Überblick
Notarkosten bei Schenkung: Wie Beurkundung, Nießbrauch und Grundbuch die Kosten bestimmen
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Rechner ermittelt die Notar- und Grundbuchkosten einer Schenkung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Schenkung von Grundbesitz muss notariell beurkundet werden, ebenso ein Schenkungsversprechen über Geld oder Wertpapiere (§ 518 Absatz 1 BGB) und die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils (§ 15 Absatz 3 GmbHG).
Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach dem Aufwand.
Im Standardfall schenkt ein 68-jähriger Vater seiner Tochter eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 400.000 € und behält ein Nießbrauchsrecht mit einem Jahreswert von 12.000 €.
Der Notar erhält 2.359,18 € brutto, das Grundbuchamt 1.085 €, zusammen 3.444,18 € oder 0,86 Prozent des Werts. Der Nießbrauch senkt den Geschäftswert nicht, die Eintragung ins Grundbuch kostet aber zusätzlich.
Schenkungsteuer gehört nicht zu den Notarkosten und ist eine eigene Frage. Die Kosten fallen in zwei Töpfen an: beim Notar für Beurkundung, Vollzug, Pauschale und Umsatzsteuer, beim Grundbuchamt für die Eintragungen ohne Umsatzsteuer.
Weil die Gebühren aus dem Wert folgen, kostet die Übertragung einer Villa mehr als die einer Garage, obwohl der Aufwand ähnlich ist. Der Rechner zeigt Tabellenwert, Sätze und Beträge einzeln.