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Pflegeheim-Kosten-Rechner 2026: Eigenanteil berechnen

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Kurzantwort

Pflegeheim-Kosten-Rechner: Pflegegrad, Tagessätze aus dem Heimvertrag und Aufenthaltsdauer eingeben. Nur Orientierung – maßgeblich ist der Bescheid der Pflegekasse.

Pflegeheim-Kosten 2026 berechnen: Eigenanteil nach Pflegegrad

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Pflegeheim-Kosten?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Pflegeheim-Kosten-Rechner ermittelt den monatlichen Eigenanteil, den Bewohner einer vollstationaeren Pflegeeinrichtung selbst tragen muessen. Der Eigenanteil setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil (Pflegesatz minus Kassenleistung nach Paragraf 43 SGB XI), den Kosten fuer Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage zusammen.

Seit 2022 entlastet der Leistungszuschlag nach Paragraf 43c SGB XI Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5: Je laenger der Aufenthalt, desto staerker sinkt der pflegebedingte Eigenanteil.

Im ersten Jahr traegt die Pflegekasse 15 Prozent, im zweiten 30, im dritten 50 und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils.

Die uebrigen Kostenbestandteile (Unterkunft, Verpflegung, Invest, Umlage) traegt der Bewohner stets vollstaendig selbst.

Der bundesweite Durchschnitt des Eigenanteils lag 2025 bei rund 2.500 bis 2.800 Euro monatlich, wobei die Spanne zwischen den Bundeslaendern erheblich ist (unter 1.800 Euro in Sachsen-Anhalt, ueber 3.000 Euro in Baden-Wuerttemberg).

Pflegegrad 1 bildet einen Sonderfall: Hier greift der Leistungszuschlag nach Paragraf 43c nicht, und die Kassenleistung beschraenkt sich auf einen Zuschuss von 131 Euro (Paragraf 43 Absatz 3 SGB XI).

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst den anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und die bisherige Aufenthaltsdauer ein. Der Pflegegrad bestimmt die Hoehe der Kassenleistung, die Aufenthaltsdauer den Leistungszuschlag nach Paragraf 43c SGB XI.

Alle vier Tagessaetze (Pflegesatz, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage) stehen im Heimvertrag oder auf der monatlichen Abrechnung.

Im Standardbeispiel ergibt sich bei Pflegegrad 3, einem Pflegesatz von 80 Euro pro Tag, 25 Euro fuer Unterkunft und Verpflegung, 15 Euro Investitionskosten, 3 Euro Ausbildungsumlage und 13 bis 24 Monaten Aufenthalt ein monatlicher Eigenanteil von 2.088,28 Euro.

Der Pflegesatz wird mit 30,42 Tagen pro Monat (365 geteilt durch 12) multipliziert; die Kassenleistung fuer Pflegegrad 3 betraegt 1.319 Euro.

Die Tagessaetze variieren je nach Heim, Traeger und Bundesland erheblich: Ein guenstiges Heim in Sachsen-Anhalt liegt bei 60 Euro Pflegesatz, ein teures in Bayern bei ueber 120 Euro.

Bei Pflegegrad 5 liegt die Kassenleistung mit 2.096 Euro am hoechsten, doch bleibt ein Eigenanteil, weil der pflegebedingte Aufwand in der Regel die Kassenleistung uebersteigt.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Der pflegebedingte Aufwand errechnet sich aus dem Pflegesatz in Euro pro Tag multipliziert mit 30,42 (Durchschnittstage pro Monat). Von diesem Betrag zieht der Rechner die Kassenleistung nach Paragraf 43 SGB XI ab: Pflegegrad 1 erhaelt 131 Euro, Pflegegrad 2 bekommt 805 Euro, Pflegegrad 3 erhaelt 1.319 Euro, Pflegegrad 4 bekommt 1.855 Euro und Pflegegrad 5 erhaelt 2.096 Euro.

Das Ergebnis ist der pflegebedingte Eigenanteil brutto. Fuer die Defaulteingaben (Pflegegrad 3, 80 Euro Pflegesatz) ergibt sich: 80 mal 30,42 gleich 2.433,60 Euro; minus 1.319 Euro Kassenleistung gleich 1.114,60 Euro Eigenanteil brutto.

Der Leistungszuschlag (30 Prozent bei 13 bis 24 Monaten Aufenthalt) reduziert diesen um 1.114,60 mal 0,30 gleich 334,38 Euro auf 780,22 Euro netto.

Die weiteren Kostenbestandteile: 25 mal 30,42 gleich 760,50 Euro Unterkunft und Verpflegung, 15 mal 30,42 gleich 456,30 Euro Investitionskosten, 3 mal 30,42 gleich 91,26 Euro Ausbildungsumlage.

Der Eigenanteil gesamt betraegt damit 780,22 plus 760,50 plus 456,30 plus 91,26 gleich 2.088,28 Euro pro Monat, die Jahreskosten 25.059,36 Euro. Bei Pflegegrad 1 gilt der Leistungszuschlag nach Paragraf 43c nicht.

Dort steht nur ein Zuschuss von 131 Euro zur Verfuegung (Paragraf 43 Absatz 3 SGB XI). Die Leistungsbetraege gelten ab dem 1.

Januar 2025 (Bekanntmachung 14.11.2024, BAnz AT 12.12.2024 B7); die naechste Dynamisierung nach Paragraf 30 SGB XI ist fuer den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Eigenanteil-Formel Pflegeheim: Eigenanteil gleich pflegebedingter Aufwand minus Kassenleistung minus Leistungszuschlag plus Unterkunft und Verpflegung plus Investitionskosten plus Ausbildungsumlage.
Eigenanteil = (Pflegesatz × 30,42 − Kassenleistung − Zuschlag) + UV + Invest + Umlage. Kassenleistung nach § 43 SGB XI, Zuschlag nach § 43c SGB XI (15/30/50/75 % je Aufenthaltsdauer).

Nachschlagen

Eigenanteil Pflegeheim 2026: Monatlicher Eigenanteil nach Pflegegrad und Aufenthaltsdauer

Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim je nach Pflegegrad und Aufenthaltsdauer? Diese Tabelle zeigt den Gesamteigenanteil bei einheitlichen Tagessätzen (80 € Pflegesatz, 25 € UV, 15 € Invest, 3 € Umlage). Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI senkt den pflegebedingten Eigenanteil mit steigender Aufenthaltsdauer. Für individuelle Tagessätze nutzt du den Rechner oben.

Monatlicher Gesamteigenanteil in € bei 80 €/Tag Pflegesatz, 25 € UV, 15 € Invest, 3 € Umlage (Stand 2026, Leistungen ab 01.01.2025)
Pflegegrad0–12 Mon. (15 %)13–24 Mon. (30 %)25–36 Mon. (50 %)über 36 Mon. (75 %)
PG 13.610,663.610,663.610,663.610,66
PG 22.692,372.448,082.122,361.715,21
PG 32.255,472.088,281.865,361.586,71
PG 41.799,871.713,081.597,361.452,71
PG 51.595,021.544,381.476,861.392,46

Pflegegrad 1 erhält keinen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, sondern nur 131 € Zuschuss (§ 43 Abs. 3 SGB XI) – der Eigenanteil bleibt daher in allen Spalten gleich. Die Zuschlagsprozente (15/30/50/75 %) in den Spaltenüberschriften gelten nur für PG 2–5. Tagessätze variieren nach Heim, Träger und Bundesland; die Tabellenwerte dienen als Orientierung. Kassenleistungen ab 01.01.2025, für 2026 unverändert (nächste Dynamisierung 01.01.2028).

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Pflegeheim-Kosten

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?

Der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim besteht aus vier Bestandteilen: dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten fuer Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage.

Nur der pflegebedingte Anteil wird teilweise von der Pflegekasse uebernommen (Paragraf 43 SGB XI) und durch den Leistungszuschlag nach Paragraf 43c gemindert. Die uebrigen drei Positionen traegt der Bewohner stets vollstaendig selbst.

Im Rechner ergibt sich bei Pflegegrad 3 und einem Pflegesatz von 80 Euro pro Tag ein pflegebedingter Aufwand von 2.433,60 Euro monatlich.

Davon uebernimmt die Kasse 1.319 Euro, der Leistungszuschlag bei 13 bis 24 Monaten Aufenthalt mindert den Rest um weitere 334,38 Euro.

Zusammen mit 760,50 Euro Unterkunft und Verpflegung, 456,30 Euro Investitionskosten und 91,26 Euro Ausbildungsumlage ergibt sich ein Eigenanteil von 2.088,28 Euro pro Monat.

Die Tagessaetze stehen im Heimvertrag oder auf der monatlichen Abrechnung und variieren nach Heim, Traeger und Bundesland.

Wie funktioniert der Leistungszuschlag nach Paragraf 43c SGB XI?

Der Leistungszuschlag wurde 2022 eingefuehrt und entlastet Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 beim pflegebedingten Eigenanteil.

Er ist nach Aufenthaltsdauer gestaffelt: Im ersten Jahr traegt die Pflegekasse 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Fuer Pflegegrad 1 gilt der Zuschlag nicht.

Im Rechner wird der Zuschlag automatisch beruecksichtigt: Bei Pflegegrad 3, 80 Euro Pflegesatz und 13 bis 24 Monaten Aufenthalt betraegt der pflegebedingte Eigenanteil brutto 1.114,60 Euro.

Der 30-Prozent-Zuschlag mindert diesen um 334,38 Euro auf 780,22 Euro netto. Ab dem vierten Jahr sinkt der pflegebedingte Eigenanteil auf nur noch 278,65 Euro (75 Prozent Zuschlag).

Wichtig: Der Zuschlag bezieht sich ausschliesslich auf den pflegebedingten Anteil. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage bleiben davon unberuehrt. Die Zuschlagssaetze gelten ab 01.01.2025 und sind fuer 2026 unveraendert.

Welche Kassenleistungen zahlt die Pflegekasse bei vollstationaerer Pflege?

Die monatlichen Leistungsbetraege nach Paragraf 43 SGB XI betragen seit dem 1.

Januar 2025: Pflegegrad 1 erhaelt 131 Euro als Zuschuss (kein vollstaendiger Leistungsbetrag), Pflegegrad 2 bekommt 805 Euro, Pflegegrad 3 erhaelt 1.319 Euro, Pflegegrad 4 bekommt 1.855 Euro und Pflegegrad 5 erhaelt 2.096 Euro.

Diese Betraege werden direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet und mindern den pflegebedingten Aufwand. Die naechste Dynamisierung nach Paragraf 30 SGB XI ist fuer den 1. Januar 2028 vorgesehen.

Die Leistungsbetraege decken den pflegebedingten Aufwand in der Regel nicht vollstaendig ab, weil die Pflegesaetze je nach Einrichtung hoeher liegen.

Im Rechner zeigt sich das deutlich: Bei einem Pflegesatz von 80 Euro pro Tag entsteht ein pflegebedingter Aufwand von 2.433,60 Euro, die Kassenleistung fuer Pflegegrad 3 betraegt aber nur 1.319 Euro.

Der Differenzbetrag von 1.114,60 Euro ist der pflegebedingte Eigenanteil brutto, der durch den Leistungszuschlag weiter gemindert wird.

Was passiert mit dem Eigenanteil bei einem Heimwechsel?

Der Leistungszuschlag nach Paragraf 43c SGB XI zaehlt ab dem Einzugsdatum in die jeweilige Einrichtung.

Wechselt ein Bewohner nach 30 Monaten in ein anderes Pflegeheim, beginnt die Staffel dort wieder bei 15 Prozent (Stufe 0 bis 12 Monate), obwohl der Bewohner insgesamt laenger als zwei Jahre stationaer gepflegt wurde.

Im Rechenbeispiel (Pflegegrad 3, 80 Euro Pflegesatz) bedeutet das: Im bisherigen Heim lag der pflegebedingte Eigenanteil bei 557,30 Euro (50 Prozent Zuschlag, 25 bis 36 Monate), der Gesamteigenanteil bei 1.865,36 Euro.

Im neuen Heim steigt der pflegebedingte Eigenanteil auf 947,41 Euro (15 Prozent Zuschlag), der Gesamteigenanteil auf 2.255,47 Euro. Die Differenz betraegt 390,11 Euro pro Monat.

Erst nach drei Jahren im neuen Heim waere der 50-Prozent-Zuschlag wieder erreicht. Ein Heimwechsel sollte daher finanziell sorgfaeltig abgewogen werden. Ausnahme: Bei Schliessung der Einrichtung besteht unter Umstaenden Bestandsschutz.

Wann uebernimmt das Sozialamt den Eigenanteil im Pflegeheim?

Reichen Rente, Einkommen und Vermoegen des Bewohners nicht aus, um den Eigenanteil zu decken, kann Hilfe zur Pflege nach Paragraf 61 SGB XII beantragt werden. Das Sozialamt uebernimmt dann den ungedeckten Anteil.

Voraussetzung ist, dass das Vermoegen unter dem Schonbetrag liegt (seit 2023 bei 10.000 Euro fuer Alleinstehende). Die eigene Rente und sonstige Einkuenfte werden bis auf einen Barbetrag (derzeit rund 135 Euro monatlich) angerechnet.

Kinder des Bewohners muessen erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro Elternunterhalt zahlen (Angehoerigenentlastungsgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2020).

Im Rechner ist die Hilfe zur Pflege nicht abgebildet, doch der angezeigte Eigenanteil zeigt, ab welchem Betrag ein Antrag sinnvoll wird.

Bei 2.088,28 Euro monatlichem Eigenanteil und einer Nettorente von 1.400 Euro ergibt sich eine Deckungsluecke von rund 688 Euro, die das Sozialamt bei Bewilligung des Antrags auf Hilfe zur Pflege schliessen koennte.

Welche Kosten traegt der Bewohner neben dem Pflegesatz?

Neben dem pflegebedingten Eigenanteil fallen drei weitere Kostenbestandteile an, die der Bewohner stets vollstaendig selbst traegt.

Erstens die Kosten fuer Unterkunft und Verpflegung (die sogenannte Hotelkomponente): Im Rechner bei 25 Euro pro Tag ergibt das 760,50 Euro monatlich.

Zweitens die Investitionskosten fuer Gebaeude und Ausstattung: bei 15 Euro pro Tag sind das 456,30 Euro monatlich. Drittens die Ausbildungsumlage fuer Pflegefachkraefte: bei 3 Euro pro Tag 91,26 Euro monatlich.

Zusammen machen diese drei Positionen im Standardbeispiel 1.308,06 Euro aus, also rund 63 Prozent des Gesamteigenanteils von 2.088,28 Euro.

Der Leistungszuschlag nach Paragraf 43c SGB XI mindert nur den pflegebedingten Eigenanteil und wirkt sich auf diese drei Positionen nicht aus.

Die Tagessaetze variieren erheblich: Unterkunft und Verpflegung schwanken zwischen 15 und 40 Euro, Investitionskosten zwischen 5 und 25 Euro pro Tag.

In einigen Bundeslaendern uebernimmt Pflegewohngeld die Investitionskosten fuer Sozialhilfeberechtigte.

Wie unterscheidet sich der Eigenanteil zwischen den Pflegegraden?

Je hoeher der Pflegegrad, desto hoeher die Kassenleistung und damit niedriger der pflegebedingte Eigenanteil.

Bei gleichen Tagessaetzen (80 Euro Pflegesatz, 25 Euro Unterkunft und Verpflegung, 15 Euro Investitionskosten, 3 Euro Ausbildungsumlage) und 13 bis 24 Monaten Aufenthalt ergeben sich folgende Eigenanteile: Pflegegrad 1 mit 3.610,66 Euro (kein Zuschlag, nur 131 Euro Zuschuss), Pflegegrad 2 mit 2.448,08 Euro, Pflegegrad 3 mit 2.088,28 Euro, Pflegegrad 4 mit 1.713,08 Euro und Pflegegrad 5 mit 1.544,38 Euro pro Monat.

Der groesste Sprung liegt zwischen Pflegegrad 1 und 2: Pflegegrad 1 erhaelt keinen Leistungszuschlag nach Paragraf 43c und nur 131 Euro Zuschuss, waehrend Pflegegrad 2 bereits 805 Euro Kassenleistung plus 15 bis 75 Prozent Zuschlag bekommt.

Bei Verdacht auf erhoehten Pflegebedarf lohnt sich daher ein Hoehergruppierungsantrag bei der Pflegekasse, der kostenlos ist und den monatlichen Eigenanteil deutlich senken kann.

Welchen Einfluss hat die Aufenthaltsdauer auf die Pflegeheimkosten?

Die Aufenthaltsdauer beeinflusst den Eigenanteil ueber den Leistungszuschlag nach Paragraf 43c SGB XI, der in vier Stufen steigt.

Im Standardbeispiel (Pflegegrad 3, 80 Euro Pflegesatz) entwickelt sich der monatliche Gesamteigenanteil wie folgt: In den ersten 12 Monaten betraegt er 2.255,47 Euro (15 Prozent Zuschlag), von Monat 13 bis 24 sinkt er auf 2.088,28 Euro (30 Prozent), von Monat 25 bis 36 auf 1.865,36 Euro (50 Prozent) und ab dem 37.

Monat auf 1.586,71 Euro (75 Prozent). Zwischen erstem und viertem Jahr spart der Bewohner also 668,76 Euro pro Monat, kumuliert ueber das vierte Jahr rund 8.025 Euro.

Dieser Effekt betrifft ausschliesslich den pflegebedingten Eigenanteil, der von 947,41 Euro auf 278,65 Euro sinkt. Die uebrigen Kosten fuer Unterkunft, Verpflegung, Invest und Umlage bleiben bei 1.308,06 Euro konstant.

Fuer die Finanzplanung empfiehlt es sich, alle vier Stufen durchzurechnen und mit dem erwarteten Aufenthaltszeitraum zu multiplizieren.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Eigenanteil Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer: Pflegegrad 3 bei 80 EUR/Tag Pflegesatz, Leistungszuschlag 15 %/30 %/50 %/75 %, Eigenanteil sinkt von 2.255,47 EUR auf 1.586,71 EUR Vergleiche die Tagessaetze mehrerer Heime, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Der Pflegesatz ist oft verhandelbar oder unterscheidet sich zwischen Traegertypen (kommunal, freigemeinnuetzig, privat) um 10 bis 30 Euro pro Tag, was monatlich 300 bis 900 Euro Eigenanteil-Differenz ausmacht.

Der Leistungszuschlag nach Paragraf 43c verbessert sich automatisch mit der Aufenthaltsdauer.

Beim Defaultfall Pflegegrad 3 und 80 Euro Pflegesatz sinkt der pflegebedingte Eigenanteil von 947,41 Euro (15 Prozent Zuschlag im ersten Jahr) auf 278,65 Euro (75 Prozent Zuschlag ab dem vierten Jahr).

Die uebrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Invest, Umlage) bleiben jedoch gleich, weshalb der Gesamteigenanteil nur von 2.255,47 auf 1.586,71 Euro faellt. Bei Pflegegrad 1 entfaellt der Zuschlag vollstaendig.

Hier traegt der Bewohner die vollen pflegebedingten Kosten abzueglich nur 131 Euro Zuschuss.

Pruefe in diesem Fall, ob ein Hoehergruppierungsantrag sinnvoll ist: Schon Pflegegrad 2 bringt 805 Euro Kassenleistung plus mindestens 15 Prozent Leistungszuschlag.

Reicht das eigene Einkommen und Vermoegen nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege nach Paragraf 61 SGB XII infrage. Das Sozialamt uebernimmt dann den ungedeckten Eigenanteil.

Kinder muessen erst ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen Elternunterhalt zahlen (Angehoerigenentlastungsgesetz seit 2020).

Beim Umzug in eine andere Einrichtung beginnt die Zuschlagsstaffel wieder bei 15 Prozent, sodass sich ein Heimwechsel nach laengerem Aufenthalt finanziell nachteilig auswirken kann.

In einigen Bundeslaendern (Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) koennen Sozialhilfeberechtigte Pflegewohngeld beantragen, das die Investitionskosten uebernimmt.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Aufschluesselung Eigenanteil Pflegeheim: Pflege 780,22 EUR, UV 760,50 EUR, Invest 456,30 EUR, Umlage 91,26 EUR, gesamt 2.088,28 EUR/Monat bei PG3 Praxisfall: Die Familie eines 79-jaehrigen Mannes mit Pflegegrad 3 erhaelt die Monatsabrechnung des Pflegeheims. Der Pflegesatz betraegt 80 Euro pro Tag, Unterkunft und Verpflegung 25 Euro, Investitionskosten 15 Euro und Ausbildungsumlage 3 Euro.

Er wohnt seit 18 Monaten im Heim. Schritt 1: Die Eingaben gehen in den Rechner. Pflegegrad 3, alle vier Tagessaetze, Aufenthaltsdauer 13 bis 24 Monate.

Schritt 2: Der Rechner berechnet den pflegebedingten Aufwand mit 80 mal 30,42 gleich 2.433,60 Euro und zieht die Kassenleistung von 1.319 Euro ab. Der pflegebedingte Eigenanteil brutto betraegt 1.114,60 Euro.

Der Leistungszuschlag (30 Prozent) mindert diesen um 334,38 Euro auf 780,22 Euro netto. Schritt 3: Die uebrigen Kosten addieren sich: 760,50 plus 456,30 plus 91,26 gleich 1.308,06 Euro.

Der Eigenanteil gesamt betraegt 780,22 plus 1.308,06 gleich 2.088,28 Euro pro Monat, aufs Jahr 25.059,36 Euro. Schritt 4: Die Familie prueft, wie sich der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer entwickelt. Ab dem 25.

Monat steigt der Zuschlag auf 50 Prozent, der pflegebedingte Eigenanteil sinkt auf 557,30 Euro und der Gesamteigenanteil auf 1.865,36 Euro. Ab dem 37. Monat sinkt er auf 278,65 Euro Pflegeeigenanteil und 1.586,71 Euro gesamt.

Die Einsparung von ueber 500 Euro monatlich zeigt, dass ein Heimwechsel nach zwei Jahren finanziell gruendlich bedacht sein sollte, weil der Zuschlagsanspruch an die Einrichtung gebunden ist.

Ueber vier Jahre kumuliert belaufen sich die Gesamtkosten im Beispiel auf rund 93.550 Euro Eigenanteil.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Eigenanteil Pflegeheim nach Pflegegrad: PG1 3.610,66 EUR, PG2 2.448,08 EUR, PG3 2.088,28 EUR, PG4 1.713,08 EUR, PG5 1.544,38 EUR pro Monat bei 80 EUR/Tag und 13-24 Monaten Der haeufigste Fehler: Den Leistungszuschlag auf den gesamten Eigenanteil statt nur auf den pflegebedingten Anteil anzuwenden. Tatsaechlich mindert der Zuschlag nach Paragraf 43c ausschliesslich den pflegebedingten Eigenanteil (Pflegesatz minus Kassenleistung).

Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage bleiben unberuehrt. Zweiter Fehler: Pflegegrad 1 mit den Pflegegraden 2 bis 5 gleichzusetzen.

Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Leistungszuschlag, sondern nur einen Zuschuss von 131 Euro. Der Bewohner traegt den vollen pflegebedingten Aufwand abzueglich 131 Euro. Dritter Fehler: Den Heimwechsel ohne Zuschlagsverlust planen.

Der Leistungszuschlag zaehlt ab Einzugsdatum in die jeweilige Einrichtung. Wer nach 30 Monaten das Heim wechselt, faellt auf die 15-Prozent-Stufe zurueck, obwohl er insgesamt laenger als drei Jahre stationaer gepflegt wurde.

Vierter Fehler: Die Investitionskosten fuer ein Bundesthema halten. Einige Bundeslaender (z. B. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) zahlen Pflegewohngeld, das die Investitionskosten fuer Sozialhilfeberechtigte uebernimmt.

Dieses Pflegewohngeld ist im Rechner nicht abgebildet. Fuenfter Fehler: Nur den aktuellen Eigenanteil rechnen und die Entwicklung ignorieren. Da der Zuschlag jedes Jahr steigt, sinkt der pflegebedingte Eigenanteil deutlich.

Im Defaultbeispiel faellt er von 947,41 Euro (1. Jahr) auf 278,65 Euro (4. Jahr), also um mehr als zwei Drittel. Wer nur den aktuellen Monat betrachtet, ueberschaetzt die tatsaechliche Langzeitbelastung erheblich.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Pflegeheim-Kosten-Rechner schluesselt den monatlichen Eigenanteil in vier Bestandteile auf: pflegebedingten Eigenanteil (nach Abzug von Kassenleistung und Leistungszuschlag), Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage.

Im Standardbeispiel (Pflegegrad 3, 80 Euro Pflegesatz, 13 bis 24 Monate) ergibt sich ein Eigenanteil von 2.088,28 Euro pro Monat. Ab dem vierten Aufenthaltsjahr sinkt der pflegebedingte Eigenanteil auf unter 300 Euro (75 Prozent Zuschlag).

Reicht das Einkommen nicht aus, greift Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII); Kinder haften erst ab 100.000 Euro Bruttoeinkommen. Die Kassenleistungen und Zuschlagssaetze gelten ab dem 1.

Januar 2025 und sind fuer 2026 unveraendert (naechste Anpassung 2028). Beim Heimwechsel beginnt die Zuschlagsstaffel neu bei 15 Prozent. Die Werte im Rechner sind Orientierung; massgeblich ist der Heimvertrag und der Bescheid der Pflegekasse.

Ambulante Leistungen zeigt der Pflegegeld-Rechner, den Pflegegrad ermittelt der Pflegegradrechner.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Eigenanteil gesamt: 3.610,66 €/Monat, Jahreskosten: 43.327,92 €

Pflegegrad 1 (kein Leistungszuschlag)

Pflegegrad
Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
Pflegesatz
80 €/Tag
Unterkunft + Verpflegung
25 €/Tag
Investitionskosten
15 €/Tag

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Eigenanteil gesamt: 1.392,46 €/Monat, Jahreskosten: 16.709,52 €

Pflegegrad 5, über 36 Monate (75 % Zuschlag)

Pflegegrad
Pflegegrad 5 (besondere Härte)
Pflegesatz
80 €/Tag
Unterkunft + Verpflegung
25 €/Tag
Investitionskosten
15 €/Tag

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Eigenanteil gesamt: 1.327,78 €/Monat, Jahreskosten: 15.933,36 €

Pflegegrad 3, günstiges Heim (60 €/Tag Pflegesatz)

Pflegegrad
Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
Pflegesatz
60 €/Tag
Unterkunft + Verpflegung
20 €/Tag
Investitionskosten
10 €/Tag

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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  • Eigenanteil-Formel Pflegeheim: Eigenanteil gleich pflegebedingter Aufwand minus Kassenleistung minus Leistungszuschlag plus Unterkunft und Verpflegung plus Investitionskosten plus Ausbildungsumlage.

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/formeln/finanzen/pflegeheim-kosten-rechner-formel.svg"
           alt="Eigenanteil-Formel Pflegeheim: Eigenanteil gleich pflegebedingter Aufwand minus Kassenleistung minus Leistungszuschlag plus Unterkunft und Verpflegung plus Investitionskosten plus Ausbildungsumlage."
           width="760" height="811">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegeheim-kosten-rechner">Eigenanteil Pflegeheim: Formel auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegeheim-kosten-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Nur Orientierung – kein verbindlicher Bescheid. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Pflegeheim und Bundesland ab. Maßgeblich ist der Heimvertrag und der Bescheid der Pflegekasse. Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) ist nicht abgebildet.

Quelle: SGB XI §§ 43, 43c – Leistungsbeträge ab 01.01.2025, für 2026 unverändert

Stand: 2026-09-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
SGB XI §§ 43, 43c – Leistungsbeträge und Leistungszuschläge ab 01.01.2025, für 2026 unverändert (nächste Dynamisierung 01.01.2028)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Pflegeheim-Kosten. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegeheim-kosten-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Pflegeheim-Kosten. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/pflegeheim-kosten-rechner

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