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TV-BA Rechner 2026: Gehalt Bundesagentur für Arbeit berechnen

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Jahressonderzahlung
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Kurzantwort

Der TV-BA Rechner berechnet das Gehalt nach dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit. Die Entgelttabelle 2026 gilt ab 01.05.2026 (+2,8 %). Beschäftigte werden nach Tätigkeitsebene (TE I–VIII) und Entwicklungsstufe (1–6) eingruppiert. Die Ergebnisse sind Bruttowerte und ersetzen keine Gehaltsabrechnung.

Berechne dein Gehalt nach dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 2026

Autor: Rechner-Portal RedaktionGeprüft: Rechner-Portal Redaktion (September 2026)

Überblick

Was ist der TV-BA Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der TV-BA-Rechner berechnet das Bruttogehalt für Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nach dem Tarifvertrag TV-BA. Grundlage ist die Entgelttabelle 2026, gültig ab 01.05.2026 mit einer Erhöhung von 2,8 Prozent.

Der TV-BA ist ein eigenständiger Tarifvertrag und nicht mit dem TVöD identisch, obwohl es Parallelen gibt.

Die rund 70.000 Beschäftigten der BA – von Vermittlungsfachkräften über Leistungssachbearbeiter bis zu Führungskräften in Agenturen und Jobcentern – werden nach acht Tätigkeitsebenen (TE I bis TE VIII) und sechs Entwicklungsstufen eingruppiert.

Zusätzlich existieren drei außertarifliche Ebenen (AT I bis AT III) für Geschäftsführungen. Der Rechner zeigt Tabellenentgelt, Funktionsstufen, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto und Stundenlohn.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du wählst zunächst deine Tätigkeitsebene: TE VIII (Ausführungsebene II) bis TE I (Führungsebene I) für tariflich Beschäftigte oder AT I bis AT III für außertarifliche Positionen. Anschließend gibst du deine Entwicklungsstufe (1 bis 6) an – sie richtet sich nach einschlägiger Berufserfahrung und steigt nach festen Laufzeiten.

Bei der Wochenarbeitszeit entspricht 39 Stunden der Vollzeit im TV-BA. Für Teilzeit stellst du den Wert entsprechend deinem Vertrag ein.

Die Funktionsstufen geben an, wie viele zusätzliche Zulagen du nach Paragraf 20 TV-BA erhältst: TE V bis TE VIII je 60 Euro, TE I bis TE IV je 170 Euro pro Funktionsstufe.

Bei der Jahressonderzahlung wählst du, ob sie ins Jahresbrutto einfließen soll. Bitte beachte: Außertariflich Beschäftigte (AT) haben ein festes Gehalt ohne Stufensystematik und erhalten weder Funktionsstufen noch Jahressonderzahlung.

Praxisfälle

TV-BA-Gehalt in der Praxis: 6 Beispiele nach Tätigkeitsebene

Nachgerechnet mit der TV-BA-Entgelttabelle 2026 (gültig ab 01.05.2026) und dem Ergebnis des Rechners.

  1. Fachassistentin TE V Stufe 2: 3.530,78 € brutto

    „Wie viel verdient man in TE V beim TV-BA?“

    Eingabe
    TE V, Stufe 2, 39 Wochenstunden, mit Jahressonderzahlung
    Ergebnis
    3.530,78 € Monatsbrutto, 3.354,24 € Jahressonderzahlung (95 %), 45.723,60 € Jahresbrutto.
  2. Arbeitsvermittler TE IV Stufe 3: 4.728,06 € brutto

    „Was verdient ein Arbeitsvermittler bei der Bundesagentur für Arbeit?“

    Eingabe
    TE IV, Stufe 3, 39 Wochenstunden, mit Jahressonderzahlung
    Ergebnis
    4.728,06 € Monatsbrutto, 4.255,25 € Jahressonderzahlung (90 %), 60.991,97 € Jahresbrutto.
  3. Teilzeit TE V Stufe 3 mit 20 Wochenstunden: 1.896,79 € brutto

    „Wie wird das TV-BA-Gehalt bei Teilzeit berechnet?“

    Eingabe
    TE V, Stufe 3, 20 Wochenstunden, mit Jahressonderzahlung
    Ergebnis
    Teilzeitfaktor 0,5128, 1.896,79 € Monatsbrutto, 21,81 € Stundenlohn – der Stundenlohn bleibt wie bei Vollzeit.
  4. Höchste Tarifebene TE I Stufe 6 ohne Sonderzahlung: 7.567,33 € brutto

    „Wie hoch ist das höchste Gehalt im TV-BA?“

    Eingabe
    TE I, Stufe 6, 39 Wochenstunden, ohne Jahressonderzahlung
    Ergebnis
    7.567,33 € Monatsbrutto – der höchste Tabellenwert der tariflichen Ebenen; TE I erhält bei Aktivierung nur 75 % statt 95 % Jahressonderzahlung.
  5. Teamleiterin TE III Stufe 5 mit 2 Funktionsstufen: 6.221,58 € brutto

    „Wie wirken sich Funktionsstufen auf das TV-BA-Gehalt aus?“

    Eingabe
    TE III, Stufe 5, 39 Wochenstunden, 2 Funktionsstufen, mit Jahressonderzahlung
    Ergebnis
    Tabellenentgelt 5.881,58 €, Funktionsstufenzulage 340 € (2 × 170 €), Monatsbrutto 6.221,58 €, Jahresbrutto 80.258,38 €.

    Brutto-Netto-Rechner

  6. Außertarifliche Ebene AT II: 9.682,61 € brutto ohne Sonderzahlung

    „Wie viel verdient man außertariflich (AT) bei der Bundesagentur für Arbeit?“

    Eingabe
    AT II, 39 Wochenstunden (keine Stufe, keine Funktionsstufen)
    Ergebnis
    9.682,61 € festes Monatsbrutto, keine Jahressonderzahlung, 116.191,32 € Jahresbrutto – reines Bruttofestgehalt ohne Stufensystematik.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Das Tabellenentgelt wird nach Paragraf 17 TV-BA direkt aus der Entgelttabelle 2026 abgelesen: Zeile = Tätigkeitsebene, Spalte = Entwicklungsstufe. Beispiel: TE V Stufe 2 ergibt 3.530,78 Euro brutto pro Monat bei Vollzeit.

Die Stufenlaufzeiten selbst folgen Paragraf 18 Absatz 6 TV-BA: 1 Jahr von Stufe 1 zu 2, 2 Jahre von Stufe 2 zu 3, 3 Jahre von Stufe 3 zu 4, 4 Jahre von Stufe 4 zu 5 und 5 Jahre von Stufe 5 zur Endstufe 6.

Bei Teilzeit gilt: Monatsbrutto = Tabellenentgelt mal Teilzeitfaktor, wobei Teilzeitfaktor = Wochenstunden geteilt durch 39.

Funktionsstufen nach Paragraf 20 TV-BA werden ebenfalls anteilig berechnet: Funktionsstufenzulage = Anzahl Funktionsstufen mal Einzelbetrag (60 Euro in TE V bis TE VIII, 170 Euro in TE I bis TE IV) mal Teilzeitfaktor.

Die tätigkeitsspezifischen Funktionsstufen sind ursprünglich in Anlage 1 TV-BA nach Komplexität und Verantwortung gestaffelt, wurden aber auf diese beiden einheitlichen Eurobeträge festgesetzt.

Das Monatsbrutto ergibt sich als Summe von anteiligem Tabellenentgelt und anteiliger Funktionsstufenzulage.

Die Jahressonderzahlung nach Paragraf 22 TV-BA beträgt je nach Tätigkeitsebene 95 Prozent (TE V bis VIII), 90 Prozent (TE II bis IV) oder 75 Prozent (TE I) des Monatsbruttos. Das Jahresbrutto ist 12 mal Monatsbrutto plus Jahressonderzahlung.

Der Stundenlohn wird berechnet als Monatsbrutto geteilt durch (4,348 mal Wochenstunden).

Für AT-Ebenen entfallen Stufensystematik, Funktionsstufen und Jahressonderzahlung – das Gehalt ist ein fester Monatsbetrag ohne Bezug zu Paragraf 17, 18, 20 oder 22 TV-BA.

Nachschlagen

TV-BA-Entgelttabelle 2026: Bruttogehalt nach Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe

Vollständige TV-BA-Entgelttabelle 2026 (gültig ab 1. Mai 2026, +2,8 % gegenüber dem Vorjahresstand). Acht Tätigkeitsebenen TE I bis TE VIII mit sechs Entwicklungsstufen sowie drei außertarifliche Ebenen AT I bis AT III ohne Stufensystematik.

TV-BA-Entgelttabelle – monatliches Tabellenentgelt in Euro bei Vollzeit (39 Std./Woche), gültig ab 01.05.2026
TätigkeitsebeneStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
TE I5.508,23 €6.074,07 €6.418,24 €6.775,52 €7.163,42 €7.567,33 €
TE II4.971,59 €5.447,00 €5.805,73 €6.135,33 €6.463,44 €6.835,30 €
TE III4.537,02 €5.015,33 €5.283,65 €5.582,66 €5.881,58 €6.253,46 €
TE IV4.099,09 €4.486,22 €4.728,06 €4.975,11 €5.253,85 €5.531,03 €
TE V3.240,69 €3.530,78 €3.698,89 €3.879,18 €4.078,74 €4.293,80 €
TE VI2.997,50 €3.248,74 €3.407,32 €3.574,01 €3.754,32 €3.950,11 €
TE VII2.819,64 €3.048,19 €3.178,49 €3.331,68 €3.500,03 €3.683,51 €
TE VIII2.733,55 €2.937,16 €3.068,66 €3.203,15 €3.354,19 €3.524,77 €
AT I8.330,63 €–––––
AT II9.682,61 €–––––
AT III11.484,20 €–––––

TV-BA-Tabelle, gültig ab 01.05.2026 (zweiter Erhöhungsschritt der Tarifrunde 2025 mit +2,8 %, nach +3,0 % bzw. mindestens 110 € zum 01.04.2025). AT I bis AT III sind außertarifliche Ebenen ohne Stufensystematik – der genannte Betrag ist das feste Monatsentgelt ohne Funktionsstufen oder Jahressonderzahlung. Quelle: Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de/bakarriere/tarifvertrag), oeffentlicher-dienst.info/tv-ba/.

Ausblick

Was ändert sich beim TV-BA ab 2027?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Ab 2027 steigt der tarifliche Mindesturlaub im TV-BA von 30 auf 31 Tage im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche – eine bereits mit der Tarifrunde 2025 vereinbarte, aber erst 2027 wirksame Erhöhung.
  • Die aktuell im Rechner hinterlegte TV-BA-Entgelttabelle (gültig ab 01.05.2026, +2,8 %) ist der zweite von zwei vereinbarten Erhöhungsschritten aus der Tarifrunde 2025; ein Enddatum für diese Tabelle wurde bislang nicht veröffentlicht.
  • Der eng am TV-BA orientierte TVöD und der TV-V laufen zum 31. März 2027 aus, die allgemeine Tarifrunde des öffentlichen Dienstes beginnt am 9. April 2027 in Potsdam – für den TV-BA selbst haben Bundesagentur für Arbeit und Gewerkschaften noch keine eigenen Verhandlungstermine für 2027 veröffentlicht.
  • Zum Stand dieser Seite liegen weder ein Beschlussdatum noch konkrete neue Euro-Beträge für eine TV-BA-Tabelle nach der aktuellen Laufzeit vor; der Rechner wird nach Veröffentlichung einer neuen Tabelle aktualisiert.

Stand: 24.09.2026 · Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Tarifverträge der BA

Expertenmodus

Häufige Fragen zu TV-BA Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist der TV-BA und für wen gilt er?

Der TV-BA ist der eigenständige Tarifvertrag für die rund 70.000 tariflich Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA, die nicht verbeamtet sind.

Er ist eng an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt, bildet aber ein eigenständiges Regelwerk mit eigener Entgelttabelle, eigenen Tätigkeitsebenen und eigenen Stufenlaufzeiten.

Betroffen sind Beschäftigte in Agenturen für Arbeit, Jobcentern und der BA-Zentrale – von Vermittlungsfachkräften über Leistungssachbearbeiterinnen bis zu Führungskräften.

Nicht erfasst sind die drei außertariflichen Ebenen AT I bis AT III, für die stattdessen ein festes Monatsgehalt ohne Tarifautomatik gilt.

Wer sein konkretes Gehalt wissen will, gibt oben die passende Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe ein; ohne diese beiden Angaben liefert der Rechner keinen belastbaren Betrag.

Wie hoch ist die TV-BA-Entgelttabelle ab 2026 und was hat sich seit 2025 geändert?

Seit dem 1. Mai 2026 gilt die zweite Stufe der Tarifrunde 2025: Die Tabellenentgelte im TV-BA sind um 2,8 Prozent gestiegen, nachdem sie bereits zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent oder mindestens 110 Euro angehoben wurden.

Die Spanne reicht jetzt von 2.733,55 Euro brutto in TE VIII Stufe 1 bis 7.567,33 Euro in TE I Stufe 6; die vollständige Tabelle mit allen acht Tätigkeitsebenen und sechs Entwicklungsstufen steht weiter unten auf dieser Seite.

Auch die Funktionsstufen und die Ausbildungsvergütungen nach dem TVN-BA sind zum selben Termin um 2,8 Prozent gestiegen. Wer sein genaues Gehalt zu diesem Stand berechnen will, trägt Tätigkeitsebene und Stufe oben in den Rechner ein.

Für die außertariflichen Ebenen AT I bis AT III gilt die Erhöhung nicht in gleicher Form – sie erhalten ein separat vereinbartes Festgehalt ohne automatische Tarifanpassung nach Stufe.

Warum finde ich für „TVöD BA“ keine eigene Gehaltstabelle?

Es gibt keine eigene TVöD-BA-Tabelle, weil die Bundesagentur für Arbeit nicht unter den TVöD, sondern unter den eigenständigen TV-BA fällt – die Suchanfrage „TVöD BA“ führt deshalb ins Leere.

Beide Tarifwerke ähneln sich stark, weil der TV-BA eng an den TVöD angelehnt ist, unterscheiden sich aber in zentralen Punkten: Der TV-BA verwendet acht Tätigkeitsebenen (TE I bis TE VIII) statt 15 Entgeltgruppen, sechs Entwicklungsstufen mit Laufzeiten von 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren statt 1, 3, 4, 4 und 5 Jahren im TVöD, und eigene Funktionsstufen statt TVöD-Zulagen.

Auch die Jahressonderzahlung fällt anders aus: Im TV-BA liegt sie je nach Tätigkeitsebene bei 75 bis 95 Prozent, im TVöD-VKA bei 85 Prozent.

Wer für eine BA-Stelle rechnen will, nutzt deshalb ausschließlich diesen TV-BA-Rechner; der TVöD-Rechner liefert für BA-Beschäftigte falsche Werte.

Wie werde ich nach Tätigkeitsebenen im TV-BA eingruppiert?

Die Eingruppierung im TV-BA richtet sich nach dem Tätigkeits- und Kompetenzprofil (TuK) der jeweiligen Stelle und ordnet sie einer von acht Tätigkeitsebenen zu: TE I als höchste Führungsebene bis TE VIII als einfachste Ausführungsebene.

Typisch sind etwa Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen in TE V, Arbeitsvermittler mit Bachelorabschluss in TE IV und Teamleitungen in TE III.

Zusätzlich existieren drei außertarifliche Ebenen AT I bis AT III für Geschäftsführungen und vergleichbare Positionen, die ohne Stufensystematik ein festes Monatsgehalt zwischen 8.330,63 und 11.484,20 Euro erhalten.

Anders als im TVöD gibt es im TV-BA keine 15 durchnummerierten Entgeltgruppen, sondern acht benannte Ebenen mit jeweils eigenem Zuschnitt an Aufgaben.

Bei Zweifeln an der richtigen Einstufung hilft nur die Stellenbeschreibung des Arbeitgebers, nicht der Rechner selbst.

Wie lange dauert der Stufenaufstieg (Stufenlaufzeit) im TV-BA bis zur Endstufe?

Vom Berufseinstieg in Stufe 1 bis zur Endstufe 6 vergehen im TV-BA insgesamt 15 Jahre, verteilt auf fünf Stufenlaufzeiten von 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren.

Der Aufstieg erfolgt automatisch mit der ununterbrochenen Beschäftigungszeit bei der Bundesagentur für Arbeit, unabhängig von einer Leistungsbeurteilung.

Damit ist der TV-BA schneller als der TVöD, dessen Stufenlaufzeiten 1, 3, 4, 4 und 5 Jahre betragen und die Endstufe erst nach 17 Jahren erreichen – zwei Jahre später als im TV-BA.

Einschlägige Berufserfahrung aus einer früheren Tätigkeit kann bei der Einstellung auf eine höhere Stufe angerechnet werden; das entscheidet der Arbeitgeber im Einzelfall.

Wer wissen will, wann die nächste Stufe erreicht wird, sieht die verbleibende Laufzeit direkt im Ergebnis des Rechners unter „Nächste Entwicklungsstufe“.

Was regelt Anlage 1 zum TV-BA bei den Funktionsstufen und wie hoch sind sie?

Anlage 1 zum TV-BA listet die tätigkeitsspezifischen Funktionsstufen nach den Kriterien Komplexität der Aufgabe, Grad der Verantwortung und geschäftspolitische Bedeutung auf, wurde inzwischen aber auf zwei einheitliche Eurobeträge festgesetzt: 60 Euro je Funktionsstufe in den Tätigkeitsebenen TE V bis TE VIII und 170 Euro in TE I bis TE IV.

Eine Funktionsstufe wird dauerhaft gezahlt, solange die zugrunde liegende Zusatzaufgabe – etwa eine Teamleitung, Fachpraxisanleitung oder IT-Fachbetreuung nach Anlage 2 – tatsächlich ausgeübt wird, und kann bei einem Aufgabenwechsel wieder entfallen.

Bis zu fünf Funktionsstufen lassen sich im Rechner gleichzeitig eintragen; bei zwei Stufen in TE III ergeben sich zum Beispiel 340 Euro Zulage im Monat.

Außertariflich Beschäftigte (AT) haben keinen Anspruch auf Funktionsstufen, weil ihr Gehalt bereits als Festbetrag vereinbart ist.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-BA?

Die Jahressonderzahlung nach Paragraf 22 TV-BA wird im November ausgezahlt und beträgt 95 Prozent eines Monatsentgelts in den Tätigkeitsebenen TE V bis TE VIII, 90 Prozent in TE II bis TE IV und 75 Prozent in TE I – bei einem Monatsbrutto von 4.728,06 Euro in TE IV Stufe 3 sind das zum Beispiel 4.255,25 Euro.

Voraussetzung ist ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis am Stichtag 1. Dezember; wer vorher ausscheidet, hat keinen Anspruch.

Außertariflich Beschäftigte (AT I bis AT III) erhalten keine Jahressonderzahlung, weil ihr Jahresgehalt bereits pauschal vereinbart ist.

Im Rechner lässt sich die Sonderzahlung über das Auswahlfeld „Jahressonderzahlung“ ein- oder ausblenden, um Monats- und Jahresbrutto getrennt zu vergleichen.

Gibt es schon eine TV-BA-Tabelle für 2027 und was ändert sich?

Nein, eine offizielle TV-BA-Entgelttabelle für 2027 liegt zum Stand dieser Seite (24.09.2026) noch nicht vor, weil die entsprechende Tarifrunde noch nicht begonnen hat.

Fest steht bereits: Ab 2027 steigt der tarifliche Mindesturlaub bei einer Fünf-Tage-Woche von 30 auf 31 Tage im Jahr – das wurde schon mit der Tarifrunde 2025 vereinbart. Der eng verwandte TVöD und der TV-V laufen zum 31.

März 2027 aus, die erste Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst ist für den 9.

April 2027 in Potsdam angesetzt; ob und wann Bundesagentur für Arbeit und Gewerkschaften eigene TV-BA-Verhandlungen dazu ansetzen, war zum Stand dieser Seite noch offen.

Bis zur Veröffentlichung neuer Beträge bleibt die hier hinterlegte Tabelle mit Stand 01.05.2026 verbindlich; der Rechner wird nach der nächsten Tarifeinigung aktualisiert.

Wie berechne ich mein Netto-Gehalt aus dem TV-BA-Monatsbrutto?

Der TV-BA-Rechner liefert ausschließlich Bruttowerte – für ein Netto-Gehalt trägst du das ermittelte Monatsbrutto, etwa 3.530,78 Euro in TE V Stufe 2, als Eingabe in den separaten Brutto-Netto-Rechner ein und ergänzt dort Steuerklasse, Bundesland, Kinderfreibeträge und Krankenkassen-Zusatzbeitrag.

Diese Trennung ist bewusst, weil die Abzüge von persönlichen Faktoren abhängen, die der TV-BA-Rechner nicht abfragt.

Auch Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, das Leistungsentgelt und die betriebliche Altersversorgung über die VBL fehlen im Ergebnis und müssten für eine vollständige Nettobetrachtung ergänzt werden.

Als grobe Orientierung bleiben von einem Brutto um 3.500 Euro in Steuerklasse I je nach Bundesland häufig rund zwei Drittel netto übrig – der genaue Wert hängt aber stark von den individuellen Angaben ab und lässt sich nur im Brutto-Netto-Rechner selbst ermitteln.

Wie wird das TV-BA-Gehalt bei Teilzeit berechnet?

Das Teilzeitentgelt im TV-BA ergibt sich aus dem Vollzeit-Tabellenentgelt multipliziert mit dem Teilzeitfaktor, der sich aus den vereinbarten Wochenstunden geteilt durch die tarifliche Vollzeit von 39 Stunden errechnet.

Bei 20 Wochenstunden in TE V Stufe 3 etwa ergibt sich ein Faktor von 0,5128 und ein Monatsbrutto von 1.896,79 Euro statt 3.698,89 Euro bei Vollzeit.

Auch Funktionsstufen und die Jahressonderzahlung werden anteilig nach demselben Faktor gekürzt, der Stundenlohn bleibt dagegen unverändert bei 21,81 Euro. Der Rechner akzeptiert Wochenstunden zwischen 5 und 39 in Schritten von 0,5 Stunden.

Außertariflich Beschäftigte (AT) kennen keine Teilzeitberechnung über diesen Faktor, weil ihr Gehalt als Festbetrag ohne Bezug zur Wochenstundenzahl vereinbart ist.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Im TV-BA sind die Stufenlaufzeiten 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (Summe 15 Jahre bis Endstufe); im TVöD gelten ebenfalls 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (§ 16 Abs. 3 TVöD).

Funktionsstufen sind nicht automatisch – sie werden für besondere Aufgaben oder höhere Verantwortung gezahlt und können sich bei Aufgabenwechsel ändern.

Die Höhe hängt von der Tätigkeitsebene ab: 60 Euro je Stufe in TE V bis VIII, 170 Euro je Stufe in TE I bis IV. Der Rechner zeigt nur das Bruttogehalt.

Für eine Netto-Schätzung nutze den Brutto-Netto-Rechner mit dem hier ermittelten Monatsbetrag als Eingabe. Bei einem Wechsel zwischen Bundesagentur und kommunalem öffentlichem Dienst ändert sich der Tarifvertrag (TV-BA zu TVöD).

Die Stufenlaufzeiten und Eingruppierungssystematik sind nicht direkt übertragbar – lass dir die Anrechnung deiner Erfahrung vom neuen Arbeitgeber bestätigen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Arbeitsvermittler bei einer Agentur für Arbeit ist in TE IV Stufe 3 eingruppiert und arbeitet Vollzeit. Er erhält eine Funktionsstufe für die Betreuung eines Sonderprojekts.

Schritt 1 – Eingaben: TE IV, Stufe 3, 39 Wochenstunden, 1 Funktionsstufe, Jahressonderzahlung ja. Schritt 2 – Ergebnis: Der Rechner zeigt ein Tabellenentgelt von 4.728,06 Euro. Die Funktionsstufe beträgt 170 Euro (TE IV).

Das Monatsbrutto ist 4.898,06 Euro. Die Jahressonderzahlung liegt bei 90 Prozent, also 4.408,25 Euro. Das Jahresbrutto beträgt 12 mal 4.898,06 plus 4.408,25 gleich 63.184,97 Euro. Der Stundenlohn beträgt 28,88 Euro.

Schritt 3 – Planung: Nach drei Jahren in Stufe 3 steigt er in Stufe 4 auf. Er gibt TE IV Stufe 4 ein und sieht 4.975,11 Euro Tabellenentgelt – ein Zuwachs von 247,05 Euro brutto im Monat.

Schritt 4 – Vergleich: Für einen möglichen Wechsel in den kommunalen Dienst gibt er im TVöD-Rechner eine vergleichbare Entgeltgruppe ein und stellt die Gehälter gegenüber.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler eins: TV-BA mit TVöD verwechseln. Obwohl die BA zum öffentlichen Dienst gehört, hat sie einen eigenständigen Tarifvertrag mit eigener Entgelttabelle und Systematik.

Wer den TVöD-Rechner für BA-Beschäftigte nutzt, liest falsche Werte ab. Fehler zwei: Tätigkeitsebene mit Entgeltgruppe gleichsetzen. TE V ist nicht identisch mit EG 5 im TVöD – die Eingruppierungssysteme sind grundverschieden.

Fehler drei: Funktionsstufen mit dem automatischen Stufenaufstieg verwechseln. Der Stufenaufstieg von 1 bis 6 erfolgt automatisch nach Laufzeiten, Funktionsstufen sind dagegen aufgabengebundene Zulagen.

Fehler vier: Bei AT-Ebenen eine Stufensystematik erwarten. AT I bis III haben ein festes Gehalt ohne Stufen, Funktionsstufen oder Jahressonderzahlung. Fehler fünf: Die Jahressonderzahlung als volles dreizehntes Gehalt ansehen.

Der Satz liegt je nach Tätigkeitsebene bei 75 bis 95 Prozent – nicht bei 100 Prozent.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der TV-BA-Rechner liefert das monatliche Bruttogehalt nach dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA 2026, ab 01.05.2026) für die Tätigkeitsebenen TE I bis TE VIII und die außertariflichen Ebenen AT I bis AT III.

Neben dem Tabellenentgelt berechnet er Funktionsstufen, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto und Stundenlohn bei frei wählbarer Wochenarbeitszeit.

Für die Anwendung: Wähle Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe, stelle Wochenstunden und Funktionsstufen ein und entscheide, ob die Jahressonderzahlung ins Jahresbrutto einfließen soll.

Beachte, dass AT-Ebenen keine Stufen, Funktionsstufen oder Sonderzahlung kennen. Der Rechner zeigt das Bruttogehalt – eine Netto-Schätzung ist bewusst nicht enthalten.

Für das Netto empfiehlt sich der Brutto-Netto-Rechner mit dem hier ermittelten Monatsbetrag. Alle Angaben ohne Gewähr.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Tabellenentgelt 3.826,85 € (Teilzeitfaktor 0,7692), Monatsbrutto 3.826,85 €, Jahresbrutto 49.366,37 € (inkl. 3.444,17 € JSZ bei 90 %), Stundenlohn 29,34 €

Arbeitsvermittlerin TE IV Stufe 4, Teilzeit 30 Std.

Tätigkeitsebene
TE IV – Fachkräfteebene
Entwicklungsstufe
Stufe 4 (nach 6 Jahren)
Wochenstunden
30 Std.
Funktionsstufen
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Tabellenentgelt 2.733,55 €, Monatsbrutto 2.733,55 €, Jahresbrutto 35.399,47 € (inkl. 2.596,87 € JSZ bei 95 %), Stundenlohn 16,12 €

Berufseinsteiger TE VIII Stufe 1, Vollzeit

Tätigkeitsebene
TE VIII – Ausführungsebene II
Entwicklungsstufe
Stufe 1 (Einstieg)
Wochenstunden
39 Std.
Funktionsstufen
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Tabellenentgelt 6.253,46 €, Funktionsstufenzulage 340 €, Monatsbrutto 6.593,46 €, Jahresbrutto 85.055,63 € (inkl. 5.934,11 € JSZ bei 90 %), Stundenlohn 38,88 €

Teamleiterin TE III Stufe 6, Vollzeit, 2 Funktionsstufen

Tätigkeitsebene
TE III – Führungsebene III
Entwicklungsstufe
Stufe 6 (Endstufe)
Wochenstunden
39 Std.
Funktionsstufen
2

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Tabellenentgelt 7.567,33 €, Monatsbrutto 7.567,33 €, Jahresbrutto 90.807,96 € (keine JSZ), Stundenlohn 44,63 €

Höchste Tarifebene TE I Stufe 6, Vollzeit, ohne Jahressonderzahlung

Tätigkeitsebene
TE I – Führungsebene I
Entwicklungsstufe
Stufe 6 (Endstufe)
Wochenstunden
39 Std.
Funktionsstufen
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Tabellenentgelt 9.682,61 €, Monatsbrutto 9.682,61 €, Jahresbrutto 116.191,32 € (keine JSZ trotz Auswahl „Ja“), Stundenlohn 57,10 €

Außertariflich Beschäftigte AT II, Vollzeit

Tätigkeitsebene
AT II – außertariflich
Entwicklungsstufe
Stufe 1 (Einstieg)
Wochenstunden
39 Std.
Funktionsstufen
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Tabellenentgelt 3.574,01 €, Funktionsstufenzulage 60 €, Monatsbrutto 3.634,01 €, Jahresbrutto 47.060,43 € (inkl. 3.452,31 € JSZ bei 95 %), Stundenlohn 21,43 €

Sachbearbeiterin TE VI Stufe 4, Vollzeit, 1 Funktionsstufe

Tätigkeitsebene
TE VI – Assistenzebene
Entwicklungsstufe
Stufe 4 (nach 6 Jahren)
Wochenstunden
39 Std.
Funktionsstufen
1

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die berechneten Werte sind unverbindliche Orientierungswerte auf Basis der veröffentlichten Entgelttabelle. Verbindlich ist die Gehaltsabrechnung der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Tarifvertrag TV-BA idF 31. Änderungstarifvertrag, Entgelttabelle gültig ab 01.05.2026; Quelle: oeffentlicher-dienst.info/tv-ba/, arbeitsagentur.de/bakarriere/tarifvertrag

Stand: 2026-09-24

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Rechner-Portal Redaktion
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
24. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Öffentlicher Dienst & Tarif
Formeln basieren auf
§ 17 TV-BA (Tabellenentgelt nach Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe), § 18 Abs. 6 TV-BA (Stufenlaufzeiten 1/2/3/4/5 Jahre bis zur Endstufe 6), § 20 TV-BA (Funktionsstufen: 60 € in TE V bis TE VIII, 170 € in TE I bis TE IV) und § 22 TV-BA (Jahressonderzahlung: 95 % in TE V bis TE VIII, 90 % in TE II bis TE IV, 75 % in TE I), geprüft 24.09.2026 gegen arbeitsagentur.de/bakarriere/tarifvertrag
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). TV-BA Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-ba-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. TV-BA Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-ba-rechner

Werbestatus

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