Überblick
HOAI Honorar: Was kostet ein Architekt nach der Honorartafel?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der HOAI Honorarrechner ermittelt, was ein Architekt für Gebäude und Innenräume nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verlangen kann. Er rechnet mit der Honorartafel des § 35 HOAI: Aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone I bis V und den beauftragten Leistungsphasen entsteht das Honorar.
Das Leistungsbild umfasst neun Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung; § 34 legt je Phase einen Prozentsatz fest.
So bewertet der Rechner auch Teilaufträge wie Entwurf und Bauantrag und dient als schnelle Plausibilitätsprüfung für Angebote. Seit der Novelle 2021 sind die Tafelwerte Orientierungswerte. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4.
Juli 2019 (C-377/17) gibt es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr; Auftraggeber und Architekt vereinbaren das Honorar in Textform, und ohne Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz, der untere Wert der Tafel.
Im Standardfall, einem Gebäude mit 500.000 € anrechenbaren Kosten in Honorarzone III und allen neun Leistungsphasen, beträgt das Honorar zum Basishonorarsatz 62.900 € netto und mit Umsatzsteuer 74.851 €.
Der Rechner zeigt außerdem die Spanne bis zum oberen Honorarsatz, die Aufteilung auf die Leistungsphasen und den Umbauzuschlag. Er gilt für Gebäude und Innenräume, nicht für Freianlagen oder Tragwerke.