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Ertragswert-Rechner 2026: Immobilienwert nach Ertragswertverfahren

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Kurzantwort

Ertragswert: Jahresnettomiete, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins und Bodenwert eingeben – Ergebnis ist der Ertragswert nach ImmoWertV.

Ertragswert berechnen: Immobilienwert nach Ertragswertverfahren (ImmoWertV) – Reinertrag

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juli 2026)Stand:

Überblick

Was ist das Ertragswertverfahren?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Das Ertragswertverfahren ist eines von drei Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV 2021 und das wichtigste für renditegeprägte Immobilien – Mietwohnhäuser, Gewerbe- und Bürogebäude sowie gemischt genutzte Objekte. Es leitet den Wert des Gebäudes aus dem nachhaltigen Mietertrag ab, den die Immobilie in ihrer verbleibenden Restnutzungsdauer erwirtschaften kann, und addiert den Bodenwert.

Der Ertragswert beschreibt damit einen Marktpreis, den ein informierter Investor bereit wäre zu zahlen, wenn er ausschließlich auf zukünftige Mieteinnahmen schaut.

Für selbst genutzte Eigenheime ist das Sachwertverfahren üblicher, für Wohnhäuser mit gemischter Nutzung oft das Vergleichswertverfahren – aber für Anlageimmobilien ist das Ertragswertverfahren der Goldstandard der Bewertung.

Der Rechner richtet sich damit an Kaufinteressierte, Eigentümer und Kapitalanleger, die den Wert einer vermieteten Immobilie aus ihrem nachhaltigen Mietertrag heraus einschätzen wollen.

Er verbindet den kapitalisierten Ertrag des Gebäudes mit dem Bodenwert zu einer marktnahen Größe, die sich direkt mit dem geforderten Kaufpreis vergleichen lässt.

Das Ergebnis ist eine fundierte Ersteinschätzung und kein verbindliches Gutachten; für eine rechtssichere Wertermittlung ist ein zertifizierter Sachverständiger erforderlich.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Eingaben sind der Jahresrohertrag (Nettokaltmiete aller Mieter im Jahr), der Bewirtschaftungskostenanteil in Prozent (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und Abschreibung – typisch 20 bis 30 Prozent), die Restnutzungsdauer des Gebäudes in Jahren, der Liegenschaftszins in Prozent (von Gutachterausschüssen des jeweiligen Marktes) sowie der Bodenwert in Euro. Den Liegenschaftszins und den Bodenrichtwert stellt der zuständige Gutachterausschuss der Gemeinde bereit.

Für Wohnimmobilien in gefragten Lagen liegt der Liegenschaftszins oft unter 3 Prozent, in B-Lagen zwischen 3 und 5 Prozent, für Gewerbe noch darüber.

Setze den Jahresrohertrag als nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete aller Einheiten an, nicht als kurzfristige Spitzenmiete, und wähle den Bewirtschaftungskostenanteil realistisch im typischen Korridor von 20 bis 30 Prozent, weil er Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und Abschreibung abdeckt.

Die Restnutzungsdauer schätzt du aus Baujahr und Modernisierungsstand; den Bodenwert leitest du aus Bodenrichtwert und Grundstücksfläche ab.

Je näher Liegenschaftszins und Bodenwert an den Angaben des zuständigen Gutachterausschusses liegen, desto belastbarer ist der berechnete Ertragswert.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Ertragswert-Formeln: Reinertrag = Jahresrohertrag × (1 – Bewirtschaftungskosten%). Vervielfältiger = (1 – (1 + p)^(–n)) / p, wobei p = Liegenschaftszins/100 und n = Restnutzungsdauer in Jahren.

Bodenwertverzinsung = Bodenwert × Liegenschaftszins/100. Gebäudereinertrag = Reinertrag − Bodenwertverzinsung. Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag × Vervielfältiger. Ertragswert gesamt = Gebäudeertragswert + Bodenwert (§ 28 Absatz 1 ImmoWertV).

Praxisbeispiel: Bei 18.000 € Jahresrohertrag, 25 % Bewirtschaftungskosten, 40 Jahren Restnutzungsdauer und 3,5 % Liegenschaftszins sowie 80.000 € Bodenwert ergibt sich: Reinertrag = 13.500 €/Jahr, Bodenwertverzinsung = 80.000 × 3,5 % = 2.800 €, Gebäudereinertrag = 10.700 €/Jahr, Vervielfältiger ≈ 21,36, Gebäudeertragswert ≈ 228.499 €, Ertragswert ≈ 308.499 €.

Der Vervielfältiger ist dabei das Herzstück der Rechnung: Er übersetzt den jährlichen Reinertrag in einen Barwert und hängt allein vom Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer ab.

Je niedriger der Liegenschaftszins und je länger die Restnutzungsdauer, desto höher fällt der Vervielfältiger und damit der Gebäudeertragswert aus.

Am Beispiel bedeutet ein Gebäudereinertrag von 10.700 Euro — der um die Bodenwertverzinsung von 2.800 Euro geminderte Reinertrag — bei einem Vervielfältiger von rund 21,36 einen Gebäudeertragswert von etwa 228.499 Euro, zu dem der Bodenwert von 80.000 Euro addiert wird.

Der Bodenwert wird nicht abgeschrieben, weil Grund und Boden anders als das Gebäude keiner Alterung unterliegt.

Die genannten Werte sind Beispielzahlen zur Veranschaulichung; der maßgebliche Liegenschaftszins und Bodenrichtwert stammen vom Gutachterausschuss des jeweiligen Marktes.

Ertragswert-Formel nach ImmoWertV: Ertragswert aus Reinertrag, Vervielfältiger und Bodenwert.
Ertragswertberechnung nach §§ 17–20 ImmoWertV 2021. Der Gebäudereinertrag wird mit dem Barwertfaktor kapitalisiert.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Ertragswert-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist das Ertragswertverfahren und für welche Immobilien wird es verwendet?

Das Ertragswertverfahren ist eine der drei gesetzlich anerkannten Wertermittlungsmethoden nach ImmoWertV 2021 (§§ 17–20) und wird vorwiegend für renditegeprägte Immobilien angewandt: Mietwohnhäuser, Gewerbegebäude, Büros, gemischt genutzte Objekte und Mehrfamilienhäuser.

Im Ertragswertverfahren leitet sich der Immobilienwert aus dem Ertrag ab, den das Gebäude nachhaltig erwirtschaften kann. Der Bodenwert wird separat ermittelt und addiert.

Die Berechnung gliedert sich in drei Stufen: Aus dem Jahresrohertrag (Summe der nachhaltigen Marktmieten aller Einheiten) werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen, um den Jahresreinertrag zu ermitteln.

Nach Abzug der Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszins) ergibt die Multiplikation mit dem Vervielfältiger den Gebäudeertragswert. Bodenwert und Gebäudeertragswert addiert ergeben den Gesamtertragswert.

Typische Einsatzfelder sind Kaufpreisprüfungen bei Mehrfamilienhäusern, Bankbeleihungen von Renditeobjekten und Schiedswertermittlungen nach Erbfällen.

Für selbst genutzte Einfamilienhäuser ist dagegen das Sachwertverfahren üblicher, für Wohnungen in gut vergleichbaren Lagen oft das Vergleichswertverfahren.

Anlageorientierte Kaufpreisprüfungen, Bankgutachten für Mietobjekte und Schiedswertermittlungen nutzen fast immer das Ertragswertverfahren als primäre Methode.

Was ist der Liegenschaftszins und wie finde ich den richtigen Wert?

Der Liegenschaftszins (Kapitalisierungszinssatz) drückt aus, welche Verzinsung der Markt für eine bestimmte Immobilienart in einer bestimmten Lage erwartet.

Er wird nicht theoretisch abgeleitet, sondern statistisch aus tatsächlichen Kaufpreisen und Erträgen am Markt durch die Gutachterausschüsse der Gemeinden ermittelt.

Den aktuellen Liegenschaftszins für das jeweilige Grundstücksmarktgebiet veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht (erhältlich beim Katasteramt oder online).

Viele Gutachterausschüsse stellen den Bericht gegen eine geringe Schutzgebühr (10–30 €) zum Download bereit; in einigen Bundesländern ist er kostenlos abrufbar. Alternativ nennt der Gutachterausschuss einen Richtwert auf telefonische Anfrage.

Für Renditeobjekte in Großstädten werden derzeit häufig Liegenschaftszinssätze von 2,0–3,5 % für Wohnnutzung und 4,0–6,5 % für Gewerbe angesetzt.

Für Wohnimmobilien in gefragten deutschen Metropolen liegt er oft unter 2,5 %, in B-Städten zwischen 3 % und 4 %, für Gewerbeimmobilien darüber.

Ein falscher Liegenschaftszins ist der größte Fehler im Ertragswertverfahren: Schon 1 % Differenz kann den Ertragswert um 20–30 % verschieben.

Wie berechnet man den Vervielfältiger im Ertragswertverfahren?

Der Vervielfältiger (Rentenbarwertfaktor) gibt an, wie viele Jahresreinerträge der Kaufpreis des Gebäudes wert ist – vergleichbar mit dem Kaufpreisfaktor im vereinfachten Rendite-Check.

Die exakte Formel lautet: Vervielfältiger = (1 – (1 + p)^(–n)) / p, wobei p den Liegenschaftszins als Dezimalzahl und n die Restnutzungsdauer in Jahren beschreibt.

Bei einem Liegenschaftszins von 3,5 % und einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren ergibt sich ein Vervielfältiger von ca. 21,4. Das bedeutet: Jeder Euro nachhaltiger Reinertrag zählt für den Gebäudewert 21,4-fach.

Je niedriger der Liegenschaftszins und je länger die Restnutzungsdauer, desto höher der Vervielfältiger – und desto höher der Gebäudeertragswert. Der Rechner ermittelt den Vervielfältiger automatisch aus den eingegebenen Werten.

Vergleichswerte für typische Kombinationen: Bei 3 % Liegenschaftszins und 60 Jahren RND ergibt sich ein Vervielfältiger von 27,7; bei 5 % und 30 Jahren RND dagegen nur 15,4.

Ein höherer Vervielfältiger bedeutet, dass der Markt langfristig niedrige Risiken bewertet und bereit ist, mehr Jahresreinerträge für den Gebäudeanteil zu zahlen.

Was sind Bewirtschaftungskosten und wie hoch sind sie typischerweise?

Bewirtschaftungskosten (BWK) sind alle Kosten, die dem Eigentümer für den Betrieb der Immobilie entstehen und nicht auf den Mieter umgelegt werden können.

Nach ImmoWertV zählen dazu: Verwaltungskosten (Hausverwaltung), Instandhaltungskosten (laufende Reparaturen und Substanzerhalt), Mietausfallwagnis (Leerstandsrisiko) sowie eine Abschreibung für Substanzverlust.

Typische Werte: Verwaltung 3–5 %, Instandhaltung 8–12 %, Mietausfallwagnis 2–4 %, Abschreibung 1–3 % – insgesamt oft 20–30 % der Jahresrohmiete. Ältere und schlechter gepflegte Objekte liegen eher bei 28–35 %, neuere Objekte bei 18–22 %.

Für einen Praxischeck empfiehlt sich die Marktmiete als Referenz: Bei einer monatlichen Nettokaltmiete von 2.000 € entspricht eine BWK-Quote von 25 % einem jährlichen Abzug von 6.000 €.

Die Instandhaltungskosten richten sich nach Baujahr und Zustand; für Altbauten vor 1960 gelten nach Sachwertrichtlinie 2012 erhöhte Ansätze von bis zu 15–18 € je m² Wohnfläche und Jahr.

Wer die BWK zu niedrig ansetzt, überschätzt den Reinertrag und damit den Ertragswert erheblich – ein häufiger Fehler beim Eigenrechner ohne fundierte Daten.

Was ist die Restnutzungsdauer und wie ermittle ich sie?

Die Restnutzungsdauer (RND) ist die noch verbleibende wirtschaftliche Nutzungszeit eines Gebäudes.

Sie ist nicht identisch mit dem tatsächlichen Alter des Gebäudes: Bauart, Qualität, Zustand und durchgeführte Modernisierungen beeinflussen die RND erheblich.

Als Ausgangsgröße dient die Gesamtnutzungsdauer (GND) nach ImmoWertV: Wohngebäude typischerweise 80 Jahre, Büros und Gewerbe 60–70 Jahre.

RND = GND – wirtschaftliches Alter, wobei das wirtschaftliche Alter bei sanierten Gebäuden deutlich niedriger liegt als das kalendarische. Eine vollständige Kernsanierung kann die RND um 20–30 Jahre verlängern.

Gutachter dokumentieren die RND auf Basis einer Ortsbesichtigung; typische Merkmale sind der Zustand der Gebäudehülle, Heizungsanlage, Dach, Fenster und Leitungen.

Die vom Rechner verwendete vereinfachte Formel RND = GND – kalendarisches Alter gilt für nicht sanierte Standardgebäude.

Für die Ertragswertberechnung ist eine korrekte RND entscheidend: Bei 40 Jahren RND und 3,5 % Liegenschaftszins liegt der Vervielfältiger bei ~21, bei nur 20 Jahren RND bei ~14 – ein Unterschied von 50 %.

Was ist der Unterschied zwischen Ertragswert und Verkehrswert?

Der Ertragswert ist das Ergebnis des Ertragswertverfahrens und stellt eine modellhafte Wertgröße dar, die aus dem Mietertrag abgeleitet wird.

Der Verkehrswert (auch Marktwert nach § 194 BauGB) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter normalen Marktbedingungen zu erzielen wäre.

Bei renditegerichten Immobilien fallen Ertragswert und Verkehrswert oft zusammen oder liegen nahe beieinander.

Bei eigengenutzten oder atypischen Objekten kann der Verkehrswert erheblich abweichen – er berücksichtigt dann auch Lagefaktoren, Marktentwicklung und individuelle Besonderheiten, die das Ertragswertverfahren nicht abbildet.

In der Praxis weicht der Verkehrswert bei eigengenutzten Immobilien in begehrten Lagen oft 15–30 % über dem Ertragswert, weil Käufer emotionale und lagebedingte Premiums zahlen, die das Mietmodell nicht erfasst.

Bei Gewerbeimmobilien mit langfristigen Mietverträgen (z. B. 10 Jahre, bonitätsstarker Mieter) kann der Verkehrswert hingegen den Ertragswert übersteigen, da das niedrige Ausfallrisiko eingepreist wird.

Ein rechtssicherer Verkehrswert nach § 194 BauGB kann nur von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt werden. Der Rechner liefert eine fundierte Orientierung, kein Gutachten.

Welchen Einfluss hat der Bodenwert auf den Ertragswert?

Im Ertragswertverfahren wird der Bodenwert separat ermittelt und zum Gebäudeertragswert (Gebäudereinertrag × Vervielfältiger) addiert; der Gebäudereinertrag ist dabei der um die Bodenwertverzinsung geminderte Reinertrag (§ 28 Absatz 1 ImmoWertV).

Der Bodenwert basiert auf dem Bodenrichtwert des Gutachterausschusses, der für die jeweilige Lage und Nutzungsart regelmäßig veröffentlicht wird.

Bei sehr attraktiven Lagen kann der Bodenwert einen erheblichen Anteil am Gesamtertragswert ausmachen – bei Innenstadtlagen teils mehr als 50 % des Gesamtwertes.

Ein häufiger Fehler ist, den Bodenwert zu pauschal zu schätzen, statt den aktuellen Bodenrichtwert (abrufbar unter BORIS oder beim Gutachterausschuss) zu verwenden.

Nur ein aktueller, lagekorrekter Bodenwert ergibt zusammen mit dem Gebäudeertragswert eine belastbare Ertragswertschätzung.

Der Rechner berechnet die Bodenwertverzinsung als Produkt aus Bodenwert und Liegenschaftszins; dieser Betrag wird vom Jahresreinertrag abgezogen, bevor der Vervielfältiger angewendet wird.

Beispiel: Bodenwert 200.000 €, Liegenschaftszins 3,5 %, Jahresreinertrag 12.000 € – Bodenwertverzinsung 7.000 €, Gebäudereinertrag 5.000 €, Gebäudeertragswert bei Vervielfältiger 21 rund 105.000 €.

Wie aktuell ist dieser Rechner und muss ich die Ergebnisse von einem Gutachter prüfen lassen?

Der Rechner basiert auf dem Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 und verwendet die gesetzlich definierten Formeln für Reinertrag, Vervielfältiger und Bodenwertaddition.

Die zugrunde liegenden Parameter (Liegenschaftszins, Bodenrichtwert, Bewirtschaftungskosten) muss der Nutzer selbst einpflegen – der Rechner prüft diese Werte nicht auf Plausibilität oder regionale Korrektheit.

Empfohlene Quellen für die Eingabeparameter: Liegenschaftszins aus dem Grundstücksmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses (kostenpflichtig, 10–30 €), Bodenrichtwert aus dem BORIS-Portal des jeweiligen Bundeslandes (kostenlos), Bewirtschaftungskosten nach eigener Kalkulation oder Erfahrungswerten aus dem ImmoWertV-Kommentar.

Bei stark vom Marktschnitt abweichenden Parametern ist eine Plausibilitätsprüfung durch einen lokalen Makler oder Sachverständigen sinnvoll.

Für rechtssichere Wertermittlungen im Rahmen von Beleihungen, Erbschaftssteuern, Scheidungsverfahren oder Gerichtsgutachten ist zwingend ein zertifizierter Sachverständiger nach § 194 BauGB erforderlich.

Als Planungshilfe, zur Kaufpreisprüfung und für erste Einschätzungen liefert der Rechner jedoch eine solide, methodisch korrekte Größenordnung, die fundierter ist als Faustregeln oder Kaufpreisfaktor-Vergleiche allein.

Ist das vereinfachte Ertragswertverfahren dasselbe?

Nein. Hinter demselben Begriff verbergen sich zwei völlig verschiedene Verfahren, die methodisch nichts miteinander zu tun haben.

Dieser Rechner setzt das allgemeine Ertragswertverfahren nach § 28 ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung 2021) um — das Verfahren, das Gutachterausschüsse und zugelassene Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Anlageimmobilien einsetzen.

Kern der Berechnung: Vom Jahresreinertrag wird die Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszins) abgezogen; der verbleibende Gebäudereinertrag wird mit dem Barwertfaktor (Vervielfältiger) multipliziert und der Bodenwert anschließend separat addiert.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 und 200 BewG (Bewertungsgesetz, geprüft 2026-08-13) ist dagegen ein steuerrechtliches Verfahren zur Bewertung von Unternehmensanteilen und Betriebsvermögen für Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Es ist kein Immobilienbewertungsverfahren: Es multipliziert den nachhaltig erzielbaren Unternehmensertrag mit einem gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG).

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück steuerrechtlich bewerten muss, findet die maßgeblichen Normen in §§ 157 ff. BewG. Dieser Rechner eignet sich für steuerrechtliche BewG-Bewertungen nicht.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Der Liegenschaftszins ist die einflussreichste Größe im Ertragswertverfahren: Schon 0,5 Prozentpunkte weniger Liegenschaftszins können den Ertragswert um 15 bis 20 Prozent erhöhen. Deshalb ist es wichtig, den aktuellen, vom Gutachterausschuss des jeweiligen Markts abgeleiteten Liegenschaftszins zu verwenden – nicht einen pauschalen Schätzwert.

Eine zweite Stellschraube ist die Restnutzungsdauer: Jedes zusätzliche Jahr erhöht den Vervielfältiger und damit den Gebäudeertragswert.

Eine umfassende Sanierung kann die Restnutzungsdauer um 20 bis 30 Jahre verlängern und den Ertragswert dadurch erheblich steigern.

Als Plausibilitätsprüfung empfiehlt sich der Vergleich mit dem Kaufpreisfaktor: Ertragswert ÷ Jahresnettomiete sollte dem lokalen Kaufpreisfaktor (Vervielfältiger) am Markt entsprechen.

Weil der Liegenschaftszins so stark durchschlägt, lohnt es sich, mit dem tatsächlich vom Gutachterausschuss abgeleiteten Wert zu rechnen und ihn nicht zu schätzen — schon eine kleine Abweichung verschiebt den Ertragswert deutlich.

Prüfe außerdem, ob die angesetzte Restnutzungsdauer zum realen Zustand passt und ob geplante Modernisierungen sie verlängern könnten.

Vergleiche den Ertragswert am Ende immer mit dem geforderten Kaufpreis: Liegt der Kaufpreis spürbar darüber, ist das ein Verhandlungsargument. Diese Einordnung ist eine Orientierung und ersetzt kein Wertgutachten eines Sachverständigen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Sabine prüft, ob ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen für 850.000 € Kaufpreis wirtschaftlich vertretbar ist.

Eckdaten: Jahresnettomiete 38.400 €, Bewirtschaftungskosten 25 %, Restnutzungsdauer 45 Jahre, Liegenschaftszins 3,2 % (laut Gutachterausschuss), Bodenwert 120.000 €. Reinertrag = 38.400 × 0,75 = 28.800 €/Jahr.

Bodenwertverzinsung = 120.000 × 3,2 % = 3.840 €, Gebäudereinertrag = 28.800 − 3.840 = 24.960 €/Jahr. Vervielfältiger (3,2 %, 45 Jahre) ≈ 23,68. Gebäudeertragswert ≈ 590.980 €. Ertragswert = 590.980 + 120.000 = 710.980 €.

Vergleich zum Kaufpreis 850.000 €: Der Kaufpreis liegt rund 20 % über dem Ertragswert. Sabine verhandelt hart und erhält einen Nachlass auf 790.000 €, bleibt damit aber immer noch über dem nachhaltigen Ertragswert.

Aufschlussreich an Sabines Fall ist, dass der geforderte Kaufpreis von 850.000 Euro rund 20 Prozent über dem errechneten Ertragswert von 710.980 Euro liegt — ein Unterschied, der sich in barer Münze auszahlt, sobald er als Verhandlungsargument dient.

Der niedrige Liegenschaftszins von 3,2 Prozent und die lange Restnutzungsdauer von 45 Jahren sorgen für einen hohen Vervielfältiger von rund 23,68 und damit für einen entsprechend hohen Gebäudeertragswert.

Bevor Sabine kauft, lässt sie den Liegenschaftszins und den Bodenwert vom Gutachterausschuss bestätigen und prüft die nachhaltige Miethöhe. Ihre Zahlen sind ein Rechenbeispiel und ersetzen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Einen Punkt sollte Sabine kennen, wenn sie den Wert als Verhandlungsmarke einsetzt: Der Rechner folgt dem allgemeinen Ertragswertverfahren nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 ImmoWertV und zieht vom Reinertrag zuerst den Bodenwertverzinsungsbetrag ab; erst der verbleibende Gebäudereinertrag wird kapitalisiert und der Bodenwert danach addiert.

Die ImmoWertV kennt daneben einen zweiten Weg: Nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 — dem vereinfachten Ertragswertverfahren — bleibt der Reinertrag ungemindert, dafür wird der Bodenwert über die Restnutzungsdauer abgezinst.

Beide Wege verhindern, dass der Grund und Boden zweimal in den Wert eingeht, und führen bei denselben Eingaben in denselben Bereich. Für Sabines Zahlen liefert das vereinfachte Verfahren rund 711.000 Euro und bestätigt damit das Ergebnis.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Ein häufiger Fehler ist, den Jahresrohertrag zu optimistisch anzusetzen – entweder mit der aktuellen statt der nachhaltigen Marktmiete oder ohne Leerstandsrisiko. Der Bewirtschaftungskostenanteil wird oft zu niedrig angesetzt, weil Instandhaltung und Mietausfallwagnis unterschätzt werden.

Der Liegenschaftszins aus einem anderen Markt oder einer anderen Immobilientyp-Kategorie macht das Ergebnis unbrauchbar. Und schließlich wird der Bodenwert nicht mit dem Bodenrichtwert des Gutachterausschusses abgeglichen, sondern pauschal geschätzt.

Ein weiterer Fehler ist es, die Restnutzungsdauer zu großzügig anzusetzen, obwohl sie den Vervielfältiger und damit den gesamten Gebäudeertragswert unmittelbar bestimmt — bei einem alten, unsanierten Gebäude fällt sie deutlich kürzer aus als bei einem modernisierten.

Ebenso wird der Bewirtschaftungskostenanteil oft zu niedrig gewählt, weil Instandhaltung und Mietausfallwagnis unterschätzt werden, was den Reinertrag und den Ertragswert künstlich erhöht.

Schließlich wird der berechnete Ertragswert manchmal wie ein verbindlicher Verkehrswert behandelt, obwohl er nur eine überschlägige Einschätzung ist; ein rechtssicherer Wert erfordert ein Gutachten nach den anerkannten Regeln der Wertermittlung.

Wer den Ertragswert überschlägig ermittelt, sollte die Eingaben deshalb bewusst vorsichtig wählen und das Ergebnis als Bandbreite statt als exakten Wert lesen.

Erst ein Gutachten durch eine sachverständige Person berücksichtigt Lagebesonderheiten, Bauzustand, Mietvertragsstruktur und Marktumfeld vollständig und liefert einen belastbaren Verkehrswert, der auch gegenüber Bank oder Finanzamt Bestand hat.

Bis dahin bleibt der berechnete Wert eine gute Grundlage, um deutlich überteuerte Angebote früh zu erkennen.

Der wichtigste methodische Punkt betrifft die Behandlung des Bodenwerts, und den nimmt der Rechner nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 ImmoWertV korrekt vor.

Im Standardfall — 18.000 Euro Jahresrohertrag, 25 Prozent Bewirtschaftungskosten, 40 Jahre Restnutzungsdauer, 3,5 Prozent Liegenschaftszins und 80.000 Euro Bodenwert — zieht er zuerst die Bodenwertverzinsung von 80.000 × 3,5 Prozent = 2.800 Euro vom Reinertrag ab und kapitalisiert nur den Gebäudereinertrag von 10.700 Euro.

So ergeben sich 13.500 Euro Reinertrag, ein Vervielfältiger von 21,36, ein Gebäudeertragswert von 228.499 Euro und ein Ertragswert von 308.499 Euro.

Ohne diesen Abzug würde die Verzinsung des Grund und Bodens doppelt einfließen und der Wert läge rund 19 Prozent zu hoch.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 zinst stattdessen den Bodenwert über die Restnutzungsdauer ab und kommt auf denselben Bereich — ein häufiger Fehler ist, beide Wege zu vermischen und den Bodenwert doppelt zu mindern.

Lies das Ergebnis dennoch als fundierte Ersteinschätzung und nicht als verbindlichen Verkehrswert; gerade bei hohem Bodenwertanteil, den der Rechner mit 26 Prozent selbst ausweist, lohnt die Gegenrechnung.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Ertragswert-Rechner berechnet nach ImmoWertV 2021 aus Jahresrohertrag, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszins und Bodenwert den Ertragswert als marktgeprägte Wertgröße für Anlageimmobilien.

Das Ergebnis ist kein verbindlicher Gutachterwert, sondern eine fundierte Ersteinschätzung zur Kaufpreisprüfung und Renditeplanung. Für eine rechtssichere Wertermittlung ist ein zertifizierter Gutachter nach § 194 BauGB erforderlich.

Praktisch heißt das: Nutze den Ertragswert, um den geforderten Kaufpreis einzuordnen und eine Verhandlungsmarke zu setzen, und variiere dabei bewusst Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer, um zu sehen, wie empfindlich das Ergebnis auf diese beiden Größen reagiert.

Wer zusätzlich Sachwert und Vergleichswert gegenüberstellen will, nutzt den Immobilienbewertung-Rechner, der alle drei ImmoWertV-Verfahren in einem Werkzeug vereint.

Ein sorgfältig ermittelter Ertragswert schützt davor, für eine Anlageimmobilie deutlich mehr als ihren nachhaltigen Ertrag zu zahlen. Der Rechner liefert dafür die Zahlenbasis, ersetzt aber kein Wertgutachten.

Als Ergänzung empfiehlt sich der Mietrendite-Rechner für den direkten Rendite-Check.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Reinertrag 12.960 €, Bodenwertverzinsung 2.475 €, Gebäudereinertrag 10.485 €, Vervielfältiger 17,46, Gebäudeertragswert 183.079 €, Ertragswert 238.079 €

Kleines Mietwohnhaus, hoher Liegenschaftszins

Jahresrohertrag
18.000 €
Bewirtschaftungskosten
28 %
Restnutzungsdauer
35 Jahre
Liegenschaftszins
4,5 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Reinertrag 56.160 €, Bodenwertverzinsung 9.800 €, Gebäudereinertrag 46.360 €, Vervielfältiger 27,89, Gebäudeertragswert 1.293.167 €, Ertragswert 1.643.167 €

Bürogebäude, niedriger Liegenschaftszins (A-Lage)

Jahresrohertrag
72.000 €
Bewirtschaftungskosten
22 %
Restnutzungsdauer
55 Jahre
Liegenschaftszins
2,8 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Reinertrag 19.200 €, Bodenwertverzinsung 2.700 €, Gebäudereinertrag 16.500 €, Vervielfältiger 27,68, Gebäudeertragswert 456.647 €, Ertragswert 546.647 €

Saniertes Mehrfamilienhaus nach Kernsanierung

Jahresrohertrag
24.000 €
Bewirtschaftungskosten
20 %
Restnutzungsdauer
60 Jahre
Liegenschaftszins
3,0 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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  • Infografik: Ertragswert: Sensitivität der Stellschrauben, FAKTOR — ÄNDERUNG — AUSWIRKUNG AUF ERTRAGSWERT — HEBEL, Liegenschaftszins, +1 Prozentpunkt, −15 bis −25 %, ★★★, Restnutzungsdauer, −10 Jahre

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           alt="Infografik: Ertragswert: Sensitivität der Stellschrauben, FAKTOR — ÄNDERUNG — AUSWIRKUNG AUF ERTRAGSWERT — HEBEL, Liegenschaftszins, +1 Prozentpunkt, −15 bis −25 %, ★★★, Restnutzungsdauer, −10 Jahre"
           width="760" height="400">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/rendite-investment/ertragswert-rechner">Ertragswert-Rechner Einflussfaktoren auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Infografik: Ertragswertverfahren: Berechnungsschritte, Rohertrag (Jahreskaltmiete), 36.000 €, − Bewirtschaftungskosten (~20 %), −7.200 €, (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfall), = Reinertrag, 28.800 €

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/immobilien/ertragswert-rechner-methode.svg"
           alt="Infografik: Ertragswertverfahren: Berechnungsschritte, Rohertrag (Jahreskaltmiete), 36.000 €, − Bewirtschaftungskosten (~20 %), −7.200 €, (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfall), = Reinertrag, 28.800 €"
           width="760" height="400">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/rendite-investment/ertragswert-rechner">Ertragswert-Rechner Methode auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/rendite-investment/ertragswert-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Schätzung nach ImmoWertV-Ertragswertverfahren. Ersetzt keine Verkehrswertermittlung durch einen zertifizierten Gutachter. Liegenschaftszins und Bodenwert aus regionalen Gutachterausschuss-Daten verwenden.

Quelle: Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 §§ 17–20

Stand: 2026-07-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. Juli 2026
Fachbereich
Immobilien / Rendite & Investment
Formeln basieren auf
Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 §§ 17–20
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Ertragswert-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/rendite-investment/ertragswert-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Ertragswert-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/rendite-investment/ertragswert-rechner

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