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Versorgungsausgleich berechnen: Rentenpunkte und Rente 2026

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Wie liegen die Rentenanwartschaften vor?
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EP
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Kurzantwort

Der Versorgungsausgleich-Rechner bestimmt die Ehezeit nach § 3 VersAusglG, halbiert die in der Ehezeit erworbenen Anrechte und verrechnet die gesetzlichen Rentenpunkte beider Ehegatten. Er zeigt den Übertrag in Entgeltpunkten, als Monatsrente nach dem Rentenwert 42,52 Euro und als Kapitalwert und prüft die Geringfügigkeitsgrenze.

Versorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Versorgungsausgleich berechnen: Rentenpunkte und Monatsrente bei Scheidung

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften, die beide Ehegatten während der Ehe erworben haben, hälftig auf (§ 1 VersAusglG). Dazu zählen nicht nur die Rentenpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Beamtenversorgung, Betriebsrenten und private Vorsorge.

Der Rechner zeigt dir vorab, wie lang die Ehezeit nach § 3 VersAusglG ist, wie viele Entgeltpunkte nach dem Hin-und-Her-Ausgleich von einem Ehegatten zum anderen wandern und welcher Monatsrente das nach dem Rentenwert 2026 entspricht.

Wer das sucht, bekommt meist gerade den Fragebogen des Familiengerichts oder bereitet das Gespräch mit der Anwältin vor und will wissen, ob am Ende Rente verloren geht oder dazukommt.

Ab einer Ehezeit von mehr als drei Jahren braucht es dafür keinen Antrag: Das Gericht führt den Ausgleich von Amts wegen durch. Anders als der Zugewinnausgleich verteilt er kein Vermögen, sondern Altersvorsorge.

Besonders spürbar wird er, wenn ein Ehegatte lange in Teilzeit oder in der Familienphase war. Die verbindliche Zahl liefert allein die Auskunft der Versorgungsträger.

Der Rechner liefert Größenordnung, Richtung und eine Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze samt Antragspflicht bei kurzer Ehe.

Eingaben

Versorgungsausgleich berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Unter „Heiratsdatum“ trägst du den Hochzeitstag ein; die Ehezeit beginnt trotzdem am Ersten dieses Monats. Bei „Zustellung des Scheidungsantrags“ zählt der Tag auf der Zustellungsurkunde, nicht der Tag, an dem der Antrag bei Gericht einging.

Ist die Zustellung noch offen, nimm einen realistischen Termin; ein Monat Unterschied verschiebt die Ehezeit um genau einen Monat.

Mit „Wie liegen die Rentenanwartschaften vor?“ wählst du zwischen den Entgeltpunkten laut Rentenauskunft und einer Schätzung aus dem Jahresbrutto.

Bei den Entgeltpunkten für Ehegatte A und Ehegatte B gehört nur der Ehezeitanteil hinein, nicht der Stand des ganzen Rentenkontos.

Die Schätzung nutzt das durchschnittliche Jahresbrutto beider Ehegatten; wer in der Ehe nicht rentenversichert gearbeitet hat, bekommt 0. Kindererziehungszeiten stecken in der Rentenauskunft schon in den Entgeltpunkten, in der Schätzung fehlen sie.

Die Felder zu weiteren Anrechten sind optional. Beamtenversorgung und Versorgungswerk gibst du als Monatsrente an, Direktversicherung, Riester oder Rürup als Kapitalwert. Anrechte derselben Art addierst du zu einer Summe.

Die Zahlen stehen im Auskunftsschreiben des jeweiligen Versorgungsträgers.

Berechnung

Ehezeit, Halbteilung und Verrechnung: so rechnet der Versorgungsausgleich

Verstehe den Formelweg.

Zuerst bestimmt der Rechner die Ehezeit. Sie beginnt am Monatsersten der Heirat und endet am letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs.

1 VersAusglG). Von Juni 2010 bis Februar 2026 sind das 189 Monate. Dann folgt die Halbteilung: Jeder Ehezeitanteil wird halbiert, das ist der Ausgleichswert (§ 1 Abs. 2 VersAusglG).

Weil beide Ehegatten gleichartige Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung haben, wird nur der Unterschied tatsächlich übertragen (§ 10 Abs. 2 VersAusglG). Mit dem Übertrag T gilt: T = (EP_A − EP_B) ÷ 2.

Aus 16,0000 und 7,5000 Entgeltpunkten werden 4,2500. Mal Rentenwert 42,52 Euro ergibt das 180,71 Euro Monatsrente, mal Umrechnungsfaktor 9.661,584 Euro je Entgeltpunkt einen Kapitalwert von 41.061,73 Euro.

Im Schätzmodus entstehen die Entgeltpunkte aus Jahresbrutto ÷ 51.944 Euro × Ehejahre; Brutto über 101.400 Euro zählt nicht. Entgeltpunkte rundet der Rechner auf vier Nachkommastellen, Euro-Beträge auf den Cent.

So heben sich die Veränderungen beider Ehegatten immer genau auf. Weitere Anrechte werden je Art halbiert und gegeneinander verrechnet.

Hat Ehegatte A in der Ehezeit eine Betriebsrente mit 40.000 Euro Kapitalwert erworben und Ehegatte B 12.000 Euro, ergibt sich (40.000 − 12.000) ÷ 2 = 14.000 Euro Veränderung.

Das Gericht teilt jedes Anrecht dabei beim eigenen Versorgungsträger (interne Teilung, § 10 VersAusglG).

Geringfügig ist ein Ausgleich, wenn sein Kapitalwert höchstens 120 Prozent der Bezugsgröße erreicht, 2026 also 4.746 Euro oder 0,4912 Entgeltpunkte. Hin-und-Her-Ausgleich: 16,0000 und 7,5000 Entgeltpunkte ergeben 4,2500 Entgeltpunkte Übertrag, 180,71 Euro Monatsrente und 41.061,73 Euro Kapitalwert

Übertrag T gleich Entgeltpunkte A minus Entgeltpunkte B geteilt durch 2; Monatsrente R gleich T mal Rentenwert W; Kapitalwert K gleich T mal Umrechnungsfaktor F.
Übertrag im Versorgungsausgleich = halbe Differenz der in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte (§ 1 Abs. 2, § 10 Abs. 2 VersAusglG); Monatsrente mit dem Rentenwert 42,52 Euro, Kapitalwert mit dem Umrechnungsfaktor 2026.

Nachschlagen

Versorgungsausgleich nach Ehedauer und Verdienst: Übertrag in Entgeltpunkten und Euro

Die Tabelle zeigt, wie viele Entgeltpunkte (EP) im Hin-und-Her-Ausgleich von der Person mit dem höheren Verdienst zur anderen wandern und wie viel Monatsrente das nach dem Rentenwert von 42,52 € ausmacht. Gerechnet ist der Schätzmodus mit konstantem Jahresbrutto über die gesamte Ehezeit; die Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben.

Übertrag im Versorgungsausgleich in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente nach 5 bis 30 Jahren Ehezeit, für drei Verdienstkonstellationen, Rentenwert 42,52 Euro (ab 01.07.2026)
Ehezeit60.000 € gegen 0 €60.000 € gegen 30.000 €80.000 € gegen 30.000 €
5 Jahre2,8878 EP = 122,79 €1,4439 EP = 61,39 €2,4064 EP = 102,32 €
10 Jahre5,7755 EP = 245,57 €2,8877 EP = 122,79 €4,8128 EP = 204,64 €
15 Jahre8,6632 EP = 368,36 €4,3316 EP = 184,18 €7,2193 EP = 306,96 €
20 Jahre11,5509 EP = 491,14 €5,7755 EP = 245,57 €9,6258 EP = 409,29 €
25 Jahre14,4387 EP = 613,93 €7,2194 EP = 306,97 €12,0322 EP = 511,61 €
30 Jahre17,3264 EP = 736,72 €8,6632 EP = 368,36 €14,4386 EP = 613,93 €

Beispiel: Nach 20 Jahren Ehe mit 60.000 € gegen 30.000 € Jahresbrutto wandern 5,7755 EP = 245,57 €. Die tatsächlichen Entgeltpunkte hängen vom Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres, von Kindererziehungs- und Pflegezeiten und von Teilzeit ab; maßgeblich sind allein die Ehezeitanteile der Rentenauskunft.

Geringfügigkeitsgrenzen im Versorgungsausgleich nach Ehezeitende (§ 18 VersAusglG)

Unterhalb dieser Grenzen soll das Familiengericht einen Wertunterschied nicht ausgleichen. Maßgeblich ist die monatliche Bezugsgröße im Jahr des Ehezeitendes: 1 % für Rentenbeträge, 120 % für Kapitalwerte. Gesetzliche Rentenpunkte werden über den Kapitalwert geprüft, deshalb steht der Umrechnungsfaktor mit in der Tabelle.

Geringfügigkeitsgrenzen nach § 18 Abs. 3 VersAusglG für Ehezeitende in den Jahren 2023 bis 2026: Bezugsgröße, Grenze beim Rentenbetrag, Grenze beim Kapitalwert, Umrechnungsfaktor und Grenze in Entgeltpunkten
Ehezeitende im JahrBezugsgröße (Monat)Rentenbetrag, 1 %Kapitalwert, 120 %Euro je EntgeltpunktGrenze in Entgeltpunkten
20263.955 €39,55 €4.746,00 €9.661,584 €0,4912 EP
20253.745 €37,45 €4.494,00 €9.391,698 €0,4785 EP
20243.535 €35,35 €4.242,00 €8.436,588 €0,5028 EP
20233.395 €33,95 €4.074,00 €8.024,412 €0,5077 EP

Für 2026 liegt die Grenze bei 4.746,00 € Kapitalwert oder 0,4912 Entgeltpunkten. Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2023 bis 2026 (§ 1) und Bekanntmachungen der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich; Werte aus derselben Funktion wie der Rechner.

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Das Familiengericht teilt jedes Anrecht, das in der Ehezeit erworben wurde, hälftig auf (§ 1 VersAusglG). Die Ehezeit beginnt am Monatsersten der Heirat und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1).

Für jedes Anrecht nennt der Versorgungsträger den Ehezeitanteil, die Hälfte davon ist der Ausgleichswert. Haben beide Ehegatten gleichartige Anrechte, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, wird nur der Unterschied übertragen (§ 10 Abs. 2).

Beispiel: 16,0000 gegen 7,5000 Entgeltpunkte ergeben (16,0000 − 7,5000) ÷ 2 = 4,2500 Entgeltpunkte, nach dem Rentenwert von 42,52 Euro sind das 180,71 Euro Monatsrente.

Eine verbreitete Fehlannahme lautet, jeder gebe die Hälfte seiner Rente ab; tatsächlich fließt nur die halbe Differenz.

Als Handlung trägst du im Rechner Heirat, Zustellung und die Entgeltpunkte aus der Rentenauskunft ein und vergleichst das Ergebnis mit dem Vorschlag, den der Versorgungsträger dem Gericht macht (§ 5 Abs. 3).

Wie lang ist die Ehezeit beim Versorgungsausgleich?

Gezählt werden volle Kalendermonate vom Ersten des Heiratsmonats bis zum letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Wer am 12. Juni 2010 geheiratet hat und den Antrag am 10.

März 2026 zugestellt bekommt, hat eine Ehezeit vom 01.06.2010 bis 28.02.2026, das sind 189 Monate oder 15 Jahre und 9 Monate.

Weder das Trennungsjahr noch der Auszug beenden die Ehezeit früher, und auch das Einreichungsdatum zählt nicht, sondern die Zustellung.

Ein Tag kann einen ganzen Monat ausmachen: Bei Zustellung am 31.03. endet die Ehezeit am 28.02., bei Zustellung am 01.04. erst am 31.03. Bei durchschnittlichem Verdienst entspricht ein Monat rund 0,08 Entgeltpunkten.

Prüfe als Handlung die Zustellungsurkunde und trage genau dieses Datum in den Rechner ein; liegt es noch in der Zukunft, rechne mit zwei realistischen Terminen.

Sprich Fristen mit dem Gericht ab, wenn die Zustellung wegen Umzug oder Postweg unsicher ist.

Wie viele Rentenpunkte verliere ich bei der Scheidung?

Du gibst die halbe Differenz zwischen deinen und den Entgeltpunkten deines Ehegatten ab, falls du mehr erworben hast. Nach 20 Jahren Ehe und 30 gegen 12 Entgeltpunkten sind das (30 − 12) ÷ 2 = 9 Entgeltpunkte, entsprechend 382,68 Euro Monatsrente.

Bei einer Alleinverdienerehe mit 60.000 Euro Jahresbrutto über 10 Jahre liegen 11,5509 Entgeltpunkte beim Verdiener, 5,7755 wandern zum anderen Ehegatten, das sind 245,57 Euro im Monat. Danach haben beide aus der Ehezeit gleich viel.

Wer weniger erworben hat, gewinnt Rente dazu, statt etwas zu verlieren. Zeiten vor der Heirat und nach der Ehezeit bleiben unberührt.

Die Kürzung lässt sich über Beiträge nach § 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI ausgleichen; ein Entgeltpunkt kostet 2026 genau 9.661,584 Euro. Handlung: Rentenauskunft anfordern, im Rechner beide Werte eintragen und die Lücke mit dem Rentenschätzer einordnen.

Wer nach der Ehe weiterarbeitet, baut neue Entgeltpunkte auf, die der Ausgleich nicht mehr berührt.

Gibt es Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe?

Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren, also bis zu 36 Monaten, findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Sobald die Ehezeit 37 Monate erreicht, führt das Gericht ihn von Amts wegen durch.

Beispiel: Heirat im April 2023, Zustellung im März 2026 ergibt 35 Monate; bei 3,2000 gegen 1,1000 Entgeltpunkten ginge es um 1,0500 Entgeltpunkte oder 44,65 Euro Monatsrente, die der Ehegatte mit den weniger erworbenen Punkten nur auf Antrag erhält.

Ein verbreiteter Irrtum ist, bei kurzer Ehe sei der Ausgleich ausgeschlossen; er ist lediglich antragsabhängig. Zählt ein einzelner Monat über die Grenze, lohnt sich der Blick auf das Zustellungsdatum.

Handlung: Prüfe mit dem Rechner, ob der Übertrag über der Geringfügigkeitsgrenze von 4.746 Euro Kapitalwert liegt, und kläre mit deiner Anwältin, ob sich ein Antrag oder ein bewusster Verzicht lohnt.

Beantragen kann den Ausgleich jeder der beiden Ehegatten, auch derjenige mit den höheren Anwartschaften.

Ab welchem Betrag entfällt der Versorgungsausgleich?

Geringfügige Unterschiede soll das Familiengericht nicht ausgleichen (§ 18 VersAusglG). Die Grenze beträgt bei einem Rentenbetrag höchstens 1 Prozent, bei einem Kapitalwert höchstens 120 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 3).

Für 2026 sind das bei 3.955 Euro Bezugsgröße 39,55 Euro Monatsrente oder 4.746,00 Euro Kapitalwert.

Gesetzliche Rentenpunkte werden über den Kapitalwert geprüft: Mit dem Umrechnungsfaktor von 9.661,584 Euro je Entgeltpunkt liegt die Schwelle bei 0,4912 Entgeltpunkten.

Der Unterschied von 5,2000 gegen 4,4000 Entgeltpunkten beträgt 0,4000 Entgeltpunkte oder 3.864,63 Euro und bleibt deshalb außen vor, 0,8500 Entgeltpunkte (8.212,35 Euro) dagegen nicht.

Weil es eine Soll-Vorschrift ist, kann das Gericht im Einzelfall abweichen. Maßgeblich ist das Ende der Ehezeit: Für Ehezeitende 2025 gelten 3.745 Euro Bezugsgröße. Handlung: Prüfe das Ergebnis im Rechner mit dem Ehezeitende-Jahr deiner Ehe.

Mehrere kleine Anrechte beurteilt das Gericht einzeln; Beträge verschiedener Art lassen sich nicht zusammenzählen.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, die Ehegatten können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder in die Regelung ihrer Vermögensverhältnisse einbeziehen (§ 6 Abs. 1 VersAusglG).

Eine Vereinbarung vor Rechtskraft der Entscheidung braucht die notarielle Beurkundung; ersatzweise genügt ein gerichtlich protokollierter Vergleich (§ 7 Abs. 1 und 2). Im Ehevertrag gilt die Form des § 1410 BGB.

Das Gericht prüft jede Vereinbarung auf Inhalt und Ausübung (§ 8 Abs. 1) und ist nur gebunden, wenn kein Wirksamkeitshindernis besteht (§ 6 Abs. 2).

Ein Verzicht kann für den Ehegatten mit den weniger erworbenen Rentenpunkten teuer werden: Bei 4,2500 Entgeltpunkten entgehen ihm 180,71 Euro Monatsrente.

Handlung: Rechne vor einer Vereinbarung den Übertrag aus, lass dir die Höhe des Verzichts schriftlich bestätigen und kalkuliere die Notarkosten mit dem Ehevertrag-Kostenrechner ein.

Ein mündliches Versprechen ohne Beurkundung bindet das Gericht nicht. Auch ein Teilverzicht, etwa nur für die Betriebsrente, ist möglich und lässt die gesetzlichen Rentenpunkte im Ausgleich.

Was passiert beim Tod des geschiedenen Ehegatten?

Stirbt die ausgleichsberechtigte Person, kann die ausgleichspflichtige Person beantragen, dass ihr Anrecht nicht länger gekürzt wird (§ 37 Abs. 1 VersAusglG).

Das gilt nur, wenn die verstorbene Person die Versorgung aus dem im Ausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat (§ 37 Abs. 2). Die Anpassung kommt nie von selbst, sie setzt einen Antrag beim Versorgungsträger voraus.

Beispiel: Wurden 4,2500 Entgeltpunkte übertragen und die Berechtigte stirbt nach 20 Monaten Rentenbezug, fällt die Kürzung von 180,71 Euro monatlich weg; nach 40 Monaten bliebe sie bestehen.

Stirbt ein Ehegatte nach der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich, geht das Recht des Überlebenden gegen die Erben (§ 31). Eine neue Heirat des Ex-Partners ändert am Übertrag nichts.

Handlung: Informiere den Versorgungsträger sofort über den Todesfall und stelle den Antrag mit der Sterbeurkunde.

Beiträge, die du zur Abwendung der Kürzung gezahlt hast, werden dir unter Anrechnung der gewährten Leistungen zurückgezahlt (§ 37 Abs. 1 Satz 2).

Wie rechne ich Entgeltpunkte in Euro um?

Ein Entgeltpunkt entspricht in der gesetzlichen Rente einer Monatsrente in Höhe des aktuellen Rentenwerts. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 42,52 Euro (§ 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026).

4,2500 Entgeltpunkte ergeben 4,2500 × 42,52 = 180,71 Euro im Monat, bei 9,0000 Entgeltpunkten sind es 382,68 Euro.

Das gilt für einen Rentenartfaktor von 1,0 und einen Zugangsfaktor von 1,0; Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn mindern den Betrag anteilig. Der Rentenwert steigt in der Regel jedes Jahr zum 1.

Juli, die Euro-Zahl aus dem Ausgleich wächst daher mit. Für den Kapitalwert gilt ein eigener Faktor: 2026 sind es 9.661,584 Euro je Entgeltpunkt, also 41.061,73 Euro für 4,2500 Entgeltpunkte.

Eine häufige Fehlannahme ist, beide Euro-Beträge gleichzusetzen: Der Kapitalwert ist ein Einmalbetrag, die Monatsrente ein laufender Betrag.

Handlung: Nimm die Monatsrente für deine Altersplanung und den Kapitalwert nur für die Geringfügigkeitsprüfung. Rechne bei der Rentenauskunft mit dem Rentenwert zum Rentenbeginn, nicht mit dem heutigen.

Hinweise

Übertrag, Geringfügigkeit und kurze Ehe richtig einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die 4,2500 Entgeltpunkte oder 180,71 Euro Monatsrente bedeuten keinen Verlust im Ganzen: Danach stehen beide Ehegatten bei 11,7500 Entgeltpunkten, der Hälfte der gemeinsam erworbenen 23,5000. Als Faustregel wandert umso mehr Rente, je länger die Ehe dauert und je weiter die Verdienste auseinanderliegen.

Liegt der Übertrag unter der Geringfügigkeitsgrenze von 0,4912 Entgeltpunkten (4.746 Euro Kapitalwert), soll das Familiengericht gar nicht ausgleichen.

Bei 5,2000 gegen 4,4000 Entgeltpunkte sind es 0,4000 Entgeltpunkte oder 17,01 Euro im Monat, die entfallen.

Bei 2,6000 gegen 0,9000 Entgeltpunkte liegen 0,8500 Entgeltpunkte und 8.212,35 Euro Kapitalwert über der Grenze, hier findet der Ausgleich statt.

Bei Ehezeiten bis zu 36 Monaten läuft nichts von allein: 35 Monate mit 3,2000 gegen 1,1000 Entgeltpunkte würden 44,65 Euro Monatsrente verschieben, aber nur auf Antrag eines Ehegatten.

Wer die Kürzung seiner Rente ausgleichen will, kann Beiträge zahlen (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI); für 4,2500 Entgeltpunkte wären das 41.061,73 Euro, genau der ausgewiesene Kapitalwert.

Beamtenversorgung und Betriebsrenten teilt das Gericht einzeln, sie werden nicht gegen die gesetzliche Rente aufgerechnet. Die Euro-Zahl ändert sich mit jeder Rentenanpassung zum 1.

Juli; verlässlich bleiben die Entgeltpunkte, denn wer 4,2500 Entgeltpunkte erhält, bekommt später immer das 4,25-Fache des dann gültigen Rentenwerts.

Prüfe als Nächstes deine Rentenauskunft und ersetze die Schätzung durch die echten Entgeltpunkte. Geringfügigkeitsgrenze 4.746 Euro Kapitalwert: 0,4000 Entgeltpunkte (3.864,63 Euro) bleiben darunter, 0,8500 Entgeltpunkte (8.212,35 Euro) liegen darüber

Anwendung

Praxisfall: 16 gegen 7,5 Entgeltpunkte nach 15 Jahren und 9 Monaten Ehe

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Familie Kaya hat am 12. Juni 2010 geheiratet, der Scheidungsantrag wurde am 10. März 2026 zugestellt. Die Ehezeit läuft vom 01.06.2010 bis 28.02.2026 und umfasst 189 Monate.

Herr Kaya arbeitete durchgehend in Vollzeit und kommt laut Rentenauskunft auf 16,0000 Entgeltpunkte in der Ehezeit. Frau Kaya ging nach der Geburt der beiden Kinder in Teilzeit und erreicht 7,5000. Weitere Anrechte gibt es nicht.

Im Rechner stehen im Modus „Entgeltpunkte laut Rentenauskunft“ die Werte 16 und 7,5.

Das Ergebnis: Ausgleichswerte von 8,0000 und 3,7500, Übertrag von Herrn an Frau Kaya 4,2500 Entgeltpunkte, das sind 180,71 Euro Monatsrente nach dem Rentenwert 2026 und ein Kapitalwert von 41.061,73 Euro.

Das liegt weit über der Geringfügigkeitsgrenze von 4.746 Euro, der Ausgleich findet also statt.

Zur Kontrolle schätzt der Rechner mit 62.000 und 29.000 Euro Jahresbrutto 18,7991 und 8,7931 Entgeltpunkte und damit 5,0030 Entgeltpunkte Übertrag oder 212,73 Euro. Die echte Auskunft weicht davon ab, weil Verdienste über die Jahre schwanken.

Die Entscheidung: Frau Kaya kann ihre Altersvorsorge mit rund 181 Euro mehr planen und prüft mit dem Rentenschätzer, wie groß ihre Lücke noch ist. Herr Kaya rechnet mit rund 181 Euro weniger Rente.

Er vergleicht, ob er die Kürzung durch Beiträge von 41.061,73 Euro ausgleichen kann oder ob er stattdessen privat vorsorgt oder später in Rente geht.

Ein Verzicht auf den Ausgleich wäre nur notariell beurkundet oder im Gerichtstermin protokolliert wirksam; bei diesen Zahlen hätte Frau Kaya dadurch einen spürbaren Nachteil. Praxisfall Familie Kaya: Herr Kaya gibt 4,2500 Entgeltpunkte ab und kommt von 16,0000 auf 11,7500, Frau Kaya steigt von 7,5000 auf 11,7500 Entgeltpunkte

Fallstricke

Sechs typische Fehler beim Versorgungsausgleich

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: den Gesamtstand des Rentenkontos eintragen. Nur der Ehezeitanteil zählt; Zeiten vor der Heirat und nach dem Monat vor der Zustellung bleiben beim Erwerber.

Wer 40 statt 16 Entgeltpunkte einsetzt, rechnet mit einem Vielfachen des echten Übertrags. Fehler 2: die Ehezeit am Trennungstag oder am Einreichungsdatum messen. Maßgeblich ist die Zustellung beim anderen Ehegatten.

Bei Zustellung am 10.03.2026 endet die Ehezeit am 28.02.2026, nicht früher und nicht später. Fehler 3: glauben, jeder Ehegatte gebe die Hälfte seiner Rente ab.

Weil gleichartige Anrechte verrechnet werden, überträgt nur der Ehegatte mit den meisten Entgeltpunkten, und zwar die halbe Differenz. Fehler 4: den Euro-Betrag als feste Rente lesen.

180,71 Euro gelten bei Rentenwert 42,52 Euro, ohne Abschläge und ohne spätere Rentenanpassungen; maßgeblich bleiben die Entgeltpunkte. Fehler 5: Anrechte verschiedener Systeme gegeneinander aufrechnen.

Bei einem Beamten mit 1.150 Euro Pensionsanteil und einer Angestellten mit 9 Entgeltpunkten verliert er 575,00 Euro Pension und gewinnt 191,34 Euro Rente, unter dem Strich 383,66 Euro weniger.

Fehler 6: bei kurzer Ehe automatisch einen Ausgleich erwarten. Bis 36 Monate Ehezeit braucht es einen Antrag; bei 35 Monaten und 3,2000 gegen 1,1000 Entgeltpunkten bleiben 44,65 Euro Monatsrente ohne Antrag beim bisherigen Konto.

Nächster Schritt

Versorgungsausgleich: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Versorgungsausgleich-Rechner bestimmt die Ehezeit nach § 3 VersAusglG, halbiert die Ehezeitanteile und verrechnet die gesetzlichen Rentenpunkte beider Ehegatten.

Bei 16,0000 gegen 7,5000 Entgeltpunkten wandern 4,2500 Entgeltpunkte oder 180,71 Euro Monatsrente; danach stehen beide bei 11,7500. Rechtsstand ist der 8.

Oktober 2026 mit Rentenwert 42,52 Euro, Bezugsgröße 3.955 Euro und Umrechnungsfaktor 9.661,584 Euro (Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, Bekanntmachung 2026).

Grenzen: Verbindlich sind nur die Ehezeitanteile der Versorgungsträger. Ehevertrag, Härtefälle nach § 27, Teilungskosten, externe Teilung, nicht ausgleichsreife Anrechte und Auslandsanrechte fehlen im Modell.

Nächster Schritt: Rentenauskunft abwarten, das Ergebnis mit der Anwältin besprechen, die Kosten im Scheidungskostenrechner prüfen und die eigene Rente neu planen.

Lies die Ergebnisse als Vorschau, beantworte Fragebögen des Gerichts fristgerecht und schicke die Auskünfte der Versorgungsträger vollständig zurück.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Versorgungsausgleich nach 3, 10, 14 und 20 Jahren Ehe

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Ehezeit 35 Monate | Übertrag 1,0500 EP von A an B | 44,65 € Monatsrente | Kapitalwert 10.144,66 € | nur auf Antrag

Kurze Ehe von 35 Monaten

Heiratsdatum
02.04.2023
Zustellung des Scheidungsantrags
10.03.2026
Wie liegen die Rentenanwartschaften vor?
Entgeltpunkte laut Rentenauskunft
Entgeltpunkte Ehegatte A in der Ehezeit
3,2 EP

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Ehezeit 120 Monate | 11,5509 EP bei A | Übertrag 5,7755 EP von A an B | 245,57 € Monatsrente | Kapitalwert 55.800,48 €

Alleinverdiener mit 60.000 € Jahresbrutto nach 10 Jahren

Heiratsdatum
05.03.2016
Zustellung des Scheidungsantrags
02.03.2026
Wie liegen die Rentenanwartschaften vor?
Schätzung aus dem Jahresbrutto
Durchschnittliches Jahresbrutto Ehegatte A in der Ehe
60.000 €

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Ehezeit 240 Monate | Übertrag 9,0000 EP von A an B | 382,68 € Monatsrente | Kapitalwert 84.525,28 €

30 gegen 12 Entgeltpunkte nach 20 Jahren

Heiratsdatum
15.01.2006
Zustellung des Scheidungsantrags
20.01.2026
Wie liegen die Rentenanwartschaften vor?
Entgeltpunkte laut Rentenauskunft
Entgeltpunkte Ehegatte A in der Ehezeit
30 EP

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Übertrag rechnerisch 0,4000 EP | 17,01 € Monatsrente | Kapitalwert 3.864,63 € | kein Ausgleich, da geringfügig

Geringfügiger Unterschied von 0,4 Entgeltpunkten

Heiratsdatum
12.06.2010
Zustellung des Scheidungsantrags
10.03.2026
Wie liegen die Rentenanwartschaften vor?
Entgeltpunkte laut Rentenauskunft
Entgeltpunkte Ehegatte A in der Ehezeit
5,2 EP

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Ehezeit 165 Monate | gesetzliche Rente 4,5000 EP = 191,34 € von B an A | Beamtenanrecht 575,00 € von A an B | Veränderung A −383,66 €, B +383,66 € im Monat

Beamter und Angestellte

Heiratsdatum
20.08.2012
Zustellung des Scheidungsantrags
04.05.2026
Wie liegen die Rentenanwartschaften vor?
Entgeltpunkte laut Rentenauskunft
Entgeltpunkte Ehegatte A in der Ehezeit
0 EP

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Ehegattenunterhalt berechnenDer Versorgungsausgleich ersetzt keinen Unterhalt: Rechne, ob nach Trennung oder Scheidung zusätzlich Ehegattenunterhalt anfällt.Trennungsunterhalt berechnenBis zur Scheidung zahlt der besser verdienende Ehegatte unter Umständen Trennungsunterhalt: Rechne ihn mit Berufskosten, Krediten und Selbstbehalt aus.Witwenrenten-RechnerWitwenrente 2026 berechnen: große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente, anrechnungsfreier Freibetrag, Einkommensanrechnung von 40 % und Betrag im Sterbevierteljahr.Erwerbsminderungsrente-RechnerVolle und halbe Erwerbsminderungsrente aus Renteninformation und Abzügen berechnen.Mütterrente-RechnerRentenzuschlag für Kindererziehungszeiten berechnen — Entgeltpunkte und monatliche Rente.RenteneintrittsrechnerRenteneintrittsalter nach Geburtsjahr berechnen: Regelaltersgrenze (SGB VI § 235), Jahr des Rentenbeginns, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren und Abschlag bei frühem Beginn.Renten-Steuer-RechnerSteuer auf die gesetzliche Rente 2026 berechnen: Besteuerungsanteil (84 %), Rentenfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen, Einkommensteuer und Netto-Rente inklusive Kirchensteuer.UnterhaltsrechnerKindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen: Einkommensgruppe bestimmen, Tabellenbedarf je Kind und Altersstufe ablesen und Zahlbetrag nach Kindergeld ermitteln.NotarkostenrechnerNotarkosten berechnen: Beurkundung, Grundschuld und Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B.Beamtenpension-RechnerBeamtenpension berechnen: Ruhegehaltssatz aus Dienstzeit, Teilzeit und Ausbildung, Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand, Mindestversorgung und Netto-Überschlag nach BeamtVG (Bund).Notarkosten-Testament-RechnerNotarkosten fürs Testament berechnen: Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag aus Vermögen und Schulden, mit Register und Verwahrung – kostenlos, sofort.Rentensplitting RechnerRentensplitting berechnen: Übertrag der Entgeltpunkte beider Ehegatten, Rentenänderung je Monat und Vergleich mit der Witwenrente nach Einkommensanrechnung 2026 (§§ 120a ff. SGB VI).PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.HOAI HonorarrechnerArchitektenhonorar nach HOAI berechnen: Honorartafel § 35 mit Honorarzone I bis V, Basishonorarsatz bis oberer Satz, Leistungsphasen 1 bis 9, Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer.Verzugszinsen-RechnerVerzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.

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  • Hin-und-Her-Ausgleich: 16,0000 und 7,5000 Entgeltpunkte ergeben halbiert 8,0000 und 3,7500; die Differenz von 4,2500 Entgeltpunkten wandert von Ehegatte A zu Ehegatte B, das sind 180,71 Euro Monatsrente und 41.061,73 Euro Kapitalwert

    Rechenweg im Versorgungsausgleich: vom Ehezeitanteil zum Übertrag

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           alt="Hin-und-Her-Ausgleich: 16,0000 und 7,5000 Entgeltpunkte ergeben halbiert 8,0000 und 3,7500; die Differenz von 4,2500 Entgeltpunkten wandert von Ehegatte A zu Ehegatte B, das sind 180,71 Euro Monatsrente und 41.061,73 Euro Kapitalwert"
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  • Geringfügigkeitsgrenze 2026: 0,4000 Entgeltpunkte mit 3.864,63 Euro Kapitalwert liegen unter der Grenze von 4.746,00 Euro und werden nicht ausgeglichen, 0,8500 Entgeltpunkte mit 8.212,35 Euro liegen darüber

    Geringfügigkeitsgrenze im Versorgungsausgleich 2026

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  • Praxisfall Familie Kaya: Herr Kaya gibt 4,2500 Entgeltpunkte ab und sinkt von 16,0000 auf 11,7500, Frau Kaya steigt von 7,5000 auf 11,7500 Entgeltpunkte; das entspricht 180,71 Euro Monatsrente

    Praxisfall Familie Kaya: Entgeltpunkte vor und nach dem Versorgungsausgleich

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           alt="Praxisfall Familie Kaya: Herr Kaya gibt 4,2500 Entgeltpunkte ab und sinkt von 16,0000 auf 11,7500, Frau Kaya steigt von 7,5000 auf 11,7500 Entgeltpunkte; das entspricht 180,71 Euro Monatsrente"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/versorgungsausgleich-rechner">Praxisfall Familie Kaya: Entgeltpunkte vor und nach dem Versorgungsausgleich auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt weder Rechtsberatung noch die Auskunft der Versorgungsträger. Verbindlich sind die Ehezeitanteile und Ausgleichswerte, die Rentenversicherung und andere Versorgungsträger dem Familiengericht mitteilen; entschieden wird im Scheidungsverfahren. Ehevertragliche Regelungen, Härtefälle nach § 27 VersAusglG, Anpassungen nach Rechtskraft und Auslandsanrechte sind nicht berücksichtigt.

Quelle: Versorgungsausgleichsgesetz (§§ 1, 3, 10, 18 VersAusglG), Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 und Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren 2026, Stand Oktober 2026.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Ehezeit = Monate vom Monatsersten der Heirat bis Monatsende vor Zustellung (§ 3 Abs. 1 VersAusglG); Ausgleichswert = Ehezeitanteil / 2 (§ 1 Abs. 2 VersAusglG); Übertrag in der gesetzlichen Rente T = |EP_A − EP_B| / 2 (Verrechnung nach § 10 Abs. 2 VersAusglG); Monatsrente = T × 42,52 € (RWBestV 2026); Kapitalwert = T × Umrechnungsfaktor (9.661,584 € je EP im Jahr 2026); Geringfügigkeit: Kapitalwert höchstens 120 %, Rentenbetrag höchstens 1 % der Bezugsgröße (§ 18 Abs. 3 VersAusglG).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Versorgungsausgleich Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/versorgungsausgleich-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Versorgungsausgleich Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/versorgungsausgleich-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.