmigung braucht, zahlt für die Phasen 1 bis 4 nur 27 Prozent des Honorars, nicht 100 Prozent.

Der vierte Fehler: Der Umbauzuschlag wird vergessen oder zu hoch angesetzt. Ohne Vereinbarung gelten bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad 20 Prozent; mehr als 33 Prozent bei Gebäuden sieht § 36 nicht vor.

Der fünfte Fehler: Die Honorarzone wird nach Gefühl gewählt. Bei 100.000 € trennen Zone I und Zone V 10.790 € von 21.074 € Basishonorarsatz, also fast das Doppelte. Der sechste Fehler: Nebenkosten und Umsatzsteuer fehlen.

Auf 62.900 € Honorar kommen allein 11.951 € Umsatzsteuer, bei vereinbarten 3 Prozent Nebenkosten noch 1.887 €. Der siebte Fehler: Kostenschätzung und Kostenberechnung werden verwechselt.

Eine zu grobe Zahl verschiebt das Honorar um Tausende Euro; bei 500.000 € statt 400.000 € Kosten sind es in Zone III 11.459,50 € Unterschied im Basishonorarsatz.

Nächster Schritt

HOAI Honorar: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Das HOAI-Honorar entsteht aus drei Größen: den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen.

Die Tafel des § 35 liefert Orientierungswerte von Basishonorarsatz bis oberem Honorarsatz; ohne Vereinbarung in Textform gilt der Basishonorarsatz. Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer kommen hinzu.

Dein nächster Schritt: Kosten aus der Kostenberechnung eintragen, die Honorarzone begründen lassen, Leistungsphasen festlegen und das Honorar in Textform vereinbaren.

Mit dem Hausbau-Kosten-Rechner schätzt du die Baukosten, mit dem Baufinanzierungsrechner die Finanzierung. Prüfe vor der Unterschrift Honorarzone, beauftragte Phasen, Umbauzuschlag und Nebenkosten; sie bestimmen zusammen mehr als der Satz selbst.

Im Standardfall liegt zwischen Basis und oberem Honorarsatz ein Unterschied von 15.549 € netto, ein Wechsel der Zone kann mehr ausmachen. Hole ein zweites Angebot mit denselben Phasen ein.

Der Rechner schätzt das Honorar; verbindlich ist dein Architektenvertrag.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Honorar nach Zone, Phasen und Umbau

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Honorar netto 18.713,00 € | brutto 22.268,47 € | Tafelwerte 15.005 € bis 18.713 €

Honorar bei 100.000 € Kosten, oberer Honorarsatz

Objektart
Gebäude
Anrechenbare Kosten (netto)
100.000 €
Honorarzone
Honorarzone III – durchschnittliche Anforderungen
Honorarsatz
Oberer Honorarsatz

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Honorar netto 16.859,00 € | brutto 20.062,21 €

Satz in der Mitte der Spanne

Objektart
Gebäude
Anrechenbare Kosten (netto)
100.000 €
Honorarzone
Honorarzone III – durchschnittliche Anforderungen
Honorarsatz
Satz zwischen Basis und oben (Prozent)

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Honorar netto 15.435,97 € | brutto 18.368,80 € | Phasen 27 %

Nur Leistungsphasen 1 bis 4

Objektart
Gebäude
Anrechenbare Kosten (netto)
450.000 €
Honorarzone
Honorarzone III – durchschnittliche Anforderungen
Honorarsatz
Basishonorarsatz (unterer Satz der Tafel)

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Honorar netto 49.712,93 € | Nebenkosten 1.491,39 € | brutto 60.933,14 €

Umbau mit 20 Prozent Zuschlag und 3 Prozent Nebenkosten

Objektart
Gebäude
Anrechenbare Kosten (netto)
320.000 €
Honorarzone
Honorarzone III – durchschnittliche Anforderungen
Honorarsatz
Basishonorarsatz (unterer Satz der Tafel)

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Honorar netto 10.790,00 € | brutto 12.840,10 € | Tafelwerte 10.790 € bis 12.644 €

Einfaches Gebäude in Honorarzone I

Objektart
Gebäude
Anrechenbare Kosten (netto)
100.000 €
Honorarzone
Honorarzone I – sehr geringe Anforderungen
Honorarsatz
Basishonorarsatz (unterer Satz der Tafel)

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

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Maklercourtage-RechnerBerechnet die Maklercourtage für Käufer und Verkäufer je nach Bundesland, Immobilientyp und Vereinbarung – inklusive Aufteilung, Anteil an Kaufnebenkosten und steuerlicher Einordnung.Notarkosten SchenkungNotarkosten bei Schenkung berechnen: Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht und Rückforderungsrecht, Schenkungsversprechen über Geld oder Wertpapiere und GmbH-Anteil, mit Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG 2026.PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.ScheidungskostenrechnerScheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.Ehevertrag-Kosten-RechnerNotarkosten für einen Ehevertrag nach GNotKG berechnen: Geschäftswert, 2,0-Gebühr Tabelle B, Auslagen und Mehrwertsteuer.Verzugszinsen-RechnerVerzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.StBVV-RechnerSteuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.Prozesskostenhilfe-RechnerProzesskostenhilfe nach § 115 ZPO berechnen: einzusetzendes Einkommen, PKH-Freibeträge 2026, Monatsrate und Vermögenseinsatz.RVG-RechnerAnwaltskosten nach RVG berechnen: Gebührentabelle Anlage 2 mit Gegenstandswert, Gebührensätzen und Auslagenpauschale – außergerichtlich, 1. Instanz oder Berufung.PfändungsrechnerPfändbares Nettoeinkommen nach § 850c ZPO berechnen: Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026, Grundfreibetrag und Zuschläge für Unterhaltspflichtige.Privatinsolvenz-RechnerPrivatinsolvenz berechnen: Pfändbarer Betrag, Gesamtzahlung über 3 Jahre, Treuhänderkosten nach InsVV und Insolvenzquote nach § 850c ZPO und InsO.ProzesskostenrechnerProzesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtrisiko bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen – für 1. Instanz, Berufung und Revision.Erbschein-KostenErbschein-Kosten berechnen: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B aus dem Nachlasswert – Nachlassgericht oder Notar-Alternative im Vergleich.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Anwaltskosten Arbeitsrecht RechnerAnwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert, RVG-Gebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko bei Vergleich, Sieg oder Niederlage 2026 – kostenlos, sofort.

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  • Honorartafel Zone III: Basishonorarsatz bis oberer Honorarsatz bei 100.000 € 15.005 bis 18.713 €, bei 300.000 € 39.981 bis 49.864 €, bei 500.000 € 62.900 bis 78.449 €, bei 1 Mio. € 115.675 bis 144.268 €, bei 2 Mio. € 214.108 bis 267.034 €.

    HOAI Honorarrechner: Honorarspanne der Honorarzone III nach anrechenbaren Kosten

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           alt="Honorartafel Zone III: Basishonorarsatz bis oberer Honorarsatz bei 100.000 € 15.005 bis 18.713 €, bei 300.000 € 39.981 bis 49.864 €, bei 500.000 € 62.900 bis 78.449 €, bei 1 Mio. € 115.675 bis 144.268 €, bei 2 Mio. € 214.108 bis 267.034 €."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/hoai-honorarrechner">HOAI Honorarrechner: Honorarspanne der Honorarzone III nach anrechenbaren Kosten auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Leistungsphasen bei Gebäuden: 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32 und 2 Prozent; bei 100.000 € Zone III Basishonorarsatz 15.005 €: Entwurfsplanung 2.250,75 €, Ausführungsplanung 3.751,25 €, Objektüberwachung 4.801,60 €.

    HOAI Honorarrechner: Anteile der neun Leistungsphasen am Honorar bei Gebäuden

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           alt="Leistungsphasen bei Gebäuden: 2, 7, 15, 3, 25, 10, 4, 32 und 2 Prozent; bei 100.000 € Zone III Basishonorarsatz 15.005 €: Entwurfsplanung 2.250,75 €, Ausführungsplanung 3.751,25 €, Objektüberwachung 4.801,60 €."
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  • Familie Yilmaz: Umbau mit 320.000 € anrechenbaren Kosten, Zone III, Phasen 1 bis 8, Umbauzuschlag 20 Prozent: Basishonorarsatz 60.933,14 €, 50 Prozent 68.464,29 €, oberer Honorarsatz 75.995,43 € brutto.

    HOAI Honorarrechner: Honorar der Familie Yilmaz für einen Umbau je nach Honorarsatz

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/hoai-honorarrechner">HOAI Honorarrechner: Honorar der Familie Yilmaz für einen Umbau je nach Honorarsatz auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner schätzt das Architektenhonorar aus den Orientierungswerten der HOAI-Honorartafel (§ 35). Verbindlich ist die Honorarvereinbarung im Architektenvertrag; seit 2021 sind die Tafelwerte keine Mindest- und Höchstsätze mehr. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: HOAI (BGBl. I 2013 S. 2276, Fassung vom 22.03.2023), gesetze-im-internet.de; abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
HOAI §§ 2a, 4, 6, 7, 13, 14, 16, 33, 34, 35, 36 in der Fassung vom 22.03.2023, Stand 10.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). HOAI Honorarrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/hoai-honorarrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. HOAI Honorarrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/hoai-honorarrechner

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