Zum Hauptinhalt springen

GNotKG-Rechner 2026: Gebühren nach Tabelle A und B berechnen

FinanzenStand Noch keine Bewertung
€
Gebührentabelle
Auslagen
Umsatzsteuer
Anzeige

Kurzantwort

Der GNotKG-Rechner berechnet eine Wertgebühr nach Anlage 2 zu § 34 GNotKG: Er liest aus Geschäftswert und Tabelle A oder B die Tabellengebühr, multipliziert mit dem Gebührensatz der Kostenverzeichnis-Nummer, wendet Mindest- und Höchstbetrag an und ergänzt Auslagen und Umsatzsteuer. Stand: Tabellen des KostBRÄG 2025.

GNotKG-Rechner: Gebühr nach Geschäftswert, Tabelle A oder B und Gebührensatz berechnen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

GNotKG-Gebühren: Wie Geschäftswert, Tabelle und Gebührensatz die Kosten bestimmen

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Das GNotKG, das Gerichts- und Notarkostengesetz, bestimmt, was Notare, Grundbuchämter, Nachlassgerichte und andere Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit für ihre Arbeit verlangen dürfen. Der GNotKG-Rechner liefert den Kern jeder dieser Rechnungen, die Wertgebühr nach § 34 GNotKG.

Du brauchst ihn, wenn du eine Notarrechnung nachprüfen, ein Angebot einordnen oder die Kosten für Vertrag, Grundschuld, Testament oder Erbschein vorab kennen willst und dafür jede Gebührenposition einzeln nachrechnen möchtest.

Die Wertgebühr entsteht aus drei Größen. Der Geschäftswert ist der Betrag, aus dem sich die Gebühr ergibt, bei einem Kaufvertrag der Kaufpreis.

Die Gebührentabelle ordnet ihm eine einfache Gebühr zu: Tabelle B gilt für Notare, Grundbuchämter und Nachlassgerichte beim Erbschein, Tabelle A für Betreuungs- und Pflegschaftssachen, die Nachlasssicherung und übrige Gerichtsverfahren, die das Kostenverzeichnis dort einordnet.

Der Gebührensatz sagt, das Wievielfache dieser Tabellengebühr anfällt; du findest ihn im Kostenverzeichnis neben der Nummer, zum Beispiel 2,0 bei der Beurkundung eines Vertrags (KV 21100).

Bei 300.000 Euro Kaufpreis liegt die Tabellengebühr bei 635 Euro, die Vertragsgebühr bei 1.270 Euro und die Rechnung mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer bei 1.535,10 Euro. Die Tabellen entsprechen der Fassung des KostBRÄG 2025, die seit dem 1.

Juni 2025 gilt; der Rechtsstand ist der 8. Oktober 2026. Der Rechner ersetzt keine Komplettrechnung für den Immobilienkauf. Er rechnet bewusst nur die einzelne Wertgebühr, damit du jede Zeile einer Kostenberechnung gezielt nachprüfen kannst.

Den ganzen Kauf mit Grundschuld und Grundbuch rechnet der Notarkostenrechner, die Kosten eines Erbscheins der Erbschein-Kosten-Rechner und die eines Ehevertrags der Ehevertrag-Kosten-Rechner.

Eingaben

GNotKG-Gebühr berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der „Geschäftswert“ ist der Betrag in Euro, aus dem die Gebühr berechnet wird. Bei einem Kaufvertrag ist es der Kaufpreis, bei einer Grundschuld ihr Nennbetrag, bei einem Testament das Vermögen des Erblassers (§ 102 GNotKG).

Trage ganze Euro ein; auf die Stufe der Tabelle rundet der Rechner selbst auf. Mit der „Gebührentabelle“ wählst du B für Notare und Grundbuch oder A für die übrigen Gerichtsverfahren.

Der „Gebührensatz“ steht neben der Nummer des Kostenverzeichnisses auf der Rechnung. Fehlt dein Satz in der Liste, wähle „Eigener Gebührensatz“ und trage ihn ein, etwa 1,5.

Die „Anzahl der Gebühren“ vervielfacht eine Position, die gleich oft aus demselben Wert entsteht.

Mit „Mindestgebühr laut Kostenverzeichnis“ und „Höchstgebühr laut Kostenverzeichnis“ setzt du die Grenzen der Nummer ein, zum Beispiel 120 Euro Minimum bei KV 21100 oder 70 Euro Maximum bei KV 25100; 0 heißt keine Grenze.

Unter „Auslagen“ nimmst du die Pauschale der Notare, trägst bei „Eigene Auslagen“ deinen Betrag ein oder rechnest ganz ohne Auslagen. Die „Umsatzsteuer“ stellst du für Notarkosten auf 19 Prozent und für Gerichtsgebühren auf ohne.

Für mehrere Positionen mit verschiedenen Werten rechnest du mehrmals und addierst die Ergebnisse.

Berechnung

Geschäftswert, Tabelle B und Gebührensatz: so rechnet der GNotKG-Rechner

Verstehe den Formelweg.

Der Rechner geht in drei Schritten vor. Zuerst ordnet er den Geschäftswert einer Stufe der Anlage 2 zu § 34 GNotKG zu.

Bis 500 Euro beträgt die Grundgebühr in Tabelle B 15 Euro; darüber kommt für jeden angefangenen Betrag einer Stufe ein fester Zuschlag hinzu, etwa 4 Euro je 500 Euro bis 2.000 Euro, 6 Euro je 1.000 Euro bis 10.000 Euro, 27 Euro je 15.000 Euro bis 200.000 Euro und 50 Euro je 30.000 Euro bis 500.000 Euro.

Bei 300.000 Euro sind das 435 Euro bis 200.000 Euro plus vier angefangene Schritte zu 50 Euro, also 635 Euro für die Stufe bis 320.000 Euro. Tabelle A ist gleich aufgebaut, beginnt aber bei 40 Euro und steigt schneller.

Dann multipliziert er die Tabellengebühr mit dem Gebührensatz und rundet auf den Cent (§ 34 Abs. 4). Mindestens gilt der Betrag von 15 Euro (§ 34 Abs. 5), bei vielen Nummern ein höherer Mindestbetrag; ein Höchstbetrag deckelt nach oben.

Der Geschäftswert zählt höchstens mit 60 Millionen Euro in Tabelle B und 30 Millionen Euro in Tabelle A (§ 35 Abs. 2).

Zum Schluss kommen die Auslagen dazu, bei Notaren pauschal 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro (KV 32005), und 19 Prozent Umsatzsteuer: 1.270,00 + 20,00 = 1.290,00 Euro netto, plus 245,10 Euro Umsatzsteuer, gleich 1.535,10 Euro.

Jeder Betrag wird einzeln gerundet und dann addiert. Rechenweg GNotKG: Geschäftswert 300.000 Euro, Stufe bis 320.000 Euro, Tabellengebühr 635 Euro, Vertragsgebühr 1.270 Euro, Gesamtkosten 1.535,10 Euro

Gebühr G gleich Satz S mal Tabellengebühr T; netto N gleich Anzahl A mal G plus Auslagen P; brutto B gleich N mal 1,19; T gleich Stufengebühr H plus Schritte k mal Zuschlag z.
GNotKG-Wertgebühr = Gebührensatz mal Tabellengebühr nach Anlage 2 zu § 34 GNotKG, auf den Cent gerundet, mindestens 15 Euro; Tabellengebühr = Gebühr der vollen Stufe plus angefangene Schritte mal Zuschlag; dazu Auslagenpauschale (KV 32005) und 19 Prozent Umsatzsteuer bei Notaren.

Nachschlagen

GNotKG Tabelle B: Gebühren bei Satz 0,5, 1,0 und 2,0 für Geschäftswerte bis 1 Million Euro

Die Tabelle zeigt für runde Geschäftswerte, was die Wertgebühr nach Tabelle B (Notare, Grundbuchamt, Erbschein) bei den drei häufigsten Gebührensätzen kostet, ohne Auslagen und Umsatzsteuer. Zum Vergleich steht in der letzten Spalte die einfache Gebühr nach Tabelle A. Alle Werte stammen aus derselben Rechenfunktion wie der Rechner oben und entsprechen den Tabellen des KostBRÄG 2025.

Wertgebühr nach Anlage 2 zu § 34 GNotKG bei Satz 0,5, 1,0 und 2,0 in Tabelle B sowie einfache Gebühr in Tabelle A für Geschäftswerte von 1.000 bis 1.000.000 Euro, netto
GeschäftswertSatz 0,5 (Tabelle B)Satz 1,0 (Tabelle B)Satz 2,0 (Tabelle B)Satz 1,0 (Tabelle A)
1.000 €15,00 €19,00 €38,00 €61,00 €
5.000 €22,50 €45,00 €90,00 €170,50 €
10.000 €37,50 €75,00 €150,00 €283,00 €
25.000 €57,50 €115,00 €230,00 €435,50 €
50.000 €82,50 €165,00 €330,00 €638,00 €
100.000 €136,50 €273,00 €546,00 €1.198,00 €
150.000 €177,00 €354,00 €708,00 €1.618,00 €
200.000 €217,50 €435,00 €870,00 €2.038,00 €
250.000 €267,50 €535,00 €1.070,00 €2.458,00 €
300.000 €317,50 €635,00 €1.270,00 €2.878,00 €
400.000 €392,50 €785,00 €1.570,00 €3.508,00 €
500.000 €467,50 €935,00 €1.870,00 €4.138,00 €
750.000 €667,50 €1.335,00 €2.670,00 €5.188,00 €
1.000.000 €867,50 €1.735,00 €3.470,00 €6.238,00 €

Beispiel: Bei 300.000 € zählt die Stufe bis 320.000 €; die Tabellengebühr beträgt 635,00 €, ein Vertrag mit Satz 2,0 kostet also 1.270,00 €. Mindestbeträge einzelner Nummern (zum Beispiel 120 € bei KV 21100) und Auslagen sind nicht eingerechnet.

Typische Nummern des GNotKG-Kostenverzeichnisses mit Gebührensatz und Mindestbetrag

Welcher Gebührensatz gilt, steht im Kostenverzeichnis (Anlage 1 GNotKG) neben der Nummer. Die Übersicht nennt die Nummern, die bei Immobilienkauf, Testament, Erbschein und Beglaubigung am häufigsten auf der Kostenberechnung stehen, mit Satz sowie Mindest- und Höchstbetrag, damit du sie im Rechner einsetzen kannst.

Typische Nummern des Kostenverzeichnisses zum GNotKG mit Gebührentatbestand, erhebender Stelle, Gebührensatz und Mindest- oder Höchstbetrag, Stand KostBRÄG 2025
NummerGebührentatbestandErhebende StelleSatzGrenzen
KV 21100Beurkundung eines Vertrags (Kaufvertrag, Ehevertrag, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament)Notar2,0mindestens 120 €
KV 21102Aufhebung eines Vertrags oder Verfügungsgeschäft nach bereits beurkundetem GrundgeschäftNotar1,0mindestens 60 €
KV 21200Beurkundung einer einseitigen Erklärung (Einzeltestament, Grundschuldbestellung, Vollmacht)Notar1,0mindestens 60 €
KV 21201Grundbuchantrag, Handelsregisteranmeldung, Widerruf eines Testaments, Antrag an das NachlassgerichtNotar0,5mindestens 30 €
KV 22110Vollzugsgebühr (Einholen von Genehmigungen und Bescheinigungen)Notar0,5nur 15 € nach § 34 Abs. 5
KV 22200Betreuungsgebühr (Fälligkeitsmitteilung, Treuhandauflagen)Notar0,5nur 15 € nach § 34 Abs. 5
KV 24100Entwurf, wenn die Beurkundung eine 2,0-Gebühr kosten würdeNotar0,5 bis 2,0mindestens 120 €
KV 25100Beglaubigung einer UnterschriftNotar0,2mindestens 20 €, höchstens 70 €
KV 14110Eintragung eines Eigentümers im GrundbuchGrundbuchamt1,0nur 15 € nach § 34 Abs. 5
KV 14121Eintragung einer Buchgrundschuld oder eines sonstigen RechtsGrundbuchamt1,0nur 15 € nach § 34 Abs. 5
KV 14150Eintragung einer Vormerkung (Auflassungsvormerkung)Grundbuchamt0,5nur 15 € nach § 34 Abs. 5
KV 12210Erbschein, Verfahren über den Antrag auf ErteilungNachlassgericht1,0nur 15 € nach § 34 Abs. 5

Alle Nummern der Übersicht rechnen nach Tabelle B. Die Auslagenpauschale nach KV 32005 beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 €. Rahmengebühren wie KV 24100 trägst du über den eigenen Gebührensatz ein. Die Festgebühren des Nachlassgerichts betragen seit dem 01.06.2025 82 € (KV 12100, Verwahrung) und 109 € (KV 12101, Eröffnung).

Expertenmodus

Häufige Fragen zum GNotKG und zu den Gebührentabellen

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wann gilt Tabelle A und wann Tabelle B im GNotKG?

Entscheidend ist, wer die Gebühr erhebt und welche Überschrift im Kostenverzeichnis über der Nummer steht.

Tabelle B gilt für alle Notargebühren, für das Grundbuchamt (etwa KV 14110 für die Eintragung des Eigentümers) und für das Nachlassgericht beim Erbschein (KV 12210).

Tabelle A gilt für die Gerichtsverfahren, die in Teil 1 des Kostenverzeichnisses mit Tabelle A überschrieben sind, zum Beispiel Betreuungs- und Pflegschaftssachen, die Sicherung des Nachlasses und Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht.

Der Unterschied ist groß: Bei 300.000 Euro Geschäftswert beträgt die Tabellengebühr in Tabelle B 635 Euro, in Tabelle A dagegen 2.878 Euro.

Wähle im Rechner also B, wenn ein Notar oder das Grundbuchamt abrechnet, und A nur, wenn die Nummer auf dem Gerichtsbescheid unter Tabelle A steht.

Die häufige Fehlannahme lautet, alle Gerichte rechneten nach Tabelle A; Grundbuch und Erbschein gehören aber zu Tabelle B. Im Zweifel hilft die Kopfzeile des Abschnitts in Anlage 1 des Gesetzes.

Wie hoch ist die Notargebühr bei 300.000 Euro Geschäftswert?

Das hängt vom Gebührensatz der Nummer ab, nicht allein vom Wert. Bei 300.000 Euro nennt Tabelle B eine Tabellengebühr von 635 Euro.

Ein Vertrag nach KV 21100 kostet das 2,0-Fache, also 1.270 Euro, mit der Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer insgesamt 1.535,10 Euro.

Eine einseitige Erklärung wie eine Grundschuldbestellung nach KV 21200 kostet das 1,0-Fache: 635 Euro, mit Pauschale und Umsatzsteuer 779,45 Euro. Eine Vollzugs- oder Betreuungsgebühr mit Satz 0,5 liegt bei 317,50 Euro, brutto 401,63 Euro.

Die Pauschale entspricht 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro (KV 32005); schon ab 100 Euro Gebühren greift also der Höchstbetrag.

Trage im Rechner Geschäftswert, Tabelle B und den Satz deiner Nummer ein und prüfe, ob die Summe zur Kostenberechnung passt. Dokumentenpauschalen und Fahrtkosten kommen nur dann hinzu, wenn der Notar sie ausweist.

Wer nur den Geschäftswert kennt und den Satz offenlässt, kann die Rechnung deshalb um den Faktor vier verfehlen.

Warum zählt bei 300.000 Euro die Stufe bis 320.000 Euro?

Die Tabelle kennt keine Zwischenwerte. § 34 Abs. 2 GNotKG erhöht die Gebühr für jeden angefangenen Betrag einer Stufe voll. Zwischen 200.000 und 500.000 Euro beträgt die Schrittweite 30.000 Euro mit 50 Euro Zuschlag in Tabelle B.

Von 200.000 Euro (435 Euro) bis 300.000 Euro liegen 100.000 Euro, das sind 3,33 Schritte, und angefangen heißt vier Schritte: 435 + 4 × 50 = 635 Euro.

Vier Schritte reichen bis 320.000 Euro, daher nennt die Anlage 2 die Zeile mit der Obergrenze 320.000 Euro. Dieselbe Gebühr gilt für jeden Wert ab 290.001 bis 320.000 Euro. Rechne deshalb nie anteilig, etwa 635 Euro mal 300 durch 320.

Nur bei Werten genau auf einer Stufengrenze, wie 200.000, 500.000 oder 1.000.000 Euro, entspricht der Geschäftswert der ausgewiesenen Zeile. Die Ergebniszeile „Angefangene Stufe der Tabelle“ zeigt dir im Rechner, welche Zeile die Gebühr bestimmt.

Welcher Gebührensatz gilt für Vertrag, Testament und Grundschuld?

Der Satz gehört zur Nummer des Kostenverzeichnisses, nicht zum Rechtsgeschäft allgemein. Verträge, Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente beurkundet der Notar nach KV 21100 mit Satz 2,0 und mindestens 120 Euro.

Einseitige Erklärungen wie ein Einzeltestament, eine Grundschuldbestellung oder eine Vollmacht fallen unter KV 21200 mit Satz 1,0 und mindestens 60 Euro.

Grundbuchanträge, Handelsregisteranmeldungen und der Widerruf eines Testaments kosten nach KV 21201 den Satz 0,5, mindestens 30 Euro.

Vollzug (KV 22110) und Betreuung (KV 22200) liegen bei 0,5, eine Unterschriftsbeglaubigung nach KV 25100 bei 0,2 mit 20 Euro Minimum und 70 Euro Maximum.

Bei 500.000 Euro kostet das Einzeltestament daher 935 Euro Gebühr, ein gemeinschaftliches Testament 1.870 Euro. Wähle den Satz im Rechner und setze Mindest- und Höchstgebühr ein, damit nichts unter oder über der gesetzlichen Grenze landet.

Nummern mit Rahmensatz, etwa der Entwurf nach KV 24100 mit 0,5 bis 2,0, trägst du über den eigenen Gebührensatz ein; bei vollständig erstelltem Entwurf ist die Höchstgebühr zu erheben (§ 92 Abs. 2 GNotKG).

Wann greift die Mindestgebühr von 15 oder 120 Euro?

Es gibt zwei Ebenen. Allgemein gilt für jede Gebühr ein Mindestbetrag von 15 Euro (§ 34 Abs. 5 GNotKG).

Außerdem nennen viele Nummern einen eigenen Mindestbetrag: 120 Euro bei KV 21100, 60 Euro bei KV 21200, 30 Euro bei KV 21201, 20 Euro bei KV 25100. Er greift, sobald Satz mal Tabellengebühr darunter liegt.

Ein Beispiel: Bei 5.000 Euro Geschäftswert beträgt die Tabellengebühr in Tabelle B 45 Euro, Satz 2,0 ergibt 90 Euro, abgerechnet werden aber 120 Euro.

Bei 1.000 Euro sind es 38 Euro rechnerisch, ebenfalls 120 Euro; mit Pauschale 20 Euro und Umsatzsteuer 26,60 Euro landest du bei 166,60 Euro. Bei 400 Euro Geschäftswert und Satz 0,5 ergeben sich 7,50 Euro, es zählen 15 Euro.

Trage deshalb das Minimum deiner Nummer ins Feld „Mindestgebühr laut Kostenverzeichnis“ ein. Der Rechner nennt im Rechenweg, ob ein Mindestbetrag den Wert verändert hat.

Wie wird der Geschäftswert bei einem Testament bestimmt?

Bei der Beurkundung einer Verfügung von Todes wegen über den ganzen Nachlass ist der Geschäftswert der Wert des Vermögens (§ 102 Abs. 1 GNotKG). Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, aber nur bis zur Hälfte des Vermögenswerts.

Bei 400.000 Euro Vermögen und 300.000 Euro Schulden zählen daher 200.000 Euro, nicht 100.000 Euro. Verfügst du nur über einen Bruchteil oder bestimmte Gegenstände, zählt der Wert dieses Bruchteils beziehungsweise dieser Gegenstände (Abs. 1 und 3).

Das Ergebnis trägst du als Geschäftswert ein und wählst Satz 1,0 für das Einzeltestament (KV 21200) oder 2,0 für Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament (KV 21100).

Bei 200.000 Euro Geschäftswert beträgt die Tabellengebühr 435 Euro; das Einzeltestament kostet mit Satz 1,0 also 435 Euro Gebühr, ein gemeinschaftliches Testament 870 Euro.

Der Rechner nimmt den Wert so, wie du ihn eingibst; die Wertbestimmung nach § 102 musst du selbst vorab rechnen oder dir vom Notar bestätigen lassen.

Haben sich die GNotKG-Gebühren 2025 geändert?

Ja, das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10. April 2025) hat in Artikel 7 das GNotKG geändert; die Änderungen am Kostenrecht gelten seit dem 1. Juni 2025.

Es fasst § 34 Abs. 2 und die Anlage 2 mit den Tabellen A und B neu.

Auch Festgebühren des Nachlassgerichts wurden angehoben: Die Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (KV 12100) kostet nun 82 Euro statt 75 Euro, ihre Eröffnung (KV 12101) 109 Euro statt 100 Euro.

Der Rechner nutzt durchgehend die neue Fassung, bei Tabelle B zum Beispiel 15 Euro bis 500 Euro, 935 Euro bei 500.000 Euro und 1.735 Euro bei 1.000.000 Euro.

Ältere Fälle regelt § 134 GNotKG: Bei notariellen Geschäften gilt das alte Recht, wenn der Auftrag vor dem 1. Juni 2025 erteilt wurde, bei Gerichtsverfahren, wenn sie davor anhängig geworden sind.

Dafür ist der Rechner nicht gedacht; prüfe bei einer älteren Rechnung das Auftragsdatum.

Wie prüfe ich eine Notarrechnung nach dem GNotKG?

Zuerst prüfst du die Form.

Die Kostenberechnung bedarf der Textform und muss das Verfahren, die angewandten Nummern des Kostenverzeichnisses, den Geschäftswert, die einzelnen Gebühren und Auslagen sowie gezahlte Vorschüsse nennen (§ 19 Abs. 1 und 2 GNotKG).

Fehlt der Geschäftswert oder eine Nummer, ist sie unwirksam (§ 19 Abs. 4). Dann rechnest du jede Gebührenzeile im Rechner nach: Geschäftswert, Tabelle B, Satz der Nummer, Mindest- und Höchstbetrag.

Bei 380.000 Euro Kaufpreis ergibt Satz 2,0 zum Beispiel 1.470 Euro, Satz 0,5 für Vollzug und Betreuung je 367,50 Euro. Abweichungen klärst du zuerst mit dem Notariat.

Bleibt Streit, kannst du die Entscheidung des Landgerichts beantragen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 127 GNotKG).

Zahle unstrittige Zeilen trotzdem fristgerecht und halte die Rechnung, den Kaufvertrag, den Auftrag und deine Nachrechnung als Beleg bereit; so lässt sich jede Abweichung schnell klären.

Hinweise

Tabelle A oder B, Satz 0,5 bis 2,0: so liest du das Ergebnis

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die 635 Euro Tabellengebühr sind der Maßstab, an dem du jede Zeile einer Kostenberechnung misst. Bei Satz 0,5 zahlst du 317,50 Euro, bei 1,0 635 Euro und bei 2,0 1.270 Euro: Der Satz entscheidet also mehr als ein paar Euro Unterschied im Geschäftswert.

Prüfe deshalb zuerst die Nummer des Kostenverzeichnisses auf der Rechnung und dann, ob der Satz dazu passt. Die Gebühr wächst langsamer als der Wert.

Von 500.000 auf 1.000.000 Euro verdoppelt sich der Geschäftswert, die Tabellengebühr steigt aber nur von 935 auf 1.735 Euro, also um 86 Prozent. Tabelle A fällt dagegen deutlich höher aus: Bei 300.000 Euro stehen dort 2.878 Euro statt 635 Euro.

Zeigt dein Ergebnis für einen Notar eine vierstellige Tabellengebühr bei sechsstelligem Wert, hast du vermutlich Tabelle A gewählt.

Liegt das Ergebnis unter dem Mindestbetrag der Nummer, gilt dieser: Bei 5.000 Euro ergibt Satz 2,0 nur 90 Euro, abgerechnet werden 120 Euro. Stimmt eine Position nicht mit deiner Rechnung überein, bitte den Notar um Erläuterung.

Die Kostenberechnung muss Nummern und Geschäftswert nennen (§ 19 GNotKG), und gegen sie kann das Landgericht angerufen werden (§ 127 GNotKG). Tabelle A und B im Vergleich: Tabellengebühr bei 100.000 Euro 1.198 gegen 273 Euro, bei 300.000 Euro 2.878 gegen 635 Euro, bei 500.000 Euro 4.138 gegen 935 Euro, bei 1 Mio. Euro 6.238 gegen 1.735 Euro

Anwendung

Praxisfall: Notarrechnung für 380.000 Euro Kaufpreis nachrechnen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Familie Weber kauft eine Wohnung für 380.000 Euro und nimmt dafür ein Darlehen von 300.000 Euro auf. Der Notar schickt vorab eine Kostenberechnung mit vier Gebührenzeilen, und Herr Weber will sie nachrechnen.

Er rechnet jede Zeile einzeln im Rechner, mit Tabelle B, ohne Auslagen und ohne Umsatzsteuer. Zeile 1, Kaufvertrag (KV 21100, Satz 2,0): 380.000 Euro liegen in der Stufe bis 380.000 Euro mit 735 Euro Tabellengebühr, das ergibt 1.470 Euro.

Zeile 2, Grundschuld (KV 21200, Satz 1,0): 300.000 Euro führen zur Stufe bis 320.000 Euro und zu 635 Euro.

Zeilen 3 und 4, Vollzug (KV 22110) und Betreuung (KV 22200) mit je Satz 0,5 aus dem Wert des Vertrags (§§ 112, 113 GNotKG): zweimal 367,50 Euro. Die Gebühren summieren sich auf 2.840 Euro.

Dazu kommen die Auslagenpauschale, 20 Prozent davon wären 568 Euro, gedeckelt also 20 Euro, und 543,40 Euro Umsatzsteuer auf 2.860 Euro netto: zusammen 3.403,40 Euro.

Die Entscheidung: Nummern, Sätze und Beträge der Kostenberechnung stimmen mit der Nachrechnung überein, Herr Weber muss nichts beanstanden. Hätte der Notar die Grundschuld mit Satz 2,0 angesetzt, lägen die Gebühren um 635 Euro höher.

Nicht auf dieser Rechnung stehen Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer; sie rechnet er im Notarkostenrechner und bei den Kaufnebenkosten nach. Praxisfall Familie Weber: Kaufvertrag 1.470 Euro, Grundschuld 635 Euro, Vollzug und Betreuung je 367,50 Euro, Gebühren 2.840 Euro, Gesamtkosten 3.403,40 Euro

Fallstricke

Sechs typische Fehler bei der Berechnung nach GNotKG

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: die Tabellengebühr schon für die Rechnung halten. Der Tabellenwert gilt für Satz 1,0.

Wer bei einem Vertrag über 300.000 Euro 635 Euro erwartet, übersieht den Satz 2,0 aus KV 21100 und zahlt 1.270 Euro. Fehler 2: zwischen den Stufen anteilig zu rechnen.

300.000 Euro kosten nicht etwas weniger als 320.000 Euro, sondern genau dasselbe, nämlich 635 Euro, weil jeder angefangene Betrag voll zählt. Fehler 3: Tabelle A für einen Notar zu nehmen.

Sie ergibt bei 300.000 Euro 2.878 Euro, mehr als das Vierfache von Tabelle B mit 635 Euro. Notare, Grundbuchämter und der Erbschein rechnen nach Tabelle B. Fehler 4: Mindestbeträge zu vergessen.

KV 21100 verlangt mindestens 120 Euro, KV 21200 mindestens 60 Euro und KV 21201 mindestens 30 Euro; bei kleinen Werten liegt der Mindestbetrag deutlich über Satz mal Tabellengebühr.

Fehler 5: bei Gerichtsgebühren Umsatzsteuer und Pauschale mitzurechnen. 100.000 Euro in Tabelle A ergeben 1.198 Euro und nicht mehr; die Umsatzsteuer gehört nur zu Notarkosten, die Pauschale nach KV 32005 nur zu notariellen Verfahren.

Fehler 6: beim Testament das Nettovermögen als Geschäftswert zu nehmen. § 102 GNotKG zieht Schulden nur bis zur Hälfte des Vermögens ab: Bei 400.000 Euro Vermögen und 300.000 Euro Schulden zählen 200.000 Euro, nicht 100.000 Euro.

Nächster Schritt

GNotKG-Gebühren: Fazit, Quellen und Grenzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der GNotKG-Rechner macht aus Geschäftswert, Gebührentabelle und Gebührensatz die Wertgebühr nach § 34 GNotKG: Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das 635 Euro Tabellengebühr, 1.270 Euro Vertragsgebühr und 1.535,10 Euro Gesamtkosten mit Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Der Rechtsstand ist der 8. Oktober 2026 mit den Tabellen und Festgebühren des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109), geprüft an Anlage 1 und Anlage 2 des Gesetzes sowie § 35 GNotKG. Grenzen: Der Rechner bildet eine einzelne Gebührenposition ab.

Mehrere Beurkundungsgegenstände (§§ 35, 94, 109), die Wertbestimmung im Einzelfall (§§ 36 ff.), Dokumentenpauschalen, Fahrtkosten und Ermäßigungen fehlen.

Nächster Schritt: Ordne deinen Fall im Notarkostenrechner für Immobilienkäufe, im Erbschein-Kosten-Rechner oder im Rechner für die Kosten eines Ehevertrags ein und prüfe die Kostenberechnung deines Notars Zeile für Zeile.

Vertiefung

Rechenbeispiele: GNotKG-Gebühren für Vertrag, Testament, Gericht und Beglaubigung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Tabellengebühr 935,00 € | Gebühr 935,00 € | Auslagen 20,00 € | Netto 955,00 € | Umsatzsteuer 181,45 € | Gesamt 1.136,45 €

Einzeltestament bei 500.000 € Vermögen

Geschäftswert
500.000 €
Gebührentabelle
Tabelle B – Notar, Grundbuchamt, Nachlass- und Registergericht
Gebührensatz
1,0 – einseitige Erklärung, Erbschein, Eigentumsumschreibung (KV 21200, 12210, 14110)
Mindestgebühr laut Kostenverzeichnis
60 €

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Tabellengebühr 1.198,00 € (Stufe bis 110.000 €) | Gebühr 1.198,00 € | Umsatzsteuer 0,00 € | Gesamt 1.198,00 €

Gerichtsgebühr nach Tabelle A bei 100.000 €

Geschäftswert
100.000 €
Gebührentabelle
Tabelle A – Betreuung, Nachlasssicherung und übrige Gerichtsverfahren
Gebührensatz
1,0 – einseitige Erklärung, Erbschein, Eigentumsumschreibung (KV 21200, 12210, 14110)
Auslagen
Keine Auslagen

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Tabellengebühr 1.735,00 € | Satz mal Tabelle 347,00 €, gedeckelt auf 70,00 € | Auslagen 14,00 € | Netto 84,00 € | Umsatzsteuer 15,96 € | Gesamt 99,96 €

Unterschriftsbeglaubigung bei 1.000.000 € Wert

Geschäftswert
1.000.000 €
Gebührentabelle
Tabelle B – Notar, Grundbuchamt, Nachlass- und Registergericht
Gebührensatz
0,2 – Unterschriftsbeglaubigung (KV 25100)
Mindestgebühr laut Kostenverzeichnis
20 €

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Tabellengebühr 45,00 € | Satz mal Tabelle 90,00 €, Mindestbetrag 120,00 € | Auslagen 20,00 € | Netto 140,00 € | Umsatzsteuer 26,60 € | Gesamt 166,60 €

Mindestgebühr bei einem Vertrag über 5.000 €

Geschäftswert
5.000 €
Gebührentabelle
Tabelle B – Notar, Grundbuchamt, Nachlass- und Registergericht
Gebührensatz
2,0 – Vertrag, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament (KV 21100)
Mindestgebühr laut Kostenverzeichnis
120 €

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Tabellengebühr 535,00 € (Stufe bis 260.000 €) | 1,5 × 535,00 € = 802,50 € je Gebühr | 3 × 802,50 € = 2.407,50 € | Netto 2.452,50 € | Umsatzsteuer 465,98 € | Gesamt 2.918,48 €

Drei gleiche Gebühren mit eigenem Satz 1,5 bei 250.000 €

Geschäftswert
250.000 €
Gebührentabelle
Tabelle B – Notar, Grundbuchamt, Nachlass- und Registergericht
Gebührensatz
Eigener Gebührensatz
Eigener Gebührensatz
1,5

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Erbschaftssteuer-RechnerErbschaftsteuer berechnen: Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftsteuer nach §19 ErbStG für 2026 ermitteln.Schenkungssteuer-RechnerSchenkungsteuer berechnen: Freibetrag je 10-Jahres-Zeitraum, Vorschenkungen anrechnen und Schenkungsteuer nach §19 ErbStG für 2026 ermitteln.RVG-RechnerAnwaltskosten nach RVG berechnen: Gebührentabelle Anlage 2 mit Gegenstandswert, Gebührensätzen und Auslagenpauschale – außergerichtlich, 1. Instanz oder Berufung.ProzesskostenrechnerProzesskosten berechnen: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gesamtrisiko bei Obsiegen, Unterliegen und Teilobsiegen – für 1. Instanz, Berufung und Revision.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Zugewinnausgleich-RechnerZugewinnausgleich berechnen: Anfangs- und Endvermögen mit Indexierung, Zugewinn je Ehegatte und Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB – kostenlos, sofort.Notarkosten-Testament-RechnerNotarkosten fürs Testament berechnen: Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag aus Vermögen und Schulden, mit Register und Verwahrung – kostenlos, sofort.HOAI HonorarrechnerArchitektenhonorar nach HOAI berechnen: Honorartafel § 35 mit Honorarzone I bis V, Basishonorarsatz bis oberer Satz, Leistungsphasen 1 bis 9, Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer.Notarkosten SchenkungNotarkosten bei Schenkung berechnen: Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht und Rückforderungsrecht, Schenkungsversprechen über Geld oder Wertpapiere und GmbH-Anteil, mit Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG 2026.GmbH-Gründungskosten-RechnerGmbH- und UG-Gründungskosten berechnen: Notarkosten nach GNotKG, Registergebühr nach HRegGebV, Musterprotokoll oder individueller Vertrag, Bar- oder Sachgründung und Mindesteinzahlung.Anwaltskosten Arbeitsrecht RechnerAnwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert, RVG-Gebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko bei Vergleich, Sieg oder Niederlage 2026 – kostenlos, sofort.PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.Verzugszinsen-RechnerVerzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.StBVV-RechnerSteuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.Prozesskostenhilfe-RechnerProzesskostenhilfe nach § 115 ZPO berechnen: einzusetzendes Einkommen, PKH-Freibeträge 2026, Monatsrate und Vermögenseinsatz.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 3 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Rechenweg GNotKG bei 300.000 Euro Kaufpreis: Stufe bis 320.000 Euro, Tabellengebühr 635,00 Euro, Vertragsgebühr 1.270,00 Euro, Gesamtkosten 1.535,10 Euro

    GNotKG-Rechner: Rechenweg vom Geschäftswert zu den Gesamtkosten

    760 × 360 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/gnotkg-rechner-rechenweg.svg"
           alt="Rechenweg GNotKG bei 300.000 Euro Kaufpreis: Stufe bis 320.000 Euro, Tabellengebühr 635,00 Euro, Vertragsgebühr 1.270,00 Euro, Gesamtkosten 1.535,10 Euro"
           width="760" height="360">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner">GNotKG-Rechner: Rechenweg vom Geschäftswert zu den Gesamtkosten auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner
  • Tabellengebühr bei 100.000 Euro 1.198 gegen 273 Euro, bei 300.000 Euro 2.878 gegen 635 Euro, bei 500.000 Euro 4.138 gegen 935 Euro, bei 1.000.000 Euro 6.238 gegen 1.735 Euro

    GNotKG: Tabelle A und Tabelle B im Vergleich

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/gnotkg-rechner-tabellen-vergleich.svg"
           alt="Tabellengebühr bei 100.000 Euro 1.198 gegen 273 Euro, bei 300.000 Euro 2.878 gegen 635 Euro, bei 500.000 Euro 4.138 gegen 935 Euro, bei 1.000.000 Euro 6.238 gegen 1.735 Euro"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner">GNotKG: Tabelle A und Tabelle B im Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner
  • Praxisfall Familie Weber: Kaufvertrag 1.470,00 Euro, Grundschuld 635,00 Euro, Vollzug und Betreuung je 367,50 Euro, Gebühren 2.840,00 Euro, Gesamtkosten 3.403,40 Euro

    Praxisfall Familie Weber: Notarrechnung Position für Position nachgerechnet

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/gnotkg-rechner-praxis-weber.svg"
           alt="Praxisfall Familie Weber: Kaufvertrag 1.470,00 Euro, Grundschuld 635,00 Euro, Vollzug und Betreuung je 367,50 Euro, Gebühren 2.840,00 Euro, Gesamtkosten 3.403,40 Euro"
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner">Praxisfall Familie Weber: Notarrechnung Position für Position nachgerechnet auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 für eine einzelne Gebührenposition und ersetzt weder die Kostenberechnung des Notars oder des Gerichts noch eine Rechtsberatung. Den Geschäftswert bestimmen die Wertvorschriften der §§ 36 ff. GNotKG im Einzelfall; Geschäftswert, Satz und Kostenverzeichnis-Nummer prüfst du an der Kostenberechnung. Mehrere Beurkundungsgegenstände, Vollzug, Betreuung, Dokumentenpauschalen und Ermäßigungen sind nicht automatisch enthalten.

Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (§ 34, § 35, Anlage 1 Kostenverzeichnis, Anlage 2 Tabellen A und B) in der Fassung des KostBRÄG 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 109), Stand Oktober 2026.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Recht & Gebühren
Formeln basieren auf
Gebühr je Position = Gebührensatz × Tabellengebühr(Geschäftswert) nach Anlage 2 zu § 34 GNotKG, auf den Cent gerundet (§ 34 Abs. 4), mindestens 15 Euro (§ 34 Abs. 5) bzw. dem Mindestbetrag der Kostenverzeichnis-Nummer und höchstens deren Höchstbetrag; Tabellengebühr = Grundgebühr (Tabelle A 40 Euro, Tabelle B 15 Euro bis 500 Euro) + Zuschlag je angefangener Wertstufe (§ 34 Abs. 2); Geschäftswert höchstens 30 Millionen Euro (Tabelle A) bzw. 60 Millionen Euro (Tabelle B), § 35 Abs. 2; Auslagenpauschale KV 32005 = 20 % der Gebühren, höchstens 20 Euro; Umsatzsteuer 19 % auf Notargebühren und Notarauslagen.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). GNotKG-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. GNotKG-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/recht-gebuehren/gnotkg-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.