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Notarkosten Testament 2026: Einzeltestament, Ehegattentestament und Erbvertrag berechnen

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Verwahrung der Urkunde
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Kurzantwort

Der Rechner ermittelt die Notarkosten für ein Testament oder einen Erbvertrag nach dem GNotKG: Er bestimmt den Geschäftswert aus Vermögen und Schulden (§ 102), liest die Tabellengebühr der Tabelle B, multipliziert mit Satz 1,0 oder 2,0 und ergänzt Pauschale, Umsatzsteuer, Testamentsregister und amtliche Verwahrung. Stand: Gebührentabellen seit 01.06.2025.

Notarkosten fürs Testament berechnen: Gebühr nach Vermögen und Schulden (§ 102 GNotKG)

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Notarkosten fürs Testament: Wie Vermögen, Urkundenart und Gebührensatz die Kosten bestimmen

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wer sein Erbe verbindlich regeln will, stellt früh die Kostenfrage: Was berechnet der Notar für ein Testament? Der Rechner beantwortet sie für das Einzeltestament, das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten und den Erbvertrag.

Er hilft Alleinstehenden, die zwischen notarieller und eigenhändiger Form abwägen, Ehepaaren, die ein Berliner Testament oder zwei getrennte Urkunden erwägen, und Erben, die eine Notarrechnung nachprüfen wollen.

Maßstab ist weder der Zeitaufwand noch die Länge der Urkunde, sondern das Vermögen.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nennt es Geschäftswert: das Vermögen des Erblassers abzüglich seiner Verbindlichkeiten, wobei Schulden höchstens zur Hälfte des Vermögens zählen (§ 102 GNotKG).

Aus dem Geschäftswert liest der Notar die Tabellengebühr in Tabelle B ab. Der Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis legt fest, wie oft sie anfällt, einmal beim Einzeltestament, zweimal beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag.

Bei 250.000 Euro Vermögen beträgt die Gebühr für ein Einzeltestament 535 Euro. Mit Pauschale, Umsatzsteuer, Eintrag im Zentralen Testamentsregister und amtlicher Verwahrung kostet es insgesamt 754,95 Euro.

Ein eigenhändiges Testament kostet beim Notar nichts; der Rechner stellt es daneben, ebenso die Gerichtskosten eines Erbscheins, den ein öffentliches Testament häufig erspart.

Alte Ratgeberzahlen führen leicht in die Irre: Die amtliche Verwahrung kostet seit dem 1. Juni 2025 82 statt 75 Euro, und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister läuft über den Notar zu 12,50 Euro je Person.

Eingaben

Notarkosten Testament berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Mit „Art der Urkunde“ wählst du Einzeltestament (Gebührensatz 1,0), gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, Erbvertrag beider Ehegatten oder Erbvertrag mit einem Erblasser (jeweils 2,0). Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten.

„Worüber wird verfügt?“ bestimmt, welcher Teil des Vermögens zählt: der ganze Nachlass, ein Bruchteil oder nur bestimmte Vermögenswerte, etwa ein Haus, das als Vermächtnis an ein Kind geht.

Beim Bruchteil trägst du den Anteil in Prozent unter „Bruchteil des Nachlasses“ ein, bei bestimmten Vermögenswerten deren Wert unter „Vermögen Erblasser 1“.

Zu „Vermögen Erblasser 1“ gehören alle Aktiva zum Marktwert: Immobilien, Konten, Depots, Fahrzeuge, Firmenanteile. Schulden trägst du getrennt bei „Verbindlichkeiten Erblasser 1“ ein, zum Beispiel die Restschuld des Immobiliendarlehens.

Der Rechner zieht sie ab, aber nur bis zur Hälfte des Vermögens. Bei zwei Erblassern füllst du zusätzlich „Vermögen Erblasser 2“ und „Verbindlichkeiten Erblasser 2“ aus, beide Werte werden addiert.

Mit „Verwahrung der Urkunde“ legst du fest, ob das Testament in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht kommt, was 82 Euro kostet. Aus diesen Angaben entsteht der Geschäftswert für Tabelle B.

Typischer Eingabefehler: das Nettovermögen statt der Aktiva einzutragen, dann wirken die Schulden doppelt.

Berechnung

Geschäftswert, Tabelle B und Gebührensatz: So berechnet der Notar das Testament

Verstehe den Formelweg.

Der Rechner arbeitet in fünf Schritten. Zuerst bestimmt er je Erblasser den Wert: Vermögen minus Verbindlichkeiten, wobei der Abzug bei der Hälfte des Vermögens endet.

Betrifft die Urkunde nur einen Bruchteil, zählt der entsprechende Teil. Bei zwei Erblassern addiert er beide Werte zum Geschäftswert. Ein Ehepaar mit 300.000 und 200.000 Euro Vermögen ohne Schulden kommt so auf 500.000 Euro.

Danach sucht er die Tabellengebühr in Tabelle B. Bis 200.000 Euro stehen dort 435 Euro, darüber kommen bis 500.000 Euro für jeden angefangenen Schritt von 30.000 Euro 50 Euro dazu, hier zehn Schritte, also 935 Euro.

Diese Gebühr multipliziert er mit dem Gebührensatz: 1,0 beim Einzeltestament (mindestens 60 Euro), 2,0 beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag (mindestens 120 Euro). Das ergibt 1.870,00 Euro, auf den Cent gerundet.

Der Mindestbetrag von 120 Euro gilt für die ganze Urkunde, nicht je Person; greift er, sagt der Rechenweg es ausdrücklich.

Zum Vergleich rechnet der Rechner bei zwei Erblassern jeden einzeln mit dem Gebührensatz 1,0 und dem Mindestbetrag von 60 Euro, jeweils mit eigener Pauschale, Umsatzsteuer, Registrierung und Verwahrung.

Zur Gebühr kommen die Auslagenpauschale von 20 Prozent, höchstens 20 Euro, und 19 Prozent Umsatzsteuer: 1.870,00 + 20,00 = 1.890,00 Euro netto, 359,10 Euro Steuer, 2.249,10 Euro Notarrechnung.

Außerhalb dieser Rechnung stehen 12,50 Euro je Erblasser für das Zentrale Testamentsregister (hier 25,00 Euro) und 82,00 Euro Gerichtsgebühr für die amtliche Verwahrung. Die Gesamtkosten betragen 2.356,10 Euro. Geschäftswert beim Testament: Schulden zählen nur bis zur Hälfte des Vermögens, 500.000 Euro Vermögen mit 450.000 Euro Schulden ergeben 250.000 Euro Geschäftswert

Gebühr G gleich Satz S mal Tabellengebühr T; Geschäftswert W gleich Vermögen Va plus Vb minus Schulden D; Notarrechnung B gleich G plus P mal 1,19; Gesamtkosten K gleich B plus Z plus Vw.
Notarkosten Testament = Gebührensatz mal Tabellengebühr aus dem Geschäftswert (Vermögen minus Schulden bis zur Hälfte, § 102 GNotKG), plus Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer, plus Testamentsregister und amtliche Verwahrung.

Nachschlagen

Notarkosten Testament: Einzeltestament bei 50.000 bis 1 Million Euro Vermögen

Die Tabelle zeigt für runde Vermögen ohne Schulden, was ein notarielles Einzeltestament kostet: die Beurkundungsgebühr nach Tabelle B mit Satz 1,0, die Notarrechnung mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer und die Gesamtkosten einschließlich Zentralem Testamentsregister und amtlicher Verwahrung. In der letzten Spalte steht zum Vergleich, was ein Erbschein beim Nachlassgericht aus demselben Wert kosten würde. Alle Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben.

Notarkosten für ein Einzeltestament nach GNotKG bei 50.000 bis 1.000.000 Euro Vermögen ohne Schulden: Beurkundungsgebühr, Notarrechnung, Gesamtkosten und Vergleich mit den Gerichtskosten eines Erbscheins
VermögenBeurkundung (Satz 1,0)Notarrechnung bruttoGesamtkostenErbschein zum Vergleich
50.000 €165,00 €220,15 €314,65 €330,00 €
100.000 €273,00 €348,67 €443,17 €546,00 €
150.000 €354,00 €445,06 €539,56 €708,00 €
200.000 €435,00 €541,45 €635,95 €870,00 €
250.000 €535,00 €660,45 €754,95 €1.070,00 €
300.000 €635,00 €779,45 €873,95 €1.270,00 €
400.000 €785,00 €957,95 €1.052,45 €1.570,00 €
500.000 €935,00 €1.136,45 €1.230,95 €1.870,00 €
750.000 €1.335,00 €1.612,45 €1.706,95 €2.670,00 €
1.000.000 €1.735,00 €2.088,45 €2.182,95 €3.470,00 €

Gesamtkosten = Notarrechnung + 12,50 € Testamentsregister + 82,00 € amtliche Verwahrung. Der Erbschein (Satz 1,0 plus 1,0 für die eidesstattliche Versicherung) fällt nur an, wenn Grundbuchamt oder Bank ihn verlangen. Die Mindestgebühr von 60 € greift bis 7.000 € Vermögen; Schulden mindern den Wert höchstens um die Hälfte des Vermögens.

Notarkosten Ehegattentestament: Gemeinsames Dokument oder zwei Einzeltestamente

Die Tabelle vergleicht für Ehepaare mit zusammen 100.000 bis 2 Millionen Euro Vermögen, je zur Hälfte auf beide verteilt und ohne Schulden, das gemeinschaftliche Testament mit Satz 2,0 und zwei getrennte Einzeltestamente mit Satz 1,0. Alle Beträge enthalten die Notarrechnung mit Umsatzsteuer, die Registrierung beider Erblasser und die amtliche Verwahrung, bei zwei Einzeltestamenten zweimal.

Notarkosten für ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten und für zwei Einzeltestamente bei zusammen 100.000 bis 2.000.000 Euro Vermögen, gleich verteilt, ohne Schulden
Vermögen beiderBeurkundung (Satz 2,0)Notarrechnung bruttoGesamt gemeinsames DokumentGesamt zwei Einzeltestamente
100.000 €546,00 €673,54 €780,54 €629,30 €
200.000 €870,00 €1.059,10 €1.166,10 €886,34 €
300.000 €1.270,00 €1.535,10 €1.642,10 €1.079,12 €
400.000 €1.570,00 €1.892,10 €1.999,10 €1.271,90 €
500.000 €1.870,00 €2.249,10 €2.356,10 €1.509,90 €
750.000 €2.670,00 €3.201,10 €3.308,10 €1.985,90 €
1.000.000 €3.470,00 €4.153,10 €4.260,10 €2.461,90 €
1.500.000 €5.070,00 €6.057,10 €6.164,10 €3.413,90 €
2.000.000 €6.670,00 €7.961,10 €8.068,10 €4.365,90 €

Das gemeinsame Dokument ist bei gleichmäßig verteiltem Vermögen deutlich teurer, weil der Satz 2,0 auf die Summe angewendet wird; nur es kann wechselbezügliche Verfügungen enthalten (§§ 2270, 2271 BGB). Bei sehr kleinem Vermögen kehrt sich der Vergleich um, weil die Verwahrung bei zwei Urkunden doppelt anfällt.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu den Notarkosten für Testament und Erbvertrag

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was kostet ein Testament beim Notar bei 300.000 Euro Vermögen?

Für ein Einzeltestament ohne Schulden liegt der Geschäftswert bei 300.000 Euro. Tabelle B nennt dafür 635 Euro, und weil eine einseitige Verfügung nach KV 21200 mit dem Satz 1,0 abgerechnet wird, beträgt die Beurkundungsgebühr 635,00 Euro.

Dazu kommen die Auslagenpauschale von 20,00 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer (124,45 Euro), zusammen 779,45 Euro Notarrechnung.

Hinzu treten 12,50 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister und 82,00 Euro Gerichtsgebühr, wenn das Testament in die amtliche Verwahrung kommt: insgesamt 873,95 Euro.

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten mit je 150.000 Euro Vermögen kostet dagegen 1.642,10 Euro, weil der Satz 2,0 gilt. Ein häufiger Irrtum ist, die Notarkosten nach dem Zeitaufwand zu schätzen; maßgeblich ist allein das Vermögen.

Die Pauschale schwankt mit der Gebühr: Bei 5.000 Euro Vermögen gilt der Mindestbetrag von 60 Euro, und die Pauschale beträgt nur 12 Euro. Trage deine Zahlen im Rechner ein, bevor du einen Termin vereinbarst.

Wie berechnet der Notar den Wert des Vermögens für das Testament?

Nach § 102 Abs. 1 GNotKG zählt bei einer Verfügung über den ganzen Nachlass das Vermögen des Erblassers im Zeitpunkt der Beurkundung: Immobilien zum Verkehrswert, Konten, Depots, Fahrzeuge, Beteiligungen.

Verbindlichkeiten werden abgezogen, aber nur bis zur Hälfte des Vermögens. Bei 500.000 Euro Vermögen und 450.000 Euro Darlehen zählen deshalb 250.000 Euro und nicht 50.000 Euro; die Gesamtkosten betragen 754,95 Euro.

Hat jemand 500.000 Euro Vermögen und 100.000 Euro Schulden, sind es 400.000 Euro und 1.052,45 Euro. Verfügt die Urkunde nur über einen Bruchteil oder über bestimmte Gegenstände, zählen nur dieser Teil oder deren Wert.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament rechnest du jeden Ehegatten getrennt und addierst die Werte. Nenne dem Notar Verkehrswerte und Darlehensstände offen, denn auf ihnen beruht die Kostenberechnung.

Spätere Wertänderungen verändern die einmal fällige Rechnung nicht, auch wenn du später mehr erbst, etwas verkaufst oder ein Darlehen tilgst.

Warum kostet ein Berliner Testament mehr als zwei Einzeltestamente?

Im gemeinschaftlichen Testament gilt der Satz 2,0 (KV 21100, Vorbemerkung 2.1.1) auf die Summe beider Vermögen, bei zwei Einzeltestamenten je 1,0 auf das jeweilige Vermögen.

Weil die Tabelle B langsamer steigt als der Wert, wirkt sich das doppelt aus: Bei 300.000 und 200.000 Euro Vermögen fallen im Berliner Testament 1.870 Euro Gebühr an, bei zwei Einzeltestamenten 635 plus 435 Euro, zusammen 1.070 Euro.

Mit allen Nebenkosten sind es 2.356,10 gegen 1.509,90 Euro.

Der Preisunterschied ist aber kein Argument für die billigere Form: Nur das gemeinschaftliche Testament kann wechselbezügliche Verfügungen enthalten, die der Überlebende nicht mehr einseitig ändern darf (§§ 2270, 2271 BGB).

Willst du Bindung, zahlst du den Aufpreis; willst du Flexibilität, genügen zwei Einzeltestamente. Bei sehr kleinem Vermögen von je 20.000 Euro kehrt sich der Vergleich sogar um.

Kläre also zuerst, ob du eine Bindung willst, und vergleiche erst dann die Kosten.

Was kostet ein Erbvertrag beim Notar?

Ein Erbvertrag wird wie ein Vertrag mit dem Satz 2,0 abgerechnet (KV 21100, mindestens 120 Euro), auch wenn nur ein Erblasser verfügt. Der Geschäftswert folgt ebenfalls § 102 GNotKG.

Ein Erblasser mit 800.000 Euro Vermögen und 100.000 Euro Schulden kommt auf 700.000 Euro, die Tabellengebühr beträgt 1.255 Euro und die Gebühr 2.510 Euro.

Mit Pauschale und Umsatzsteuer beläuft sich die Notarrechnung auf 3.010,70 Euro, mit Register und amtlicher Verwahrung auf 3.105,20 Euro.

Auch ein Erbvertrag kommt nach § 34 Abs. 2 BeurkG in die besondere amtliche Verwahrung, wenn die Vertragschließenden sie nicht ausschließen; bleibt er beim Notar, entfallen die 82 Euro und es bleiben 3.023,20 Euro.

Der Erbvertrag bindet stärker als ein Testament, weil vertragsmäßige Verfügungen sich nicht einseitig widerrufen lassen. Lass dich vor der Beurkundung beraten, ob du diese Bindung wirklich willst.

Verfügen beide Eheleute, wählst du im Rechner „Erbvertrag beider Ehegatten“, dann zählen beide Vermögen.

Was kostet der Eintrag ins Zentrale Testamentsregister?

Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer erhebt 12,50 Euro je Registrierung, wenn der Notar die Gebühr für die Registerbehörde entgegennimmt (§ 1 Abs. 2 ZTR-GebS).

Registriert wird je testierender Person, auch wenn mehrere in einer Urkunde verfügen: Ein Ehepaar zahlt 25,00 Euro. Auf der Notarrechnung erscheint der Betrag als durchlaufender Posten ohne eigene Umsatzsteuer (KV 32015).

Meldet ein Gericht, etwa bei einem eigenhändigen Testament in amtlicher Verwahrung, rechnet das Register direkt mit dir ab und verlangt 15,50 Euro.

Die Gebühr deckt spätere Berichtigungen, Folgeregistrierungen und die Benachrichtigung im Sterbefall ab. Eingetragen wird nur, wo das Testament liegt, nicht sein Inhalt.

Ein häufiger Irrtum ist, die Registrierung sei freiwillig: Der Notar muss die Verwahrangaben nach § 34a BeurkG unverzüglich übermitteln, der Rechner führt sie deshalb immer mit auf.

Zahlst du die Gebühr nicht über den Notar, steht sie auf der Rechnung der Bundesnotarkammer.

Kostet die amtliche Verwahrung des Testaments extra?

Ja, sie ist eine Gerichtsgebühr und steht nicht auf der Notarrechnung. Das Amtsgericht erhebt für die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung einmalig 82,00 Euro (KV 12100, seit 1.

Juni 2025); damit sind Verwahrung, Mitteilung nach § 347 FamFG und Herausgabe abgegolten. Ein gemeinsames Testament zahlt sie nur einmal, zwei getrennte Einzeltestamente zahlen sie zweimal.

Der Notar soll ein Testament unverzüglich in die amtliche Verwahrung bringen lassen (§ 34 Abs. 1 BeurkG). Wer ein eigenhändiges Testament hinterlegt, zahlt 82,00 Euro plus 15,50 Euro Registergebühr, also 97,50 Euro, als Paar 113,00 Euro.

Nimm ein verwahrtes Testament nie zurück, ohne die Folge zu kennen: Ein notarielles Testament gilt als widerrufen, wenn die Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird (§ 2256 BGB).

Die Hinterlegung sorgt dafür, dass die Urkunde nach dem Tod sicher gefunden wird. Beim Erbvertrag können die Vertragschließenden die amtliche Verwahrung ausschließen (§ 34 Abs. 2 BeurkG).

Spart ein notarielles Testament den Erbschein?

Oft ja. Das Grundbuchamt akzeptiert statt eines Erbscheins die öffentliche Urkunde samt Niederschrift über ihre Eröffnung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO); Banken verfahren ähnlich, verlangen im Einzelfall aber einen Erbschein.

Der Erbschein kostet beim Nachlassgericht den Satz 1,0 für die Erteilung (KV 12210) und 1,0 für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Bei einem Nachlass von 300.000 Euro sind das 2 × 635 = 1.270 Euro, bei 100.000 Euro 546 Euro.

Das Einzeltestament kostet bei 300.000 Euro insgesamt 873,95 Euro. Die Rechnung geht daher nicht immer auf: Unter etwa 50.000 Euro Vermögen ist der Erbschein günstiger als die notarielle Urkunde, bei 40.000 Euro kosten beide rund 290 Euro.

Die Eröffnungsgebühr des Nachlassgerichts von 109 Euro (KV 12101) fällt in beiden Fällen an. Zähle vor allem, ob Immobilien im Nachlass sind, denn dort hilft die Urkunde am meisten.

Was kostet es, ein notarielles Testament zu ändern oder zu widerrufen?

Ein Widerruf allein ist eine Erklärung nach KV 21201 und kostet den Satz 0,5, mindestens 30 Euro; den Geschäftswert bestimmt § 102 Abs. 5 GNotKG. Bei 250.000 Euro Vermögen sind das 0,5 × 535 = 267,50 Euro netto.

Der häufigere Fall ist die Änderung: Ein neues Testament, das das alte widerruft, bildet mit dem Widerruf denselben Beurkundungsgegenstand (§ 109 Abs. 2 Nr. 2 GNotKG).

Dann fällt nur die Gebühr für die neue Verfügung an, bei 250.000 Euro wieder 535 Euro mit dem Satz 1,0.

Im gemeinschaftlichen Testament können Ehegatten wechselbezügliche Verfügungen zu Lebzeiten nur nach den Regeln des Rücktritts vom Erbvertrag widerrufen, also durch notarielle Erklärung gegenüber dem anderen (§ 2271 BGB).

Der Rechner bildet Widerruf und Änderung nicht gesondert ab; rechne eine Änderung wie ein neues Einzeltestament und gib dabei den Wert zum Zeitpunkt der neuen Beurkundung an, nicht den alten.

Hinweise

Einzeltestament oder Ehegattentestament: So liest du das Ergebnis

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Lies die Summe in drei Teilen. Von den 2.356,10 Euro des Ehepaars entfallen 2.249,10 Euro auf den Notar, 25,00 Euro auf das Testamentsregister und 82,00 Euro auf das Amtsgericht.

Gebühren sind gesetzlich festgelegt, Vereinbarungen über ihre Höhe sind unwirksam (§ 125 GNotKG); prüfen kannst du dagegen, ob Geschäftswert und Nummern auf der Kostenberechnung stimmen (§ 19 GNotKG). Vergleiche bei Ehepaaren beide Wege.

Zwei getrennte Einzeltestamente kosten im Beispiel zusammen 1.509,90 Euro und damit 846,20 Euro weniger als das gemeinsame Dokument, weil die Tabelle langsamer steigt als der Wert und das gemeinschaftliche Testament zusätzlich den doppelten Satz trägt.

Billiger ist aber nicht gleichwertig: Nur im gemeinschaftlichen Testament können Ehegatten Verfügungen wechselbezüglich binden (§§ 2270, 2271 BGB).

Bei kleinen Vermögen kehrt sich der Vergleich um: Bei je 20.000 Euro kosten zwei Einzeltestamente 491,26 Euro, das gemeinsame 475,90 Euro, denn die Verwahrung fällt zweimal an.

Das eigenhändige Testament spart die Notarrechnung, hinterlegt kostet es 97,50 Euro je Person.

Das Ergebnis „Erbschein beim Nachlassgericht“ beruht auf dem Vermögen des ersten Erblassers abzüglich aller Schulden und zählt zwei Gebühren, Erbschein und eidesstattliche Versicherung, je mit Gebührensatz 1,0; wird kein Erbschein verlangt, entfällt es.

Entscheide danach, ob du Beratung und eine öffentliche Urkunde brauchst, mit der Grundbuchamt und Bank oft ohne Erbschein auskommen. Gesamtkosten für ein Ehepaar mit 500.000 Euro Vermögen: ein gemeinsames Dokument 2.356,10 Euro, zwei Einzeltestamente 1.509,90 Euro

Anwendung

Praxisfall: Notarkosten für das Berliner Testament der Familie Berger

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Das Ehepaar Berger will seine zwei Kinder als Schlusserben einsetzen und überlegt, ein gemeinschaftliches Testament beurkunden zu lassen.

Herr Berger besitzt 500.000 Euro, davon 100.000 Euro Darlehen für das Haus, Frau Berger 300.000 Euro mit 50.000 Euro Schulden. Die Schulden liegen bei beiden unter der Hälfte des Vermögens und zählen voll.

Geschäftswert: 500.000 − 100.000 = 400.000 Euro und 300.000 − 50.000 = 250.000 Euro, zusammen 650.000 Euro. Tabelle B nennt dafür 1.175 Euro, der doppelte Satz ergibt 2.350,00 Euro.

Mit der Pauschale von 20,00 Euro und 450,30 Euro Umsatzsteuer beträgt die Notarrechnung 2.820,30 Euro.

Dazu kommen 25,00 Euro für zwei Registrierungen im Zentralen Testamentsregister und 82,00 Euro für die amtliche Verwahrung: insgesamt 2.927,30 Euro. Zwei Einzeltestamente würden 1.807,40 Euro kosten, also 1.119,90 Euro weniger.

Die Bergers entscheiden sich trotzdem für das gemeinsame Dokument, weil nur es die Schlusserbeneinsetzung gegen einseitige Änderung absichert. Die Mehrkosten sind der Preis dieser Bindung.

Frau Berger fragt noch nach dem Erbschein: Aus dem Nachlass von Herrn Berger, 400.000 Euro nach Abzug der Schulden, würde das Nachlassgericht 1.570 Euro berechnen.

Mit der notariellen Urkunde und der Eröffnungsniederschrift genügt dem Grundbuchamt in der Regel die Urkunde (§ 35 Abs. 1 GBO). Wären sie unsicher, ob sie sich binden wollen, wäre die Frage an den Notar wichtiger als der Preisunterschied. Praxisfall Familie Berger: Geschäftswert 650.000 Euro, Notarrechnung 2.820,30 Euro, Register und Verwahrung 107,00 Euro, Gesamtkosten 2.927,30 Euro

Fallstricke

Sechs typische Fehler bei den Notarkosten für ein Testament

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: die Schulden voll abziehen. Wer 500.000 Euro Vermögen und 450.000 Euro Darlehen hat, rechnet mit 50.000 Euro und erwartet knapp 315 Euro Gesamtkosten.

Das Gesetz lässt den Abzug bei der Hälfte enden: Geschäftswert 250.000 Euro, Gesamtkosten 754,95 Euro. Fehler 2: das gemeinschaftliche Testament für das Doppelte des Einzeltestaments halten.

Es kostet den Gebührensatz 2,0 auf den Geschäftswert aus der Summe beider Vermögen. Bei 300.000 und 200.000 Euro sind das 1.870 Euro Gebühr, während beide Einzeltestamente zusammen nur 1.070 Euro Gebühr auslösen.

Fehler 3: nur die Notarrechnung einzuplanen. Dazu kommen 12,50 Euro je Erblasser für das Zentrale Testamentsregister und 82 Euro Gerichtsgebühr, wenn das Testament in die amtliche Verwahrung geht, beim Ehepaar 107 Euro.

Fehler 4: das eigenhändige Testament als kostenlos zu betrachten. Beim Notar zahlst du nichts, doch die Hinterlegung beim Amtsgericht kostet 97,50 Euro je Person.

Weil die öffentliche Urkunde fehlt, verlangen Grundbuchamt oder Bank häufiger einen Erbschein, und der verursacht bei 300.000 Euro Nachlass rund 1.270 Euro Gerichtskosten. Fehler 5: das Vermögen von heute mit dem Vermögen beim Erbfall zu verwechseln.

Maßgeblich ist der Wert bei der Beurkundung; ein späterer Zuwachs verändert die Rechnung nicht. Fehler 6: beim Erbvertrag mit nur einem Erblasser beide Vermögen einzutragen.

Ein Erbvertrag mit einem Kind oder Verwandten, der allein das Vermögen eines Erblassers regelt, zählt nur dieses. Wähle dafür „Erbvertrag mit einem Erblasser“, dann entfällt auch die zweite Registrierung.

Nächster Schritt

Notarkosten Testament: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Rechner macht aus Vermögen, Schulden und Urkundenart die Notarkosten für ein Testament: Beim Ehepaar mit 500.000 Euro Vermögen sind es 2.356,10 Euro gemeinsam, beim Einzeltestament mit 250.000 Euro Geschäftswert 754,95 Euro.

Grundlage sind § 102 GNotKG, die Tabelle B in der Fassung seit 1. Juni 2025, die Festgebühren des Amtsgerichts und die Gebühr des Zentralen Testamentsregisters, Rechtsstand Oktober 2026.

Grenzen: Hinzurechnungen nach § 102 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GNotKG, Vollzug, Fahrtkosten, die Zusatzgebühr für Beurkundungen außerhalb der Geschäftsstelle sowie Änderung, Widerruf und die Eröffnungsgebühr sind nicht enthalten.

Verlange vor dem Termin die Kostenberechnung des Notars mit Nummern und Geschäftswert (§ 19 GNotKG).

Nächster Schritt: Vergleiche mit dem Erbschein-Kosten-Rechner, was ein Erbschein kosten würde, und rechne einzelne Gebührenpositionen im GNotKG-Rechner nach.

Vertiefung

Rechenbeispiele: Notarkosten für Einzeltestament, Ehegattentestament und Erbvertrag

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Geschäftswert 250.000 € | Beurkundung 535,00 € | Pauschale 20,00 € | Umsatzsteuer 105,45 € | Notarrechnung 660,45 € | Testamentsregister 12,50 € | Verwahrung 82,00 € | Gesamt 754,95 € | eigenhändig hinterlegt 97,50 €

Einzeltestament bei 250.000 € Vermögen

Art der Urkunde
Einzeltestament – eine Person (Gebühr 1,0)
Worüber wird verfügt?
Über den ganzen Nachlass
Vermögen Erblasser 1
250.000 €
Verbindlichkeiten Erblasser 1
0 €

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Abzug nur 250.000 € statt 450.000 € | Geschäftswert 250.000 € | Beurkundung 535,00 € | Notarrechnung 660,45 € | Gesamt 754,95 €

Schulden zählen nur zur Hälfte – 500.000 € Vermögen, 450.000 € Darlehen

Art der Urkunde
Einzeltestament – eine Person (Gebühr 1,0)
Worüber wird verfügt?
Über den ganzen Nachlass
Vermögen Erblasser 1
500.000 €
Verbindlichkeiten Erblasser 1
450.000 €

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Geschäftswert 700.000 € | Tabellengebühr 1.255,00 € | Beurkundung 2.510,00 € | Notarrechnung 3.010,70 € | Testamentsregister 12,50 € | Verwahrung 82,00 € | Gesamt 3.105,20 €

Erbvertrag mit einem Erblasser, 800.000 € Vermögen, 100.000 € Schulden

Art der Urkunde
Erbvertrag mit einem Erblasser (Gebühr 2,0)
Worüber wird verfügt?
Über den ganzen Nachlass
Vermögen Erblasser 1
800.000 €
Verbindlichkeiten Erblasser 1
100.000 €

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Tabellengebühr 45,00 €, Mindestbetrag 60,00 € | Pauschale 12,00 € | Umsatzsteuer 13,68 € | Notarrechnung 85,68 € | Testamentsregister 12,50 € | Verwahrung 82,00 € | Gesamt 180,18 €

Mindestgebühr bei 5.000 € Vermögen

Art der Urkunde
Einzeltestament – eine Person (Gebühr 1,0)
Worüber wird verfügt?
Über den ganzen Nachlass
Vermögen Erblasser 1
5.000 €
Verbindlichkeiten Erblasser 1
0 €

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Geschäftswert 200.000 € | Beurkundung 435,00 € | Notarrechnung 541,45 € | Gesamt 635,95 €

Bruchteil – Hälfte von 400.000 € Vermögen

Art der Urkunde
Einzeltestament – eine Person (Gebühr 1,0)
Worüber wird verfügt?
Über einen Bruchteil des Nachlasses
Bruchteil des Nachlasses
50 %
Vermögen Erblasser 1
400.000 €

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Geschäftswert 40.000 € | Beurkundung 290,00 € | Gesamt 475,90 € | zwei Einzeltestamente zusammen 491,26 €

Kleines Vermögen – Einzeltestamente sind teurer als das gemeinsame Dokument

Art der Urkunde
Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten (Gebühr 2,0)
Worüber wird verfügt?
Über den ganzen Nachlass
Vermögen Erblasser 1
20.000 €
Vermögen Erblasser 2
20.000 €

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Zugewinnausgleich-RechnerZugewinnausgleich berechnen: Anfangs- und Endvermögen mit Indexierung, Zugewinn je Ehegatte und Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB – kostenlos, sofort.Witwenrenten-RechnerWitwenrente 2026 berechnen: große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente, anrechnungsfreier Freibetrag, Einkommensanrechnung von 40 % und Betrag im Sterbevierteljahr.Halbwaisenrente RechnerHalbwaisenrente berechnen: Entgeltpunkte oder Rente des Verstorbenen eingeben, Monatsrente mit Waisenzuschlag, Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Dauer bis 18 oder 27 Jahre 2026 sehen.ScheidungskostenrechnerScheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.Notarkosten SchenkungNotarkosten bei Schenkung berechnen: Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht und Rückforderungsrecht, Schenkungsversprechen über Geld oder Wertpapiere und GmbH-Anteil, mit Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG 2026.HOAI HonorarrechnerArchitektenhonorar nach HOAI berechnen: Honorartafel § 35 mit Honorarzone I bis V, Basishonorarsatz bis oberer Satz, Leistungsphasen 1 bis 9, Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer.Verzugszinsen-RechnerVerzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.StBVV-RechnerSteuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.Prozesskostenhilfe-RechnerProzesskostenhilfe nach § 115 ZPO berechnen: einzusetzendes Einkommen, PKH-Freibeträge 2026, Monatsrate und Vermögenseinsatz.RVG-RechnerAnwaltskosten nach RVG berechnen: Gebührentabelle Anlage 2 mit Gegenstandswert, Gebührensätzen und Auslagenpauschale – außergerichtlich, 1. Instanz oder Berufung.PfändungsrechnerPfändbares Nettoeinkommen nach § 850c ZPO berechnen: Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026, Grundfreibetrag und Zuschläge für Unterhaltspflichtige.Privatinsolvenz-RechnerPrivatinsolvenz berechnen: Pfändbarer Betrag, Gesamtzahlung über 3 Jahre, Treuhänderkosten nach InsVV und Insolvenzquote nach § 850c ZPO und InsO.ProzesskostenrechnerProzesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtrisiko bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen – für 1. Instanz, Berufung und Revision.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.

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  • Geschäftswert beim Testament: Bei 500.000 Euro Vermögen und 100.000 Euro Schulden zählen 400.000 Euro, bei 450.000 Euro Schulden nur 250.000 Euro, weil Schulden höchstens zur Hälfte abziehbar sind

    Notarkosten Testament: Geschäftswert aus Vermögen und Schulden nach § 102 GNotKG

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           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-testament">Notarkosten Testament: Geschäftswert aus Vermögen und Schulden nach § 102 GNotKG auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-testament
  • Ehepaar mit 300.000 und 200.000 Euro Vermögen: ein gemeinsames Testament kostet 2.356,10 Euro, zwei Einzeltestamente zusammen 1.509,90 Euro, also 846,20 Euro weniger

    Notarkosten Testament: gemeinsames Testament und zwei Einzeltestamente im Vergleich

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           alt="Ehepaar mit 300.000 und 200.000 Euro Vermögen: ein gemeinsames Testament kostet 2.356,10 Euro, zwei Einzeltestamente zusammen 1.509,90 Euro, also 846,20 Euro weniger"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-testament">Notarkosten Testament: gemeinsames Testament und zwei Einzeltestamente im Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-testament
  • Praxisfall Familie Berger: Geschäftswert 650.000 Euro, Beurkundung 2.350,00 Euro, Notarrechnung 2.820,30 Euro, Register und Verwahrung 107,00 Euro, Gesamtkosten 2.927,30 Euro

    Praxisfall Familie Berger: Notarkosten für das gemeinschaftliche Testament nachgerechnet

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           alt="Praxisfall Familie Berger: Geschäftswert 650.000 Euro, Beurkundung 2.350,00 Euro, Notarrechnung 2.820,30 Euro, Register und Verwahrung 107,00 Euro, Gesamtkosten 2.927,30 Euro"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-testament">Praxisfall Familie Berger: Notarkosten für das gemeinschaftliche Testament nachgerechnet auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt weder die Kostenberechnung des Notars noch eine Rechtsberatung zur Gestaltung des Testaments. Den Geschäftswert bestimmt der Notar im Einzelfall; Vermächtnisse bei Bruchteilsverfügungen, noch nicht vorhandene Vermögenswerte, Vollzug, Betreuung, Fahrtkosten und Zusatzgebühren sind nicht automatisch enthalten.

Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (§ 102, Anlage 1 Kostenverzeichnis, Anlage 2 Tabelle B) in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109), Testamentsregister-Gebührensatzung der Bundesnotarkammer, Stand Oktober 2026.

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Geschäftswert je Erblasser = Vermögen minus Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten höchstens bis zur Hälfte des Vermögens (§ 102 Abs. 1 GNotKG), bei einem Bruchteil mal Bruchteil; bei zwei Erblassern Summe beider Werte. Beurkundungsgebühr = Gebührensatz × Tabellengebühr B(Geschäftswert), Satz 1,0 und mindestens 60 Euro beim Einzeltestament (KV 21200), Satz 2,0 und mindestens 120 Euro beim gemeinschaftlichen Testament und Erbvertrag (KV 21100). Pauschale KV 32005 = 20 % der Gebühr, höchstens 20 Euro; Umsatzsteuer 19 % auf Gebühr und Pauschale; Testamentsregister 12,50 Euro je Erblasser; amtliche Verwahrung 82 Euro (KV 12100).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Notarkosten Testament. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-testament

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Notarkosten Testament. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/notarkosten-testament

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