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Notarkosten Schenkung 2026: Immobilie, Nießbrauch, Geld

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Was wird geschenkt?
€
Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten
€/Jahr
Jahre
Rückforderungsrecht im Grundbuch sichern
Vollzugstätigkeiten des Notars
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Kurzantwort

Berechnet die Notar- und Grundbuchkosten einer Schenkung nach dem GNotKG: Beurkundung 2,0, Vollzug 0,5, Pauschale und Umsatzsteuer, Grundbuch für Eigentümer, Nießbrauch oder Wohnrecht und Rückforderungsvormerkung, für Immobilien, Schenkungsversprechen über Geld und GmbH-Anteile. Stand: Gebührentabellen seit 01.06.2025.

Notarkosten Schenkung berechnen: Immobilie, Geld oder GmbH-Anteil, mit Nießbrauch

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Notarkosten bei Schenkung: Wie Beurkundung, Nießbrauch und Grundbuch die Kosten bestimmen

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Rechner ermittelt die Notar- und Grundbuchkosten einer Schenkung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Schenkung von Grundbesitz muss notariell beurkundet werden, ebenso ein Schenkungsversprechen über Geld oder Wertpapiere (§ 518 Absatz 1 BGB) und die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils (§ 15 Absatz 3 GmbHG).

Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach dem Aufwand.

Im Standardfall schenkt ein 68-jähriger Vater seiner Tochter eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 400.000 € und behält ein Nießbrauchsrecht mit einem Jahreswert von 12.000 €.

Der Notar erhält 2.359,18 € brutto, das Grundbuchamt 1.085 €, zusammen 3.444,18 € oder 0,86 Prozent des Werts. Der Nießbrauch senkt den Geschäftswert nicht, die Eintragung ins Grundbuch kostet aber zusätzlich.

Schenkungsteuer gehört nicht zu den Notarkosten und ist eine eigene Frage. Die Kosten fallen in zwei Töpfen an: beim Notar für Beurkundung, Vollzug, Pauschale und Umsatzsteuer, beim Grundbuchamt für die Eintragungen ohne Umsatzsteuer.

Weil die Gebühren aus dem Wert folgen, kostet die Übertragung einer Villa mehr als die einer Garage, obwohl der Aufwand ähnlich ist. Der Rechner zeigt Tabellenwert, Sätze und Beträge einzeln.

Eingaben

Gegenstand, Wert und Nutzungsrecht eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Unter „Was wird geschenkt?“ wählst du Immobilie, Geld oder Wertpapiere oder GmbH-Anteil, im Feld „Wert des geschenkten Gegenstands“ trägst du den Verkehrswert oder Betrag ein. Verbindlichkeiten, die auf der Immobilie lasten, werden nicht abgezogen.

Bei einer Immobilie wählst du bei „Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten“, ob sich der Schenker ein Nutzungsrecht behält; dann erscheinen „Jahreswert des Nutzungsrechts“ und „Alter des Berechtigten“.

Trägst du beim Jahreswert 0 ein, setzt der Rechner 5 Prozent des Werts an. Mit „Rückforderungsrecht im Grundbuch sichern“ rechnest du die Vormerkung ein, mit „Vollzugstätigkeiten des Notars“ die halbe Vollzugsgebühr.

Typischer Eingabefehler: den Steuerwert oder den Kaufpreis von damals statt des heutigen Verkehrswerts einzutragen. Der Rechner prüft die Grenzen und meldet Fehler, statt Werte still zu verändern.

Die Felder „Jahreswert des Nutzungsrechts“ und „Alter des Berechtigten“ erscheinen nur, wenn ein Nutzungsrecht vorbehalten wird.

Bei Geld oder einem GmbH-Anteil gibt es weder Nutzungsrecht noch Vormerkung im Grundbuch, der Rechner blendet diese Auswahl dann nicht ein.

Praxisfälle

Notarkosten Schenkung: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um die Kosten einer Schenkung, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Immobilie mit Nießbrauch

    „Was kostet die Schenkung einer Immobilie mit Nießbrauch?“

    Eingabe
    Immobilie 400.000 €, Nießbrauch 12.000 € im Jahr, Alter 68
    Ergebnis
    3.444,18 € (Notar 2.359,18 €, Grundbuch 1.085 €), 0,86 Prozent des Werts
  2. Immobilie ohne Nießbrauch

    „Was kostet eine Schenkung ohne Nießbrauch bei 100.000 €?“

    Eingabe
    Immobilie 100.000 €, kein Nießbrauch, ohne Vollzug
    Ergebnis
    946,54 € (Notar 673,54 €, Grundbuch 273 €)
  3. Geldschenkung mit Versprechen

    „Was kostet ein notarielles Schenkungsversprechen über 50.000 €?“

    Eingabe
    Geld 50.000 €
    Ergebnis
    416,50 € brutto; eine Handschenkung ohne Notar kostet nichts
  4. GmbH-Anteil

    „Was kostet die Schenkung eines GmbH-Anteils im Wert von 500.000 €?“

    Eingabe
    GmbH-Anteil 500.000 €, mit Vollzug
    Ergebnis
    2.546,60 € brutto, Vollzug für die Gesellschafterliste höchstens 250 €

Berechnung

Notarkosten Schenkung: Geschäftswert, Gebühren und Grundbuch

Verstehe den Formelweg.

Kosten einer Immobilienschenkung über 400.000 € mit Nießbrauch: Beurkundung 1.570,00 €, Vollzug 392,50 €, Pauschale 20,00 €, USt 376,68 €, Grundbuch 785,00 € und 300,00 €, zusammen 3.444,18 € Die Rechnung hat vier Schritte. Erstens der Geschäftswert: Bei einer Schenkung ist es der Verkehrswert (§ 46 GNotKG), im Beispiel 400.000 €.

Zweitens die einfache Gebühr aus Tabelle B (Anlage 2 GNotKG): bei 400.000 € sind das 785 €. Drittens die Sätze des Kostenverzeichnisses: Die Beurkundung kostet 2,0 (KV 21100, mindestens 120 €), also 1.570 €, der Vollzug 0,5 (KV 22110), also 392,50 €.

Dazu kommen die Pauschale von 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 € (KV 32005), und 19 Prozent Umsatzsteuer: 1.982,50 € netto plus 376,68 € ergeben 2.359,18 €.

Viertens das Grundbuchamt, ohne Umsatzsteuer: Der neue Eigentümer kostet 1,0 aus 785 € (KV 14110), das Nutzungsrecht 1,0 (KV 14121) aus seinem Wert nach § 52 GNotKG, hier 12.000 € mal 10 gleich 120.000 €, also 300 €.

Alle Gebühren werden auf den Cent gerundet (§ 34 Absatz 4 GNotKG). Eine Rückforderungsvormerkung käme mit 0,5 aus dem Verkehrswert hinzu (KV 14150).

Die 785 € bestehen aus 15 € Grundgebühr bis 500 € Wert und den Zuschlägen je angefangener Wertstufe: 4 € je 500 € bis 2.000 €, 6 € je 1.000 € bis 10.000 €, 8 € je 3.000 € bis 25.000 €, 10 € je 5.000 € bis 50.000 €, 27 € je 15.000 € bis 200.000 € und 50 € je 30.000 € bis 500.000 €.

Formelgrafik: Gesamtkosten gleich Notar plus Grundbuch; Beurkundung gleich zwei Tabellengebühren; Notar gleich Gebühren mal 1,19; Nutzungsrecht gleich Jahreswert mal Multiplikator
Bei 400.000 € Verkehrswert ergeben 2 · 785 € Beurkundung, 392,50 € Vollzug, 20 € Pauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer 2.359,18 €; mit 785 € und 300 € Grundbuch sind es 3.444,18 €.

Nachschlagen

Kosten der Immobilienschenkung nach Verkehrswert

Die Tabelle zeigt für sechs Verkehrswerte von 100.000 € bis 1.000.000 € die Notarkosten mit Umsatzsteuer, die Grundbuchkosten für den neuen Eigentümer und die Gesamtkosten einer Schenkung ohne Nießbrauch, mit Vollzug. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Notarkosten, Grundbuchkosten und Gesamtkosten einer Immobilienschenkung nach Verkehrswert (ohne Nießbrauch, mit Vollzug)
VerkehrswertEinfache GebührNotar bruttoGrundbuchGesamtAnteil am Wert
100.000,00 €273,00 €835,98 €273,00 €1.108,98 €1,11 %
250.000,00 €535,00 €1.615,43 €535,00 €2.150,43 €0,86 %
400.000,00 €785,00 €2.359,18 €785,00 €3.144,18 €0,79 %
600.000,00 €1.095,00 €3.281,43 €1.095,00 €4.376,43 €0,73 %
800.000,00 €1.415,00 €4.233,43 €1.415,00 €5.648,43 €0,71 %
1.000.000,00 €1.735,00 €5.185,43 €1.735,00 €6.920,43 €0,69 %

Der Anteil am Wert sinkt mit steigendem Verkehrswert, weil die Tabelle B degressiv steigt. Ein Nießbrauch oder Rückforderungsrecht erhöht nur die Grundbuchkosten.

Wert und Eintragung eines Nießbrauchs nach Alter

Die Tabelle zeigt für vier Altersstufen den Multiplikator nach § 52 Absatz 4 GNotKG, den Wert eines Nutzungsrechts mit 12.000 € Jahreswert und die Grundbuchgebühr für die Eintragung (KV 14121, 1,0). Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Multiplikator, Wert und Eintragungsgebühr eines Nießbrauchs mit 12.000 € Jahreswert nach dem Alter des Berechtigten
AlterMultiplikatorWert des RechtsGrundbuchgebühr
25 Jahre20-fach240.000,00 €535,00 €
40 Jahre15-fach180.000,00 €408,00 €
60 Jahre10-fach120.000,00 €300,00 €
75 Jahre5-fach60.000,00 €192,00 €

Das Nutzungsrecht ist höchstens das 20-Fache des Jahreswerts wert (§ 52 Absatz 4 GNotKG); ohne Angabe gelten 5 Prozent des Werts als Jahreswert.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu den Notarkosten bei Schenkung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was kostet der Notar bei einer Schenkung?

Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert, bei einer Immobilie dem Verkehrswert. Aus Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG folgt die einfache Gebühr, bei 400.000 € sind das 785 €.

Die Beurkundung kostet das Doppelte, 1.570 €, ein Vollzug das Halbe, 392,50 €, dazu kommen die Pauschale von höchstens 20 € und 19 Prozent Umsatzsteuer: Das ergibt 2.359,18 €.

Bei 100.000 € sind es ohne Vollzug 673,54 €, bei 1.000.000 € mit Vollzug 5.185,43 €. Die Mindestgebühr der Beurkundung liegt bei 120 €. Dazu kommen die Kosten des Grundbuchamts, die der Rechner getrennt ausweist.

Bitte lass dir vor der Beurkundung vom Notar eine Kostenberechnung geben, denn nur er legt den Geschäftswert im Einzelfall fest. Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026.

Für die Kosten gilt der Wert am Tag der Beurkundung, deshalb lohnt es sich, den aktuellen Verkehrswert zu klären, bevor du den Betrag in dein Budget einplanst.

Die Beträge sind fällig, sobald der Notar die Rechnung stellt, meist kurz nach der Beurkundung.

Senkt der Nießbrauch die Notarkosten?

Nein. Der Geschäftswert einer Schenkung ist der Verkehrswert der Immobilie (§ 46 GNotKG).

Ein vorbehaltener Nießbrauch oder ein Wohnrecht wird nicht abgezogen: Lasten und Verbindlichkeiten bleiben außer Betracht (§ 38 GNotKG), und bei Leistung und Gegenleistung gilt der höhere Wert (§ 97 Absatz 3).

Die Notargebühr von 2.359,18 € bei 400.000 € bleibt mit und ohne Nießbrauch gleich. Der Gesetzestext nennt den Nießbrauchsvorbehalt nicht ausdrücklich, der Ansatz entspricht der Praxis der Notare.

Der Nießbrauch erhöht dafür die Grundbuchkosten: Die Eintragung kostet eine volle Gebühr aus dem Wert des Rechts. Bei 12.000 € Jahreswert und 68 Jahren sind das 120.000 € und 300 €. Kläre mit deinem Notar, wie er den Ansatz handhabt.

Lass dir die Berechnung schriftlich geben und halte fest, ob er einen Abzug des Nutzungsrechts anwendet; der Rechner zeigt dir beide Fälle, wenn du das Feld „Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten“ umstellst, und weist den Unterschied aus.

Was kostet das Grundbuchamt bei einer Schenkung?

Das Grundbuchamt erhebt keine Umsatzsteuer und rechnet nach Tabelle B. Die Eintragung des neuen Eigentümers kostet eine volle Gebühr (KV 14110), bei 400.000 € also 785 €.

Behält der Schenker ein Nießbrauch- oder Wohnungsrecht, kommt eine weitere volle Gebühr für das sonstige Recht hinzu (KV 14121), berechnet aus dem Wert nach § 52 GNotKG: Jahreswert mal 20 bis zu 30 Jahren, mal 15 bis 50, mal 10 bis 70 und mal 5 darüber.

Bei 12.000 € Jahreswert und 68 Jahren sind das 120.000 € und 300 €. Eine Vormerkung für ein Rückforderungsrecht kostet eine halbe Gebühr (KV 14150), hier 392,50 €. Im Standardfall zahlst du 1.085 € ohne Rückforderung.

Rechne die Grundbuchkosten immer zu den Notarkosten, weil beide zusammen das Budget für die Übertragung bilden. Das Grundbuchamt schickt seine Rechnung meist erst einige Wochen nach dem Antrag.

Der Notar reicht den Antrag für dich ein und bleibt dafür Ansprechpartner.

Braucht eine Geldschenkung einen Notar?

Nur das Schenkungsversprechen braucht den Notar. Nach § 518 Absatz 1 BGB ist zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, die notarielle Beurkundung erforderlich.

Der Mangel der Form wird nach Absatz 2 aber durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt: Überweist du das Geld, ist die Schenkung gültig, eine Handschenkung kostet keine Notargebühren.

Beurkundest du das Versprechen, zahlst du bei 50.000 € einen Gebührensatz von 2,0 aus 165 €, mit Pauschale und Umsatzsteuer 416,50 €.

Ein Notar lohnt sich bei größeren Beträgen, die erst später gezahlt werden, oder wenn Bedingungen und Rückforderungsrechte vereinbart werden sollen. Wertpapiere übergibst du mit dem Depotübertrag. Die Steuerfreibeträge gelten unabhängig von der Form.

Fragst du den Notar nach den Kosten, nenne ihm gleich, ob Geld sofort fließt oder erst später, denn davon hängt ab, ob die Beurkundung nötig ist oder die Handschenkung genügt.

Wie viel kostet die Schenkung eines GmbH-Anteils?

Die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils braucht die notarielle Form (§ 15 Absatz 3 GmbHG).

Der Geschäftswert ist der Wert des Anteils: Gibt es keine Anhaltspunkte für einen höheren Wert, bestimmt er sich nach dem Eigenkapital, das auf den Anteil entfällt (§ 54 GNotKG); bei überwiegend vermögensverwaltenden Gesellschaften zählt der Wert des Vermögens.

Aus 500.000 € folgt die einfache Gebühr 935 €, die Beurkundung kostet 1.870 €. Für die geänderte Liste der Gesellschafter fällt eine Vollzugsgebühr von 0,5 an, höchstens 250 €. Mit Pauschale und Umsatzsteuer sind es 2.546,60 €.

Bei 5.000.000 € Wert steigen die Kosten auf 19.682,60 €. Grundbuchkosten entstehen nicht. Der Notar legt den Wert fest; lass dir die Berechnung geben.

Bei Familiengesellschaften lohnt ein Blick in den Gesellschaftsvertrag, weil er Zustimmungen der Mitgesellschafter oder Vorkaufsrechte vorsehen kann, die zusätzliche Erklärungen und Arbeit auslösen.

Wer zahlt die Notarkosten bei einer Schenkung?

Gegenüber dem Notar schuldet die Notarkosten, wer den Auftrag erteilt oder die Kostenschuld übernommen hat (§ 29 GNotKG). In der Praxis legt der Schenkungsvertrag fest, wer die Kosten trägt, häufig der Beschenkte, weil er das Eigentum erhält.

Der Notar kann sich an jeden halten, der Kostenschuldner ist, auch wenn der Vertrag intern etwas anderes bestimmt.

Trägt der Beschenkte die Kosten, ist das keine zusätzliche Schenkung, solange er sie zur Erfüllung des Vertrags zahlt; die steuerliche Behandlung klärst du mit dem Steuerberater.

Lass dir die Kostenverteilung schriftlich in den Vertrag aufnehmen und rechne mit dem Rechner die Beträge vorab durch: Notar 2.359,18 € und Grundbuch 1.085 € im Standardfall.

Dabei hilft die Aufschlüsselung in der Ergebnistabelle, weil sie jede Position mit Nummer, Satz, Wert und Betrag ausweist. Gib sie dem Notar mit, wenn du seine Berechnung prüfen möchtest, und frage nach, falls einzelne Positionen abweichen.

Das erspart Rückfragen nach der Beurkundung.

Was kostet ein Rückforderungsrecht im Grundbuch?

Ein Rückforderungsrecht wird durch eine Vormerkung gesichert, etwa eine Rückauflassungsvormerkung. Sie kostet beim Grundbuchamt eine halbe Gebühr (KV 14150).

Der Wert ist nach § 45 Absatz 3 GNotKG der Wert des vorgemerkten Rechts; der Rechner setzt hier den vollen Verkehrswert an, bei 400.000 € also 0,5 aus 785 € gleich 392,50 €.

Manche Grundbuchämter und Notare nehmen einen niedrigeren Wert an, dann fällt die Gebühr geringer aus. Beim Notar kostet die Vereinbarung nichts extra, weil sie dieselbe Urkunde betrifft (§ 109 GNotKG).

Im Standardfall steigen die Gesamtkosten durch die Vormerkung von 3.444,18 € auf 3.836,68 €. Frage deinen Notar nach dem Wertansatz, bevor du das Recht vereinbarst, und entscheide dann, ob die Sicherung die Gebühr wert ist.

Für viele Familien lohnt sie sich, weil das Rückforderungsrecht im Todesfall des Beschenkten oder bei einem Verkauf der Immobilie das Eigentum in der Familie hält. Die Gebühr entsteht einmal bei der Eintragung.

Fällt bei der Schenkung auch Schenkungsteuer an?

Notarkosten und Schenkungsteuer sind getrennt.

Die Steuer richtet sich nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Freibeträge gelten für Ehegatten in Höhe von 500.000 €, für Kinder in Höhe von 400.000 € und für Enkel in Höhe von 200.000 € (§ 16 ErbStG).

Erwerbe von derselben Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet (§ 14 ErbStG), sodass die Freibeträge alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen.

Ein vorbehaltener Nießbrauch kann den steuerlichen Wert der Schenkung mindern, anders als bei den Notarkosten; das rechnest du mit dem Schenkungssteuer-Rechner und dem Nießbrauch-Rechner.

Eine Immobilie im Wert von 400.000 € liegt genau am Freibetrag für ein Kind. Lass die Steuer vor der Beurkundung mit dem Steuerberater klären.

Der Rechner nennt die Freibeträge nur als Hinweis und berechnet keine Steuer, denn dafür kommt es auf Verwandtschaft, Vorschenkungen, Bewertung der Immobilie und Belastungen an.

Ein Termin beim Steuerberater kostet meist weniger als eine verpasste Gestaltung.

Hinweise

Nießbrauch, Alter und Kostenanteil einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Nießbrauch mit 12.000 € Jahreswert nach Alter: bis 30 Jahre 240.000 € und 535,00 €, bis 50 180.000 € und 408,00 €, bis 70 120.000 € und 300,00 €, darüber 60.000 € und 192,00 € Prüfe zuerst, ob du überhaupt einen Notar brauchst. Eine Immobilie lässt sich nur notariell verschenken, bei Geld genügt die Übergabe: Eine Handschenkung ist mit der Leistung gültig (§ 518 Absatz 2 BGB), ein bloßes Versprechen muss beurkundet werden.

Vergleiche die Wirkung des Nießbrauchs: Er ändert die Notarkosten nicht, erhöht aber die Grundbuchkosten.

Je jünger der Berechtigte, desto größer der Wert, denn § 52 GNotKG setzt das 20-Fache des Jahreswerts bis 30 Jahre an, das 15-Fache bis 50, das 10-Fache bis 70 und das 5-Fache darüber. Bei 12.000 € Jahreswert sind das 535 €, 408 €, 300 € und 192 €.

Die Kosten sinken prozentual mit dem Wert: bei 100.000 € sind es 946,54 € oder 0,95 Prozent, bei 1.000.000 € rund 0,8 Prozent.

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und gelten unabhängig vom Verwandtschaftsgrad; ein Spielraum besteht nicht beim Satz, wohl aber bei der Frage, welche Zusatzleistungen beauftragt werden.

Fordert der Notar keine Genehmigungen oder Löschungsunterlagen an, entfällt die halbe Vollzugsgebühr, im Standardfall 392,50 €, und der Rechner zeigt dir den Unterschied, wenn du das Feld „Vollzugstätigkeiten des Notars“ umstellst.

Rechne die Gesamtkosten gegen den Nutzen: Bei 400.000 € zahlst du 3.444,18 €, bekommst dafür aber den rechtssicheren Eigentumsübergang, den Nießbrauch im Grundbuch und eine wirksame Urkunde, denn eine Immobilie lässt sich ohne Notar nicht verschenken.

Anwendung

Eigentumswohnung verschenken: Beispiel Brandt

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Fall Brandt, Wohnung 400.000 € mit Nießbrauch und Rückforderung: Notar 2.359,18 €, Grundbuch 785,00 €, 300,00 € und 392,50 €, zusammen 3.836,68 € Ausgangslage: Hans Brandt ist 68 Jahre alt und möchte seiner Tochter Eva eine vermietete Eigentumswohnung im Verkehrswert von 400.000 € schenken.

Die Jahresmiete von 12.000 € soll er bis zu seinem Tod behalten, und für den Fall, dass Eva vor ihm stirbt, soll er die Wohnung zurückfordern können.

Eingaben: Immobilie, Wert 400.000 €, Nießbrauch ja, Jahreswert 12.000 €, Alter 68, Rückforderungsrecht ja, Vollzug ja.

Ergebnis: Der Notar berechnet 1.570 € Beurkundung, 392,50 € Vollzug und 20 € Pauschale, netto 1.982,50 € und mit Umsatzsteuer 2.359,18 €.

Das Grundbuchamt erhebt 785 € für den Eigentümer, 300 € für den Nießbrauch (Wert 120.000 €) und 392,50 € für die Vormerkung, zusammen 1.477,50 €. Die Gesamtkosten betragen 3.836,68 €, das sind 0,96 Prozent des Werts.

Ohne Rückforderungsrecht wären es 3.444,18 €. Entscheidung: Familie Brandt lässt sich vom Notar eine Kostenberechnung geben, klärt, wer die Kosten trägt, und prüft getrennt die Schenkungsteuer; Eva liegt mit 400.000 € genau am Freibetrag für Kinder.

Die Probe: 785 € einfache Gebühr mal 2,0 sind 1.570 €, mal 0,5 sind 392,50 €. Die Pauschale beträgt 20 Prozent von 1.962,50 €, also 392,50 €, gedeckelt auf 20 €. Auf 1.982,50 € entfallen 376,68 € Umsatzsteuer.

Die Familie nimmt den Betrag in den Vertrag auf, damit Eva die Kosten übernimmt. Praktisch erschwert die eingetragene Vormerkung einen Verkauf ohne Zustimmung, das ist der Preis der Sicherung.

Fallstricke

Typische Fehler bei den Notarkosten einer Schenkung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: den Nießbrauch vom Wert abziehen. Der Verkehrswert bleibt der Geschäftswert (§ 38 und § 46 GNotKG), die Notargebühr ändert sich nicht.

Wer 120.000 € abzieht und mit 280.000 € rechnet, kommt auf zu niedrige Kosten. Der zweite Fehler: Grundbuchkosten vergessen oder mit Umsatzsteuer rechnen.

Das Grundbuchamt erhebt 1.085 € ohne Umsatzsteuer; der Notar berechnet 2.359,18 € mit 19 Prozent. Der dritte Fehler: Schenkungsteuer und Notarkosten verwechseln.

Die Freibeträge von 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel (§ 16 ErbStG) betreffen die Steuer, nicht die Notargebühr. Der vierte Fehler: Verbindlichkeiten der Immobilie abziehen.

Eine Grundschuld von 150.000 € mindert den Geschäftswert nicht (§ 38 GNotKG), er bleibt 400.000 €. Der fünfte Fehler: jede Geldschenkung zum Notar tragen. Nur das Versprechen braucht die Form, die Überweisung nicht.

Der sechste Fehler: die Mindestgebühr übersehen. Bei kleinen Werten zählt nicht 2,0 mal die Tabellengebühr, sondern mindestens 120 €: Bei 1.000 € Wert kostet die Beurkundung 120 € statt 38 €.

Der siebte Fehler: die Umsatzsteuer nur auf die Gebühren berechnen. Sie wird auf Gebühren und Pauschale zusammen erhoben, im Standardfall auf 1.982,50 €.

Nächster Schritt

Notarkosten Schenkung: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Die Notarkosten einer Schenkung hängen vom Verkehrswert ab, nicht vom Nießbrauch.

Der Notar berechnet die Beurkundung mit 2,0, den Vollzug mit 0,5, die Pauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer; das Grundbuchamt kommt für den Eigentümer, ein Nutzungsrecht und eine Vormerkung ohne Umsatzsteuer dazu.

Dein nächster Schritt: Gib Wert und Nutzungsrecht ein und prüfe die Aufschlüsselung gegen die Kostenberechnung deines Notars. Die Schenkungsteuer rechnest du mit dem Schenkungssteuer-Rechner, den Nießbrauchswert mit dem Nießbrauch-Rechner.

Wichtig bleibt: Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt, verhandeln lässt sich nur der Umfang der Leistungen.

Das Nutzungsrecht erhöht die Grundbuchkosten, der Verkehrswert bestimmt den Hauptteil, und die Steuer ist eine eigene Rechnung. Ändern sich Tabelle B oder das Kostenverzeichnis, wird der Rechner angepasst; die Quellen nennen den Stand.

Prüfe vor dem Notartermin, ob dein Fall vom Regelfall abweicht, etwa bei mehreren Grundstücken, Schuldübernahmen oder Miteigentum.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Immobilie, Geld und GmbH-Anteil

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Notarkosten 2.359,18 € | Grundbuch 1.477,50 € | Gesamt 3.836,68 €

Mit Rückforderungsrecht

Was wird geschenkt?
Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück)
Wert des geschenkten Gegenstands
400.000 €
Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten
Ja, der Schenker behält ein Nutzungsrecht
Jahreswert des Nutzungsrechts
12.000 €/Jahr

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Notarkosten 673,54 € | Grundbuch 273,00 € | Gesamt 946,54 € | 0,95 % des Werts

100.000 € ohne Nießbrauch und Vollzug

Was wird geschenkt?
Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück)
Wert des geschenkten Gegenstands
100.000 €
Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten
Nein
Rückforderungsrecht im Grundbuch sichern
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Notarkosten 5.185,43 € | Grundbuch 3.137,00 € | Gesamt 8.322,93 € | 0,83 % des Werts

1 Million € mit Nießbrauch ab 71 Jahren

Was wird geschenkt?
Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück)
Wert des geschenkten Gegenstands
1.000.000 €
Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten
Ja, der Schenker behält ein Nutzungsrecht
Jahreswert des Nutzungsrechts
0 €/Jahr

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Notarkosten 416,50 € | Grundbuch 0,00 € | Gesamt 416,50 € | 0,83 % des Werts

Notarielles Schenkungsversprechen über Geld

Was wird geschenkt?
Geld oder Wertpapiere (notarielles Schenkungsversprechen)
Wert des geschenkten Gegenstands
50.000 €
Vollzugstätigkeiten des Notars
Ja, mit Vollzugsgebühr (0,5)

Beispiel 5 · Komplex · Notarkosten 2.546,60 € | Grundbuch 0,00 € | Gesamt 2.546,60 € | 0,51 % des Werts

GmbH-Anteil im Wert von 500.000 €

Was wird geschenkt?
GmbH-Geschäftsanteil
Wert des geschenkten Gegenstands
500.000 €
Vollzugstätigkeiten des Notars
Ja, mit Vollzugsgebühr (0,5)

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.Sparplan-RechnerETF-Sparplan berechnen, Sparplan vs. Einmalanlage vergleichen und inflationsbereinigtes Vermögen ermitteln. Mit Jahrestabelle und Grafiken.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltSteuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.RentenlückeRentenlücken-Rechner: Monatliche Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Wunschstandard, benötigtes Kapital und nötige Sparrate berechnen.Tagesgeld- und Festgeld-RechnerTagesgeld und Festgeld nach Zinssatz, Laufzeit, Zinsgutschrift und Steuern vergleichen und den echten Nettoertrag sauber berechnen.Kaufkraft- und InflationsrechnerKaufkraft- und Inflationsrechner: Kaufkraftverlust eines Betrags über einen Zeitraum berechnen oder aus zwei Preisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die implizite Inflationsrate ableiten.

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  • Kosten einer Immobilienschenkung über 400.000 € mit Nießbrauch: Beurkundung 1.570,00 €, Vollzug 392,50 €, Pauschale 20,00 €, USt 376,68 €, Grundbuch 785,00 € und 300,00 €, zusammen 3.444,18 €

    Notarkosten-Schenkung-Rechner: Aufschlüsselung der Notar- und Grundbuchkosten einer Immobilienschenkung über 400.000 € mit Nießbrauch

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           alt="Kosten einer Immobilienschenkung über 400.000 € mit Nießbrauch: Beurkundung 1.570,00 €, Vollzug 392,50 €, Pauschale 20,00 €, USt 376,68 €, Grundbuch 785,00 € und 300,00 €, zusammen 3.444,18 €"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-schenkung">Notarkosten-Schenkung-Rechner: Aufschlüsselung der Notar- und Grundbuchkosten einer Immobilienschenkung über 400.000 € mit Nießbrauch auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-schenkung
  • Nießbrauch mit 12.000 € Jahreswert nach Alter: bis 30 Jahre 240.000 € und 535,00 €, bis 50 180.000 € und 408,00 €, bis 70 120.000 € und 300,00 €, darüber 60.000 € und 192,00 €

    Notarkosten-Schenkung-Rechner: Wert des Nutzungsrechts und Grundbuchgebühr nach dem Alter des Berechtigten bei 12.000 € Jahreswert

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           alt="Nießbrauch mit 12.000 € Jahreswert nach Alter: bis 30 Jahre 240.000 € und 535,00 €, bis 50 180.000 € und 408,00 €, bis 70 120.000 € und 300,00 €, darüber 60.000 € und 192,00 €"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-schenkung">Notarkosten-Schenkung-Rechner: Wert des Nutzungsrechts und Grundbuchgebühr nach dem Alter des Berechtigten bei 12.000 € Jahreswert auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Fall Brandt, Wohnung 400.000 € mit Nießbrauch und Rückforderung: Notar 2.359,18 €, Grundbuch 785,00 €, 300,00 € und 392,50 €, zusammen 3.836,68 €

    Notarkosten-Schenkung-Rechner: Gesamtkosten der Schenkung einer Eigentumswohnung mit Nießbrauch und Rückforderungsvormerkung im Fall Brandt

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           alt="Fall Brandt, Wohnung 400.000 € mit Nießbrauch und Rückforderung: Notar 2.359,18 €, Grundbuch 785,00 €, 300,00 € und 392,50 €, zusammen 3.836,68 €"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-schenkung">Notarkosten-Schenkung-Rechner: Gesamtkosten der Schenkung einer Eigentumswohnung mit Nießbrauch und Rückforderungsvormerkung im Fall Brandt auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt weder die Kostenberechnung des Notars noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Den Geschäftswert bestimmt der Notar im Einzelfall; Abschriften, Grundbuchauszüge, Löschungen, Reisekosten und Zusatzgebühren sind nicht enthalten.

Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (§§ 34 bis 54, 97, 109, 112, Anlagen 1 und 2) in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109), BGB § 518, GmbHG § 15, ErbStG §§ 14 und 16; abgerufen am 11.10.2026.

Stand: 2026-10-11

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
11. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
GNotKG §§ 34, 38, 45, 46, 52, 97, 109 und Anlagen 1 und 2 in der Fassung des KostBRÄG 2025, § 518 BGB, Stand 11.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Notarkosten Schenkung. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-schenkung

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Notarkosten Schenkung. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-schenkung

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