Überblick
Notarkosten fürs Testament: Wie Vermögen, Urkundenart und Gebührensatz die Kosten bestimmen
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer sein Erbe verbindlich regeln will, stellt früh die Kostenfrage: Was berechnet der Notar für ein Testament? Der Rechner beantwortet sie für das Einzeltestament, das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten und den Erbvertrag.
Er hilft Alleinstehenden, die zwischen notarieller und eigenhändiger Form abwägen, Ehepaaren, die ein Berliner Testament oder zwei getrennte Urkunden erwägen, und Erben, die eine Notarrechnung nachprüfen wollen.
Maßstab ist weder der Zeitaufwand noch die Länge der Urkunde, sondern das Vermögen.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nennt es Geschäftswert: das Vermögen des Erblassers abzüglich seiner Verbindlichkeiten, wobei Schulden höchstens zur Hälfte des Vermögens zählen (§ 102 GNotKG).
Aus dem Geschäftswert liest der Notar die Tabellengebühr in Tabelle B ab. Der Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis legt fest, wie oft sie anfällt, einmal beim Einzeltestament, zweimal beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag.
Bei 250.000 Euro Vermögen beträgt die Gebühr für ein Einzeltestament 535 Euro. Mit Pauschale, Umsatzsteuer, Eintrag im Zentralen Testamentsregister und amtlicher Verwahrung kostet es insgesamt 754,95 Euro.
Ein eigenhändiges Testament kostet beim Notar nichts; der Rechner stellt es daneben, ebenso die Gerichtskosten eines Erbscheins, den ein öffentliches Testament häufig erspart.
Alte Ratgeberzahlen führen leicht in die Irre: Die amtliche Verwahrung kostet seit dem 1. Juni 2025 82 statt 75 Euro, und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister läuft über den Notar zu 12,50 Euro je Person.