Überblick
GNotKG-Gebühren: Wie Geschäftswert, Tabelle und Gebührensatz die Kosten bestimmen
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Das GNotKG, das Gerichts- und Notarkostengesetz, bestimmt, was Notare, Grundbuchämter, Nachlassgerichte und andere Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit für ihre Arbeit verlangen dürfen. Der GNotKG-Rechner liefert den Kern jeder dieser Rechnungen, die Wertgebühr nach § 34 GNotKG.
Du brauchst ihn, wenn du eine Notarrechnung nachprüfen, ein Angebot einordnen oder die Kosten für Vertrag, Grundschuld, Testament oder Erbschein vorab kennen willst und dafür jede Gebührenposition einzeln nachrechnen möchtest.
Die Wertgebühr entsteht aus drei Größen. Der Geschäftswert ist der Betrag, aus dem sich die Gebühr ergibt, bei einem Kaufvertrag der Kaufpreis.
Die Gebührentabelle ordnet ihm eine einfache Gebühr zu: Tabelle B gilt für Notare, Grundbuchämter und Nachlassgerichte beim Erbschein, Tabelle A für Betreuungs- und Pflegschaftssachen, die Nachlasssicherung und übrige Gerichtsverfahren, die das Kostenverzeichnis dort einordnet.
Der Gebührensatz sagt, das Wievielfache dieser Tabellengebühr anfällt; du findest ihn im Kostenverzeichnis neben der Nummer, zum Beispiel 2,0 bei der Beurkundung eines Vertrags (KV 21100).
Bei 300.000 Euro Kaufpreis liegt die Tabellengebühr bei 635 Euro, die Vertragsgebühr bei 1.270 Euro und die Rechnung mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer bei 1.535,10 Euro. Die Tabellen entsprechen der Fassung des KostBRÄG 2025, die seit dem 1.
Juni 2025 gilt; der Rechtsstand ist der 8. Oktober 2026. Der Rechner ersetzt keine Komplettrechnung für den Immobilienkauf. Er rechnet bewusst nur die einzelne Wertgebühr, damit du jede Zeile einer Kostenberechnung gezielt nachprüfen kannst.
Den ganzen Kauf mit Grundschuld und Grundbuch rechnet der Notarkostenrechner, die Kosten eines Erbscheins der Erbschein-Kosten-Rechner und die eines Ehevertrags der Ehevertrag-Kosten-Rechner.