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Rürup-Rechner: Basisrente Steuerersparnis berechnen

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Kurzantwort

Die Rürup-Rente (Basisrente) senkt als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen. 2026 sind bis zu 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Ehepaare) zu 100 Prozent abziehbar (§ 10 Abs. 3 EStG) – abzüglich bereits gezahlter RV-Beiträge. Auszahlung frühestens ab 62 Jahren, nur als lebenslange Rente, im Alter nachgelagert besteuert (2026: 84 % steuerpflichtig, ab 2058: 100 %).

Rürup-Rente (Basisrente) 2026 berechnen: Steuerersparnis, Nettoaufwand

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was ist eine Rürup-Rente?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente nach Paragraf 10 Abs. 1 Nr.

2 Buchstabe b EStG, ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt: Die Beiträge senken als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen und erzeugen so eine sofortige Steuerersparnis.

Wie hoch diese Ersparnis konkret ausfällt, ermittelt der Rürup-Rechner aus Jahresbeitrag, zu versteuerndem Einkommen, Veranlagungsart und bereits gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen.

Im Standardbeispiel zahlt ein 35-Jähriger mit 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 6.000 Euro jährlich in einen Rürup-Vertrag ein.

Der Rechner ermittelt eine Steuerersparnis von 2.253 Euro pro Jahr, einen Nettoaufwand von 3.747 Euro und eine Förderquote von 37,55 Prozent.

Bei 4 Prozent Rendite wächst das Kapital über 32 Ansparjahre auf 376.208 Euro, woraus bei einem Rentenfaktor von 28 Euro je 10.000 Euro Kapital eine monatliche Bruttorente von 1.053 Euro entsteht.

Ab dem Rentenbeginnjahr 2058 beträgt der Besteuerungsanteil 100 Prozent — die gesamte Rente ist dann steuerpflichtig.

Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen richtet sich nach dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und liegt 2026 bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Ehepaare (Paragraf 10 Abs. 3 EStG, Rechengrößenverordnung 2026).

Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent abziehbar.

Bereits gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet, sodass der verbleibende Spielraum für Rürup-Beiträge entsprechend sinkt. Rürup-Steuerersparnis 2026: Vom Beitrag 6.000 € zum Nettoaufwand 3.747 € bei 37,55 Prozent Förderquote

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst den jährlichen Rürup-Beitrag, dein zu versteuerndes Einkommen vor Rürup-Abzug, die Veranlagungsart (Einzel oder Zusammen), die Summe der gesetzlichen RV-Beiträge beider Seiten (Arbeitnehmer plus Arbeitgeber), dein aktuelles Alter, das gewünschte Rentenbeginnalter, die erwartete jährliche Rendite und den Rentenfaktor deines Anbieters ein. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben gezahlt werden.

Übliche Werte liegen zwischen 25 und 32 Euro; der Wert steht im Versicherungsangebot oder in der jährlichen Standmitteilung. Eine höhere Rendite erhöht das Kapital, ein höherer Rentenfaktor die Monatsrente bei gleichem Kapital.

Typische Eingabefehler: Nur den Arbeitnehmeranteil der RV-Beiträge eintragen statt die Summe aus AN- und AG-Anteil, die der Höchstbetrag anrechnet.

Oder das zu versteuernde Einkommen mit dem Bruttoeinkommen verwechseln — das zvE findest du auf deinem letzten Einkommensteuerbescheid.

Selbständige ohne gesetzliche RV-Pflicht tragen bei den RV-Beiträgen 0 Euro ein und können den vollen Höchstbetrag ausschöpfen.

Praxisfälle

Rürup-Rechner: Typische Anwendungsfälle

Sechs Situationen, in denen der Rürup-Rechner konkrete Zahlen liefert — von der ersten Steuerersparnis bis zum spätestmöglichen Vertragsstart.

  1. Selbständige/r mit vollem Höchstbetrag: bis zu 14.197 Euro Steuerersparnis

    „rürup rente selbständige“ / „rürup höchstbetrag 2026“

    Eingabe
    Beitrag 30.826 €, zvE 100.000 €, Einzelveranlagung, RV-Beiträge 0 €, Alter 45, Rentenbeginn 67, Rendite 4 %, Rentenfaktor 28
    Ergebnis
    Steuerersparnis 14.197,16 €/Jahr, Förderquote 46,06 %, Kapital bei Rentenbeginn 1.055.727,92 €, Monatsrente 2.956,04 € brutto
  2. Angestellte/r mit RV-Anrechnung: nur 19.642 Euro Spielraum

    „rürup rente angestellte“ / „rürup rente steuer“

    Eingabe
    Beitrag 6.000 €, zvE 60.000 €, Einzelveranlagung, RV-Beiträge 11.184 € (AN+AG), Alter 35, Rentenbeginn 67
    Ergebnis
    Abziehbarer Betrag 6.000 € (voller Beitrag, weil unter dem Restspielraum von 19.642 €), Steuerersparnis 2.253 €, Förderquote 37,55 %
  3. Zusammenveranlagung: Höchstbetrag verdoppelt sich auf 61.652 Euro

    „„basisrente vs rürup rente“ / Ehepaar-Höchstbetrag“

    Eingabe
    Beitrag 12.000 €, zvE 80.000 €, Zusammenveranlagung, RV-Beiträge 11.184 €, Alter 40, Rentenbeginn 67, Rendite 3,5 %
    Ergebnis
    Höchstbetrag 61.652 €, Steuerersparnis 3.674 €, Förderquote 30,62 %, Monatsrente 1.365,28 € (Besteuerungsanteil 97,5 % ab 2053)
  4. Frühester Rentenbeginn mit 62 Jahren: nur 7 Jahre Ansparzeit

    „rürup rente mit 62“ / „rürup rente frühester rentenbeginn“

    Eingabe
    Beitrag 6.000 €, zvE 60.000 €, RV-Beiträge 11.184 €, Alter 55, Rentenbeginn 62, Rendite 4 %, Rentenfaktor 28
    Ergebnis
    Kapital nur 47.389,77 €, Monatsrente 132,69 € brutto — Besteuerungsanteil bereits 87,5 % (Rentenbeginn 2033)

    Rentenlücken-Rechner

  5. Nachgelagerte Besteuerung nach Kohortenprinzip prüfen

    „besteuerungsanteil rente tabelle“ / „nachgelagerte besteuerung rente“

    Eingabe
    Rentenbeginnjahr aus Alter und Rentenbeginnalter ableiten (z. B. Alter 35, Rentenbeginn 67 → 2058)
    Ergebnis
    Besteuerungsanteil steigt von 84 % (Rentenbeginn 2026) auf 100 % ab Rentenbeginn 2058 — siehe Referenztabelle unten

    Renten-Steuer-Rechner

  6. Rürup versus Riester versus ETF-Sparplan vergleichen

    „rürup vs riester“ / „rürup vs etf“

    Eingabe
    Gleicher Jahresbeitrag (z. B. 6.000 €) in allen drei Varianten gegenüberstellen
    Ergebnis
    Rürup: sofortige Steuerersparnis von 2.253 €, aber Kapital bis 62 gebunden und nur als Rente auszahlbar; ETF-Sparplan: ungefördert, dafür frei verfügbar und vererbbar

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt vier Schritten. Erstens abziehbarer Betrag: min(Beitrag, Höchstbetrag minus RV-Beiträge).

Bei 6.000 Euro Beitrag, 30.826 Euro Höchstbetrag und 11.184 Euro RV-Beiträgen ist die verbleibende Kapazität 19.642 Euro; der Beitrag liegt darunter, also sind 6.000 Euro voll abziehbar.

Zweitens Steuerersparnis: ESt(zvE) minus ESt(zvE minus abziehbarer Betrag), berechnet nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Paragraf 32a EStG).

Bei 60.000 Euro zvE und Einzelveranlagung ergibt sich 15.788 Euro ESt ohne Abzug und 13.535 Euro ESt mit Abzug — Ersparnis 2.253 Euro. Hinzu kommt die Solidaritätszuschlag-Ersparnis, sofern die Freigrenze von 20.350 Euro ESt überschritten wird.

Drittens Kapitalaufbau: Kapital = Beitrag mal ((1 + r)^n minus 1) geteilt durch r, wobei r die jährliche Rendite und n die Ansparjahre sind. Bei 6.000 Euro, 4 Prozent und 32 Jahren ergibt das 376.208,81 Euro.

Viertens Monatsrente: Kapital geteilt durch 10.000 mal Rentenfaktor. Bei 376.208 Euro und 28 ergibt das 1.053,38 Euro brutto.

Der Besteuerungsanteil nach Paragraf 22 Nr. 1 Satz 3 EStG richtet sich nach dem Rentenbeginnjahr: Ab 2058 sind es 100 Prozent. Rürup-Kapitalaufbau und Rentenphase: 32 Jahre Ansparzeit, 376.209 € Kapital, 1.053 € Monatsrente

Formel Rürup-Steuerersparnis: Einkommensteuer vorher minus Einkommensteuer nachher plus Solidaritätszuschlag-Differenz.
Steuerersparnis = ESt(zvE) − ESt(zvE − Abzug) + Soli-Differenz. Tarif nach § 32a EStG 2026.
Sparplanformel Rürup-Kapitalaufbau: Kapital gleich Jahresbeitrag mal Klammer eins plus Rendite hoch Ansparjahre minus eins Klammer zu geteilt durch Rendite.
Kapitalaufbau nach der nachschüssigen Sparplanformel. Rendite und Beitrag werden als konstant angenommen.
Monatsrente gleich Kapital geteilt durch zehntausend mal Rentenfaktor.
Monatliche Bruttorente = Kapital ÷ 10.000 × Rentenfaktor. Der Rentenfaktor wird bei Vertragsabschluss garantiert.

Nachschlagen

Rürup-Steuerersparnis 2026: Tabelle nach Einkommen und Beitragshöhe

Wie stark die Rürup-Rente steuerlich fördert, hängt vom Grenzsteuersatz und damit vom zu versteuernden Einkommen ab. Die Tabelle zeigt die jährliche Gesamtersparnis (Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag) für drei Beitragshöhen bei Einzelveranlagung – berechnet nach dem amtlichen ESt-Tarif 2026 (§ 32a EStG).

Jährliche Steuerersparnis (ESt + Soli) und Förderquote eines Rürup-Beitrags nach zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung, Grundtarif 2026, RV-Beiträge 11.184 €)
Zu versteuerndes EinkommenBeitrag 6.000 €/JahrBeitrag 12.000 €/JahrBeitrag 19.642 €/Jahr (max.)
40.000 €1.837 € (30,6 %)3.549 € (29,6 %)5.550 € (28,3 %)
60.000 €2.253 € (37,6 %)4.381 € (36,5 %)6.910 € (35,2 %)
80.000 €2.772 € (46,2 %)5.286 € (44,1 %)8.345 € (42,5 %)
100.000 €2.820 € (47,0 %)5.640 € (47,0 %)9.232 € (47,0 %)

Einzelveranlagung, RV-Beiträge 11.184 € (AN + AG bei 60.000 € Jahresbrutto). Höchstbetrag 2026: 30.826 € (§ 10 Abs. 3 EStG) abzüglich RV = 19.642 € maximaler Rürup-Beitrag. Klammerwert = Förderquote (Steuerersparnis ÷ Beitrag). Ab 69.879 € zvE greift der Spitzensteuersatz von 42 %; die Förderquote nähert sich dem Maximum von 47 % (42 % ESt + 5,5 % Soli). Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag, aber der Grenzsteuersatz sinkt durch Splitting. Selbständige ohne RV-Pflicht können bis zu 30.826 € einzahlen. Quelle: § 32a EStG, ESt-Tarif 2026; § 10 Abs. 3 EStG.

Besteuerungsanteil der Rürup-Rente nach Renteneintrittsjahr

Wie viel von der späteren Rürup-Rente versteuert werden muss, hängt ausschließlich vom Jahr des Rentenbeginns ab – nicht vom aktuellen Jahr. Der einmal festgelegte Prozentsatz gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer.

Steuerpflichtiger Anteil der Rürup-Bruttorente nach dem Jahr des Rentenbeginns (Kohortenprinzip, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG)
RenteneintrittsjahrBesteuerungsanteilSteuerfreier Rentenanteil
202382,5 %17,5 %
202583,5 %16,5 %
202684,0 %16,0 %
203086,0 %14,0 %
203588,5 %11,5 %
204091,0 %9,0 %
204593,5 %6,5 %
205096,0 %4,0 %
205598,5 %1,5 %
ab 2058100,0 %0,0 %

Bis 2020 stieg der Besteuerungsanteil um 2 Prozentpunkte pro Jahr (2005: 50 %, 2020: 80 %), 2021 auf 81 % und 2022 auf 82 %. Seit 2023 gilt nach dem Wachstumschancengesetz nur noch ein Anstieg von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr, sodass die vollen 100 % erst ab Rentenbeginn 2058 erreicht werden (statt wie ursprünglich geplant 2040). Der steuerfreie Rentenanteil wird bei Rentenbeginn einmalig als fester Eurobetrag festgeschrieben und bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer unverändert – spätere Rentenerhöhungen sind dagegen voll steuerpflichtig. Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG.

Ausblick

Was ändert sich 2027 beim Rürup-Höchstbetrag?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.09.2026 den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 vorgelegt: Die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung soll von 124.800 auf 130.800 Euro jährlich steigen (10.900 Euro monatlich).
  • Der Rürup-Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG, der sich direkt aus dieser Beitragsbemessungsgrenze ableitet (Beitragssatz 24,7 Prozent), würde damit 2027 auf rund 32.308 Euro für Ledige und rund 64.616 Euro für zusammen veranlagte Paare steigen — ein Plus von etwa 4,8 Prozent gegenüber 2026.
  • Der Besteuerungsanteil künftiger Rürup-Renten steigt unabhängig davon weiter nach Kohortenprinzip: Wer 2027 in Rente geht, versteuert 84,5 Prozent der Bruttorente statt 84,0 Prozent bei Rentenbeginn 2026.
  • Diese Werte sind Entwurfswerte und noch nicht amtlich: Das Bundeskabinett muss die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 erst beschließen, zudem muss der Bundesrat zustimmen. Der Rechner rechnet bis zur amtlichen Verkündung weiterhin mit dem geltenden Höchstbetrag 2026 (30.826 / 61.652 Euro).

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (BMAS, 21.09.2026; Haufe, Stand 27.09.2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist eine Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG, das jedem offensteht, unabhängig vom Berufsstatus.

Die Beiträge senken als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen und erzeugen so eine sofortige Steuerersparnis: Bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 6.000 Euro Jahresbeitrag spart ein Einzelveranlagter laut Rechner 2.253 Euro Einkommensteuer, der Nettoaufwand sinkt auf 3.747 Euro.

Der Höchstbetrag, bis zu dem Beiträge abziehbar sind, liegt 2026 bei 30.826 Euro für Ledige.

Im Gegenzug ist das Kapital unwiderruflich gebunden: Eine Auszahlung ist frühestens ab 62 Jahren möglich, nur als lebenslange monatliche Rente, nicht als Einmalbetrag. Die Rente selbst unterliegt später der nachgelagerten Besteuerung.

Damit unterscheidet sich die Rürup-Rente grundlegend von frei verfügbaren Anlageformen wie einem ETF-Sparplan und eignet sich vor allem für Selbständige und Gutverdiener ohne Zugang zu anderen geförderten Vorsorgewegen.

Wie hoch ist der Rürup-Höchstbetrag 2026?

Der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen ergibt sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und liegt 2026 bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.

Grundlage ist Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 EStG in Verbindung mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 124.800 Euro mal 24,7 Prozent Beitragssatz).

Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Auf diesen Höchstbetrag werden jedoch die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, also sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil.

Das bedeutet: Wer als Angestellter bereits 11.184 Euro an RV-Beiträgen zahlt (beide Anteile zusammen), hat noch einen Spielraum von 19.642 Euro für Rürup-Beiträge.

Selbständige ohne gesetzliche RV-Pflicht können dagegen den vollen Höchstbetrag ausschöpfen und profitieren entsprechend stärker von der steuerlichen Förderung.

Laut Referentenentwurf zur Rechengrößenverordnung 2027 dürfte der Höchstbetrag im kommenden Jahr auf rund 32.308 Euro steigen.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente entfaltet ihre stärkste Wirkung bei einem hohen persönlichen Grenzsteuersatz, weil die Steuerersparnis direkt proportional zur Höhe des Abzugsbetrags und des Grenzsteuersatzes steigt.

Besonders profitieren Selbständige, Freiberufler und Gutverdiener ohne Anspruch auf Riester-Förderung.

Ein Selbständiger mit 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, der den vollen Höchstbetrag von 30.826 Euro einzahlt, erzielt laut Rechner eine Steuerersparnis von 14.197 Euro, was einer Förderquote von rund 46 Prozent entspricht.

Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 3.000 Euro Beitrag liegt die Förderquote dagegen nur bei etwa 31 Prozent, weil der Grenzsteuersatz niedriger ausfällt.

Angestellte mit hohem Einkommen profitieren ebenfalls, müssen aber den verbleibenden Spielraum nach Abzug ihrer RV-Beiträge beachten.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Grenzsteuersatz in der Einzahlungsphase und je niedriger die erwartete Steuerbelastung im Ruhestand, desto vorteilhafter ist die Rürup-Rente im Vergleich zu ungeförderten Anlageformen.

Bei niedrigem Einkommen unter dem Grundfreibetrag lohnt sie sich dagegen kaum.

Wie wird die Rürup-Rente im Alter besteuert?

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung nach dem Kohortenprinzip gemäß Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG.

Das Rentenbeginnjahr bestimmt den Besteuerungsanteil dauerhaft: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2035 bereits 88,5 Prozent, bei Rentenbeginn 2040 schon 91 Prozent.

Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, sodass die vollen 100 Prozent erst ab Rentenbeginn 2058 erreicht werden statt wie ursprünglich geplant bereits 2040.

Für die tatsächliche Steuerlast zählt aber nicht nur der Besteuerungsanteil, sondern der gesamte persönliche Steuersatz im Ruhestand, der in der Regel niedriger ist als während der Erwerbsphase.

Der einmal festgelegte Rentenfreibetrag, also der nicht besteuerte Rentenanteil, bleibt als absoluter Eurobetrag für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant. Rentenerhöhungen nach Rentenbeginn sind dagegen vollständig steuerpflichtig.

Ob die Steuerersparnis in der Ansparphase die spätere Steuerbelastung überwiegt, hängt von der individuellen Einkommensentwicklung ab.

Was ist der Rentenfaktor und wie beeinflusst er die Monatsrente?

Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro monatliche Rente ein Rürup-Vertrag je 10.000 Euro angesammeltem Vertragsguthaben auszahlt.

Ein garantierter Rentenfaktor von 28 bedeutet: Bei 376.209 Euro Kapital ergibt sich laut Rechner eine monatliche Bruttorente von 1.053,38 Euro, also 376.208,81 geteilt durch 10.000 mal 28.

Die Spanne am Markt reicht von etwa 22 Euro bei konservativen Tarifen bis 32 Euro bei günstigeren Anbietern – bei gleichem Kapital von 376.209 Euro ergäbe ein Faktor von 22 nur 828 Euro Monatsrente, ein Faktor von 32 dagegen 1.204 Euro.

Der garantierte Rentenfaktor wird bei Vertragsabschluss fixiert und richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Höchstrechnungszins und den verwendeten Sterbetafeln.

Entscheidend ist, ob im Angebot der garantierte oder der aktuelle Gesamtrentenfaktor inklusive Überschüsse angegeben ist.

Für eine vorsichtige Planung sollte immer nur der garantierte Wert in den Rechner eingetragen werden, nicht die unverbindliche Überschussprognose.

Ein hoher Rentenfaktor nützt zudem wenig, wenn hohe Vertragskosten die Rendite beim Kapitalaufbau aufzehren.

Können Angestellte die Rürup-Rente nutzen?

Ja, die Rürup-Rente steht grundsätzlich jedem offen, auch sozialversicherungspflichtigen Angestellten.

Allerdings müssen Angestellte beachten, dass ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil, auf den Höchstbetrag nach Paragraf 10 Absatz 3 EStG angerechnet werden.

Bei einem Jahresbrutto von 60.000 Euro fallen 2026 insgesamt rund 11.184 Euro RV-Beiträge an.

Vom Höchstbetrag von 30.826 Euro bleiben dann noch 19.642 Euro Spielraum für Rürup-Beiträge – zahlt die Person zum Beispiel 6.000 Euro ein, ist der volle Betrag abziehbar und bringt laut Rechner 2.253 Euro Steuerersparnis.

Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 61.652 Euro, wobei die RV-Beiträge beider Partner angerechnet werden.

Ob sich ein Rürup-Vertrag für Angestellte lohnt, hängt vom verbleibenden Spielraum und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab.

Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 50.000 Euro als Einzelperson liegt der Grenzsteuersatz bereits bei 42 Prozent, sodass jeder zusätzlich abziehbare Euro rund 42 Cent Steuerersparnis bringt.

Was sind die Nachteile der Rürup-Rente?

Der größte Nachteil ist die fehlende Flexibilität: Das eingezahlte Kapital ist unwiderruflich für die Altersvorsorge gebunden und darf nicht vor dem frühestmöglichen Rentenbeginn ab 62 Jahren ausgezahlt werden.

Es gibt kein Kapitalwahlrecht – das gesamte Guthaben wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente verrentet, eine einmalige Kapitalauszahlung ist anders als bei vielen anderen Altersvorsorgeprodukten nicht möglich.

Im Todesfall vor Rentenbeginn verfällt das angesparte Kapital, sofern keine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vereinbart wurde; Kinder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf das Vertragsguthaben.

Beiträge können zudem nicht beliehen, abgetreten oder gepfändet werden (Paragraf 851c Absatz 1 ZPO) – ein Vorteil bei Insolvenz, aber eine weitere Einschränkung der Verfügbarkeit.

Hinzu kommt die nachgelagerte Besteuerung im Alter: Bei Rentenbeginn 2058 sind bereits 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Ein Anbieterwechsel ist seit 2005 zwar grundsätzlich möglich, in der Praxis aber häufig mit Übertragungskosten verbunden.

Wer kurzfristig Liquidität benötigen könnte, sollte daher nicht den gesamten steuerlichen Spielraum ausschöpfen.

Kann ich die Rürup-Rente kündigen oder vorzeitig auszahlen lassen?

Eine echte Kündigung mit Auszahlung des Guthabens ist bei der Rürup-Rente ausgeschlossen – das unterscheidet sie von klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen.

Wer nicht mehr einzahlen kann oder will, hat stattdessen zwei Optionen: den Vertrag beitragsfrei stellen, sodass das bereits angesparte Kapital bis zum vereinbarten Rentenbeginn weiter verzinst wird, oder zu einem anderen Anbieter wechseln, was seit 2005 möglich ist, aber Übertragungskosten verursachen kann.

Eine vorzeitige Auszahlung des Kapitals ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr vorgesehen, und selbst dann nur als lebenslange monatliche Rente, nicht als Einmalbetrag.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es praktisch nicht, weil der Gesetzgeber die steuerliche Förderung an die Zweckbindung für die Altersvorsorge knüpft (Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG).

Wer beispielsweise mit 6.000 Euro Jahresbeitrag in den Vertrag eingezahlt hat, kann diese Summe also nicht zurückfordern, sondern nur die künftigen Beiträge stoppen.

Vor Vertragsabschluss sollte deshalb geprüft werden, ob der gewählte Beitrag dauerhaft leistbar ist.

Wo trage ich Rürup-Beiträge in der Steuererklärung ein?

Rürup-Beiträge werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, und zwar unter den Beiträgen zu Basisrentenverträgen (Zeilen für Rürup-Renten, in Elster gesondert ausgewiesen).

Der Versicherer übermittelt die gezahlten Beiträge in der Regel automatisch per elektronischer Datenübermittlung ans Finanzamt, sodass die Vorausfüllung in Elster meist bereits die korrekten Werte enthält – ein Abgleich mit der eigenen Beitragsbescheinigung ist trotzdem sinnvoll.

Das Finanzamt berücksichtigt die Beiträge dann automatisch bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro (2026, Ledige) und rechnet die bereits gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gegen.

Bei 6.000 Euro Rürup-Beitrag und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ergibt sich laut Rechner eine Steuerersparnis von 2.253 Euro, die sich direkt in einer niedrigeren Steuerlast oder Erstattung zeigt.

Wichtig: Nur der tatsächlich gezahlte Beitrag zählt, nicht ein geplanter oder vertraglich vereinbarter Betrag. Wer mehrere Basisrentenverträge hat, muss die Summe aller Beiträge eintragen, weil der Höchstbetrag vertragsübergreifend gilt.

Rürup, Riester oder ETF-Sparplan – was ist der Unterschied?

Die drei Vorsorgeformen unterscheiden sich in Förderung, Flexibilität und Zielgruppe erheblich.

Rürup richtet sich vor allem an Selbständige und Gutverdiener und fördert über den Sonderausgabenabzug: Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz und 6.000 Euro Beitrag fließen effektiv nur 3.747 Euro aus dem eigenen Netto in die Vorsorge.

Riester dagegen ist an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht gekoppelt und fördert über Zulagen plus Sonderausgabenabzug, eignet sich also eher für Angestellte mit Kindern.

Ein ETF-Sparplan ist ungefördert, dafür aber jederzeit verfügbar, vererbbar und erlaubt Einmalauszahlungen – Gewinne unterliegen lediglich der Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent bei Entnahme, nicht dem vollen persönlichen Steuersatz wie die Rürup-Rente im Alter.

Rürup-Verträge sind dagegen nur als lebenslange Rente auszahlbar, das Kapital ist bis mindestens 62 Jahre gebunden.

Die optimale Strategie kombiniert häufig mehrere Bausteine: Rürup bis zur steuerlich sinnvollen Grenze für die planbare Basisabsicherung, ergänzt um einen ETF-Sparplan für flexible Rücklagen.

Welche Kombination passt, hängt vom Berufsstatus, dem Grenzsteuersatz und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Förderquote steigt mit dem Grenzsteuersatz. Ein Selbständiger mit 100.000 Euro zvE, der den vollen Höchstbetrag von 30.826 Euro ausschöpft, erreicht eine Steuerersparnis von 14.197 Euro — eine Förderquote von 46 Prozent.

Bei 40.000 Euro zvE und 3.000 Euro Beitrag liegt die Ersparnis dagegen bei 739 Euro, was einer Förderquote von nur 24,6 Prozent entspricht.

Daraus folgt: Die Rürup-Rente entfaltet ihre stärkste Wirkung bei hohen Grenzsteuersätzen, wie sie Selbständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte haben.

Wer gesetzlich rentenversichert ist, sollte den verbleibenden Spielraum nach Abzug der RV-Beiträge prüfen: Bei 11.184 Euro RV-Beiträgen und 30.826 Euro Höchstbetrag bleiben 19.642 Euro für Rürup-Beiträge.

Selbständige ohne RV-Pflicht können dagegen den vollen Höchstbetrag nutzen.

Die Rendite hat über lange Ansparzeit einen enormen Hebeleffekt: Bei 6.000 Euro Beitrag und 32 Ansparjahren ergibt 4 Prozent Rendite ein Kapital von 376.208 Euro, bei 6 Prozent wären es 553.744 Euro — ein Plus von fast 177.000 Euro allein durch zwei Renditepunkte.

Daher lohnt es sich, fondsgebundene Rürup-Tarife mit niedrigen Kosten zu vergleichen, insbesondere ETF-basierte Nettotarife ohne Abschlussprovision.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ausgangslage: Eine 42-jährige selbständige Architektin mit 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, Einzelveranlagung und ohne gesetzliche RV-Pflicht möchte die steueroptimale Rürup-Einzahlung ermitteln.

Eingaben im Rürup-Rechner: Beitrag 15.000 Euro, zvE 80.000 Euro, Veranlagung einzel, RV-Beiträge 0 Euro, Alter 42, Rentenbeginn 67, Rendite 5 Prozent, Rentenfaktor 26.

Schritt 1 — Abziehbarer Betrag: 15.000 Euro (voller Beitrag, weil 0 Euro RV-Beiträge und Höchstbetrag 30.826 Euro).

Schritt 2 — Steuerersparnis: ESt bei 80.000 Euro = 21.853 Euro, ESt bei 65.000 Euro = 15.258 Euro; Ersparnis 6.595 Euro plus Soli-Ersparnis. Schritt 3 — Nettoaufwand: 15.000 minus 6.595 = 8.405 Euro, Förderquote rund 44 Prozent.

Schritt 4 — Kapital: 15.000 Euro über 25 Jahre bei 5 Prozent = 715.908 Euro. Schritt 5 — Monatsrente: 715.908 geteilt durch 10.000 mal 26 = 1.861 Euro brutto. Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2051: 96 Prozent.

Entscheidung: Die Architektin vergleicht die Förderquote von 44 Prozent mit alternativen Anlagen und prüft, ob sie 15.000 Euro dauerhaft binden kann.

Anschließend lässt sich im Renten-Steuer-Rechner berechnen, wie viel von den 1.861 Euro nach Steuern und Abgaben im Ruhestand übrig bleibt.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Nur den eigenen RV-Beitrag statt der Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil bei den Rentenversicherungsbeiträgen eintragen. Der Höchstbetrag nach Paragraf 10 Abs.

3 EStG wird um die gesamten RV-Beiträge beider Seiten gekürzt, nicht nur um den Arbeitnehmeranteil. Wer die Hälfte vergisst, überschätzt den abziehbaren Spielraum. Fehler 2: Die nachgelagerte Besteuerung ignorieren.

Die Rürup-Rente wird im Alter nach dem Kohortenprinzip versteuert: Bei Rentenbeginn 2058 sind 100 Prozent steuerpflichtig.

Wer die Steuerersparnis in der Ansparphase mit der Steuerbelastung im Alter vergleichen will, muss den persönlichen Steuersatz im Ruhestand schätzen. Fehler 3: Den Rentenfaktor unkritisch übernehmen.

Der garantierte Rentenfaktor ist niedriger als der aktuelle Gesamtrentenfaktor mit Überschüssen. Für eine vorsichtige Planung den garantierten Wert aus dem Angebot oder der Standmitteilung nutzen. Fehler 4: Rürup-Beiträge als flexibel betrachten.

Der eingezahlte Betrag ist unwiderruflich für die Altersvorsorge gebunden — kein Kapitalwahlrecht, keine vorzeitige Auszahlung, keine Vererbbarkeit des Guthabens (nur Hinterbliebenenrente möglich).

Wer kurzfristig Kapital benötigt, sollte nicht den gesamten Spielraum ausschöpfen.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Rürup-Rechner liefert Steuerersparnis, Nettoaufwand, Förderquote, Kapitalprognose und Monatsrente der Basisrente für den Veranlagungszeitraum 2026.

Die Berechnung basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 (Paragraf 32a EStG), dem Höchstbetrag nach Paragraf 10 Abs. 3 EStG (30.826 Euro ledig / 61.652 Euro verheiratet) und dem Besteuerungsanteil nach Paragraf 22 Nr. 1 Satz 3 EStG.

Vergleiche verschiedene Beitragshöhen und prüfe den verbleibenden Spielraum nach Abzug deiner RV-Beiträge. Wie viel Steuern im Ruhestand auf die Rürup-Rente anfallen, zeigt der Renten-Steuer-Rechner.

Die gesamte Rentenlücke ermittelst du im Rentenlücken-Rechner, und ob sich alternativ oder ergänzend eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung lohnt, prüft der bAV-Rechner.

Alle Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Vorsorgeberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Laut Rechner: Steuerersparnis 2.253 €, Nettoaufwand 3.747 €, Förderquote 37,55 %, Kapital 376.208,81 €, Monatsrente 1.053,38 €.

Standardfall mit Einzelveranlagung

Rürup-Beitrag
6.000 €/Jahr
Zu versteuerndes Einkommen
60.000 €
Veranlagung
Einzelveranlagung
RV-Beitraege
11.184 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Laut Rechner: Steuerersparnis 14.197,16 €, Nettoaufwand 16.628,84 €, Förderquote 46,06 %, Kapital 1.055.727,92 €, Monatsrente 2.956,04 €.

Selbständige/r mit hohem zvE und Höchstbeitrag

Rürup-Beitrag
30.826 €/Jahr
Zu versteuerndes Einkommen
100.000 €
Veranlagung
Einzelveranlagung
RV-Beitraege
0 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Laut Rechner: Steuerersparnis 3.674 €, Nettoaufwand 8.326 €, Förderquote 30,62 %, Kapital 525.108,72 €, Monatsrente 1.365,28 €, Besteuerungsanteil 97,5 % (Rentenbeginn 2053).

Zusammenveranlagung, mittleres Einkommen

Rürup-Beitrag
12.000 €/Jahr
Zu versteuerndes Einkommen
80.000 €
Veranlagung
Zusammenveranlagung
RV-Beitraege
11.184 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Laut Rechner: Steuerersparnis 934 €, Nettoaufwand 2.066 €, Förderquote 31,13 %, Kapital 245.106,74 €, Monatsrente 686,30 € (Rentenbeginn 2063, Besteuerungsanteil 100 %).

Angestellte/r mit kleinerem Beitrag (rürup rente angestellte)

Rürup-Beitrag
3.000 €/Jahr
Zu versteuerndes Einkommen
40.000 €
Veranlagung
Einzelveranlagung
RV-Beitraege
7.440 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Laut Rechner: Steuerersparnis 2.253 €, Nettoaufwand 3.747 €, Förderquote 37,55 %, Ansparzeit 7 Jahre, Kapital 47.389,77 €, Monatsrente 132,69 € brutto, Besteuerungsanteil 87,5 % (Rentenbeginn 2033).

Frühester Rentenbeginn mit 62 Jahren (rürup rente mit 62)

Rürup-Beitrag
6.000 €/Jahr
Zu versteuerndes Einkommen
60.000 €
Veranlagung
Einzelveranlagung
RV-Beitraege
11.184 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.Sparplan-RechnerETF-Sparplan berechnen, Sparplan vs. Einmalanlage vergleichen und inflationsbereinigtes Vermögen ermitteln. Mit Jahrestabelle und Grafiken.StundenlohnrechnerStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltSteuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.Tagesgeld- und Festgeld-RechnerTagesgeld und Festgeld nach Zinssatz, Laufzeit, Zinsgutschrift und Steuern vergleichen und den echten Nettoertrag sauber berechnen.Kaufkraft- und InflationsrechnerKaufkraft- und Inflationsrechner: Kaufkraftverlust eines Betrags über einen Zeitraum berechnen oder aus zwei Preisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die implizite Inflationsrate ableiten.TVöD-RechnerTVöD-Gehalt 2025 berechnen: Bruttogehalt nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe für TVöD-VKA und TVöD-Bund nachschlagen – West-Tabelle ab 01.03.2025, mit Netto-Schätzung.EntnahmeplanEntnahmeplan-Rechner: Wie lange reicht das Kapital bei regelmäßiger Entnahme und Verzinsung? Nachhaltige Entnahmerate (4-Prozent-Regel), Laufzeit und Kapitalverlauf.

Weiternutzung

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  • Infografik: Rürup-Steuerersparnis 2026 – vom Beitrag 6.000 € zum Nettoaufwand 3.747 €, Steuerersparnis 2.253 € (37,55 %), Höchstbetrag 30.826 € abzüglich RV-Beiträge 11.184 €

    Rürup-Steuerersparnis 2026

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  • Infografik: Rürup-Kapitalaufbau und Rentenphase – 32 Jahre Ansparzeit, 6.000 €/Jahr bei 4 % Rendite ergeben 376.209 € Kapital, Rentenfaktor 28, Monatsrente 1.053 € brutto, 100 % Besteuerungsanteil ab 2058

    Rürup-Kapitalaufbau und Rentenphase

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  • Formel Rürup-Steuerersparnis: Einkommensteuer vorher minus Einkommensteuer nachher plus Solidaritätszuschlag-Differenz.

    Rürup: Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug

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  • Sparplanformel Rürup-Kapitalaufbau: Kapital gleich Jahresbeitrag mal Klammer eins plus Rendite hoch Ansparjahre minus eins Klammer zu geteilt durch Rendite.

    Rürup: Kapitalaufbau bei Rentenbeginn (Sparplanformel)

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  • Monatsrente gleich Kapital geteilt durch zehntausend mal Rentenfaktor.

    Rürup: Monatliche Bruttorente aus Kapital und Rentenfaktor

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

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Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Bundesministerium der Finanzen (BMF), BaFin

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Altersvorsorge
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0 – Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitätsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Rürup-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/altersvorsorge/ruerup-rechner

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