Überblick
Versorgungsausgleich berechnen: Rentenpunkte und Monatsrente bei Scheidung
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften, die beide Ehegatten während der Ehe erworben haben, hälftig auf (§ 1 VersAusglG). Dazu zählen nicht nur die Rentenpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Beamtenversorgung, Betriebsrenten und private Vorsorge.
Der Rechner zeigt dir vorab, wie lang die Ehezeit nach § 3 VersAusglG ist, wie viele Entgeltpunkte nach dem Hin-und-Her-Ausgleich von einem Ehegatten zum anderen wandern und welcher Monatsrente das nach dem Rentenwert 2026 entspricht.
Wer das sucht, bekommt meist gerade den Fragebogen des Familiengerichts oder bereitet das Gespräch mit der Anwältin vor und will wissen, ob am Ende Rente verloren geht oder dazukommt.
Ab einer Ehezeit von mehr als drei Jahren braucht es dafür keinen Antrag: Das Gericht führt den Ausgleich von Amts wegen durch. Anders als der Zugewinnausgleich verteilt er kein Vermögen, sondern Altersvorsorge.
Besonders spürbar wird er, wenn ein Ehegatte lange in Teilzeit oder in der Familienphase war. Die verbindliche Zahl liefert allein die Auskunft der Versorgungsträger.
Der Rechner liefert Größenordnung, Richtung und eine Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze samt Antragspflicht bei kurzer Ehe.